Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zusammensetzung, die natives
Lipoid, synthetisches Polymer und eine spezifische Mischung aus verschiedenen alkoxylierten
Alkanolen enthält und bevorzugt sowohl bei der Herstellung als auch der Behandlung
von Leder eingesetzt werden kann, sowie die Verwendung dieses Fettungsmittels bei
der Herstellung und/oder Behandlung von Leder. Ebenso betrifft die vorliegende Erfindung
ein Verfahren zur Fettung von Leder unter Einsatz der erfindungsgemäßen Zusammensetzung.
Weiter beschreibt die vorliegende Erfindung die Verwendung einer speziellen Emulgatorzusammensetzung
zur Herstellung und/oder Behandlung von Leder und zur Herstellung eines Fettungsmittels
zur Herstellung und/oder Behandlung von Leder.
Eine der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe war es,
ein Fettungsmittel bereitzustellen, das die Nachteile der bekannten Fettungsmittel
vermeidet und insbesondere die günstigen Produkteigenschaften synthetisch-polymerer
und nativer Fettungsmittelkomponenten in sich vereint, was sich unter anderem durch
eine Weichheit des Leders bei gleichzeitiger Festnarbigkeit und guter Fülle bei
insbesondere chromfrei gegerbtem Leder ausdrückt. Ebenso sollen die vom Markt geforderten
Fogging-Grenzwerte mit dem Produkt eingehalten werden können.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung ein Fettungsmittel zur
Herstellung und/oder zur Behandlung von Leder, enthaltend
- (A) mindestens ein natives Lipoid;
- (B) mindestens ein auf den Monomeren Acrylsäure und/oder Methacrylsäure basierendes
Polymer;
- (C) eine Emulgatorzusammensetzung, enthaltend ein mit bis zu 12 Alkylenoxideinheiten
alkoxyliertes C6- bis C17-Alkanol oder ein Gemisch aus zwei
oder mehr solcher Alkanole und ein mit mindestens 15 Alkylenoxideinheiten alkoxyliertes
C12- bis C24-Fettalkoholgemisch.
Im Allgemeinen existieren im Hinblick auf das native Lipoid keine
besonderen Beschränkungen, solange sich die erwünschten Produkteigenschaften damit
einstellen lassen. Unter anderem können als native Lipoide grundsätzlich Fette,
fette Öle, Wachse und Phospholipoide eingesetzt werden.
Bevorzugt werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung unter anderem
Phospholipoide eingesetzt – bei denen es sich bekanntermaßen um Phosphorsäurediester
handelt –, bei denen die Phosphorsäure einerseits mit Glycerin oder Sphingosin
und andererseits mit Cholin, Colamin, Serin oder Inositol verestert sein kann.
Ebenfalls bevorzugt werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung als
native Lipoide unter anderem native Fette beziehungsweise fette Öle eingesetzt,
die pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sein können. Insbesondere seien etwa
Glyceride natürlicher Fettsäuren mit einem ausreichenden Anteil ungesättigter Säuren
genannt.
Die genannten nativen Fette bzw. fetten Öle und die Phospholipoide
können jeweils allein oder als Gemisch vorliegen. So ist es möglich, ein Phospholipoid
oder ein Gemisch aus zwei oder mehr Phospholipoiden oder ein Fett bzw. fettes Öl
oder ein Gemisch aus zwei oder mehr Fetten bzw. fetten Ölen einzusetzen. Ebenso
kann ein Gemisch aus mindestens einem Phospholipoid und mindestens einem Fett bzw.
fetten Öl eingesetzt werden. Bevorzugt wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ein Gemisch aus mindestens einem nativen Öl und mindestens einem nativen Phospholipoid
verwendet.
Im Allgemeinen können das mindestens eine native Öl und das mindestens
eine native Phospholipoid als solche eingesetzt werden. Ebenso ist es beispielsweise
möglich, mindestens ein natives Öl oder mindestens ein natives Phospholipoid oder
sowohl mindestens ein natives Öl als auch mindestens ein natives Phospholipoid chemisch
modifiziert einzusetzen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden Lipoidmischungen eingesetzt,
bei denen jedes der nativen Öle und jedes der nativen Phospholipoide chemisch modifiziert
sind.
