| Dokumentenidentifikation |
DE20316856U1 30.12.2004 |
| Titel |
Atmungsaktiver Schutzhandschuh mit ABC-Schutz |
| Anmelder |
Blücher GmbH, 40699 Erkrath, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Gesthuysen, von Rohr & Eggert, 45128 Essen |
| DE-Aktenzeichen |
20316856 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
30.12.2004 |
| Registration date |
25.11.2004 |
| Application date from patent application |
03.11.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
A62D 5/00
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| IPC-Nebenklasse |
A41D 13/08
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen atmungsaktiven Schutzhandschuh
mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere für den militärischen Einsatz
oder für den ABC-Einsatz.
Es gibt eine Reihe von Stoffen, die von der Haut aufgenommen werden
und zu schweren körperlichen Schäden führen. Als Beispiel seien das blasenziehende
Lost (Gelbkreuz) und das Nervengift Sarin erwähnt. Menschen, die mit solchen Giften
in Kontakt kommen können, müssen eine geeignete Schutzausrüstung tragen bzw. durch
geeignete Schutzmaterialien gegen diese Gifte geschützt werden.
Zum Schutz des Körpers, insbesondere der Extremitäten und des Rumpfes,
gibt es entsprechende Schutzanzüge. Zum Schutz des Kopfes, insbesondere des Gesichtes,
sowie der Atemwege werden im allgemeinen Gasmasken (ABC-Schutzmasken), gegebenenfalls
zusammen mit Kapuzen, getragen.
Des weiteren ist aber auch darauf zu achten, daß auch die Hände mit
einem ausreichenden Schutz gegenüber solchen Giften ausgestattet werden, insbesondere
durch das Tragen von Schutzhandschuhen. Insbesondere muß ein solch schützender Handschuh
für den militärischen Einsatz oder den ABC-Einsatz geeignet sein.
Zu diesem Zweck werden gemäß dem Stand der Technik für den militärischen
Einsatz bzw. den ABC-Einsatz luft- und wasserdichte Gummihandschuhe, insbesondere
auf Butylgummibasis, eingesetzt, welche gegenüber chemischen Giften, insbesondere
chemischen Kampfstoffen, undurchlässig sind. Nachteil dieser Schutzhandschuhe ist
die mangelnde Atmungsaktivität und der folglich nur geringe Tragekomfort, was insbesondere
bei längeren Einsätzen hinderlich ist.
Die auf die Anmelderin selbst zurückgehende US
6 301 715 B1 bzw. die zu derselben Patentfamilie gehörende WO 01/82728
A1 und DE 201 21 518 U1 beschreiben
einen Handschuh für Piloten mit erhöhter Taktilität und Schutzwirkung gegenüber
chemischen Giften, der aus einem atmungsaktiven Außenmaterial, wie z. B. Leder oder
einem Textilmaterial, besteht und mit einer aktivkohlebasierten Adsorptionsschicht
zur Adsorption chemischer Kampfstoffe ausgerüstet sein kann. Dieser Handschuh bietet
aufgrund der aktivkohlebasierten Adsorptionsschicht zwar eine exzellente Schutzfunktion
gegenüber chemischen Giften, insbesondere Kampfstoffen, jedoch ist die Tragezeit
dieses Handschuhs bei einem militärischen bzw. ABC-Einsatz aufgrund der begrenzten
Adsorptionskapazität der Aktivkohle beschränkt. Des weiteren ist dieser Handschuh
nicht ohne weiteres dekontaminierbar bzw. regenerierbar.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Schutzhandschuh,
insbesondere einen atmungsaktiven Schutzhandschuh, mit Schutzfunktion gegenüber
chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bereitzustellen, welcher
sich insbesondere für den militärischen Einsatz oder den ABC-Einsatz eignet und
die zuvor geschilderten Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise vermeidet.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, den
in der US 6 301 715 B1 bzw. in den
beiden vorgenannten parallelen Schutzrechtsanmeldungen WO 01/82728 A1 und
DE 201 21 518 U1 beschriebenen
Handschuh weiterzuentwickeln.
Zur Lösung der zuvor geschilderten Aufgabenstellung schlägt die vorliegende
Erfindung einen Schutzhandschuh, insbesondere einen atmungsaktiven Schutzhandschuh
(z. B. Militärschutzhandschuh oder ABC-Schutzhandschuh), gemäß Anspruch 1 vor. Weitere,
vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs sind Gegenstand
der Unter- und Nebenansprüche.
Die grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen
atmungsaktiven Schutzhandschuh mit mehrschichtigem Schichtaufbau mit einer insbesondere
flächigen, außenseitigen Trägerschicht und einer der Trägerschicht zugeordneten,
den Durchtritt chemischer Gifte verhindernden oder zumindest verzögernden, innenseitigen
(d. h. im Tragezustand der Hand zugewandten) Sperrschicht, welche eine Adsorptionsschicht
auf Basis eines chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials (z. B. auf Basis
von Aktivkohle) umfaßt, dadurch mit einer erhöhten bzw. verbesserten Schutzfunktion
gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, auszurüsten,
daß die Sperrschicht zusätzlich zu der Adsorptionsschicht mit einer zumindest im
wesentlichen Wasser- und luftundurchlässigen, aber wasserdampfdurchlässigen, den
Durchtritt chemischer Gifte verzögernden oder gegenüber chemischen Giften zumindest
im wesentlichen undurchlässigen Membran, welche zwischen der Trägerschicht und der
Adsorptionsschicht angeordnet wird, ausgestattet wird.
Die vorgenannte Membran, welche zwischen der Trägerschicht und der
Adsorptionsschicht angeordnet wird, bewirkt, daß gegebenenfalls durch die außenseitige
Trägerschicht eingedrungene chemische Gifte, wie z. B. chemische Kampfstoffe, die
Adsorptionsschicht nicht oder zumindest zu einem überwiegenden Teil gar nicht erst
erreichen, so daß die Adsorptionskapazität der Adsorptionsschicht
quasi unerschöpflich bleibt. Durch die Ausstattung des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs
mit einer speziellen atmungsaktiven Membran, welche den Durchtritt chemischer Gifte
verzögert bzw. gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässig
ist, wird gleichzeitig eine gute Dekontaminierbarkeit und Regenerierbarkeit des
erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs erreicht.
Weitere Vorteile, Eigenschaften, Aspekte und Merkmale der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines in den Zeichnungen dargestellten,
bevorzugten Ausführungsbeispiels. Es zeigt:
1 Eine schematische Darstellung eines
atmungsaktiven Schutzhandschuhs gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung;
2A eine schematische Schnittdarstellung
durch den Schichtaufbau eines atmungsaktiven Schutzhandschuhs gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung entsprechend einer Ausführungsform, bei der die
Adsorptionsschicht mittels diskontinuierlichem Klebstoffauftrag an der Membran befestigt
ist;
2B eine schematische Schnittdarstellung
durch den Schichtaufbau eines atmungsaktiven Schutzhandschuhs gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung entsprechend einer alternativen Ausführungsform,
bei der die Adsorptionsschicht mittels kontinuierlichem Klebstoffauftrag an der
Membran befestigt ist.
1 zeigt einen erfindungsgemäßen atmungsaktiven
Schutzhandschuh 1 mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere
gegenüber chemischen Kampfstoffen. Der erfindungsgemäße Schutzhandschuh
1 weist einen mehrschichtigen Schichtaufbau 2 mit einer insbesondere
flächigen, außenseitigen Trägerschicht 3 und einer der Trägerschicht
3 zugeordneten, innenseitigen (d. h. im Tragezustand der Hand zugewandten),
den Durchtritt chemischer Gifte verhindernden oder zumindest verzögernden Spenschicht
4 auf, welche eine Adsorptionsschicht 5 auf Basis eines chemische
Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle,
umfaßt. Zusätzlich zu der Adsorptionsschicht 5 weist die Sprrschicht
4 eine zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige
(d. h. atmungsaktive), den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber
chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässige Membran 6 auf,
welche zwischen der Trägerschicht 3 und der Adsorptionsschicht
5 angeordnet ist. Erfindungsgemäß umfaßt die Spenschicht 4 also
sowohl eine Adsorptionsschicht 5 als auch eine Membran 6 mit den
vorgenannten Eigenschaften. Durch die Kombination von Adsorptionsschicht
5 einerseits und Membran 6 andererseits entsprechend dem erfindungsgemäßen
Schichtaufbau 2 wird ein effizienter Schutz gegenüber chemischen Giften,
insbesondere chemischen Kampfstoffen, bei gleichzeitig hohem Tragekomfort, insbesondere
Atmungsaktivität, gewährleistet.
