Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Befestigungselementen
gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zur Herstellung von Befestigungselementen ist ein Verfahren bekannt,
bei dem in einem ersten Schritt von einem Draht ein zylindrischer Rohling abgetrennt
wird, dessen Länge grösser ist als die fertige Länge des herzustellenden Befestigungselementes.
Anschliessend wird an einem ersten Endbereich des Rohlings ein Kopf angestaucht
und ein zweiter Endbereich durch einen Hämmerprozess mit einer Spitze versehen.
Beim Hämmern wird das zylindrische Schaftende im kalten Zustand durch die Schlagbewegung
zweier Hammerbacken zu einer balligen Form umgeformt.
Da das Hämmern einen sehr hohen Schallpegel verursacht, müssen die
entsprechenden Anlagen gekapselt und der Arbeitsplatz als Lärmschutzzone gekennzeichnet
sein, in der das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben ist. Die Kapselung einer
Anlage verschlechtert ausserdem deren Zugänglichkeit und damit die Ergonomie des
Arbeitsplatzes.
Ein weiterer Nachteil, den das Hämmern mit sich bringt ist der hohe
Verschleiss, dem die Hammerbacken unterliegen. Dieser im wesentlichen kontinuierlich
stattfindende Verschleiss führt zudem dazu, dass sich laufend die Form der angeformten
Spitze ändert und somit auch deren Qualität verschlechtert.
Da ausserdem für jedes Befestigungselement ein eigener Rohling bereitgestellt
werden muss, ergeben sich insgesamt eine geringe Fertigungsleistung und damit
zusammenhängende hohe Herstellkosten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung
von Befestigungselementen zu schaffen, mit dem eine höhere Fertigungsleistung,
geringe Herstellkosten, eine konstante Qualität der Spitzen, eine verschleissfreie
Herstellung der Spitze und eine Reduktion der Lärmemissionen erreicht werden kann.
Die Lösung dieser Aufgaben erfolgt mit einem Verfahren zur Herstellung
von Befestigungselementen, welches die im kennzeichnenden Abschnitt des Patentanspruchs
1 angeführten Merkmale aufweist.
Mit dem erfindungsgemässen Verfahren ist es möglich, die Herstellkosten
sehr gering zu halten. Dadurch, dass aus einem Rohling zwei Befestigungselemente
hergestellt werden können, lässt sich ausserdem eine sehr hohe Fertigungsleistung
erzielen. Die unter Einwirkung von Wärme und Zugkraft stattfindende Spitzenherstellung
erfolgt vollständig verschleissfrei und ausserdem wird eine konstante Spitzenqualität
erreicht.
Zweckmässigerweise werden Köpfe mit einer die Aussenkontur des Rohlings
in einer senkrecht zur Längserstreckung des Rohlings verlaufenden Richtung übersteigenden
Aussenkontur angestaucht. Die auf diese Weise ausgebildeten Befestigungselemente
eignen sich insbesondere für die Befestigung von Bauteilen an einem Untergrund,
wobei die Bauteile von dem Kopf des Befestigungselementes gegen die Oberfläche
des Untergrundes gedrückt werden.
Eine gute, schnelle Verformung des Abschnittes beim Auseinanderziehen
des Rohlings wird erreicht, indem vorzugsweise der zwischen den Köpfen liegende
Abschnitt auf 900º
C bis 1200º C erwärmt wird.
Die Länge der ballig-konischen Spitze der Befestigungselemente hängt
ab von der Länge des erwärmten Abschnittes. Eine gutes Eintreibverhalten des Befestigungselementes
in einen Untergrund und eine hohe Festigkeit der Spitze wird erreicht, indem vorzugsweise
die Länge des Abschnittes einer 2- bis 8 fachen, senkrecht zur Längserstreckung
des Rohlings verlaufenden Stärke entspricht.
Damit die Erwärmung des Rohlings schnell erfolgt, wird vorteilhafterweise
der Abschnitt induktiv erwärmt. Diese induktive Erwärmung wird beispielsweise mit
Hilfe eines Induktors erreicht, durch den der zu erwärmende Abschnitt des Rohlings
hindurchgeführt wird. Dieser Induktor ist zwischen beiden Köpfen versetzbar. Somit
ist auch die Lage des Abschnittes veränderbar. Durch die Verschiebbarkeit des Induktors
wird die Möglichkeit geschaffen, aus einem Rohling zwei Befestigungselemente mit
der gleichen Länge oder zwei Befestigungselemente mit unterschiedlicher Länge auszubilden.
Vorteilhafterweise wird der Abschnitt durch Angreifen von Zugwerkzeugen
an den Köpfen axial auseinandergezogen. Die Köpfe weisen zu diesem Zweck einander
zugewandte, ringförmige Schultern auf, an der sich die Zugwerkzeuge besonders gut
abstützen können, ohne dass eine Beschädigung der Köpfe stattfindet.
Um die dem Auseinanderziehen des Rohlings dienende Vorrichtung wirtschaftlich
herstellen zu können, wird zweckmässigerweise die zum Auseinanderziehen des Rohlings
notwendige Zugkraft von einer Feder aufgebracht, die bis zum Ende der Erwärmung
des Abschnittes von der Vorrichtung in einer vorgespannten Stellung gehalten und
anschliessend an die Erwärmung des Abschnittes freigegeben wird.