Demgemäß beschreibt die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet, dass es als mindestens ein chemisch
modifiziertes, natives Lipoid ein Gemisch, enthaltend
- (Aa) mindestens ein chemisch modifiziertes, natives Öl und
- (Ab) mindestens ein chemisch modifiziertes, natives Phospholipoid
enthält.
Was dieses erfindungsgemäße Gemisch aus chemisch modifiziertem, nativem
Öl und chemisch modifiziertem, nativem Phospholipoid anbelangt, so existieren im
Hinblick auf den Anteil des Gemischs bzw. des Fettungsmittels an den einzelnen Verbindungen
keine besonderen Einschränkungen.
Im Allgemeinen weist das Gemisch gemäß (A) einen Anteil an dem mindestens
einen chemisch modifizierten, nativen Öl im Bereich von 20 bis 50 Gew.-%, bevorzugt
im Bereich von 25 bis 45 Gew.-% und besonders bevorzugt im Bereich von 30 bis 40
Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Gemischs (A), auf.
Hinsichtlich des mindestens einen chemisch modifizierten, nativen
Phospholipoids weist das Gemisch gemäß (A) im allgemeinen einen Anteil im Bereich
von 50 bis 80 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 55 bis 75 Gew.-% und besonders bevorzugt
im Bereich von 60 bis 70 Gew.-% auf.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es die Komponente (Aa)
in einem Anteil im Bereich von 20 bis 50 Gew.-% und die Komponente (Ab) in einem
Anteil im Bereich von 50 bis 80 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der
Komponente (A), enthält.
Was das wie oben beschrieben bevorzugt eingesetzte, mindestens eine
chemisch modifizierte, native Öl gemäß (Aa) anbelangt, so existieren für die Art
des Öls und der chemischen Modifizierung im wesentlichen keine Einschränkungen,
solange die erwünschten Produkteigenschaften damit erzielt werden können. Bevorzugt
werden native Öle, die eine Iodzahl von in etwa 10 bis hin zu in etwa 200 aufweisen.
Native Öle mit einer niedrigen Iodzahl im genannten Bereich sind etwa Stearin- oder
Tungöl, native Öle mit einer im genannten Bereich hohen Iodzahl etwa die Fischöle
oder das Chaulmoograöl.
Bevorzugt werden im erfindungsgemäßen Fettungsmittel native Öle mit
einer Iodzahl im Bereich von 10 bis 200, bevorzugt im Bereich von 30 bis 120 und
besonders bevorzugt im Bereich von 40 bis 85 eingesetzt.
Beispiele für weiter besonders bevorzugte native Öle sind etwa Fischöl,
Knochenöl, Nitöl, Klauenöl, Lardöl, Sojaöl, Rüböl, Nussöl, Olivenöl, Triolein oder
Rizinusöl.
Wie bereits oben beschrieben sind diese nativen Öle im Rahmen der
vorliegenden Erfindung in geeigneter Weise chemisch modifiziert. Im Allgemeinen
besteht diese chemische Modifizierung darin, dass die in den nativen Ölen enthaltenen
C-C-Doppelbindungen zumindest teilweise Additions- und/oder Oxidationsreaktionen
unterworfen wurden. Bevorzugt werden die nativen Öle durch Addition von Sulfaten
an die Doppelbindungen modifiziert, wodurch Sulfonsäuregruppen eingeführt werden.
Ebenfalls bevorzugt können durch Luftoxidation Sauerstofffunktionen eingeführt werden
oder Oligomerisationen eintreten. Ebenfalls bevorzugt sind Hydrolyse bzw. Teilhydrolyse
der nativen Öle, Umesterungen oder ähnliche Reaktionen als chemische Modifizierung
möglich.
Besonders vorteilhaft sind im Rahmen des erfindungsgemäßen Fettungsmittels
modifizierte native Öle, die einen relativ hohen Oxidationsgrad und einen relativ
niedrigen Sulfatisierungsgrad aufweisen, wobei sich die chemisch modifizierten Öle
durch Reaktion der in den Ölen vorhandenen olefinischen Doppelbindungen mit den
Oxidations- und/oder den Sulfitierungsreagenzien bilden. Insbesondere können sämtliche
der in den nativen Ölen vorhandenen olefinischen Doppelbindungen oder nur ein Teil
davon mit den Oxidations- und/oder den Sulfitierungsreagenzien in Reaktion treten.
