Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft Spieldosen mit einem Antrieb für ein Dekorationsobjekt,
das oberhalb des Spieldosengehäuses angeordnet ist.
Charakteristik der bekannten Lösungen
Allgemein bekannt sind Spieldosen mit einem Gehäuse und einem darin
angeordneten Spielwerk, wobei das Gehäuse als Resonanzkörper wirkt. Das Spielwerk
kann ein mechanisches oder elektronisches Musikspielwerk sein.
Einige Ausführungen solcher Spieldosen haben einen zusätzlichen Abtrieb,
der es gestattet, an einem Adapter Dekorationsobjekte zu befestigen. Dieser Abtrieb
ist vertikal angeordnet, weshalb zumeist ein sich drehender Teller verwendet wird,
auf dem verschiedenartige Dekorationselemente angeordnet werden.
Spieldosen der oben beschriebenen Art sind insbesondere aus dem Sächsischen
Erzgebirge bekannt. Sie werden zumeist mit einem mechanisch angetriebenen Musikspielwerk
ausgerüstet, das zugleich die drehbare Scheibe antreibt.
Die Gehäuse sind nach akustischen Eigenschaften und unter dekorativen
Gesichtspunkten ausgeführt. Dabei bleibt das Gehäuse entweder naturbelassen, wird
bedruckt, bemalt, beklebt oder auch mit dreidimensionalen Elementen versehen.
Die bekannten Formen von Spieldosen beschränken sich darauf, bewegte
dekorative Objekte auf der Oberseite des drehbaren Tellers anzuordnen. Die dort
vorhandene Anordnung hat zumeist einen thematischen Bezug (Weihnachten, Ostern,
Märchen u.a.). Die Dekoration des Gehäuses ist häufig lediglich schmückendes Beiwerk.
Aufgabe der Erfindung
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, Lösungen für die Anordnung von
Dekorationsobjekten bei Spieldosen vorzuschlagen, die es ermöglichen, den gesamten
Raum um ein Spieldosengehäuse herum für die Dekorationsobjekte zu nutzen.
Wesen der Erfindung
Das Wesen der Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der Schutzansprüche,
der Beschreibung und den Ausführungsbeispielen. Ausführungsbeispiele und Zeichnungen
geben dabei am Anmeldetag bevorzugte Ausführungsformen wieder und beschränken die
Erfindung nicht.
Die Erfindung geht zunächst davon aus, dass ein thematisch bezogenes
Dekorationsobjekt oder eine solche Gesamtanordnung nicht auf die Oberseite des drehbaren
Tellers beschränkt sein muss. Sie geht ferner davon aus, dass die Bewegungseffekte
positive Wirkungen durch Einbeziehung von Bewegungen wenigstens an der Umfangsfläche
von Spieldosengehäusen haben können. Des weiteren geht die Erfindung davon aus,
dass die Anordnung eines Dekorationsobjektes, das auch ein Einzelobjekt sein kann,
mit einem Spieldosengehäuse auch in der Art möglich ist, dass das Spieldosengehäuse
integraler Bestandteil der Gesamtgestaltung ist.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch gelöst, dass wenigstens ein Element
des Dekorationsobjektes über den Rand eines drehbaren Tellers hinausragt und vorzugsweise
nach unten gerichtet ist und sich damit vor der Umfangsfläche des Spieldosengehäuses
befindet.
Eine Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass im Rahmen einer
Gesamtanordnung eine Figur, ein Gegenstand oder eine mehrteilige Anordnung von Bauteilen
über den Rand des drehbaren Tellers und über den Rand des Spieldosengehäuses ragt,
dort herunter hängt und so beim Umlaufen des drehbaren Tellers jeweils Teile der
Umfangsfläche bedeckt.
Eine bevorzugte Ausführungsform kann eine oder mehrere Figuren betreffen,
die am äußeren Rand des drehbaren Tellers angeordnet sind und die Beine über den
Rand desselben hängen lassen. In gleicher Weise können dies auch andere Teile des
Dekorationsobjektes sein.
Eine andere Ausführungsform der Erfindung benutzt ein Dekorationsobjekt
als Einzelobjekt, wie beispielsweise eine einzelne dreidimensionale Figur. Hierbei
ist es auch möglich, Rauchfiguren oder Nussknacker zu verwenden. Die Figur wird
dabei vorzugsweise in einer sitzenden Haltung ausgeführt, sodass deren Beine über
das Spieldosengehäuse hängen. Ebenso können auch Teile eventuell vorhandenen Beiwerks
überhängen.
Vorzugsweise wird bei der Verwendung einer Einzelfigur ein drehbarer
Teller mit geringem Durchmesser verwendet oder ganz auf diesen verzichtet und die
Figur mit dem Adapter des Spielwerkes direkt verbunden. Das Spieldosengehäuse ist
in seinen Abmessungen entsprechend der Figurgestaltung angepasst, sodass zusätzliche
Anpassungen der Figur, insbesondere deren Beine, nicht erforderlich sind.
