Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen Schleifmittel und
Schleifwerkzeuge, die zum Oberflächenschleifen und Polieren von harten und/oder
spröden Materialien geeignet sind. Die Erfindung betrifft insbesondere hochporöse,
gebundene Schleifartikel mit einer miteinander verbundene Poren aufweisenden Struktur
und Verfahren zur Herstellung hiervon. Die Schleifmittel der vorliegenden Erfindung
sind in Hochleistungsschleifvorgängen nützlich, wie beispielsweise dem Abschleifen
von Silicium-, Aluminiumoxidtitancarbid- und Siliciumcarbidwafern, welche typischerweise
bei der Herstellung von elektronischen Bauteilen verwendet werden.
(2) Hintergrundinformation
Die Verwendung poröser Schleifmittel zur Verbesserung mechanischer
Schleifvorgänge ist im Allgemeinen wohlbekannt. Poren schaffen typischerweise einen
Zugang für Schleiffluida, wie beispielsweise Kühlmittel und Schmiermittel, welche
dazu tendieren, ein effizienteres Schneiden zu fördern, metallurgischen Schaden
(zum Beispiel Oberflächenverbrennung) zu minimieren und die Lebensdauer des Werkzeugs
zu maximieren. Poren erlauben ebenso das Wegschaffen von Material (zum Beispiel
Spänen oder Schleifabfall), welches von einem Gegenstand, welcher geschliffen wird,
entfernt wird, was besonders dann wichtig ist, wenn der Gegenstand, der geschliffen
wird, relativ weich ist, oder wenn die Erfordernisse im Hinblick auf die Oberflächenbeschaffenheit
anspruchsvoll sind (zum Beispiel beim Abschleifen von Siliciumwafern).
Vorhergehende Versuche zur Herstellung von Schleifartikeln und/oder
-werkzeugen mit Porosität können im Allgemeinen in eine von zwei Kategorien eingeteilt
werden. Bei der ersten Kategorie wird eine Porenstruktur durch die Zugabe von organischen
porenerzeugenden Mitteln (wie beispielsweise zerkleinerten Walnussschalen) in den
Schleifartikel erzeugt. Diese Mittel zersetzen sich thermisch beim Brennen und hinterlassen
somit Hohlräume oder Poren in dem gehärteten Schleifwerkzeug. Beispiele für diese
Kategorie sind die U.S.-Patente 5,221,294 an Carmen, et al. und 5,429,648 an Wu
und die japanischen Patente A-91-161273 an Grotoh, et al., A-91-281174 an Satoh,
et al. Bei der zweiter Kategorie kann eine Porenstruktur durch die Zugabe von geschlossenzelligen
Materialien, wie beispielsweise Blasen-Aluminiumoxid, in einen Schleifartikel erzeugt
werden. Siehe zum Beispiel U.S.-Patent 5,203,886 an Sheldon, et al.
In einem alternativen Versuch offenbaren Wu et al. in den U.S.-Patenten
5,738,696 und 5,738,697, welche jeweils durch Bezugnahme vollständig hierin aufgenommen
sind, einen Schleifartikel und ein Verfahren zur Herstellung hiervon umfassend faserartige
Schleifkörner mit einem Länge-zu-Durchmesser-Aspektverhältnis von mindestens 5:1.
Die Porenpackungscharakteristika der länglichen Schleifkörner führten zu einem Schleifartikel
mit erhöhter Porosität und Permeabilität und Eignung zum Schleifen mit relativ hohen
Leistungen.
Mit zunehmender Nachfrage auf dem Markt nach Präzisionsbauteilen in
Produkten wie beispielsweise Motoren, feuerfesten Vorrichtungen und elektronischen
Vorrichtungen (zum Beispiel Silicium- und Siliciumcarbidwafern, Magnetköpfen und
Anzeigefenstern) stieg der Bedarf an verbesserten Schleifwerkzeugen zum Feinpräzisionsschleifen
und -polieren von Keramik und anderen relativ harten und/oder spröden Materialien.
Die in der Technik bekannten Schleifwerkzeuge haben sich als nicht vollständig zufriedenstellend
bei der Erfüllung der obengenannten Bedürfnisse erwiesen. Daher besteht ein Bedarf
an verbesserten Schleifartikeln und Schleifwerkzeugen und insbesondere jenen, welche
einen relativ hohen Grad an Porosität aufweisen.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren zur Herstellung
eines Schleifartikels. Das Verfahren umfasst das Mischen einer Mischung aus Schleifkorn,
Bindungsmaterial und Dispersoidpartikeln, wobei die Mischung von etwa 0,5 bis etwa
25 Volumenprozent Schleifkorn, von etwa 19,5 bis etwa 49,5 Volumenprozent Bindungsmaterial
und von etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent Dispersoidpartikel enthält. Das Verfahren
umfasst des weiteren ein Pressen der Mischung zu einem mit Schleifmittel beladenen
Verbundstoff, thermisches Bearbeiten des Verbundstoffs und Eintauchen des Verbundstoffs
in ein Lösemittel über einen Zeitraum, welcher geeignet ist, um im Wesentlichen
das gesamte Dispersoid aufzulösen, wobei das Dispersoid in dem Lösemittel löslich
ist. Des weiteren sind das Schleifkorn und das Bindungsmaterial im Wesentlichen
unlöslich in dem Lösemittel. Bei einer Variation dieses Aspekts enthält das Bindungsmaterial
von etwa 35 bis etwa 85 Gewichtsprozent Kupfer, von etwa 15 bis etwa 65 Gewichtsprozent
Zinn und von etwa 0,2 bis etwa 1,0 Gewichtsprozent Phosphor. Bei einer weiteren
Variation dieses Aspekts enthält das Dispersoid granulares Natriumchlorid und das
Lösemittel Kochwasser.
Bei einem anderen Aspekt umfasst die vorliegende Erfindung ein Schleifsegment
für eine segmentierte Schleifscheibe. Das Schleifsegment umfasst einen Verbundstoff
umfassend eine Mehrzahl von Superschleifkörnern und eine Metallbindungsmatrix, welche
bei einer Temperatur im Bereich von etwa 370 bis etwa 795°C zusammen gesintert
wurden, wobei in dem Verbundstoff eine Mehrzahl miteinander verbundener Poren angeordnet
ist, wobei der Verbundstoff von etwa 0,5 bis etwa 25 Volumenprozent Schleifkorn,
von etwa 19,5 bis etwa 49,5 Prozent Metallbindung und von etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent
miteinander verbundene Porosität aufweist. Die Metallbindungsmatrix enthält von
etwa 35 bis etwa 70 Gewichtsprozent Kupfer, von etwa 30 bis etwa 65 Gewichtsprozent
Zinn und von etwa 0,2 bis etwa 1,0 Gewichtsprozent Phosphor. Die Mehrzahl der Superschleifkörner
ist ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Diamant und kubischem Bornitrid, wobei
die Superschleifkörner eine durchschnittliche Partikelgröße von weniger als etwa
300 Mikron aufweisen.
Gemäß einem weiteren Aspekt umfasst diese Erfindung eine segmentierte
Schleifscheibe. Die Schleifscheibe umfasst einen Kern mit einer minimalen spezifischen
Festigkeit von 2,4 MPa-cm3/g, einer Kerndichte von 0,5 bis 8,0 g/cm3
und einem kreisförmigen Perimeter. Die Schleifscheibe umfasst des weiteren einen
Schleifrand mit einer Mehrzahl von Segmenten, wobei jedes der Segmente einen Verbundstoff
mit einer Mehrzahl von Schleifkörnern und einer Metallbindungsmatrix enthält, welche
bei einer Temperatur im Bereich von etwa 370 bis etwa 795°C zusammen gesintert
wurden, wobei in dem Verbundstoff eine Mehrzahl miteinander verbundener Poren angeordnet
ist, wobei der Verbundstoff von etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundene
Porosität aufweist. Die Schleifscheibe weist darüber hinaus noch eine thermisch
stabile Bindung zwischen dem Kern und jedem der Mehrzahl der Segmente auf.
Gemäß noch einem weiteren Aspekt umfasst diese Erfindung ein Verfahren
zur Herstellung eines Schleifartikels mit von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent
miteinander verbundener Porosität. Das Verfahren umfasst das Mischen einer Mischung
aus Schleifkorn, organischem oder anderem nichtmetallischen Bindungsmaterial und
Dispersoidpartikeln, wobei die Mischung von etwa 0,5 bis etwa 25 Volumenprozent
Schleifkorn, von etwa 19,5 bis etwa 65 Volumenprozent organisches Bindungsmaterial
und von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent Dispersoidpartikel enthält. Das Verfahren
umfasst des weiteren ein Pressen der Mischung zu einem mit Schleifmittel beladenen
Verbundstoff, thermisches Bearbeiten des Verbundstoffs, Eintauchen des Verbundstoffs
in ein Lösemittel über einen Zeitraum, welcher geeignet ist, um im Wesentlichen
das gesamte Dispersoid aufzulösen, wobei das Dispersoid in dem Lösemittel löslich
ist. Bei einer Variation dieses Aspekts enthält das Dispersoid granulären Zucker
und das Lösemittel Kochwasser.
Gemäß noch einem anderen Aspekt umfasst die vorliegende Erfindung
ein Schleifsegment für eine segmentierte Schleifscheibe. Das Schleifsegment umfasst
einen Verbundstoff umfassend eine Mehrzahl von Superschleifkörnern und eine nichtmetallische
Bindungsmatrix, welche zusammen gesintert wurden, wobei der Verbundstoff eine Mehrzahl
darin angeordneter, miteinander verbundener Poren umfasst und etwa 0,5 bis etwa
25 Volumenprozent Schleifkorn, von etwa 19,5 bis etwa 65 Prozent nichtmetallische
Bindung und von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität
aufweist. Die Mehrzahl der Superschleifkörner ist ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Diamant und kubischem Bornitrid, wobei die Mehrzahl der Superschleifkörner eine
durchschnittliche Partikelgröße von weniger als etwa 300 Mikron aufweisen.
Gemäß noch einem weiteren Aspekt umfasst diese Erfindung eine segmentierte
Schleifscheibe. Die Schleifscheibe umfasst einen Kern mit einer minimalen spezifischen
Festigkeit von 2,4 MPa-cm3/g, einer Kerndichte von 0,5 bis 8,0 g/cm3
und einem kreisförmigen Perimeter. Die Schleifscheibe umfasst des weiteren einen
Schleifrand mit einer Mehrzahl von Segmenten, wobei jedes der Segmente einen Verbundstoff
aus Schleifkörnern und einer nichtmetallischen Bindungsmatrix enthält, welche zusammen
gesintert wurden, wobei der Verbundstoff eine Mehrzahl darin angeordneter, miteinander
verbundener Poren aufweist und von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander
verbundene Porosität aufweist. Die Schleifscheibe weist darüber hinaus noch eine
thermisch stabile Bindung zwischen dem Kern und jedem der Mehrzahl der Segmente
auf.
