Die Erfindung betrifft einen Flachflammenbrenner.
Für das Schmelzen, Wärmen und die Wärmebehandlung von Stahl, NE-Metallen,
Glas und Keramik sowie anderen Produkten werden Thermoprozessanlagen eingesetzt.
Diese Anlagen weisen einen Ofen auf, der durch Brenner erhitzt wird. Dabei verbrennen
die Brenner im Bereich der Ofenwandung Brenngas mit Brennluft sowie mit teilweise
angesaugter Ofenatmosphäre.
In vielen Industriezweigen hat sich für die Ofenbefeuerung die Bauform
des Flachflammenbrenners durchgesetzt. Ein Flachflammenbrenner weist in der Regel
eine zentrische Brenngasführung auf. Die Brennluft wird im sogenannten Brennerkopf
(Kammer) mit Dralleinbauten in Rotation versetzt. Durch den Drall und die hohe Rotationsgeschwindigkeit
bildet sich die Flamme rotationssymmetrisch zum Brenner aus und liegt flach am Brennerstein
und der Ofenwand an.
Als interne Abgasrückführung wird zentral Ofenatmosphäre angesaugt.
Diese Abgasrückführung führt zu einer Stabilisierung der Flamme und einer Verdünnung
des Brenngas-/Brennluft-Gemisches. Weiterhin heizt die Flamme den Brennerstein und
die umgebende Ofenwand sehr gleichmäßig auf und kühlt sich damit gleichzeitig selber
ab. Diese Mechanismen bewirken einen Abbau von Temperaturspitzen in der Flamme und
helfen so, die Bildung von thermischen NOX zu unterbinden.
Die Wärmeübertragung an das Nutzgut geschieht hauptsächlich durch
Festkörperstrahlung von Brennerstein und Ofenwand sowie durch Gasstrahlung der Flamme.
Gattungsgemäße Flachflammenbrenner sind beispielsweise in
US 4,220,444, US
3,748,087 oder US 4,487,573 beschrieben.
Nachteilig an den herkömmlichen Flachflammenbrennern sind die für
die Erzeugung des Dralls notwendigen stationären oder angetriebenen Dralleinbauten.
Angetriebene Dralleinbauten benötigen für ihren Antrieb Energie. Stationäre Dralleinbauten
erzeugen Druckverluste, so dass für das Einbringen der Brennluft höhere Drücke notwendig
sind, wodurch ebenfalls Energieverluste erzeugt werden.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
bezüglich des Energieeinsatzes verbesserten Flachflammenbrenner vorzuschlagen.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, die Drallerzeugung durch
ein tangentiales Einleiten der Brennluft in eine zumindestens zum Teil gebogene
Kammer zu bewirken. Auf diese Weise kann ein hinreichender Drall erzeugt werden,
so dass auf weitere Einbauten zur Drallerzeugung verzichtet werden kann, auch wenn
diese erfindungsgemäß zur Unterstützung der durch die tangentiale Einleitung der
Brennluft bewirkte Drallerzeugung ergänzend vorgesehen sein können.
Der Verzicht auf Einbauten zur Drallerzeugung vereinfacht die Konstruktion
des Flachflammenbrenners. Der Instandhaltungsaufwand ist geringer, wodurch die Nutzzeit
des Flachflammenbrenners erhöht wird. Ferner entfällt die bei Einbauten zur Drallerzeugung
notwendige Kühlung dieser Brennerkomponenten. Dadurch kann die sonst durch die Kühlung
dieser Brennerkomponenten beeinflusste Regelung der Ofenatmosphäre besser durchgeführt
werden. Ferner erlaubt der einbautenfreie Flachflammenbrenner den Einsatz einer
regenerativen Wärmerückgewinnung. Ebenso kann der erfindungsgemäße Flachflammenbrenner
mit einer hohen Brennluftvorwärmung betrieben werden.