Wie aus den 1 sowie 2A
und 2B ersichtlich, wird durch die erfindungsgemäße
Anordnung der Membran 6 zwischen der Trägerschicht 3 und der Adsorptionsschicht
5 erreicht, daß gegebenenfalls durch die äußere Trägerschicht
3 des Schutzhandschuhs 1 eingedrungene Gifte bereits von der Membran
6 zurückgehalten werden und folglich die Adsorptionsschicht 5
gar nicht erst erreichen oder allenfalls in äußerst geringen Mengen; auf diese Weise
wird zum einen die Adsorptionskapazität der Adsorptionsschicht quasi niemals erschöpft,
und zum anderen wird durch die Anwesenheit der Membran 6 ein zusätzlicher
Schutz für den Träger des Schutzhandschuhs 1 bereitgestellt, so daß ein
Schutzhandschuh 1 mit sozusagen doppelter Schutzfunktion gegenüber chemischen
Giften resultiert (nämlich einerseits durch die Sperrwirkung der Membran
6 und andererseits durch die Adsorptionswirkung der Adsorptionsschicht
5). Durch die Anwesenheit der speziellen Membran 6 wird zudem
erreicht, daß der Schutzhandschuh 1 dekontaminierbar und regenerierbar
wird; denn durch die Außenschicht 3 gegebenenfalls eingedrungene Gifte
können durch entsprechende Behandlungsverfahren von der Membran 6 wieder
entfernt werden (z. B. durch Herunterspülen), beispielsweise mit geeigneten Dekontaminationslösungen,
welche dem Fachmann zu diesen Zwecken bestens bekannt sind.
Wie aus den 1 sowie 2A
und 2B ersichtlich, ist die Membran
6 bzw. die Sperrschicht 4 an ihrer im Tragezustand von der Hand
abgewandten Seite unmittelbar oder mittelbar mit der Trägerschicht 3 verbunden.
Die im Tragezustand der Hand zugewandte bzw. der Trägerschicht 3 abgewandte
Seite (d. h also der Innenseite) der Membran 6 ist dagegen mit der Adsorptionsschicht
5 beaufschlagt; im allgemeinen ist die Adsorptionsschicht 5 mittels
Klebstoffauftrag 7 an der Membran 6 befestigt. Wie die
2A und 2B zeigen,
kann dabei der Klebstoffauftrag 7 grundsätzlich diskontinuierlich (2A)
oder aber kontinuierlich bzw. vollflächig (2B) erfolgen.
Bevorzugt ist jedoch ein diskontinuierlicher, insbesondere punktförmiger Klebstoffauftrag
entsprechend 2A, weil dies den Tragekomfort des erfindungsgemäßen
Schutzhandschuhs 1 erhöht, insbesondere eine zusätzliche Steifigkeit der
Membran 6 verhindert, wie dies im Fall eines vollflächigen bzw. kontinuierlichen
Klebstoffauftrags der Fall sein kann. Dennoch ist es grundsätzlich möglich, einen
vollflächigen bzw. kontinuierlichen Klebstoffauftrag 7 zu Zwecken der Befestigung
der Adsorptionsschicht 5 an der Membran 6 vorzusehen;
in diesem Fall sollte aber darauf geachtet werden, daß der Klebstoff 7
atmungsaktive Eigenschaften aufweist, insbesondere wasserdampfdurchlässig ist, um
den nötigen Tragekomfort zu gewährleisten.
Des weiteren kann vorgesehen sein, daß zwischen der Membran
6 und der Trägerschicht 3 eine zusätzliche, vorzugsweise flächige
Trägerschicht 8 angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Membran
6 nur mittelbar mit der Trägerschicht 3 verbunden, und zwar über
die zusätzliche Trägerschicht B. Die zusätzliche Trägerschicht 8 dient
insbesondere zur Stabilisierung und/oder Stützung der Membran 6, und zwar
sowohl bei der Verarbeitung der Membran 6, insbesondere bei der Beaufschlagung
mit Klebstoff 7 und der Adsorptionsschicht 5, als auch im Gebrauch
bzw. beim Tragen des Schutzhandschuhs 1. Durch die zusätzliche Trägerschicht
8 kann die insbesondere Verschleißbeständigkeit, so z. B. die Reißfestigkeit,
der Membran 6 gesteigert werden. Zu diesem Zweck kann die Membran
6 auf die zusätzliche Trägerschicht auflaminiert oder aufkaschiert sein,
insbesondere mittels eines Klebstoffes (in den Zeichnungen nicht dargestellt), der
vorteilhafterweise punktförmig aufgetragen wird, weil dies eine übermäßige Steifigkeit
der Membran 6 verhindert und auf diese Weise der Tragekomfort erhöht wird.
Die zusätzliche Trägerschicht 8, die zwischen der Membran 6 und
der äußeren Trägerschicht 3 angeordnet ist, kann dann mit der Trägerschicht
3 verbunden werden, üblicherweise mittels eines vorzugsweise diskontinuierlich,
insbesondere punktförmig aufgetragenen Klebstoffes. Als Materialien für die zusätzliche
Trägerschicht 8 eignen sich beispielsweise Textilmaterialien, insbesondere
textile Flächengebilde, wie z. B. Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoffe
(z. B. Vliesstoffe), die vorzugsweise luftdurchlässig ausgebildet sind. Vorteilhafterweise
hat die zusätzliche Trägerschicht 8 ein geringeres Flächengewicht als die
Trägerschicht 3. Im allgemeinen beträgt das Flächengewicht der zusätzlichen
Trägerschicht 8 weniger als 60 g/m2, insbesondere weniger als
50 g/m2, vorzugsweise weniger als 40 g/m2; dies trägt zu einen
erhöhten Tragekomfort bei, weil auf diese Weise die Biegsamkeit des Schichtaufbaus
2 insgesamt im wesentlichen nicht beeinträchtigt wird und ein guter Tragekomfort
erzielt wird.
Wie zuvor geschildert, ist die Membran 6 innenseitig (d.
h. auf der im Tragezustand der Hand zugewandten Seite) mit einer Adsorptionsschicht
5 beaufschlagt. Die Adsorptionsschicht 5 wiederum kann auf ihrer
im Tragezustand der Hand zugewandten, d. h. also der Membran 6 abgewandten
Seite mit einer Abdeckschicht 9 versehen sein, die vorteilhafterweise an
der Adsorptionsschicht 5 befestigt ist; zur Befestigung der Abdeckschicht
9 an der Adsorptionsschicht 5 eignen sich beispielsweise Klebstoffe,
die zu diesen Zwecken vorzugsweise diskontinuierlich, insbesondere punktförmig,
auf der Abdeckschicht 9 aufgetragen werden, oder aber sogenannte Schmelzklebergewebe
("Schmelzkleberwebs"), welche zwischen Abdeckschicht 9 und Adsorptionsschicht
5 angeordnet werden. Als Abdeckschicht 9 eignen sich vorzugsweise
luftdurchlässige Textilmaterialien, insbesondere textile Flächengebilde, wie Gewebe,
Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoffe (z. B. Vliese, insbesondere
Polyamid/Polyester-Vliese bzw. PA/PES-Vliese). Vorteilhafterweise ist das Abdeckmaterial
9 abriebfest ausgebildet bzw. besteht aus einem abriebfesten Textilmaterial.
Vorteilhafterweise besitzt das Abdeckmaterial 9 ein Flächengewicht von
5 bis 75 g/m2, insbesondere 10 bis 50 g/m2, vorzugsweise 15
bis 30 g/m2. Die Anwesenheit des Abdeckmaterials bzw. der Abdeckschicht
9 hat insbesondere den Vorteil, daß ein unmittelbarer Kontakt der Haut
bzw. der Hand mit der Adsorptionsschicht 5 beim Tragen des Schutzhandschuhs
1 vermieden wird; dadurch wird einerseits bewirkt, daß die Adsorptionsschicht
5 nicht durch Hautschweiß verunreinigt wird, und zum anderen wird ein höherer
Tragekomfort erzielt, weil die Abdeckschicht 9 im Rahmen des erfindungsgemäßen
Schichtaufbaus 2 die Funktion eines textilen Innenhandschuhs einnimmt,
welcher ein angenehmes Tragegefühl bewirkt. Zum anderen verhindert die Abdeckschicht
9 eine übermäßige mechanische Belastung des Adsorptionsmaterials der Adsorptionsschicht.
Wie zuvor beschrieben, kann die Membran 6 außenseitig (d.
h. auf der im Tragezustand der Hand abgewandten Seite) – je nach Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Schichtaufbaus 2 – entweder mit der Trägerschicht
3 oder aber mit der zusätzlichen Trägerschicht 8 verbunden, beispielsweise
verklebt, sein. Vorteilhafterweise erfolgt die Verklebung nur diskontinuierlich,
insbesondere punktförmig, insbesondere in Form eines punktförmigen Rasters oder
Musters, wobei der Klebstoff nur höchstens 30 %, insbesondere nur höchstens 25 %,
vorzugsweise nur höchstens 20 %, besonders bevorzugt nur höchstens 10 % der im Tragezustand
von der Hand abgewandten Seite der Membran 6 bedeckt.
