| Dokumentenidentifikation |
DE10332422A1 24.02.2005 |
| Titel |
Verfahren für die thermische Bearbeitung eines Werkstücks, thermische Bearbeitungsmaschine dafür, sowie für den Einsatz in der Bearbeitungsmaschine geeignetes Schneid- oder Schweißwerkzeug |
| Anmelder |
Messer Cutting & Welding GmbH, 64823 Groß-Umstadt, DE |
| Erfinder |
Faust, Josef, 64711 Erbach, DE; Albert, Hans-Joachim, 65719 Hofheim, DE; Fenner, Burkhard, 64823 Groß-Umstadt, DE |
| Vertreter |
Staudt, A., Dipl.-Ing. Univ., Pat.-Anw., 63674 Altenstadt |
| DE-Anmeldedatum |
16.07.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10332422 |
| Offenlegungstag |
24.02.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
24.02.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
H01F 41/02
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| IPC-Nebenklasse |
B23K 7/10
G01B 7/14
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| Zusammenfassung |
Bei einer bekannten thermischen Bearbeitungsmaschine für die Bearbeitung eines Werkstücks ist ein entlang der Werkstückoberfläche (7) verfahrbares thermisches Bearbeitungswerkzeug (1) vorgesehen, das einen Brennerkopf (2) aufweist, an dem Schneid- oder Schweißwerkzeuge (3; 4; 5), welche sich zwischen dem Brennerkopf (1) und der Werkstückoberfläche (7) erstrecken, auswechselbar befestigt sind. Die Abstandsregelung zur Einstellung eines vorgegebenen Arbeitsabstandes zwischen dem Bearbeitungswerkzeug (1) und der Werkstückoberfläche (7) erfolgt mittels eines magnetischen Systems, wobei ein Wechsel-Magnetfeld in einem Sensorkörper mit ferromagnetischen Eigenschaften oberhalb der Werkstückoberfläche (7) erzeugt wird. Um hiervon ausgehend eine punktuelle Messung auch großer Arbeitsabstände zu ermöglichen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass der Brennerkopf (2) und mindestens eines der Schneid- oder Schweißwerkzeuge (3; 4; 5) ferromagnetisches Material enthalten und mindestens einen Teil des Sensorkörpers (2; 3; 4; 5) bilden. Das Verfahren zur Regelung des Arbeitsabstandes zeichnet sich dadurch aus, dass das erzeugte magnetische Feld mittels zweier Messspulen erfasst, die Phasenlage der Messsignale ausgewertet und eine so ermittelte Phasenverschiebung für die Regelung des Arbeitsabstandes verwendet wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren für die thermische
Bearbeitung eines Werkstücks aus einem ferromagnetischen Material mittels eines
entlang der Werkstückobertläche verfahrbaren thermischen Bearbeitungswerkzeuges,
bei der Werkstückoberfläche ein Wechselmagnetfeld erzeugt wird, das sowohl im Bereich
der Werkstückoberfläche als auch in einem Sensorkörper mit ferromagnetischen Eigenschaften
oberhalb der Werkstückoberfläche wirkt, wobei das Magnetfeld oder Änderungen desselben
mittels einer Messeinrichtung erfasst, und die Messsignale der Messeinrichtung für
die Regelung des Arbeitsabstands ausgewertet werden.
Weiterhin betrifft die Erfindung ein thermische Bearbeitungsmaschine
für die Bearbeitung eines Werkstücks aus einem ferromagnetischen Material, mit einem
entlang der Werkstückoberfläche verfahrbaren thermischen Bearbeitungswerkzeug, das
einen Brennerkopf aufweist, an dem Schneid- oder Schweißwerkzeuge, welche sich zwischen
dem Brennerkopf und der Werkstückoberfläche erstrecken, auswechselbar befestigt
sind, und mit einer Abstandsregelung zur Einstellung eines vorgegebenen Arbeitsabstandes
zwischen dem Bearbeitungswerkzeug und der Werkstückoberfläche, wobei die Abstandsregelung
ein mit dem Bearbeitungswerkzeug bewegbares Erregerelement zum Erzeugen eines Magnetfeldes,
das in einem Sensorkörper mit ferromagnetischen Eigenschaften oberhalb der Werkstückoberfläche
und im Bereich der Werkstückoberfläche wirksam ist, eine Messeinrichtung zum Erfassen
des Magnetfeldes oder von Änderungen desselben und eine Auswerteeinheit umfasst,
mittels der Messsignale der Messeinrichtung für die Einstellung einer Stellgröße
der Abstandsregelung ausgewertet werden.
Außerdem betrifft die Erfindung ein Schneid- und Schweißwerkzeug zum
Einsatz in einer thermischen erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine, das an einem
Brennerkopf auswechselbar befestigt ist.
Die thermische Bearbeitung von Werkstücken umfasst insbesondere das
Schweißen, Schneiden sowie die Oberflächenbearbeitung zum Erzeugen von Markierungen.
Je nach der sich stellenden Aufgabe werden unterschiedliche Bearbeitungsmaschinen,
verschiedene Arten von Bearbeitungswerkzeugen, wie Autogenbrenner, Plasmabrenner,
Laser oder Markierer eingesetzt.
Im Hinblick auf eine hohe Qualität von Schweiß-, Schneid- und Markierarbeiten
an Werkstücken gewinnt zunehmend die Online-Prozessüberwachung bei der thermischen
Materialbearbeitung an Bedeutung. Für solche Automatisierungen müssen die Bearbeitungsvorgänge
überwacht werden, um Prozessfehler zu vermeiden, die zu einem Ausfall bzw. und zu
einer Unterbrechung des Verfahrensablaufs führen würden. Außerdem ist auf eine hohe
und möglichst gleichbleibende Qualität eines Schnittes, einer Markierung oder einer
Schweißnaht zu achten. In diesem Zusammenhang spielt ein gleichbleibender Arbeitsabstand
zwischen dem Bearbeitungswerkzeug und dem Werkstück eine wesentliche Rolle. Es sind
verschiedene Abstands-Mess- und Regeleinrichtungen bekannt, die induktiv, kapazitiv
oder manuell arbeiten.
