Die Erfindung betrifft ein elektrisches Handstempelgerät zum ein-
oder mehrzeiligen Bestempeln von Gegenständen mit einem hin- und her bewegbaren
Tintenstrahl-Druckkopf und mit einer dem zu bestempelnden Gegenstand während des
Stempelvorgangs zugewandten, ein Druckfenster für den Tintenstrahl-Druckkopf aufweisenden
Grundplatte.
Seit langer Zeit bekannte, rein mechanisch funktionierende Handstempelgeräte,
haben zum Stempeln häufig wechselnder Daten wie fortlaufender Nummern, Datum, Uhrzeit
oder dergleichen einstellbare Ziffernräder oder auch mit Druckzeichen versehene
Druckbänder. Darüber hinaus verfügen viele dieser Geräte über Stempelplatten oder
sogenannte Klischees, mit denen parallel zu den veränderlichen Daten die unveränderlichen
Texte oder Logos oder dergleichen in einem Stempelvorgang auf das zu bestempelnde
Medium aufgebracht werden können. Diese Stempelplatten können zum Beispiel Nutzfelder
von 50 mm × 30 mm aufweisen und mit mehrzeiligen Texten, Logos und Umrandungen
ausgestattet sein.
Neuere bekannte Handstempelgeräte sind für das Stempeln wechselnder
Daten mit Tintenstrahl- (zum Beispiel Ink-Jet-) Drucksystemen ausgerüstet. Ein solches
Handstempelgerät ist beispielsweise in der DE 198
22 423 beschrieben. Die mit Mikroprozessoren ausgestatteten Handstempelgeräte
beinhalten einen Speicher mit unterschiedlichen Zeichensätzen und vorbestimmten
Texten, die je nach Anwendungsfall ausgewählt und ausgedruckt werden können.
Die dabei verwendeten preiswerten Ink-Jet-Druckköpfe mit kleiner Baugröße
sind für eine Zeilen- oder Zeichenhöhe von ca. 2,5 bis 3 mm ausgelegt. Soll eine
größere Fläche bestempelt werden, die insbesondere mehr als zwei Druckzeilen eines
solchen Ink-Jet-Druckkopfes entspricht, sind diese Druckköpfe dergestalt überfordert,
dass das Drucken durch das oftmalige Hin- und Herbewegen der Druckköpfe über die
zu bedruckende Fläche zu lange dauert, wobei man bei Handstempelgeräten in der Praxis
davon ausgeht, dass ein Stempelvorgang nach ca. 0,5 Sekunden abgeschlossen sein
sollte. Ink-Jet-Druckköpfe mit größeren Zeilen- oder Zeichenhöhen, beispielsweise
12,7 mm, sind bekannt, aber für Handstempelgeräte zu teuer. Außerdem ist die elektronische
Ansteuerung derartiger Druckköpfe kompliziert und mit einem hohem zusätzlichen Aufwand
verbunden.
Es besteht deshalb insbesondere die Aufgabe, ein elektrisches Handstempelgerät
zu schaffen, welches kostengünstig ist und womit ein Stempeln von festen und veränderlichen
Bestandteilen eines Stempelbilds auf einer vergleichsweise großen Fläche in einer
ausreichend kurzen Zeit möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung insbesondere vor,
dass an der Grundplatte eine zusätzliche Stempeleinrichtung mit wenigstens einer
Stempelplatte und/oder mit wenigstens einem Stempelrelief zum Stempeln eines gleich
bleibenden Teils des Stempelbilds vorgesehen ist.
