Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Formwerkzeug zum Herstellen
von Formteilen, insbesondere für die KFZ-Innenverkleidung, bestehend aus einer mehrfarbig
lackierten Gießhaut, einem Tfägerteil und einer dazwischen liegenden Schammschicht.
An die Fahrzeuginnenverkleidungen, die aus einer sichtbaren Gießhaut
einer sogenannten Dekorfolie, einem versteifenden Trägerteil und einer dazwischen
liegenden Schaumschicht bestehen, werden immer höhere Anforderungen gestellt. Dieses
gilt insbesondere hinsichtlich einer Mehrfarbenlackierung der Gießhaut auf der sichtbaren
Seite. Es ist schwierig, die einzelnen Farben bei einer Mehrfachlackierung sauber
und genau voneinander zu trennen.
Die Gießhaut wird grundsätzlich in einem ersten Formwerkzeug hergestellt,
in das zuerst der Lack eingebracht wird, auf den dann das Polyurethanmaterial für
die Gießhaut rückseitig eingegossen wird. Nach dem Farbeintrag wird das Schäumwerkzeug
verschlossen. Diese Gießhaut wird dann zur weiteren Verarbeitung, d.h. zur Herstellung
der eigentlichen Innenverkleidung in ein zweites Formwerkzeug eingelegt.
Im Stand der Technik sind bereits Verfahren zur Herstellung von Innenverkleidungsteilen
für Fahrzeuge bekannt. So beschreibt EP 275
389 A2 ein Innenverkleidungsteil mit Dekormaterialien, das aus einem aus
flüssigem Reaktionsharzgemisch und Glasfasern angeschäumten Träger besteht, bei
dem sichtseitig unterschiedlich kaschierte Abschnitte dargestellt sind.
Weiterhin beschreibt EP 526 818
A2 ein Verfahren zur Herstellung von Polymerisatformstücken aus Gießharzen
mit farblich differenzierten Oberflächenbereichen bei dem eine Oberfläche des formgebenden
Werkzeugs vor dem Verfüllen mit dem Gießharz einer farbmittelhaltigen Zusammensetzung
derart beschichtet wird, dass eine farbliche Differenzierung entsteht.
Ferner ist eine Instrumententafel, aufgebaut aus einer Schale aus
einem flexiblen plastischen Material, in US
5,439,630 A offenbart. Schließlich beschreibt WO 98/31524 A1 ein Verfahren
zur Herstellung von Innenverkleidungsteilen für Fahrzeuge, wobei in einem ersten
Schritt eine Vinylfolie in ein Vakuumformwerkzeug eingelegt wird.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und entsprechende
Formwerkzeuge zu schaffen, durch die eine optisch saubere Trennung der einzelnen
Farbbereiche auf der sichtbaren Seite der Gießhaut möglich ist.
Diese Aufgabe wird grundsätzlich durch die Verfahrensschritte nach
Anspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß erfolgt das Herstellen des Formteiles ebenso wie bei
bekannten Verfahren in zwei unterschiedlichen Formwerkzeugen. In dem ersten Formwerkzeug
wird die Gießhaut hergestellt. In dem Formwerkzeug ist ein Farbtrennvorsprung vorgesehen,
der die Bereiche, die mit unterschiedlichen Farben lackiert werden sollen, voneinander
trennt. Der eine Bereich wird durch eine Abdeckmaske abgedeckt, so daß zuerst der
erste Bereich mit der einen Farbe und dann der zweite Bereich mit der anderen Farbe
nach Entfernen der Abdeckmaske lackiert wird. Bei der zweiten Lackierung ist ein
Oberspray unschädlich. Durch den Farbtrennvorsprung entsteht in der Gießhaut eine
die Farbbereiche voneinander trennende Nut. Die auf diese Weise hergestellte Gießhaut
wird dann in das zweite Formwerkzeug eingelegt. In diesem befindet sich ein dünnes
Trennblech, das in der die Farben trennenden Nut liegt. Durch Anlegen von Vakuum
wird die Gießhaut in diesem Bereich der Nut fixiert, d.h. dicht an das Trennblech
angesaugt. Hierdurch wird die Nut so schmal oder dünn, daß sie in dem fertigen Produkt
als saubere Trennnaht in Erscheinung tritt. Die unmittelbare Grenze zwischen den
beiden Farben liegt am Boden der Nut und ist nicht sichtbar. Sichtbar ist eine schmale
Nut, die wie eine Schattenfuge wirkt.
