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Dokumentenidentifikation DE202004011216U1 28.10.2004
Titel Pflegehilfe
Anmelder AAT Alber Antriebstechnik GmbH, 72458 Albstadt, DE
Vertreter Kohler Schmid Möbus, 72764 Reutlingen
DE-Aktenzeichen 202004011216
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 28.10.2004
Registration date 23.09.2004
Application date from patent application 17.07.2004
IPC-Hauptklasse A61G 7/14

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Pflegehilfe im medizinischen Bereich, die es erlaubt, in ihrer Beweglichkeit reduzierte Personen zu pflegen.

Ältere Menschen sind oftmals in ihrer Beweglichkeit so stark eingeschränkt, dass sie sich nicht mehr eigenständig versorgen können, das heißt auch, dass sie sich nur noch bedingt vollkommen eigenständig waschen und/oder pflegen können. Eingeschränktes Bewegungsverhalten kann auch krankheitsbedingt sein, sodass bettlägerige Patienten beispielsweise nur noch von einem Pflegepersonal gewaschen werden können. Sind bei diesen Patienten oder Personen Muskelpartien verkrampft und/oder verkürzt, so fordert es von einem Pflegepersonal erhöhten Aufwand, diese am ganzen Körper oder aber auch in Körperteilbereichen zu pflegen und/oder zu waschen. Vielfach kann eine derartige Pflege nur von zwei Pflegerinnen oder Pflegern durchgeführt werden, die sich gegenseitig behilflich sind, indem eine Pflegeperson mit einem erhöhten Kraftaufwand Extremitäten der zu pflegenden Person weitet und die andere Pflegeperson die dann zugänglichen Körperbereiche pflegt, wäscht und/oder behandelt.

Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zu schaffen, die es einem Pflegepersonal von älteren Menschen oder motorisch reduzierten Patienten erlaubt, diese erleichtert zu pflegen.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine Pflegehilfe geschaffen wird, die ein verstellbares Distanzstück aufweist, das beidenends in halbschalenförmigen Körpern endet, die auf ihrer Innenseite quer zum halbschalenförmigen Verlauf der Körper konvexförmig ausgebildet sind.

Diese Pflegehilfe hat den Vorteil, dass sie sich an Körperkonturen eines Menschen anpassen kann, ohne punktuell einen erhöhten Druck aufzubauen, der bei der zu pflegenden Person einen starken Schmerz auslösen könnte. Zugleich kann bei einem Einsatz der erfindungsgemäßen Pflegehilfe eine zu pflegende Person von einer Person gepflegt, gewaschen und/oder behandelt werden. Die Pflegerin oder der Pfleger haben für ihre Tätigkeiten beide Hände frei, während die erfindungsgemäße Pflegehilfe die zu behandelnden Extremitäten vom Körper so weit beabstandet hält, dass das Pflegepersonal sich auf die eigentliche Tätigkeit konzentrieren kann. Betroffene Gelenke, Hüft-, oder Schultergelenkkontrakturen lassen sich mit Hilfe der erfindungsgemäßen Pflegehilfe in Positionen bringen, die eine verbesserte Zugänglichkeit zwischen der betroffenen Extremität und dem Körper erlauben. Die erfindungsgemäße Pflegehilfe kann in den Armbereichen wie auch an den Beinen eines zu pflegenden Menschen eingesetzt werden. Sind dabei die halbschalenförmigen Körper quer zu ihrem konkaven Verlauf konvex ausgebildet, so passen sie sich an verschiedenste Körperteile bestmöglich an, ohne Druckstellen abzubilden und/oder sich ungewollt zu verschieben. Die notwendige Distanz der halbschalenförmigen Körper kann über das verstellbare Distanzstück in Stufen (z. B. über Verrastungen) oder stufenlos eingestellt werden.

In besonderer Ausgestaltung der Erfindung sind die halbschalenförmigen Körper zumindest auf der Innenseite gepolstert. Dies hat den Vorteil, dass der Anlagekomfort an die zu beabstandenden Körperteile verbessert ist bzw. verbessert werden kann.

Weiterhin sind in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die halbschalenförmigen Körper geschäumte Körper. Derartige Körper sind kompressibel und können sich bestmöglich an Körperkonturen anschmiegen.

