| Dokumentenidentifikation |
DE202004016486U1 24.02.2005 |
| Titel |
Eine Apparatur zur Aerosolapplikation bei Kleintieren |
| Anmelder |
Rudolph, Carsten, Dr., 80801 München, DE |
| DE-Aktenzeichen |
202004016486 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
24.02.2005 |
| Registration date |
20.01.2005 |
| Application date from patent application |
24.10.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
A61D 7/00
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| Beschreibung[de] |
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Aeorosole sind feste oder flüssige schwebende Partikel in Gasen (Luft)
mit einem Durchmesser von etwa 0,0001 bis 100 &mgr;m. Unter Aerosolapplikation ist
das gezielte Einbringen von Aerosolen in die Lunge zu verstehen. Das Einbringen
der Aerosole in die Lunge erfolgt dabei durch die Inhalation während der Atmung.
Apparaturen zur Aersolapplikation bei Kleintieren (z.B. Nager wie
Mäuse, Ratten, Hamster etc.) basieren üblicherweise auf zwei unterschiedlichen Konstruktionsmerkmalen.
Einerseits werden Apparaturen verwendet, die nach dem „nur Nasenatmungs-Prinzip"
funktionieren und anderseits werden Apparaturen verwendet, die nach dem „Ganzkörpervernebelungs-Prinzip"
funktionieren.
Unter „nur Nasenatmungs-Prinzip" ist zu verstehen, dass die
Aerosolapplikation nur über die Nase des Tieres erfolgt. Hierzu wird das Kleintier
üblicherweise in einer Röhre so fixiert, dass nur die Nase des Tieres in einen vorbei
geleiteten Aerosolstrom hinein ragt. Bei dieser Apparatur ist der restliche Körper
des Tieres von dem Aerosolstrom getrennt.
Unter dem „Ganzkörpervernebelungs-Prinzip" ist zu verstehen,
dass der gesamte Körper des Organismus während der Aerosolapplikation mit dem Aerosol
in Kontakt kommt. Apparaturen, die auf diesem Prinzip basieren sind üblicherweise
dadurch gekennzeichnet, dass sich die Tiere in einer Vernebelungskammer, in die
das zu applizierende Aerosol hineingeleitet wird, befinden.
Bei beiden dieser Apparaturen wird üblicherweise die Apparatur direkt
mit dem Vernebler verbunden. Der Vernebler ist ein technisches Gerät, das das zu
applizierende Aerosol erzeugt.
Die herkömmlichen Apparaturen können in der Tat zur Aerosolapplikation
bei Kleintieren verwendet werden. Dieses ist in der Literatur belegt (1).
Allerdings ist die Effizienz dieser Apparaturen zum Einbringen von Aerosolen in
die Lunge von Kleintieren gering. Dieses ist darin begründet, dass die Aerosolpartikelgröße
der kommerziell erhältlichen Vernebler üblicherweise 3–5 &mgr;m (Mediane Aerosol
Massendurchmesser, MMAD) beträgt. Aerosole dieser Größenordnung werden nur zu 1–3%
von Kleintieren (z.B. Mäuse) in die Lunge inhaliert (2). Der restliche,
d.h. überwiegende Anteil, wird durch die Filterfunktion der Nase zuvor abgeschieden.
Dieses ist von großer Bedeutung, da Kleintiere wie Nager, reine Nasenatmer sind,
d.h. sie atmen nicht durch den Mund. Aerosole mit einem deutlich niedrigeren Durchmesser
von 0.27 &mgr;m werden bis zu 45% in die Lunge inhaliert (2).
Die im Schutzanspruch 1 angegebene Erfindung soll das Problem lösen,
das Aerosole üblicher Vernebler in ihrem Durchmesser verkleinert werden müssen,
so dass sie einen Durchmesser annehmen, der zu einer besseren Aufnahme in die Lunge
der Tiere führt.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen
gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass der Aerosoldurchmesser des aus
dem Vernebler austretenden Aerosols um das 10-fache reduziert wird, bevor es die
Vernebelungskammer erreicht. Dieses führt dazu, dass die biologische Aktivität des
applizierten Aerosols in dem behandelten Tier statistisch signifikant ansteigt (3,
4).
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in den Schutzansprüchen
1–12 dargestellt. Das horizontal fixierte Verbindungsrohr zwischen dem Vernebler
und der Vernebelungskammer bewirkt eine Reduktion des Durchmessers des Aerosol,
das die Vernebelungskammer erreicht. Durch die zusätzliche Bedeckung der Rohrbodens
mit einem Trocknungsmittel (bevorzugt Kieselgel), kann dieser Effekt zusätzlich
gesteigert werden. Das Verbindungsrohr erfüllt somit die Funktion eines Trocknungsrohrs.