Innenseitig (d. h. auf der im Tragezustand der Hand zugewandten Seite)
ist auf die Membran 6 die Adsorptionsschicht 5 aufgebracht, insbesondere
mittels eines Klebstoffs 7; der Auftrag des Klebstoffs 7 erfolgt
– wie zuvor geschildert – vorteilhafterweise diskontinuierlich, insbesondere
nur punktförmig, üblicherweise in Form eines punktförmigen Rasters, wobei zur Erzielung
einer hohen Adsorptionsleistung mindestens 50 %, insbesondere mindestens 60 %, vorzugsweise
mindestens 70 %, besonders bevorzugt mindestens 75 %, ganz besonders bevorzugt mindestens
80 % der im Tragezustand der Hand zugewandten, d. h. also der Trägerschicht
3 abgewandten Seite der Membran 6 mit dem Adsorptionsmaterial
der Adsorptionsschicht 5 bedeckt bzw. beaufschlagt sein kann; entsprechend
ist der Klebstoffauftrag 7 über diese Flächenbereiche der Membran
6 vorzusehen.
Im allgemeinen sind die einzelnen Schichten 3,
4, 5, 6, 8 und 9 des Schichtaufbaus
2 jeweils miteinander verbunden; dies geschieht mit an sich für diese Zwecke
bekannten Methoden (z. B. durch Verkleben, Verschweißen, Vernähen, Verheften etc.).
Vorteilhafterweise erfolgt das Verbinden bzw. Fixieren der einzelnen Schichten
3, 4, 5, 6, 8 und 9 des Schichtaufbaus
2 jeweils miteinander nahtlos, vorzugsweise ohne Beschädigung der einzelnen
Schichten 3, 4, 5, 6, 8 und
9 (z. B. durch Verkleben, Verschweißen etc.). Für den Fall, daß die Schichten
3, 4, 5, 6, 8 und 9 –
zumindest teilweise – vernäht oder dergleichen werden, empfiehlt es sich,
die Nahtstellen abzudichten (z. B. mit einem sogenannten Nahtversiegelungsband).
Insbesondere bilden die einzelnen Schichten 3, 4, 5,
6, 8 und 9 des Schichtaufbaus 2 einen zusammenhängenden
Verbund aus.
Die einzelnen Schichten 3, 4, 5,
6, 8 und 9 bzw. der Schichtaufbau 2 können bzw.
kann sich dabei über die gesamte Hand einschließlich des Handgelenks und eines Teils
des unteren Unterarms erstrecken (1). Gemäß dieser
Ausführungsform bilden die einzelnen Schichten 3, 4,
5, 6, 8 und 9 bzw. der Schichtaufbau
2 einen zusammenhängenden Handschuh in Form einer Hand mit fünf Fingern
und einem Schaft, der sich über den Handknöchel hinweg erstreckt.
Vorteilhafterweise ist der Schutzhandschuh 1 als Fingerhandschuh
ausgebildet, weist also die Form einer Hand mit fünf Fingern auf; dies steigert
nicht nur den Tragekomfort, sondern erleichtert auch den Einsatz für militärische
bzw. ABC-Zwecke. Die Tatsache, daß der erfindungsgemäße Handschuh 1 sich
vorteilhafterweise über den Handknöchel hinweg erstreckt (d. h. einen Handschuhschaft
aufweist), ermöglicht eine abdichtende Verbindung mit einem gleichzeitig getragenen
ABC-Schutzanzug; zu diesem Zweck können der Handschuh und/oder der ABC-Schutzanzug
mit entsprechenden Abdichtelementen ausgestattet sein (z. B. Reißverschlüsse, Klettelemente,
Dichtlippen etc.), um den Übergang von Schutzhandschuh 1 und ABC-Schutzanzug
abzudichten bzw. abdichtend miteinander zu verbinden.
Insbesondere bilden die einzelnen Schichten 3,
4, 8 und 9 dabei jeweils die Form eines Handschuhs mit
fünf Fingern aus: Die Abdeckschicht 9 bildet dabei sozusagen einen Innenhandschuh
aus, während die Trägerschicht 3 sozusagen einen Außenhandschuh ausbildet.
Die Sperrschicht 4 mit innenseitiger Adsorptionsschicht 5 und
außenseitiger Membran 6 bildet zusammen mit der zusätzlichen Trägerschicht
8 einen zwischen Innenhandschuh und Außenhandschuh befindlichen Kernhandschuh
aus, wobei alle drei Handschuhteile -Außen-, Innen- wie Kernhandschuh – miteinander
verbunden sind und gemeinsam den erfindungsgemäßen Schutzhandschuh 1 bilden.
Was das Material der Trägerschicht 3, die im allgemeinen
die Außenschicht des Schutzhandschuhs 1 bildet, anbelangt, so können hier
beliebige, insbesondere atmungsaktive Materialien verwendet werden, wie sie für
Handschuhe im allgemeinen verwendet werden. Beispiele hierfür sind Textilmaterialien,
vorzugsweise luftdurchlässige Textilmaterialien, insbesondere in Form textiler Flächengebilde,
so z. B. Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoffe. Beispielsweise
kann der Textilverbundstoff ein Vlies sein. Alternativ kann die Trägerschicht
3 aber auch als ein Ledermaterial ausgebildet sein. Dabei ist es vorteilhaft,
den Außenhandschuh bzw. die Trägerschicht 3 im Bereich der Fingerspitzen
nahtlos auszubilden. Für weitere diesbezügliche Einzelheiten kann auf die vorgenannten
Dokumente US 6 301 715 B1 bzw.
WO 01/82728 A1 und DE 201 21 518 U1
verwiesen werden, deren jeweiliger Offenbarungsgehalt hiermit im vollen Umfang durch
Bezugnahme eingeschlossen ist.
Um ein Eindringen chemischer Gifte (z. B. konzentrierter Tropfen von
Kampfstoffen) zu verhindern bzw. zu erschweren, empfiehlt sich eine Oleophobierung
und/oder Hydrophobierung des Materials der äußeren Trägerschicht 3, insbesondere
durch eine spezielle Imprägnierung.
Das Material der Trägerschicht 3 bzw. des Außenhandschuhs
besitzt im allgemeinen ein Flächengewicht von 50 bis 300 g/m2, insbesondere
75 bis 250 g/m2, vorzugsweise 90 bis 175 g/m2. Insbesondere
ist die Trägerschicht 3 als ein luftdurchlässiges, 75 bis 250 g/m2,
vorzugsweise 90 bis 175 g/m2 schweres textiles Flächengebilde, welches
oleophob und/oder hydrophob ausgerüstet sein kann, ausgebildet.
Was die Membran 6 anbelangt, so handelt es sich hierbei im
allgemeinen um eine kontinuierliche, insbesondere geschlossene oder allenfalls mikroporöse
Membran. Dabei beträgt die Dicke der Membran 6 im allgemeinen 1 bis 500
&mgr;m, insbesondere 1 bis 250 &mgr;m, vorzugsweise 1 bis 100 &mgr;m, bevorzugt
1 bis 50 &mgr;m, besonders bevorzugt von 2,5 bis 30 &mgr;m, ganz besonders bevorzugt
5 bis 25 &mgr;m. Zur Erhöhung des Tragekomforts, insbesondere der Atmungsaktivität,
weist die Membran 6 bei 25 °C und bei einer Dicke von 50 &mgr;m eine
hohe Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens 12,5 l/m2 pro 24 h, insbesondere
mindestens 17,5 l/m2 pro 24 h, vorzugsweise mindestens 20 l/m2
pro 24 h oder mehr, auf (gemessen nach der "Methode des umgekehrten Bechers" bzw.
"inverted cup method" nach ASTM E 96 und bei 25 °C) (Zu weiteren
Einzelheiten zur Messung der Wasserdampfdurchlässigkeit [water vapour transmission,
WVT] vgl. auch McCullough et al. "A comparison of standard methods for measuring
water vapour permeability of fabrics" in Meas. Sci. Technol. [Measurements Science
and Technology] 14, 1402-1408, August 2003). Hierdurch wird ein besonders hoher
Tragekomfort gewährleistet.
Aufgrund der Vielzahl von Schichten 3, 4,
5, 6, 8 und 9 des Schichtaufbaus 2
ist die Wasserdampfdurchlässigkeit des Schutzhandschuhs 1 insgesamt –
im Vergleich zu der Membran 6 allein – geringfügig geringer; die
Wasserdampfdurchlässigkeit des Schutzhandschuhs 1 insgesamt ist dennoch
sehr hoch und beträgt mindestens 10 l/m2 pro 24 h, insbesondere mindestens
15 l/m2 pro 24 h, vorzugsweise mindestens 20 l/m2 pro 24 h,
bei einer Dicke der Membran 6 von 50 &mgr;m (bei 25 °C).
