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Dokumentenidentifikation DE202004011442U1 04.11.2004
Titel Dosiervorrichtung für Emulsionen und Suspensionen
Anmelder Militzer, Stefan, Dr., 04289 Leipzig, DE
Vertreter Wenzel, K., Dipl.-Ing.(FH), Pat.-Anw., 04509 Schönwölkau
DE-Aktenzeichen 202004011442
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 04.11.2004
Registration date 30.09.2004
Application date from patent application 21.07.2004
IPC-Hauptklasse B44D 3/12

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Dosiervorrichtung für dickflüssige, konsistente Substanzen, die vorzugsweise in zylindrischen Verpackungen – also in diversen Dosen oder Näpfen – abgefüllt sind.

Vorzugsweise findet die Erfindung ihre Anwendung bei malfertigen Deckfarben, die in verschiedenen Farbtönen in Malkästen angeordnet sind. Darüber hinaus läßt sich die Erfindung auch im Bereich der Kosmetik anwenden, indem die jeweils eine kosmetische Emulsionen oder Suspensionen enthaltenden Behältnisse mit der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung versehen sind.

Bekannt sind beispielsweise Behältnisse für malfertige Farben, insbesondere zu finden im Schul- und Bastelbereich, die zumeist als mehrfarbige Gebinde hergestellt und auf dem Markt angeboten werden. Dabei sind die einzelnen Farben in der Regel in zylindrischen Näpfen oder Töpfchen abgefüllt, die ihrerseits mit Steck-, Schraub- oder Klappverschlüssen abgedeckt sind.

Derartige Farbabfüllungen sind insofern einem unvermeidbaren Austrocknungsprozess unterworfen, als sich – durch die Technologie des Abfüllprozesses bedingt – zwischen der Oberfläche der Farbemulsion bzw. -suspension und der Unterseite des Verschlusselementes ein Luftdepot bildet. Auf diese Weise befindet sich die Oberfläche der Farbemulsion bzw. -suspensionen von Anfang an im Kontakt zur Umgebungsluft, wodurch der potenziellen Austrocknungsneigung des Farbdepots – optisch erkennbar durch Hautbildung desselben – Vorschub geleistet wird. Dieser Austrocknungsprozess setzt sich in der Regel in progressiver Weise bis zur endgültigen Aushärtung der jeweiligen Farbemulsion bzw. -suspension fort.

Da der arbeitsseitig verwendete Pinsel nur in den seltensten Fällen hinreichend sauber ist, bzw. im Zuge der Malarbeiten oft mehrere Farben kontaktiert werden, kommt es außerdem zu einer unerwünschten, in vertikal abwärts führender Richtung fortschreitenden Farbverschmutzung bzw. Farbvermischung.

Auf diese Weise wird die Gebrauchsfähigkeit der Farben signifikant herabgesetzt, so dass ein Austausch des jeweiligen Farbdepots erforderlich wird, bevor dasselbe erschöpft ist.

Bekannt geworden sind nun eine Reihe unterschiedlicher technischer Lösungen, die das Austrocknen der in zylinderförmigen Behältnissen abgefüllten Farben verhindern sollen.

So ist beispielsweise in der Gebrauchsmusterschrift DE-G9002867U1 ein Zusatzdeckel für Farbdosen beschrieben, mit dessen Hilfe das Austrocknen der Farbemulsion bzw. die Aufnahme von Sauerstoff und die Bildung einer Haut verhindert werden soll.

Allerdings läßt sich eine derartige technische Lösung nur bei Farbdosen größeren Inhalts realisieren, abgesehen davon, dass eine solche Farbdose bezüglich ihrer Handhabung und der dazu erforderlichen Zusatzelelmente (Metallband und Gummidichtung) keine optimale Lösung hinsichtlich des durch die Erfindung zu lösenden Problems darstellt.

Bekannt ist weiterhin ein Behälter für Malfarbe gemäß Gebrauchsmusterschrift DE-2982093201, dessen obere Abdeckung diverse Öffnungen aufweist, die jedoch ausschließlich dem luftdichten Abschließen der im Behälter verbleibenden, den Malerarbeiten dienenden Werkzeugen dienen. Insofern ist auch diese technische Lösung nicht geeignet, der Aufgabe der vorliegenden Erfindung gerecht zu werden.

