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Dokumentenidentifikation DE202004010275U1 28.10.2004
Titel Spaltzange zum Spalten von Holzbriketts
Anmelder Künnert, Siegfried, 72108 Rottenburg, DE
DE-Aktenzeichen 202004010275
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 28.10.2004
Registration date 23.09.2004
Application date from patent application 01.07.2004
IPC-Hauptklasse B27C 7/00

Beschreibung[de]

Zangen üblicher Bauart weisen zwei Zangenbacken und zwei Griffe auf. Die Backen können verschiedene Formen und Funktionen haben . Die Griffe der Zange können ebenso verschiedene Formen, Längen und Beschichtungen haben .

Holzbriketts, die im Handel als Brennstoff vor allem für Kaminöfen angeboten werden, sind gepresste Hobel- und Sägespäne die nach dem Pressvorgang einen Durchmesser von ca. 95mm und eine Länge von 270mm haben. Manche sind in der Mitte mit einem Loch versehen.

Um das Feuer einfacher anmachen zu können, werden die Holzbriketts in Scheiben gespalten (ca. 15–25mm dick).

Der im Schutzanspruch 1. angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Zange zu schaffen, die das Spalten der Holzbriketts in Scheiben ermöglicht. Das wird erreicht durch Eindrücken des Spaltdorns (4) in das Holzbrikett (6), das sich in Folge der Kerbwirkung spaltet.

Das Problem wird mit dem im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst.

Mit der Erfindung wird erricht, dass man die Holzbriketts mit wenig Kraftaufwand und ohne Verletzungsgefahr in beliebig dicke Scheiben spalten kann.

Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch 4 dargestellt. Der Eintreibdorn (4) ist mit einem Gewinde versehen. Durch radiales Verstellen des Eintreibdorns, kann der Abstand der Dornspitze zum gegenüberliegenden Punkt verändert werden. Durch Verstellen der Öffnungsweite, können Holzbriketts (6) mit verschiedenen Durchmessern zerkleinert werden. Mit der Flügel – bzw. Rändelmutter, wird der Eintreibdorn gegen selbständiges Verstellen gesichert.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand, der 1 bis 3 erläutert. Es zeigen

1. Form der Zangenbacken

2. Formbeispiel des Dornes

3. Komplette Zange im geöffneten Zustand

In der 1 ist ein Formbeispiel der backen (2+3) abgebildet. Durch das Rein- und Rausdrehen des Eintreibdorns (2), muss der Abstand (3), zwischen der Eintreibdornspitze und dem gegenüberliegenden Punkt , dem Durchmesser des Holzbriketts entsprechen.


Anspruch[de]
  1. Eine Spaltzange zum Spalten von Holzbriketts (auf der Basis einer gewöhnlichen Kombi- oder Beißzange) dadurch gekennzeichnet, dass die Zangenbacken (2 und 3) die Form eines Teilrings aufweisen und mit einem Dorn (4) versehen sind, der durch das Eintreiben in das Holzbrikett, seine Spaltung ermöglicht.
  2. Spaltzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Backen (2 und 3) aus Rund- oder Flachmaterial angefertigt und so geformt sind, dass der Innenradius der Zangenbacken, dem Holzbrikettdurchmesser entspricht.
  3. Spaltzange nach einem der hervorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Eintreibdorn (4) in der Zangenbacke (2) integriert ist und eine konische Form hat.
  4. Spaltzange nach einem der hervorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Eintreibdorn (4) radial verstellbar ist und mit einer Flügel- bzw. Rändelmutter (5) gekontert ist.
  5. Spaltzange nach einem der hervorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zangengriffe (1), zur Verbesserung der Handhabung, mit PVC- oder Gummihüllen versehen sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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