| Dokumentenidentifikation |
DE19639776B4 28.10.2004 |
| Titel |
Hydraulikhilfsmotor |
| Anmelder |
Poclain Hydraulics Industrie, Verberie, FR |
| Erfinder |
Martin, Louis, Compiegne, FR |
| Vertreter |
Harwardt Neumann Patent- und Rechtsanwälte, 53721 Siegburg |
| DE-Anmeldedatum |
27.09.1996 |
| DE-Aktenzeichen |
19639776 |
| Offenlegungstag |
03.04.1997 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
28.10.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.10.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
F03C 1/24
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| IPC-Nebenklasse |
B60K 6/00
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Hydraulikhilfsmotor, umfassend:
- – ein festes Gehäuse, das Hauptleitungen für die Zu- und Ableitung des
Fluids umfaßt;
- – ein Reaktionsorgan, das mit dem Gehäuse verbunden ist;
- – einen Zylinderblock, der um eine Rotationsachse in bezug auf das Reaktionsorgan
relativ drehbar montiert ist und eine Vielzahl von Zylinder- und Kolbeneinheiten
umfaßt, die radial in bezug auf die Rotationsachse angeordnet sind und mit Druckfluid
gespeist werden können;
- – einen inneren Fluidverteiler, der mit dem Gehäuse in bezug auf die Drehung
um die Rotationsachse verbunden ist und Verteilungsleitungen umfaßt, die in der
Lage sind, die Zylinder mit den Hauptleitungen für die Zuführung und Ableitung des
Fluids in Verbindung zu bringen; und
- – eine durchgehende Welle, die sich im Inneren des Gehäuses koaxial zur
Rotationsachse erstreckt.
Es ist bekannt, daß der Vorteil solcher Motoren in der Tatsache besteht,
daß sie in der Lage sind, bei Entwicklung eines großen Moments die durchgehende
Welle mit geringen und variablen Rotationsgeschwindigkeiten anzutreiben, wobei die
Geschwindigkeitsänderung fortlaufend und kontinuierlich erfolgen kann.
Aus der DE 40 06 895 A1
ist ein Radialkolbenmotor bekannt, der ein federvorgespanntes und druckmittelbetätigtes
Kupplungsorgan aufweist. Das Kupplungsorgan bringt beim Feststellen des Motors eine
Stirnradverzahnung an Antriebswelle und Motorgehäuse miteinander in Eingriff.
Die DE 24 44 564 A1
zeigt ein Antriebsaggregat für ein Fahrzeug, bei dem dem Hauptmotor auf dessen Antriebswelle
ein Hydraulikhilfsmotor bei Bedarf mittels einer Kupplung zugeschaltet werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Motor des eingangs
genannten Typs dermaßen zu schaffen, daß er einen Hilfsmotor des sogenannten Hauptmotors
eines Fahrzeugs bildet, wobei der Hydraulikhilfsmotor unter speziellen Betriebsbedingungen
des Fahrzeugs verwendet wird, bei denen dessen Geschwindigkeit gering und variabel
ist, während der Hauptmotor, beispielsweise ein atmosphärischer Dieselmotor, herkömmlich
auf der Straße verwendet wird. Das Fahrzeug ist beispielsweise ein Müllfahrzeug,
ein Straßenbaufahrzeug oder auch ein Streuwagen. Genauer hat die Erfindung die Schaffung
eines kompakten Motors zum Ziel, der unter dem Fahrgestell eines Fahrzeugs befestigt
ist und es ermöglicht, die mechanischen Elemente der Basiskraftübertragung wiederzuverwenden,
um bei geringer Geschwindigkeit einen Hydraulikantrieb mit kontinuierlicher Veränderung
des Übersetzungsverhältnisses zu liefern.
