Die Erfindung betrifft einen Bodenbelag aus mehreren Schichten, umfassend
eine Trägerplatte und eine sich oberhalb der Trägerplatte befindende Nutzschicht.
Hartfußbödenbeläge können wahlweise durch Kleben oder sonstiges Fixieren
fest mit dem Untergrund verbunden oder schwimmend verlegt werden. Bei schwimmend
verlegten harten Bodenbelägen, wie Laminatböden, besteht der Nachteil, dass dieser
beim Betreten oder Belasten nachgibt und die umgebende Luft in hörbare Schwingungen
versetzt. Die dabei auftretenden Schallgeräusche sind zum einen der so genannte
Trittschall, der beim Begehen eines Bodenbelages in die darunter liegende Räume
gelangt, und der so genannte Gehschall, also die nach oben in den Raum abstrahlende
Resonanz.
Aus dem Stand der Technik sind Laminat-Bodenbeläge bekannt. Grundsätzlich
ist ein Laminat eine Platte, die aus einer Trägerplatte, einer Verschleißschicht
(Schutzschicht), einer Gegenzugschicht und einer meist mit Holzdekoren bedruckten
Dekorschicht besteht. Die Gegenzugschicht verhindert, dass sich die Platte verzieht,
die Verschleißschicht – auch Overlay genannt -, meist eine Melaminharzoberfläche,
verhindert, dass die Dekorschicht beschädigt wird. Umgangssprachlich wird aber unter
Laminat ein Fußbodenbelag verstanden, der häufig als Ersatz für das teurere Parkett
eingesetzt wird. Laminatböden zeichnen sich durch eine hohe Beanspruchbarkeit aus,
die in verschiedenen Beanspruchungsklassen klassifiziert ist. Heutzutage werden
fast nur noch Laminatböden hergestellt, die eine leimlose Verlegung zulassen, meistens
in Form von Klicklaminat, bei dem ein Paneel in das andere einrastet.
Die Laminat-Faserplatten werden aus Holzfasern oder anderen Lignocellulose-Werkstoffen
geformt, die durch mechanisches Schleifen des Rohmaterials erzielt werden. Das Verfahren
wird bei einer hohen Temperatur in einer mit Druck beaufschlagten Dampfumgebung
durchgeführt.
Gerade bei dem zuvor beschrieben Laminatboden wird das Begehgeräusch,
das sich in Form von Trittschall – Gehschall – bemerkbar macht, als
unangenehm empfunden (Trommeleffekt). Aus diesem Grund werden die verschiedensten
Unterlagsplatten/-bahnen zur Reduzierung dieses Schalls eingesetzt. Im Einzelnen
handelt es sich dabei beispielsweise um Holzfaserdämmplatten, Gummimatten, Gummikorkgranulatplatten,
Polyethylenschaumbahnen, Polyurethanbahnen usw. All diese Unterlagsmatten/-bahnen
reduzieren zwar den Trittschall, d.h. denjenigen Schall, der beim Begehen durch
die Decke in die darunter liegenden Räume dringt, aber nur in einem sehr geringen
Maße den Gehschall der von dem Bodenbelag zurück in den Raum gestrahlt wird und
sich dort als unangenehm empfundener Begehschall bemerkbar macht.
Teilweise werden die Laminatböden auch mit Dämmplatten/-bahnen auf
der Rückseite beklebt. Dies führt aber ebenfalls zu keiner signifikanten Schallreduzierung
im Raum. Außerdem führen die Verbundelemente bei der Entsorgung zu erheblichen Problemen.
Als eine andere Methode wird sehr häufig auch eine Verklebung des Laminatfussbodens
auf dem Untergrund durchgeführt, was allerdings aus den verschiedensten Gründen
als nicht unproblematisch anzusehen ist. Man kann bei dieser Art des Schallschutzes
beispielsweise Verlegefehler nur sehr schwer oder gar nicht korrigieren, ohne den
Belag vollständig aus dem Raum zu entfernen. Allerdings wird dabei der Gehschall
kaum unterdrückt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, einen leicht verlegbaren
Bodenbelag mit verbesserten Schalleigenschaften bereitzustellen.