Bekannt sind schließlich diverse flexible Plastikflaschen, -tuben und Dosierspritzen, die jedoch nicht geeignet sind, die auf dem Markt beliebten, mehrfarbigen Gebinde – in Form von zylindrischen Verpackungseinheiten malfertiger Kinder-, Schul- und Bastelfarben – zu ersetzen.

Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine zylindrische Verpackungseinheit zu entwickeln, die geeignet ist, ein Austrocknen und Verunreinigen der Substanz zu verhindern und somit deren Lebensdauer zu verlängern. Auch das Mischen mit anderen Substanzen – beispielsweise mit anderen Farben – soll somit erleichtert werden.

Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst, indem eine Dosiervorrichtung für Substanzen – insbesondere für Emulsionen und Suspensionen entwickelt wurde, die aus einem vorzugsweise zylinderförmigen Behältnis besteht, welches mit einem scheibenförmigen Verschlusselement versehen ist, das seinerseits direkten Kontakt mit der Oberfläche der Substanz/Farbe hat. Dabei weist das scheibenförmige Verschlusselement – im Vergleich zum Innendurchmesser des zylinderförmigen Behältnisses – insofern einen nur minimal kleineren Durchmesser auf, als dadurch – einhergehend mit dem abnehmenden Volumen der Substanz – einerseits zwar eine vertikale Bewegung desselben innerhalb des Behältnisses gewährleistet ist, andereseits jedoch ein Austreten nennenswerter Mengen der Substanz vermieden wird.

Statt dessen wird die Menge der austretenden Substanz dadurch geregelt, daß das Verschlusselement mittig mit einer vorzugsweise kreisrunden Ausnehmung versehen ist, durch die – je nach der Intensität des ausgeübten Drucks – die Substanz auf die obere Seite des Verschlusselementes gepresst wird.

Auf diese Weise wird erreicht, daß die unter dem Verschlusselement befindliche Substanz luftdicht abgeschlossen ist, so daß das unerwünschte Austrocknen derselben zuverlässig vermieden wird.

Darüber hinaus lässt sich auf diese Weise die jeweilige Arbeitsmenge exakt dosieren, so dass immer nur so viel der gewünschten Substanz zur Verfügung steht, wie jeweils gerade benötigt wird.

Im übrigen lässt sich der Bereich der Austrittsöffnung durch Abspülen oder Abwischen problemlos reinigen, wodurch eine Verschmutzung des unter dem Verschlusselement befindlichen Depots praktisch ausgeschlossen ist. Die ursprüngliche Reinheit bleibt somit auch nach erfolgtem Mischen mit anderen Substanzen/Farben weitgehend erhalten; die Substanz kann bis zu deren Erschöpfung verwendet und die Gebrauchsfähigkeit derselben über einen längeren Zeitraum erhalten werden.

Nachstehend soll die Erfindung nun anhand einer Reihe von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden:

1 zeigt – in Schnittdarstellung – das Prinzip eines aus Kunststoff bestehenden, nach oben hin offenen, zylindrischen Behältnisses 1, welches mit einer dickflüssigen Substanz 4 gefüllt ist. Nach oben hin ist das Behältnis 1 mit einem die Oberfläche der Substanz 4 berührenden, scheibenförmigen Verschlußelement 2 versehen, welches seinerseits mittig mit einer zylindrischen Ausnehmung 3 versehen ist und innerhalb des Behältnisses 1 vertikal bewegt werden kann. Durch Ausübung eines leichten Druckes von oben her auf das Verschlusselement 2 läßt sich die für die jeweilige Anwendung gewünschte Menge der Substanz 4 durch die Bohrung 3 auf die Oberseite des Verschlusselementes 2 befördern. Dabei bleibt die unterhalb des Verschlusselementes 2 deponierte Substanz 4 weitgehend luftdicht verschlossen; ein Austrocknen und Verunreinigen derselben wird auf diese Weise verhindert.

2 zeigt – in Schnittdarstellung – das Prinzip einer weiteren Gestaltungsvariante 7 des Verschlusselementes, wobei das Dickenmaß desselben soweit vergrößert wurde, daß entlang des äußeren, umlaufenden Randes eine trapezförmige Nut 8 eingebracht werden konnte, in die wiederum ein den Lufteintritt zuverlässig verhindernder Dichtring 9 eingelegt ist.