Dieses Ziel wird dank der Tatsache erreicht, daß die durchgehende
Welle von einem Abschnitt einer Antriebswelle eines Fahrzeugs gebildet wird, die
in der Lage ist, über ein Kupplungssystem an einen Motor, genannt "Hauptmotor",
des Fahrzeugs gekuppelt zu werden, und daß der Motor ferner ein Kupplungsorgan,
erste mechanische Eingreifmittel, um das Kupplungsorgan und den Zylinderblock drehfest
zu verbinden, und zweite mechanische Eingreifmittel umfaßt, um das Kupplungsorgan
und die durchgehende Welle drehfest zu verbinden, wobei das Kupplungsorgan axial
zwischen einer ersten, sogenannten "aktiven" Position, in der die ersten und zweiten
Eingreifmittel eingekuppelt sind, und einer zweiten, sogenannten "inaktiven" Position
beweglich ist, in der zumindest eines der ersten oder zweiten Eingreifmittel ausgerückt
ist, wobei der Motor Mittel zur Steuerung der Verschiebung des Kupplungsorgans zwischen
der ersten und zweiten Position umfaßt.
Dank dieser Anordnungen wird der Hydraulikhilfsmotor direkt auf der
herkömmlichen Antriebswelle des Fahrzeugs oder genauer auf einem Abschnitt dieser
Welle angeordnet. Somit werden alle Elemente dieser herkömmlichen Kraftübertragung
normal verwendet, insbesondere das Kupplungssystem, das Schaltgetriebe und die Achse.
Nimmt das Kupplungsorgan seine inaktive Position ein, kann sich die durchgehende
Welle frei in bezug auf den Zylinderblock des Hydraulikmotors drehen, und die herkömmliche
Kraftübertragung des Fahrzeugs kann auf ganz normale Weise durch Einsatz des Hauptmotors
verwendet werden. Nimmt hingegen das Kupplungsorgan seine aktive Position ein, kann
die durchgehende Welle (und folglich die Antriebswelle des Fahrzeugs) vom Zylinderblock
des Hydraulikmotors rotierend angetrieben werden, während die herkömmliche Kraftübertragung
ausgerückt und somit inaktiv ist. Die Fluidversorgung des Hydraulikmotors erfolgt
vorzugsweise auf herkömmliche Weise durch eine Pumpe, die direkt von dem Hauptmotor
des Fahrzeugs angetrieben wird.
Die Erfindung wird bei der Studie der nachfolgenden detaillierten
Beschreibung einer Ausführungsart, die als nicht einschränkendes Beispiel dargestellt
ist, besser verständlich und ihre Vorteile werden deutlicher ersichtlich. Die Beschreibung
bezieht sich auf die beiliegenden Zeichnungen, wobei:
1 eine Ansicht des Motors im Axialschnitt
ist;
2 eine Teilansicht im Querschnitt entlang
der Linie II-II der 1 ist; und
3 eine Teilansicht in Richtung des Pfeils
F aus 2 ist.
1 zeigt einen Hydraulikmotor
1, bestehend aus:
- – einem festen Gehäuse 2 aus drei Teilen 2A,
2B und 2C, die durch Schrauben 3A und 3B zusammengeschraubt
sind;
- – einer Reaktionsnockenbahn 4, die am inneren Umfang des Teils
2B des Gehäuses ausgebildet ist;
- – einem Zylinderblock 6, der eine Mittelbohrung 8 aufweist
und um eine Rotationsachse 10 relativ drehbar in bezug auf die Reaktionsnockenbahn
4 angeordnet ist, wobei dieser Zylinderblock eine Vielzahl von Radialzylindern
12 umfaßt, die mit Druckfluid gespeist werden können und in deren Inneren
Kolben 14 gleitend montiert sind;
- – einem inneren Fluidverteiler 16, der mit dem Gehäuse
2 in bezug auf die Achse 10 drehfest verbunden ist und Verteilungsleitungen
18 umfaßt, die mit den Zylindern 12 in Verbindung stehen können;
und
- – einer durchgehenden Welle 20, die sich im Inneren des Gehäuses
2 koaxial zur Rotationsachse 10 erstreckt, wobei der innere Verteiler
16 und der Zylinderblock 6 um diese durchgehende Welle herum angeordnet
sind.