Dadurch kann ein vergleichsweise großes Stempelbild in einer für einen
Handstempelvorgang ausreichend kurzen Zeit erzeugt werden, wobei die Erfindung die
Erkenntnis ausnutzt, dass auch Stempel mit veränderlichen Daten sehr oft zusätzlich
stets gleichbleibende Daten wie Bilder, Logos oder sonstige Abdrucke wiedergeben
sollen, indem der Tintenstrahl-Druckkopf den Teil des Stempelbilds mit veränderlichen
Daten im Bereich der Aussparung stempelt und die Stempelplatte oder das Stempelrelief
einen durch ihr Stempelbild fest vorgegebenen, benachbarten Teil des Stempelbilds
erzeugt. Der vom Tintenstrahl-Druckkopf gestempelte Teil des Stempelbilds kann dabei
vorteilhafterweise in seinen Abmessungen so klein gewählt sein, dass eine oder wenige
Hin- und/oder Herbewegungen des Tintenstrahl-Druckkopfes zum Stempeln genügen. Dagegen
kann der fest vorgegebene Teil des Stempels unterschiedliche Größen aufweisen und
auch größer als der vom Tintenstrahl-Druckkopf gestempelte Teil des Stempelbilds
sein.
Um den erfindungsgemäßen Handstempel ohne ein herkömmliches Stempelkissen
zum Einfärben der die fest vorgegebenen Daten und/oder Abdrucke aufweisenden Stempeleinrichtung
benutzen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Stempeleinrichtung einen benachbart,
vorzugsweise oberhalb der Stempelplatte oder dergleichen angeordneten, mit mit Stempelfarbe
getränktem, saugfähigem Material gefüllten Vorratsbehälter aufweist, wenn die Stempelplatte
oder dergleichen eine weitgehend ebene Außenwand, vorzugsweise die unterseitige
Wandung des Vorratsbehälters bildet, wenn die Stempelplatte oder dergleichen und/oder
der Vorratsbehälter gegenüber Druckkräften nachgiebig ausgebildet sind und wenn
die Stempelplatte oder dergleichen auf der dem zu bestempelnden Gegenstand zugewandten
Seite Durchbrüche entsprechend dem Stempelbild aufweist. Beim Andrücken der Stempelplatte
auf den zu bedruckenden Gegenstand während des Stempelvorgangs kann das saugfähige
Material komprimiert und dadurch die Stempelfarbe aus dem Vorratsbehälter durch
die Durchbrüche in der Stempelplatte auf den zu bedruckenden Gegenstand entsprechend
dem gewünschten Druckbild gelangen. Ist die Stempelplatte nicht angedrückt und entsprechend
auch der Vorratsbehälter und das in ihm befindliche, mit Stempelfarbe getränkte
Material nicht durch eine Druckkraft beaufschlagt, verbleibt die Stempelfarbe
in dem saugfähigen Material in dem Vorratsbehälter.
Zweckmäßig ist es, wenn der Vorratsbehälter vorzugsweise an der Oberseite
wenigstens eine Nachfüllöffnung zum Nachfüllen von Stempelfarbe aufweist. Das Nachfüllen
von der Oberseite her kann in Ruhestellung des Handstempelgeräts sehr einfach beispielsweise
mit einer Pipette oder einer Spritze oder dergleichen Hilfsmittel erfolgen.
Eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handstempelgeräts
sieht vor, dass der Vorratsbehälter einen weitgehend mit einer Folie umhüllten Basiskörper
aus mikroporösem Material aufweist und dass die Folie an der Unterseite des Vorratsbehälters
Durchbrüche entsprechend dem Stempelbild aufweist und die Stempelplatte bildet.
Durch diesen einfachen Aufbau mit der dünnen Folien-Umhüllung des Basiskörpers kann
praktisch fast das gesamte Volumen des Vorratsbehälters für die Speicherung von
Stempelfarbe genutzt werden, sodass dadurch auch eine größen- und gewichtsreduzierte
Bauform des gesamten Handstempelgeräts erreicht werden kann. Die Folie behindert
das Zusammendrücken des Basiskörpers während des Stempelvorganges wegen ihrer geringen
Dicke und ihrer hohen Biegsamkeit nur in einem vernachlässigbarem Ausmaß.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn das mikroporöse Material
in dem Vorratsbehälter mikroporöser Schaumstoff oder dergleichen kleinporiges, offenzelliges
Material ist und wenn die Folie fotochemisch sensibler Kunststoff ist. Durch ein
fotochemisches Verfahren können die Durchbrüche in der Stempelplatten-Seite der
Folie mit hoher Genauigkeit und hoher Feinheit der Strukturen erzeugt, insbesondere
geätzt werden, sodass an diesen durchbrochenen Stellen durch das Andrücken der Stempelplatte
der Schaumstoff dann die zu bestempelnde Fläche berühren und Farbe auftragen kann.