Als Oxidationsreagenz wird unter anderem bevorzugt Luft eingesetzt,
wobei die Umsetzung mit den in den nativen Ölen vorhandenen olefinischen Doppelbindungen
bei Temperaturen beispielsweise bevorzugt im Bereich von 60 bis 80 °C erfolgt.
Die Oxidation kann auch gemäß anderen, dem Fachmann bekannten Arten erfolgen. Der
Begriff "relativ hoher Oxidationsgrad", wie er Rahmen der vorliegenden Anmeldung
verwendet wird, bezeichnet einen Oxidationsgrad der nativen Öle, aufgrund dessen
der Unterschied der spezifischen Gewichte des Öls vor und nach der Oxidation, &Dgr;d,
im allgemeinen im Bereich von 0,01 bis 0,1 g/ml, bevorzugt im Bereich von 0,01
bis 0,07 g/ml und besonders bevorzugt im Bereich von 0,02 bis 0,05 g/ml liegt.
Die oben angesprochene Sulfitierung erfolgt im Allgemeinen durch Umsetzung
des nativen Öls mit wässriger Bisulfitlauge. Sie kann auch gemäß anderen, dem Fachmann
bekannten Methoden erfolgen. Der Begriff "relativ niedriger Sulfitierungsgrad",
wie er Rahmen der vorliegenden Anmeldung verwendet wird, bezeichnet einen Sulfitierungsgrad
der nativen Öle, der aus einer Umsetzung des nativen Öls mit im allgemeinen 2 bis
8 Gew.-% und bevorzugt 3 bis 5 Gew.-% Sulfit, gerechnet als Natriumbisulfit (Na2S2O5)
und bezogen auf das Gewicht des nativen Öls, resultiert.
Als ganz besonders bevorzugtes chemisch modifiziertes, natives Öl
wird im erfindungsgemäßen Fettungsmittel ein wie oben beschriebenes oxidiertes und
sulfatisiertes Öl, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Fischöl, Klauenöl, Lardöl,
Sojaöl, Rüböl, Nussöl, Olivenöl und Rizinusöl, eingesetzt, wobei weiter bevorzugt
als chemisch modifiziertes, natives Öl oxidiertes und sulfatisiertes Rüböl verwendet
wird.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein chemisch modifizierte,
natives Öl gemäß (Aa) oxidiertes, sulfatisiertes Rüböl ist.
Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Fettungsmittels wird oxidiertes, sulfatisiertes Rüböl als einziges chemisch modifiziertes,
natives Öl gemäß (Aa) eingesetzt.
Als besonders bevorzugte Phospholipoide seien etwa Lecithin und Kephalin
genannt, wobei, wie oben beschrieben, beispielsweise auch chemisch nicht modifiziertes
oder chemisch nicht modifiziertes Kephalin eingesetzt werden kann.
Demgemäß beschreibt die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein natives Phospholipoid
chemisch nicht modifiziertes Lecithin ist.
Weiter bevorzugt sind modifizierte Phospholipoide, die partiell acetyliert
sind, bei denen also gemäß dem Fachmann bekannten Methoden zum Teil eine veresterte
Fettsäure durch veresterte Essigsäure ersetzt wurde. Durch diese partielle Umesterung
kann die Viskosität und die Hydrophilie des modifizierten Phospholipoids eingestellt
werden. Als besonders bevorzugtes modifiziertes Phospholipoid wird im Rahmen der
vorliegenden Erfindung acetyliertes Lecithin eingesetzt.
Der Acetylierungsgrad des modifizierten Phospholipoids liegt dabei
im allgemein im Bereich von bis zu 60 %, bevorzugt im Bereich von bis zu 50 %, besonders
bevorzugt im Bereich von 30 bis 50 % und insbesondere bevorzugt im Bereich von 35
bis 45 %.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein chemisch modifiziertes,
natives Phospholipoid acetyliertes Lecithin ist.
Was das mindestens eine auf den Monomeren Acrylsäure und/oder Methacrylsäure
basierendes Polymer anbelangt, so existieren diesbezüglich keine besonderen Beschränkungen,
solange die erwünschte Produkteigenschaft damit erzielbar ist.
