| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Schutzeinrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Eine derartige Schutzeinrichtung für einen optronischen Zünder, der
in Flugrichtung eines Flugkörpers voraus orientiert ist, ist aus der DE
39 27 819 C2 bekannt. Die Schutzeinrichtung besteht dort aus einer planen
Schutzscheibe, die großflächig auf einer plankonvexen Optik vor dem Sensor aufliegt
und derart elastisch eingefaßt ist, daß sie sich unter dem Einfluß auftreffender
Partikel radial verlagern kann. Dadurch ist zwar sichergestellt, daß die Optik nicht
von den achsparallel anströmenden Partikeln unmittelbar getroffen und beschädigt
werden kann. Außer Betracht gelassen ist aber dort, daß es infolge der Anströmung
der Schutzscheibe zu deren Verschmutzung beispielsweise durch Insekten oder durch
Eis-Mikrokristalle kommen kann, was die Funktionszuverlässigkeit der Zündeinrichtung
mit ihrem über die Optik angeregten Sensor nicht mehr zuverlässig beeinträchtigt.
Eine derartige Gefahr durch anströmende Partikel ist allerdings nicht
mehr gegeben, wenn das Sensorfenster nicht in Flugrichtung voraus, sondern etwa
gemäß der GB 2 221 020 A quer dazu orientiert ist. Das ist dort der Fall, wenn bei
einem Luft-Boden-Flugkörper der heckseitige Aufschlagsensor durch einen optoelektronischen
Bodenabstandssensor ersetzt werden soll. Hierfür werden am konisch sich verjüngenden
Heckbereich des Flugkörpers, um diesen herum verteilt, keilförmige Sensorgehäuse
in Keilrichtung voraus adaptiert, die mit parallel zur Projektilachse sich erstreckenden
Ausblickfenstern ausgestattet sind. Durch diese hindurch verläuft der Sensorstrahlengang
über einen im Gehäuse gelegenen Umlenkspiegel, der Querorientierung gegenüber etwas
nach vorne angestellt, gegen den Untergrund. Hinsichtlich der Problematik der Verschmutzung
der Optik eines in Flugrichtung voraus orientierten Zündsensors ist aus jener Adaption
deshalb nichts herleitbar.
Bei der US 2 943 572 ist im
rückwärtigen Bereich der Ogive eines Projektiles ein angenähert vollzylindrischer
Linsenkörper angeordnet, innerhalb dessen der Sensor einer optoelektronischen Zündeinrichtung
gelegen ist. Für die Anregung des Sensors sind in den rückwärtigen Bereich der Ogive
in deren Kegelmantelfläche umlaufend gegeneinander versetzt Öffnungen eingebracht,
hinter denen der Linsenkörper phasenförmig umlaufend einen flach kegelstumpfförmig
abgeschrägten Wulst aufweist, der einen gegenüber der Flugrichtung des Projektils
angestellten Strahlengang seitlich aus der Ogive heraus ergibt. Deshalb besteht
auch hier nicht die Problematik der Verschmutzung eines voraus orientierten Zündsensors
durch Partikel in der Anströmung des Projektils.
Um diese Verschmutzungsgefahr zu beherrschen ist es bekannt, vor der
Optik einer optoelektronischen Zündeinrichtung eine vor Beendigung der Mission abzusprengende
Schutzhaube (einen sogenannten Dome-Cover) vorzusehen.
Solche absprengbare Dome-Cover benötigen geeignete Explosivstoffe
sowie eine elektrische Verkabelung. Das wirkt sich auf die Produktionskosten aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schutzeinrichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, die relativ kostengünstig ist, ohne daß hierdurch
ihre Effektivität beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst. Eine Weiterbildung der Schutzeinrichtung ist im Unteranspruch gekennzeichnet.
Dadurch, daß erfindungsgemäß dem Sensorfenster der Optikeinrichtung
der optronischen Zündeinrichtung eine die Luftströmung des fliegenden Flugkörpers
am Sensorfenster vorbeilenkende Luftablenkeinrichtung zugeordnet ist, die vorzugsweise
als eine Luft-Querströmung bewirkende Spoilernase ausgebildet ist, ergibt sich der
Vorteil, daß weder bewegliche Teile noch Explosivstoffe oder eine elektrische Verkabelung
erforderlich sind, woraus eine kostengünstige optronische Zündeinrichtung resultiert.
