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Dokumentenidentifikation DE202004004727U1 28.10.2004
Titel Gestell für horizontal bespielbare Musikinstrumente
Anmelder Grandl, Christian, 84453 Mühldorf, DE
Vertreter Freiesleben, D., Dipl.-Chem. (Univ.) Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 80639 München
DE-Aktenzeichen 202004004727
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 28.10.2004
Registration date 23.09.2004
Application date from patent application 24.03.2004
IPC-Hauptklasse G10G 5/00
IPC-Nebenklasse F16M 11/20   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Gestell das bewirkt, dass ein in der Regel im wesentlichen horizontal bespieltes Musikinstrument, wie eine Zither, in ergonomisch günstiger Position bespielt werden kann.

Bekanntermaßen werden flach liegende Musikinstrumente auf herkömmlichen Tischen bespielt, was den Nachteil hat, dass die Musizierenden oft in ungesunden und verkrampften Stellungen spielen.

Aufgabe der Erfindung ist daher die Schaffung eines Unterbaus für ein Musikinstrument, der das, beim Bespielen flach (das heisst im wesentlichen horizontal) liegende, Musikinstrument für den Spieler so hält, dass die Tasten oder Saiten aus einer für den Spieler günstigen ergonomischen Situation heraus bespielbar sind.

Gegenstand der Erfindung ist ein Gestell mit einer Platte und/oder mit einem eine Platte umfassenden Musikinstrument, das in aufgebautem Zustand mit drei Beinen, die über zumindest zwei erste Querstangen miteinander verbunden sind, am Boden steht, wobei die drei Beine ihrer Höhe nach jeweils gleich oder verschieden sein können und jeweils mit dem horizontalen Boden, auf dem sie stehen, einen Winkel ungleich 90° bilden, der gleich oder verschieden sein kann.

Ausserdem ist die Verwendung dieses Gestells als Unterbau für ein Musikinstrument Gegenstand der Erfindung.

Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist das Gestell klappbar, das heisst es kann zusammengeklappt werden, damit es einfacher zu transportieren ist. Bei einer Version des zusammenklappbaren Gestells wird es über zwei Scharniere, die sich am Mittelfuß (das mittlere Bein) des Gestells befinden, zusammengeklappt. Dabei ist es vorteilhaft, wenn eine zweite Querstange vorgesehen ist, mit deren Hilfe der aufgeklappte Zustand des Gestells stabilisiert wird.

Bei einer Ausführungsform ist die Platte oder das eine Platte umfassenden Musikinstrument von dem Gestell abnehmbar, so dass sie/es getrennt vom Gestell transportiert werden kann. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft mit der Ausführungsform kombiniert, bei der das Gestell zusammenklappbar ist.

Die Winkel, die die Beine des Gestells mit dem horizontalen Boden, auf dem sie stehen, bilden, sind bevorzugt verschieden voneinander, weil sie so am besten für die Standfestigkeit des Tisches sorgen. Ebenso sind die Höhen der Beine des Gestells bevorzugt verschieden voneinander, weil damit die Neigung der Platte oder des eine Platte umfassenden Musikinstruments bestimmt wird.

Nach einer anderen Ausführungsform lässt sich die zur Stabilisierung des aufgeklappten Zustands dienende zweite Querstange an dem Gestell festmachen, beispielsweise über zwei Schraubmuffen.

Nach einer weiteren Ausführungsform hat das Gestell an den ersten Querstangen zumindest ein Vorrichtung zur Halterung, in die die Platte oder das eine Platte umfassende Musikinstrument in aufgebautem Zustand eingebracht, beispielsweise eingehakt wird, so dass sie unverrutschbar festsitzt.

Nach einer weiteren Ausführungsform hat das Gestell Vorrichtungen, in die während des Transports die Platte aufgenommen werden kann, so dass das Gestell samt Platte bequem in einer Hand tragbar ist.

Nach einer Ausführungsform ist das Gestell beispielsweise aus Holz. Andere Materialien wie Metall, Kunststoff etc, sind beliebig auch einsetzbar, am besten gewählt abhängig von ihrer Wirkung auf den Klang des Musikinstruments. Bei der Ausführungsform, wo eine Platte auf dem Gestell aufliegt auf der wiederum das Musikinstrument beim Bespielen zu liegen kommt, ist die Wahl des Materials der Platte natürlich besonders kritisch, weil sie den Resonanzboden bildet. Deshalb werden dafür entweder hohle, massive oder zum Teil gefüllte Platten (Resonanzplatten) eingesetzt, insbesondere können verschieden verstärkende oder dämpfende Resonanzplatten verwendet werden, eventuell sogar mit eingebauter elektronischer Regelung und/oder Lautsprecher und Verstärker, je nach Bedarf.

Im folgenden wird die Erfindung noch anhand zweier beispielhafter Ausführungsformen näher erläutert:

1 zeigt das Gestell für sitzende Spieler von der Publikumsseite aus gesehen. Zu erkennen ist die diagonal nach vorne hängende Platte 1, deren Dicke variabel sein kann. Die Platte kann aus dem gleichen Material sein wie das Gestell oder aus einem anderen, wie oben beschrieben.