Für eine lösbare Verbindung der Stempeleinrichtung mit bekannten elektronischen
Handstempelgeräten ist es zweckmäßig, wenn der umlaufende Außenrand der Grundplatte
zumindest teilweise frei zugänglich ist, dass die Stempeleinrichtung eine Trägerplatte
mit einer das Druckfenster frei lassenden Aussparung aufweist, dass die Stempelplatte
oder dergleichen insbesondere benachbart zu der Aussparung angeordnet ist und dass
die Trägerplatte an der der Grundplatte des Handstempelgeräts zugewandten Seite
wenigstens zwei Schiebeführungen aufweist, die in Gebrauchsstellung einander gegenüberliegende
Außenränder der Grundplatte zumindest teilweise übergreifen. Dadurch können beispielsweise
Stempeleinrichtungen mit verschiedenen Stempelplatten je nach Bedarf an ein bereits
vorhandenes elektronisches Handstempelgerät für veränderliche Abdrucke montiert
werden, wobei die Montage und Demontage einfach und schnell ist und ohne Werkzeuge
ausgeführt werden kann, sodass dadurch nachträglich ein Handstempelgerät für das
gleichzeitige Abdrucken fester und veränderlicher Bestandteile eines Druck- oder
Stempelbildes bebildet werden kann.
Vorteilhaft ist es, wenn an der Stempeleinrichtung an der in Gebrauchsstellung
dem zu bestempelnden Gegenstand während des Stempelvorgangs zugewandten Seite Abstandhalter
vorgesehen sind, welche in Ruhestellung gegenüber der Andruckebene der Stempelplatte
vorstehen, wenn die Abstandhalter im Wesentlichen aus gegenüber Druckkräften nachgiebigen
Federelementen oder elastischem Schaumstoff oder dergleichen druckelastischem Material
bestehen und wenn die Abstandhalter in Gebrauchsstellung wenigstens so weit zusammendrückbar
sind, dass die Stempelplatte den zu bedruckenden Gegenstand flächig beaufschlagt.
Da gebräuchliche Handstempelgeräte in Ruhestellung meist auf ihrer Unterseite stehen,
welche gleichzeitig die während des Stempelvorgangs der zu bestempelnden Fläche
zugewandte Seite ist, woran die Stempeleinrichtung angeordnet ist, kann das Handstempelgerät
in Ruhestellung auf den Abstandhaltern stehen, ohne dass dabei die Stempelplatte
oder Teile des Tintenstrahl-Druckkopfes die der Unterseite gegenüberliegende Fläche
berühren und gegebenenfalls verschmutzen oder ungewollt einfärben. In Gebrauchsstellung
werden die Abstandhalter dann durch die Druckkräfte auf das Handstempelgerät zusammengedrückt,
bis die Stempelplatte die zu bestempelnde Fläche beaufschlagt und den gewünschten
Stempelabdruck erzeugt.
Für einen sicheren Stand des Handstempelgeräts in Ruhestellung ist
es zweckmäßig, wenn drei oder mehr Abstandhalter insbesondere im Randbereich der
Trägerplatte vorgesehen sind und wenn bei einer rechteckigen Trägerplatte insbesondere
vier Abstandhalter vorgesehen sind, welche vorzugsweise in jeweils einem der vier
Eckbereiche der Trägerplatte angeordnet sind. Dadurch wird auch ermöglicht, dass
das Handstempelgerät in Gebrauchsstellung gleichmäßig niedergedrückt werden kann,
da die Gegenkraft gegen die das Handstempelgerät niederdrückende Druckkraft etwa
gleichmäßig verteilt wird.