Die Aufgabe wurde gelöst durch ein Bodenbelagelement aus mehreren
Schichten, umfassend eine Trägerplatte und eine sich oberhalb der Trägerplatte befindende
Nutzschicht, wobei die Trägerplatte einen druckfesten Holzwerkstoff und die Nutzschicht
eine Polymerfolie umfasst.
Ferner wurde die Aufgabe durch ein Bodenbelagelement aus mehreren
Schichten, umfassend eine Trägerplatte und eine sich oberhalb der Trägerplatte befindende
Nutzschicht, wobei die Trägerplatte einen druckfesten Holzwerkstoff und die Nutzschicht
geschäumtes Polyvinyl mit heterogenem Aufbau enthält, gelöst.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann bei einem solchen
Bodenbelagelement zwischen der Trägerplatte und der Nutzschicht eine Korkschicht
vorgesehen sein. Dabei kann auf der Unterseite der Trägerplatte zusätzlich eine
weitere Korkschicht vorgesehen sein. Eine solche Korkschicht ist bevorzugt aus einer
gepressten oder gebundenen Korkgranulatschicht ausgebildet.
Überaschenderweise wurde festgestellt, dass durch den Gegenstand der
Erfindung eine wesentliche Verringerung von Trittschall, Raumschall, Körperschall
und insbesondere von Gehschall, einhergehend mit einem angenehmen Hörempfinden erreicht
wird. Zugleich werden die von Schritten ausgehenden Energiestöße abgefedert, der
Gehkomfort steigt deutlich an.
Ferner können alle erfindungsgemäßen Bodenbelagelemente lichtechte
Oberflächen aufweisen. Ein Verblassen der Dekore ist somit ausgeschlossen
und die Neuplatzierung von Teppichen jederzeit erlaubt. Ferner können hohe Stoßfestigkeit
und hohe Abriebwerte erreicht werden. Gerade die beiden alternativen Nutzschichten
des erfindungsgemäßen Bodenbelagelements beeinflussen maßgeblich die Qualität des
Bodenbelags. Formstabilität, Druck- und Stoßunempfindlichkeit sowie Pflegeleichtigkeit
sind das Resultat.
Erfindungsgemäß wird als druckfester Holzwerkstoff für die Trägerplatte
eine Faserplatte von mittlerer Dichte (auf diesem Gebiet als MDF bekannt) oder eine
Faserplatte hoher Dichte (auf diesem Gebiet als HDF bekannt) verwendet. MDF- oder
HDF-Platten zeichnen sich durch niedrige Hestellungskosten bei gleichzeitig hoher
Belastbarkeit und sehr guter Verarbeitbarkeit aus. MDF- oder HDF-Faserplatten werden
beispielsweise unter trockenen Bedingungen geformt, wobei die Fasern vor dem Bilden
der so genannten Matratze getrocknet werden, die anschließend gepresst und mit Wärme
härtenden Harzen bei fehlendem Wasser und verringertem Druck behandelt wird. Aufgrund
ihrer Konsistenz können Verbindungselemente, beispielsweise Nut-Feder-Verbindungen,
stirnseitig und/oder längsseitig in einfacher und dauerhafter Weise ausgebildet
werden.
1a zeigt eine besondere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bodenbelags, wobei auf der Oberfläche der Trägerplatte
2 eine Nutzschicht 1 mit Polymerfolie aufgebracht ist. Auf der
Unterseite der Trägerplatte 2 befindet sich eine Korkschicht
3.
1b zeigt eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bodenbelags, wobei auf der Oberfläche der Trägerplatte
2 eine Nutzschicht 1 aus geschäumtem Polyvinyl mit heterogenem
Aufbau aufgebracht ist. Auf der Unterseite der Trägerplatte 2 befindet
sich eine Korkschicht 3.