Ein Verfahren zur kapazitiven Abstandsmessung ist beispielsweise aus
der DE 41 32 651 C bekannt. Die kapazitiven
Sensoren werden konzentrisch oder versetzt zum Bearbeitungswerkzeug angeordnet;
zum Beispiel in Form von Messelemente, die am Werkzeug befestigt und dem zu bearbeitenden
Werkstück gegenüberliegend angeordnet sind. Dem Abstand zwischen dem Messelement
und dem Werkstück entspricht einer bestimmten Kapazität, die elektronisch gemessen
und für eine Abstandsregelung verwendet wird.
Die kapazitive Messung des Abstandes zwischen Werkstück und Bearbeitungswerkzeug
hat jedoch den Nachteil, dass der kapazitive Messwert durch parasitäre Kapazitäten,
wie am Werkstück anhaftendem Rost, Oberflächenbeschichtungen, Wasser, Wasserdampf
oder sich ändernde Umgebungsbedingungen beeinflusst wird. Auch die Störkontur des
am Bearbeitungswerkzeug befestigten Sensorelements oder seines Halters wirken sich
auf den Messwert aus. Die Störeffekte werden noch verstärkt, wenn das Bearbeitungswerkzeug
und die um es herum angeordneten Komponenten bei der Materialbearbeitung durch Materialrückschlag
verschmutzt werden.
Es werden auch Bearbeitungsmaschinen eingesetzt, bei denen der Bearbeitungsbereich
von einem Wassermantel umgeben ist, um den Austritt umweltschädigender Substanzen
zu vermindern. Die sich dabei bildende Pfütze aus leitfähigem Wasser führt ebenfalls
zu einer Fehlmessung bei einer kapazitiven Abstandsmessung. Eine Unterwassererfassung
von Daten mit kapazitiven Sensoren ist daher nicht möglich.
Weiterhin ist es bekannt, für die Abstandsmessung induktive Sensoren
einzusetzen, wobei um den Brenner eine oder mehrere Induktionsspulen angeordnet
sind, von denen jede als frequenzbestimmendes Element in einem Schwingkreis geschaltet
ist, welcher durch eine Induktivitätsänderung der Spule als Folge einer Abstandsänderung
zum Werkzeug eine Frequenzänderung bewirkt. Die Auswertung derartiger
Frequenzveränderungen erfolgt mittels bekannter Schaltungen oder Bandfiltern.
Bei den induktiven Sensoren ergeben sich hinsichtlich der Störgrößen
die gleichen Probleme wie die oben für die kapazitiven Sensoren beschriebenen. Zudem
haben induktive Sensoren den Nachteil, dass sie nur für eine Messung kurzer Arbeitsabstände
geeignet sind, da sie hohen thermischen Belastungen nicht standhalten und somit
nicht in unmittelbarer Nähe des Bearbeitungsprozesses angeordnet sein können.
Ein Verfahren und eine thermische Bearbeitungsmaschine sowie ein Bearbeitungswerkzeug
gemäß der eingangs genannten Gattung sind aus der DE
37 23 844 A1 bekannt. Die Regelung des Arbeitsabstandes zwischen der Schneiddüse
eines Schweißbrenners und dem zu bearbeitenden Werkstück erfolgt hierbei mittels
eines Sensors in Form eines Magnetsystems. Der Sensor umfasst einen ringförmigen
Körper aus einem Eisenwerkstoff, der den Brennerkopf umgibt, und der vier sich nach
unten erstreckende Magnetjoche aufweist, welche konzentrisch und gleichmäßig um
den Umfang der Schneiddüse verteilt sind. Die vier Joche tragen jeweils eine Spule,
deren Spulenachse parallel zur Brenner-Längsachse verläuft. Zwei sich gegenüberliegende
Spulen werden gleichsinnig in Serie geschaltet und als Erregerspulen eingesetzt,
indem sie von einem hochfrequenten Wechselstrom durchflossen werden und dadurch
in dem Sensorkörper ein Wechselmagnetfeld erzeugen. Bei dem zweiten Paar der sich
gegenüberliegenden Spulen handelt es sich um Messspulen, in denen aufgrund des Wechselmagnetfeldes
ein Wechselstrom induziert wird.
Unter der Voraussetzung, dass das zwischen dem Magnetjochen aufgebaute
magnetische Wechselfeld durch das Werkstück bedämpft wird, werden die in den Messspulen
induzierten Ströme von der Topografie und dem Abstand des unter dem Sensor liegenden
Werkstücks beeinflusst. Diese Bedämpfung ist außer vom Abstand zwischen Schneiddüse
und Werkstück auch von Werkstoffeigenschaften des Werkstückes abhängig, wie der
magnetischen Permeabilität und seiner elektrischen Leitfähigkeit.
Der Abstand der Schneiddüse des Schweißbrenners von der Werkstückoberfläche
ist daher eine Funktion der in den Messspulen induzierten Spannung, so dass diese
in einer nachgeschalteten Elektronik mit Hilfe einer für den jeweiligen Prozess
vorab erstellten Kennlinie in eine Spannung umgesetzt werden kann, die zum Abstand
proportional ist und die als Stellgröße für die Abstandsregelung eingesetzt wird.
In der Regeleinrichtung können für verschiedene Topographien und Werkstoffe die
jeweiligen Kennlinien sowie die typischen Sollwerte für die Arbeitsabstände gespeichert
werden.
Bei der bekannten Vorrichtung ist es erforderlich, dass das magnetische
Joch und damit die Erreger- und Messspulen sich in der Nähe des zu bearbeitenden
Werkstückes befinden. Dort sind sie einer hohen thermischen Belastung ausgesetzt.
Die bestimmungsgemäße Funktion der Vorrichtung kann somit aufgrund der hohen Temperatur
oder auch durch Materialrückschlag aus dem bearbeiteten Werkstück beeinträchtigt
werden.
Das separate, den eigentlichen Schneidbrenner umgebende Magnetjoch
bewirkt einen breiten Messfleck, der mit einer geringen Messgenauigkeit einhergeht.