Das erfindungsgemäß eingesetzte, auf den Monomeren Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure basierende Polymer weist im allgemeinen ein Molekulargewicht Mw
im Bereich von 2.500 bis 150.000 g/mol, bevorzugt im Bereich von 5.000 bis 130.000
g/mol, weiter bevorzugt im Bereich von 10.000 bis 110.000 g/mol, weiter besonders
bevorzugt im Bereich von 25.000 bis 100.000 g/mol und insbesondere bevorzugt im
Bereich von 50.000 bis 90.000 g/mol auf
Weiter bevorzugt wird im erfindungsgemäßen Verfahren das Polymer als
wässrige Lösung oder Dispersion mindestens eines Salzes des Polymers eingesetzt.
Demgemäß liegt mindestens eine Carboxylgruppe des erfindungsgemäß
eingesetzten Polymers als Salz vor, wobei als bevorzugte Kationen dieses Salzes
einwertige Ionen wie beispielsweise die Alkalimetallionen wie etwa Lithium, Natrium,
Kalium, Rubidium oder Cäsium oder ein Ammoniumion verwendet werden, wobei als Ammoniumion
beispielsweise NH4+ oder auch ein geeignetes Mono-, Di-, Tri-
oder Tetraalkylammoniumion verwendet werden können.
Das erfindungsgemäß eingesetzte Polymersalz kann beispielsweise ein
oder auch mehrere verschiedene der oben genannten Kationen aufweisen. Im Falle,
dass zwei oder mehr unterschiedliche Polymere eingesetzt werden, können die unterschiedlichen
Polymere unabhängig voneinander ein einziges oder zwei oder mehr unterschiedliche
der oben genannten Kationen aufweisen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Zusammensetzung wird das mindestens eine Polymer als Natriumsalz eingesetzt.
Wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ein
Acrylsäure-Homopolymerisat eingesetzt, so liegen im allgemeinen im Bereich von 20
bis 80 %, bevorzugt im Bereich von 30 bis 70 % und besonders bevorzugt im Bereich
von 40 bis 60 % der Carboxylgruppen des Polymers als Salz, besonders bevorzugt als
Natriumsalz vor.
Wird gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ein Methacrylsäure-Homopolymerisat
eingesetzt, so liegen im allgemeinen im Bereich von 5 bis 60 %, bevorzugt im Bereich
von 10 bis 50 % und besonders bevorzugt im Bereich von 20 bis 40 % der Carboxylgruppen
des Polymers als Salz, besonders bevorzugt als Natriumsalz vor.
Bevorzugt werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung Homopolymerisate
aus Acrylsäuremonomeren und Homopolymerisate aus Methacrylsäuremonomeren eingesetzt,
wobei weiter bevorzugt Homopolymerisate aus Acrylsäuremonomeren eingesetzt werden.
Demgemäß beschreibt die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Polymer gemäß (B)
eine Polyacrylsäure ist.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das mindestens eine Polymer
gemäß (B) eine Polyacrylsäure mit einem Molekulargewicht im Bereich von 2.500 bis
150.000 g/mol ist.
Dabei können im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch Gemische aus
zwei oder mehr Polyacrylsäuren eingesetzt werden, wobei die Molekulargewichte der
unterschiedlichen Polyacrylsäuren in den oben genannten Bereichen liegen. Demgemäß
sind beispielsweise Polyacrylsäuremischungen denkbar, bei denen eine Polyacrylsäure
ein Molekulargewicht Mw im Bereich von 2.500 bis 70.000 g/mol oder 5.000
bis 50.000 g/mol oder 10.000 bis 25.000 g/mol und eine andere Polyacrylsäure ein
Molekulargewicht Mw im Bereich von 70.000 bis 150.000 g/mol oder 90.000
bis 130.000 g/mol oder 100.000 bis 110.000 g/mol aufweist. Ebenso sind auch Mischungen
aus drei oder mehr Polyacrylsäuren mit unterschiedlichem Molekulargewicht denkbar.
Ebenso sind in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung auch Mischungen
aus mindestens einem Acrylsäure-Homopolymerisat und mindestens einem Methacrylsäure-Homopolymerisat
einsetzbar, wobei die einzelnen unterschiedlichen Homopolymerisate unabhängig voneinander
jeweils unterschiedliche Molekulargewichte aufweisen können.