1 ist eine schematische Darstellung einer
Ausführungsform eines Schleifsegments dieser Erfindung; und
2A ist eine teilweise schematische Darstellung
einer Ausführungsform einer Schleifscheibe mit sechzehn der Schleifsegmente von
1;
2B ist eine Querschnittsansicht entlang
der Linie „A"-„A" von 2A; und
2C ist eine teilweise vergrößerte Ansicht,
welche den Bereich 110 von 2B zeigt.
Die vorliegende Erfindung umfasst einen porösen Schleifartikel, der
bei Präzisionsschleif-, Polier- oder Schneidanwendungen nützlich sein kann. Ein
Beispiel der Schleifscheibe der vorliegenden Erfindung ist ein Schleifsegment
10 für eine segmentierte Schleifscheibe 100 (siehe zum Beispiel
1 und 2, welche
unten in Bezug auf Beispiel 1 detaillierter beschrieben sind). Eine Ausführungsform
eines Schleifartikels dieser Erfindung weist von etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent
miteinander verbundene Porosität auf. Eine andere Ausführungsform eines Schleifartikels
dieser Erfindung weist eine nicht metallische Bindung, wie beispielsweise ein organisches
Bindungsmaterial (zum Beispiel Phenolharz), auf und weist von etwa 40 bis etwa 80
Volumenprozent miteinander verbundene Porosität auf. Diese Erfindung umfasst ebenso
ein Verfahren zur Herstellung poröser Schleifartikel. Schleifscheiben (zum Beispiel
Schleifscheibe 100) mit einem oder mehreren der Schleifartikel (zum Beispiel
Segment 10) dieser Erfindung sind potentiell vorteilhaft zum Hochglanzpoliturschleifen
harter und/oder spröder Materialien, wie beispielsweise Siliciumwafern, Siliciumcarbid,
Aluminiumoxidtitancarbid und dergleichen. Diese Schleifscheiben können des weiteren
dahingehend vorteilhaft sein, dass sie die Notwendigkeit des Nachbearbeitens (oder
sonstigen Konditionierens) der Schleiffläche der Schleifscheibe während des Hochglanzpoliturschleifens
der obengenannten Materialien eliminieren können. Andere potentielle Vorteile dieser
Erfindung werden in der folgenden Diskussion und den folgenden Beispielen deutlich
werden.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung war die Erkenntnis, im Gegensatz
zu herkömmlichem Wissen (siehe zum Beispiel das japanische Patent 60-118,469 an
Ishihara), dass Schleifartikel mit mehr als 50 Volumenprozent miteinander verbundener
Porosität und insbesondere mit von etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander
verbundener Porosität eine verbesserte Schleifleistung beim Schleifen harter und/oder
spröder Materialien bereit stellen können, ohne die mechanische Integrität des Schleifartikels
im wesentlichen zu opfern. Ausführungsformen des Schleifartikels dieser Erfindung
umfassen daher mindestens 50 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität und
effektive Mengen von mindestens einem Schleifkorn und Bindungsmaterial. Die Schleifartikel
können des weiteren wahlweise Füllstoffe, Schmiermittel und andere dem Fachmann
bekannte Komponenten aufweisen. Diese Schleifartikel weisen vorzugsweise von etwa
50 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität und am bevorzugtesten
von etwa 50 bis etwa 70 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität auf.
Im wesentlichen jedes Schleifkorn kann bei den Schleifartikeln dieser
Erfindung verwendet werden. Herkömmliche Schleifmittel können umfassen, sind jedoch
nicht beschränkt auf: Aluminiumoxid, Silica, Siliciumcarbid, Zirkonoxid-Aluminiumoxid,
Granat und Schmirgel in Korngrößen im Bereich von etwa 0,5 bis etwa 5000 Mikron,
vorzugsweise von etwa 2 bis etwa 300 Mikron. Superschleifkörner, umfassend jedoch
nicht beschränkt auf Diamant und kubisches Bornitrid (CBN), mit oder ohne Metallbeschichtung,
mit im wesentlichen ähnlichen Korngrößen wie die herkömmlichen Körner, können ebenso
verwendet werden. Die Schleifkorngröße und die Typauswahl variieren typischerweise
in Abhängigkeit von der Art des Werkstücks und des Typs des Schleifvorgangs. Zum
Feinschliff(das heißt „Hochglanzpolitur")-Schleifen können Superschleifkörner
mit einer kleineren Partikelgröße wie beispielsweise im Bereich von etwa 0,5 bis
etwa 120 Mikron oder sogar von etwa 0,5 bis etwa 75 Mikron wünschenswert sein. Im
Allgemeinen sind kleinere (das heißt feinere) Korngrößen für Feinschleif- und Oberflächenfertigbearbeitungs-/Poliervorgänge
bevorzugt, während größere (das heißt gröbere) Korngrößen zum Formen, Verdünnen
und für andere Vorgänge bevorzugt sind, bei denen eine relativ große Menge an Material
entfernt werden muss.
Im Wesentlichen jede Art von Bindungsmaterial, welches gewöhnlicherweise
bei der Herstellung von gebundenen Schleifartikeln verwendet wird, kann als Matrixmaterial
in dem Schleifartikel dieser Erfindung verwendet werden. Beispielsweise kann eine
metallische, organische, harzartige oder glasartige Bindung (zusammen mit geeigneten
Härtungsmitteln, falls nötig) verwendet werden, wobei eine metallische Bindung im
Allgemeinen wünschenswert ist. Eine Metallbindung mit einer Bruchzähigkeit im Bereich
von etwa 1,0 bis etwa 6,0 MPa·m1/2 ist im Allgemeinen wünschenswert,
wobei eine Bruchzähigkeit im Bereich von etwa 1,0 bis etwa 3,0 MPa·m1/2
bevorzugt ist. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Bruchzähigkeit werden in den
U.S.-Patenten 6,093,092 und 6,102,789 an Ramanath et al. bereitgestellt, welche
hierin vollständig durch Bezugnahme aufgenommen sind und hierin im Folgenden als
die Ramanath-Patente bezeichnet werden.
Materialien, die in einer Metallbindungsmatrix nützlich sind, umfassen,
sind jedoch nicht beschränkt auf: Bronze, Kupfer und Zinklegierungen (zum Beispiel
Messing), Kobalt, Eisen, Nickel, Silber, Aluminium, Indium, Antimon, Titan, Zirkonium
und deren Legierungen sowie Mischungen hiervon. Eine Mischung aus Kupfer und Zinn
wurde als eine im Allgemeinen wünschenswerte Metallbindungsmatrixzusammensetzung
befunden. Zusammensetzungen mit etwa 35 bis etwa 85 Gewichtsprozent Kupfer und von
etwa 15 bis etwa 65 Gewichtsprozent Zinn können für die Schleifartikel dieser Erfindung
geeignet sein. Zusammensetzungen mit von etwa 35 bis etwa 70 Gewichtsprozent Kupfer,
von etwa 30 bis etwa 65 Gewichtsprozent Zinn und wahlweise von etwa
0,2 bis etwa 1,0 Gewichtsprozent Phosphor (wie beispielsweise in einer Kupfer-Phosphor-Legierung)
sind bevorzugt. Diese Bindungsmaterialien können wahlweise mit Titan oder Titanhydrid,
Chrom oder einem anderen Superschleifmittelreaktionsmaterial verwendet werden, welches
dazu fähig ist, eine chemische Carbid- oder Nitridbindung zwischen dem Korn und
der Bindung an der Oberfläche des Superschleifkorns unter den ausgewählten Sinterbedingungen
zu bilden, um die Verbindungen zwischen Korn und Bindung zu festigen. Stärkere Korn/Bindungs-Wechselwirkungen
reduzieren im Allgemeinen das „Ausreißen" des Korns, was tendentiell zu einer
Beschädigung des Werkstücks und einer kürzeren Lebenszeit des Werkstücks führt.
Ein Beispiel für eine geeignete organische Bindung ist ein wärmehärtbares
Harz, jedoch können andere Arten von Harzen verwendet werden. Vorzugsweise ist das
Harz entweder ein Epoxidharz oder ein Phenolharz, und es kann in flüssiger Form
oder Pulverform verwendet werden. Spezifische Beispiele geeigneter wärmehärtbarer
Harze umfassen Phenolharze (zum Beispiel Novolak und Resol) Epoxidharz, ungesättigten
Polyester, Bismaleimid, Polyimid, Cyanatester, Melamine und dergleichen.
Ausführungsformen des Schleifartikels dieser Erfindung umfassen von
etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität, wobei die durchschnittliche
Porengröße im Bereich von etwa 25 bis etwa 500 Mikron liegt. Die miteinander verbundene
Porosität entsteht während der Herstellung durch Zugabe einer ausreichenden Menge
an Dispersoidpartikeln zu der Mischung des Schleifkorns und Bindemittels, um zu
gewährleisten, dass ein relativ hoher Prozentsatz an Dispersoidpartikeln mit anderen
Dispersoidpartikeln in dem geformten Schleifartikel in Kontakt steht (vor und nach
dem Sintern).
Eine wünschenswerte poröse Ausführungsform umfasst von etwa 0,5 bis
etwa 25 Volumenprozent Superschleifmittel und von etwa 30,5 bis etwa 49,5 Volumenprozent
Metallbindungsmatrix, welche bei einer Temperatur im Bereich von etwa 370 bis etwa
795°C bei einem Druck im Bereich von etwa 20 bis etwa 33 MPa zusammen gesintert
werden. Die Metallbindungsmatrix umfasst von etwa 35 bis etwa 70 Gewichtsprozent
Kupfer, von etwa 30 bis etwa 65 Gewichtsprozent Zinn und von etwa 0,2 bis etwa 1,0
Gewichtsprozent Phosphor. Das Superschleifmittel enthält Diamant mit einer Partikelgröße
im Bereich von etwa 0,5 bis etwa 300 Mikron (und in bestimmten Ausführungsformen
von etwa 0,5 bis etwa 75 Mikron).