Vorteilhaft ist es auch, wenn die halbschalenförmigen Körper mit einer abwaschbaren Schicht, wie Gummi, überzogen sind. Dies erhöht die Hygiene und verhindert ein ungewolltes Abrutschen an Körperteilen, an denen die erfindungsgemäße Pflegehilfe angesetzt ist. Mit einem Material wie Gummi lassen sich Reibwerte zwischen der menschlichen Haut und der Pflegehilfe erhöhen, ohne dass dies ein negatives Empfinden bei der zu pflegenden Person auslöst.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Distanzstück teleskopierbar und aus zwei ineinander verfahrbaren Rohren gebildet. Dies hat den Vorteil, dass der Aufbau der erfindungsgemäßen Pflegehilfe einfach gehalten werden kann, und mit einfachen Mitteln lassen sich die halbschalenförmigen Körper unterschiedlich weit voneinander sicher beabstanden.

In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Rohre in einer Bewegung zueinander über eine Klemmschraube fixierbar. Dies erlaubt eine stufenlose Verstellung des Distanzstücks, sodass auch geringe Gelenkauslenkungen am menschlichen Körper mit der erfindungsgemäßen Pflegehilfe möglich sind.

Vorteilhaft ist es auch in einer anderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Pflegehilfe, wenn die Rohre zumindest in einem Winkelbereich von 5° gegeneinander verdrehbar sind. So ist es mit einfachsten Mitteln möglich, dass sich die halbschalenförmigen Körper selbst in eine bestmögliche Position an den zu beabstandenden Körperteilen ausrichten. Dazu ist es auch vorteilhaft, wenn die halbschalenförmigen Körper zumindest geringfügig gegenüber den unmittelbar angrenzenden Rohren verschwenkbar sind.

In einer anderen Ausgestaltungsform der Erfindung können die halbschalenförmigen Körper auch kugelartig an den Distanzhaltern angelegt sein. Dies ermöglicht eine selbsttätige dreidimensionale Ausrichtung der halbschalenförmigen Körper an ihren jeweiligen Anlageflächen.

Es ist ebenfalls vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Pflegehilfe in Einzelteile zerlegbar ist. Dies erleichtert die Reinigung einer verwendeten Pflegehilfe, bevor sie an einer anderen Person eingesetzt wird.

Die erfindungsgemäße Pflegehilfe ist in den nachfolgenden Figuren der Zeichnung beispielhaft gezeigt. Es zeigt:

1 eine erfindungsgemäße Pflegehilfe in dreidimensionaler Darstellung in einer verkürzten Stellung eines Distanzstücks;

2 eine erfindungsgemäße Pflegehilfe in dreidimensionaler Darstellung mit einem teilweise teleskopierten Distanzstück;

3 eine erfindungsgemäße Pflegehilfe in Draufsicht; und

4 eine efindungsgemäße Pflegehilfe im Schnitt A–A von 3.

Die in den Figuren gezeigte Pflegehilfe ist in Teilbereichen schematisiert und ist nicht maßstäblich zu verstehen.

1 zeigt eine Pflegehilfe 10 mit einem Distanzhalter 11, der beidenends in einem ersten und einem zweiten halbschalenförmigen Körper 12, 13 endet. Die Pflegehilfe 10 lässt sich in Pfeilrichtungen verstellen, das heißt, über den Distanzhalter 11 lässt sich der erste halbschalenförmige Körper 12 unterschiedlich weit von dem zweiten halbschalenförmigen Körper 13 beabstanden. Die Pfeilrichtungen in der 1 deuten die Verstellrichtungen des Distanzhalters 11 an.

2 zeigt die Pflegehilfe von 1 mit einem verlängerten Distanzhalter 11, der aus einem ersten Rohr 14 und einem zweiten Rohr 15 gebildet ist. Über eine Klemmschraube 16 wird das erste Rohr 14 mit dem zweiten Rohr 15 so weit verklemmt, dass sich das zweite Rohr 15 nicht mehr längs des ersten Rohrs 14 verfahren lässt. Löst man die Klemmschraube 16 durch ein Verdrehen, so kann das zweite Rohr 15 im geöffneten Zustand der Klemmschraube 16 so weit in das erste Rohr 14 eingeschoben werden, wie dies in 1 gezeigt ist.