Die Membran 6 sollte aus Gründen der Atmungsaktivität einen
geringen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret unter stationären Bedingungen
– gemessen nach DIN EN 31 092:1993 vom Februar 1994 ("Textilien – Physiologische
Wirkungen, Messung des Wärme- und Wasserdampfdurchgangswiderstandes unter stationären
Bedingungen [sweating guarded-hotplate test]") bzw. nach gleichlautender internationaler
Norm ISO 11 092 – bei 35 °C von höchstens 30 (m2·Pascal)/Watt,
insbesondere höchstens 25 (m2·Pascal)/Watt, vorzugsweise höchstens
20 (m2·scal)/Watt, bei einer Dicke der Membran 6 von
50 &mgr;m aufweisen. Aufgrund der Vielzahl von Schichten 3, 4,
5, 6, 8 und 9 des Schichtaufbaus 2
ist der Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret des Schutzhandschuhs
1 insgesamt – im Vergleich zu der Membran 6 allein –
geringfügig höher; im allgemeinen beträgt der Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret
des Handschuhs 1 insgesamt höchstens 30 (m2·Pascal)/Watt,
insbesondere höchstens 25 (m2·Pascal)/Watt, vorzugsweise höchstens
20 (m2·Pascal)/Watt, bei einer Dicke der Membran 6 von
50 &mgr;m.
Die Membran 6 sollte im übrigen allenfalls nur geringfügig
wasseraufnahmefähig bzw. quellfähig sein; eine geringfügige Wasseraufüahmefähigkeit
bzw. Quellfähigkeit erhöht den Tragekomfort. Insbesondere sollte die Quellfähigkeit
bzw. das Wasseraufnahmevermögen der Membran 6 höchstens 35 %, insbesondere
höchstens 25 %, vorzugsweise höchstens 20 %, bezogen auf das Eigengewicht der Membran
6, betragen. Im übrigen sollte die Membran 6 gegenüber Flüssigkeiten,
insbesondere Wasser, und/oder gegenüber Aerosolen zumindest im wesentlichen undurchlässig
sein oder zumindest deren Durchtritt verzögern. Zur Erreichung einer allenfalls
geringfigigen Quellfähigkeit sollte die Membran 6 keine oder im wesentlichen
keine stark hydrophilen Gruppen, insbesondere keine Hydroxylgruppen, aufweisen.
Zu Zwecken einer geringfügigen Quellung kann die Membran 6 aber schwach
hydrophile Gruppen, beispielsweise Polyethergruppen, aufweisen.
Die Membran 6 kann aus einem Kunststoff oder einen Polymermaterial
bestehen oder ein solches umfassen. Ein solcher Kunststoff bzw. ein solches Polymer
kann geeigneterweise z. B. ausgewählt sein aus der Gruppe von Polyurethanen, Polyetheramiden,
Polyesteramiden, Polytetrafluorethylenen und/oder Polymeren auf Cellulosebasis sowie
Derivaten der vorgenannten Verbindungen. Beispielsweise kann die Membran
6 als Reaktionsprodukt aus der Reaktion eines Isocyanats, insbesondere
eines maskierten oder blockierten Isocyanats, mit einem isocyanatreaktiven Vernetzer
erhalten sein. So kann die Membran 6 beispielsweise eine polyurethanbasierte
Membran sein. Gleichermaßen kann die Membran 6 auch eine expandierte, gegebenenfalls
mikroporöse Membran auf Basis von Polytetrafluorethylen sein.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann die gegebenenfalls vorhandene
Membran 6 als ein mehrschichtiges Membranlaminat bzw. als ein mehrschichtiger
Membranverbund ausgebildet sein. Dieses Membranlaminat bzw. dieser Membranverbund
kann aus mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei miteinander verbundenen Membranschichten
oder -lagen bestehen. Beispielsweise kann dieses Membranlaminat bzw. dieser Membranverbund
eine Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage und zwei mit der
Kernschicht verbundene äußere Schichten, insbesondere auf Basis eines Polyurethans,
eines Polyetheramids und/oder eines Polyesteramids, umfassen. Dabei kann die Kernschicht
auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage als 1 bis 100 &mgr;m, insbesondere
5 bis 50 &mgr;m, vorzugsweise 10 bis 20 &mgr;m dicke Membran ausgebildet sein und
können die zwei mit der Kernschicht verbundenen äußeren Schichten jeweils als 1
bis 100 &mgr;m, insbesondere 5 bis 50 &mgr;m, vorzugsweise 5 bis 10 &mgr;m dicke
Membran ausgebildet sein. Diese besondere Ausgestaltung der Membran 6 ermöglicht
es, verschiedene Membranmaterialien mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften,
insbesondere unterschiedlichen Wasserdampfdurchlässigkeiten und/oder Banierewirkungen
gegenüber chemischen Giften, miteinander zu kombinieren und so eine Optimierung
der Eigenschaften der Membran 6 zu erreichen. Beispielsweise sind Cellulose
und Cellulosederivate ausgezeichnete Sperrschichtmaterialien, insbesondere gegenüber
chemischen Schad- bzw. Giftstoffen, wie z. B. Kampfstoffen (Lost etc.), und werden
von diesen Giften nicht angegriffen bzw. aufgelöst; zum anderen verhindern polyurethanbasierte
Materialien eine Migration bzw. Diffusion der in der Celluloseschicht gegebenenfalls
vorhandenen Weichmacher und dämpfen außerdem das durch die Cellulose bedingte, beim
Tragen auftretende Knistern. Deswegen ist es gemäß dieser besonderen
Ausführungsform bevorzugt, daß im Fall eines Membranlaminats oder -verbunds die
Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage gebildet wird, während
die beiden Außenschichten der Membran 6 durch Polyurethanschichten gebildet
werden.
Wie zuvor geschildert, kann -insbesondere um die Stabilität bzw. Verschließbeständigkeit,
insbesondere die Reißfestigkeit, der Membran 6 im Herstellungsprozeß (z.
B. beim Bedrucken der Membran 6 mit heißem Klebstoff 7) wie auch
beim Tragen zu erhöhen – die Membran 6 auf einer zusätzlichen Trägerschicht
8 aufgebracht bzw. aufkaschiert sein. Diesbezüglich kann auf obige Ausführungen
verwiesen werden.
Zur Erhöhung des Tragekomforts einerseits und zur Erzielung einer
guten Verschleißbeständigkeit andererseits ist es vorteilhaft, wenn die Membran
6 eine gewisse Elastizität aufweist. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn
die Membran 6 zu mindestens 10 %, insbesondere zu mindestens 20 %, vorzugsweise
zu mindestens 30 % oder mehr, zumindest in eine Richtung gedehnt bzw. gestreckt
werden kann (bezogen auf die Membran 6). Auch der Schichtaufbau
2 insgesamt sollte zu den vorgenannten Zwecken – neben einer guten
Biegsamkeit – auch eine gewisse Elastizität aufweisen; verglichen mit der
Membran 6, ist die Elastizität des Schichtaufbaus 2 als Ganzes
jedoch etwas geringer, und im allgemeinen ist der Schichtaufbau 2 insgesamt
zu mindestens 5 %, vorzugsweise zu mindestens 10 %, ganz besonders bevorzugt zu
mindestens 15 % oder mehr, zumindest in eine Richtung dehnbar bzw. streckbar.
Gemäß einer besonderen, in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsform
kann die Membran 6 gleichzeitig die Klebstoffschicht 7 zur Befestigung
der Adsorptionsschicht 5 darstellen. In diesem Fall muß die Membran
6 selbstklebend, insbesondere hitzeklebrig, ausgebildet sein. Gemäß dieser
besonderen Ausführungsform kommt es zu einer Einsparung von Gewicht, da auf eine
zusätzliche Klebstoffschicht 7 gänzlich verzichtet werden kann.
Bei dem Aufbau bzw. der Konzeption des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs
1 geht man im allgemeinen derart vor, daß die Membran 6 des Schutzhandschuhs
1 aus zwei miteinander verbundenen, vorzugsweise abdichtend miteinander
verbundenen, insbesondere miteinander verklebten und/oder verschweißten Materialstücken
besteht. Dabei weisen beide Materialstücke jeweils die Form einer Hand mit fünf
Fingern auf, wobei eines der beiden Materialstücke zur Abdeckung der Handvorderseite
(Handinnenseite) und das andere Materialstück zur Bedeckung der Handrückseite (Handrücken)
bestimmt ist und die beiden Materialstücke nur entlang ihrer jeweiligen äußeren
Konturen, insbesondere entlang des Handumrisses, miteinander verbunden, vorzugsweise
abdichtend miteinander verbunden, insbesondere miteinander verklebt und/oder verschweißt,
sind.
Was die Adsorptionsschicht 5 des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs
1 anbelangt, so ist diese im allgemeinen diskontinuierlich ausgebildet,
d. h. die Adsorptionsschicht 5 umfaßt im allgemeinen diskrete, chemische
Gifte adsorbierende Adsorptionspartikel (z. B. auf Basis von Aktivkohle), die beispielsweise
mittels eines Klebstoffs 7 auf der Membran 6 fixiert sein können.
