Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bereitstellen von Fluiden
oder Gelen, insbesondere Stempelkissen, z.B. für selbstfärbende Stempelautomaten
oder für Inkjet-pads.
Bekannt sind Schaumstoffkissen als Farb- und Tintenspeicher, die bei
der Verwendung als Stempelkissen mit einem feinporigen, schaumbeschichteten Textilmaterial
als Decklage laminiert sind. Der Schaumstoff dient einerseits als Farbspeicher,
aber auch als rückstellfähiges Polster, das so ausgebildet ist, dass es sich bei
Kontakt mit der Stempelfläche beim Stempelvorgang deformiert und anschließend selbstständig
wieder in die Ausgangsposition zurückstellt.
Das an der Nutzfläche fixierte Deckmaterial bildet zwar die mechanisch
abriebfeste Kontaktfläche, muss aber auch eine sehr feine und druckbeständige Porenstruktur
aufweisen, um stets, unabhängig vom Deformationsgrad oder der Größe des Stempels
einen besonders gleichmäßigen Farbstoffauftrag auf den Stempel und damit einen besonders
klaren Stempelabdruck leisten zu können.
Die eingesetzten Farben enthalten zum Teil organische Lösungsmittel,
vorzugsweise höhere Alkohole oder auch Etheralkohole, z.B. Butanol oder 1-Methoxy-2-propanol,
um die Farbstoffrezeptur in einer verwendungsfähigen Form zu halten. Diese Lösungsmittel
können aber zu einer ungewollt raschen Alterung des Schaumstoffes führen, der die
Funktion eines Farbstoffreservoirs ausüben soll.
Denn die Verwendung von Chemikalien, insbesondere von Lösungsmitteln,
in der Farbstoffrezeptur kann zur Beeinträchtigung oder gar Zerstörung der Porenstruktur
des Schaumstoffs führen. Diese Beeinträchtigung kann schließlich zum Verlust der
Elastizität und der elastischen Verformbarkeit des gesamten Polsters und schließlich
zum Ausfall des gesamten Stempels führen.
Besonders nachteilig kann ein Versagen der Reservoirfunktion sein,
indem beispielsweise beim Nachfüllen einer bestimmten Menge der Stempeltinte lediglich
ein kleiner Anteil im Polster verbleibt, während ein nicht unwesentlicher Anteil
der Stempeltinte nicht im Reservoir gebunden werden kann und aus dem Polsterbereich
wieder heraus fließt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Stempelkissen liegt in der Abnahme
des Anpressdruckes und der damit verbundenen Rückstellfähigkeit des gesamten Laminates,
wenn das Polster durch die Chemikalien in seinen technischen Eigenschaften beeinträchtigt
wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen elastisch verformbaren
Farbstoffspeicher bereitzustellen, dessen Material von den üblich verwendeten Lösungsmitteln
und Chemikalien nicht angegriffen wird.
Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bereitstellen
von Fluiden und Gelen gelöst, mit einem Hauptkörper, bestehend aus einer Fasermischung,
die zur dauerhaften Aufnahme von Fluiden geeignet ist, einer den Hauptkörper abdeckenden
Schicht, die von den Fluiden oder Gelen durchdringbar ausgebildet ist, wobei die
den Hauptkörper abdeckende Schicht mit dem Hauptkörper unlösbar verbunden ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den
Unteransprüchen 2 bis 11 angegeben.
Vorteilhafterweise ist der Hauptkörper in seinem Volumen komprimierbar
und gibt bei Kompression die Fluide oder Gele durch die den Hauptkörper abdeckende
Schicht frei.
Vorteilhafterweise besteht der Hauptkörper aus unterschiedlichen Fasern
oder Vliesen.
Vorteilhafterweise werden die unterschiedlichen Fasern oder Vliese
durch Vernadeln, Filzen oder Walken miteinander verbunden, wobei die Techniken des
Vernadelns, Filzens und Walkens dem Durchschnittsfachmann bekannt sind.
Zweckmäßigerweise bilden die Fasern des Hauptkörpers ein Filz- oder
Vliesmaterial aus, welches durch das herkömmlich bekannte Fluidstrahl verfestigen
verfestigt und komprimiert wird.
Für den Hauptkörper verwendetes Textilmaterial kann aus einer Vielzahl
unterschiedlicher Fasern, wie z.B. Naturfasern, insbesondere Wolle, Viskose, oder
Kunstfasern, insbesondere Polyacrylat-Superabsorber-Fasern, Polyacryl, Polyethylen,
Polyester, Polyamid oder anderen Thermoplasten oder Polymerisaten, hergestellt werden.
