Die Erfindung betrifft ein Gestell das bewirkt, dass ein in der Regel
im wesentlichen horizontal bespieltes Musikinstrument, wie eine Zither, in ergonomisch
günstiger Position bespielt werden kann.
Bekanntermaßen werden flach liegende Musikinstrumente auf herkömmlichen
Tischen bespielt, was den Nachteil hat, dass die Musizierenden oft in ungesunden
und verkrampften Stellungen spielen.
Aufgabe der Erfindung ist daher die Schaffung eines Unterbaus für
ein Musikinstrument, der das, beim Bespielen flach (das heisst im wesentlichen horizontal)
liegende, Musikinstrument für den Spieler so hält, dass die Tasten oder Saiten aus
einer für den Spieler günstigen ergonomischen Situation heraus bespielbar sind.
Gegenstand der Erfindung ist ein Gestell mit einer Platte und/oder
mit einem eine Platte umfassenden Musikinstrument, das in aufgebautem Zustand mit
drei Beinen, die über zumindest zwei erste Querstangen miteinander verbunden sind,
am Boden steht, wobei die drei Beine ihrer Höhe nach jeweils gleich oder verschieden
sein können und jeweils mit dem horizontalen Boden, auf dem sie stehen, einen Winkel
ungleich 90° bilden, der gleich oder verschieden sein kann.
Ausserdem ist die Verwendung dieses Gestells als Unterbau für ein
Musikinstrument Gegenstand der Erfindung.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist das Gestell klappbar,
das heisst es kann zusammengeklappt werden, damit es einfacher zu transportieren
ist. Bei einer Version des zusammenklappbaren Gestells wird es über zwei Scharniere,
die sich am Mittelfuß (das mittlere Bein) des Gestells befinden, zusammengeklappt.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn eine zweite Querstange vorgesehen ist, mit deren
Hilfe der aufgeklappte Zustand des Gestells stabilisiert wird.
Bei einer Ausführungsform ist die Platte oder das eine Platte umfassenden
Musikinstrument von dem Gestell abnehmbar, so dass sie/es getrennt vom Gestell transportiert
werden kann. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft mit der Ausführungsform
kombiniert, bei der das Gestell zusammenklappbar ist.
Die Winkel, die die Beine des Gestells mit dem horizontalen Boden,
auf dem sie stehen, bilden, sind bevorzugt verschieden voneinander, weil sie so
am besten für die Standfestigkeit des Tisches sorgen. Ebenso sind die Höhen der
Beine des Gestells bevorzugt verschieden voneinander, weil damit die Neigung der
Platte oder des eine Platte umfassenden Musikinstruments bestimmt wird.
Nach einer anderen Ausführungsform lässt sich die zur Stabilisierung
des aufgeklappten Zustands dienende zweite Querstange an dem Gestell festmachen,
beispielsweise über zwei Schraubmuffen.
Nach einer weiteren Ausführungsform hat das Gestell an den ersten
Querstangen zumindest ein Vorrichtung zur Halterung, in die die Platte oder das
eine Platte umfassende Musikinstrument in aufgebautem Zustand eingebracht, beispielsweise
eingehakt wird, so dass sie unverrutschbar festsitzt.
Nach einer weiteren Ausführungsform hat das Gestell Vorrichtungen,
in die während des Transports die Platte aufgenommen werden kann, so dass das Gestell
samt Platte bequem in einer Hand tragbar ist.
Nach einer Ausführungsform ist das Gestell beispielsweise aus Holz.
Andere Materialien wie Metall, Kunststoff etc, sind beliebig auch einsetzbar, am
besten gewählt abhängig von ihrer Wirkung auf den Klang des Musikinstruments. Bei
der Ausführungsform, wo eine Platte auf dem Gestell aufliegt auf der wiederum das
Musikinstrument beim Bespielen zu liegen kommt, ist die Wahl des Materials der Platte
natürlich besonders kritisch, weil sie den Resonanzboden bildet. Deshalb werden
dafür entweder hohle, massive oder zum Teil gefüllte Platten (Resonanzplatten) eingesetzt,
insbesondere können verschieden verstärkende oder dämpfende Resonanzplatten verwendet
werden, eventuell sogar mit eingebauter elektronischer Regelung und/oder Lautsprecher
und Verstärker, je nach Bedarf.