Ringnuten 22 und 24 sind zwischen dem Teil
2A des Gehäuses und dem inneren Verteiler 16 ausgespart. Die Verteilungsleitungen
münden einerseits in eine dieser Ringnuten (die Verteilungsleitung 18 mündet
in die Nut 22) und andererseits in die Verteilungsfläche 26, die
auf der Achse 10 senkrecht steht und auf der Verbindungsfläche
28 des Zylinderblocks aufliegt, die ebenfalls auf der Achse 10
senkrecht steht und in die die Zylinderleitungen 30 münden, die somit in
der Lage sind, mit den Verteilungsleitungen in Verbindung gebracht zu werden.
Die Ringnuten 22 und 24 werden an Hauptleitungen
für die Zu- und Ableitung des Fluids angeschlossen, die in dem Teil 2A
des Gehäuses ausgespart sind. Somit wird die Nut 24 an die Leitung
32 angeschlossen.
Die durchgehende Welle 20 ist mittels Rollenlagern
34 in bezug auf das Gehäuse 2 um die Rotationsachse
10 drehbar angeordnet.
Diese durchgehende Welle wird von einem Abschnitt einer Antriebswelle
eines Fahrzeugs gebildet, die mit Hilfe eines Kupplungssystems mit dem Hauptmotor
des Fahrzeugs gekuppelt werden kann. Der Hydraulikmotor ist somit ein Hilfsmotor,
der bei gewissen Anwendungen, bei denen die speziellen Vorteile des Hydraulikmotors
genutzt werden, die Entlastung des Hauptmotors übernimmt. In der Figur sind die
verschiedenen Elemente der herkömmlichen Kraftübertragung des Fahrzeugs nicht dargestellt.
Verbindungsflansche sind an den beiden freien Enden der durchgehenden
Welle angeordnet, um sie an die anderen Abschnitte der Antriebswelle des Fahrzeugs
anzuschließen. Jeder Flansch 36 ist mit der Welle 20 drehfest
verbunden. Zu diesem Zweck sind die Innenflächen der Mittelbohrungen der Flansche
36 und die Oberflächen an den Enden der Welle 20 mit komplementären
Verzahnungen 38 und 39 versehen. Auf an sich bekannte Weise werden
Teile 40 für den axialen Halt der Verbindungsflansche an den freien Enden
der Welle 20 befestigt und wirken mit den Endflächen der Verbindungsflansche
zusammen. Letztgenannte weisen auch Flanschringe 42 auf, die es auf an
sich bekannte Weise ermöglichen, sie (durch Schrauben 44) an Kardangelenken
zu befestigen, die die Enden der Abschnitte von Antriebswellen tragen, die dazu
bestimmt sind, an die durchgehende Welle angeschlossen zu werden. Das Gehäuse ist
an jedem seiner Enden gegenüber einem der Verbindungsflansche durch einen Lippendichtungsring
43, der an sich bekannt ist, abgedichtet.
Das Teil 2A des Gehäuses weist einen Flansch 45
auf, der Teil der Mittel zur Befestigung des Motors am Fahrgestell des Fahrzeugs
ist.
Der Motor umfaßt ein Kupplungsorgan 50, das es ermöglicht,
entweder die Welle 20 frei in bezug auf den Zylinderblock 6 des
Hydraulikmotors drehen zu lassen, wobei in diesem Fall die Antriebswelle des Fahrzeugs
von dem Hauptmotor dieses Fahrzeugs angetrieben werden kann, oder den Zylinderblock
6 und die durchgehende Welle 20 drehfest zu verbinden, wobei es
in diesem Fall der Hydraulikmotor ist, der es ermöglicht, die Welle 20
und folglich die Antriebswelle des Fahrzeugs rotierend anzutreiben (in diesem letztgenannten
Fall sollte natürlich die Kupplung der herkömmlichen Kraftübertragung ausgerückt
sein).