Der erfindungsgemäße Flachflammenbrenner weist eine Kammer mit einer
Brennlufteinlassöffnung und einer Auslassöffnung, die mit einer Öffnung des Brennersteins
korrespondierend ausgebildet sein kann, auf. In der Regel wird der Flachflammenbrenner
mit der Kammer an einen sogenannten Brennerstein angesetzt. Diese Brennersteine
sind Steine aus feuerfestem Material, deren Durchgangsöffnung sich von der Außenöffnung,
an die die Auslassöffnung der Kammer des Flachflammenbrenners angesetzt wird, zum
Ofeninneren hin erweitert. Dabei ist die die sich erweiternde Öffnung begrenzende
Wandung des Brennersteins regelmäßig hyperbolisch im Querschnitt; sie kann jedoch
in Abhängigkeit der gewünschten Flammenführung einen anderen Übergang von einem
kleinen zu einem großen Querschnitt aufweisen, beispielsweise einen konischen Querschnitt.
Der Flachflammenbrenner kann an beliebigen Wänden eines Ofens angebracht werden,
beispielsweise den Seitenwänden oder der Ofendecke.
Die Kammer wird durch Wandungen begrenzt. Erfindungsgemäß ist zumindestens
ein Teil der Wandung, insbesondere die Seitenwandung, der Kammer zumindest über
ein Kreisbogensegment gebogen ausgeführt. Insbesondere bevorzugt ist die Kammer
bezüglich der Mittelachse zylindrisch oder elliptisch ausgeformt. Die durch die
erfindungsgemäße tangentiale Einleitung der Brennerluft bewirkte Drallerzeugung
wird jedoch bereits erreicht, wenn Teile der die Brennlufteinlassöffnung umgebenden Wandung
gebogen ausgeführt sind, um der dort eingeleiteten Brennerluft ihre Strömungsrichtung
(Drallerzeugung) zu geben.
Erfindungsgemäß wird die Brennerluft der Brennlufteinlassöffnung durch
eine Brennluftzufuhr zugeführt. Brennlufteinlassöffnung und Brennluftzufuhr sind
derart angeordnet und ausgerichtet, dass der durch die Brennlufteinlassöffnung eintretende
Brennluftstrom tangential zu der Biegung der Wandung eintritt.
Der erfindungsgemäße Flachflammenbrenner kann mehrere Brennlufteinlassöffnungen
und ihnen zugeordnete Brennluftzufuhren aufweisen. Der in der Kammer erzeugte Brennluftstrom
setzt sich dann aus den über die einzelnen Brennlufteinlassöffnungen zugeführten
Brennluftströmen zusammen.
Besonders bevorzugt ist die in Richtung der senkrecht auf der Ebene
der Auslassöffnung stehenden Mittelachse ausgerichtete Wandung der Kammer (Seitenwandung)
bezüglich der Mittelachse symmetrisch ausgebildet, insbesondere bevorzugt im Querschnitt
rund oder elliptisch. Hierdurch können für eine homogene Flammenausbildung benötigte
homogene Brennluftströmungen erzeugt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Strömungsquerschnitt
der Brennlufteinlassöffnung größer als der kleinste Strömungsquerschnitt der Kammer.
Hierdurch werden Druckverluste reduziert. Der Strömungsquerschnitt ist insbesondere
der freie Querschnitt, der senkrecht zur Hauptströmungsrichtung liegt und so den
Wert der mittleren Strömungsgeschwindigkeit bestimmt.
Ein besonders großer Drall des Brennluftstroms in der Kammer wird
durch eine sich in Richtung der Mittelachse erstreckende, flach ausgebildete Brennlufteinlassöffnung
erreicht. Der Querschnitt der Brennlufteinlassöffnung ist vorzugsweise rechteckig
oder elliptisch.