2 zeigt eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bodenbelags, wobei auf der Oberfläche der Trägerplatte
2 eine Korkschicht 3' aufgebracht ist. Auf der Oberfläche der
Korkschicht 3' ist eine Nutzschicht mit Polymerfolie mit heterogenem Aufbau
aufgebracht. Auf der Unterseite der Trägerplatte 2 befindet sich eine Korkschicht
3.
3a zeigt eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bodenbelags, wobei auf der Oberfläche der Trägerplatte
2 eine Nutzschicht 1 aus geschäumtem Polyvinyl mit heterogenem
Aufbau aufgebracht ist.
3b zeigt eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bodenbelags, wobei auf der Oberfläche der Trägerplatte
2 eine Nutzschicht 1 aus Polymerfolie aufgebracht ist.
Der erfindungsgemäße Bodenbelag umfasst somit mehrere Schichten. Dabei
handelt es sich bei einer Schicht um eine Trägerschicht (Trägerplatte). Diese Trägeplatte
kann aus druckfestem Holzwerkstoff bestehen, beispielsweise als mitteldichte (MDF)
oder hochdichte (HDF) Faserplatte ausgebildet sein. Die Schichtdicke der Trägerplatte
beträgt vorzugsweise 5,0 bis 8,0 mm. Für die passgenaue Verbindung der Bodenbeläge
kann die Trägerplatte ferner eine Profilierung aufweisen, wie überstehende Kanten
oder Kanten für eine Nut-Feder-Verbindung. Dies erlaubt eine leichte Verlegung und
eine stabile Verbindung. Diese Profilierungen sind stirnseitig und/oder längsseitig
vorgesehen.
Oberhalb der Trägerplatte ist eine Nutzschicht vorgesehen. Die Nutzschicht
kann dabei eine Dekorschicht enthalten. In einer Ausführungsform umfasst die Nutzschicht
eine Polymerfolie, beispielsweise aus Polyvinyl, Polyester, Polyethylen, Polyurethan
oder Polyolefin oder einem Gemisch dieser Polymere.
In einer anderen Ausführungsform umfasst der erfindungsgemäße Bodenbelag
eine Nutzschicht, die geschäumtes Polyvinyl mit heterogenem Aufbau enthält. Geschäumtes
Polyvinyl, auch cushion vinyl genannt, umfasst einen geschäumten Kern, der zwischen
zwei oder mehr Vinyl-Lagen angeordnet ist. Durch den geschäumten Kern lässt sich
eine weitere Schalldämpfung erzielen. Das geschäumte Vinyl kann geeignet eingefärbt
oder bedruckt sein.
Die Polymerfolie kann eine bedruckte oder transparente Polymerfolie
sein. In einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bodenbelags kann
die transparente Polymerfolie auf der Rückseite bedruckt sein. Die eine Polymerfolie
enthaltende Nutzschicht weist vorzugsweise eine Schichtdicke von 0,15 bis 0,70 mm
auf. Die ein geschäumtes Polyvinyl enthaltende Nutzschicht weist vorzugsweise eine
Schichtdicke von 2,0 bis 3,5 mm auf.
Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bodenbelags weist unterhalb
der Trägerplatte eine zusätzliche Korkschicht auf. Ferner kann sich in einer weiteren
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bodenbelags zwischen Trägerplatte und Nutzschicht
eine weitere Korkschicht befinden. Die Korkschichten können dabei aus einer gebundenen
oder gepressten Korkgranulatschicht bestehen.
Die Korkschichten weisen vorzugsweise jeweils eine Schichtdicke von
1,0 bis 3,0 mm auf.
Wie dem Fachmann ohne weiteres ersichtlich sein wird, können die in
den Figuren dargestellten Bodenbelagelemente in geeigneter, aus dem Stand
der Technik bekannter Weise zu Bodenbelägen zusammengefügt werden. Aufgrund der
niedrigen Herstellungskosten können Bodenbelagelemente mit einer MDF-Trägerplatte
beispielsweise bevorzugt für den privaten Einsatz vorgesehen, während Bodenbelagelemente
mit den festeren und belastbaren HDF-Trägerplatten bevorzugt beispielsweise für
den Einsatz im gewerblichen Bereich eingesetzt werden können.