3 zeigt – in Schnittdarstellung – das Prizip einer weiteren Gestaltungsvariante 15 des Verschlusselementes, indem dieses mit einem sich in umfänglicher Richtung verbreiternden Rand 16 versehen ist, wodurch die Gefahr des Verkantens verringert und das Gleitvermögen des Verschlusselementes 15 verbessert wird.

4 zeigt – in Schnittdarstellung – das Prinzip einer weiteren Gestaltungsvariante 5 des Verschlusselementes, wobei dasselbe – zusätzlich zu dem verbreiterten Rand 16 – nach oben hin leicht gewölbt ist.

5 zeigt – in Vorderansicht im Schnitt und in Draufsicht – das Prinzip einer letztlichen Gestaltungsvariante 6 des Verschlusselementes, indem dasselbe auf der Oberseite mit vier hakenförmigen Aufwerfungen 10 versehen ist, in die jeweils die Krallen 13 der in 6 beschriebenen Hebevorrichtung 12 eingreifen.

6 zeigt – in Vorderansicht und Draufsicht – das Prinzip der kreuzförmig ausgebildeten Hebevorrichtung 12, deren vier Ausleger jeweils in einem mit einer Kralle 13 versehenen Steg 14 enden. Mittels des nach oben weisenden Griffelementes 11 lassen sich die Krallen 13 der Hebevorrichtung 12 durch leichtes Drehen unter den hakenförmigen Aufwerfungen 10 des in 5 beschriebenen Verschlusselementes 6 positionieren und letzteres auf diese Weise nach oben aus dem Behältnis 1 herausziehen.

1Zylindrisches Behältnis 2Scheibenförmiges Verschlusselement 3Zylindrische Ausnehmung / Bohrung 4Farbemulsion / Suspension / Substanz 5Gewölbtes Verschlusselement 6Verschlusselement mit hakenförmigen Aufwerfungen 7Verschlusselement mit vergrößertem Dickenmaß und umlaufender Nut 8Trapezförmige Nut 9Dichtring 10Hakenförmige Aufwerfung 11Griffelement 12Hebevorrichtung 13Kralle 14Steg 15Verschlusselement mit verbreitertem Rand 16Verbreiterter Rand

Anspruch[de]
  1. Dosiervorrichtung für Emulsionen und Suspensionen, vorzugsweise bestehend aus einem zylinderförmigen Behältnis und einem mit einer Dosier vorrichtung versehenen Verschlusselement, dadurch gekennzeichnet, dass das die Emulsion/Suspension (4) enthaltende Behältnis (1) mit einem dünnwandigen, die Oberfläche der jeweiligen Substanz (4) im direkten Kontakt abdeckenden, entlang der Innenwand des Behältnisses (1) vertikal beweltlichen Verschlusselement (2) versehen ist, wobei mittig desselben eine die Substanz (4) nach obenhin freigebende, vorzugsweise kreisrunde Ausnehmung (3) angeordnet ist.
  2. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen dem umlaufenden Rand des Verschlusselements (2) und der Innenwand des Behältnisses (1) sich ergebende Spalt nur so groß ist, dass eine vertikale Bewegung des Verschlusselementes (2} innerhalb des Behältnisses (1), nicht jedoch das Austreten der Substanz (4) möglich ist.
  3. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand des Verschlusselementes (7) mit einer einen Dichtring (9) aufnehmenden Nut (8) versehen ist.
  4. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (6) auf der nach oben weisenden Fläche mit mehreren, das Eingreifen einer Hebevorrichtung (12) ermöglichenden, hakenförmigen Aufwerfungen (10) versehen ist.
  5. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand des Verschlusselementes (15) um ein die Dicke 35 desselben überschreitendes Maß verbreitert ist (16).
  6. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1, 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (5) eine nach oben gerichtete Wölbung aufweist.
  7. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1, 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass in die hakenförmigen Aufwerfungen (10) des Verschlusselementes (6) eine Hebevorrichtung eingreift.
  8. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das die Substanz (4) enthaltende Behältnis (1) und das jeweilige Verschlusselement (2, 5, 6, 7, 15) vorzugsweise jeweils aus einem metallischen Werkstoff oder aus Kunststoff besteht.
  9. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand des Verschlusselementes (2, 5, 6, 15) mit einem in den inneren Bereich des Behältnisses (1) eingreifenden Gewinde versehen ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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