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Dokumentenidentifikation DE202004016486U1 24.02.2005
Titel Eine Apparatur zur Aerosolapplikation bei Kleintieren
Anmelder Rudolph, Carsten, Dr., 80801 München, DE
DE-Aktenzeichen 202004016486
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 24.02.2005
Registration date 20.01.2005
Application date from patent application 24.10.2004
IPC-Hauptklasse A61D 7/00

Beschreibung[de]

Aeorosole sind feste oder flüssige schwebende Partikel in Gasen (Luft) mit einem Durchmesser von etwa 0,0001 bis 100 &mgr;m. Unter Aerosolapplikation ist das gezielte Einbringen von Aerosolen in die Lunge zu verstehen. Das Einbringen der Aerosole in die Lunge erfolgt dabei durch die Inhalation während der Atmung.

Apparaturen zur Aersolapplikation bei Kleintieren (z.B. Nager wie Mäuse, Ratten, Hamster etc.) basieren üblicherweise auf zwei unterschiedlichen Konstruktionsmerkmalen. Einerseits werden Apparaturen verwendet, die nach dem „nur Nasenatmungs-Prinzip" funktionieren und anderseits werden Apparaturen verwendet, die nach dem „Ganzkörpervernebelungs-Prinzip" funktionieren.

Unter „nur Nasenatmungs-Prinzip" ist zu verstehen, dass die Aerosolapplikation nur über die Nase des Tieres erfolgt. Hierzu wird das Kleintier üblicherweise in einer Röhre so fixiert, dass nur die Nase des Tieres in einen vorbei geleiteten Aerosolstrom hinein ragt. Bei dieser Apparatur ist der restliche Körper des Tieres von dem Aerosolstrom getrennt.

Unter dem „Ganzkörpervernebelungs-Prinzip" ist zu verstehen, dass der gesamte Körper des Organismus während der Aerosolapplikation mit dem Aerosol in Kontakt kommt. Apparaturen, die auf diesem Prinzip basieren sind üblicherweise dadurch gekennzeichnet, dass sich die Tiere in einer Vernebelungskammer, in die das zu applizierende Aerosol hineingeleitet wird, befinden.

Bei beiden dieser Apparaturen wird üblicherweise die Apparatur direkt mit dem Vernebler verbunden. Der Vernebler ist ein technisches Gerät, das das zu applizierende Aerosol erzeugt.

Die herkömmlichen Apparaturen können in der Tat zur Aerosolapplikation bei Kleintieren verwendet werden. Dieses ist in der Literatur belegt (1). Allerdings ist die Effizienz dieser Apparaturen zum Einbringen von Aerosolen in die Lunge von Kleintieren gering. Dieses ist darin begründet, dass die Aerosolpartikelgröße der kommerziell erhältlichen Vernebler üblicherweise 3–5 &mgr;m (Mediane Aerosol Massendurchmesser, MMAD) beträgt. Aerosole dieser Größenordnung werden nur zu 1–3% von Kleintieren (z.B. Mäuse) in die Lunge inhaliert (2). Der restliche, d.h. überwiegende Anteil, wird durch die Filterfunktion der Nase zuvor abgeschieden. Dieses ist von großer Bedeutung, da Kleintiere wie Nager, reine Nasenatmer sind, d.h. sie atmen nicht durch den Mund. Aerosole mit einem deutlich niedrigeren Durchmesser von 0.27 &mgr;m werden bis zu 45% in die Lunge inhaliert (2).

Die im Schutzanspruch 1 angegebene Erfindung soll das Problem lösen, das Aerosole üblicher Vernebler in ihrem Durchmesser verkleinert werden müssen, so dass sie einen Durchmesser annehmen, der zu einer besseren Aufnahme in die Lunge der Tiere führt.

Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.

Mit der Erfindung wird erreicht, dass der Aerosoldurchmesser des aus dem Vernebler austretenden Aerosols um das 10-fache reduziert wird, bevor es die Vernebelungskammer erreicht. Dieses führt dazu, dass die biologische Aktivität des applizierten Aerosols in dem behandelten Tier statistisch signifikant ansteigt (3, 4).

Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in den Schutzansprüchen 1–12 dargestellt. Das horizontal fixierte Verbindungsrohr zwischen dem Vernebler und der Vernebelungskammer bewirkt eine Reduktion des Durchmessers des Aerosol, das die Vernebelungskammer erreicht. Durch die zusätzliche Bedeckung der Rohrbodens mit einem Trocknungsmittel (bevorzugt Kieselgel), kann dieser Effekt zusätzlich gesteigert werden. Das Verbindungsrohr erfüllt somit die Funktion eines Trocknungsrohrs. Die herkömmlichen dem Stand der Technik entsprechenden Apparaturen für die Aerosolapplikation bei Kleintieren verfügen über kein solches Trocknungsrohr.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1 erläutert. Es zeigt:

1 eine Seitenansicht der Apparatur zur Aerosolapplikation bei Kleintieren.

In der 1 sind die Merkmale der Erfindung dargestellt. An die Vernebelungskammer 1, in die die zu behandelnden Mäuse während der Aerosolapplikation platziert werden, ist ein horizontal angebrachtes Verbindungsrohr 2 angebracht, das eine Öffnung für den Anschluss eines Verneblers aufweist 3. Weitere Merkmale der Erfindung sind, der Deckel 4 zum Verschließen der Vernebelungskammer, vier Löcher 5, die im unteren Drittel der Wand der Vernebelungskammer auf der gegenüberliegenden Seite der Verbindungsöffnung zu dem Verbindungsrohrs angebracht sind und den Durchfluss des Aerosols gewährleisten. Ein weiteres Merkmal der Apparatur ist die Bedeckung des Bodens des Verbindungsrohrs mit einem Trocknungsmittel 6. Weitere Merkmale sind die abnehmbaren Seitenwände des Verbindungsrohres mit Loch (dargestellt im geschlossenen Zustand) 7 und 8 und das Verbindungsstück zwischen Vernebelungskammer und Verbindungsrohr 9.

  • 1. Schulz, H. & Muhle, H. (2000) (Academic Press, pp. 323–345.
  • 2. Raabe, O. G., Al-Bayati, M. A., Teague, S. V. & Rasolt, A. (1988) Ann. occup. Hyg. 32, 53–63.
  • 3. Rudolph, C., Ortiz, A., Schillinger, U., Plank, C. & Rosenecker, J. (2004) Mol Ther 9, 194.
  • 4. Rudolph, C., Ortiz, A., Schillinger, U., Plank, C., Jauernig, J. & Rosenecker, J. (2004) J Gene Med in press.

Anspruch[de]
  1. Eine Apparatur zur Aerosolapplikation bei Kleintieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Apparatur aus einer Verneblungskammer, einem Verbindungsstück, einem Verbindungsrohr und einem Vernebler besteht.
  2. Apparatur zur Aerosolapplikation bei Kleintieren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Verbindungsrohrs mindestens 1 cm, maximal 100 cm und vorzugsweise 45 cm beträgt.
  3. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs mindestens 1 cm, maximal 20 cm und vorzugsweise 7,7 cm beträgt.
  4. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Boden des Verbindungsrohrs gleichmäßig mit einem Trocknungsmittel vorzugsweise 150g Kieselgel bedeckt ist.
  5. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen des Verbindungsrohrs abnehmbar sind und mit einer zentralen Öffnung versehen sind, die vorzugsweise 2,1 cm in Durchmesser sind.
  6. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass vorzugsweise die Länge, die Breite und die Höhe der Vernebelungskammer 21,5 cm, 13,2 cm und 9,8 cm betragen.
  7. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Vernebelungskammer mit einem Deckel verschließbar ist.
  8. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Verneblungskammer vorzugsweise vier Löcher im unteren Drittel einer der Seitenwände aufweist.
  9. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Verneblungskammer auf der zu den vier Löchern gegenüberliegenden Seitenwand im oberen Drittel ein Loch aufweist für die Verbindung zum Verbindungsrohr mit einem Durchmesser von vorzugsweise 2.1 cm.
  10. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Verneblungskammer und das Verbindungsrohr über ein Verbindungsstück verbunden sind, dessen Durchmesser vorzugsweise 2.1 cm und dessen Länge vorzugsweise 3 cm beträgt.
  11. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsrohr auf der zum Verbindungsstück gegenüberliegenden Seite mit einem Vernebler vorzugsweise PARI BOY® LC plus (PARI GmbH, Starnberg, Deutschland) verbunden ist.
  12. Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das die gesamte Apparatur aus transparenten Materialien besteht vorzugsweise Plexiglas.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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