Die Erfindung betrifft ein Zusatzteil für Schneiderbüsten, Dekorationspuppen
oder vergleichbare Utensilien zur universellen Anwendung im gestalterischen, harndwerklichen
und/oder Handelsbereich für Bekleidung nach dem Oberbegriff der Schutzansprüche.
Insbesondere bei handwerklicher Fertigung von Oberbekleidung wird
das unfertige Kleidungsstück auf Schneider- oder Dekorationsbüsten angeordnet, beispielsweise
um Korrekturen vorzunehmen. Obwohl die Passform der Ärmel ein wichtiges Kriterium
darstellt, verfügen bekannte Schneiderbüsten entweder über keine oder nur über fest
verbundene Armteile. Damit kann die Passform der Ärmel jedoch nicht hinreichend
kontrolliert werden, da gerade Armlänge und/oder -umfang einer starken statistischen
Streuung unterliegen. Diesen Nachteil beseitigt eine Vorrichtung zum Aufbringen
des Ärmelfutters und Anpassen der Ärmel bei der Anfertigung von Kleidern nach der
deutschen Patentschrift Nr. 152271, die aus einem der Gestalt des menschlichen Armes
entsprechenden Modell besteht, wobei der Arm an seinem dem Handgelenk entsprechenden
Ende abnehmbar auf dem gebogenen Ende eines in einer Fußplatte verschraubten senkrechten
Halters sitzt und auf diesem gegen Verdrehung gesichert ist. Allerdings ist mit
dieser bekannten Vorrichtung eine Kontrolle nicht mehr möglich, nachdem der Ärmel
mit dem eigentlichen Bekleidungsstück verbunden wurde. Die Beseitigung dieses Nachteils
gelingt mittels einer Verbindungsvorrichtung für einen Arm einer Schaufensterpuppe
nach der DE 203 00 087 U1 . Die
bekannte Vorrichtung besteht aus einem Schulterteil mit einem Rahmen, der an zentraler
Position mit einer Kleeblattöffnung versehen ist, die mehrere Bögen hat und von
Gewindelöchern umgeben ist, einer Haltescheibe, die eine dem Rahmen zugewandte Rückseite
hat und an zentraler Position mit einem Halteloch versehen ist, das ein unteres
Ende polygonaler Form und mit relativ großer Weite hat, die durch dünne Rippen verbunden
sind und von mit den Gewindelöchern des Rahmens des Schulterteils ausgerichteten
oberen und unteren Befestigungslöchern umgeben ist, durch die Befestigungsschrauben
geführt sind, welche die Haltescheibe am Rahmen des Schulterteils befestigen, wobei
die oberen Befestigungslöcher zur Rückseite hin tiefere Einsenkungen haben als die
unteren Befestigungslöcher, und einem Armteil, das einen dem Rahmen des Schulterteils
gleichenden Rahmen aufweist, einer Befestigungsplatte, die an zentraler Position
mit einem Mittelloch versehen ist, das von mit den Gewindelöchern des Rahmens des
Armteils ausgerichteten Befestigungslöchern umgeben ist, durch die Befestigungsschrauben
geführt sind, welche die Befestigungsplatte am Rahmen des Armteils befestigen, und
einer Halteschraube, die an einem Schulterende eine abgerundete Kappe trägt und
daran anschließend einen polygonalen Abschnitt und einen Gewindeabschnitt hat, die
ferner durch das Mittelloch der Befestigungsplatte geführt ist und mit einer Mutter
an dieser befestigt ist, wobei zur Montage der Schaufensterpuppe die abgerundete
Kappe der Halteschraube in das obere Ende des Haltelochs der Haltescheibe eingeführt
wird und sodann die Halteschraube in das untere Ende des Haltelochs abgesenkt wird,
so dass der polygonale Abschnitt der Halteschraube in dieses eingepasst ist. Die
bekannte Vorrichtung ermöglicht ein leichtes Montieren und Demontieren des Armes
an bzw. von einer Schaufensterpuppe und gewährleistet stabilen Halt und eine Einstellung
des Spiels auch bei verschiedenen Armhaltungen sowie eine Verwendung des Armes als
Aufhängepunkt, wobei standardisierte Bauteile das Austauschen von Armen für eine
erhöhte Präsentationswirkung ermöglichen. Gleichwohl erscheint der Aufbau der bekannten
Vorrichtung relativ kompliziert. Auch sind insbesondere die Verstellmöglichkeiten
des Armes einschließlich der Fixierung in unterschiedlichen Einstellungen den Aufwand
erhöhende Eigenschaften, die für eine Schneiderbüste entbehrlich sind.
Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, einen in der täglichen
Praxis einer handwerklichen Fertigung einfach und bequem mit einem Torso einer Schneiderbüste
verbindbaren Armteil zu schaffen.
Die Aufgabe der Erfindung wird nach der Lehre des Hauptanspruchs gelöst,
indem ein einem menschlichen Arm wenigstens in Länge und Umfang ähnlich ausgebildetes
Armteil im Schulterbereich Befestigungsmittel in Form von den Torso umschließenden
und/oder an dem Torso haftfähigen Bändern und/oder haftfähig ausgebildeten Flächen
angeordnet sind, mittels derer das Armteil lösbar mit dem Torso verbunden ist.