Die herkömmlichen dem Stand der Technik entsprechenden Apparaturen für die Aerosolapplikation
bei Kleintieren verfügen über kein solches Trocknungsrohr.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1
erläutert. Es zeigt:
1 eine Seitenansicht der Apparatur zur
Aerosolapplikation bei Kleintieren.
In der 1 sind die Merkmale der Erfindung
dargestellt. An die Vernebelungskammer 1, in die die zu behandelnden Mäuse
während der Aerosolapplikation platziert werden, ist ein horizontal angebrachtes
Verbindungsrohr 2 angebracht, das eine Öffnung für den Anschluss eines
Verneblers aufweist 3. Weitere Merkmale der Erfindung sind, der Deckel
4 zum Verschließen der Vernebelungskammer, vier Löcher 5, die
im unteren Drittel der Wand der Vernebelungskammer auf der gegenüberliegenden Seite
der Verbindungsöffnung zu dem Verbindungsrohrs angebracht sind und den Durchfluss
des Aerosols gewährleisten. Ein weiteres Merkmal der Apparatur ist die Bedeckung
des Bodens des Verbindungsrohrs mit einem Trocknungsmittel 6. Weitere Merkmale
sind die abnehmbaren Seitenwände des Verbindungsrohres mit Loch (dargestellt im
geschlossenen Zustand) 7 und 8 und das Verbindungsstück zwischen
Vernebelungskammer und Verbindungsrohr 9.
- 1. Schulz, H. & Muhle, H. (2000) (Academic Press, pp. 323–345.
- 2. Raabe, O. G., Al-Bayati, M. A., Teague, S. V. & Rasolt, A. (1988) Ann. occup.
Hyg. 32, 53–63.
- 3. Rudolph, C., Ortiz, A., Schillinger, U., Plank, C. & Rosenecker, J. (2004)
Mol Ther 9, 194.
- 4. Rudolph, C., Ortiz, A., Schillinger, U., Plank, C., Jauernig, J. & Rosenecker,
J. (2004) J Gene Med in press.
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| Anspruch[de] |
- Eine Apparatur zur Aerosolapplikation bei Kleintieren, dadurch gekennzeichnet,
dass die Apparatur aus einer Verneblungskammer, einem Verbindungsstück, einem Verbindungsrohr
und einem Vernebler besteht.
- Apparatur zur Aerosolapplikation bei Kleintieren nach Anspruch 1 dadurch
gekennzeichnet, dass die Länge des Verbindungsrohrs mindestens 1 cm, maximal 100
cm und vorzugsweise 45 cm beträgt.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs mindestens
1 cm, maximal 20 cm und vorzugsweise 7,7 cm beträgt.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass der Boden des Verbindungsrohrs gleichmäßig mit einem
Trocknungsmittel vorzugsweise 150g Kieselgel bedeckt ist.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen des Verbindungsrohrs abnehmbar sind
und mit einer zentralen Öffnung versehen sind, die vorzugsweise 2,1 cm in Durchmesser
sind.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass vorzugsweise die Länge, die Breite und die Höhe der
Vernebelungskammer 21,5 cm, 13,2 cm und 9,8 cm betragen.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass die Vernebelungskammer mit einem Deckel verschließbar
ist.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass die Verneblungskammer vorzugsweise vier Löcher im unteren
Drittel einer der Seitenwände aufweist.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass die Verneblungskammer auf der zu den vier Löchern gegenüberliegenden
Seitenwand im oberen Drittel ein Loch aufweist für die Verbindung zum Verbindungsrohr
mit einem Durchmesser von vorzugsweise 2.1 cm.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass die Verneblungskammer und das Verbindungsrohr über
ein Verbindungsstück verbunden sind, dessen Durchmesser vorzugsweise 2.1 cm und
dessen Länge vorzugsweise 3 cm beträgt.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsrohr auf der zum Verbindungsstück gegenüberliegenden
Seite mit einem Vernebler vorzugsweise PARI BOY® LC plus (PARI GmbH,
Starnberg, Deutschland) verbunden ist.
- Apparatur zur Aerosolapplikation nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass das die gesamte Apparatur aus transparenten Materialien
besteht vorzugsweise Plexiglas.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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