Andere wünschenswerte poröse Ausführungsformen umfassen von etwa 40
bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität, wobei die durchschnittliche
Porengröße im Bereich von etwa 150 bis etwa 500 Mikron liegt. Diese Ausführungsformen
umfassen des weiteren von etwa 0,5 bis etwa 25 Volumenprozent Superschleifmittel
und von etwa 19,5 bis etwa 65 Volumenprozent organische Bindung, die bei Temperaturen
im Bereich von etwa 100 bis etwa 200°C (oder 400 bis etwa 450°C für Polyimidharze)
mit Drücken im Bereich von etwa 20 bis etwa 33 MPa zusammen gehärtet werden. (Dispersoide
mit einer nadelförmigen Form, zum Beispiel mit einem Aspektverhältnis von > oder
= 2:1, können wünschenswerter Weise verwendet werden, um etwa 40 bis 50 Volumenprozent
miteinander verbundene Porosität zu erreichen.) Die Schleifartikel dieser Erfindung
können unter Verwendung herkömmlicher Pulvermetallurgie-/Polymerherstellungsverfahren
hergestellt werden. Schleifmittel, Bindung und Dispersoid in Pulverform von geeigneter
Größe und Zusammensetzung werden gut vermischt, zu einer geeigneten Form geformt
und bei einer relativ hohen Temperatur und relativ hohem Druck gesintert/gehärtet,
um einen relativ dichten Verbundstoff, vorzugsweise mit einer Dichte von mindestens
95% der theoretischen Dichte (und typischerweise von etwa 98 bis 99% der theoretischen
Dichte) zu erhalten. Für Schleifartikel mit einer Metallbindungsmatrix werden die
Pulver typischerweise im Bereich von etwa 370 bis etwa 795°C bei Drücken im
Bereich von etwa 20 bis etwa 33 MPa gesintert. Zum Beispiel wird bei einer Ausführungsform
die Pulvermischung zuerst auf 401°C über 20 Minuten erwärmt. Die Pulver werden
dann bei einer Temperatur von 401°C und einem Druck von 22,1 MPa 10 Minuten
lang gesintert. Nach dem Kühlen werden die mit Schleifmittel beladenen Verbundstoffe,
welche Dispersoide enthalten, welche im Wesentlichen miteinander in Kontakt sind,
in ein Lösemittel eingetaucht, um selektiv die Dispersoide zu entfernen (das heißt
aufzulösen). Der resultierende Schleifartikel hat eine schaumartige Struktur umfassend
eine Mischung aus Schleifmittel und Bindungsmatrix und mit einem Netzwerk von effektiv
zufällig verteilten miteinander verbundenen Poren (das heißt Hohlräumen, aus welchen
das Dispersoid gelöst wurde).
Es kann im Wesentlichen jedes Dispersoid verwendet werden, das leicht
auflösbar ist in einem Lösemittel, wie beispielsweise Wasser, Alkohol, Aceton und
dergleichen. Im Allgemeinen sind Dispersoide, die in Wasser löslich sind, wie beispielsweise
Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Magnesiumchlorid, Calciumchlorid, Natriumsilicat,
Natriumcarbonat, Natriumsulfat, Kaliumsulfat, Magnesiumsulfat und dergleichen und
Mischungen hiervon bevorzugt. Zur Verwendung bei einigen Schleifanwendungen (wie
beispielsweise Siliciumwafern und anderen Elektronikkomponenten) kann die Verwendung
eines nichtionischen (das heißt nicht-Salz-)Dispersoids, wie beispielsweise Zucker,
Dextrin, Polysaccharidoligomeren, wünschenswert sein. Am meisten bevorzugt sind
Dispersoide mit einer relativ hohen Löslichkeit in Wasser und einer relativ schnellen
Auflösekinetik, wie beispielsweise Natriumchlorid oder Zucker.
Bevorzugte Dispersoide können auch einen relativ hohen Schmelzpunkt (mp) aufweisen,
um dem Sinterprozess standzuhalten. Natriumchlorid weist beispielsweise einen Schmelzpunkt
von etwa 800°C auf. Für Schleifartikel, bei denen sehr hohe Sintertemperaturen
notwendig sind, können Dispersoide wie beispielsweise Natriumaluminiumsilicat (mp
1650°C), Magnesiumsulfat (mp 1124°C), Kaliumphosphat (mp 1340°C), Kaliumsilicat
(mp 976°C), Natriummetasilicat (mp 1088°C) und Mischungen hiervon verwendet
werden.
Die Partikelgröße der Dispersoide liegt typischerweise im Bereich
von etwa 25 bis etwa 500 Mikron. Bei einer wünschenswerten Ausführungsform umfassen
die Dispersoide eine Partikelgrößenverteilung von etwa 74 bis etwa 210 Mikron (das
heißt einschließlich Dispersoidpartikeln feiner als U.S. Mesh (Standard Sieve (Standardsieb))
70 und gröber als U.S. Mesh 200). Bei einer anderen Ausführungsform umfassen die
Dispersoide eine Partikelgrößenverteilung von etwa 210 bis etwa 300 Mikron (das
heißt einschließlich Dispersoidpartikeln feiner als U. S. Mesh 50 und gröber als
U. S. Mesh 70). In noch einer anderen wünschenswerten Ausführungsform, bei welcher
Zucker als Dispersoid verwendet wird, können Partikelgrößenverteilungen im Bereich
von etwa 150 bis etwa 500 Mikron verwendet werden (das heißt einschließlich Dispersoidpartikeln
feiner als U.S. Mesh 35 und gröber als U.S. Mesh 100).
Die hierin oben beschriebenen Schleifartikel können zur Herstellung
von im Wesentlichen jeder Art von Schleifwerkzeug verwendet werden. Zu im Allgemeinen
wünschenswerten Werkzeugen zählen Oberflächenschleifscheiben (zum Beispiel ANSI
Typ 2A2T oder Typ 2A2TS Schleifscheiben und Typ 1A und 1A1 Schleifscheiben) sowie
Schleiftassen (zum Beispiel ANSI Typ 2 oder Typ 6 Scheiben oder Typ 119V glockenartige
Schleiftassen). Die Schleifscheiben können einen Kern (zum Beispiel Kern
20 von 2A–2C)
mit einer zentralen Bohrung zum Anbringen der Scheibe auf einer Schleifmaschine
aufweisen, wobei der Kern zum Halten eines porösen Schleifrandes gestaltet ist,
welcher entlang seiner Peripherie angeordnet ist (siehe zum Beispiel Schleifscheibe
100 in 2A, welche hierin unten mit Bezug auf
Beispiel 1 detaillierter beschrieben ist). Diese beiden Teile der Scheibe werden
typischerweise mit einer Haftmittelbindung zusammengehalten, welche unter Schleifbedingungen
thermisch stabil ist, und die Scheibe und die Komponenten hiervon sind so ausgeführt,
dass sie Belastungen aushalten, welche bei Scheibenumfangsgeschwindigkeiten von
bis zu mindestens 80 m/sec und wünschenswerterweise bis zu 160 m/sec oder mehr entstehen.
Bei einer Ausführungsform ist der Kern im wesentlichen kreisförmig.
Der Kern kann im Wesentlichen jegliches Material mit einer minimalen spezifischen
Festigkeit von 2,4 MPa-cm3/g, und noch wünschenswerter im Bereich von
etwa 40 bis etwa 185 MPa-cm3/g, umfassen. Das Kernmaterial weist eine
Dichte von 0,5 bis 8,0 g/cm3 und vorzugsweise von etwa 2,0 bis etwa 8,0
g/cm3 auf. Zu Beispielen für geeignete Materialien zählen Stahl, Aluminium,
Titan, Bronze, deren Verbundstoffe und Legierungen sowie Kombinationen hiervon.
Verstärkte Kunststoffe mit der genannten minimalen spezifischen Festigkeit können
ebenso zum Aufbau des Kerns verwendet werden. Verbundstoffe und verstärkte Kernmaterialen
weisen typischerweise eine kontinuierliche Phase einer Metall- oder einer Kunststoff-Matrix
auf, oft anfänglich in Pulverform bereitgestellt, wozu Fasern oder Körner oder Partikel
eines härteren, nachgiebigeren und/oder weniger dichten Materials als diskontinuierliche
Phase hinzugegeben wird. Beispiele für Verstärkungsmaterialien, die zur Verwendung
im Kern der Werkzeuge der Erfindung geeignet sind, sind Glasfaser, Kohlenstofffaser,
Aramid-Faser, Keramik-Faser, keramische Partikel und Körner und hohle Füllstoffmaterialien
wie beispielsweise Glas-, Mullit-, Aluminiumoxid- und Z-Light-Kugeln. Zu im Allgemeinen
wünschenswerten metallischen Kernmaterialien zählen ANSI 4140 Stahl und Aluminiumlegierungen
2024, 6065 und 7178. Weitere Einzelheiten hinsichtlich geeigneter Kernmaterialien,
Eigenschaften und dergleichen sind in den Ramanath-Patenten zur Verfügung gestellt.
Eine Schleifscheibe (zum Beispiel Schleifscheibe 100, die
in 2A gezeigt ist) kann hergestellt werden, indem erst
einzelne Segmente einer vorher gewählten Dimension, Zusammensetzung und Porosität
wie hierin oben beschrieben geformt werden (für zum Beispiel Segment 10,
das in 1 gezeigt ist, welche hierin unten in Bezug
auf Beispiel 1 detaillierter beschrieben wird). Schleifscheiben können durch viele
verschiedene in der Technik bekannte Verfahren geformt und gesintert, gebrannt oder
gehärtet werden. Zu diesen Verfahren zählen Heißpressen (bei Drücken von etwa 14–28
MPa), Kaltpressen (bei Drücken von etwa 400–500 MPa oder mehr) und Heißprägen
in einer Stahlform (bei Drücken von etwa 90–110 MPa). Der Fachmann wird leicht
erkennen können, dass Kaltpressen (und zu einem geringeren Grad Heißprägen) nur
für Dispersoidpartikel mit einer hohen Druckfestigkeit (das heißt Widerstand gegenüber
Brechen) nützlich sind. Für Metallbindungsschleifartikel ist Heißpressen (bei etwa
350–500°C und 22 MPa) bevorzugt. Für Schleifartikel mit organischer Bindung,
bei denen ein zuckerhaltiges Dispersoid verwendet wird, kann Kalt- oder „Warm"-pressen
(bei Temperaturen von weniger als etwa 160°C) wünschenswert sein. Zusätzliche
Einzelheiten hinsichtlich Press- und Wärmebearbeitungstechniken sind in dem U.S.-Patent
5,827,337 zur Verfügung gestellt, welches hierin vollständig durch Bezugnahme aufgenommen
ist.
