Die Erfindung betrifft eine Dosiervorrichtung für dickflüssige, konsistente
Substanzen, die vorzugsweise in zylindrischen Verpackungen – also in diversen
Dosen oder Näpfen – abgefüllt sind.
Vorzugsweise findet die Erfindung ihre Anwendung bei malfertigen Deckfarben,
die in verschiedenen Farbtönen in Malkästen angeordnet sind. Darüber hinaus läßt
sich die Erfindung auch im Bereich der Kosmetik anwenden, indem die jeweils eine
kosmetische Emulsionen oder Suspensionen enthaltenden Behältnisse mit der erfindungsgemäßen
Dosiervorrichtung versehen sind.
Bekannt sind beispielsweise Behältnisse für malfertige Farben, insbesondere
zu finden im Schul- und Bastelbereich, die zumeist als mehrfarbige Gebinde hergestellt
und auf dem Markt angeboten werden. Dabei sind die einzelnen Farben in der Regel
in zylindrischen Näpfen oder Töpfchen abgefüllt, die ihrerseits mit Steck-, Schraub-
oder Klappverschlüssen abgedeckt sind.
Derartige Farbabfüllungen sind insofern einem unvermeidbaren Austrocknungsprozess
unterworfen, als sich – durch die Technologie des Abfüllprozesses bedingt
– zwischen der Oberfläche der Farbemulsion bzw. -suspension und der Unterseite
des Verschlusselementes ein Luftdepot bildet. Auf diese Weise befindet sich die
Oberfläche der Farbemulsion bzw. -suspensionen von Anfang an im Kontakt zur Umgebungsluft,
wodurch der potenziellen Austrocknungsneigung des Farbdepots – optisch erkennbar
durch Hautbildung desselben – Vorschub geleistet wird. Dieser Austrocknungsprozess
setzt sich in der Regel in progressiver Weise bis zur endgültigen Aushärtung der
jeweiligen Farbemulsion bzw. -suspension fort.
Da der arbeitsseitig verwendete Pinsel nur in den seltensten Fällen
hinreichend sauber ist, bzw. im Zuge der Malarbeiten oft mehrere Farben kontaktiert
werden, kommt es außerdem zu einer unerwünschten, in vertikal abwärts führender
Richtung fortschreitenden Farbverschmutzung bzw. Farbvermischung.
Auf diese Weise wird die Gebrauchsfähigkeit der Farben signifikant
herabgesetzt, so dass ein Austausch des jeweiligen Farbdepots erforderlich wird,
bevor dasselbe erschöpft ist.
Bekannt geworden sind nun eine Reihe unterschiedlicher technischer
Lösungen, die das Austrocknen der in zylinderförmigen Behältnissen abgefüllten Farben
verhindern sollen.
So ist beispielsweise in der Gebrauchsmusterschrift DE-G9002867U1
ein Zusatzdeckel für Farbdosen beschrieben, mit dessen Hilfe das Austrocknen der
Farbemulsion bzw. die Aufnahme von Sauerstoff und die Bildung einer Haut verhindert
werden soll.
Allerdings läßt sich eine derartige technische Lösung nur bei Farbdosen
größeren Inhalts realisieren, abgesehen davon, dass eine solche Farbdose bezüglich
ihrer Handhabung und der dazu erforderlichen Zusatzelelmente (Metallband und Gummidichtung)
keine optimale Lösung hinsichtlich des durch die Erfindung zu lösenden Problems
darstellt.
Bekannt ist weiterhin ein Behälter für Malfarbe gemäß Gebrauchsmusterschrift
DE-2982093201, dessen obere Abdeckung diverse Öffnungen aufweist, die jedoch ausschließlich
dem luftdichten Abschließen der im Behälter verbleibenden, den Malerarbeiten dienenden
Werkzeugen dienen. Insofern ist auch diese technische Lösung nicht geeignet, der
Aufgabe der vorliegenden Erfindung gerecht zu werden.
Bekannt sind schließlich diverse flexible Plastikflaschen, -tuben
und Dosierspritzen, die jedoch nicht geeignet sind, die auf dem Markt beliebten,
mehrfarbigen Gebinde – in Form von zylindrischen Verpackungseinheiten malfertiger
Kinder-, Schul- und Bastelfarben – zu ersetzen.
Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine zylindrische Verpackungseinheit
zu entwickeln, die geeignet ist, ein Austrocknen und Verunreinigen der Substanz
zu verhindern und somit deren Lebensdauer zu verlängern. Auch das Mischen mit anderen
Substanzen – beispielsweise mit anderen Farben – soll somit erleichtert
werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Schutzanspruches
1 gelöst, indem eine Dosiervorrichtung für Substanzen – insbesondere für Emulsionen
und Suspensionen entwickelt wurde, die aus einem vorzugsweise zylinderförmigen Behältnis
besteht, welches mit einem scheibenförmigen Verschlusselement versehen ist, das
seinerseits direkten Kontakt mit der Oberfläche der Substanz/Farbe hat. Dabei weist
das scheibenförmige Verschlusselement – im Vergleich zum Innendurchmesser
des zylinderförmigen Behältnisses – insofern einen nur minimal kleineren Durchmesser
auf, als dadurch – einhergehend mit dem abnehmenden Volumen der Substanz –
einerseits zwar eine vertikale Bewegung desselben innerhalb des Behältnisses gewährleistet
ist, andereseits jedoch ein Austreten nennenswerter Mengen der Substanz vermieden
wird.