Da die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung bei Waffenträgern, d.h.
bei Flugkörpern wie Drohnen, Raketen oder Flugzeugen zum Einsatz gelangt, die sich
relativ schnell bewegen, kann erfindungsgemäß auf eine optimierte aerodynamische
Gestaltung der Luftablenkeinrichtung zurückgegriffen werden. Durch die vorzugsweise
als Spoilernase ausgebildete Luftablenkeinrichtung, die seitlich des Sensorfensters
angebracht ist, wird während der Mission des Flugkörpers eine Luft-Querströmung
erzeugt, d.h. die Luft vom Sensorfenster beabstandet an diesem vorbeibewegt. Dadurch
werden folglich auch Partikel wie Insekten, Kristallisationskeime usw., die mit
der strömenden Luft transportiert werden, vom Sensorfenster ferngehalten und treffen
beispielsweise in einem Bereich des Flugkörpers auf, der für die Optikeinrichtung
unkritisch ist. Eine Verschmutzung und/oder Vereisung des Sensorfensters wird folglich
in vorteilhafter Weise ohne das Erfordernis beweglicher Teile, ohne das Erfordernis
eines Explosivstoffes sowie einer elektrischen Verkabelung nur durch eine
passende Formgestaltung der Luftablenkeinrichtung bewirkt.
Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung
ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es
zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung einer
abschnittsweise gezeichneten Ausbildung der optronischen Zündeinrichtung; und
2 eine Seitenansicht in Blickrichtung
des Pfeiles II in 1 auf die abschnittsweise gezeichnete
optronische Zündeinrichtung.
Die 1 und 2
zeigen eine Ausbildung der optronischen Zündeinrichtung 10 für einen Flugkörper,
bei dem es sich um eine Rakete, um eine Drohne oder um ein Flugzeug handeln kann.
Die optronische Zündeinrichtung 10 weist eine abgeschnitten angedeutete
Optikeinrichtung 12 mit einem Sensorfenster 14 auf. Die Optikeinrichtung
12 dient mit ihrem Sensorfenster 14 zur Detektion eines zu bekämpfenden
Zieles. Um ein Verschmutzen und/oder Vereisen des Sensorfensters 14 zu
verhindern, ist dem Sensorfenster 14 eine Luftablenkeinrichtung
16 zugeordnet, die die Luftströmung des fliegenden Flugkörpers vom Sensorfenster
14 fernhält und an diesem vorbeilenkt. Das ist durch die strichpunktierte
Linie 18 angedeutet.
Die Luftablenkeinrichtung 16 ist als Spoilernase
20 ausgebildet, die vom Sensorfenster 14 bzw. von der Optikeinrichtung
12 der optronischen Zündeinrichtung 10 nach vorne steht. Die Spoilernase
20 ist bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel mit einer nach vorne schräg
geneigt verlaufenden Seitenrandkontur 22 gestaltet, die abgestuft ausgebildet
ist. Selbstverständlich kann die Seitenrandkontur 22 der Spoilernase
20 auch nicht abgestuft bzw. anders gestaltet sein, d.h. an die aerodynamischen
Gegebenheiten angepaßt und z.B. konkav eingedellt ausgebildet sein. Die konkave
Eindellung kann beispielsweise kugeloberflächenförmig gestaltet sein. Durch eine
solche konkav eingedellte kugeloberflächenförmige Anströmfläche wird die Luftströmung
vom Sensorfenster 14 auch dann ferngehalten, wenn die Luftströmung nicht
achsparallel sondern schräg anströmt.
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| Anspruch[de] |
- Schutzeinrichtung gegen Partikel, welche die Optik (12) vor
dem Sensor einer optoelektronischen Zündeinrichtung (10) anströmen, die
in Flugrichtung eines Flugkörpers voraus orientiert eingebaut ist, dadurch gekennzeichnet,
daß gegen die zum Flugkörper achsparallele Luftanströmung (18) vor ein
Sensorfenster (14) vor der Optik (12) versetzt eine Luftablenkeinrichtung
(16) vorkragt, die als eine gegen das Sensorfenster (14) radial
versetzte Spoilernase (20) mit einer, vor einer Abstufung, zylinderartig
konkaven Anströmfläche zwischen nach vorne schräg geneigt verlaufenden Seitenrandkonturen
(22) ausgebildet ist, wovon die auf sie aufgleitende Anströmung (18)
zu einer Querströmung umgelenkt wird, die sich vom Sensorfenster (14) beabstandet
vor ihm vorbei bewegt.
- Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
zylinderartig konkave Anströmfläche der Spoilernase (20) konkav eingedellt
kugeloberflächenförmig ausgebildet ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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