Nach dem Pressen, Wärmebearbeiten und Eintauchen in ein Lösemittel
werden die Segmente typischerweise durch herkömmliche Techniken fertigbearbeitet,
wie beispielsweise durch Schleifen oder Schneiden unter Verwendung von keramischen
Schleifscheiben oder Karbidschneidscheiben, um ein Schleifrandsegment mit den gewünschten
Dimensionen und Toleranzen zu erhalten. Die Segmente können dann mit einem geeigneten
Haftmittel an die Peripherie des Kern angebracht werden (siehe zum Beispiel
2A–2C
wie hierin nachfolgend ebenso beschrieben). Zu wünschenswerten Haftmitteln zählen
353-NDT Epoxidharz (EPO-TEK, Billerica, MA) mit einem 10:1 Gewichtsverhältnis von
Harz zu Härter und Technodyne® HT-18 Epoxidharz (erhalten von Taoka
Chemicals, Japan) und sein modifizierter Aminhärter vermischt in einem Verhältnis
von etwa 100 Gewichtsteilen Harz zu etwa 19 Gewichtsteilen Härter. Weitere Einzelheiten
hinsichtlich Haftmitteln, deren Eigenschaften und die Anwendung hiervon auf Metallbindungsschleifscheiben
werden in den Ramanath-Patenten bereit gestellt.
Ein alternatives Verfahren zur Schleifscheibenherstellung umfasst
das Bilden von Segmentvorläufereinheiten aus einer Pulvermischung aus Schleifmittel,
Bindung und Dispersoid, Formen der Segmenteinheiten um den Umfang des Kerns herum
und Anwenden von Wärme und Druck zur Schaffung und Anbringung der Segmente in situ
(das heißt durch Ko-Sintern des Kerns und des Randes). Nach dem Ko-Sintern wird
die Schleifscheibe in ein ausgewähltes Lösemittel getaucht, um die Dispersoide aus
dem Rand aufzulösen, wodurch sich ein hochporöser Schleifrand ergibt (wie vorher
beschrieben). Bei diesem alternativen Verfahren kann es wünschenswert sein, Dispersoide
ohne Gehalt von Chloridionen (zum Beispiel Natriumchlorid) zu verwenden, falls das
Kernmaterial Aluminium oder eine Aluminiumlegierung (zum Beispiel Legierung 7075)
enthält, da Aluminiumlegierungen in Gegenwart von Chloridionen Grübchen bilden können.
Die Schleifartikel und -werkzeuge dieser Erfindung (zum Beispiel Schleifscheibe
100, welche in 2A gezeigt ist und hierin unten
detaillierter beschrieben ist) sind wünschenswert zum Schleifen von keramischen
Materialien einschließlich verschiedener Oxide, Carbide, Nitride und Silicide wie
beispielsweise Siliciumnitrid, Siliciumdioxid und Siliciumoxynitrid, stabilisiertem
Zirkonoxid, Aluminiumoxid (z. B. Saphir), Borcarbid, Bornitrid, Titandiborid und
Aluminiumnitrid und Verbundstoffen dieser Keramiken sowie bestimmten Metallmatrixverbundstoffen
wie beispielsweise Sintercarbiden, polykristallinem Diamant und polykristallinem
kubischen Bornitrid. Entweder Einkristall- oder polykristalline Keramiken können
mit diesen Schleifwerkzeugen geschliffen werden. Des weiteren sind die Schleifartikel
und -werkzeuge dieser Erfindung insbesondere gut geeignet zum Schleifen von Materialien,
welche bei Elektronikanwendungen verwendet werden, wie beispielsweise Siliciumwafern
(bei der Halbleiterherstellung verwendet), Aluminiumoxidtitancarbid (bei der Magnetkopfherstellung
verwendet) sowie anderen Substratmaterialien.
Die Modifikationen der verschiedenen Aspekte der vorliegenden Erfindung
wie hierin oben beschrieben sind nur beispielhaft. Es versteht sich, dass dem Durchschnittsfachmann
ohne weiteres andere Modifikationen der veranschaulichenden Ausführungsformen einfallen
werden. Alle derartigen Modifikationen und Variationen werden als innerhalb des
Umfangs und der Wesensart der vorliegenden Erfindung wie durch die beiliegenden
Ansprüche definiert liegend erachtet.
Die folgenden Beispiele veranschaulichen lediglich verschiedene Ausführungsformen
der Artikel und Verfahren dieser Erfindung. Der Umfang dieser Erfindung ist nicht
als durch die hierin beschriebenen spezifischen Ausführungsformen beschränkt, sondern
so, wie durch die folgenden Ansprüche definiert, anzusehen. Falls nicht anders angegeben,
sind alle Teile und Prozentsätze in den Beispielen auf das Gewicht bezogen.
BEISPIEL 1
Schleifscheiben 100 gemäß den Prinzipien dieser Erfindung
wurden in Form von metallgebundenen Diamantscheiben vom Typ 2A2TS unter Verwendung
der unten beschriebenen Materialien und Verfahren hergestellt.
Pulvermetalllegierung (hierin unten definiert) wurde mit nicht iodiertem
Tafelsalz (erhalten von Shaw's, Inc., Worcester, MA) mit einem Gewichtsverhältnis
von 65:35 Metalllegierung:Tafelsalz, was einem Volumenverhältnis von 31,56:68,44
Metalllegierung:Tafelsalz entspricht, gemischt. Das Tafelsalz (vorwiegend Natriumchlorid)
wurde in einer SpexTM Mill (SpexTM-Mühle) (hergestellt durch
SPEX Company, Metuchen, NJ) gemahlen und gesiebt, um eine Partikelgrößenverteilung
im Bereich etwa 74 bis etwa 210 Mikron (das heißt gröber als 200 U.S. Mesh und feiner
als 70 U.S. Mesh) bereitzustellen.
Die Pulvermetalllegierung enthielt ein Gemisch aus 43,74 Gewichtsprozent
Kupferpulver (Dendritic FS Grade, Partikelgröße –325 Mesh, erhalten von Sintertech
International Marketing Corp., Ghent, NY), 6,24 Gewichtsprozent
Phosphor/Kupfer-Pulver (Grade 1501, Partikelgröße –325 Mesh, erhalten von
New Jersey Zinc Company, Palmerton, PA) und 50,02 Gewichtsprozent Zinnpulver (Grade
MD115, Partikelgröße –100/+325 Mesh, 0,5 % Maximum, erhalten von Alcan Metal
Powders, Inc., Elizabeth, NJ).
Feines Diamantschleifpulver, Partikelgrößenverteilung von etwa 3 bis
etwa 6 Mikron, wurde dem Metalllegierung/Tafelsalz-Gemisch zugegeben (2,67 Gramm
Diamant wurden zu 61,29 Gramm Metalllegierung/Tafelsalz-Gemisch zugegeben), und
die Kombination wurde gründlich gemischt unter Verwendung eines TurbulaTM-Mischers
(hergestellt von Glen Mills, Inc. Clifton NJ), bis sie gleichmäßig gemischt war.
Die resultierende Mischung enthielt etwa 5 Volumenprozent Diamant, etwa 30 Volumenprozent
Metallbindungsmatrix und etwa 65 Volumenprozent Tafelsalz. Drei Tropfen Leichtbenzin
DL 42TM (erhalten von Worcester Chemical, Worcester, MA) wurden dem Gemisch
vor dem Mischen beigegeben, um dazu beizutragen, eine Trennung der Bestandteile
zu verhindern. Die Mischung wurde anschließend in 16 gleiche Teile geteilt (jeweils
entsprechend einem der 16 Schleifsegmente 10, welche auf der Schleifscheibe
100 verwendet werden). Jeder Teil wurde in eine Graphitform gegeben und
bei 407°C 10 Minuten lang bei 22,1 MPa (3200 psi heißgepresst), bis eine Matrix
mit einer Zieldichte von über 95% der theoretischen gebildet worden war. Nach dem
Kühlen wurden die Segmente 10 in eine relativ große Menge (zum Beispiel
0,5 Liter) Kochwasser 45 Minuten lang eingetaucht, um das Salz hiervon zu entfernen.
Die Segmente 10 wurden anschließend gründlich mit deionisiertem (DI) Wasser
gespült. Dieses Verfahren wurde wiederholt, um eine vollständige Entfernung des
Salzes zu gewährleisten. Anschließender Gewichtsverlust sowie energiedispersive
Röntgen(EDX)-Messungen bestätigten, dass im Wesentlichen das gesamte Tafelsalz von
den Segmenten entfernt worden war.
Mit Bezugnahme auf 1 ist eine schematische
Darstellung eines Segments 10 gezeigt. Jedes der Segmente 10 wurde
auf die erforderlichen Dimensionen und Toleranzen geschliffen, um mit der Peripherie
eines maschinell bearbeiteten Aluminiumkerns 20 zusammenzupassen (Scheibe
Typ 2A2TS, gezeigt in den 2A–2C).
Die Segmente 10 weisen ein bogenförmiges Profil mit einem äußeren Kurvenradius
11 von 127 Millimetern (5 Inch) und einem inneren Kurvenradius 12 von 124 Millimetern
(4,9 Inch) auf. Von vorne (oder von hinten) gesehen weisen die Segmente
10 eine Längendimension 13 von 47 Millimetern (1,8 Inch) und eine Breitendimension
14 von 6,3 Millimetern (0,25 Inch) auf.
Die Segmente 10 wurden verwendet, um eine Schleifscheibe
100 vom Planschleiftyp des Typs 2A2TS zu konstruieren, wie in
2A gezeigt. Die Schleifscheibe 100 weist sechzehn
symmetrisch beabstandete Segmente 10 auf, welche an einen Aluminiumkern
20 gebunden sind, wodurch sich eine Schleifscheibe 100 mit einem
Außendurchmesser 102 von etwa 282 Millimetern (11,1 Inch) und einem geschlitzten
Rand 104 ergibt. Wie bei 110 gezeigt, steht der segmentierte Rand
eine Distanz 112 von etwa 3,9 Millimetern (0,16 Inch) von der Fläche des
Aluminiumkerns 20 hervor. Die Schleifsegmente 10 und der Aluminiumkern
20 wurden mit einem Epoxidharz/Aminhärter-Klebstoffsystem (Technodyne HT-18
Haftmittel, erhalten von Taoka Chemicals, Japan) aneinandergefügt, um Schleifscheiben
mit einem geschlitzten Rand 104 bestehend aus sechszehn Schleifsegmenten
10 herzustellen. Die Kontaktflächen des Kerns und der Segmente
10 wurden entfettet und sandgestrahlt, um eine hinreichende Haftung zu
gewährleisten.