Erste mechanische Eingreifmittel 52 sind vorgesehen, um das
Kupplungsorgan 50 und den Zylinderblock 6 drehfest zu verbinden,
und zweite mechanische Eingreifmittel 54 sind vorgesehen, um das Kupplungsorgan
50 und die durchgehende Welle 20 drehfest zu verbinden. Das Kupplungsorgan
ist axial zwischen einer aktiven Position, in der die ersten und zweiten Eingreifmittel
52, 54 eingekuppelt sind, so daß die durchgehende Welle
20 mit dem Zylinderblock 6 drehfest verbunden
ist, und einer inaktiven Position beweglich, in der zumindest eines der ersten und
zweiten Eingreifmittel 52 und 54 ausgerückt ist, so daß die Welle
20 in bezug auf den Zylinderblock 6 frei drehbar ist. Der Motor
umfaßt Mittel zur Steuerung der Verschiebung des Kupplungsorgans 50 zwischen
seiner aktiven und inaktiven Position, die in der Folge beschrieben werden.
In dem Axialschnitt der 1 zeigt die obere
Hälfte A dieser Figur, die sich über der Rotationsachse 10 befindet, das
Kupplungsorgan 50 in seiner ersten Position, in der die Welle
20 mit dem Zylinderblock 6 drehfest verbunden ist, während die
untere Hälfte B dieser Figur, die sich unter der Achse 10 befindet, das
Kupplungsorgan 50 in seiner zweiten Position zeigt, in der die Welle
20 in bezug auf den Zylinderblock 6 frei drehbar ist. In dem dargestellten
Beispiel greifen die ersten mechanischen Eingreifmittel 52 dauernd ein
und verbinden somit ständig das Kupplungsorgan und den Zylinderblock drehfest miteinander,
während dir zweiten mechanischen Eingreifmittel 54 eingekuppelt oder ausgerückt
sein können (in der ersten bzw. in der zweiten Position des Kupplungsorgans), um
die Welle 20 und das Kupplungsorgan 50 selektiv drehfest miteinander
zu verbinden oder sie frei zueinander drehen zu lassen. Es wäre auch umgekehrt vorstellbar
oder, daß beide Eingreifmittel in der inaktiven Position ausgerückt sind.
Das Kupplungsorgan 50 ist um die Welle 20 koaxial
zu letztgenannter angeordnet. Es weist eine Axialbohrung auf und ist somit mit einem
inneren Flächenabschnitt 56 versehen, die sich gegenüber dem Flächenabschnitt
58 der Welle 20 befindet. Dieses Organ 50 weist auch
eine Außenfläche 60 auf, die sich gegenüber der Innenfläche 62
des Zylinderblocks 6 befindet.
Die ersten mechanischen Eingreifmittel 52 umfassen erste
Axialverzahnungen 61, die in der Außenfläche 60 des Kupplungsorgans
50 ausgespart sind, und zweite Axialverzahnungen 63, die in der
Innenfläche 62 des Zylinderblocks ausgespart sind, welche sich gegenüber
dieser Außenfläche 60 befindet. Die ersten und zweiten Axialverzahnungen
wirken miteinander in der ersten und in der zweiten Position des Kupplungsorgans
zusammen, um das Kupplungsorgan 50 und den Zylinderblock 6 ständig
drehfest miteinander zu verbinden. Beim Vergleich der oberen und der unteren Hälfte
der 1 ist nämlich festzustellen, daß die Verzahnungen
61 und 63 sowohl in der ersten Position als auch in der zweiten
Position des Kupplungsorgans ineinander eingreifen. Die Länge der Axialverzahnungen
ist nämlich wesentlich größer als die Amplitude der Axialverschiebung des Kupplungsorgans,
wenn es von der einen in die andere dieser Positionen übergeht.
