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Dokumentenidentifikation DE10103002B4 04.11.2004
Titel Vorrichtung zur Herstellung von Rotwein
Anmelder Ernst Möschle Behälterbau GmbH, 77799 Ortenberg, DE
Erfinder Müller, Alfred, 77654 Offenburg, DE;
Landschütz, Peter, 77723 Gengenbach, DE
DE-Anmeldedatum 24.01.2001
DE-Aktenzeichen 10103002
Offenlegungstag 01.08.2002
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 04.11.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 04.11.2004
IPC-Hauptklasse C12G 1/026

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Rotwein nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Bei der Herstellung von Rotwein werden während des Gärens der Rotweinmaische in einem Tank aus den Traubenschalen die roten Farbstoffe herausgewaschen. Zum Herauswaschen dieser Farbstoffe gibt es verschiedene Verfahren. Aufgrund der Kohlendioxidanlagerung schwimmt dabei die Maische obenauf. Das Problem besteht dabei darin, daß die Maische austrocknet und die roten Farbstoffe nicht mehr herausgelöst werden.

Zunächst kann das Herauswaschen der Farbstoffe im Wesentlichen durch ein mechanisches Umrühren der Maische erreicht werden. Dieses mechanische Umrühren der Maische durch Rührelemente hat jedoch den Nachteil, daß die Traubenkerne in ihrer Hülle verletzt werden und somit unerwünschte Bitterstoffe in den Wein gelangen.

Ein anderes Verfahren sieht vor, die Rotweinmaische stark zu erhitzen und das Herauswaschen im Wesentlichen durch die Hitzeeinwirkung zu erreichen. Diese Hitzebehandlung der Rotweinmaische ist bei hochwertigen Weinen nicht anwendbar, weil diese eine zu hohe Qualitätseinbuße erleiden.

Ein weiteres Verfahren sieht vor, die Rotweinmaische mittels pneumatischer Zylinder unter den Flüssigkeitsstand zu tauchen. Dadurch wird der Maischekuchen mit Flüssigkeit benetzt und in Bewegung versetzt. Die Bewegung der Maische soll das Herauswaschen der Farbstoffe unterstützen. Diese Taucheinrichtung hat aber den entscheidenden Nachteil, daß beim Nachobenfahren der in die Maische eingetauchten Taucheinrichtung Maische auf dem Taucher liegen bleiben kann. Ein Liegenbleiben der Maische auf dem Taucher ist aber mit einem hohen Reinigungsaufwand verbunden.

Eine Weiterbildung dieses letztgenannten Verfahrens zeigt die DE 299 15 659 U1 mit einem kreiszylindrischen stehenden Behälter zum Vergären von Rotweinmaische der eingangs angegebenen Art. Zu diesem Zweck ist eine Zylinderhubstange vorgesehen, an deren unterem Ende horizontale Querstäbe radial angeordnet sind. An diesen Querstäben sind Flügel verschwenkbar gelagert. Beim Nachuntenfahren der Zylinderhubstange klappen die Flügel nach oben, während sie beim Nachobenfahren nach unten klappen. Indem weiterhin die Flügel von der Achse zur Behälterwand hin eine zunehmende Fläche aufweisen, erfährt die Taucheinrichtung während des Nachobenfahrens ein Drehmoment, welches die Taucheinrichtung in eine andere Position dreht. Dadurch werden Antriebsvorrichtungen für die Erzeugung einer Drehbewegung ohne entsprechende Steuereinrichtungen entbehrlich. – Die bekannte Taucheinrichtung weist zweierlei Nachteile auf. Zum einen unterliegen die Querstäbe aufgrund ihrer radial auskragenden Anordnung insbesondere beim Nachuntenbewegen relativ großen Kräften, so daß sie entsprechend stabil ausgebildet und entsprechend fest an der zentralen Zylinderhubstange angeordnet werden müssen. Zum anderen muß beim Nachuntenfahren der Flügel in seiner horhizontalen Lage begrenzt werden. Hierzu dienen – nicht dargestellte – Anschläge, welche offensichtlich im Bereich der Gelenke angeordnet sind. Aufgrund der dort herrschenden geringen Hebelverhältnisse wirken demgemäß große Drehmomentkräfte, welche im Laufe der Zeit zu Deformationen führen können.

Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Gesamtstabilität einerseits der Trägerstangen sowie andererseits der Paddel zu verbessern.

Die technische Lösung ist gekennzeichnet durch die Merkmale im Kennzeichen des Anspruchs 1.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung von Rotwein hat den Vorteil, daß damit die Gesamtstabilität einerseits der Trägerstangen sowie andererseits der Paddel verbessert ist. Der Stabilisierungsring erfüllt dabei gleichzeitig zweierlei Funktionen. Zum einen stabilisiert er die radialen Trägerstangen gegenseitig, und zwar wenn während der Nachuntenbewegung bzw. Nachobenbewegung der Taucheinrichtung relativ große Kräfte auf die radialen Trägerstangen wirken. Zum anderen werden die Kräfte, welche bei der Nachuntenbewegung der Taucheinrichtung auf die Paddel wirken, von dem Stabilisierungring aufgenommen und in die Taucheinrichtung abgeleitet, ohne daß die Gefahr von Deformationen im Paddelbereich besteht.

Es ist grundsätzlich denkbar, während des Nachobenfahrens der Taucheinrichtung die Paddel mittels eines Antriebs nach unten zu verschwenken. Die Weiterbildung gemäß Anspruch 2 sieht jedoch vor, daß die flügelartigen Paddel frei verschwenkbar sind. Dies bedeutet, daß durch das Eigengewicht der Paddel und insbesondere auch durch die darauf liegende Maische die Paddel von alleine während der Nachobenbewegung der Taucheinrichtung nach unten verschwenkt werden. Die Verstellbewegung der Paddel ist somit ohne zusätzlichen technischen Aufwand, insbesondere ohne zusätzliche Antriebe möglich.

Die Weiterbildung gemäß Anspruch 3 schlägt vor, daß die Paddel in etwa rechteckig oder trapezförmig ausgebildet sind. Selbstverständlich sind auch andere Paddelformen denkbar. In der Regel werden die Paddel in etwa eben sein.

Die Weiterbildung gemäß Anspruch 4 schlägt eine konstruktive Anordnung der Paddel vor. Die Grundidee besteht in einer vertikalen Verschiebestange, bei der es sich um die Kolbenstange eines Pneumatikzylinders handeln kann. Als Antrieb wird somit der vorgenannte Pneumatikzylinder eingesetzt, welcher die Kolbenstange in vertikaler Richtung antreibt. An dieser Kolbenstange hängt ein sternförmiges Kreuz aus radial angeordneten Trägerstangen, welche entsprechend ausgebildete Paddel in vertikaler Richtung bewegen. Dadurch ist eine einfache technische Konstruktion zur Anordnung der Paddel geschaffen.

Eine Weiterbildung hiervon schlägt gemäß Anspruch 5 vor, daß die vertikale Verschiebestange um ihre vertikale Achse drehbar ist. Der Vorteil besteht darin, daß die Paddel mit jeder Aufwärtsbewegung der Taucheinrichtung eine neue Winkellage einnehmen, so daß nach mehreren Arbeitszyklen der gesamte Oberflächenbereich der Maische mit der Taucheinrichtung beaufschlagt wird. Dadurch wird die Rotweinmaische gleichmäßig behandelt.

Es ist grundsätzlich denkbar, die Drehbewegung der vertikalen Verschiebestange mittels eines Antriebs zu bewerkstelligen. Die Weiterbildung gemäß Anspruch 6 schlägt jedoch einen Drehantrieb der Verschiebestange ohne zusätzliche Dreheinrichtung vor. Die Grundidee besteht darin, die Paddel entsprechend auszubilden und an den Trägerstangen anzuordnen, d.h. sie sind in der gleichen Drehrichtung ausgerichtet. Der Effekt, welcher damit erzielt wird, ist, daß durch die Schrägstellung der Paddel bei der Aufwärtsbewegung der Taucheinrichtung die Vertikalkraft in eine vertikale sowie in eine horizontale Kraftkomponente aufspaltet. Die horizontale Kraftkomponente ist dafür verantwortlich, daß sich das Drehkreuz in eine Drehbewegung versetzt. Voraussetzung ist, daß der Kolben des Pneumatikantriebs eine einwandfreie Drehbewegung des Paddelkreuzes zuläßt, so daß keine weiteren Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Drehbewegung zu gewährleisten.