Statt oder zusätzlich zu den oben beschriebenen Homopolymerisaten
können erfindungsgemäß auch Copolymere aus Acrylsäure und Methacrylsäure eingesetzt
werden. Statt Acrylsäure oder Methacrylsäure können als Comonomer andere ethylenisch
ungesättigte Monomere wie beispielsweise Itakensäure, Fumarsäure, Maleinsäure oder
deren Anhydride eingesetzt werden. Ebenso ist die Verwendung von geeigneten, sauer
oder basisch substituierten Acrylaten oder Methacrylaten möglich. Ebenso sind beispielsweise
Terpolymere aus Acrylsäure, Methacrylsäure und einem der oben genannten weiteren
Monomere einsetzbar.
Wie bereits oben beschrieben, werden die Polymere erfindungsgemäß
bevorzugt als wässrige Lösung oder Dispersion eingesetzt. Je nach Polymer oder Polymergemisch
ist es hierbei möglich, dass in der wässrigen Mischung mindestens ein Polymer gelöst
und mindestens ein weiteres Polymer dispergiert vorliegt.
Die wässrige Lösung oder Dispersion enthält das Polymer im Allgemeinen
in einem Anteil im Bereich von 5 bis 40 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 10 bis
40 Gew.-%, weiter bevorzugt im Bereich von 20 bis 40 Gew.-% und besonders bevorzugt
im Bereich von 25 bis 35 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der wässrigen
Lösung oder der wässrigen Dispersion.
Die wässrige Lösung oder Dispersion kann zusätzlich zu Wasser mindestens
einen Lösungsvermittler oder mindestens ein weiteres Lösungsmittel oder sowohl mindestens
einen Lösungsvermittler oder mindestens ein weiteres Lösungsmittel enthalten. Als
Lösungsvermittler sind beispielsweise Glykole zu nennen, wobei beispielsweise Diethylenglykol,
Dipropylenglykol, Butyldiglykol, Hexylenglykol oder Oligoethylenglykole mit 3 bis
7 Ethyleneinheiten weiter bevorzugt sind Was die Emulgatorzusammensetzung gemäß
(C) anbelangt, so existieren bezüglich der einzelnen Alkanole und der Fettalkohole
im Wesentlichen keine Beschränkungen.
Bei den Alkylenoxideinheiten handelt es sich im Allgemeinen um Alkylenoxideinheiten
mit mindestens 2 C-Atomen, bevorzugt mit 2 bis 4 C-Atomen und besonders bevorzugt
mit 2 bis 3 C-Atomen. Insbesondere bevorzugt sind Ethylenoxideinheiten. Die Alkylenoxideinheiten
der jeweiligen Polyetherketten können gleich oder verschieden sein. Im letzteren
Fale können die Alkylenoxideinheiten statistisch oder blockweise oder teilweise
blockweise angeordnet sein.
Die erfindungsgemäß eingesetzten alkoxylierten Alkanole bzw. Fettalkohole
werden im Allgemeinen aus der Umsetzung der entsprechenden Alkanole oder Gemischen
aus zwei oder mehr davon bzw. Fettalkohole oder Gemischen aus zwei oder mehr davon
mit den gewünschten Molmengen der Alkylenoxide wie beispielsweise
Ethylenoxid, Propylenoxid oder Butylenoxid erhalten. In Abhängigkeit davon, wie
die Alkylenoxide den Ansätzen zudosiert werden, können gezielt statistische oder
blockartige oder sowohl statistische als auch blockartige Polyetherketten erzeugt
werden. Solche Umsetzungen können beispielsweise durch geringe Wassermengen und/oder
Alkalizusätze katalysiert werden.
Die erfindungsgemäßen Emulgatorzusammensetzungen werden im Allgemeinen
durch Mischen der Komponenten unter Rühren und gegebenenfalls leichter Erwärmung
hergestellt, woraufhin die fertige Emulgatormischung zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Fettungsmittels eingesetzt wird.
Die Emulgatorzusammensetzung kann gegebenenfalls durch Wasserzusatz
in eine Lösung überführt werden, die beispielsweise bevorzugt einen Festkörpergehalt
im Bereich von in etwa 40 bis in etwa 80 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Emulgatorzusammensetzung, aufweist. Andere Konzentrationen der Emulgatorzusammensetzungen
sind möglich. Diese Lösung kann dann zur Herstellung des erfindungsgemäßen Fettungsmittels
eingesetzt werden.