BEISPIEL 2Schleifleistungsbewertung
Eine metallgebundene aus Segmenten gebildete Scheibe (Scheibe 2-A),
die gemäß dem Verfahren von Beispiel 1 oben hergestellt wurde, wurde auf die Fertigbearbeitungsabschleifleistung
bei Siliciumwafern getestet. Eine im Handel erhältliche Schleifscheibe der selben
Korngröße und Konzentration in einer Harzbindung (Scheibenspezifikation D3/6MIC-IN.656-BX623,
erhältlich von Saint Gobain Abrasives, Inc., Worcester, MA), die zum Fertigbearbeitungsabschleifen
eines Siliciumwafers empfohlen wird, diente als Vergleichsscheibe und wurde zusammen
mit der Scheibe dieser Erfindung getestet. Die Vergleichsscheibe umfasste etwa 5
Volumenprozent Diamantschleifmittel, etwa 62 Volumenprozent Hohlglaskugeln, etwa
12 Volumenprozent Harz und etwa 21 Volumenprozent Porosität. Die Glaskugeln umfassen
etwa 15 Volumenprozent Glasschale. Somit kann die Vergleichsscheibe als etwa 9,3
Volumenprozent Glasschale und etwa 73,7 Volumenprozent nicht verbundene Porosität
(das heißt etwa 21% Volumenprozent Porosität plus etwa 52,7 Volumenprozent hohles
Inneres der Hohlglaskugeln) umfassend angesehen werden.
Die Schleiftestbedingungen waren wie folgt: Schleiftestbedingungen
Wenn bei den Schleifwerkzeugen Abrichten und Nachbearbeiten erforderlich
war, waren die für diesen Test geschaffenen Bedingungen wie folgt: Abricht- und Nachbearbeitungsvorgang
Ergebnisse des Schleiftests von Beispiel 2 sind unten in Tabelle 1
gezeigt. Fünfzig Wafer wurden unter Verwendung der harzgebundenen Vergleichsscheibe
und der porösen Scheibe dieser Erfindung (Scheibe 2-A) feingeschliffen.
Wie in Tabelle 1 gezeigt, zeigte sowohl die Kontrollscheibe als auch
die erfindungsgemäße Scheibe eine relativ stabile Spitzennormalkraft bei mindestens
fünfzig Wafern. Jede Scheibe benötigte ebenso in etwa dieselbe Spitzennormalkraft.
Diese Art der Schleifleistung ist höchst wünschenswert beim Abschleifen von Siliciumwafern,
da diese Bedingungen relativ geringer Kraft und stabilen Zustands thermischen und
mechanischen Schaden an dem Werkstück minimieren.
Des weiteren sorgte die poröse Scheibe dieser Erfindung für die höchst
wünschenswerte Schleifleistung wie oben beschrieben für mindestens fünfzig Wafer
ohne einer Notwendigkeit der Nachbearbeitung der Scheibe.
Zusammengefasst zeigt Beispiel 2, dass die erfindungsgemäße Scheibe
für eine höchst wünschenswerte Abschleifleistung bei Siliciumwafern sorgt, während
sie unerwarteter Weise (für eine metallgebundene Scheibe) weniger Kraft bzw. Leistung
als eine vergleichbare harzgebundene Scheibe verbraucht.
TABELLE 1
BEISPIEL 3Schleifleistungsbewertung
Eine metallgebundene aus Segmenten gebildete Scheibe (Scheibe 3-A),
die gemäß dem Verfahren von Beispiel 1 oben hergestellt wurde, wurde auf die Feinfertigbearbeitungsabschleifleistung
bei geätzten Siliciumwafern getestet. Eine im Handel erhältliche Schleifscheibe,
die hierin in Beispiel 2 oben detaillierter beschrieben ist, die zum Fertigbearbeitungsabschleifen
eines Siliciumwafers empfohlen wird, diente als Vergleichsscheibe und wurde zusammen
mit der Scheibe dieser Erfindung getestet.
Die Schleiftestbedingungen waren wie folgt:
Schleiftestbedingungen
Wenn bei den Schleifwerkzeugen Abrichten und Nachbearbeiten erforderlich
war, waren die für diesen Test geschaffenen Bedingungen wie folgt:
Abricht- und Nachbearbeitungsvorgang
Feinscheibe: 150 mm (6 Inch) Durchmesser StrasbaughGrobnachbearbeitungskissen verwendet
Ergebnisse des Schleiftests von Beispiel 3 sind unten in Tabelle 2
gezeigt. Fünfundfünfzig geätzte Siliciumwafer wurden unter Verwendung
der harzgebundenen Vergleichsscheibe feinfertigbearbeitungsabgeschliffen. Beim Abschleifen
geätzter Siliciumwafer kommt kein Grobschliffschritt zum Einsatz, da die Oberfläche
des geätzten Siliciums relativ glatt ist. Wie in Tabelle 2 gezeigt, nimmt die Spitzennormalkraft
beim Schleifen von mehreren Teilen relativ kontinuierlich zu und steigt schließlich
auf einen Wert, bei welchem die Schleifmaschine abschaltet. Fünfundsiebzig geätzte
Siliciumwafer wurden unter Verwendung der porösen Scheibe dieser Erfindung geschliffen.
Wie ebenso in Tabelle 2 gezeigt, bleibt die Spitzennormalkraft über den Verlauf
des gesamten Experiments hinweg niedrig und stabil. Diese Ergebnisse zeigen klar
die selbstnachbearbeitende Natur der erfindungsgemäßen Scheibe.
Diese Art von Schleifleistung ist höchst wünschenswert beim Abschleifen
von Siliciumwafern, da diese Bedingungen relativ geringer Kraft und stabilen Zustands
thermische und mechanische Schäden an dem Werkstück minimieren. Des weiteren kann
die selbstnachbearbeitende Natur der Scheibe einen Abschleifvorgang zur Verfügung
stellen, bei welchem es nicht notwendig ist, die Schleifscheibe nachzubearbeiten
(oder auf andere Weise zu konditionieren). In Folge dessen können die Scheiben dieser
Erfindung einen höheren Durchsatz, geringere Kosten und konsistentere Schleifergebnisse
als jene, welche unter Verwendung von herkömmlichen Schleifscheiben erzielt werden,
zur Verfügung stellen.
Zusammengefasst zeigt Beispiel 3, dass die erfindungsgemäße Scheibe
eine höchst wünschenswerte Abschleifleistung bei geätzten Siliciumwafern zur Verfügung
stellt, während die Notwendigkeit des Nachbearbeitens der Scheibe im Wesentlichen
eliminiert wird. Die Leistung der erfindungsgemäßen Scheibe ist jener der herkömmlichen
harzgebundenen Scheiben bei dieser Anwendung im Wesentlichen überlegen.
TABELLE 2
* Die Schleifmaschine schaltete ab, da die Normalkraft die Grenzen
der Maschine überschritt.
BEISPIEL 4Schleifleistungsbewertung
Zwei metallgebundene segmentierte Scheiben, die in einer dem Verfahren
von Beispiel 1 oben ähnlichen Weise hergestellt wurden, wurden auf die Schleifleistung
getestet. Beide Scheiben enthielten etwa 14 Volumenprozent Diamantschleifmittel
mit einer Partikelgrößenverteilung von etwa 63 bis etwa 74 Mikron (das heißt Partikel
feiner als U.S. Mesh 200 und gröber als U.S. Mesh 230). Die Scheiben enthielten
des weiteren etwa 21 Volumenprozent Metallbindung (mit der in Beispiel 1 beschriebenen
Zusammensetzung) und etwa 65 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität. Die
erste Scheibe (Scheibe 4-A) wurde unter Verwendung von –70/+200 U.S. Mesh
Tafelsalzdispersoid wie in Beispiel 1 beschrieben hergestellt, was gleichermaßen
zu einer Porengröße im Bereich von etwa 74 bis etwa 210 Mikron führte (die Porengröße
wird von ungefähr derselben Größe angenommen wie jene des entfernten Salzdispersoids).
Die zweite Scheibe (Scheibe 4-B) wurde unter Verwendung von –50/+70 U.S. Mesh
Tafelsalz hergestellt, was gleichermaßen zu einer Porengröße im Bereich von etwa
210 bis etwa 300 Mikron führte. Obwohl dies nicht gemessen wurde, wird angenommen,
dass die Scheibe mit einer größeren Porengröße ebenso eine größere Metallbindungsfilamentgröße
aufwies. Die Bezeichnung „Filament" wird konsistent mit dem normalen Gebrauch,
welcher dem Fachmann bekannt ist, verwendet, um sich auf das Verbindungsmatrixmaterial
(das heißt, das Gerüst der porösen Struktur) zwischen den miteinander verbundenen
Poren zu beziehen.
Die beiden oben beschriebenen Schleifscheiben wurden zum Grobschliff
von quadratischen AlTiC-Wafern von 4,5 Inch verwendet. Die Schleiftestbedingungen
waren wie folgt: Schleiftestbedingungen:
Wenn bei den Schleifwerkzeugen Abrichten und Nachbearbeiten erforderlich
war, waren die für diesen Test geschaffenen Bedingungen wie folgt: Abricht- und Nachbearbeitungsvorgang
Ergebnisse des Schleiftests von Beispiel 4 sind unten in Tabelle 3
gezeigt. Es wurde beobachtet, dass beide Scheiben den AlTiC-Wafer erfolgreich schliffen
und relativ stabile Spitzennormalkräfte in Bezug auf Zeit und ausreichende Materialabnahme
zeigten. Die erste Scheibe mit einer relativ feinen Porengröße (und gleichermaßen
einer relativ feinen Metallbindungsfilamentgröße) wurde zum Schleifen des AlTiC-Wafers
für etwa 25 Minuten (1500 Sekunden) lang verwendet. Eine relativ stabile Spitzennormalkraft
von etwa 35 N wurde beobachtet, und etwa 1150 Mikron AlTiC wurden von dem Wafer
entfernt (eine Materialabnahmerate von etwa 46 Mikron/Min.). Bei der Scheibe wurde
eine Abnutzung von etwa 488 Mikron beobachtet (ein Verhältnis Materialentfernung/Scheibenabnutzung
von etwa 2,4). Die zweite Scheibe mit einer relativ groben Porengröße (und gleichermaßen
einer relativ groben Metallbindungsfilamentgröße) wurde zum Schleifen des AlTiC-Wafers
für etwa sieben Minuten (420 Sekunden) lang verwendet. Eine relativ stabile Spitzennormalkraft
von etwa 94 N wurde beobachtet und etwa 2900 Mikron AlTiC wurden von dem Wafer entfernt
(eine Materialabnahmerate von etwa 414 Mikron/Min.). Bei der Scheibe wurde eine
Abnutzung von etwa 18 Mikron beobachtet (ein Verhältnis Materialentfernung/Scheibenabnutzung
von etwa 160).