Die für das Auseinanderziehen des Abschnittes erforderliche Zugkraft
hängt ab von dem Material des Rohlings, von der Grösse der Querschnittsfläche,
von der Höhe der Erwärmung und von der geforderten Spitzengeometrie. Zweckmässigerweise
wird daher eine Zugkraft auf den Rohling aufgebracht, die 200N bis 2000N beträgt.
Die Geometrie der Spitze wird beispielsweise durch die zugeführte
Wärmeenergie, die Zugkraft und die Geschwindigkeit mit der der Rohling auseinandergezogen
wird beeinflusst. Wird dem Abschnitt beispielsweise sehr viel Wärmeenergie zugeführt
oder der Rohling mit einer grossen Zugkraft auseinandergezogen, so weisen die Spitzen
beider Nägel eine grosse Länge und einen kleinen Spitzenwinkel auf. Beim Zuführen
von wenig Wärmeenergie oder beim Aufbringen einer geringen Zugkraft auf den Rohling,
weisen die Spitzen der Nägel eine kleine Länge und eine grossen Spitzenwinkel auf.
Nach dem Aufstauchen der Köpfe und vor dem Erwärmen des Abschnittes
findet beispielsweise ein Waschvorgang statt, der dazu dient, die Phosphatschicht
und die für den Umformvorgang der Endbereiche des Rohlings notwendigen Schmiermittel
vom Rohling zu entfernen.
Um die Befestigungselemente beispielsweise mittels eines Setzgerätes
zu verwenden, müssen diese eine entsprechende Härte aufweisen. Das Härten ist beispielsweise
ein weiterer Verfahrensschritt, der nach dem Auseinanderziehen des Rohlings in
zwei Befestigungselemente erfolgt.
Ein besonders gutes Eintreibverhalten der Befestigungselemente in
einen Untergrund wird erreicht, wenn diese mit einer Zinkschicht überzogen werden.
Diese Zinkschicht wirkt als Gleit- und Schmiermittel.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen, die einzelne Verfahrensschritte
eines Ausführungsbeispieles wiedergeben, näher erläutert. Es zeigen:
- Fig.1
- einen Rohling mit geeigneter Länge;
- Fig. 2
- den Rohling gemäss Fig. 1 mit zwei angestauchten Köpfen;
- Fig. 3
- den Rohling gemäss Fig. 2, dessen Köpfe mit Zugwerkzeugen zusammenwirken;
- Fig. 4
- den Rohling gemäss Fig. 2 nach dem Erwärmen eines zwischen den Köpfen liegenden
Abschnittes beim Auseinanderziehen des Rohlings mit Hilfe der Zugwerkzeuge;
- Fig. 5
- den Rohling gemäss Fig. 2 nach dem Auseinanderziehen und dem Trennen in zwei
Befestigungselemente.
Die Fig. 1 zeigt einen zylindrischen Rohling 1, mit einer geeigneten
Länge, nach dem Ablängen von einem nicht näher dargestellten Draht. Der Rohling
1 weist einen kreisrunden Querschnitt und eine Gesamtlänge auf, die grösser ist
als die doppelte Länge eines in Fig. 5 dargestellten Befestigungselementes 5, 6.
Wie in der Fig. 2 dargestellt ist, werden mit Hilfe eines Anstauchprozesses
beide Endbereiche des Rohlings 1 mit jeweils einem Kopf 2, 3 versehen, wobei beide
Köpfe 2, 3 den gleichen Durchmesser und im wesentlichen das gleiche Volumen sowie
einen Durchmesser aufweisen, die den Durchmesser des ursprünglichen Rohlings 1
überragen.
In der Fig. 3 bis 5 ist der Rohling 1 mit seinen beiden Köpfen 2,
3 in zwei voneinander beabstandeten Zugwerkzeugen 8 einer nicht näher dargestellten
Vorrichtung angeordnet, mit der über die Köpfe 2, 3 eine Zugkraft F in einer parallel
zur Längserstreckung des Rohlings 1 verlaufenden Richtung auf den Rohling 1 ausgeübt
werden kann.
Aus der Fig. 4 ist entnehmbar, dass der in den Zugwerkzeugen 8 eingesetzte
Rohling 1 mit einer Zugkraft F beaufschlagt und in einem zwischen beiden Köpfen
2, 3 liegenden Abschnitt 4 erwärmt wird. Die auf den Abschnitt 4 einwirkende Wärmeenergie
Q und anschliessend auf die von den Zugwerkzeugen 8 auf den Rohling 1 einwirkende
Zugkraft F führt dazu, dass sich der zwischen den Köpfen 2, 3 liegende Abschnitt
4 zur Bildung von zwei Spitzen bis zu seiner Trennung in einer beispielsweise konisch-balligen
Form verjüngt, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist.
Damit Befestigungselemente 5, 6 mit unterschiedlichen Längen erzeugt
werden können, lässt sich beispielsweise ein der Erzeugung der Wärmeenergie Q dienender,
nicht näher dargestellter Induktor zwischen beiden Köpfen 2, 3 des Rohlings 1 verschieben.