Ebenso ist es denkbar, die einzelnen Komponenten der Emulgatorzusammensetzung
bei der Herstellung des Fettungsmittels getrennt voneinander zuzusetzen, ohne vorher
ein Gemisch der einzelnen Emulgatorkomponenten herzustellen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fettungsmittels
wird ein mit mindestens 15 Alkylenoxideinheiten alkoxyliertes C12- bis
C24-Fettalkoholgemisch eingesetzt, das zum einen ein mit 15 bis 30 Alkylenoxid-Einheiten
alkoxyliertes C12- bis C24-Fettalkoholgemisch und zum anderen
ein mit 40 bis 100 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes C12- bis C24-Fettalkoholgemisch
enthält.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es als Komponente (C)
- (Ca) ein mit 4 bis 12 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes C6- bis
C17-Alkanol oder ein Gemisch aus zwei oder mehr solcher Alkanole und
- (Cb) ein mit 15 bis 30 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes C12- bis
C24-Fettalkoholgemisch und
- (Cc) ein mit 40 bis 100 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes C12-
bis C24-Fettalkoholgemisch
enthält.
Ebenso beschreibt die vorliegende Erfindung auch die Emulgatorzusammensetzung
an sich, enthaltend
- (Ca) ein mit 4 bis 12 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes C6- bis
C17-Alkanol oder ein Gemisch aus zwei oder mehr solcher Alkanole und
- (Cb) ein mit 15 bis 30 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes C12- bis
C24-Fettalkoholgemisch und
- (Cc) ein mit 40 bis 100 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes C12-
bis C24-Fettalkoholgemisch.
Gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Fettungsmittels weisen die Emulgatorkomponente gemäß (Ca) im Mittel 8 bis 17 C-Atome,
besonders bevorzugt 10 bis 17 C-Atome und besonders bevorzugt im Mittel 13 bis 15
C-Atome, und die Emulgatorkomponenten gemäß (Cb) und (Cc) unabhängig voneinander
im Mittel 14 bis 20 C-Atome, besonders bevorzugt im Mittel 16 bis 18 C-Atome auf.
Ferner sind Emulgatorzusammensetzungen bevorzugt, bei denen die Komponente
(Ca) im Mittel 5 bis 10 Alkylenoxid-Einheiten, die Komponente (Cb) im Mittel 20
bis 30 Alkylenoxid-Einheiten und die Komponente (Cc) im Mittel 50 bis 100 Alkylenoxid-Einheiten
aufweisen.
Die Emulgatorzusammensetzung (C) enthält die Komponente (Ca) im allgemeinen
zu einem Anteil im Bereich von 40 bis 80 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 45 bis
75 Gew.-% und besonders bevorzugt im Bereich von 50 bis 70 Gew.-%, jeweils bezogen
auf das Gesamtgewicht der Emulgatorzusammensetzung.
Die Komponente (Cb) ist in der Emulgatorzusammensetzung (C) im allgemeinen
zu einem Anteil im Bereich von 10 bis 50 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 10 bis
40 Gew.-% und besonders bevorzugt im Bereich von 15 bis 30 Gew.-%, jeweils bezogen
auf das Gesamtgewicht der Emulgatorzusammensetzung, enthalten.
Die Komponente (Cc) ist in der Emulgatorzusammensetzung (C) im allgemeinen
zu einem Anteil im Bereich von 10 bis 50 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 10 bis
40 Gew.-% und besonders bevorzugt im Bereich von 15 bis 30 Gew.-%, jeweils bezogen
auf das Gesamtgewicht der Emulgatorzusammensetzung, enthalten.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Emulgatorzusammensetzung
gemäß (C) die Komponente (Ca) in einem Anteil im Bereich von 40 bis 80 Gew.-%, die
Komponente (Cb) in einem Anteil von 10 bis 50 Gew.-% und die Komponente (Cc) in
einem Anteil von 10 bis 50 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Komponente
(C), enthält.
Ebenso beschreibt die vorliegende Erfindung daher auch die Emulgatorzusammensetzung
an sich, enthaltend
- (Ca) zu 50 bis 70 Gew.-% ein mit 5 bis 10 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes
C13- bis C15-Alkanol oder ein Gemisch aus zwei oder mehr solcher
Alkanole und
- (Cb) 15 bis 30 Gew.-% ein mit 20 bis 30 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes
C16- bis C18-Fettalkoholgemisch und
- (Cc) 15 bis 30 Gew.-% ein mit 50 bis 100 Alkylenoxid-Einheiten alkoxyliertes
C16- bis C18-Fettalkoholgemisch,
wobei die Gewichtsprozentangaben jeweils bezogen sind auf das Gewicht der Komponente
(C) und die Summe der Gew.-%-Angaben aus (Ca), (Cb) und (Cc) 100 ergeben.