Zusammenfassend zeigt Beispiel 4, dass die hochporösen Scheiben dieser
Erfindung zum Schleifen von AlTiC-Wafern gut geeignet sind. Des weiteren zeigt dieses
Beispiel, dass die Verschleißfestigkeit und Selbstnachbearbeitungseigenschaften
der Scheiben dieser Erfindung durch Anpassen der relativen Porengröße der Schleifartikel
passend gemacht werden können. Ohne sich auf eine bestimmte Theorie zu beschränken,
wird angenommen, dass die verstärkte Scheibenabnutzung der Scheibe mit den relativ
feinen Poren mit einer Schwächung der Metallbindung bei Reduzierung der Metallbindungsfilamentgröße
zusammenhängt. Nichtsdestotrotz zeigt dieses Beispiel, dass die Eigenschaften der
Scheibe durch Anpassung der relativen Porengröße darin für bestimmte Anwendungen
ausgearbeitet werden können.
TABELLE 3
BEISPIEL 5Schleifleistungsbewertung
Eine metallgebundene aus Segmenten gebildete Scheibe (Scheibe 5-A),
die gemäß dem Verfahren von Beispiel 1 oben hergestellt wurde, wurde auf die Fertigbearbeitungsabschleifleistung
an 50 mm (2 Inch) Einkristallsiliciumcarbidwafern getestet. Eine im Handel erhältliche
Schleifscheibe, die hierin in Beispiel 2 oben detaillierter beschrieben ist, die
zum Fertigbearbeitungsabschleifen eines Siliciumwafers empfohlen wird, diente als
Vergleichsscheibe und wurde zusammen mit der Scheibe dieser Erfindung getestet.
Die Schleiftestbedingungen waren wie folgt: Schleiftestbedingungen
Ergebnisse des Schleiftests von Beispiel 5 sind unten in Tabelle 4
gezeigt. Die handelsübliche harzgebundene Schleifscheibe war praktisch nicht fähig,
den Siliciumcarbidwafer zu schleifen, wie durch die extrem niedrigen Entfernungsraten
angezeigt. Andererseits schliff die hochporöse Scheibe dieser Erfindung erfolgreich
den extrem harten und spröden Siliciumcarbidwafer. Während jedem 48-Minuten-Lauf
wurden etwa 15 Mikron bei einer durchschnittlichen Entfernungsrate von 0,31 Mikron/Min.
entfernt. Des weiteren wurde herausgefunden, dass die poröse Scheibe dieser Erfindung
die Oberflächenrauhigkeit (wie durch ein Zygo® Weißlichtinterferometer,
Zygo Corporation, Middlefield, CT gemessen) bedeutend reduzierte. Wie in Tabelle
4 gezeigt wurde durch das Schleifen mit der erfindungsgemäßen Scheibe die durchschnittliche
Oberflächenrauhigkeit (Ra) von einem Ausgangswert von mehr als 100 Angström auf
weniger als etwa 40 Angström (mit einer Ausnahme) konsistent reduziert.
Zusammenfassend zeigt Beispiel 5, dass die erfindungsgemäße Scheibe
eine wünschenswerte Schleifleistung bei harten, spröden Siliciumcarbidwafern zur
Verfügung stellt. Die Leistung der erfindungsgemäßen Scheibe ist jener einer herkömmlichen
harzgebundenen Scheibe bei dieser Anwendung im Wesentlichen überlegen.
TABELLE 4
BEISPIEL 6
Eine quantitative Messung der Offenheit poröser Medien durch Permeabilitätstests
basierend auf D'Arcys Gesetz zur Bestimmung der Beziehung zwischen Flussrate und
Druck bei porösen Medien wurde zur Bewertung von Scheiben dieser Erfindung verwendet.
Das verwendete Permeabilitätsmessgerät und -verfahren ist im Wesentlichen mit jenem
durch Wu et al. in dem U.S.-Patent 5,738,697, Beispiel 6 beschriebenen identisch,
nämlich durch Anwendung von unter Druck stehender Luft an einer flachen Oberfläche
poröser Testproben.
Poröse Proben wurden in einer Weise hergestellt, welche im Wesentlichen
dem Verfahren in Beispiel 1 ähnlich ist, umfassend 5 Volumenprozent 3/6 Mikron Diamantschleifmittel.
Die relativen Mengen an Tafelsalz und Metallbindung wurden variiert, wodurch Proben
mit von etwa 0 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundener Porosität entstanden.
Proben mit einem Maß von 1, 5 Inch im Durchmesser und 0, 5 Inch in der Dicke wurden
bei 405 Grad C bei einem Druck von 3200 psi heißgepresst. Nach dem Kühlen wurden
die Proben unter Verwendung eines Siliciumcarbidschmirgelbreis (180 Korngröße) mit
der Hand geläppt, um die Poren auf den Oberflächen hiervon zu öffnen. Die Proben
wurden dann in Kochwasser wie in Beispiel 1 beschrieben eingetaucht. Vier Proben
wurden für jeden Porositätswert bereit gestellt. Durchschnittspermeabilitätsergebnisse
sind unten in Tabelle 5 gezeigt.
Permeabilitätswerte werden in Einheiten des Volumens der Luft pro
Einheitszeit (Q, in cc/Sekunde) pro Einheitsdruck (P, Inch Wasser) angegeben und
wurden durch die Dicke von Proben mit einem Durchmesser von 1,5 Inch (37,5 mm) und
einer Dicke von 0,5 Inch (12,7 mm) gemessen. Wie erwartet waren die Permeabilitätswerte
für die Proben mit effektiv keiner miteinander verbundenen Porosität gering. Es
wurde beobachtet, dass die Permeabilität mit zunehmender Porosität bedeutend zunahm.
Insbesondere wurden Proben mit mehr als etwa 50 miteinander verbundener Porosität
als umfassend Permeabilitätswerte von mehr als etwa 0,2 Kubikzentimeter pro Sekunde
pro Inch Wasser bei Zunahme der Porosität über etwa 50 Volumenprozent bezeichnet. Tabelle 5
BEISPIEL 7
Segmentierte Schleifscheiben, die jeweils sechzehn Segmente umfassten,
wurden in einer Weise zusammengebaut, welche im Wesentlichen jener ähnlich ist,
welche in Beispiel 1 (hierin oben) beschrieben ist. Die Segmente enthielten jedoch
eine organische Bindung (im Gegensatz zu der in Beispiel 1 beschriebenen Metallbindung)
und wurden wie unten beschrieben hergestellt:
Granulärer Zucker (erhalten von Shaw's, Inc., Worcester , MA) wurde
unter Verwendung eines Farbenschüttlers (hergestellt von Red Devil®,
Inc., Union, NJ) etwa 2 Stunden lang in einem Farbenbehälter von 1 Gallone geschüttelt,
um die scharfen Ecken und Kanten abzubrechen und somit das Zuckergranulat effektiv
„abzurunden". Der granuläre Zucker wurde dann gesiebt, um eine Partikelgrößenverteilung
von etwa 250 bis etwa 500 Mikron (das heißt –35/+60 U.S. Mesh) zu erhalten.
Pulverförmige Harzbindung wurde durch ein U.S. Mesh 200 Sieb vorgesiebt,
um Agglomerate zu entfernen. Feines Diamantschleifpulver, Partikelgrößenverteilung
von etwa 3 bis etwa 6 Mikron, erhalten von Amplex® Corporation (Olyphant,
Pennsylvania) als RB3/6 wurde dem pulverförmigen Harz beigegeben und vermischt,
bis im wesentlichen eine Homogenität erreicht war. Die Mischung, die etwa 80 Volumenprozent
Harz und etwa 20 Volumenprozent Schleifmittel enthielt, wurde dreimal durch ein
U.S. Mesh 165 Sieb gesiebt und wurde dann dem granulären Zucker (wie oben beschrieben
hergestellt) zugegeben. Die Harz/Schleifmittel/Zucker-Mischung wurde anschließend
vermischt, bis sie im Wesentlichen homogen war, und zweimal durch ein U.S. Mesh
24 Sieb gesiebt.
Drei Verbundmischungen wurden hergestellt. Die erste Mischung (bei
der Herstellung der Scheibe 7-A verwendet) enthielt etwa 4 Volumenprozent Diamantschleifmittel,
etwa 20 Volumenprozent 33-344 Harzbindung (ein Bisphenol A modifiziertes Phenolresolharz,
erhalten von Durez® Corporation, Dallas, TX) und etwa 76 Volumenprozent
granulären Zucker. Die zweite Mischung (bei der Herstellung der Scheibe 7-B verwendet)
enthielt etwa 6 Volumenprozent Diamantschleifmittel, etwa 30 Volumenprozent 29-346
Harzbindung (ein Langflussphenolnovolakharz erhalten von Durez® Corporation,
Dallas, TX) und etwa 64 Volumenprozent granulären Zucker. Die dritte Mischung (bei
der Herstellung der Scheibe 7-C verwendet) enthielt etwa 6 Volumenprozent
Diamantschleifmittel, etwa 30 Volumenprozent 29-108 Harzbindung (ein Biphenol A
modifiziertes Resol mit sehr langem Fluss, erhalten von Durez® Corporation,
Dallas, TX) und etwa 64 Volumenprozent granulären Zucker.
Die Harz/Schleifmittel/Zucker-Mischungen wurden in scheibenförmige
Stahlformen gepaart, ausgeglichen und bei einer Temperatur von etwa 135°C bei
einem Druck von etwa 4100 psi (28 MPa) etwa 30 Minuten lang gepresst, bis eine Matrix
mit etwa 99 Prozent theoretischer Dichte erreicht wurde. Nach dem Kühlen wurden
die Scheiben leicht mit Sandpapier der Körnungsnummer 180 geschliffen, um die Formenhaut
zu entfernen, und das Zuckerdispersoid wurde durch Eintauchen in Kochwasser für
etwa 2 Stunden entfernt. Nach der Zuckerentfernung wurden die Scheiben getrocknet
und gebacken, um die Härtung des Harzes zu vervollständigen. Der Trocknungs- und
Backzyklus erfolgte wie folgt. Die Scheiben wurden zunächst mit einer „Rampen"-Zeit
von etwa 5 Minuten rampenartig auf 60°C gebracht und hier etwa 25 Minuten gehalten.