Das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht 5 ist insbesondere ein Aktivkohle
enthaltendes oder hieraus bestehendes Adsorptionsmaterial, beispielsweise ein Material
auf Basis von Aktivkohle in Form von Aktivkohleteilchen und/oder Aktivkohlefasern.
Denn, wenn als Adsorptionsmaterial für die Ausbildung der Adsorptionsschicht
5 aktivkohlehaltige Materialien verwendet werden, kann der ohnehin bestehende,
hohe Tragekomfort noch weiter gesteigert werden, weil die Aktivkohle als intermediärer
Feuchtigkeits- bzw. Wasserspeicher (z. B. für Schweiß) dient und Feuchtigkeit bzw.
Wasser sozusagen "abpuffern" kann. Bei Verwendung beispielsweise von Aktivkohlekügelchen
als Adsorptionsmaterial für die Adsorptionsschicht 5 sind Auflagen von
bis zu ca. 250 g/m2 oder mehr üblich, so daß z. B. bei einem Schweißausbruch
etwa 40 g/m2 Feuchtigkeit gespeichert werden können, die im Fall einer
atmungsaktiven Träger- bzw. Außenschicht 3 dann wieder an die Umgebung
abgegeben werden können.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt die
Adsorptionsschicht 5 diskrete Aktivkohleteilchen, vorzugsweise in Kornform
("Kornkohle") oder ("Kugelkohle"). In diesem Fall beträgt der mittlere Durchmesser
der Aktivkohleteilchen weniger als 1,0 mm, insbesondere weniger als 0,5 mm, vorzugsweise
weniger als 0,4 mm, bevorzugt weniger als 0,35 mm, ganz besonders bevorzugt weniger
als oder gleich 0,25 mm; der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen beträgt
jedoch mindestens 0,1 mm. Bei dieser Ausführungsform werden die Aktivkohleteilchen
im allgemeinen in einer Menge von 5 bis 500 g/m2, vorzugsweise 20 bis
300 g/m2, bevorzugt 25 bis 250 g/m2, besonders bevorzugt 50
bis 100 g/mz, auf der Membran 6 aufgebracht. Geeignete Aktivkohleteilchen
weisen innere Oberflächen (BET) von mindestens 800 m2/g, insbesondere
von mindestens 900 m2/g, vorzugsweise von mindestens 1.000 m2/g,
bevorzugt im Bereich von 800 bis 1.500 m2/g, auf. Kornkohle, insbesondere
Kugelkohle, hat den entscheidenden Vorteil, daß sie enorm abriebfest und sehr hart
ist, was in bezug auf die Verschleißeigenschaften von großer Bedeutung ist. Bevorzugterweise
beträgt der Berstdruck für ein einzelnes Aktivkohleteilchen, insbesondere Aktivkohlekörnchen
bzw. -kügelchen, im allgemeinen mindestens etwa 5 Newton, insbesondere mindestens
etwa 10 Newton, und kann bis zu etwa 20 Newton erreichen.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann die Adsorptionsschicht
5 als Adsorptionsmaterial Aktivkohlefasern, insbesondere in Form von Aktivkohlefaserflächengebilden,
umfassen. Derartige Aktivkohlefaserflächengebilde können beispielsweise ein Flächengewicht
von 20 bis 200 g/m2, insbesondere 30 bis 150 g/m2, vorzugsweise
15 bis 120 g/m2, aufweisen. Bei diesen Aktivkohlefaserflächengebilden
kann es sich beispielsweise um Aktivkohlefasergewebe, -gewirke, -gelege oder -verbundstoffe
handeln (z. B auf Basis von carbonisierter und aktivierter Cellulose und/oder carbonisierten
und aktivierten Acrylnitrilen).
Gleichermaßen ist es auch möglich, als Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht
5 Aktivkohleteilchen und Aktivkohlefasern miteinander zu kombinieren. Aktivkohleteilchen
haben den Vorteil einer höheren Adsorptionskapazität, während Aktivkohlefasern eine
bessere Adsorptionskinetik aufweisen.
Zur Erhöhung der Adsorptionseffizienz bzw. Adsorptionsleistung besteht
die Möglichkeit, das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht 5, insbesondere
die Aktivkohleteilchen und/oder die Aktivkohlefasern, außerdem mit mindestens einem
Katalysator zu imprägnieren. Erfindungsgemäß geeignete Katalysatoren sind beispielsweise
Enzyme und/oder Metallionen, vorzugsweise Kupfer-, Silber-, Cadmium-, Platin-, Palladium-,
Zink- und/oder Quecksilberionen. Die Menge an Katalysator kann in weiten Bereichen
variieren; im allgemeinen beträgt sie 0,05 bis 12 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 10
Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Adsorptionsschicht
5.
Für eine effiziente Adsorptionsleistung ist es bevorzugt, wenn mindestens
50 %, insbesondere mindestens 60 %, vorzugsweise mindestens 70 %, der Adsorptionsschicht
5 bzw, des Adsorptionsmaterials der Adsorptionsschicht 5 für die
zu adsorbierenden Gifte bzw. Kampfstoffe frei zugänglich sind, d. h. nicht mit Klebstoff
7 bedeckt sind. Dies geschieht dadurch, daß die Menge und die Art, insbesondere
die Viskosität, des Klebstoffs 7 derart ausgelegt sind, daß das Adsorptionsmaterial
der Adsorptionsschicht 5 nicht vollständig in den Klebstoff 7
eingedrückt wird bzw. einsinkt.
Ein typischer Schutzhandschuh 1 nach der vorliegenden Erfindung
kann beispielsweise aus den folgenden Schichten bestehen: Die Trägerschicht
3 ("Außenhandschuh") kann beispielsweise aus einer robusten und gegebenenfalls
schwer entflammbaren Faserart bestehen, bevorzugt in einer nahtlosen rundgestrickten
Form ausgeführt. Die Abdeckschicht 9 ("Innenhandschuh") kann aus Materialien
bestehen, die angenehm auf der Haut zu tragen sind (Co, Rayon, PA, PES, m-Aramid),
gegebenenfalls in flammfester Ausführung, bevorzugt in einer nahtlosen, rundgestrickten
Ausführung. Die Sperrschicht 4, die zwischen dem Innen- und dem Außenhandschuh
angeordnet ist, kann neben der Membran 6 aktivierte Aktivkohlestoffkügelchen
und/oder -fasern zur Ausbildung der Adsorptionsschicht 5 zu Zwecken der
Adsorption der Schadstoffe enthalten.
Der erfindungsgemäße Schutzhandschuh 1 bietet einen effizienten
Schutz gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bei gleichzeitig
hohem Tragekomfort, insbesondere guter Atmungsaktivität. Der entscheidende Vorteil
des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs 1 nach der vorliegenden Erfindung
besteht darin, daß die Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften in den Schutzhandschuh
1 selbst integriert ist und kein zusätzlicher Ausrüstungsgegenstand erforderlich
ist. Dadurch wird nicht nur eine beträchtliche Gewichtseinsparung und ein erhöhter
Tragekomfort erreicht, sondern es wird zudem die Möglichkeit einer effizienten abdichtenden
Verbindung des Übergangs zu einem ABC-Schutzanzug eröffnet, so daß chemische Gifte,
z. B. Kampfstoffe, den Übergang von Schutzhandschuh/Schutzanzug nicht bzw. nicht
ohne weiteres passieren können. Aufgrund dieser Eigenschaften eignet sich der erfindungsgemäße
Schutzhandschuh 1 nach der vorliegenden Erfindung insbesondere für den
militärischen Einsatz bzw. den ABC-Einsatz (z. B. in der Form eines Militärschutzhandschuhs
bzw. ABC-Schutzhandschuhs).
Infolge der hohen Effizienz der Schutzfunktion der Adsorptionsschicht
5, welche durch die erfindungsgemäße Verwendung der Membran 6
erhöht wird, lassen sich auch atmungsaktive Handschuhaußenmaterialien, so z. B.
Leder oder Textilien, einsetzen, so daß sich auf diese Weise der Tragekomfort erhöhen
läßt, ohne daß der Träger des Schutzhandschuhs 1 einer erhöhten Gefährdung
durch die Verwendung eines atmungsaktiven Handschuhaußenmaterials ausgesetzt ist.
