Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Lichtbogenkammer für
Niederspannungsleistungsschalter gemäß dem generischen Teil des Anspruchs 1, wie
z.B. aus US-A-5589672 bekannt, insbesondere auf Leistungsschalter mit gegossenem
Gehäuse.
Es ist bekannt, dass Leistungsschalter mit gegossenem Gehäuse normalerweise
in industriellen elektrischen Niederspannungssystemen verwendet werden, d.h. Systeme,
welche mit bis zu etwa 1000 Volt arbeiten. Solche Leistungsschalter sind gewöhnlich
mit einem System versehen, welches sicher stellt, dass der für die verschiedenen
Nutzer erforderliche nominale Strom die Verbindung und Trennung der Last, Schutz
gegen irgendwelche unnormalen Bedingungen, wie etwa Überlast und Kurzschluss, durch
automatisches Öffnen des Schaltkreises und das Trennen des abgesicherten Schaltkreises
sicher stellt, durch Öffnen der sich bewegenden Kontakte bezüglich der festen Kontakte
(galvanische Trennung), um eine vollständige Isolation der Last bezüglich der elektrischen
Leistungsquelle zu erreichen.
Die kritische Funktion des Unterbrechens des Stroms (sei es Nominal-,
Überlast- oder Kurzschlussstrom) wird vorgesehen durch den Leistungsschalter in
einem spezifischen Teil des Leistungsschalters, welcher durch die sog. Entionisierungslichtbogenkammer
gebildet ist. Als Folge der Öffnungsbewegung bewirkt die Spannung zwischen den Kontakten
die dielektrische Entladung der Luft, was zu der Ausbildung des elektrischen Lichtbogens
in der Kammer führt. Der Lichtbogen wird durch elektromagnetische und fluiddynamische
Effekte im Inneren einer Reihe von in der Kammer angeordneten Metallplatten vorangetrieben,
welche dazu gedacht sind, um den Lichtbogen durch Kühlung auszulöschen.
Während der Lichtbogenausbildung ist die durch Joule-Effekt freigesetzte
Energie sehr hoch und bewirkt thermische und mechanische Spannungen im Innern des
Plattenaufnahmebereichs. Um diesen Spannungen zu widerstehen, muss die Gestaltung
der Lichtbogenkammer sorgfältig berechnet sein, um so eine Komponente zu erhalten,
welche stabil genug ist, um den mechanischen Spannungen zu widerstehen, und klar
definiert ist, um so den Lichtbogen geeigneterweise in den Auslöschbereich zu führen,
während sie Schutz für die Bereiche bietet, welche nicht betroffen sein dürfen.
Es ist auch allgemein übliche Praxis, in die Lichtbogenkammer Elemente einzufügen,
welche aus isolierenden Materialien hergestellt sind, in der Lage, gasförmige Substanzen
in der Anwesenheit eines elektrischen Lichtbogens zu emittieren. Solche Substanzen
wechselwirken mit den Plasmaionen, welche durch den Lichtbogen erzeugt werden, wodurch
sie zur Verringerung des Gesamtphänomens durch Verringerung der Konduktivität beitragen.
1 und 2
veranschaulichen ein typisches Beispiel einer Lichtbogenkammer des Standes der Technik.
Die Kammer umfasst allgemein zwei Seitenwände 1, welche aus isolierendem
Material hergestellt sind, eine Mehrzahl von metallischen Platten 2 und
zumindest ein Schutzelement 3, hergestellt aus isolierendem Material. Die
Platten 2 sind allgemein U-förmig und weisen an ihren äußeren Seitenkanten
eine Mehrzahl von Vorsprüngen 21 auf. Die Seitenwände 11 weisen
eine Mehrzahl von Öffnungen 11 auf, welche geeignet sind, um mit den entsprechenden
Vorsprüngen 21 der Platten 2 (siehe 2)
für eine Plattenpositionierung und -fixierung zusammen zu passen. Eine Plattenfixierung
wird beispielsweise vorgesehen durch Aufstauchen der Vorsprünge 21, wodurch
eine Aufnahme der Platten und eine mechanische Stabilität der Lichtbogenkammer sicher
gestellt ist. Sobald sie zusammengebaut ist, wird die Lichtbogenkammer in einen
geeigneterweise vorgesehenen Raum, gebildet in dem Gehäuse des Leistungsschalters,
eingefügt.
Obwohl diese Lösung geeigneterweise die nötigen Erfordernisse erfüllt,
ist sie hinsichtlich der Anzahl der erforderlichen Komponenten und aufgrund einer
Komplexität der Herstellung nicht völlig zufrieden stellend. Es ist in der Tat auch
zusätzlich zu den aus isolierendem Material hergestellten Seitenwänden notwendig,
geeignete Komponenten (z.B. das schützende Element 3) für Lichtbogenführung/-schutz
vorzusehen.