Die Brennluftzufuhr kann so ausgebildet sein, dass das Geschwindigkeitsprofil
im Einlassquerschnitt weitestgehend homogen ist. Querschnittssprünge sowie große
Winkel zur Verjüngung oder Erweiterung werden vorzugsweise vermieden.
Die Brennluftzufuhr kann zur Brennlufteinlassöffnung hin verjüngend
ausgebildet sein. Dadurch wird die Strömungsgeschwindigkeit erhöht, wodurch der
erzeugte Drall erhöht wird.
Insbesondere um der Brennluftströmung in der Kammer eine Richtung
auf die Auslassöffnung zu zu geben, kann die Brennluftzufuhr derart ausgebildet
sein, dass der durch die Brennlufteinlassöffnung eintretende Brennluftstrom teilweise
in Richtung auf die Auslasslöffnung strömend ausgerichtet ist.
Bei Flachflammenbrennern, bei denen das Brenngas durch eine durch
die Kammer geführte Brennerlanze strömt, ist es von Vorteil, wenn die Brennlufteinlassöffnung
und Brennluftzufuhr derart angeordnet und ausgerichtet sind, dass der durch die
Brennlufteinlassöffnung eintretende Brennluftstrom über die Brennerlanze strömt.
Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass die untere Begrenzungskante der Brennlufteinlassöffnung,
im Querschnitt betrachtet, oberhalb des äußeren Umfangs der meist achsparallel zur
Mittelachse geführten Brennerlanze angeordnet ist.
Insbesondere bevorzugt wird der erfindungsgemäße Flachflammenbrenner
mit thermischen Regeneratoren eingesetzt. Die Brennluft kann ser hohe Temperaturen
aufweisen. Die regenerative Wärmerückgewinnung kann insbesondere nach der Art des
in DE 199 3 513 C1 beschriebenen
Regenerators ausgebildet sein. Auf DE 199
33 513 C1 wird für die Ausgestaltung eines vorzugsweise vorzusehenden Regenerators
ausdrücklich Bezug genommen und diese als Offenbarung des erfindungsgemäß einzusetzenden
Regenerators angesehen.
"Brennluft" ist nicht auf Luft beschränkt, sondern umfasst jeglichen
Oxidator (Sauerstofflieferant), der zur Oxidation (Verbrennung) von Brenngas eingesetzt
wird. Da in derartigen Öfen die Brenngaszufuhr und die Brennluftzufuhr vertauscht
werden können, beispielsweise beim Einsatz von Schwachgas, bei dem ein deutlich
höherer Volumenanteil an Brenngas im Verhältnis zur Brennluft eingebracht wird,
sind die Begriffe Brennluft und Brenngas auch mit vertauschter Bedeutung zu verstehen,
so dass die Erfindung auch solche Flachflammenbrenner umfasst, bei denen nicht die
eigentliche Brennluft durch eine Brennlufteinlassöffnung tangential zu der Biegung
der Wandung eintritt, sondern eigentlich das Brenngas, das dann (zur Begriffswahrung
innerhalb dieses Textes und der Ansprüche) als "Brennluft" bezeichnet wird, während
der eigentliche Oxidator auf anderem Wege, beispielsweise über eine Brennerlanze
eingebracht wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt
1 den Grundaufbau eines Flachflammenbrenners
in seiner Einbaulage in einer Industrieofenanlage in einem schematischen Querschnitt;
2 den erfindungsgemäßen Flachflammenbrenner
in einem Querschnitt senkrecht zur Mittelachse und
3 den erfindungsgemäßen Flachflammenbrenner
in einer geschnittenen Draufsicht.
Der in 1 dargestellte Flachflammenbrenner
1 weist eine Kammer 2 mit einer Brennlufteinlassöffung
3 und einer stromaufwärts an die Brennlufteinlassöffnung 3 angrenzenden
Brennluftzufuhr 4 auf. Eine Auslassöffnung 5 des Flachflammenbrenners
1 ist mit einer Öffnung eines Brennersteins 6 der Ofenwandung
10 korrespondierend ausgebildet. Eine Brennerlanze 7 wird entlang
der Mittelachse der Kammer 2 durch die Kammer geführt. Am Ende der Brennerlanze
7 sind Auslassöffnungen 8 für den Austritt des Brenngases vorgesehen.