Es hat sich daher gezeigt, dass die Auswertung der Abstandsmessung bei dem bekannten
Verfahren mit einem großen Messfehler behaftet ist.
Bei Änderungen der Prozessparameter, wie etwa dem zu bearbeitendem
Werkstoff, seiner Topographie oder bei einem Wechsel des Bearbeitungswerkzeugs ist
für die Regelung des Arbeitsabstands eine neue Kennlinie erforderlich, die aufwändig
erzeugt werden muss.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren für
die thermische Bearbeitung eines Werkstückes anzugeben, bei dem der Arbeitsabstand
zwischen dem Bearbeitungswerkzeug und dem Werkstück auf einfache Art und Weise und
gleichzeitig mit hoher Genauigkeit eingestellt und geregelt werden kann, und das
gegen äußere Störeinflüsse weitgehend unempfindlich ist.
Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine für die Durchführung
des Verfahrens geeignete Bearbeitungsmaschine bereitzustellen, welche eine punktuelle
Messung des Arbeitsabstandes ermöglicht und die auch für die Messung großer Abstände
geeignet ist.
Außerdem liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein für den Einsatz
in der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine geeignetes Bearbeitungswerkzeug bereitzustellen.
Hinsichtlich des Verfahrens wird diese Aufgabe ausgehend von dem eingangs
genannten Verfahren erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass als Sensorkörper der Brennerkopf
und mindestens eines der Schneid- oder Schweißwerkzeuge eingesetzt werden.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird zur Einstellung des Arbeitsabstandes
zwischen der Werkstückoberfläche und dem thermischen Bearbeitungswerkzeug
ein magnetisches System eingesetzt, bei dem der Sensorkörper durch den Brennerkopf
und mindestens eines der am Brennerkopf fixierten Schneid- oder Schweißwerkzeuge
gebildet wird.
Der Brennerkopf und das betreffende mindestens eine Schneid- oder
Schweißwerkzeug weisen deshalb ferromagnetische Eigenschaften auf. Diese Teile sind
vollständig oder teilweise aus einem ferromagnetischen Material gefertigt. Eine
Beschichtung der Teile, beispielsweise zum Schutz vor Oxidation, beeinträchtigt
das erfindungsgemäße Verfahren nicht.
Bei den insgesamt mit dem Brennerkopf verbundenen Schneid- oder Schweißwerkzeugen
handelt es sich in der Regel um eine Schneiddüse, die häufig von einer Heizdüse
umgeben ist, oder um eine Elektrode (bei einem Plasmabrenner). Schneid- und Heizdüse
werden häufig mittels eines Halteringes, der die Düsen kappenförmig umgreift, an
dem Brennerkopf fixiert. Eines dieser Teile zwischen Brennerkopf und Werkstückoberfläche
(wie: Düse Elektrode, Heizdüse, Haltekappe), mehrere oder alle diese Teile weisen
ferromagnetische Eigenschaften auf und werden im Folgenden auch als „Sensorspitze"
bezeichnet.
Der Verlust an magnetischer Feldstärke ist umso geringer, je größer
der Querschnitt an ferromagnetischem Material von der Erregerstelle bis zur Werkstückoberfläche
ist. Das Material mit ferromagnetischen Eigenschaften ist in der Regel Eisen oder
eine eisenhaltige Legierung. Der Brennerkopf und die Sensorspitze bestehen aus dem
gleichen Material oder aus unterschiedlichen Materialien. Wesentlich ist, dass das
Material des Sensorkörpers insgesamt in einem elektrischen Wechselfeld magnetisch
polarisierbar ist und dass die magnetische Feldstärke im Bereich der Werkstückoberfläche
messbar ist und durch das Werkstück bedämpft wird.
Mittels des Sensorkörpers wird die magnetische Polarisation von der
Stelle ihrer Erregung in Richtung auf die Werkstückoberfläche übertragen, was schematisch
durch magnetische Feldlinien dargestellt werden kann, welche in einer geschlossenen
Bahn von der Erregungsstelle ausgehend über den Brennerkopf und die Sensorspitze
verlaufen und bei ihrem Rückweg mit dem Werkstück so in Wechselwirkung treten, dass
das magnetische Feld bedämpft wird. Eine Änderung des Abstandes zwischen Sensorspitze
und Werkstückoberfläche macht sich daher in einer Änderung der Eigenschaften des
magnetischen Feldes bemerkbar. Diese Änderung der Eigenschaften des magnetischen
Feldes wird für eine Abstandsregelung herangezogen, wie dies weiter unten noch näher
erläutert wird.
Der Sensorkörper wird durch den Brennerkopf und die Sensorspitze gebildet
und mittels diesem das erzeugte magnetische Feld bis an die Werkstückoberfläche
herangeführt und so auf den Bereich des Schneidprozesses fokussiert. Dadurch wird
eine punktgenaue Abstandsregelung erleichtert. Ein separater, außerhalb des Brennerkopfes
anzuordnender Sensorkörper – wie im Stand der Technik vorgeschlagen –
ist nicht erforderlich.
Die Erregung des magnetischen Feldes erfolgt in einer Entfernung von
der Werkstückoberfläche, die einerseits eine geringe Beeinträchtigung des Erregungsmittels
durch die Prozesstemperatur und andererseits eine für die Auswertung genügend große
magnetische Feldstärke im Bereich der Werkstückoberfläche gewährleistet. Die Stelle
der Magnetfelderregung befindet sich im Bereich des Brennerkopfes oder außerhalb
davon. Im Hinblick auf die Messgenauigkeit ist es günstig, dass der Brennerkopf
bei den üblichen Bearbeitungswerkzeugen eine vergleichsweise große Masse aufweist,
und daher über den Brennerkopf ein großer Querschnitt mit ferromagnetischem Material
zur Verfügung gestellt werden kann, so dass die Verluste im elektrischen Wechselfeld
gering sind.