Des Weiteren darf die Tatsache nicht ignoriert werden, dass eine adäquate
mechanische Stabilität nur sicher gestellt ist durch den komplizierten Vorgang des
Fixierens der Platten an den Seitenwänden, z.B. durch Aufstauchen der Vorsprünge,
welche an den Kanten der Platten vorhanden sind.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lichtbogenkammer
für Niederspannungsleistungsschalter vorzusehen, welche aus einer begrenzten Anzahl
von Komponenten gebildet ist, welche geringer ist als die Anzahl der Komponenten
herkömmlicher Lichtbogenkammern.
Innerhalb des Rahmens dieser Aufgabe ist es eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Lichtbogenkammer für Niederspannungsleistungsschalter vorzusehen,
welche keine komplizierten Zusammenbauschritte erfordert.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lichtbogenkammer
für Niederspannungsleistungsschalter vorzusehen, welche eine adäquate mechanische
Stabilität aufweist, ohne komplizierte mechanische Vorgänge zu erfordern.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lichtbogenkammer
für Niederspannungsleistungsschalter vorzusehen, welche leicht im Inneren des Pols
des Leistungsschalters zusammengebaut werden kann.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lichtbogenkammer
für Niederspannungsleistungsschalter vorzusehen, welche nicht die Verwendung von
zusätzlichen Elementen erfordert, in der Lage, gasartige Substanzen zu emittieren,
welche die mit dem Lichtbogen zusammenhängenden Phänomene reduzieren.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lichtbogenkammer
für Niederspannungsleistungsschalter vorzusehen, welche höchst zuverlässig, verhältnismäßig
einfach herzustellen und von konkurrenzfähigen Kosten ist.
Dieses Ziel, diese Aufgaben und andere, welche im Folgenden deutlich
werden, werden erreicht durch eine Lichtbogenkammer für Niederspannungsleistungsschalter,
dadurch gekennzeichnet, dass sie aufweist:
- – mehrere, im Wesentlichen U-förmige Metallplatten;
- – eine Einfassung, hergestellt aus isolierendem Material, welche im Wesentlichen
wie ein Parallelepiped geschnitten ist und zwei Seitenwände, eine Bodenwand, eine
Deckenwand und eine Rückwand aufweist, wobei die Seitenwände an der Innenseite mehrere
wechselseitig gegenüber liegende Schlitze für das Einfügen der Metallplatten aufweisen,
wobei die Boden- und die Deckenwand jeweils eine Öffnung aufweisen, wobei die Einfassung
an der Vorderseite offen ist.
Auf diese Art und Weise hat man den Vorteil, dass eine mechanisch
stabile Lichtbogenkammer mit einer reduzierten Anzahl von Komponenten vorgesehen
wird, und dass der komplexe mechanische Vorgang des Aufstauchens vermieden wird.
Weitere Charakteristika und Vorteile der Lichtbogenkammer gemäß der
Erfindung werden aus der Beschreibung einer bevorzugten, aber nicht ausschließlichen
Ausführungsform deutlich werden, dargestellt nur mittels eines nicht beschränkenden
Beispiels in den beigefügten Zeichnungen, wobei:
1 eine auseinandergezogene perspektivische
Ansicht einer auseinander gebauten Lichtbogenkammer des Standes der Technik ist;
2 eine perspektivische Ansicht einer
zusammengebauten Lichtbogenkammer des Standes der Technik ist;
3 eine auseinander gezogene perspektivische
Ansicht einer auseinander gebauten Lichtbogenkammer gemäß der Erfindung ist;
4 eine Draufsicht eines Pols eines Niederspannungsleistungsschalters
ist, welcher eine Lichtbogenkammer gemäß der Erfindung aufweist;
5 eine auseinandergezogene perspektivische
Ansicht einer Lichtbogenkammer gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
ist;
6 eine perspektivische Ansicht einer
Einfassung einer Lichtbogenkammer gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
ist.
Mit Bezugnahme auf 3 umfasst die Lichtbogenkammer
gemäß der Erfindung, welche aus Klarheitsgründen auseinander gebaut gezeigt ist,
eine Mehrzahl von Metallplatten 30, welche im Wesentlichen U-förmig sind.
Die Lichtbogenkammer umfasst weiter eine Einfassung 40, hergestellt aus
isolierendem Material, welche im Wesentlichen geformt ist wie ein Parallelepiped,
mit zwei Seitenwänden 41 und 42, einer Bodenwand 43,
einer Deckenwand 44 und einer Rückwand 46. Die Einfassung
40 ist an der vorderen Wand offen, um das Einfügen der Platten
30 zu erlauben, wie im Detail im Folgenden beschrieben. Die Seitenwände
sind innen versehen mit einer Mehrzahl von wechselseitig gegenüber liegenden Schlitzen
47 für die gleitende Einfügung der Metallplatten 30. Die Bodenwand
weist zumindest eine Öffnung 48 auf, um den Durchgang des Lichtbogenlöschkontakts
zu erlauben. Geeigneterweise weist die Deckenwand zumindest eine Öffnung
49 auf, welche die Entlüftung der Gase erlaubt, welcher erzeugt werden.