Vorteilhaft ausgestaltet wird die Erfindung durch die Merkmale der
Unteransprüche. Auf der Oberfläche aufgebrachte Markierungen erleichtern die Beurteilung
der Passform und oder -genauigkeit ebenso wie eine Gestaltung des freien Endes in
Form einer menschlichen Hand. Indem im Schulterbereich eine Aufnahmetasche für ein
Schulterpolster vorgesehen ist, kann deren Verwendung simuliert werden. Eine Weiterführung
der Erfindung besteht darin, zwei Armteile mittels gemeinsamer Befestigungsmittel
zu einem Paar zu verbinden, wodurch eine weitere Vereinfachung der Handhabung erfolgt.
Zweckentsprechend besteht ein erfindungsgemäßes Armteil vorteilhaft aus einer textilen
Hülle mit geeigneter Füllung, wobei diese dem Armteil einerseits die Form verleiht
als andererseits Nadeln oder dergleichen Halt gibt. Dementsprechend kann das erfindungsgemäße
Armteil auch aus anderen Materialien bestehen wie beispielsweise geschäumtem, gespritztem oder
anderweitig geeignet geformtem Kunststoff sowie Holz oder Holzwerkstoff, ohne dass
hiermit weitere Materialien ausgeschlossen sein sollen. Als vorteilhafte Materialien
für Befestigungsmittel haben sich elastische Bänder und Klettbänder erwiesen. Darüber
hinaus erfüllen auch aufwendigere Lösungen wie Magnetschlösser die erfindungsgemäße
Aufgabe. Erfindungsgemäße Armteile können in verschiedenen anatomisch bedingten
Größen hergestellt werden, darunter selbstverständlich entsprechend der Konfektionsgrößen.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung in Form eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
1 eine stilisierte Ansicht mit elastischen
Bändern als Befestigungsmitteln;
2 eine stilisierte Ansicht mit einer Schulterpolstertasche
und 3 eine stilisierte Ansicht eines Armteilepaares
4 eine stilisierte Ansicht mit einer
Klettfläche und einem elastischen Band als Befestigungsmitteln.
1 zeigt ein Armteil 1 mit einem
Schulterbereich 2 und einem Handende 3. Der Übergang vom Unterarmbereich
zum Handende 3 ist durch eine Handgelenkslinie 4 markiert. Am
Schulterbereich 2 sind ein erstes elastisches Halteband 5 und
ein zweites elastisches Halteband 6 angebracht. Die Haltebänder
5, 6 werden über den Torso einer Schneiderbüste gestreift, wobei
vorteilhaft das erste Halteband 5 oberhalb und das zweite Halteband
6 unterhalb des Brustbereichs des Torsos angeordnet werden, so dass das
Armteil 1 anatomisch korrekt mit dem Torso verbunden ist.
In 2 ist ein Armteil 1 nach
1 dargestellt, das um eine Schulterpolstertasche
7 ergänzt ist. Die Verbindung mit einem Torso einer Schneiderbüste erfolgt
in gleicher Weise wie oben beschrieben.
3 zeigt ein Paar Armteile 1 gemäß
1, die durch ein gemeinsames elastisches Halteband
5, das dem ersten elastischen Halteband 5 nach 1
oder 2 entspricht, miteinander verbunden sind. Das zweite
Halteband 6 ist durch je ein Klettband 61 und 62 ersetzt,
so dass die Verbindung der Armteile 1 mit einem Torso einer Schneiderbüste
vereinfacht erfolgt, indem das obere Halteband 5 über den Torso gestreift
und die Fixierung der Armteile sodann mittels der Klettbänder 61 und
62 vorgenommen wird.
4 zeigt eine weitere Möglichkeit der
Ausbildung der Befestigungsmittel 5, 6 in der Weise, dass im oberen
Teil des Schulterbereichs 2 des Armteils 1 ein elastisches Halteband
5 angeordnet ist, das oberhalb des Brustbereichs des Torsos analog der
Ausbildung nach 1 angeordnet wird. Ein zweites Befestigungsmittel
ist in Form einer Klettfläche 6 vorgesehen, die flächig auf der Kontaktfläche
des Armteils 1 befestigt ist. Anstelle der Klettfläche 6 kann
ebenso eine Magnetplatte oder jedes sonstige, flächig haftende Verbindungsmittel
zur Anwendung gelangen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann auch darin bestehen,
dass die Enden der elastischen Haltebänder 5, 6 mit Klettbändern
abgeschlossen sind, so dass die Haltebänder 5, 6 am Armteil
1 frei positionierbar sind. Die Armteile 1 bestehen vorzugsweise
aus einer genähten textilen Hülle, die mit einer Füllung versehen ist. Als Füllmaterial
kommen bekannte Füllstoffe wie beispielsweise Schaumstoffflocken, Stoffreste, Holzwolle
oder ähnliches zum Einsatz.