Eine Verbesserung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dadurch erreicht,
dass das Magnetfeld mittels einer Erregerspule erzeugt wird, durch welche sich der
Sensorkörper so erstreckt, dass er oberhalb und unterhalb einer Querschnittsebene,
durch welche eine mittlere Spulenebene der Erregerspule verläuft, von magnetischen
Feldlinien durchflossen wird, wobei die magnetischen Feldlinien oberhalb der Spulenebene
mittels eines oberen Messelements erfasst werden und dabei ein erstes Messsignal
erzeugt wird, das eine erste Amplitude und eine erste Phase aufweist, und wobei
die magnetischen Feldlinien unterhalb der Spulenebene mittels eines unteren Messelements
erfasst werden und dabei ein zweites Messsignal erzeugt wird, das eine zweite Amplitude
und eine zweite Phase aufweist, wobei die relative Lage zwischen erster Phase und
zweiter Phase ermittelt und als Phasenverschiebung für die Regelung des Arbeitsabstands
verwendet wird.
Hierbei wird zur Erzeugung des Magnetfeldes eine Erregerspule eingesetzt,
die den Sensorkörper umgibt, so dass in diesem ein rotationssymmetrisches, zu einer
Sensorkörper-Längsachse koaxiales Magnetfeld erzeugt werden kann. Durch die Rotationssymmetrie
des Magnetfeldes werden Vorzugsrichtungen oder Abschattungen vermeiden, so dass
sich die Abstandsmessung in allen lateralen Richtungen gleich verhält, was zu einer
höheren Messgenauigkeit führt.
Die Erregerspule ist in Bezug auf den Sensorkörper so angeordnet,
dass sich dieser oberhalb und unterhalb der Erregerspule erstreckt,
insbesondere erstreckt er sich oberhalb und unterhalb einer Querschnittsebene, durch
welche die mittlere Spulenebene der Erregerspule verläuft. Die mittlere Spulenebene
befindet sich in der Hälfte der Höhe der Erregerspule. Das so erzeugte magnetische
Feld hat einen Anteil oberhalb der mittleren Spulenebene und einen Anteil unterhalb
davon. Diese Anteile des magnetischen Feldes werden separat mittels eines oberen
Messelements bzw. mittels eines unteren Messeelementes erfasst.
Es sind demnach mindestens zwei Messelemente vorgesehen, welche jeweils
ein Messsignal in Form eines elektrischen Wechselfeldes erzeugen, das eine Amplitude
aufweist, die von der magnetischen Feldstärke in dem betreffenden Bereich abhängt,
und das jeweils eine bestimmte Phasenlage für den Nulldurchgang aufweist.
Erfindungsgemäß wird nicht die Amplitude für die Regelung des Arbeitsabstandes
ausgewertet, sondern die relative Lage zwischen den Phasen des ersten und des zweiten
Messsignals. Denn es wurde gefunden, dass sich einer Änderung des Arbeitsabstandes
nicht nur auf die Amplitude, sondern auch auf die Phasenlage der Messsignale auswirkt.
Eine Änderung des Arbeitsabstandes bewirkt eine relative Verschiebung der Phasenlage
von erstem und zweitem Messsignal. Diese Phasenverschiebung wird erfindungsgemäß
für die Regelung des Arbeitsabstandes verwendet, denn es hat sich weiterhin gezeigt,
dass die Phasenverschiebung unempfindlicher auf Störgrößen im Bereich des magnetischen
Feldes reagiert als die Amplitude des Messsignals, so dass die Auswertung der Phasenverschiebung
eine größere Messgenauigkeit ergibt.
Darüber hinaus entfällt bei der erfindungsgemäßen Verfahrensweise
die Notwendigkeit, für die Auswertung der Messsignale in Bezug auf den Arbeitsabstand
eine Kennlinie erstellen zu müssen. Für die Abstandsregelung genügt es, den Ausgangswert
der Phasenverschiebung beim Sollwert des Arbeitsabstandes festzustellen und bei
Abweichungen hiervon, den Abstand nachzuregeln.
Vorzugsweise sind das obere Messelement als obere Messspule, und das
untere Messelement als untere Messspule ausgebildet, wobei die obere Messspule und
die untere Messspule so miteinander verbunden sind, dass sich die erste und die
zweite Amplitude mindestens teilweise gegenseitig kompensieren.
Die Ausbildung der Messelemente in Form von Messspulen ergibt ein
im Wesentlichen temperaturunabhängiges Messsignal. Die Messspulen sind dabei so
verschaltet, dass sich die Amplituden der beiden Messsignale gegenseitig zumindest
teilweise kompensieren. Dadurch wird die Auswertung der Phasenverschiebung erleichtert.
Zur Erzeugung eines elektrischen Signals ist eine Bewegung von elektrisch leitenden
Teilen innerhalb der Messspulen nicht erforderlich.
Ein besonders günstiges Ergebnis ergibt sich dann, wenn eine koaxial
um eine Mittelachse des Sensorkörpers verlaufende Erregerspule eingesetzt wird.
Durch Einsatz einer koaxial um die Mittelachse des Sensorkörpers verlaufenden
Erregerspule wird ein rotationssymmetrisches Magnetfeld erzeugt, das auf den Punkt
des Schneidprozesses fokussiert ist und das daher keine Vorzugsrichtung aufweist.
In Verbindung mit einer ebenso rotationssymmetrischen Erfassung des Magnetfeldes
durch Messspulen, welche koaxial um die Mittelachse des Sensorkörpers verlaufen,
ergibt sich eine hohe Messgenauigkeit.
Hinsichtlich des thermischen Bearbeitungswerkzeugs wird die obengenannte
Aufgabe ausgehend von dem gattungsgemäßen Bearbeitungswerkzeug erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass der Brennerkopf und mindestens eines der Schneid- oder Schweißwerkzeuge
ferromagnetisches Material enthalten und mindestens einen Teil des Sensorkörpers
bilden.
Für die Einstellung des Arbeitsabstandes zwischen der Werkstückoberfläche
und dem thermischen Bearbeitungswerkzeug wird erfindungsgemäß ein magnetisches System
eingesetzt, bei dem der Sensorkörper durch den Brennerkopf und mindestens eines
der am Brennerkopf fixierten Schneid- oder Schweißwerkzeuge gebildet wird.