Eine bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass ein Spieldosengehäuse
mit einer Rauchfigur in sitzender Haltung kombiniert wird. Der drehbare
Teller der Spieldose ist dabei identisch mit der Sockelscheibe der Rauchfigur. An
der Unterseite wird die Sockelscheibe mit dem Adapter des Spielwerkes verbunden,
während an der Oberseite die Anordnung zum Abbrennen von Räucherkegeln in der allgemein
bekannten Form angeordnet ist. Das Oberteil der Rauchfigur ist wie bekannt abnehmbar,
damit Räucherkegel eingelegt oder deren Verbrennungsrückstände entfernt werden können.
Die Beine der Figur können je nach Gestaltungsform mit der Sockelscheibe verbunden
sein oder sind am Oberteil (Oberkörper) der Rauchfigur befestigt. Eine solche Anordnung
kann dann zweifach genutzt werden, indem die Rauchfigur mit dem darin befindlichen
brennenden Räucherkegel Wohlgerüche verbreitet, während das darunter angeordnete
Musikspielwerk gleichzeitig Töne erzeugt, Melodien, Geräusche oder Sprache generiert.
Die oben beschriebene Form der Spieldose kann als Gesamtgestaltung
so ausgeführt sein, dass das Spieldosengehäuse in der Art einer Sitzgelegenheit
für die darüber angeordnete Figur gestaltet ist, wobei die Beine der Figur nahezu
bis zur Grundfläche herabreichen. Dabei ist es auch möglich, bestimmte Bauteile
mit der Grundfläche in Kontakt zu bringen, soweit die dabei entstehende Reibung
den Lauf des Spielwerkes nicht nachteilig beeinflusst. Solche Ausführungsformen
von Spieldosengehäusen können Nachbildungen von Sitzmöbeln, Erdhügeln, Steinen,
Baumstümpfen oder dergleichen sein. Dabei können diese in beliebigen Werkstoffen
ausgeführt sein. Die Spieldosengehäuse und Dekorationsobjekte können seriell oder
individuell hergestellt sein und die Spielwerke können sowohl solche mit mechanisch
erzeugten Tönen sein, wie auch elektronische Einrichtungen. Insoweit beinhaltet
die Erfindung auch Lösungen mit voneinander unabhängigen Anordnungen für das Musikwerk
und den Antrieb des drehbaren Tellers bzw. des Dekorationsobjekts innerhalb des
Spieldosengehäuses.
Die Erfindung hat also den Vorteil, dass zwischen dem Spieldosengehäuse
mit darin angeordnetem Spielwerk und dem Dekorationsobjekt ein enger gestalterischer
Zusammenhang erreicht wird. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Einzelfiguren
entsprechender Größe als Gestaltungsobjekt mit Spieldosengehäusen so kombiniert
werden können, dass die Figur die Gesamtgestaltung dominiert.
Ausführungsbeispiele
Die Erfindung wird nachstehend anhand von 2 Ausführungsbeispielen
und 2 Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:
1 – eine erfindungsgemäße Ausführungsform
einer Spieldose;
2 – eine Ausführungsform einer Spieldose
mit einer Rauchfigur als einzigem Dekorationsobjekt.
Ausführungsbeispiel 1
In einem Spieldosengehäuse (1) befindet sich ein nicht dargestelltes
Musikspielwerk mit wenigstens einem Abtrieb, der über die Mittelachse (2)
den drehbaren Teller (3) antreibt. Auf der Oberseite (4) des drehbaren
Tellers (3) können beliebige Dekorationsobjekte angeordnet werden und den
Raum (5) ausfüllen. Dabei ist es gleich, ob ein oder mehrere Dekorationsobjekte
angeordnet sind.
Wenigstens ein Dekorationsobjekt (6) ist am Rand des drehbaren
Tellers (3) so angeordnet, dass es mit wenigstens einem Bauteil (7)
über den Rand des drehbaren Tellers (3) nach unten ragt und vor der Seitenfläche
(8) des Spieldosengehäuses (1) umläuft. In 1
ist beispielhaft für das Bauteil (7) die Anordnung von Beinen der Figur
(6) dargestellt.
Ausführungsbeispiel 2
Ein Spieldosengehäuse (9) steht auf einer Grundfläche (10).
Im Spieldosengehäuse (9) sind nicht dargestellt, ein Spielwerk und ein
Abtrieb angeordnet, der eine Scheibe (11) bewegt. Diese nimmt das Oberteil
(12) eines Räuchermännchens auf, das die üblichen Ausführungsformen von
Räuchermännchenfiguren hat. Auf der Oberseite (13) der drehbaren Scheibe
(11 ) ist eine feuerfeste Scheibe (14) und auf derselben ein Räucherkegel
(15) angeordnet.
Die Beine (16) und Füße (17) des Räuchermännchens
ragen vor die Seitenwand (18) des Spieldosengehäuses (9).
Je nach Ausführungsform des Räuchermännchens können dessen Beine auch
mit der drehbaren Scheibe (11) verbunden sein und das Oberteil (12)
desselben kann separat abnehmbar sein.
Das Spieldosengehäuse (9) kann auch in die Gesamtgestaltung
der Anordnung einbezogen sein und eine von geometrischen Grundformen abweichende
äußere Gestalt haben.