Eine vorteilhafte Befestigungsform der Abstandhalter sieht vor, dass
die Abstandhalter mit der Trägerplatte der Stempeleinrichtung verklebt sind. Verklebungen
sind kostengünstig ausführbar und insbesondere bei Schaumstoffen langzeitig haltbar.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen
näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematischer Darstellung:
1 eine perspektivische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Handstempelgeräts mit einer an einer Grundplatte des Handstempelgeräts
montierten Stempeleinrichtung,
2 eine perspektivische Darstellung des
Handstempelgeräts mit der Stempeleinrichtung vor der Montage,
3 eine Ansicht der Stempeleinrichtung
vor ihrer Montage auf ihre der Stempelplatte oder dergleichen abgewandte Oberseite,
4 eine Seitenansicht der Stempeleinrichtung
gemäß 3,
5 eine Ansicht der eine Stempelplatte
aufweisende Unterseite der Stempeleinrichtung gemäß 3,
6 eine vergrößerte, geschnittene Teil-Seitenansicht
der Stempeleinrichtung gemäß der Schnittlinie A–A in 3
sowie
7 eine teilgeschnittene Seitenansicht
des Handstempelgeräts mit montierter Stempeleinrichtung.
Ein im Ganzen mit 1 bezeichnetes elektrisches Handstempelgerät
weist einen hin- und her bewegbaren Tintenstrahl-Druckkopf 2 zum Drucken
oder Stempeln veränderlicher Teile eines Druck- oder Stempelbilds und eine dem zu
bestempelnden Gegenstand 100 während des Stempelvorgangs zugewandte, ein
Druckfenster 3 für den Tintenstrahl-Druckkopf 2 aufweisende Grundplatte
4 auf.
An der dem zu bestempelnden Gegenstand 100 in Gebrauchsstellung
zugewandten Unterseite der Grundplatte 4 des Handstempelgeräts
1 ist eine zusätzliche Stempeleinrichtung 5 vorgesehen, die eine
das Druckfenster 3 freilassende Aussparung 6 und benachbart zu
dieser eine Stempelplatte 7 zum Drucken oder Stempeln eines fest vorgegebenen
Teils des Stempelbilds aufweist, wie dies in den 1
und 5 deutlich erkennbar ist.
1 zeigt das Handstempelgerät
1 mit der an der Grundplatte 4 montierten Stempeleinrichtung
5, wogegen 2 die Stempeleinrichtung
5 vor deren Montage an die Grundplatte 4 zeigt. Für eine lösbare
Montage der Stempeleinrichtung 5 an das Handstempelgerät 1 weist
die Grundplatte 4 einen umlaufenden Außenrand 8 auf, welcher teilweise
frei zugänglich ist. An einer Trägerplatte 9 der Stempeleinrichtung
5 sind an der der Grundplatte 4 des Handstempelgeräts
1 zugewandten Seite zwei Schiebeführungen 10, 11 vorgesehen,
die in Gebrauchsstellung (1) einander gegenüberliegende
Außenränder 12, 13 der Grundplatte 4 zumindest teilweise
übergreifen.
Dafür weisen die Schiebeführungen 10, 11, wie in
3 sowie in dem Querschnitt in 6
erkennbar, jeweils eine Abstandsplatte 25, 26 sowie eine Halteplatte
27, 28 auf, wobei die Halteplatte 27, 28 jeweils
gegenüber der Abstandsplatte 25, 26 in Richtung des zu übergreifenden
Außenrandes 12, 13 der Grundplatte 4 übersteht und jeweils
mit einer der Abstandsplatten 25, 26 einen Schlitz 29,
30 bildet. In diesen Schlitz 29, 30 kann dann jeweils
ein Außenrand 12, 13 der Grundplatte 4 in Montagestellung
eingreifen. In der gezeigten bevorzugten Ausführungsform bestehen die Halteplatten
27, 28 aus Federstahl oder dergleichen Material. Außerdem weisen
die Schlitze 29, 30 einen etwas geringeren Querschnitt als die
eingreifenden Außenränder 12, 13 der Grundplatte 4 auf,
sodass die Stempeleinrichtung 5 an den Außenrändern 12,
13 mit Hilfe der Schlitze 29, 30 klemmend gehalten wird.