Es werden nun die zweiten mechanischen Eingreifmittel beschrieben.
Das Kupplungsorgan 50 umfaßt einen ersten Flansch 64, der eine
erste im wesentlichen radiale Eingreiffläche 66 aufweist (die entgegengesetzt
zum Zylinderblock gerichtet ist), und die durchgehende Welle 20 umfaßt
einen zweiten Flansch 68, der eine zweite im wesentlichen radiale Eingreiffläche
70 aufweist (die zum Zylinderblock gerichtet ist). Die Flansche
64 und 68 (die in einem Stück mit dem Organ 50 bzw. der
Welle 20 ausgeführt oder auf letztgenannte aufgesetzt sein können) sind
dermaßen ausgeführt, daß die ersten und zweiten Eingreifflächen 60 und
70 einander gegenüberliegen.
Die zweiten mechanischen Eingreifmittel 54 werden von einer
formschlüssigen Kupplung gebildet, die eine erste Reihe von Zähnen 72,
die auf der ersten Eingreiffläche 66 ausgebildet sind, und eine zweite
Reihe von Zähnen 74 aufweist, die auf der zweiten Eingreiffläche
70 ausbildet sind. Die Zähne der ersten und zweiten Reihe greifen in der
aktiven Position des Kupplungsorgans, die in der oberen Hälfte A der 1
dargestellt ist, ineinander ein und sind in der inaktiven Position des Kupplungsorgans,
die in der unteren Hälfte B der 1 dargestellt ist,
voneinander entfernt.
Der Radialflansch 64 des Kupplungsorgans 50 bildet
einen vorspringenden Abschnitt auf der Außenfläche 60 dieses Organs. Die
Verzahnungen 61, die Teil der ersten mechanischen Eingreifmittel sind,
sind auf einem Axialabschnitt 60a dieser Außenfläche ausgeführt und nicht
auf dem vorspringenden radialen Abschnitt 60b letztgenannter. Ebenso umfaßt
die Innenfläche 62 des Zylinderblocks einen Absatz, d.h. einen Abschnitt,
in dem der Durchmesser ihrer Bohrung größer ist, in den der Flansch 64
eingesetzt ist. Die Axialverzahnungen 63 sind auf einem Axialabschnitt
62a der Innenfläche 62 und nicht auf dem abgesetzten Abschnitt
62b letztgenannter ausgeführt.
Wie im vorhergehenden angeführt, ist das Kupplungsorgan
50 um die Welle 20 angeordnet, während der Zylinderblock
6 und der innere Verteiler 16 um dieses Kupplungsorgan
50 herum angeordnet sind.
Das Organ 50 stellt nämlich einen Zylinder dar, der hydraulisch
gesteuert wird, um von der einen seiner beiden Positionen in die andere überzugehen.
Genauer umfassen die Mittel zur Steuerung der Verschiebung des Organs
50 eine Steuerkammer 80, die einerseits zwischen der Außenfläche
60 des Kupplungsorgans 50 und andererseits den Innenflächen
62 des Zylinderblocks 6 und 82 des Verteilers
16, die sich gegenüber dieser Außenfläche 60 befinden, ausgespart
ist. Eine Hilfsleitung 84 steht mit dieser Steuerkammer 80 in
Verbindung und ermöglicht es somit, diese mit Druckfluid zu füllen
oder zu entleeren. Wenn die Kammer 80 mit Druckfluid gefüllt ist, wird
das Kupplungsorgan 50 von seiner inaktiven Position in seine aktive Position
gebracht, so daß die zweiten mechanischen Eingreifmittel 54 eingreifen,
wobei die Zähne 72 und 74 der formschlüssigen Kupplung ineinandergreifen.