Der Vorteil der Weiterbildung gemäß Anspruch 7 besteht darin, daß die Lage der Rotweinmaische auf einem abgerundeten Profil instabil und daher leicht zu entfernen ist.

Gemäß der Weiterbildung in Anspruch 8 wird vorgeschlagen, daß die Verschwenkachsen der Paddel in etwa horizontal sind. Dies bedeutet, daß die vorbeschriebenen Trägerstangen in einer horizontalen Radialrichtung an der zentralen, vertikalen Verschiebestange angeordnet sind. Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, daß die Verschwenkachsen der Paddel bezüglich der Horizontalen leicht schräg sind.

Die Weiterbildung gemäß Anspruch 9 hat den Vorteil, daß die horizontal ausgerichteten Paddel eine maximale Angriffsfläche während der Nachuntenbewegung der Taucheinrichtung definieren, so daß ein Großteil der Maische nach unten bewegt wird.

Die Weiterbildung gemäß Anspruch 10 schließlich schlägt die Winkelstellung der schräg gestellten Paddel beim Nachobenbewegen der Taucheinrichtung vor. Die Neigung von 45° hat den Vorteil, daß ein optimaler Kompromiß zwischen dem gewollten Nachuntenrutschen der Maische und der Drehbewegung des Paddelkreuzes geschaffen ist.

Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung von Rotwein wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt:

1 eine Ansicht eines Tanks zur Aufnahme der Maische für die Gärung;

2 einen Querschnitt durch den Tank in 1 in Höhe des Paddelkreuzes;

3a die Stellung der Paddel während der Nachuntenbewegung der Taucheinrichtung;

3b die Stellung der Paddel während der Nachobenbewegung der Taucheinrichtung.

Die Vorrichtung zur Herstellung von Rotwein weist zunächst einen senkrecht stehenden, zylinderförmigen Tank 1 auf. Dieser Tank 1 nimmt die Rotweinmaische für die Gärung auf.

In dem Tank 1 befindet sich eine Taucheinrichtung 2, welche die auf dem Saft schwimmende Rotweinmaische nach unten drücken soll, damit sie nicht austrocknet und damit die roten Farbstoffe aus den Traubenschalen herausgelöst werden können.

Die Taucheinrichtung 2 weist zunächst eine vertikale Verschiebestange 3 auf. Es handelt sich bei dieser Verschiebestange 3 um den Kolben einer pneumatischen Zylinder/Kolben-Einheit 4. Am unteren Ende dieser Verschiebestange 3 sind drei Trägerstangen 5 in der Art eines Sterns radial mit horizontaler Ausrichtung angeordnet. Die freien Enden dieser Trägerstangen 5 sind durch einen gemeinsamen Stabilisierungsring 6 miteinander verbunden. An jedem der drei Trägerstangen 5 ist ein Paddel 7 frei verschwenkbar angeordnet. Im Verschwenkbereich ist dabei das Paddel 7 mit einem Anschlag 8 versehen. Der Gegenanschlag ist durch die zugehörigen Trägerstangen 5 gebildet. Dem vorderen Ende des Paddels ist ein weiterer Anschlag 9 zugeordnet. Dieser Anschlag 9 ist an der Unterseite des Stabilisierungsrings 6 befestigt.

Die Funktionsweise ist wie folgt:

In dem Tank 1 befindet sich der – nicht dargestellte – Rotweinsaft, auf dem die Maische aufschwimmt. Um die Maische mit dem Rotweinsaft zu benetzen (um dadurch die roten Farbstoffe aus den Traubenschalen herauszulösen) und um den Maischekuchen aufzubrechen, wird die Taucheinrichtung 2 nach unten bewegt. Die Paddel 7 liegen dabei auf dem Maischekuchen auf. Da die Paddel 7 frei drehbar sind, nehmen sie eine horizontale Stellung ein, in der die Arbeitsfläche am größten ist. In dieser horizontalen Stellung der Paddel 7 kommen die Paddel am Anschlag 9 zur Anlage. Diese Situation ist in 3a dargestellt.