Der Brennerkopf und das betreffende mindestens eine Schneid- oder
Schweißwerkzeug weisen deshalb ferromagnetische Eigenschaften auf. Diese Teile sind
vollständig oder teilweise aus einem ferromagnetischen Material gefertigt. Eine
Beschichtung der Teile, beispielsweise zum Schutz vor Oxidation, beeinträchtigt
das Ergebnis nicht wesentlich.
Bei den insgesamt mit dem Brennerkopf verbundenen Schneid- oder Schweißwerkzeugen
handelt es sich in der Regel um eine Schneiddüse, die von einer Heizdüse umgeben
ist. Schneid- und Heizdüse werden häufig mittels eines Halteringes, der die Düsen
kappenförmig umgreift, an dem Brennerkopf fixiert. Bei einem Plasmabrenner bildet
die Elektrode ein wesentliches Schneid- oder Schweißwerkzeug im Sinne der Erfindung.
Eines der Teile zwischen Brennerkopf und Werkstückoberfläche, mehrere oder alle
diese Teile weisen ferromagnetische Eigenschaften auf und werden im Folgenden auch
als „Sensorspitze" bezeichnet.
Der Verlust an magnetischer Feldstärke ist umso geringer, je größer
der Querschnitt an ferromagnetischem Material von der Erregerstelle bis zur Werkstückoberfläche
ist. Das Material mit ferromagnetischen Eigenschaften ist in der Regel Eisen oder
eine eisenhaltige Legierung. Der Brennerkopf und die Sensorspitze bestehen aus dem
gleichen Material oder aus unterschiedlichen Materialien. Wesentlich ist, dass das
Material des Sensorkörpers insgesamt in einem elektrischen Wechselfeld magnetisch
polarisierbar ist und dass die magnetische Feldstärke im Bereich der Werkstückoberfläche
messbar ist und durch das Werkstück bedämpft wird.
Mittels des Sensorkörpers wird die magnetische Polarisation von der
Stelle ihrer Erregung in Richtung auf die Werkstückoberfläche übertragen, was schematisch
durch magnetische Feldlinien dargestellt werden kann, welche in einer geschlossenen
Bahn von der Erregungsstelle ausgehend über den Brennerkopf und die Sensorspitze
verlaufen und bei ihrem Rückweg mit dem Werkstück so in Wechselwirkung treten, dass
das magnetische Feld bedämpft wird. Eine Änderung des Abstandes zwischen Sensorspitze
und Werkstückoberfläche macht sich daher in einer Änderung der Eigenschaften des
magnetischen Feldes bemerkbar. Diese Änderung der Eigenschaften des magnetischen
Feldes wird für eine Abstandsregelung herangezogen, wie dies oben anhand des erfindungsgemäßen
Verfahrens erläutert ist.
Der Sensorkörper wird durch den Brennerkopf und die Sensorspitze gebildet
und mittels diesem das erzeugte magnetische Feld bis an die Werkstückoberfläche
herangeführt und so auf den Bereich des Schneidprozesses fokussiert. Dadurch wird
eine punktgenaue Abstandsregelung erleichtert. Ein separater, außerhalb des Brennerkopfes
anzuordnender Sensorkörper – wie im Stand der Technik vorgeschlagen –
ist nicht erforderlich.
Die Erregung des magnetischen Feldes erfolgt in einer Entfernung von
der Werkstückoberfläche, die einerseits eine geringe Beeinträchtigung des Erregungsmittels
durch die Prozesstemperatur und andererseits eine für die Auswertung genügend große
magnetische Feldstärke im Bereich der Werkstückoberfläche gewährleistet. Die Stelle
der Magnetfelderregung befindet sich im Bereich des Brennerkopfes oder außerhalb
davon. Im Hinblick auf die Messgenauigkeit ist es günstig, dass der Brennerkopf
bei den üblichen Bearbeitungswerkzeugen eine vergleichsweise große Masse aufweist,
und daher über den Brennerkopf ein großer Querschnitt mit ferromagnetischem Material
zur Verfügung gestellt werden kann, so dass die Verluste im elektrischen Wechselfeld
gering sind.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Erregerelement als
Erregerspule ausgebildet ist, durch welche sich der Sensorkörper so erstreckt, dass
in ihm magnetische Feldlinien oberhalb und unterhalb einer Querschnittsfläche verlaufen,
welche die mittlere Spulenebene der Erregerspule umfasst, wobei ein oberes Messelement
und ein unteres Messelement vorgesehen sind, und wobei sich das obere Messelement
im Bereich oberhalb der mittleren Spulenebene, und das untere Messelement im Bereich
unterhalb der mittleren Spulenebene erstrecken.
Das Erregerelement ist erfindungsgemäß als Erregerspule ausgebildet,
welche den Sensorkörper umgibt. Dabei ist der Sensorkörper innerhalb der Erregerspule
so angeordnet, dass in ihm eine magnetische Polarisation erzeugt wird, mit Feldlinien
oberhalb und unterhalb einer Querschnittsfläche, in welcher die mittlere Spulenebene
der Erregerspule liegt. Oberhalb und unterhalb dieser Spulenebene sind ein oberes
Messelement und ein unteres Messelement vorgesehen, die Teil der Messeinrichtung
sind. Das obere Messelement erstreckt sich mindestens teilweise entlang des Sensorkörpers
im Bereich oberhalb der mittleren Spulenebene, und das untere Messelement erstreckt
sich mindestens teilweise entlang des Bereichs unterhalb der mittleren Spulenebene.
Im einfachsten Fall ist das obere Messelement oberhalb der Erregerspule und das
untere Messelement unterhalb derselben angeordnet. Bei einer Übereinander-Anordnung
von Erregerspulen und Messelementen ergibt sich ein geringer seitlicher Aufbau,
so dass ein besonders schmales Bearbeitungswerkzeugs ermöglicht wird. Alternativ
dazu sind die beiden Messelemente beispielsweise unmittelbar übereinander vor oder
hinter der Erregerspule angeordnet.
Die Messeinrichtung erlaubt eine Auswertung von Messsignalen unter
Verwendung der Phasenverschiebung des Messsignals, wie es oben an Hand des erfindungsgemäßen
Verfahrens näher beschrieben ist.