Aufgrund der hohen Flexibilität bzw. guten Biegsamkeit der einzelnen
Schichten 3, 4, 5, 6, 8 und
9 bzw. des Schichtaufbaus 2 insgesamt wird nicht nur ein guter
Tragekomfort erreicht, sondern außerdem auch eine gute Verschleißbeständigkeit des
erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs 1 bei gleichzeitig guter Taktilität.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Schutzhandschuhs
1 nach der vorliegenden Erfindung wird eine ausgezeichnete Barrierewirkung
gegenüber chemischen Kampfstoffen erreicht Die Barrierewirkung des Schutzhandschuhs
1 bzw. der Membran 6 gegenüber chemischen Kampfstoffen,
insbesondere Bis-[2-Chlorethyl]sulfid (synonym auch als Senfgas, Lost oder Gelbkreuz
bezeichnet), gemessen nach CRDEC-SP-84010, Methode 2.2, beträgt höchstens 4 &mgr;g/
cm2 pro 24 h, insbesondere höchstens 3,5 &mgr;g/ cm2 pro 24
h, vorzugsweise höchstens 3,0 &mgr;g/ cm2 pro 24 h, besonders bevorzugt
höchstens 2,5 &mgr;g/ cm2 pro 24 h, bei einer Dicke der Membran
6 von 50 &mgr;m.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs 1
kann in an sich bekannter Weise erfolgen. Dies ist dem mit der Herstellung von Handschuhen
befaßten Fachmann bestens bekannt.
Beispielsweise kann bei der Herstellung eines erfindungsgemäßen Handschuhs
wie folgt vorgegangen werden: Eine ca. 50 bis 100 &mgr;m dicke Membran
6 wird mittels eines punktförmig aufgetragenen Klebstoffs auf eine Trägerschicht
8, die der Verstärkung und Stabilisierung der Membran dient, auflaminiert
bzw. auskaschiert. Anschließend wird die Membran 6, bei der es sich beispielsweise
um eine Polyurethanmembran handeln kann, auf der der Trägerschicht 8 abgewandten
Seite mit einem wasserdampfdurchlässigen Klebstoff 7 in Form eines punktförmigen
Rasters bedruckt, auf den anschließen im noch klebefähigen Zustand der Klebstoffs
7 Aktivkohlekügelchen zur Ausbildung der Adsorptionsschicht 5
aufgebracht werden. Dann wird der Klebstoff 7 gegebenenfalls getrocknet
und/oder ausgehärtet. Anschließend werden zwei Materialstücke des so erhaltenen
Materials in Form einer Hand mit fünf Fingern ausgeschnitten und entlang der Handumrisse
– jeweils mit den Membranen 6 zur Innenseite – verklebt oder
verschweißt, so daß eine erfindungsgemäße Sperrschicht 4 in der Form eines
mit Aktivkohle beaufschlagten Membranhandschuhs resultiert. Die Adsorptionsschicht
5 wird innenseitig mit einem Abdeckmaterial 9 in der Form eines
Innenhandschuhs beaufschlagt, beispielsweise durch Verkleben mit einem Schmelzkleberweb;
dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß der Innenhandschuh über einen Metalldorn
in der Form einer hand mit fünf Fingern gestülpt wird, anschließend z. B. mit dem
Schmelzkleberweb beaufschlagt wird und hierauf dann der zuvor hergestellte Membranhandschuh
gestülpt wird. Die Tragschicht 8 wird anschließend außenseitig mit einer
Trägerschicht 3 in der Form eines Außenhandschuhs verbunden (z. B. mittels
der zuvor beschriebenen Technik), so daß letztendlich ein erfindungsgemäßer Schutzhandschuh
1 mit einer Abdeckschicht 9 als Innenhandschuh, einer äußeren
Trägerschicht 3 als Außenhandschuh sowie einer zwischen Innen- und Außenhandschuh
angeordneten Sperrschicht 4 aus Adsorptionsschicht 5 und Membran
6, die zusammen mit der zusätzlichen Stabilisierungsschicht 8
für die Membran 6 sozusagen den einen Kern- bzw. Mittelhandschuh bildet,
resultiert, wobei die einzelnen Schichten 3, 4 und 9
jeweils miteinander verbunden sind.
Gemäß einer typischen Ausführungsform kann ein dreilagiger Schutzhandschuh
1 nach der vorliegenden Erfindung wie folgt zusammengesetzt werden:
- 1. Die Trägerschicht 3 ("Außenhandschuh") kann beispielsweise aus einer
robusten und gegebenenfalls schwer entflammbaren Faserart bestehen, bevorzugt in
einer nahtlosen rundgestrickten Form ausgeführt.
- 2. Die Abdeckschicht 9 ("Innenhandschuh") kann aus Materialien bestehen,
die angenehm auf der Haut zu tragen sind (Co, Rayon, PA, PES, m-Aramid), gegebenenfalls
in flammfester Ausführung, bevorzugt in einer nahtlosen, rundgestrickten Ausführung.
- 3. Die Sperrschicht 4 ("Funktionsschicht"), die zwischen dem Innen-
und dem Außenhandschuh angeordnet ist, kann neben der Membran 6 aktivierte
Aktivkohlestoffkügelchen und/oder -fasern zur Ausbildung der Adsorptionsschicht
5 zu Zwecken der Adsorption der Schadstoffe enthalten, und zwar in unterschiedlichen
alternativen Ausgestaltungen, wie im folgenden beschrieben:
a) Auf eine atmungsaktive Membranschicht 6 (z. B. aus PU, PES, PA, PTFE,
Cellulose etc.) werden aktivierte Aktivkohlekügelchen aufgebracht. Das Erzeugen
der Schicht und das Auftragen der Kügelchen kann durch Tauchen oder durch übliche
Beschichtungs- und Belegungsprozesse erfolgen. Falls als Zwischenschritt eine beschichtete
Folie erzeugt wird, wird diese durch geeignete Verfahren (z. B. Verkleben, Nähen,
Schweißen etc.) in eine zwei- oder dreidimensionale Handform gebracht. Die Funktionsschicht
kann in der Beschichtung oder auch der den Aktivkohlekügelchen gegenüberliegenden
Seite mittels eines Netzes oder Gewirkes aus thermoplastischen Fasern verstärkt
sein.
b) Die Funktionsschicht besteht aus einem handschuhförmigen Gestrick aus aktivierten
Kohlenstoffasern, hergestellt durch Carbonisieren eines entsprechenden Handschuhs
aus Rayon oder Polyacrylnitrilfasern und anschließender Aktivierung bzw. gestrickt
aus den auf den entsprechenden Weg hergestellten aktivierten Kohlenstoffasern.
c) Auf die atmungsaktive Membranschicht gemäß a) können anstatt der Kohlenstoffkügelchen
oder zusätzlich zu diesen durch herkömmliche Beflockungstechniken auch aktivierte
Kohlenstofflockfasern aufgebracht werden.
d) Die Kohlenstoffkügelchen und/oder -fasern werden auf einen nahtlosen oder vernähten
Innenhandschuh gemäß 2.) aufgebracht.
e) Über die Funktionsschichten gemäß b) oder d) kann ein nahtloser oder verschweißter
Membranhandschuh (z. B. lose oder veklebend) als Flüssigkeitsspene gelegt werden.
Die einzelnen vorgenannten Schichten (Innenhandschuh, Funktionsschicht
und Außenhandschuh) werden – dem Aufbau entsprechend – zusammengesteckt
und am Armabschluß z. B. durch eine Naht miteinander verbunden. Zusätzlich können
die Schichten bei Bedarf auch an den Oberseiten der Finger und auf dem Handrücken
durch Klebstoffe (wie z. B. durch Schmelzkleber, beispielsweise mit thermischer
Aktivierung des Klebers), doppelseitige Klebebandstreifen oder Klettverschlüsse
oder dergleichen fixiert werden.
Weitere Ausgestaltungen, Abwandlungen und Variationen der vorliegenden
Erfindung sind für den Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne weiteres erkennbar
und realisierbar, ohne daß er dabei den Rahmen der vorliegenden Erfindung verläßt.
|
| Anspruch[de] |
- Atmungsaktiver Schutzhandschuh (1) mit Schutzfunktion gegenüber
chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau
(2), aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht (3) und
eine der Trägerschicht (3) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte,
den Durchtritt chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht
(4), die eine Adsorptionsschicht (5) auf Basis eines chemische
Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle,
umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
– daß die Sperrschicht (4) zusätzlich zu der Adsorptionsschicht (5)
eine zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige,
den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest
im wesentlichen undurchlässige Membran (6) aufweist und
– daß die Membran (6) zwischen der Trägerschicht (3) und
der Adsorptionsschicht (5) angeordnet ist.
- Schutzhandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran
(6) an ihrer im Tragezustand der Hand abgewandten Seite unmittelbar oder
mittelbar mit der Trägerschicht (3) verbunden ist und/oder daß die Membran
(6) an ihrer im Tragezustand der Hand zugewandten, der Trägerschicht (3)
abgewandten Seite mit der Adsorptionsschicht (5) beaufschlagt ist, insbesondere
wobei die Adsorptionsschicht (5) mittels Klebstoff (7) an die
Membran (6) befestigt sein kann.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Membran (6) und der Trägerschicht
(3) eine zusätzliche, vorzugsweise flächige Trägerschicht (8)
angeordnet ist, insbesondere wobei die zusätzliche Trägerschicht (8) zur
Stabilisierung und/oder Stützung der Membran (6) dient und/oder insbesondere
wobei die zusätzliche Trägerschicht (8) als ein vorzugsweise luftdurchlässiges
Textilmaterial, insbesondere ein textiles Flächengebilde, wie ein Gewebe, Gewirke,
Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoff, ausgebildet ist und/oder insbesondere
wobei die zusätzliche Trägerschicht (8) ein geringeres Flächengewicht als
die Trägerschicht (3) aufweist und/oder insbesondere wobei die zusätzliche
Trägerschicht (8) ein Flächengewicht von weniger als 60 g/m2,
insbesondere von weniger als 50 g/m2, vorzugsweise von weniger als 40
g/m2, aufweist und/oder insbesondere wobei die Membran (6) auf
die zusätzliche Trägerschicht (8) auflaminiert oder aufkaschiert ist, insbesondere
mittels eines vorzugsweise punktförmig aufgetragenen Klebstoffes, und/oder insbesondere
wobei die zusätzliche Trägerschicht (8) mit der Trägerschicht (3)
verbunden ist, insbesondere mittels eines vorzugsweise punktförmig aufgetragenen
Klebstoffes.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der im Tragezustand der Hand zugewandten, der Membran
(6) abgewandten Seite der Adsorptionsschicht (5) eine Abdeckschicht
(9) aufgebracht ist, insbesondere wobei die Abdeckschicht (9)
an der Adsorptionsschicht (5) befestigt ist, insbesondere mittels eines
Klebstoffs, welcher vorzugsweise diskontinuierlich, bevorzugt punktförmig, auf der
Abdeckschicht (9) aufgetragen ist, oder mittels eines Schmelzklebergewebes
("Schmelzkleberweb"), und/oder insbesondere wobei die Abdeckschicht (9)
ein vorzugsweise luftdurchlässiges Textilmaterial, insbesondere ein textiles Flächengebilde,
vorzugsweise ein Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoff wie
ein Vlies, insbesondere ein Polyamid/Polyester-Vlies (PA/PES-Vlies), ist und/oder
insbesondere wobei die Abdeckschicht (9) abriebfest ausgebildet ist und
insbesondere aus einem abriebfesten Textilmaterial besteht und/oder insbesondere
wobei die Abdeckschicht (9) ein Flächengewicht von 5 bis 75 g/m2,
insbesondere 10 bis 50 g/m2, vorzugsweise 1 S bis 30 g/m2,
aufweist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) mit der Trägerschicht (3)
oder mit der zusätzlichen Trägerschicht (8) verklebt ist, insbesondere
wobei die Verklebung nur punktförmig, insbesondere in Form eines punktförmigen Rasters,
erfolgt, insbesondere wobei der Klebstoff nur höchstens 30 %, insbesondere nur höchstens
25 %, vorzugsweise nur höchstens 20 %, besonders bevorzugt nur höchstens 10 % der
im Tragezustand von der Hand abgewandten Seite der Membran (6) bedeckt,
und/oder daß Adsorptionsschicht (5) mittels eines Klebstoffs (7)
auf die Membran (6) aufgebracht ist, insbesondere wobei die Verklebung
nur punktförmig, insbesondere in Form eines punktförmigen Rasters, erfolgt und/oder
insbesondere wobei mindestens 50 %, insbesondere mindestens 60
%, vorzugsweise mindestens 70 %, besonders bevorzugt mindestens 75 %, ganz besonders
bevorzugt mindestens 80 % der im Tragezustand der Hand zugewandten, der Trägerschicht
(3) abgewandten Seite der Membran (6) mit dem Adsorptionsmaterial
der Adsorptionsschicht (5) beaufschlagt ist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Schichten (3, 4,
5, 6, 8, 9) des Schichtaufbaus (2)
jeweils miteinander verbunden sind und/oder daß die einzelnen Schichten (3,
4, 5, 6, 8, 9) des Schichtaufbaus (2)
einen Verbund ausbilden.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzhandschuh (1) als Fingerhandschuh
ausgebildet ist und/oder daß der Schutzhandschuh (1) die Form einer Hand
mit fünf Fingern aufweist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerschicht (3) als ein Textilmaterial,
vorzugsweise ein luftdurchlässiges Textilmaterial, insbesondere ein textiles Flächengebilde,
ausgebildet ist, insbesondere wobei das Textilmaterial ein Gewebe, Gewirke, Gestricke,
Gelege oder Textilverbundstoff sein kann, insbesondere wobei der Textilverbundstoff
ein Vlies sein kann, und/oder daß die Trägerschicht (3) als ein Ledermaterial
ausgebildet ist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerschicht (3) oleophobiert und/oder
hydrophobiert ist, insbesondere durch eine spezielle Imprägnierung, und/oder daß
das Material der Trägerschicht (3) ein Flächengewicht von 50 bis 300 g/m2,
insbesondere 75 bis 250 g/m2, vorzugsweise 90 bis 175 g/m2,
aufweist und/oder daß die Trägerschicht (3) als ein luftdurchlässiges,
75 bis 250 g/m2, vorzugsweise 90 bis 175 g/m2 schweres textiles
Flächengebilde, welches oleophob und/oder hydrophob ausgerüstet sein kann, ausgebildet
ist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) eine kontinuierliche, insbesondere
geschlossene oder allenfalls mikroporöse Membran ist und/oder daß die Dicke der
Membran (6) 1 bis 500 &mgr;m, insbesondere 1 bis 250 &mgr;m, vorzugsweise
1 bis 100 &mgr;m, bevorzugt 1 bis 50 &mgr;m, besonders bevorzugt von 2,5 bis 30
&mgr;m, ganz besonders bevorzugt von 5 bis 25 &mgr;m, beträgt und/oder daß die Membran
(6) bei 25 °C und bei einer Dicke von 50 &mgr;m eine Wasserdampfdurchlässigkeit
von mindestens 12,5 l/m2 pro 24 h, insbesondere mindestens 17,5 l/m2
pro 24 h, vorzugsweise mindestens 20 l/m2 pro 24 h oder mehr, aufweist
und/oder daß der Schutzhandschuh (1) bei 25 °C und bei einer Dicke
der Membran (6) von 50 &mgr;m eine Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens
10 l/m2 pro 24 h, insbesondere mindestens 15 l/m2 pro 24 h,
vorzugsweise mindestens 20 l/m2 pro 24 h, aufweist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) einen Wasserdampfdurchgangswiderstand
Ret unter stationären Bedingungen, gemessen nach DIN EN 31 092:1993 (Februar
1994) und internationaler Norm ISO 11 092, bei 35 °C von höchstens 25 (m2·
Pascal)/Watt, insbesondere höchstens 20 (m2·Pascal)/Watt, vorzugsweise
höchstens 13 (m2·Pascal)/Watt, bei einer Dicke von 50 &mgr;m aufweist
und/oder daß der Schutzhandschuh (1) einen Wasserdampfdurchgangswiderstand
Ret unter stationären Bedingungen, gemessen nach DIN EN 31 092: 1993
(Februar 1994) und internationaler Norm ISO 11 092, bei 35 °C von höchstens
30 (m2·Pascal)/Watt, insbesondere höchstens 25 (m2·Pascal)/Watt,
vorzugsweise höchstens 20 (m2·Pascal)/Watt, bei einer Dicke der
Membran (6) von 50 &mgr;m aufweist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) allenfalls nur geringfügig
quellfähig und/oder wasseraufnahmefähig ist, insbesondere wobei die Quellfähigkeit
und/oder das Wasseraufnahmevermögen der Membran (6) höchstens 35 %, insbesondere
höchstens 25 %, vorzugsweise höchstens 20 %, bezogen auf das Eigengewicht der Membran
(6), beträgt und/oder daß die Membran (6) gegenüber Flüssigkeiten,
insbesondere Wasser, und/oder gegenüber Aerosolen zumindest im wesentlichen undurchlässig
ist oder zumindest deren Durchtritt verzögert.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) keine oder im wesentlichen
keine stark hydrophilen Gruppen, insbesondere keine Hydroxylgruppen, aufweist und/oder
daß die Membran (6) schwach hydrophile Gruppen, insbesondere Polyethergruppen,
aufweist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) einen Kunststoff und/oder ein
Polymer umfaßt und/oder hieraus besteht, insbesondere wobei der Kunststoff und/oder
das Polymer aus der Gruppe von Polyurethanen, Polyetheramiden, Polyesteramiden,
Polytetrafluorethylenen und/oder Polymeren auf Cellulosebasis undloder Derivaten
der vorgenannten Verbindungen ausgewählt sein kann.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) als Reaktionsprodukt aus der
Reaktion eines Isocyanats, insbesondere eines maskierten oder blockierten Isocyanats,
mit einem isocyanatreaktiven Vernetzer erhalten ist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) eine polyurethanbasierte Membran
ist und/oder daß die Membran (6) eine expandierte, gegebenenfalls mikroporöse
Membran auf Basis von Polytetrafluorethylen ist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) als ein mehrschichtiges Membranlaminat
und/oder als ein mehrschichtiger Membranverbund ausgebildet ist, insbesondere wobei
das Membranlaminat und/oder der Membranverbund aus mindestens zwei, vorzugsweise
mindestens drei miteinander verbundenen Schichten oder Lagen besteht.