Anschließend wurden die Scheiben mit einer „Rampen"-Zeit von etwa 30 Minuten
rampenartig auf 90°C gebracht und hier etwa 5 Stunden lang gehalten. Schließlich
wurden die Scheiben mit einer „Rampen"-Zeit von etwa 4 Stunden rampenartig
auf 160°C gebracht und hier etwa 5 Stunden lang gehalten. Nach dem Backen wurden
die Scheiben auf Raumtemperatur abgekühlt und in Segmente zur Verwendung beim Zusammenbauen
von Schleifscheiben geteilt.
Drei segmentierte Scheiben mit organischer Bindung wurden auf die
Feinabschleifleistung bei Siliciumwafern getestet. Die Schleiftestbedingungen waren
wie folgt:
Schleiftestbedingungen
Wenn bei den Schleifwerkzeugen Abrichten und Nachbearbeiten erforderlich
war, waren die für diesen Test geschaffenen Bedingungen wie folgt:
Abricht- und Nachbearbeitungsvorgang
Arbeitsgeschwindigkeit:50 Umdrehungen pro Minute, konstant
Ergebnisse des Schleiftests von Beispiel 7 sind unten in Tabelle 6
gezeigt. Zweihundert Wafer wurden unter Verwendung der porösen, harzgebundenen Scheiben
dieser Erfindung (Scheiben 7-A, 7-B und 7-C) feingeschliffen. Jede der erfindungsgemäßen
Scheiben zeigte eine relativ stabile Spitzennormalkraft von etwa 90 N (d. h., etwa
20 lbs) über mindestens zweihundert Wafer hinweg. Diese Art der Schleifleistung
ist höchst wünschenswert beim Abschleifen von Siliciumwafern, da diese Bedingungen
relativ geringer Kraft und stabilen Zustands thermischen und mechanischen Schaden
an dem Werkstück minimieren. Des weiteren sorgte die poröse Scheibe dieser Erfindung
für die höchst wünschenswerte Schleifleistung wie oben beschrieben über mindestens
zweihundert Wafer hinweg ohne einer Notwendigkeit der Nachbearbeitung der Scheibe.
Außerdem wurde beobachtet, dass der Harztyp die Abnutzungsrate der
Schleifscheibe beeinflusste. Die Scheiben 7-A und 7-C wiesen relativ hohe Abnutzungsraten
von 2,2 bzw. 1,7 Mikron pro Wafer auf, während die Scheibe 7-B (mit dem Langflussphenolnovolakharz)
eine relativ geringe (und wünschenswerte) Abnutzungsrate von 0,5 Mikron pro Wafer
aufwies.
Zusammenfassend zeigt Beispiel 7, dass die erfindungsgemäßen Scheiben
mit organischer Bindung eine höchst wünschenswerte Abschleifleistung bei Siliciumwafern
zur Verfügung stellen. Tabelle 6
Zusammenfassung
Schleifartikel mit von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander
verbundener Porosität, wobei der Artikel als Segment für eine segmentierte Schleifscheibe
nützlich ist, und ein Verfahren zur Herstellung hiervon. Das Verfahren umfasst das
Mischen einer Mischung aus Schleifkorn, Bindungsmaterial und Dispersoidpartikeln,
wobei die Mischung von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent Dispersoidpartikel enthält.
Gemäß einer Ausführungsform enthält die Mischung von etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent
Dispersoidpartikel. Gemäß einer anderen Ausführungsform enthält die Mischung ein
organisches Bindungsmaterial und von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent Dispersoidpartikel.
Die Pulvermischung wird anschließend zu einem mit Schleifmittel beladenen Verbundstoff
gepresst und thermisch bearbeitet. Nach dem Kühlen wird der Verbundstoff in ein
Lösemittel eingetaucht, welches im Wesentlichen die gesamten Dispersoidpartikel
auflöst und einen hochporösen gebundenen Schleifartikel hinterlässt. 1
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung eines Schleifartikels mit mindestens 50 Volumenprozent
miteinander verbundener Porosität, wobei das Verfahren umfasst:
a) Mischen einer Mischung aus Schleifkorn, Bindungsmaterial und Dispersoidpartikeln,
wobei die Mischung von etwa 0,5 bis etwa 25 Volumenprozent Schleifkorn, von etwa
19,5 bis etwa 49,5 Volumenprozent Bindungsmaterial und von etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent
Dispersoidpartikel enthält;
b) Pressen der Mischung zu einem mit Schleifmittel beladenen Verbundstoff;
c) thermisches Bearbeiten des Verbundstoffs; und
d) Eintauchen des Verbundstoffs in ein Lösemittel über einen Zeitraum, welcher geeignet
ist, um im Wesentlichen das gesamte Dispersoid aufzulösen, wobei das Dispersoid
in dem Lösemittel löslich ist;
wobei das Schleifkorn und das Bindungsmaterial im Wesentlichen unlöslich in dem
Lösemittel sind.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Pressen (b) und das thermische
Bearbeiten (c) im Wesentlichen simultan ausgeführt werden.
Verfahren gemäß Anspruch 2, wobei die Mischung mindestens fünf Minuten
bei einer Temperatur im Bereich von etwa 370 bis etwa 795°C bei Drücken im Bereich
von etwa 20 bis etwa 33 Megapascal gepresst wird.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Volumenprozentsatz von Dispersoidpartikeln
in der Mischung im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 50 Volumenprozent; und weniger als oder gleich etwa
70 Volumenprozent
liegt.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Bindungsmaterial eine Metallbindung
ist.
Verfahren gemäß Anspruch 5, wobei die Metallbindung von etwa 35 bis
etwa 85 Gewichtsprozent Kupfer und von etwa 15 bis etwa 65 Gewichtsprozent Zinn
umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 5, wobei die Metallbindung des weiteren von
etwa 0,2 bis etwa 1,0 Gewichtsprozent Phosphor umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Bindungsmaterial eine organische
Bindung ist.
Verfahren gemäß Anspruch 8, wobei die organische Bindung ein Phenolharz
umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Schleifkorn ein Superschleifkorn
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Diamant und kubischem Bornitrid umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Schleifkorn Diamant umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Schleifkorn eine Durchschnittspartikelgröße
im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 0,5 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 300 Mikron
aufweist.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Schleifkorn eine Durchschnittspartikelgröße
im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 0,5 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 75 Mikron
aufweist.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Dispersoid ein wasserlösliches
Salz ist.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Dispersoid Element der Gruppe
bestehend aus Zucker, Dextrin, Polysaccharidoligomeren, Natriumchlorid, Kaliumchlorid,
Magnesiumchlorid, Calciumchlorid, Natriumsilicat, Natriummetasilicat, Kaliumphosphat,
Kaliumsilicat, Natriumcarbonat, Natriumsulfat, Kaliumsulfat, Magnesiumsulfat und
Mischungen hiervon ist.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Dispersoid Natriumchlorid umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Dispersoid Zucker umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Dispersoid eine Partikelgröße
im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 25 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 500 Mikron
aufweist.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Dispersoid eine Partikelgrößenverteilung
im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 74 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 210 Mikron
aufweist.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Dispersoid eine Partikelgrößenverteilung
im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 210 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 300 Mikron
aufweist.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Dispersoid Zucker umfasst und
eine Partikelgrößenverteilung im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 150 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 500 Mikron
aufweist.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Lösemittel Wasser umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Lösemittel Kochwasser umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei mindestens eine Oberfläche des Verbundstoffes
nach dem thermischen Bearbeiten (c) und vor dem Eintauchen (d) abgerieben wird.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei ein Schleifartikel mit einer Permeabilität
von größer als oder gleich etwa 0,2 Kubikzentimeter pro Sekunde pro Inch Wasser
hergestellt wird.
Schleifartikel, hergestellt durch das Verfahren gemäß Anspruch 1.
Schleifsegment für eine segmentierte Schleifscheibe, wobei das Schleifsegment
umfasst:
einen Verbundstoff umfassend eine Mehrzahl von Superschleifkörnern und eine Metallbindungsmatrix,
welche zusammen gesintert sind, wobei in dem Verbundstoff eine Mehrzahl miteinander
verbundener Poren angeordnet ist, wobei der Verbundstoff von etwa
0,5 bis etwa 25 Volumenprozent Schleifkorn, von etwa 19,5 bis etwa 49,5 Prozent
Metallbindung und von etwa 50 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundene
Porosität aufweist;
wobei die Metallbindungsmatrix von etwa 35 bis etwa 70 Gewichtsprozent Kupfer, von
etwa 30 bis etwa 65 Gewichtsprozent Zinn und von etwa 0,2 bis etwa 1,0 Gewichtsprozent
Phosphor umfasst,
wobei die Mehrzahl der Superschleifkörner aus der Gruppe bestehend aus Diamant und
kubischem Bornitrid ausgewählt sind, wobei die Superschleifkörner eine Durchschnittspartikelgröße
von weniger als etwa 300 Mikron aufweisen.
Schleifsegment gemäß Anspruch 27, wobei der Verbundstoff bei einer
Temperatur im Bereich von etwa 370 bis etwa 795°C sinterbar ist.
Schleifsegment gemäß Anspruch 27, wobei der Verbundstoff umfasst:
größer als oder gleich etwa 50 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität;
und
weniger als oder gleich etwa 70 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität.
Schleifsegment gemäß Anspruch 27, wobei die Mehrzahl miteinander verbundener
Poren eine Durchschnittsporengröße im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 25 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 500 Mikron
aufweist.
Schleifsegment gemäß Anspruch 27, wobei die Mehrzahl miteinander verbundener
Poren eine Durchschnittsporengrößenverteilung im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 74 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 210 Mikron
aufweist.
Schleifsegment gemäß Anspruch 27, wobei die Mehrzahl miteinander verbundener
Poren eine Durchschnittsporengrößenverteilung im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 210 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 300 Mikron
aufweist.
Schleifsegment gemäß Anspruch 27, wobei die Mehrzahl von Superschleifkörnern
eine Durchschnittspartikelgröße im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 0,5 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 75 Mikron
aufweist.
Schleifsegment gemäß Anspruch 27, wobei die miteinander verbundene
Porosität gebildet ist durch:
a) Zugeben eines Dispersoids zu den Körnern und der Metallbindung vor dem Sintern
des Verbundstoffes; und
b) Eintauchen des gesinterten Verbundstoffes in ein Lösemittel und Auflösen des
Dispersoids; wobei das Schleifsegment im Wesentlichen frei von Dispersoidpartikeln
ist.
Schleifsegment gemäß Anspruch 27 mit einer Permeabilität von größer
als oder gleich etwa 0,2 Kubikzentimeter pro Sekunde pro Inch Wasser.