Die Messelemente sind beispielsweise seitlich zum Sensorkörper angeordnet.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bearbeitungswerkzeuges
sind die Messelemente jedoch in Form einer oberen Messspule und einer unteren Messspule
ausgebildet, wobei die obere Messspule, die untere Messspule und die Erregerspule
eine gemeinsame Mittelachse aufweisen, in welcher sich der Sensorkörper erstreckt.
Die Ausbildung der Messeinrichtungen in Form von Messspulen anstelle
anderer Magnetfeld-Messeinrichtungen, wie Hall-Sensoren oder Magnetfeldsensoren
hat den Vorteil, dass das erhaltene Messsignal im wesentlichen temperaturunabhängig
ist.
Die koaxiale Anordnung der Erregerspule und der Messspulen um eine
gemeinsame Mittelachse, in welcher der Sensorkörpers verläuft, ermöglicht die Erzeugung
und Auswertung eines rotationssymmetrischen Magnetfelds, das auf den Punkt des Schneidprozesses
fokussiert ist, sowie eine dazu symmetrische Erfassung des Magnetfelds mittels der
Messspulen.
Es hat sich besonders bewährt, wenn die obere Messspule und die untere
Messspule so ausgelegt sind, dass sich die in den Messspulen erzeugten Spannungen
in der Arbeitsposition des Bearbeitungswerkzeugs kompensieren.
Die Spulen sind hinsichtlich ihrer Windungszahl und Größe so ausgelegt,
dass in der Arbeitsposition die Amplituden der in den Messspulen erzeugten Spannungen
sich etwa zu Null addieren. Dadurch wird gewährleistet, dass sich bei Änderungen
des Arbeitsabstandes die Messsignale der beiden Messspulen in etwa proportional
verändern, damit wird eine Auswertung der Phasenverschiebung wie oben an Hand des
erfindungsgemäßen Verfahrens beschrieben, erleichtert.
Vorteilhafterweise bestehen der Brennerkopf und das mindestens eine
Schneid- oder Schweißwerkzeug vollständig aus ferromagnetischem Material.
Im Hinblick auf die Messgenauigkeit ist es günstig, wenn mittels des
Brennerkopfes ein großer Querschnitt an ferromagnetischem Material zu Verfügung
gestellt wird, so dass Verluste der magnetischen Feldstärke gering gehalten werden
können. Ein aus ferromagnetischem Material bestehender Brennerkopf kann, beispielsweise
zum Schutz des eisenhaltigen Materials vor Oxidation, mit einer Beschichtung versehen
sein. Dies gilt gleichermaßen für das mindestens eine der Schneid- oder Schweißwerkzeuge.
Hinsichtlich des Schneid- oder Schweißwerkzeug wird die oben angegebene
Aufgabe ausgehend von einem Schneid- oder Schweißwerkzeug der eingangs genanten
Gattung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass es aus ferromagnetischem Material besteht.
Das aus ferromagnetischem Material bestehende Schneid- oder Schweißwerkzeug
trägt zur Weiterleitung der magnetischen Feldlinien von der Erregerstelle bis zur
Werkstückoberfläche bei, so dass Verluste der magnetischen Feldstärke gering gehalten
werden können. Ein aus ferromagnetischem Material bestehendes Schneid- oder Schweißwerkzeug
kann, beispielsweise zum Schutz des eisenhaltigen Materials vor Oxidation, mit einer
Beschichtung versehen sein.
Das Material mit ferromagnetischen Eigenschaften ist in der Regel
Eisen oder eine eisenhaltige Legierung.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und
einer Zeichnung näher beschrieben, in der Zeichnung zeigen im einzelnen in schematischer
Darstellung:
1 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bearbeitungswerkzeugs in Form eines Autogenschneidbrenners,
2 eine schematische Darstellung des Verlaufs
der magnetischen Feldlinien innerhalb und außerhalb des Schneidbrenners, und
3 die Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bearbeitungswerkzeugs gemäß 1, ergänzt um ein Schaltbild
zur Auswertung der Messsignale.
1 zeigt einen Autogenschneidbrenner,
dem insgesamt die Bezugsziffer 1 zugeordnet ist. Der Autogenschneidbrenner
1 umfasst einen Brennerkopf 2, an dem eine Schneiddüse
3 und eine die Schneiddüse 3 umgebende Heizdüse 4 mittels
einer Haltekappe 5 auswechselbar gehalten werden. Wesentlich für die vorliegende
Erfindung ist, dass der Brennerkopf 2 und mindestens eines der Schneid-
oder Schweißwerkzeuge (3, 4, 5) ferromagnetische Eigenschaften
aufweisen. Im Ausführungsbeispiel sind sowohl der Brennerkopf 2 als auch
die Schneiddüse 3, die Heizdüse 4 und die Haltekappe
5 aus einer ferromagnetischen Eisen-Siliziumlegierung mit 3 bis 4 Gew.-%
Silicium gefertigt. Zum Schutz vor Oxidation sind alle diese Teile (2,
3, 4, und 5) mit einer Beschichtung aus einem dichten,
korrosionsfesten Material, wie zum Beispiel Chrom, Titan, Chromnitrid (oder einem
ähnlichen wirkenden Werkstoff) versehen.
Der Brennerkopf 2 weist eine Mittelachse 8 auf,
entlang der eine Leitung 11 für die Zufuhr von Schneidsauerstoff zur Schneiddüse
3 verläuft. Weiterhin ist eine Leitung 12 für die Zufuhr von Brenngas
vorgesehen.
Brennerkopf 2, Schneiddüse 3, Heizdüse
4 und Haltekappe 5 sind mechanisch miteinander in Kontakt und
werden mittels einer Erregerspule 6, die mit einem Wechselspannungsgenerator
20 verbunden ist, mit wechselnder Polarität magnetisch polarisiert. Der
Wechselspannungsgenerator 20 kann als separates Bauteil ausgebildet sein,
oder die Netzfrequenz nutzen. Durch die Magnetisierung bilden sich die in
2 schematisch dargestellten magnetischen Feldlinien
13 aus, welche die aus ferromagnetischem Werkstoff bestehenden
Teile (2, 3, 4, 5) sowie das Werkstück
7, das ebenfalls aus einem ferromagnetischen Material besteht, durchfließen.