Zur leichteren Montage der Stempeleinrichtung 5 an die Grundplatte
4 sind an den Halteplatten 27, 28 jeweils eine Einführhilfe
31, 32 vorgesehen, die als jeweils eine gegenüber der Trägerplatte
9 hochstehende, den Querschnitt der Schlitze 29, 30 erweiternde
Ecke der Halteplatten 27, 28 ausgebildet sind. Durch diesen in
Einführrichtung der Außenränder 12, 13 der Grundplatte
4 erweiterten Querschnitt der Schlitze 29, 30 können
die Außenränder 12, 13 leichter in die Schlitze 29,
30 eingeführt werden.
Dadurch kann die Stempeleinrichtung 5 mit der Trägerplatte
9, wie in 2 angedeutet, in Richtung der Pfeile
Pf1 auf die Grundplatte 4 aufgeschoben werden. An den Schiebeführungen
10, 11 sind dazu Anschläge 14, 15 vorgesehen,
sodass die Trägerplatte 9 nur so weit auf die Grundplatte 4 aufgeschoben
werden kann, bis der der aufzuschiebenden Trägerplatte 9 zugewandte Außenrand
16 und oder jeweils eine nicht näher dargestellte senkrecht zum Außenrand
16 verlaufende Gehäusekante des Handstempelgerätes 1 die Anschläge
14, 15 beaufschlagt. Damit kann eine genaue Positionierung der
Trägerplatte 9 an der Grundplatte 4 erreicht werden, um insbesondere
die Lage der Aussparung 6 gegenüber dem Druckfenster 3 für den
Tintenstrahl-Druckkopf 2 zu arretieren, was auch durch die klemmende Befestigung
der Stempeleinrichtung 5 an der Grundplatte 4 unterstützt wird.
Die Schnittdarstellung in 7 zeigt, dass
die Stempeleinrichtung 5 einen Vorratsbehälter 17 aufweist, welcher
oberhalb der Stempelplatte 7 angeordnet ist und weitgehend mit saugfähigem
Material 18 wie beispielsweise mikroporösem, offenzelligem Schaumstoff,
welches mit Stempelfarbe getränkt ist, ausgefüllt ist.
Bei der in den Fig. dargestellten, bevorzugten Ausführungsform bildet
die Stempelplatte 7 die unterseitige Wandung des Vorratsbehälters
17 und weist auf der dem zu bestempelnden Gegenstand 100 zugewandten
Seite Durchbrüche 19 entsprechend dem Stempelbild auf.
Der Vorratsbehälter 17 weist eine dünne Außenhülle
20 vorzugsweise aus fotochemisch sensibler Kunststofffolie auf, in die
auf der Stempelplatten-Fläche die Durchbrüche 19 mit Hilfe eines fotochemischen
Verfahrens in Form des negativen Stempelbildes ausgeätzt sind. Durch den Aufbau
des Vorratsbehälters 17 aus saugfähigem Schaumstoff 18 mit einer
dünnen Außenhülle ist der Vorratsbehälter 17 durch die Druckkraft beim
Beaufschlagen der zu bestempelnden Fläche zusammendrückbar, wodurch Stempelfarbe
aus dem saugfähigen Material 18 im Innern des Vorratsbehälters
17 durch die Durchbrüche 19 auf die zu bestempelnde Fläche gelangen
kann und das (positive) Stempelbild erzeugt.