Ganz allgemein beschreibt die vorliegende Erfindung auch die Verwendung
der wie oben beschriebenen Emulgatorzusammensetzung sowie der Komponente (Ca) oder
(Cb) oder (Cc) oder der Komponenten (Ca) und (Cb) oder der Komponenten (Ca) und
(Cb) oder der Komponenten (Ca) und (Cc) oder der Komponenten (Ca) und (Cb) und (Cc)
zur Herstellung eines Fettungsmittels Herstellung und/oder zur Behandlung von Leder.
Ebenso beschreibt die vorliegende Erfindung ganz allgemein die Verwendung
der Komponente (Ca) oder (Cb) oder (Cc) oder der Komponenten (Ca) und (Cb) oder
der Komponenten (Ca) und (Cb) oder der Komponenten (Ca) und (Cc) oder der Komponenten
(Ca) und (Cb) und (Cc) zur Herstellung und/oder Behandlung von Leder.
Im Allgemeinen enthalten die erfindungsgemäßen Fettungsmittel die
Komponenten (A), (B) und (C) in Anteilen im Bereich von 50 bis 90 Gew.-% hinsichtlich
der Komponente (A), im Bereich von 5 bis 25 Gew.-% hinsichtlich der Komponente (B)
und im Bereich von 1 bis 10 Gew.-% hinsichtlich der Komponente (C), wobei das Gewicht
der Komponente (B) als das Gewicht der wässrigen Lösung oder Dispersion des mindestens
einen Polymers gerechnet wird.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Fettungsmittel,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es die Komponente (A)
in einem Anteil im Bereich von 50 bis 90 Gew.-%, die Komponente (B) in einem Anteil
im Bereich von 5 bis 25 Gew.-% und die Komponente (C) in einem Anteil im Bereich
von 1 bis 10 Gew.-% enthält, wobei das Gewicht der Komponente (B) als das Gewicht
der wässrigen Lösung oder Dispersion des mindestens einen Polymers gerechnet wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen
Fettungsmittel die Komponenten (A), (B) und (C) in Anteilen im Bereich von 55 bis
85 Gew.-% hinsichtlich der Komponente (A), im Bereich von 10 bis 25 Gew.-% hinsichtlich
der Komponente (B) und im Bereich von 2 bis 9 Gew.-% hinsichtlich der Komponente
(C), wobei das Gewicht der Komponente (B) als das Gewicht der wässrigen Lösung oder
Dispersion des mindestens einen Polymers gerechnet wird.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen
Fettungsmittel die Komponenten (A), (B) und (C) in Anteilen im Bereich von 60 bis
80 Gew.-% hinsichtlich der Komponente (A), im Bereich von 10 bis 20 Gew.-% hinsichtlich
der Komponente (B) und im Bereich von 3 bis 8 Gew.-% hinsichtlich der Komponente
(C), wobei das Gewicht der Komponente (B) als das Gewicht der wässrigen Lösung oder
Dispersion des mindestens einen Polymers gerechnet wird.
Neben den oben beschriebenen Komponenten (A), (B) und (C) können die
erfindungsgemäßen Fettungsmittel noch weitere geeignete Bestandteile enthalten.