Nachdem die Taucheinrichtung 2 in dem Tank 1 ihre unterste Stellung erreicht hat, wird die Taucheinrichtung 2 wieder mittels der Zylinder/Kolben-Einheit 4 nach oben bewegt. Aufgrund des Eigengewichts der Paddel 7 sowie vor allem aufgrund der auf der Oberseite der Paddel 7 aufliegenden Maische werden die Paddel aufgrund ihrer freien Verschwenkbarkeit nach unten verschwenkt, bis der Anschlag 8 in Anlage zur Trägerstange 5 gelangt. In dieser Position nehmen die Paddel 7 einen Winkel von 45 ° zur Horizontalen ein. Der Effekt ist dabei zweierlei: Zum einen rutscht die auf den Paddeln 7 befindliche Maische infolge der Schräge nach unten und fällt von den Paddeln 7 ab, zum anderen wirkt auf die Paddel 7 aufgrund deren Schrägstellung eine horizontale Kraftkomponente. Da die senkrechte Verschiebestange 3 in dem Zylinder der Zylinder/Kolben-Einheit 4 frei drehbar ist, wird die gesamte Taucheinrichtung 2 in eine Drehbewegung versetzt. Dies bedeutet, daß die Paddel 7 bezüglich ihrer Ausgangsstellung um ein Stück weitergedreht sind, so daß bei dem nächsten Zyklus der Taucheinrichtung 2 ein anderer Winkelsektor durch die Paddel 7 beaufschlagt wird. Bei diesem neuen Arbeitszyklus werden durch die Nachuntenbewegung der Taucheinrichtung 2 die Paddel 7 wieder in die horizontale Stellung übergeführt.

1Tank 2Taucheinrichtung 3Verschiebestange 4Zylinder/Kolben-Einheit 5Trägerstange 6Stabilisierungsring 7Paddel 8Anschlag 9Anschlag

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Herstellung von Rotwein

    mit einem Tank (1) zur Aufnahme der Maische für die Gärung sowie

    mit einer bewegbaren Taucheinrichtung (2) mit an radialen Trägerstangen (5) verschwenkbar angeordneten, flügelartigen Paddeln (7) zum Untertauchen der aufschwimmenden Maische unter die Flüssigkeitsoberfläche,

    welche beim Nachuntenbewegen der Taucheinrichtung (2) eine obere Verschwenkposition einnehmen und

    welche beim Nachobenbewegen der Taucheinrichtung (2) eine bezüglich der oberen Verschwenkposition nach unten verschwenkte Verschwenkposition einnehmen, in der die Paddel (7) nach unten geneigt sind,

    dadurch gekennzeichnet,

    daß die Trägerstangen (5) durch einen Stabilisierungsring (6) miteinander verbunden sind, wobei dieser einen oberen Anschlag für die obere Verschwenkposition der Paddel (7) definiert.
  2. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die flügelartigen Paddel (7) frei verschwenkbar sind.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Paddel (7) in etwa rechteckig oder trapezförmig ausgebildet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,

    daß die Taucheinrichtung (2) eine vertikale Verschiebestange (3) aufweist und

    daß am unteren Ende dieser Verschiebstange (3) die Trägerstangen (5) radial angeordnet sind, an welchen jeweils ein Paddel (7) verschwenkbar angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Verschiebestange (3) um ihre vertikale Achse drehbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,

    daß die vertikale Verschiebestange (3) um ihre vertikale Achse frei drehbar ist und

    daß die Paddel (7) entsprechend ausgerichtet an ihren zugeordneten Trägerstangen (5) angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstangen (5) eine abgerundete Oberseite aufweisen.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschwenkachsen der Paddel (7) in etwa horizontal sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der oberen Verschwenkposition der Paddel (7) beim Nachuntenbewegen der Taucheinrichtung (2) die Paddel (7) in etwa horizontal ausgerichtet sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der unteren Verschwenkposition der Paddel (7) beim Nachobenbewegen der Taucheinrichtung (2) die Paddel (7) mit einem Winkel von 30° bis 60°, insbesondere von etwa 45° bezüglich der Horizontalen geneigt sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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