Im folgenden wird die Erfindung noch anhand zweier beispielhafter
Ausführungsformen näher erläutert:
1 zeigt das Gestell für sitzende Spieler
von der Publikumsseite aus gesehen. Zu erkennen ist die diagonal nach vorne hängende
Platte 1, deren Dicke variabel sein kann. Die Platte kann aus dem gleichen
Material sein wie das Gestell oder aus einem anderen, wie oben beschrieben.
Die Platte 1 oder das eine Platte 1 umfassende Musikinstrument
liegt auf dem Gestell 2 auf. Das Gestell 2 hat einen Mittelfuß
3 und zwei Aussenfüsse 4 und 5. Die Füsse oder Beine
3, 4 und 5 werden an ihrem oberen und unteren Ende durch
je zwei erste Querstangen 6 zusammengehalten, wobei die oberen Querstangen
in der in 1 gezeigten Ansicht von der Platte
1 fast vollständig verdeckt sind.
In aufgeklapptem Zustand wird das Gestell durch die
zweite Querstange 7 gehalten, die zur Stabilisierung dient. Dazu wird nach
einer Ausführungsform die flexible Stange 7 in zwei dafür vorgesehene Aufnahmevorrichtungen
an den Innenseiten der ersten Querstangen 6 oder in den Aussenfüssen
4 und 5 gesteckt. Ebensogut kann die Querstange jeodch auch teleskopartig
herausziehbar sein und in der Querstange oder in dem Fuß des Gestells versenkt sein.
Bei der hier gezeigten Ausführungsform wird die Querstange zur Stabilisierung jedenfalls
in die aufnahmevorrichtungen an den Innenseiten der Querstangen 6 und während
des Transports in dafür vorgesehene Vorrichtung(en) (in der Figur nicht zu sehen)
eingesteckt.
2 zeigt eine ähnliche Ausführungsform
wie 1, wobei das Gestell für einen stehenden Musikanten
gemacht ist. Zu sehen sind wieder die Elemente 1 bis 7, die genau
die gleichen Teile beschreiben wie bei 1. Die Beine
des Gestells sind deutlich höher als bei 1, weil hier
der stehende Musikant die Zielgruppe ist. Deshalb sind nach dieser Ausführungsform
die Aufnahmevorrichtungen, in die die Querstange 7 zur Stabilisierung eingesteckt
wird, nicht mehr an den unteren und oberen Querstangen 6 vorgesehen, sondern
beispielsweise an einer oberen Querstange 6 und dem äußeren Fuß
4 des Gestells.
3 (a bis d) und 4
(a bis d) zeigen beispielhafte Maße und Winkel eines Gestells nach der Erfindung.
Diese Beispiele sind insbesondere zum Zitherspielen konzipiert.
3 zeigt ein Gestell für den sitzenden
Spieler, mit dem Längenmaß des Mittelfusses 3 von 56,6 cm. Der Aussenfuß
5 misst 60,5 cm und der Aussenfuß 4 misst 63,2 cm. Die Ebene,
die durch die Beine 3 und 4 aufgespannt wird, wird die „rechte
Seite" genannt und die Ebene, die durch den Mittelfuß 3 und den Aussenfuß
5 und den Mittelfuß 3 aufgespannt wird, wird die linke Seite genannt.
4 zeigt entsprechend die Maße für ein
hohes Gestell, das für einen stehenden Spieler konzipiert ist.
Durch die Erfindung wird ein Gestell für ein horizontal bespielbares
Musikinstrument geschaffen, das eine besondere Lage des Musikinstruments ermöglicht
und damit die Hand- und Armgelenke des Spielers entlastet. Dem Publikum wird der
volle Blick auf das Musikinstrument und den Spieler ermöglicht. Das Gestell steht
durch seine speziellen Abmessungen immer wackelfrei, auch auf unebenen Böden. Für
den Transport kann das Gestell zusammengeklappt werden, die Platte wieder eingehängt
werden und verriegelt.
Beim Stehen und Spielen kommt die volle Körpersprache des Musikers
zur Geltung.