Statt dessen wird die Menge der austretenden Substanz dadurch geregelt,
daß das Verschlusselement mittig mit einer vorzugsweise kreisrunden Ausnehmung versehen
ist, durch die – je nach der Intensität des ausgeübten Drucks
– die Substanz auf die obere Seite des Verschlusselementes gepresst wird.
Auf diese Weise wird erreicht, daß die unter dem Verschlusselement
befindliche Substanz luftdicht abgeschlossen ist, so daß das unerwünschte Austrocknen
derselben zuverlässig vermieden wird.
Darüber hinaus lässt sich auf diese Weise die jeweilige Arbeitsmenge
exakt dosieren, so dass immer nur so viel der gewünschten Substanz zur Verfügung
steht, wie jeweils gerade benötigt wird.
Im übrigen lässt sich der Bereich der Austrittsöffnung durch Abspülen
oder Abwischen problemlos reinigen, wodurch eine Verschmutzung des unter dem Verschlusselement
befindlichen Depots praktisch ausgeschlossen ist. Die ursprüngliche Reinheit bleibt
somit auch nach erfolgtem Mischen mit anderen Substanzen/Farben weitgehend erhalten;
die Substanz kann bis zu deren Erschöpfung verwendet und die Gebrauchsfähigkeit
derselben über einen längeren Zeitraum erhalten werden.
Nachstehend soll die Erfindung nun anhand einer Reihe von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden:
1 zeigt – in Schnittdarstellung
– das Prinzip eines aus Kunststoff bestehenden, nach oben hin offenen, zylindrischen
Behältnisses 1, welches mit einer dickflüssigen Substanz 4 gefüllt
ist. Nach oben hin ist das Behältnis 1 mit einem die Oberfläche der Substanz
4 berührenden, scheibenförmigen Verschlußelement 2 versehen, welches
seinerseits mittig mit einer zylindrischen Ausnehmung 3 versehen ist und
innerhalb des Behältnisses 1 vertikal bewegt werden kann. Durch Ausübung
eines leichten Druckes von oben her auf das Verschlusselement 2 läßt sich
die für die jeweilige Anwendung gewünschte Menge der Substanz 4 durch die
Bohrung 3 auf die Oberseite des Verschlusselementes 2 befördern.
Dabei bleibt die unterhalb des Verschlusselementes 2 deponierte Substanz
4 weitgehend luftdicht verschlossen; ein Austrocknen und Verunreinigen
derselben wird auf diese Weise verhindert.
2 zeigt – in Schnittdarstellung
– das Prinzip einer weiteren Gestaltungsvariante 7 des Verschlusselementes,
wobei das Dickenmaß desselben soweit vergrößert wurde, daß entlang des äußeren,
umlaufenden Randes eine trapezförmige Nut 8 eingebracht werden konnte,
in die wiederum ein den Lufteintritt zuverlässig verhindernder Dichtring
9 eingelegt ist.
3 zeigt – in Schnittdarstellung
– das Prizip einer weiteren Gestaltungsvariante 15 des Verschlusselementes,
indem dieses mit einem sich in umfänglicher Richtung verbreiternden Rand
16 versehen ist, wodurch die Gefahr des Verkantens verringert und das Gleitvermögen
des Verschlusselementes 15 verbessert wird.
4 zeigt – in Schnittdarstellung
– das Prinzip einer weiteren Gestaltungsvariante 5 des Verschlusselementes,
wobei dasselbe – zusätzlich zu dem verbreiterten Rand 16 –
nach oben hin leicht gewölbt ist.
5 zeigt – in Vorderansicht im Schnitt
und in Draufsicht – das Prinzip einer letztlichen Gestaltungsvariante
6 des Verschlusselementes, indem dasselbe auf der Oberseite mit vier hakenförmigen
Aufwerfungen 10 versehen ist, in die jeweils die Krallen 13 der
in 6 beschriebenen Hebevorrichtung 12 eingreifen.
6 zeigt – in Vorderansicht und
Draufsicht – das Prinzip der kreuzförmig ausgebildeten Hebevorrichtung
12, deren vier Ausleger jeweils in einem mit einer Kralle 13 versehenen
Steg 14 enden. Mittels des nach oben weisenden Griffelementes
11 lassen sich die Krallen 13 der Hebevorrichtung 12
durch leichtes Drehen unter den hakenförmigen Aufwerfungen 10 des in
5 beschriebenen Verschlusselementes 6 positionieren
und letzteres auf diese Weise nach oben aus dem Behältnis 1 herausziehen.
1- Zylindrisches Behältnis
2- Scheibenförmiges Verschlusselement
3- Zylindrische Ausnehmung / Bohrung
4- Farbemulsion / Suspension / Substanz
5- Gewölbtes Verschlusselement
6- Verschlusselement mit hakenförmigen Aufwerfungen
7- Verschlusselement mit vergrößertem Dickenmaß und umlaufender
Nut
8- Trapezförmige Nut
9- Dichtring
10- Hakenförmige Aufwerfung
11- Griffelement
12- Hebevorrichtung
13- Kralle
14- Steg
15- Verschlusselement mit verbreitertem Rand
16- Verbreiterter Rand