Wenn hingegen die Steuerkammer leer ist, kehrt das Kupplungsorgan
50 in seine inaktive Position zurück.
Diese Rückkehr wird durch das Vorhandensein einer Feder
86 erleichtert, die den Zylinder 50 wieder in seine inaktive Position
bringt. Diese Feder 86 ist in der Steuerkammer 80 angeordnet.
Sie liegt mit ihrem ersten Ende 87 auf dem Zylinderblock 6 (im
Bereich der Verbindungsfläche 28) auf und mit ihrem zweiten Ende
88 auf der Außenfläche 60 des Zylinders 50 (über ein
Sicherungsorgan 90) fest. Die natürliche elastische Ausdehnung der Feder
bewirkt somit, den Zylinder 50 in die Richtung zu bringen, in der er sich
von den Flanschen 64 und 68 entfernt.
Die Steuerkammer 80 umfaßt eine Wandung 92, die
auf einer Innenfläche des festen Gehäuses 2 (genauer auf einer Innenfläche
des Teils 2A dieses Gehäuses) ausgebildet ist und sich zwischen dem Kupplungsorgan
50 und dem inneren Verteiler 16 erstreckt. Die Hilfsleitung
84 ist in dem festen Gehäuse 2 (in dem Teil 2A) ausgespart
und mündet in diese Wandung 92. Dies stellt insofern einen Vorteil dar,
als die Hilfsleitung in einem festen und zugänglichen Teil des Motors ausgespart
ist und es dadurch leichter ist, sie an ein Druckfluidzuführungssystem anzuschließen.
Die Kammer 80 wird von drei Dichtungen begrenzt.
Die erste, die Dichtung 94, ist zwischen der Innenfläche
62 des Zylinderblocks 6 und der Außenfläche 60 des Kupplungsorgans
50 angeordnet. Genauer ist diese Dichtung 94 zwischen dem axialen
Abschnitt des Absatzes 62b der Fläche 62 und dem vorspringenden
Teil 60b der Außenfläche 60 angeordnet, die sich in der Nähe des
radialen Endes des Flansches 64 befindet.
Die zweite, die Dichtung 96, befindet sich zwischen der Innenfläche
des festen Gehäuses, ab der die Wandung 92 gebildet wird, und der Außenfläche
60 des Kupplungsorgans oder genauer dem axialen Abschnitt 60a
von letztgenanntem.
Die dritte, die Dichtung 98, ist zwischen der Innenfläche
des festen Gehäuses und dem inneren Verteiler 16 angeordnet. Diese Dichtung
98 ist von herkömmlich verwendetem Typ, um die Flächen zwischen dem Verteiler
und dem Gehäuse gegeneinander abzudichten. Es ist beispielsweise festzustellen,
daß eine gleichartige Dichtung die Nuten 22 und 24 trennt.
Die Dichtungen 94 und 98 stellen eine stationäre
Abdichtung her, während die Dichtung 96 eine bewegliche Abdichtung herstellt.
Es werden nun die Zähne der formschlüssigen Kupplung 54 unter
Bezugnahme auf die 2 und 3
beschrieben. Die 2 ist ein Querschnitt, auf dem nur
einige Zähne (72a, 72b und 72c) der ersten Zahnreihe
72 und einige Zähne (74a, 74b, 74c und
74d) der zweiten Zahnreihe 74 dargestellt sind. Es ist zu sehen,
daß die Zähne ineinandergreifen. Sie stellen nämlich Komplementärformen dar, die
in 3 besser zu sehen sind, welche in einer Ansicht
in Richtung des Pfeils F der 2 nur die Zähne
74a und 74b zeigt. Ebenso wie die anderen Zähne umfaßt der Zahn
74a eine erste und eine zweite geneigte Seitenfläche 100 und
102, die jeweils in bezug auf die Axialrichtung, die durch die Linien
1 und 1' dargestellt ist, eine Neigung &agr; und eine Neigung
&bgr; aufweisen. Der Zahn 74a umfaßt auch eine Endfläche 104,
die querliegend ist. Die Zähne sind im allgemeinen radial ausgerichtet.