Die Stempelfarbe dringt dabei aus den etwa punktförmigen, sehr kleinen
Zellen des mikroporösen, offenzelligen Schaumstoffs 18 durch die Durchbrüche
19 auf den zu bedruckenden Gegenstand 100. Das Stempelbild setzt
sich dabei aus einer Vielzahl von Farbpunkten zusammen, die sich auf dem zu bestempelnden
Gegenstand 100 nahezu nahtlos zu geschlossenen Linienzügen, wie beispielsweise
grafische oder typografische Elemente wie Buchstaben zusammensetzen. Dies ist vergleichbar
mit der bekannten Siebdrucktechnik.
Zum Nachfüllen des Vorratsbehälters 17 oder Nachtränken des
saugfähigen Materials 18 mit Stempelfarbe weist der Vorratsbehälter
17 auf seiner der Stempelplatte 7 abgewandten und in
3 dargestellten Oberseite 21 Nachfüllöffnungen
22 zum Einfüllen von Stempelfarbe auf. In der in 3
dargestellten Ausführungsform sind drei nebeneinander angeordnete Nachfüllöffnungen
22 erkennbar, wobei in dem gezeigten Ausführungsbeispiel für die Nachfüllöffnungen
22 in dem unterhalb der Trägerplatte 9 angeordneten Vorratsbehälter
17 entsprechend angeordnete, durchgehende Bohrungen in der Trägerplatte
9 über dem Vorratsbehälter 17 vorgesehen sind, sodass die Stempelfarbe
durch diese Bohrungen in die Nachfüllöffnungen 22 eingefüllt werden kann,
ohne dass eine Demontage des Vorratsbehälters 17 von der Trägerplatte
9 nötig ist.
Für eine leichte Handhabung des erfindungsgemäßen Handstempelgeräts
1 sowohl in Ruhe- als auch Gebrauchsstellung sind an der Stempeleinrichtung
5 an der in Gebrauchsstellung dem zu bestempelnden Gegenstand
100 während des Stempelvorgangs zugewandten Seite Abstandhalter
23 aus gegenüber Druckkräften nachgiebigem, elastischem Schaumstoff vorgesehen,
die in den 1, 2,
4, 5
und 7 erkennbar sind. Diese stehen in Ruhestellung
an der Andruckebene der Stempelplatte 7 um den Abstand S über, der in
4 und 7 deutlich
erkennbar ist, sodass dabei kein unerwünschter Farbauftrag auf den Gegenstand
100 unterhalb der Stempelplatte 7 erfolgen kann. In Gebrauchsstellung
werden die Abstandhalter 23 während des Stempelns und die auftretenden
Andruckkräfte auf das Handstempelgerät 1 so weit zusammengedrückt, dass
die Stempelplatte 7 den zu bedruckenden Gegenstand 100 flächig
beaufschlagt.
Ist das Handstempelgerät 1 in der gewünschten Position auf
oder über dem zu bestempelnden Gegenstand 100, kann gleichzeitig mit dem
Stempeln des festen, durch die Stempelplatte 7 vorgegebenen Teils des Stempelbilds
oder kurze Zeit davor oder danach das Stempeln des durch den Tintenstrahl-Druckkopf
2 erzeugten variablen Teils des Stempelbilds zum Beispiel durch ein manuelles
Betätigen einer Auslösetaste 24 an dem Handstempelgerät 1, die
in 1 erkennbar ist, gestartet werden.
In der in den Fig. gezeigten bevorzugten Ausführungsform der Stempeleinrichtung
5 sind vier Abstandhalter 23 vorgesehen, die in jeweils einem
Eckbereich der rechteckigen Trägerplatte 9 befestigt, insbesondere mit
der Trägerplatte 9 verklebt sind. Dadurch ist der durch die Abstandhalter
23 erzeugte Gegendruck beim Niederdrücken des Handstempelgeräts
1 während des Stempelns in etwa gleich über die Grundfläche des Handstempelgeräts
1 verteilt, sodass auch die Stempelplatte 7 auf dem zu bestempelnden
Gegenstand 100 gleichmäßig flächig aufliegen kann und die Stempelfarbe
entsprechend gleichmäßig auf den zu bestempelnden Gegenstand 100 aufgebracht
werden kann.