In den Ansprüchen 2 und 3 sind besondere Ausgestaltungen der beiden
Formwerkzeuge unter Schutz gestellt, die insbesondere auf die Ausbildung der die
Farben trennende Nut durch den Farbtrennvorsprung und das Trennblech gerichtet sind,
an das die Gießhaut im Bereich der Nut angesaugt wird, um hier eine schmale oder
dünne "Naht" zu erzeugen.
Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die Zeichnung anhand
eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigt:
1 eine schematische Ansicht zum Aufsprühen
der ersten Farbe in dem ersten Formwerkzeug;
2 eine der 1
entsprechende Ansicht nach dem Aufsprühen der zweiten Farbe;
3 eine den 1
und 2 entsprechende Ansicht, jedoch nach dem
Eingießen des Polyurethanmaterials zur Fertigstellung der Gießhaut;
und
4 einen schematischen Schnitt als Ausschnitt
im vergrößerten Maßstab des zweiten Formwerkzeuges zur Fertigstellung des Formteiles.
In 1 ist das Unterwerkzeug 1
eines ersten Formwerkzeuges dargestellt, das einen Farbtrennvorsprung
2 aufweist, der zwei mit unterschiedlichen Farben zu lackierende Abschnitte
trennt. Durch eine Sprühvorrichtung 4 wird die Farbe aufgespritzt. Die
erste Farbe ist mit 5 bezeichnet. Der Bereich für die zweite Farbe ist
durch eine Abdeckmaske 3 abgedeckt, die diesen zweiten Farbbereich zusammen
mit dem Trennvorsprung 2 deutlich abdeckt.
Nach dem Entfernen der Maske 3 kann die zweite Farbschicht
6 aufgespritzt werden (2). Im Bereich des Trennvorsprunges
2 ist ein Oberspray unschädlich, da die erste Farbe 5 bereits
aufgebracht wurde.
Im Anschluß daran wird die Gießhaut durch Eingießen des Polyurethanmaterials
7 fertiggestellt (3). Das Ausreagieren geschieht
in einer geschlossenen Form, wobei das Oberwerkzeug in 3
nicht dargestellt ist.
Die auf diese Weise hergestellte mehrfarbig lackierte Gießhaut wird
aus dem ersten Formwerkzeug mit einer die Farben voneinander trennenden Nut entnommen
und wird dann in das zweite Formwerkzeug eingelegt, von dem das Unterwerkzeug
13 in 4 erkennbar ist. In dem Unterwerkzeug
13 befindet sich ein sehr dünnes Trennblech 11. Die Gießhaut wird
so aufgelegt, daß dieses Trennblech in der Nut liegt, die durch den Trennvorsprung
2 erzeugt wurde. Nach dem Einlegen der Gießhaut wird bei 12 Unterdruck
angelegt, so daß die Gießhaut dicht an das dünne Trennblech 11 angezogen
und dort fixiert wird. Die Nut ist dann sehr dünn und schmal, so daß sie in dem
Endprodukt einen entsprechend schmalen Spalt bildet, der als saubere Naht in Erscheinung
tritt.
Nach dem Einlegen der Gießhaut 7 wird dann das Oberwerkzeug
10 mit dem versteifenden Trägerteil 9 aufgesetzt. Anschließend
wird das Polyurethanmaterial zur Herstellung der Schaumschicht 14 eingefüllt.
Nach dem Aufschäumen kann das fertige Produkt aus dem zweiten Formwerkzeug entnommen
werden, wobei eine saubere und schmale Naht zwischen den beiden Farben
5 und 6 vorhanden ist.