Durch eine geeignete Mischung der oben genannten Fasern können die
spezifischen chemischen und physikalischen Eigenschaften des Hauptkörpers dem jeweiligen
Bedarf genau angepasst werden.
Durch geeignete Wahl von Faserrohstoffen für den Hauptkörper ist es
möglich, eine bestimmte chemische Beständigkeit des Hauptkörpers z.B. gegen Chemikalien,
insbesondere gegen organische Lösungsmittel, zu erzielen.
Über die eingesetzte Faserfeinheit, die Orientierung der Fasern und
das spezifische Gewicht des für den Hauptkörper verwendeten Textilmaterials
kann das spezifische Aufnahmevermögen für Fluide oder Gele, z.B. Farbstoffe, eingestellt
werden.
Durch Variation der Dicke des Hauptkörpers kann demnach das Aufnahmevolumen
für Fluide oder Gele, wie z.B. eine Dispersion oder Farbstofflösung, gesteuert werden.
Die Verwendung von Fasern mit besonders hohem physikalischen Flüssigkeitsrückhaltevermögen,
wie z.B. Viskose, Wolle oder Polyacrylat-Superabsorber-Fasern, ermöglicht die Aufnahme
größerer Farbstoffmengen in der Porenstruktur des Hauptkörpers.
Durch die Verwendung von Fasern mit geringerem Faserdurchmesser erreicht
man im Mittel feinere Poren, die aufgrund der größeren Kapillarkräfte eine größere
Menge an Fluid oder Gel aufnehmen und festhalten können.
Folglich ist es möglich, durch die Auswahl des Fasertyps und der Faserfeinheit,
sowie durch die Festlegung geeigneter Fasermischungen die Aufnahme-, Speicher- und
Abgabefähigkeit des für den Hauptkörper verwendeten Textilmaterials für Fluide oder
Gele, beispielsweise lösungsmittelbasierte Farbstoffe, in weiten Grenzen zu modifizieren.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besteht
die den Hauptkörper abdeckende Schicht aus beschichtetem Baumwollgewebe, feinporigem
Filz oder aus meltblown-, spundbond-, oder spunlace Vlies oder aus gespaltenem oder
geschorenem Wollfilz.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die
den Hauptkörper abdeckende feinstrukturierte Schicht auf den Hauptkörper laminiert.
Der Laminierungsprozess läuft bei Temperaturen ab, die sich an dem verwendeten Heißklebersystem
orientieren.
Die Temperaturbeständigkeit der verwendeten Materialien, sowohl für
den Hauptkörper, als auch für die den Hauptkörper abdeckende Schicht, ist so zu
wählen, dass der kurzfristige Hitzekontakt keine Schädigung der verwendeten Materialien,
wie z.B. des Filzes oder der Faserkomponenten, verursacht.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält
der Hauptkörper einen wählbaren Anteil niedrigschmelzendes Fasermaterial, wie beispielsweise
Schmelzklebefasern oder Bikomponentenfasern mit z.B. Kern-Mantel-Struktur.
Mit Hilfe dieser Fasern ist es möglich, die unterschiedlichen Fasertypen
thermisch miteinander zu verbinden, vorzugsweise über eine Formschlussverbindung.
Hierbei werden die enthaltenen Klebefasern thermisch aktiviert, d.h. sie werden
über die Schmelztemperatur des niedrigschmelzenden Anteils erhitzt. Dieses Erhitzen
und Aufschmelzen des niedrigschmelzenden Anteils führt zum Verfließen des nunmehr
flüssigen Mantelanteils der Fasern. Aufgrund der Oberflächenspannung im flüssig-viskosen
Kunststoff, schmiegt sich dieser um die jeweiligen Berührungspunkte der sich kreuzenden
Fasern und bildet beim Erkalten Verdickungen an den Berührungspunkten, die z.B als
ringartige Manschetten um diese Berührungspunkte ausgebildet sein können. Beim Abkühlen
werden die übrigen Fasern an den Kreuzungspunkten und sonstigen Berührungspunkten
verklebt.
Diese Verklebung kann z.B. in einem vorgeschalteten Prozess, z.B.