3 zeigt eine Pflegehilfe in Draufsicht mit einem Distanzhalter 11 und einer Klemmschraube 16, und an die Enden des Distanzhalters 11 sind der erste halbschalenförmige Körper 12 und der zweite halbschalenförmige Körper 13 angeformt. Die halbschalenförmigen Körper 12, 13 weisen quer zu ihrem konkaven Verlauf eine konvexe Außenkontur auf, die sich über die gesamte Länge der halbschalenförmigen Körper erstrecken kann. Die halbschalenförmigen Körper 12, 13 sind bevorzugt aus einem elastischen bzw. geschäumten Material gefertigt, das sich an Körperteile einer zu pflegenden Person anschmiegen kann. Sind die Außenflächen der halbschalenförmigen Körper 12, 13 aus einem gummiartigen bzw. Wasser abweisenden Material, so lassen sich die halbschalenförmigen Körper einfachst reinigen, desinfizieren bzw. sterilisieren.

4 zeigt einen Schnitt A–A von 3. Das zweite Rohr 15 ist weitestmöglich in das erste Rohr 14 eingefahren, und die Klemmschraube 16 hält das zweite Rohr 15 in einer gewünschten Lage am ersten Rohr 14 so weit druckfest, wie auf Innenflächen 20 der halbschalenförmigen Körper 12, 13 ein Druck ausgeübt wird. Wird die Klemmschraube 16 gelöst, so kann das zweite Rohr 15 aus dem ersten Rohr 14 in Pfeilrichtung 18 herausgezogen werden. Wird über die Klemmschraube 16 diese Stellung fixiert, das heißt es erfolgt eine Verklemmung des ersten Rohres 14 mit dem zweiten Rohr 15, so kann ein auf die Innenflächen 20 ausgeübter Druck die Länge des Distanzhalters 11 nicht verändern. Wird die Klemmschraube 16 erneut gelöst, so kann das zweite Rohr 15 in das erste Rohr 14 in Pfeilrichtung 19 eingeschoben werden.

Der Distanzhalter 11 kann aus Metall wie Aluminium oder einem anderen Leichtmetall gefertigt sein oder aber auch aus Kunststoff. Die halbschalenförmigen Körper 12, 13 können vollkommen aus Schaum gefertigt sein oder sie enthalten bei Bedarf Stützelemente, die die Form der halbschalenförmigen Körper 12, 13 vorgeben bzw. unterstützen.

Eine Pflegehilfe 10 zur bestimmten Ausrichtung von Extremitäten eines menschlichen Körpers weist ein Distanzstück 11 auf, das beidenends in halbschaligen Körpern 12, 13 endet. Die halbschalenförmigen Körper sind auf ihrer Innenseite 20 quer zum halbschalenförmigen Verlauf der Körper 12, 13 konvexförmig ausgebildet.


Anspruch[de]
  1. Pflegehilfe (10) zur bestimmten Ausrichtung von Extremitäten eines menschlichen Körpers, wobei die Pflegehilfe (10) ein verstellbares Distanzstück (11) aufweist, dass beidenends in halbschalenförmigen Körpern (12, 13) endet, die auf ihrer Innenseite quer zum halbschalenförmigen Verlauf der Körper (12, 13) konvexförmig (17) ausgebildet sind.
  2. Pflegehilfe (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die halbschalenförmigen Körper (12, 13) zumindest auf der Innenseite (20) gepolstert sind.
  3. Pflegehilfe (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die halbschalenförmigen Körper (12, 13) geschäumte Körper sind.
  4. Pflegehilfe (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die halbschalenförmigen Körper (12, 13) mit einer abwaschbaren Schicht, wie Gummi, überzogen sind.
  5. Pflegehilfe (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzstück (11) teleskopierbar ist und aus zwei ineinander verfahrbaren Rohren (14, 15) gebildet ist.
  6. Pflegehilfe (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohre (14, 15) in einer Bewegung zueinander über eine Klemmschraube (16) fixierbar sind.
  7. Pflegehilfe (10) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohre (14, 15) zumindest in einem Winkelbereich von 5° gegeneinander verdrehbar sind und/oder die halbschalenförmigen Körper (12, 13) gegenüber den angrenzenden Rohren (14, 15) zumindest geringfügig verschwenkbar sind.
  8. Pflegehilfe (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die halbschaligen Körper (12, 13) kugelgelenkartig an dem Distanzstück (11) angelenkt sind.
  9. Pflegehilfe (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Pflegehilfe (10) in Einzelteile zerlegbar ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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