Die untere Wand 43, die Deckenwand 44 und die Rückwand
46 schützen auch die Bereiche, auf welche sich der Lichtbogen nicht auswirken
darf.
Der Zusammenbau der Lichtbogenkammer, die so erhalten wird, ist daher
stark vereinfacht, wobei der einzig nötige Vorgang das Einfügen der Platten
30 in die Schlitze 47 der Einfassung 40 ist.
Vorteilhafterweise decken gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der Lichtbogenkammer gemäß der Erfindung die Schlitze 47 nur einen Teil
der inneren Oberfläche der Seitenwände 41 und 42 ab, eher als
deren gesamte Länge. Dementsprechend weisen die Metallplatten 30 zwei seitliche
Arme 31 und 32 auf, welche die Arme der U-Form bilden, und einen
soliden Bodenabschnitt 33, welcher ungefähr so breit ist wie der Abstand
zwischen den Seitenwänden 41 und 42, oder, allgemeiner, so geformt
ist, um dem inneren Profil der Seitenwände 41 und 42 zu entsprechen.
Die Breite der Platten 30 an den seitlichen Armen 31 und
32 ist ungefähr gleich dem Abstand zwischen den Endoberflächen der zwei
wechselseitig gegenüber liegenden Schlitze 47.
Vorteilhafterweise weisen die Metallplatten 30 zumindest
einen erhöhten Abschnitt 34 an zumindest einem der seitlichen Arme
31 und 32 auf, bevorzugt an beiden Armen 31 und
32. Wenn die Platte 30 in ein Paar von wechselseitig gegenüber
liegenden Schlitzen 47 eingeführt ist, kontrastiert der erhöhte Abschnitt
mechanisch mit den inneren Oberflächen des Schlitzes, wodurch sicher gestellt wird,
dass die Position während eines Zusammenbaus beibehalten wird.
Bevorzugt ist die Länge der seitlichen Arme 31 und
32 größer als die Länge der Schlitze 47, so dass die seitlichen
Arme zumindest teilweise frontal von dem Körper der Einfassung, welche aus isolierendem
Material hergestellt ist, vorragen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Rückwand
46 der Lichtbogenkammer gemäß der Erfindung einen geformten Vorsprung
50 auf. Geeigneterweise weist der Vorsprung 50 einen Abschnitt
51 auf, welcher entlang zumindest einem Abschnitt der Rückwand
50 läuft, und einen erhöht geformten Abschnitt 52 an dem oberen
Ende der Rückwand.
Der Vorsprung 50 und die Abmessungen der Arme 31
und 32 erleichtern den Zusammenbau der Lichtbogenkammer im Inneren des
Pols und tragen zur Aufnahme der Platten 30 bei.
Die Lichtbogenkammer gemäß der Erfindung ist in der Tat geeigneterweise
in einem Pol eines Niederspannungsleistungsschalters angewandt und sie ist insbesondere
geeignet für Niederspannungsleistungsschalter mit gegossenem Gehäuse.
4 ist eine Draufsicht eines Pols eines
Niederspannungsleistungsschalters, welcher eine Lichtbogenkammer gemäß der Erfindung
aufweist. Gemäß einer allgemeinen Ausführungsform umfasst der Pol ein Gehäuse
60, hergestellt aus isolierendem Material, in dessen Innerem eine Lichtbogenkammer
gemäß der Erfindung ist. In dem Gehäuse des Niederspannungsleistungsschalters mit
gegossenem Gehäuse wird das Gehäuse 60 gebildet durch das gegossene Kunststoffgehäuse
des Leistungsschalters.
Gemäß der Ausführungsform der 4, in welcher
ein einzelner Pol aus Einfachheitsgründen gezeigt ist, weist das Gehäuse
60 an seiner inneren Oberfläche ein geformtes Profil 61 auf, welches
geeignet ist, um mit dem Vorsprung 50 und dem erhöht geschnittenen Abschnitt
52 der Lichtbogenkammer zusammen zu passen.
Bevorzugt weist das Gehäuse 60 ein zusätzliches innengeformtes
Profil 62 auf, welches geeignet ist, um komplementär mit dem vorderen Ende
der Arme 31 und 32 der Platten 30 zusammen zu passen,
welche von dem Körper der Einfassung 40 vorragen.