- Schutzhandschuh nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das
Membranlaminat oder der Membranverbund eine Kernschicht auf Basis eines Polymers
auf Cellulosegrundlage und zwei mit der Kernschicht verbundene äußere Schichten,
insbesondere auf Basis eines Polyurethans, eines Polyetheramids und/oder eines Polyesteramids,
umfaßt, insbesondere wobei die Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage
als 1 bis 100 &mgr;m, insbesondere 5 bis 50 &mgr;m, vorzugsweise 10 bis 20 &mgr;m
dicke Membran ausgebildet sein kann und/oder insbesondere wobei die zwei mit der
Kernschicht verbundenen äußeren Schichten jeweils als 1 bis 100 &mgr;m, insbesondere
5 bis 50 &mgr;m, vorzugsweise 5 bis 10 &mgr;m dicke Membran ausgebildet sein können.
- Schutzhandschuh nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das
Membranlaminat oder der Membranverbund eine Kernschicht auf Basis eines Polymers
auf Basis eines Polyurethans und zwei mit der Kernschicht verbundene äußere Schichten
auf Basis eines Polyurethans umfaßt.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) aus zwei miteinander verbundenen,
vorzugsweise abdichtend miteinander verbundenen, insbesondere miteinander verklebten
und/oder verschweißten Materialstücken besteht, insbesondere wobei die beiden Materialstücke
jeweils die Form einer Hand mit fünf Fingern aufweisen, wobei eines der beiden Materialstücke
zur Bedeckung einer Handvorderseite (Handinnenseite) und das andere Materialstück
zur Bedeckung einer Handrückseite (Handrücken) bestimmt ist und die beiden Materialstücke
nur entlang ihrer jeweiligen äußeren Konturen, insbesondere entlang des Handumrisses,
miteinander verbunden, vorzugsweise abdichtend miteinander verbunden, insbesondere
miteinander verklebt und/oder verschweißt sind.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (6) selbstklebend, insbesondere
hitzeklebrig, ausgebildet ist und/oder daß die Membran (6) gleichzeitig
als Klebstoffschicht (7) zur Befestigung des Adsorptionsschicht (5)
dient.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) diskontinuierlich
ausgebildet ist und/oder daß die Adsorptionsschicht (5) diskrete, chemische
Gifte adsorbierende Adsorptionspartikel, insbesondere auf Basis von Aktivkohle,
umfaßt und/oder daß das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht (5)
ein Aktivkohle enthaltendes oder hieraus bestehendes Adsorptionsmaterial ist und/oder
daß das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht (5) ein Material auf
Basis von Aktivkohle, insbesondere in Form von Aktivkohleteilchen und/oder Aktivkohlefasern,ist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) diskrete Aktivkohleteilchen,
vorzugsweise in Kornform ("Kornkohle") oder Kugelform ("Kugelkohle"), umfaßt, insbesondere
wobei der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen < 1,0 mm, insbesondere < 0,5
mm, vorzugsweise < 0,4 mm, bevorzugt < 0,35 mm, besonders bevorzugt < 0,3 mm, ganz
besonders bevorzugt ≤ 0,25 mm, ist und/oder der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen
mindestens 0,1 mm beträgt und/oder insbesondere wobei die Aktivkohleteilchen in
einer Menge von 5 bis 500 g/m2, insbesondere 10 bis 400 g/m2,
vorzugsweise 20 bis 300 g/m2, bevorzugt 25 bis 250 g/m2, besonders
bevorzugt 50 bis 150 g/m2, ganz besonders bevorzugt 50 bis 100 g/m2,
auf der Membran (6) aufgebracht sind und/oder insbesondere wobei die Aktivkohleteilchen
eine innere Oberfläche (BET) von mindestens 800 m2/g, insbesondere von
mindestens 900 m2/g, vorzugsweise von mindestens 1.000 m2/g,
bevorzugt im Bereich von 800 bis 1.500 m2/g, aufweisen und/oder insbesondere
wobei die Aktivkohleteilchen einen Berstdruck je einzelnes Aktivkohleteilchen, insbesondere
Aktivkohlekörnchen bzw. -kügelchen, von mindestens 5 Newton, insbesondere mindestens
10 Newton, und/oder von bis zu 20 Newton aufweisen.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) Aktivkohlefasern,
insbesondere in Form eines Aktivkohleflächengebildes, umfaßt, insbesondere wobei
das Aktivkohleflächengebilde ein Flächengewicht von 20 bis 200
g/m2, insbesondere 30 bis 150 g/m2, vorzugsweise 50 bis 120
g/m2, aufweist und/oder insbesondere wobei das Aktivkohleflächengebilde
ein Aktivkohlegewebe, -gewirke, -gelege oder -verbundstoff insbesondere auf Basis
von carbonisierter und aktivierter Cellulose und/oder eines carbonisierten und aktivierten
Acrylnitrils, ist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) außerdem mit mindestens
einem Katalysator imprägniert ist, insbesondere wobei als Katalysator Enzyme und/oder
Metallionen, vorzugsweise Kupfer-, Silber-, Cadmium-, Platin-, Palladium-, Zink-
und/oder Quecksilberionen, verwendet sind und/oder die Menge an Katalysator 0,05
bis 12 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%,
bezogen auf das Gewicht der Adsorptionsschicht (5), beträgt.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) zu mindestens 50
%, insbesondere zu mindestens 60 %, vorzugsweise zu mindestens 70 %, für die zu
adsorbierenden Gifte und Kampfstoffe frei zugänglich ist.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzhandschuh (1) und/oder die Membran
(6) eine Barrierewirkung gegenüber chemischen Kampfstoffen, insbesondere
Bis[2-chlorethyl]sulfid (Senfgas, Lost, Gelbkreuz), gemessen nach CRDEC-SP-84010,
Methode 2.2, von höchstens 4 &mgr;g/ cm2 pro 24 h, insbesondere höchstens
3,5 &mgr;g/ cm2 pro 24 h, vorzugsweise höchstens 3,0 &mgr;g/ cm2
pro 24 h, besonders bevorzugt höchstens 2,5 &mgr;g/ cm2 pro 24 h, bei
einer Dicke der Membran (6) von 50 &mgr;m aufweist.
- Atmungsaktiver Schutzhandschuh (1) mit Schutzfunktion gegenüber
chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau
(2), aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht (3) und
eine der Trägerschicht (3) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte,
den Durchtritt chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht
(4), die eine Adsorptionsschicht (5) auf Basis eines chemische
Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle,
und eine zwischen der Trägerschicht (3) und der Adsorptionsschicht (5)
angeordnete, zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige,
den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest
im wesentlichen undurchlässige Membran (6) umfaßt, wobei der Schutzhandschuh
(1) und/oder die Membran (6) eine Barrierewirkung gegenüber chemischen
Kampfstoffen, insbesondere Bis[2-chlorethyl]sulfid, von höchstens 4 &mgr;g/ cm2
pro 24 h bei einer Dicke der Membran (6) von 50 &mgr;m aufweist.
- Atmungsaktiver Schutzhandschuh (1) mit Schutzfunktion gegenüber
chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau
(2), aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht (3) und
eine der Trägerschicht (3) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte,
den Durchtritt chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht
(4), die eine Adsorptionsschicht (5) auf Basis eines chemische
Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle,
und eine zwischen der Trägerschicht (3) und der Adsorptionsschicht (5)
angeordnete, zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige,
den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest
im wesentlichen undurchlässige Membran (6) umfaßt, wobei der Schutzhandschuh
(1) bei 25 °C und bei einer Dicke der Membran (6) von 50 &mgr;m
eine Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens 10l /m2 pro 24 h aufweist.
- Atmungsaktiver Schutzhandschuh (1) mit Schutzfunktion gegenüber
chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau
(2), aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht (3) und
eine der Trägerschicht (3) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte,
den Durchtritt chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht
(4), die eine Adsorptionsschicht (5) auf Basis eines chemische
Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle,
und eine zwischen der Trägerschicht (3) und der Adsorptionsschicht (5)
angeordnete, zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige,
den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest
im wesentlichen undurchlässige Membran (6) umfaßt, wobei der Schutzhandschuh
(1) einen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret unter stationären
Bedingungen bei 35 °C von höchstens 30 (m2&bullopr;Pascal)/Watt bei
einer Dicke der Membran (6) von 50 &mgr;m aufweist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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