Eine weitere Besonderheit des erfindungsgemäßen thermischen Bearbeitungswerkzeuges
besteht darin, dass die Erregerspule 6 den Brennerkopf 2 koaxial
zu dessen Mittelachse 8 umgibt, wodurch ein rotationssymmetrisches magnetisches
Feld entsteht, wie dies in der schematischen Darstellung von 2
erkennbar ist.
Oberhalb der Erregerspule 6 ist eine obere Messspule
9 und unterhalb davon eine untere Messspule 10 vorgesehen. Sie
umgeben den Brennerkopf 2 ebenfalls koaxial zu dessen Mittelachse
8, so dass eine rotationssymmetrische Erfassung der magnetischen Feldlinien
13 ermöglicht wird, wie dies aus 2 zu entnehmen
ist. Infolge der in Bezug auf die Höhe des Sensorkörpers (Teile 2,
3, 4, 5) asymmetrischen Anordnung der Erregerspule
6, ergibt sich auch eine entsprechende anfängliche Asymmetrie der Feldlinienverteilung.
Die beiden Messspulen 9; 10 sind so ausgelegt und elektrisch so
miteinander verbunden, dass sich trotz dieser Asymmetrie die Amplituden ihrer Ausgangssignale
beim vorgegebenen Arbeitsabstand „A" gegenseitig in etwa kompensieren. Die
Erregerspule 6 weist eine mittlere Spulenebene 14 auf, oberhalb
der ein Teil der Feldlinien 13 verlaufen, deren Feldstärke von der oberen
Messspule 9 erfasst werden, und unterhalb der ein Teil der Feldlinien
13 verlaufen, deren Feldstärke von der unteren Messspule 10 erfasst
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Bearbeitung eines Werkstücks wird
nachfolgend anhand von 3 beispielhaft beschrieben.
In 3 sind zur Kennzeichnung der Bestandteile
des erfindungsgemäßen Autogenbrenners 1 die gleichen Bezugsziffern verwendet,
wie in 1. Mittels des Wechselstromgenerators
20 wird im Bereich der Erregerspule 6 ein niederfrequentes elektrisches
Wechselfeld erzeugt, die wiederum in dem ferromagnetischen Material des Brennerkopfes
2 eine magnetische Polarisierung bewirkt bei der Nordpol und Südpol mit
gleicher Frequenz wechseln. Die durch die Wechsel-Magnetisierung erzeugten magnetischen
Feldlinien 13 durchfließen den Autogenbrenner sowie das Werkstück
7. Dadurch wird in den beiden Messspulen 9, 10 ein elektrisches
Signal mit einer gegenläufigen Amplitude und einer bestimmten Phasenlage des Nulldurchgangs
erzeugt.
Bei Abstandsänderungen des Autogenbrenners 1 zum Werkstück
7 verlängern oder verkürzen sich die Feldlinien 13. Dadurch ergibt
sich für beide Messspulen 9, 10 nicht nur eine Änderung der Amplitude
des jeweiligen Signals, sondern auch eine Verschiebung der Phasenlage. Für die Regelung
des Arbeitsabstandes wird nicht die Amplitude des Signals der Messspulen
9, 10 ausgewertet, sondern ausschließlich die Phasenverschiebungen
der in den Messspulen 9, 10 erzeugten Spannungen.
3 zeigt eine Ausführungsform für eine
derartige Auswertung der Phasenlage mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung erhaltenen
Messsignale für den Zweck einer Regelung des Arbeitsabstandes zwischen Werkstückoberfläche
und Autogenbrenner 1.
Hierzu werden die von der oberen Messspule 9 und der unteren
Messspule 10 erfassten Signale jeweils einem frequenzselektiven Filter
21 eingespeist, wodurch das Signalrauschen unterdrückt wird. Die selektierten
Signale werden einem Potentiometer 22 zugeführt. Die Ausgangsspannung am
Potentiometer 22 wird im Ausführungsbeispiel rechnergestützt auf Null eingestellt.
Durch den Nullabgleich wird die oben erwähnte anfängliche Asymmetrie der Feldlinienverteilung
unter Berücksichtigung des vorgegebenen Soll-Arbeitsabstandes ausgeglichen, soweit
dies nicht bereits durch Auslegung der Messspulen 9; 10 erfolgt
ist. Auf diese Weise werden somit die Amplituden der Spannungssignale aus den Messspulen
9 und 10 unter Berücksichtigung des Soll-Arbeitsabstand gegenseitig
kompensiert und das Restsignal auf den Wert Null eingestellt. Diese Maßnahme erleichtert
die Auswertung der Phasenverschiebung bei einer Änderung des Arbeitsabstandes „A"
zwischen dem Autogenschneidbrenner 1 und der Oberfläche des Werkstücks
7.
Über einen Verstärker 23 gelangt das Potentiometersignal
in einen Phasendiskriminator 24, wo es mit einem synchronen Referenzsignal,
das von dem Wechselspannungsgenerator 20 abgegriffen wird (symbolisiert
durch einen Komparator 25), verglichen wird. Änderungen des Ausgangssignals
des Wechselspannungsgenerators 20 im Verlaufe eines Bearbeitungsprozesses,
beispielsweise infolge einer Temperaturdrift, wirken sich auf das Referenzsignal
und auf die Ausgangssignale der Messspulen 9, 10 gleichermaßen
aus.