Segmentierte Schleifscheibe mit:
einem Kern;
einem Schleifrand mit einer Mehrzahl der Segmente von Anspruch 27; und
einer thermisch stabilen Bindung zwischen dem Kern und jedem der Mehrzahl der Segmente.
Segmentierte Schleifscheibe mit:
einem Kern mit einer minimalen spezifischen Festigkeit von 2,4 MPa-cm3/g,
einer Kerndichte von 0,5 bis 8,0 g/cm3 und einem kreisförmigen Perimeter;
einem Schleifrand mit einer Mehrzahl von Segmenten, wobei jedes der Segmente einen
Verbundstoff mit einer Mehrzahl von Schleifkörnern und einer Metallbindungsmatrix
enthält, welche zusammen gesintert sind, wobei in dem Verbundstoff eine Mehrzahl
miteinander verbundener Poren angeordnet ist, wobei der Verbundstoff von etwa 50
bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität aufweist; und
einer thermisch stabilen Bindung zwischen dem Kern und jedem der Mehrzahl der Segmente.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei der Verbundstoff
bei einer Temperatur im Bereich von etwa 370 bis etwa 795°C sinterbar ist.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die Metallbindung
von etwa 35 bis etwa 85 Gewichtsprozent Kupfer und von etwa 15 bis etwa 65 Gewichtsprozent
Zinn umfasst.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die Metallbindung
des weiteren von etwa 0,2 bis etwa 1,0 Gewichtsprozent Phosphor umfasst.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die Schleifkörner
Superschleifkörner ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Diamant und kubischem
Bornitrid umfassen.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei das Schleifkorn
Diamant umfasst.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei das Schleifkorn
eine Durchschnittspartikelgröße im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 0,5 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 300 Mikron
aufweist.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die Mehrzahl
miteinander verbundener Poren eine Durchschnittsporengröße im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 25 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 500 Mikron
aufweist.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die Mehrzahl
miteinander verbundener Poren eine Porengrößenverteilung im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 74 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 210 Mikron
aufweisen.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die Mehrzahl
miteinander verbundener Poren eine Porengrößenverteilung im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 210 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 300 Mikron
aufweisen.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die miteinander
verbundene Porosität gebildet ist durch:
a) Zugeben eines Dispersoids zu den Körnern und der Metallbindung jedes der Mehrzahl
der Segmente vor dem Sintern; und
b) Eintauchen jedes der Mehrzahl von Segmenten in ein Lösemittel und Auflösen des
Dispersoids;
wobei jedes der Mehrzahl von Segmenten im Wesentlichen frei von Dispersoidpartikeln
ist.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei jedes der Segmente
eine Permeabilität von größer als oder gleich etwa 0,2 Kubikzentimeter pro Sekunde
pro Inch Wasser aufweist.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die thermisch
stabile Bindung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus einer Epoxidhaftmittelbindung,
einer metallurgischen Bindung, einer mechanischen Bindung, einer Diffusionsbindung
und Kombinationen hiervon.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei die thermisch
stabile Bindung eine Epoxidhaftmittelbindung ist.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 37, wobei:
die Metallbindung von etwa 35 bis etwa 85 Gewichtsprozent Kupfer, von etwa 15 bis
etwa 65 Gewichtsprozent Zinn und von etwa 0,2 bis etwa 1,0 Gewichtsprozent Phosphor
umfasst;
das Schleifkorn Diamant mit einer Partikelgröße von etwa 0,5 bis etwa 300 Mikron
umfasst; und
die Mehrzahl miteinander verbundener Poren eine Durchschnittsporengröße im Bereich
von etwa 25 bis etwa 500 Mikron aufweisen.
Verfahren zur Herstellung eines Schleifartikels mit von etwa 40 bis
etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundener Porosität, wobei das Verfahren umfasst:
a) Mischen einer Mischung aus Schleifkorn, nichtmetallischem Bindungsmaterial und
Dispersoidpartikeln, wobei die Mischung von etwa 0,5 bis etwa 25 Volumenprozent
Schleifkorn, von etwa 19,5 bis etwa 65 Volumenprozent nichtmetallisches Bindungsmaterial
und von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent Dispersoidpartikel enthält;
b) Pressen der Mischung zu einem mit Schleifmittel beladenen Verbundstoff;
c) thermisches Bearbeiten des Verbundstoffs; und
d) Eintauchen des Verbundstoffs in ein Lösemittel über einen Zeitraum, welcher geeignet
ist, um im Wesentlichen das gesamte Dispersoid aufzulösen, wobei das Dispersoid
in dem Lösemittel löslich ist;
wobei das Schleifkorn und das nichtmetallische Bindungsmaterial im Wesentlichen
unlöslich in dem Lösemittel sind.
Verfahren gemäß Anspruch 52, wobei das nichtmetallische Bindungsmaterial
ein organisches Bindungsmaterial umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei das organische Bindungsmaterial
ein Harz ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Phenolharzen, Epoxidharzen, ungesättigten
Polyesterharzen, Bismaleimidharzen, Polyimidharzen, Cyanatharzen, Melaminpolymeren
und Mischungen hiervon umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei das organische Bindungsmaterial
ein Phenolharz umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei das organische Bindungsmaterial
ein Phenolnovolakharz umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei das organische Bindungsmaterial
ein Phenolresolharz umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei das Schleifkorn Diamant mit einer
Durchschnittspartikelgröße im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 0,5 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 300 Mikron
umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei die Dispersoidpartikel im Wesentlichen
nichtionisch sind.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei die Dispersoidpartikel Zucker umfassen.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei das Pressen (b) ein Pressen für
mindestens fünf Minuten bei einer Temperatur im Bereich von etwa 100 bis etwa 200°C
bei Drücken im Bereich von etwa 20 bis etwa 33 Megapascal umfasst .
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei das thermische Bearbeiten (c) nach
dem Eintauchen (d) durchgeführt wird und ein Backen für mindestens eine Stunde bei
einer Temperatur im Bereich von etwa 100 bis etwa 200°C umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei mindestens eine Oberfläche des
Verbundstoffes vor dem Eintauchen (d) abgerieben wird.
Schleifsegment für eine segmentierte Schleifscheibe, wobei das Schleifsegment
umfasst:
einen Verbundstoff umfassend eine Mehrzahl von Superschleifkörnern und eine nichtmetallische
Bindungsmatrix, welche zusammen gesintert sind, wobei in dem Verbundstoff eine Mehrzahl
miteinander verbundener Poren angeordnet ist, wobei der Verbundstoff von etwa 0,5
bis etwa 25 Volumenprozent Schleifkorn, von etwa 19,5 bis etwa 65 Prozent nichtmetallische
Bindung und von etwa 40 bis etwa 80 Volumenprozent miteinander verbundene Porosität
aufweist; und
wobei die Mehrzahl der Superschleifkörner aus der Gruppe bestehend aus Diamant und
kubischem Bornitrid ausgewählt sind, wobei die Superschleifkörner eine Durchschnittspartikelgröße
von weniger als etwa 300 Mikron aufweisen.
Schleifsegment gemäß Anspruch 64, wobei der Verbundstoff bei einer
Temperatur im Bereich von etwa 100 bis etwa 200°C härtbar ist.
Schleifsegment gemäß Anspruch 64, wobei die Mehrzahl der Superschleifkörner
Diamant umfassen und eine Durchschnittspartikelgröße im Bereich von:
größer als oder gleich etwa 0,5 Mikron; und weniger als oder gleich etwa 75 Mikron
aufweisen.
Schleifsegment gemäß Anspruch 64, wobei die miteinander verbundene
Porosität gebildet ist durch:
a) Zugeben eines Dispersoids zu den Körnern und der nichtmetallischen Bindung vor
dem Härten des Verbundstoffes; und
b) Eintauchen des gehärteten Verbundstoffes in ein Lösemittel und Auflösen des Dispersoids;
wobei das Schleifsegment im Wesentlichen frei von Dispersoidpartikeln ist.
Schleifsegment gemäß Anspruch 67, wobei das Dispersoid Zucker umfasst,
das Lösemittel Wasser umfasst und die nichtmetallische Bindung Phenolharz umfasst.
Segmentierte Schleifscheibe mit:
einem Kern mit einer minimalen spezifischen Festigkeit von 2,4 MPa-cm3/g,
einer Kerndichte von 0,5 bis 8,0 g/cm3 und einem kreisförmigen Perimeter;
einem Schleifrand mit einer Mehrzahl von Segmenten, wobei jedes der Segmente einen
Verbundstoff aus Schleifkörnern und einer nichtmetallischen Bindungsmatrix umfasst,
welche zusammen gesintert sind, wobei in dem Verbundstoff eine Mehrzahl miteinander
verbundener Poren angeordnet ist, wobei der Verbundstoff von etwa 40 bis etwa 80
Volumenprozent miteinander verbundene Porosität aufweist; und
einer thermisch stabilen Haftmittelbindung zwischen dem Kern und jedem der Mehrzahl
der Segmente.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 69, wobei der Verbundstoff
bei einer Temperatur im Bereich von etwa 100 bis etwa 200°C härtbar ist.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 69, wobei die nichtmetallische
Bindungsmatrix eine organische Bindungsmatrix umfasst.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 71, wobei die organische
Bindungsmatrix eine Phenolharzmatrix umfasst.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 71, wobei die miteinander
verbundene Porosität gebildet ist durch:
a) Zugeben eines Dispersoids zu den Körnern und der organischen Bindung vor dem
Härten des Verbundstoffes; und
b) Eintauchen des gehärteten Verbundstoffes in ein Lösemittel und Auflösen des Dispersoids;
wobei das Schleifsegment im Wesentlichen frei von Dispersoidpartikeln ist.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 73, wobei das Dispersoid
Zucker umfasst, das Lösemittel Wasser umfasst und die organische Bindungsmatrix
Phenolharz umfasst.
Segmentierte Schleifscheibe gemäß Anspruch 71, wobei
die organische Bindungsmatrix ein Phenolharz umfasst;
das Schleifkorn Diamant mit einer Durchschnittspartikelgröße im Bereich von etwa
0,5 bis etwa 300 Mikron aufweist;
die thermisch stabile Haftmittelbindung eine Epoxidhaftmittelbindung umfasst; und
die miteinander verbundene Porosität gebildet ist durch Zugeben eines Dispersoids
granulären Zuckers zu den Schleifkörnern und der organischen Bindung vor dem Härten
des Verbundstoffes und Eintauchen des gehärteten Verbundstoffes in ein Wasser-Lösemittel
und Auflösen des Dispersoids.