Die Neigungen &agr; und &bgr; der geneigten Seitenflächen sind derart
ausgeführt, daß sich die Zähne der ersten und der zweiten Reihe voneinander lösen,
wenn der Anpreßdruck der ersten Eingreiffläche 66 kleiner als ein vorbestimmter
Wert ist. Es ist anzumerken, daß dieser vorbestimmte Wert herkömmlicherweise jenen
Drücken entspricht, die in den Kammern zum Lösen der Bremsen eingesetzt werden,
beispielsweise ungefähr 10 bar. Umfassen die Steuermittel des Verschiebeorgans
50 die Steuerkammer 80, ist der Anpreßdruck nämlich der Druck,
der in dieser Kammer herrscht.
Vorzugsweise sind die Winkel &agr; und &bgr; gleich, d.h. das Zahnprofil
ist symmetrisch, so daß der Lösedruck in der einen oder anderen der beiden Drehrichtungen
des Motors gleich ist.
Die Zähne können allerdings mit einem asymmetrischen Profil versehen
werden, wobei in diesem Fall die Winkel &agr; und &bgr; unterschiedlich sind, um
in den beiden Drehrichtungen des Motors unterschiedliche Anpreßdrucke zu erhalten.
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| Anspruch[de] |
- Hydraulikhilfsmotor (1), umfassende
– ein festes Gehäuse (2), das Hauptleitungen (32) für die
Zu- und Ableitung des Fluids umfaßt;
– ein Reaktionsorgan (4), das mit dem Gehäuse (2B) verbunden
ist;
– ein Zylinderblock (6), der um eine Rotationsachse (10)
in bezug auf das Reaktionsorgan (4) relativ drehbar montiert ist und eine
Vielzahl von Zylinder- (12) und Kolbeneinheiten (14) umfaßt, die radial
in bezug auf die Rotationsachse (10) angeordnet sind und
mit Druckfluid gespeist werden können;
– ein inneren Fluidverteiler (16), der mit dem Gehäuse (2)
drehfest in bezug auf die Rotationsachse (10) verbunden ist und Verteilungsleitungen
(18) umfaßt, die in der Lage sind, die Zylinder (12) mit den Hauptleitungen
für die Zuführung und Ableitung des Fluids (32) in Verbindung zu bringen;
und
– eine durchgehende Welle (20), die sich im Inneren des Gehäuses
(2) koaxial zur Rotationsachse (10) erstreckt;
dadurch gekennzeichnet,
daß die durchgehende Welle (20) von einem Abschnitt einer Antriebswelle
eines Fahrzeugs gebildet wird, die in der Lage ist, über ein Kupplungssystem an
einen Motor, genannt "Hauptmotor", des Fahrzeugs gekuppelt zu werden, und
daß er ferner ein Kupplungsorgan (50), ein erstes mechanisches Eingreifmittel
(52), um das Kupplungsorgan (50) und den Zylinderblock (6)
drehfest zu verbinden, und ein zweites mechanisches Eingreifmittel (54)
umfaßt, um das Kupplungsorgan (50) und die durchgehende Welle (20)
drehfest zu verbinden, wobei das Kupplungsorgan axial zwischen einer ersten, sogenannten
"aktiven" Position, in der das erste und zweite Eingreifmittel (52,
54) eingekuppelt sind, und einer zweiten, sogenannten "inaktiven" Position
beweglich ist, in der zumindest eines der ersten (52) oder zweiten (54)
Eingreifmittel ausgerückt ist, wobei der Motor Mittel zur Steuerung (80,
84) der Verschiebung des Kupplungsorgans zwischen der ersten und zweiten
Position umfaßt.