Die Wandung der Durchtrittsöffnung durch den Brennerstein 6 weist eine
sich zum Ofeninneren 9 hin hyperbolisch aufweitende Wandung auf.
Zum Erhitzen des Ofens wird Brennluft über die Brennluftzufuhr
4 in die Kammer 2 eingebracht und dort verdrallt. Die im Drall
strömende Brennluft tritt über die Auslassöffnung 5 in den Durchtritt des
Brennersteins 6 ein. Hier wird sie mit Ofenatmosphäre, die durch die Strömungsverhältnisse
in Richtung des Pfeils B angesaugt wird, vermischt. Je nach Anordnung der Spitze
der Brennerlanze 7 wird in der Durchtrittsöffnung durch den Brennerstein
6 das Brenngas zunächst mit der angesaugten Ofenatmosphäre vermischt und
dieses Gemisch dann mit der im Drall strömenden Brennluft vermischt. Es werden jedoch
auch Anordnungen eingesetzt, bei denen das Brenngas unmittelbar mit der im Drall
strömenden Brennluft vermischt wird. Durch einen im Bereich der sich konisch erweiternden
Wandung der Durchtrittsöffnung durch den Brennerstein 6 angeordneten Zündvorrichtung
wird das Gemisch aus Brennluft und Brenngas bzw. Brennluft, Brenngas und angesaugter
Ofenatmosphäre gezündet. Aufgrund der durch die Drallströmung der Brennluft vorgegebenen
Strömungsverhältnisse strömt die Flamme in Richtung der Pfeile C entlang der Ofenwandung
10. Auf diese Weise heizt die Flamme den Brennerstein und die umgebende
Ofenwand gleichmäßig auf. Die Wärmeübertragung an das in dem Ofen angeordnete Nutzgut
geschieht überwiegend durch Festkörperstrahlung vom Brennerstein und von der Ofenwand
sowie durch Gasstrahlung der Flamme.
Wie in 2 ersichtlich, ist die Kammer
2 des erfindungsgemäßen Flachflammenbrenners 1 um eine Mittelachse
A symmetrisch und kreisförmig ausgebildet. Die Brennlufteinlassöffnung
3 und die an die Brennlufteinlassöffnung stromaufwärts angrenzende Brennluftzufuhr
4 sind derart angeordnet und ausgerichtet, dass ein durch die Brennlufteinlassöffnung
3 eintretender Brennluftstrom tangential zu der Biegung der Wandung der
Kammer 2 eintritt. Die Brennluftzufuhr 4 ist dabei zur Brennlufteinlassöffnung
4 hin verjüngend ausgebildet. Die Winkel &agr;, &agr;2, &bgr;, &bgr;2 der
Wandungen der Brennluftzufuhr 4 zu einer gedachten Hauptströmungsrichtung
können unterschiedlich ausgebildet und an die Einbaubedingungen sowie eine gewünschte
Strömungsführung angepasst sein. Insbesondere bevorzugt ist der Winkel &bgr; der
Darstellung in 3 größer als der Winkel &bgr;2, so dass
der Brennluftstrom teilweise in Richtung auf die Auslassöffnung 5 hin strömend
ausgerichtet ist.
Die Brennlufteinlassöffnung 3 ist derart ausgebildet, dass
ihre untere Begrenzungskante 11 auf gleicher Höhe oder oberhalb des Außenumfangs
12 der Brennerlanze 7 angeordnet ist. So strömt der durch die
Brennlufteinlassöffnung eintretende Brennluftstrom über die durch die Kammer geführte
Brennlanze.