Die Platte 1 oder das eine Platte 1 umfassende Musikinstrument liegt auf dem Gestell 2 auf. Das Gestell 2 hat einen Mittelfuß 3 und zwei Aussenfüsse 4 und 5. Die Füsse oder Beine 3, 4 und 5 werden an ihrem oberen und unteren Ende durch je zwei erste Querstangen 6 zusammengehalten, wobei die oberen Querstangen in der in 1 gezeigten Ansicht von der Platte 1 fast vollständig verdeckt sind.

In aufgeklapptem Zustand wird das Gestell durch die zweite Querstange 7 gehalten, die zur Stabilisierung dient. Dazu wird nach einer Ausführungsform die flexible Stange 7 in zwei dafür vorgesehene Aufnahmevorrichtungen an den Innenseiten der ersten Querstangen 6 oder in den Aussenfüssen 4 und 5 gesteckt. Ebensogut kann die Querstange jeodch auch teleskopartig herausziehbar sein und in der Querstange oder in dem Fuß des Gestells versenkt sein. Bei der hier gezeigten Ausführungsform wird die Querstange zur Stabilisierung jedenfalls in die aufnahmevorrichtungen an den Innenseiten der Querstangen 6 und während des Transports in dafür vorgesehene Vorrichtung(en) (in der Figur nicht zu sehen) eingesteckt.

2 zeigt eine ähnliche Ausführungsform wie 1, wobei das Gestell für einen stehenden Musikanten gemacht ist. Zu sehen sind wieder die Elemente 1 bis 7, die genau die gleichen Teile beschreiben wie bei 1. Die Beine des Gestells sind deutlich höher als bei 1, weil hier der stehende Musikant die Zielgruppe ist. Deshalb sind nach dieser Ausführungsform die Aufnahmevorrichtungen, in die die Querstange 7 zur Stabilisierung eingesteckt wird, nicht mehr an den unteren und oberen Querstangen 6 vorgesehen, sondern beispielsweise an einer oberen Querstange 6 und dem äußeren Fuß 4 des Gestells.

3 (a bis d) und 4 (a bis d) zeigen beispielhafte Maße und Winkel eines Gestells nach der Erfindung. Diese Beispiele sind insbesondere zum Zitherspielen konzipiert.

3 zeigt ein Gestell für den sitzenden Spieler, mit dem Längenmaß des Mittelfusses 3 von 56,6 cm. Der Aussenfuß 5 misst 60,5 cm und der Aussenfuß 4 misst 63,2 cm. Die Ebene, die durch die Beine 3 und 4 aufgespannt wird, wird die „rechte Seite" genannt und die Ebene, die durch den Mittelfuß 3 und den Aussenfuß 5 und den Mittelfuß 3 aufgespannt wird, wird die linke Seite genannt.

4 zeigt entsprechend die Maße für ein hohes Gestell, das für einen stehenden Spieler konzipiert ist.

Durch die Erfindung wird ein Gestell für ein horizontal bespielbares Musikinstrument geschaffen, das eine besondere Lage des Musikinstruments ermöglicht und damit die Hand- und Armgelenke des Spielers entlastet. Dem Publikum wird der volle Blick auf das Musikinstrument und den Spieler ermöglicht. Das Gestell steht durch seine speziellen Abmessungen immer wackelfrei, auch auf unebenen Böden. Für den Transport kann das Gestell zusammengeklappt werden, die Platte wieder eingehängt werden und verriegelt.

Beim Stehen und Spielen kommt die volle Körpersprache des Musikers zur Geltung.


Anspruch[de]
  1. Gestell mit einer Platte und/oder mit einem eine Platte umfassenden Musikinstrument, das in aufgebautem Zustand mit drei Beinen, die über zumindest zwei erste Querstangen miteinander verbunden sind, am Boden steht, wobei die drei Beine ihrer Höhe nach jeweils gleich oder verschieden sein können und zumindest ein Bein mit dem horizontalen Boden, auf dem es steht, einen Winkel ungleich 90° bildet.
  2. Gestell nach Anspruch 1, bei dem alle drei Beine mit dem horizontalen Boden, auf dem sie stehen, einen Winkel ungleich 90° bilden, der gleich oder verschieden sein kann.
  3. Gestell nach einem der Ansprüche 1 oder 2, das zusammenklappbar ist.
  4. Gestell nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Platte und/oder das eine Platte umfassende Musikinstrument abnehmbar ist.
  5. Gestell nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Platte eine Resonanzplatte ist.
  6. Gestell nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem eine zweite Querstange vorgesehen ist, die in das Gestell diagonal eingesteckt wird und zur Stabilisierung des aufgeklappten Zustands dient.
  7. Gestell nach einem der vorstehenden Ansprüche, das Vorrichtungen hat, in die die Platte und/oder die zweite Querstange während des Transports fest verriegelt werden kann.
  8. Gestell nach einem der vorstehenden Ansprüche, der ein Tisch für ein Musikinstrument ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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