Bei dem Phasendiskriminator 24 handelt es sich um einen phasenabhängigen
Gleichrichter, anhand dessen festgestellt werden kann, ob eine aktuelle Phasenverschiebung
über dem voreingestellten „Null" liegt, oder darunter. Die Ausgangssignale
des Phasendiskriminators 24 werten vorzeichenrichtig in dem Filter
25 aufintegriert und anschließend über einen weiteren Verstärker
26 als Stellgröße für die Abstandsregelung einer Motorsteuerung
27 für den Hub des Autogenbrenners 1 zugeführt.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren für die thermische Bearbeitung eines Werkstücks
aus einem ferromagnetischen Material mittels eines entlang der Werkstückoberfläche
(7) verfahrbaren thermischen Bearbeitungswerkzeuges (1), bei dem
zur Regelung des Arbeitsabstands (A) zwischen dem Bearbeitungswerkzeug (1)
und der Werkstückoberfläche (7) ein Wechselmagnetfeld erzeugt wird, das
sowohl im Bereich der Werkstückoberfläche (7) als auch in einem Sensorkörper
mit ferromagnetischen Eigenschaften oberhalb der Werkstückoberfläche (7)
wirkt, wobei das Magnetfeld oder Änderungen desselben mittels einer Messeinrichtung
(9; 10) erfasst, und die Messsignale der Messeinrichtung (9;
10) für die Regelung des Arbeitsabstands (A) ausgewertet werden,
dadurch gekennzeichnet, dass als Sensorkörper (2; 3;
4; 5) der Brennerkopf (2) und mindestens eines der Schneid-
oder Schweißwerkzeuge (3; 4; 5) eingesetzt werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Magnetfeld
mittels einer Erregerspule (6) erzeugt wird, durch welche sich der Sensorkörper
(2; 3; 4; 5) so erstreckt, dass er oberhalb
und unterhalb einer Querschnittsebene, durch welche eine mittlere Spulenebene (14)
der Erregerspule (6) verläuft, von magnetischen Feldlinien (13)
durchflossen wird, und dass die magnetischen Feldlinien (13) oberhalb der
Spulenebene (14) mittels eines oberen Messelements (9) erfasst
werden, wobei ein erstes Messsignal erzeugt wird, das eine erste Amplitude und eine
erste Phase aufweist, und dass die magnetischen Feldlinien (13) unterhalb
der Spulenebene (14) mittels eines unteren Messelements (10) erfasst
werden, wobei ein zweites Messsignal erzeugt wird, das eine zweite Amplitude und
eine zweite Phase aufweist, wobei die relative Lage zwischen erster Phase und zweiter
Phase ermittelt und eine Phasenverschiebung für die Regelung des Arbeitsabstands
(A) verwendet wird.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Messelement
als obere Messspule (9), und das untere Messelement als untere Messspule
(10) ausgebildet sind, und dass die obere Messspule (9) und die
untere Messspule (10) so miteinander verbunden sind, dass sich die erste
und die zweite Amplitude mindestens teilweise gegenseitig kompensieren.
- Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine koaxial
um eine Mittelachse (8) des Sensorkörpers (2; 3;
4; 5) verlaufende Erregerspule (6) eingesetzt wird.
- Thermische Bearbeitungsmaschine für die Bearbeitung eines Werkstücks
aus einem ferromagnetischen Material, mit einem entlang der Werkstückoberfläche
(7) verfahrbaren thermischen Bearbeitungswerkzeug (1), das einen
Brennerkopf (2) aufweist, an dem Schneid- oder Schweißwerkzeuge (3;
4; 5), welche sich zwischen dem Brennerkopf (1) und der
Werkstückoberfläche (7) erstrecken, auswechselbar befestigt sind, und mit
einer Abstandsregelung zur Einstellung eines vorgegebenen Arbeitsabstandes (A) zwischen
dem Bearbeitungswerkzeug (1) und der Werkstückoberfläche (7),
wobei die Abstandsregelung ein mit dem Bearbeitungswerkzeug (1) bewegbares
Erregerelement (6) zum Erzeugen eines Magnetfeldes, das in einem Sensorkörper
mit ferromagnetischen Eigenschaften oberhalb der Werkstückoberfläche (7)
und im Bereich der Werkstückoberfläche (7) wirksam ist, eine Messeinrichtung
(9; 10) zum Erfassen des Magnetfeldes oder von Änderungen desselben
und eine Auswerteeinheit (21–27) umfasst, mittels der Messsignale
der Messeinrichtung für die Einstellung einer Stellgröße der Abstandsregelung ausgewertet
werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennerkopf (2) und mindestens
eines der Schneid- oder Schweißwerkzeuge (3; 4; 5) ferromagnetisches
Material enthalten und mindestens einen Teil des Sensorkörpers (2;
3; 4; 5) bilden.
- Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
das Erregerelement als Erregerspule (6) ausgebildet ist, durch welche sich
der Sensorkörper (2; 3; 4; 5) so erstreckt,
dass in ihm magnetische Feldlinien (13) oberhalb und unterhalb einer Querschnittsfläche
verlaufen, welche die mittlere Spulenebene (14) der Erregerspule (6)
umfasst, wobei ein oberes Messelement (9) und ein unteres Messelement (10)
vorgesehen sind, und wobei sich das obere Messelement (9) im Bereich oberhalb
der mittleren Spulenebene (14), und das untere Messelement (10)
im Bereich unterhalb der mittleren Spulenebene (14) erstrecken.
- Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
die Messelemente in Form einer oberen Messspule (9) und einer unteren Messspule
(10) ausgebildet sind, wobei die obere Messspule (9), die untere
Messspule (10) und die Erregerspule (6) eine gemeinsame Mittelachse
(8) aufweisen, in welcher sich der Sensorkörper (2;
3; 4; 5) erstreckt.
- Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die obere Messspule (9) und die untere Messspule (10) so ausgelegt
sind, dass sich die in den Messspulen (9; 10) erzeugten Spannungen
in der Arbeitsposition des Bearbeitungswerkzeugs (1) kompensieren.
- Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennerkopf (2) und das mindestens
eine der Schneid- oder Schweißwerkzeuge (3; 4; 5) aus
ferromagnetischem Material bestehen.
- Schneid- oder Schweißwerkzeug zum Einsatz in einem Bearbeitungswerkzeug
zur thermischen Bearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche
5 bis 9, welches an einem Brennerkopf (2) auswechselbar befestigt ist,
da durch gekennzeichnet, dass das Schneid- oder Schweißwerkzeug (3;
4; 5) aus ferromagnetischem Material besteht.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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