Zusätzliche innere Vorsprünge 63, geeignet, um die Aufnahme
der Einfassung 40 zu erleichtern, können des Weiteren vorhanden sein.
Auf diese Art und Weise trägt das Gehäuse 60 des Pols, welches
strukturell geeignet ist, um intensiven mechanischen Belastungen zu widerstehen,
zur mechanischen Aufnahme der Metallplatten bei.
In der Ausführungsform der 5 schließt
der Lichtbogenkammer-Zusammenbau eine Anzahl an im Wesentlichen U-förmigen Metallplatten
ein. Die Einfassung 80 ist im Wesentlichen wie ein Parallelepiped geformt
und wiest zwei Seitenwände 81 und 82, eine Bodenwand (nicht gezeigt),
eine Deckenwand 84 und eine Rückwand 86 auf. Wie in der Figur
gezeigt, weist die Deckenwand 84 eine Öffnung 89 auf, welche das
Entlüften der Gase erlaubt. Die Seitenwände 81 und 82 sind innen
versehen mit einer Mehrzahl an wechselseitig gegenüber liegenden Schlitzen für die
gleitende Einfügung der Metallplatten 70. In der Ausführungsform der
5 decken die Schlitze den gesamten Teil der inneren
Oberflächen der Seitenwände 81 und 82 ab und die Montage erfolgt
derartig, dass die Arme der U-förmigen Metallplatten nach innen gerichtet werden.
6 stellt eine weitere Ausführungsform
einer Einfassung 90 einer Lichtbogenkammer gemäß der Erfindung dar. Auch
in diesem Fall weist die Einfassung zwei Seitenwände 91 und 92,
eine Bodenwand 93, eine Deckenwand 94 und eine Rückwand
96 auf. Die Seitenwände sind innen entlang der gesamten Oberflächen mit
einer Mehrzahl von wechselseitig gegenüber liegenden Schlitzen 97 versehen
zur Einfügung der Metallplatten (nicht gezeigt). Öffnungen 98 und
99 sind jeweils in der Boden- und Deckenwand vorhanden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Einfassung
aus einem isolierenden Material hergestellt sein, welches Zusammensetzungen einschließt,
welche in der Lage sind, gasartige Substanzen bei Anwesenheit eines elektrischen
Lichtbogens zu emittieren, wobei die Substanzen in der Lage sind, mit den Plasmaionen
wechselzuwirken, wodurch das Lichtbogenphänomen und damit zusammenhängende Auswirkungen
reduziert werden. Beispiele solcher Substanzen sind Zellulose, Melamin, Acetat-Harze,
Aluminiumtrihydrat (ATH), fluorierte Harze und/oder Verbindungen, Metallhydrate,
ungesättigte Polyester, etc.
Auf diese Art und Weise ist es möglich, die Verwendung der zusätzlichen
Elemente zu vermeiden, welche normalerweise in der Technik verwendet
werden. Da auch die gesamte Oberfläche, welche in der Lage ist, solche Gase zu emittieren,
größer ist als in den Lichtbogenkammern der bekannten Arten (grundsätzlich ist die
gesamte Oberfläche der Einfassung in der Lage, solche Gase zu emittieren), sind
die Leistungen bei Weitem besser als im Stand der Technik.
In der Praxis wurde gefunden, dass die Lichtbogenkammer gemäß der
Erfindung voll und ganz das angestrebte Ziel und die Aufgaben erreicht, da sie aus
einer verringerten Anzahl an Komponenten gebildet ist, welche einfach zusammenzubauen
sind, wobei komplizierte mechanische Aufstauchvorgänge vermieden werden. In der
vorgeschlagenen Ausführungsform sind die einzigen Komponenten die Metallplatten
und die isolierende Einfassung, welche automatisch zusammengebaut werden können.
Eine mechanische Stabilität ist nicht eingeschränkt. Wie gezeigt,
können, wenn die Lichtbogenkammer in den Pol eines Leistungsschalters eingefügt
ist, die Wände des Pols zur mechanischen Aufnahme der Platten beitragen.
Die Verwendung von Verbindungen, die in der Lage sind, gasartige Substanzen
zu emittieren, verringert das Ausmaß des Lichtbogenphänomens und verringert demzufolge
auch mechanische Belastungen.
Die so gewonnene Lichtbogenkammer ist zahlreichen Modifikationen und
Variationen unterziehbar, welche alle innerhalb des Rahmens und des erfinderischen
Konzepts liegen, wie es durch die Ansprüche definiert ist; alle Details können des
Weiteren durch andere technisch äquivalente Elemente ersetzt werden. In der Praxis
können die verwendeten Materialien, solange sie mit der spezifischen Verwendung
kompatibel sind, ebenso wie die Abmessungen, irgendwie gemäß den Erfordernissen
und dem Stand der Technik sein.