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Dokumentenidentifikation DE202004010615U1 13.01.2005
Titel Armteil für Schneiderbüsten o.dgl.
Anmelder Hasselmann, Peggy, 26605 Aurich, DE
DE-Aktenzeichen 202004010615
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 13.01.2005
Registration date 09.12.2004
Application date from patent application 07.07.2004
IPC-Hauptklasse A41H 5/00
IPC-Nebenklasse A47F 8/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Zusatzteil für Schneiderbüsten, Dekorationspuppen oder vergleichbare Utensilien zur universellen Anwendung im gestalterischen, harndwerklichen und/oder Handelsbereich für Bekleidung nach dem Oberbegriff der Schutzansprüche.

Insbesondere bei handwerklicher Fertigung von Oberbekleidung wird das unfertige Kleidungsstück auf Schneider- oder Dekorationsbüsten angeordnet, beispielsweise um Korrekturen vorzunehmen. Obwohl die Passform der Ärmel ein wichtiges Kriterium darstellt, verfügen bekannte Schneiderbüsten entweder über keine oder nur über fest verbundene Armteile. Damit kann die Passform der Ärmel jedoch nicht hinreichend kontrolliert werden, da gerade Armlänge und/oder -umfang einer starken statistischen Streuung unterliegen. Diesen Nachteil beseitigt eine Vorrichtung zum Aufbringen des Ärmelfutters und Anpassen der Ärmel bei der Anfertigung von Kleidern nach der deutschen Patentschrift Nr. 152271, die aus einem der Gestalt des menschlichen Armes entsprechenden Modell besteht, wobei der Arm an seinem dem Handgelenk entsprechenden Ende abnehmbar auf dem gebogenen Ende eines in einer Fußplatte verschraubten senkrechten Halters sitzt und auf diesem gegen Verdrehung gesichert ist. Allerdings ist mit dieser bekannten Vorrichtung eine Kontrolle nicht mehr möglich, nachdem der Ärmel mit dem eigentlichen Bekleidungsstück verbunden wurde. Die Beseitigung dieses Nachteils gelingt mittels einer Verbindungsvorrichtung für einen Arm einer Schaufensterpuppe nach der DE 203 00 087 U1 . Die bekannte Vorrichtung besteht aus einem Schulterteil mit einem Rahmen, der an zentraler Position mit einer Kleeblattöffnung versehen ist, die mehrere Bögen hat und von Gewindelöchern umgeben ist, einer Haltescheibe, die eine dem Rahmen zugewandte Rückseite hat und an zentraler Position mit einem Halteloch versehen ist, das ein unteres Ende polygonaler Form und mit relativ großer Weite hat, die durch dünne Rippen verbunden sind und von mit den Gewindelöchern des Rahmens des Schulterteils ausgerichteten oberen und unteren Befestigungslöchern umgeben ist, durch die Befestigungsschrauben geführt sind, welche die Haltescheibe am Rahmen des Schulterteils befestigen, wobei die oberen Befestigungslöcher zur Rückseite hin tiefere Einsenkungen haben als die unteren Befestigungslöcher, und einem Armteil, das einen dem Rahmen des Schulterteils gleichenden Rahmen aufweist, einer Befestigungsplatte, die an zentraler Position mit einem Mittelloch versehen ist, das von mit den Gewindelöchern des Rahmens des Armteils ausgerichteten Befestigungslöchern umgeben ist, durch die Befestigungsschrauben geführt sind, welche die Befestigungsplatte am Rahmen des Armteils befestigen, und einer Halteschraube, die an einem Schulterende eine abgerundete Kappe trägt und daran anschließend einen polygonalen Abschnitt und einen Gewindeabschnitt hat, die ferner durch das Mittelloch der Befestigungsplatte geführt ist und mit einer Mutter an dieser befestigt ist, wobei zur Montage der Schaufensterpuppe die abgerundete Kappe der Halteschraube in das obere Ende des Haltelochs der Haltescheibe eingeführt wird und sodann die Halteschraube in das untere Ende des Haltelochs abgesenkt wird, so dass der polygonale Abschnitt der Halteschraube in dieses eingepasst ist. Die bekannte Vorrichtung ermöglicht ein leichtes Montieren und Demontieren des Armes an bzw. von einer Schaufensterpuppe und gewährleistet stabilen Halt und eine Einstellung des Spiels auch bei verschiedenen Armhaltungen sowie eine Verwendung des Armes als Aufhängepunkt, wobei standardisierte Bauteile das Austauschen von Armen für eine erhöhte Präsentationswirkung ermöglichen. Gleichwohl erscheint der Aufbau der bekannten Vorrichtung relativ kompliziert. Auch sind insbesondere die Verstellmöglichkeiten des Armes einschließlich der Fixierung in unterschiedlichen Einstellungen den Aufwand erhöhende Eigenschaften, die für eine Schneiderbüste entbehrlich sind.

Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, einen in der täglichen Praxis einer handwerklichen Fertigung einfach und bequem mit einem Torso einer Schneiderbüste verbindbaren Armteil zu schaffen.

Die Aufgabe der Erfindung wird nach der Lehre des Hauptanspruchs gelöst, indem ein einem menschlichen Arm wenigstens in Länge und Umfang ähnlich ausgebildetes Armteil im Schulterbereich Befestigungsmittel in Form von den Torso umschließenden und/oder an dem Torso haftfähigen Bändern und/oder haftfähig ausgebildeten Flächen angeordnet sind, mittels derer das Armteil lösbar mit dem Torso verbunden ist.