Beispielsweise können weitere aus dem Stand der Technik bekannte Fettungsmittel
im erfindungsgemäßen Fettungsmittel enthalten sein. Weiter können zusätzliche Emulgatoren
und/oder Verdünnungsmittel wie insbesondere Wasser enthalten sein. Bevorzugt sind
beispielsweise Glykole im Fettungsmittel enthalten, wobei beispielsweise Diethylenglykol,
Dipropylenglykol, Butyldiglykol, Hexylenglykol oder Oligoethylenglykole mit 3 bis
7 Ethyleneinheiten weiter bevorzugt sind. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform
enthält die erfindungsgemäße Zusammensetzung Dipropylenglykol.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform enthält eine erfindungsgemäße
Zusammensetzung den genannten, mindestens einen weiteren Bestandteil wie beispielsweise
bevorzugt das mindestens eine Glykol, bevorzugt Dipropylenglykol, in einem Anteil
im Bereich von im allgemeinen 1 bis 20 Gew.-%, bevorzugt von 3 bis 17 Gew.-% und
besonders bevorzugt von 5 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der
Zusammensetzung.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann gemäß sämtlicher geeigneter
Methoden hergestellt werden. Insbesondere ist die Reihenfolge, in der die in der
erfindungsgemäßen Zusammensetzung enthaltenen Bestandteile zusammengegeben werden,
im wesentlichen beliebig, solange die Verarbeitbarkeit gewährleistet ist. Insbesondere
ist es bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung denkbar, dass beispielsweise
eine Mesophase auftritt, die sich beispielsweise nachteilig auf die Rührbarkeit
der Zusammensetzung auswirkt. Daher ist es bevorzugt, dass beispielsweise das mindestens
eine native Lipoid vorgelegt wird, im Anschluss daran das mindestens eine auf den
Monomeren Acrylsäure und/oder Methacrylsäure basierende Polymer zugegeben wird und
daraufhin die Emulgatorzusammensetzung zugegeben wird. Danach kann
sich beispielsweise die Zugabe weiteren Lösungsmittels, beispielsweise zur Einstellung
des gewünschten Verdünnungsgrades, anschließen. In einer ebenfalls bevorzugten Ausführungsform
wird die Emulgatorzusammensetzung nicht in einem separaten Schritt hergestellt und
dann als solche zugegeben, sondern die Bestandteile der Emulgatorzusammensetzung
einzeln und nacheinander zur Herstellung des erfindungsgemäßen Fettungsmittels eingesetzt.
Wird als das mindestens eine Lipoid beispielsweise ein modifiziertes, natives Öl
und ein natives Phospholipid eingesetzt, so ist es besonders bevorzugt, zuerst das
Öl vorzulegen und anschließend das Phospholipid zuzugeben, wobei weiter bevorzugt
das Öl und das Phospholipid bei einer Temperatur im Bereich von 40 bis 50 °C
miteinander gemischt werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner die Verwendung der oben
beschriebenen Fettungsmittel bei der Herstellung und/oder der Behandlung von Leder.
Insbesondere werden die erfindungsgemäßen Fettungsmittel eingesetzt, um Leder weich
zu machen, seine Fülle und Festigkeit zu steigern und es gegen Nässe, Schmutz und
äußere chemische Einflüsse zu schützen.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verwendung eines
Fettungsmittels, wie oben beschrieben, bei der Herstellung oder der Behandlung oder
bei der Herstellung und Behandlung von Leder und Häuten.
Bei der erfindungsgemäßen Verwendung können die erfindungsgemäßen
Fettungsmittel unverdünnt oder beispielsweise als wässrige Dispersion eingesetzt
werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform enthalten solche wässrige Dispersionen
Feststoffe in einem Anteil im Bereich von 40 bis 80 Gew.-%, weiter bevorzugt im
Bereich von 50 bis 80 Gew.-% und insbesondere im Bereich von 60 bis 75 Gew.-%.
Daher betrifft die vorliegender Erfindung auch ein Verfahren zur Fettung
von Leder und Häuten, wobei das Leder oder die Häute mit mindestens einer wässrigen
Dispersion in Kontakt gebracht werden, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die
mindestens eine wässrige Dispersion ein wie oben beschriebenes Fettungsmittel in
einem Anteil von 40 bis 80 Gew.-% enthält.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es besonders bevorzugt, das
Fettungsmittel, enthaltend die oben genannten Komponenten, als hochkonzentriertes
Produkt herzustellen. Auf diese Weise ist es für den Gerber möglich, das Produkt
gemäß seiner eigenen Vorstellungen und Vorgaben entsprechend zu verdünnen und spezifisch
einzusetzen. Für solchermaßen konzentrierte Fettungsmittelzusammensetzungen fallen
weiterhin aufgrund geringeren Gewichts niedrigere Transportkosten an. Im Falle dieses
hochkonzentrierten Produktes ist es beispielsweise bevorzugt, das Produkt vor der
Anwendung vorzuverdünnen, wobei Verdünnungsgrade im Bereich von beispielweise 1:4
bis 1:5 bevorzugt sind. Ein Verdünnungsgrad von 1:4 bedeutet dabei, dass pro Gewichtsteil
Produkt 4 Gewichtsteile Lösungsmittel wie beispielsweise bevorzugt Wasser eingesetzt
werden.
In den folgenden Beispielen wird die vorliegende Erfindung näher erläutert.