- Motor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsorgan
(50) und die durchgehende Welle (20) einen ersten bzw. einen zweiten
Flansch (64, 68) umfassen, die eine erste bzw. eine zweite im
wesentlichen radiale Eingreiffläche (66, 70) umfassen, und daß
das zweite mechanische Eingreifmittel (54) von einer formschlüssigen Kupplung
gebildet wird, bestehend aus einer ersten und einer zweiten Reihe von Zähnen (72,
74), die auf der ersten bzw. der zweiten Eingreiffläche (66,
70) ausgebildet sind, wobei die Zähne der ersten und zweiten Reihe in der
aktiven Position des Kupplungsorgans (50) ineinander eingreifen und in
der inaktiven Position dieses Organs voneinander entfernt sind.
- Motor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsorgan
(50) um die durchgehende Welle (20) herum koaxial zu dieser angeordnet
ist und eine Außenfläche (60) aufweist, die gegenüber einer Innenfläche
(62) des Zylinderblocks (6) liegt, wobei die ersten mechanischen
Eingreifmittel (50) Axialverzahnungen (61, 63) umfassen,
die auf der Außen- (60) bzw. Innenfläche (62) ausgespart sind
und in der ersten und in der zweiten Position des Kupplungsorgans (50)
miteinander zusammenwirken.
- Motor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kupplungsorgan (50) um die durchgehende Welle (20) herum koaxial
zu letztgenannter angeordnet ist, wobei der Zylinderblock (6) und der innere
Fluidverteiler (16) ihrerseits um das Kupplungsorgan (50) angeordnet
sind, daß die Mittel zur Steuerung der Verschiebung des Kupplungsorgans eine Steuerkammer
(80), die zwischen der Außenfläche (60) des Kupplungsorgans (50)
und den Innenflächen (62) des Zylinderblocks und (82) des inneren
Fluidverteilers, die sich gegenüber dieser Außenfläche (60) befinden, ausgespart
ist, und eine Hilfsleitung (84) umfassen, die mit der Steuerkammer in Verbindung
steht, wobei letztgenannte mit Druckfluid gefüllt werden muß, um die Axialverschiebung
des Kupplungsorgans von seiner inaktiven in seine aktive Position zu steuern.
- Motor nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerkammer (80) eine Wandung (92) umfaßt, die in einer
Innenfläche des festen Gehäuses (2) ausgebildet ist und sich zwischen dem
Kupplungsorgan und dem inneren Verteiler erstreckt, daß die Hilfsleitung (84)
in dem festen Gehäuse (2) ausgespart ist und in diese Wandung mündet, und
daß die Kammer von drei Dichtungen begrenzt wird, einer ersten (94) zwischen
der Innenfläche (62) des Zylinderblocks (6) und der Außenfläche
(60) des Kupplungsorgans (50), einer zweiten (96) zwischen
der Innenfläche des festen Gehäuses (2) und der Außenfläche (60)
des Kupplungsorgans (50), und einer dritten (98) zwischen der
Innenfläche des festen Gehäuses und dem inneren Verteiler (16).
- Motor nach einem der Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Feder (86) für die Rückstellung des Kupplungsorgans (50)
in seine inaktive Position in der Steuerkammer (80) angeordnet ist.
- Motor nach Anspruch 2 und einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zähne (72a, 72b, 72c; 74a,
74b, 74c, 74d) der ersten und zweiten Zahnreihen (72;
74) der formschlüssigen Kupplung (54) Komplementärformen aufweisen
und jeweils ein Profil besitzen, das eine erste und eine zweite geneigte Seitenfläche
(100, 102) umfaßt, die in bezug auf die Axialrichtung eine Neigung
(&agr;, &bgr;) aufweist, so daß die Zähne der ersten und der zweiten Reihe sich
voneinander lösen, wenn der Anpreßdruck der ersten Eingreiffläche (66)
geringer als ein vorbestimmter Wert ist.
- Motor nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil der Zähne
symmetrisch ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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