Vorteilhaft ausgestaltet wird die Erfindung durch die Merkmale der Unteransprüche. Auf der Oberfläche aufgebrachte Markierungen erleichtern die Beurteilung der Passform und oder -genauigkeit ebenso wie eine Gestaltung des freien Endes in Form einer menschlichen Hand. Indem im Schulterbereich eine Aufnahmetasche für ein Schulterpolster vorgesehen ist, kann deren Verwendung simuliert werden. Eine Weiterführung der Erfindung besteht darin, zwei Armteile mittels gemeinsamer Befestigungsmittel zu einem Paar zu verbinden, wodurch eine weitere Vereinfachung der Handhabung erfolgt. Zweckentsprechend besteht ein erfindungsgemäßes Armteil vorteilhaft aus einer textilen Hülle mit geeigneter Füllung, wobei diese dem Armteil einerseits die Form verleiht als andererseits Nadeln oder dergleichen Halt gibt. Dementsprechend kann das erfindungsgemäße Armteil auch aus anderen Materialien bestehen wie beispielsweise geschäumtem, gespritztem oder anderweitig geeignet geformtem Kunststoff sowie Holz oder Holzwerkstoff, ohne dass hiermit weitere Materialien ausgeschlossen sein sollen. Als vorteilhafte Materialien für Befestigungsmittel haben sich elastische Bänder und Klettbänder erwiesen. Darüber hinaus erfüllen auch aufwendigere Lösungen wie Magnetschlösser die erfindungsgemäße Aufgabe. Erfindungsgemäße Armteile können in verschiedenen anatomisch bedingten Größen hergestellt werden, darunter selbstverständlich entsprechend der Konfektionsgrößen.

Anhand der Zeichnung wird die Erfindung in Form eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in

1 eine stilisierte Ansicht mit elastischen Bändern als Befestigungsmitteln;

2 eine stilisierte Ansicht mit einer Schulterpolstertasche und 3 eine stilisierte Ansicht eines Armteilepaares

4 eine stilisierte Ansicht mit einer Klettfläche und einem elastischen Band als Befestigungsmitteln.

1 zeigt ein Armteil 1 mit einem Schulterbereich 2 und einem Handende 3. Der Übergang vom Unterarmbereich zum Handende 3 ist durch eine Handgelenkslinie 4 markiert. Am Schulterbereich 2 sind ein erstes elastisches Halteband 5 und ein zweites elastisches Halteband 6 angebracht. Die Haltebänder 5, 6 werden über den Torso einer Schneiderbüste gestreift, wobei vorteilhaft das erste Halteband 5 oberhalb und das zweite Halteband 6 unterhalb des Brustbereichs des Torsos angeordnet werden, so dass das Armteil 1 anatomisch korrekt mit dem Torso verbunden ist.

In 2 ist ein Armteil 1 nach 1 dargestellt, das um eine Schulterpolstertasche 7 ergänzt ist. Die Verbindung mit einem Torso einer Schneiderbüste erfolgt in gleicher Weise wie oben beschrieben.

3 zeigt ein Paar Armteile 1 gemäß 1, die durch ein gemeinsames elastisches Halteband 5, das dem ersten elastischen Halteband 5 nach 1 oder 2 entspricht, miteinander verbunden sind. Das zweite Halteband 6 ist durch je ein Klettband 61 und 62 ersetzt, so dass die Verbindung der Armteile 1 mit einem Torso einer Schneiderbüste vereinfacht erfolgt, indem das obere Halteband 5 über den Torso gestreift und die Fixierung der Armteile sodann mittels der Klettbänder 61 und 62 vorgenommen wird.

4 zeigt eine weitere Möglichkeit der Ausbildung der Befestigungsmittel 5, 6 in der Weise, dass im oberen Teil des Schulterbereichs 2 des Armteils 1 ein elastisches Halteband 5 angeordnet ist, das oberhalb des Brustbereichs des Torsos analog der Ausbildung nach 1 angeordnet wird. Ein zweites Befestigungsmittel ist in Form einer Klettfläche 6 vorgesehen, die flächig auf der Kontaktfläche des Armteils 1 befestigt ist. Anstelle der Klettfläche 6 kann ebenso eine Magnetplatte oder jedes sonstige, flächig haftende Verbindungsmittel zur Anwendung gelangen.

Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann auch darin bestehen, dass die Enden der elastischen Haltebänder 5, 6 mit Klettbändern abgeschlossen sind, so dass die Haltebänder 5, 6 am Armteil 1 frei positionierbar sind. Die Armteile 1 bestehen vorzugsweise aus einer genähten textilen Hülle, die mit einer Füllung versehen ist. Als Füllmaterial kommen bekannte Füllstoffe wie beispielsweise Schaumstoffflocken, Stoffreste, Holzwolle oder ähnliches zum Einsatz.


Anspruch[de]
  1. Armteil für Schneiderbüsten oder dergleichen, das einem menschlichen Arm wenigstens in Länge und Umfang ähnlich ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Schulterbereich (2) des Armteils (1) Befestigungsmittel (5, 6) in Form von den Torso umschließenden und/oder an dem Torso haftfähigen Bändern und/oder haftfähig ausgebildeten Flächen angeordnet sind, mittels derer das Armteil (1) lösbar mit dem Torso verbunden ist.
  2. Armteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberfläche Markierungen (4) aufgebracht sind.
  3. Armteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (3) die Form einer menschlichen Hand aufweist.
  4. Armteil nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Schulterbereich (2) eine Aufnahmetasche (7) für ein Schulterpolster vorgesehen ist.
  5. Armteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Armteile (1) mittels gemeinsamer Befestigungsmittel (5, 61, 62) zu einem Paar verbunden sind.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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