Erhitzen in einem Textilspannrahmen über die Schmelztemperatur des niedrigschmelzenden
Klebers, oder z.B. beim eigentlichen Laminierschritt mit der abdeckenden Schicht
durchgeführt werden.
Der Vorteil der thermischen Bindung liegt zum einen in der Vermeidung
von Faseraustrag an den Schnittkanten des für den Hauptkörper verwendeten Textilmaterials,
das z.B. aus Bahnenware entnommen wird und dabei lose Schnittkanten aufweisen würde,
wenn kein Bindesystem verwendet wird.
Ferner werden die mechanischen Eigenschaften, insbesondere die Reproduzierbarkeit
des Rückstellvermögens des Hauptkörpers, z.B. in der Verwendung als Stempelkissen,
wesentlich verbessert, da das Material durch die internen Bindepunkte verbesserte
Federungseigenschaften gegenüber einem nicht gebundenem System aufweist.
Gegenüber einer chemischen Bindung der Fasern besteht der Vorteil,
dass Porenvolumen weder durch einen zusätzlichen Ausrüstungsprozess, noch durch
einen zusätzlichen Materialeintrag reduziert wird.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung erfolgt
die Verbindung zwischen dem Hauptkörper und der den Hauptkörper abdeckenden Schicht
– ohne Verwendung eines weiteren Klebersystems – mit reversibel aktivierbarem
Heißkleber. Hierfür muss der Bindefasertyp, sowie dessen anteilige Menge und Anordnung
im Hauptkörper geeignet ausgewählt sein.
Im Folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung näher erläutert.
Es wird eine Fasermischung aus 25% Viskose 3,3 dtex, 25% Viskose 6,7
dtex, 30% Polyamid 6, 6,7 dtex und 20% Copolyamid-Polyamid-Kern-Mantelfaser mit
4,2 dtex verwendet. Der Schmelzbereich des Copolyamidmantels der
Kern-Mantelfaser kann z.B. bei 115°C liegen. Die Fasern werden zunächst gekrempelt,
als Faservlies abgelegt und dieses mehrlagige Vlies wird der Vernadelung zugeführt.
Die Dicke des Hauptkörpers beträgt vorzugsweise 3 mm bis 8 mm, z.B. 5,5 mm, bei
einem Flächengewicht von vorzugsweise 500 g/m2 bis 1500 g/m2,
z.B. ca. 900 g/m2.
Das Material wird auf die Abmessungen einer beheizten Fläche einer
Presse zugeschnitten, mit einem Heißklebevlies für die Laminierung belegt. Auf diese
Materialschicht wird das Abdeckmaterial als dritte Schicht aufgelegt. Ein Pressvorgang
bei einer Temperatur von 100°C bis 200°C, vorzugsweise 135°C, einem
Druck von 1 bar bis 50 bar, z.B. 17 bar, und einem definiertem Plattenabstand von
vorzugsweise 8 mm bis 10 mm für vorzugsweise 30 s bis 3 min, z.B. 1,5 min, führt
zu einem Laminat, das, nach Abkühlung, in einem weiteren Arbeitsgang auf die benötigten
Endformate zugeschnitten werden kann.
Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines
Stempelkissens ohne Haltevorrichtung;
2 eine Detailansicht des Hauptkörpers
3 gemäß 1;
3 eine Schnittdarstellung eines Stempelkissens
mit Haltevorrichtung;
4 eine Draufsicht des Stempelkissens
mit Haltevorrichtung gemäß 3;
1 zeigt eine quaderförmige Ausführungsform
einer Vorrichtung zum Bereitstellen von Fluiden und Gelen zur Verwendung als Stempelkissen.
Der Hauptkörper 3 besteht aus einem Filz- oder Vliesmaterial, dessen Fasern,
wie in einer Detailansicht in 2 gezeigt, über ein thermisches
Verfahren miteinander verbunden wurden. Auf den Hauptkörper 3 ist eine
Kleberschicht 2 angebracht, welche das Laminieren der den Hauptkörper abdeckenden
Schicht 1 auf den Hauptkörper ermöglicht. Die den Hauptkörper abdeckende
Schicht 1 ist von den Fluiden oder Gelen durchdringbar ausgebildet und
der Hauptkörper 3 ist in seinem Volumen komprimierbar, damit bei Ausübung
von Druck durch einen Stempel auf die den Hauptkörper abdeckende Schicht
1 die Fluide oder Gele freigegeben werden.
2, eine Detailansicht des Hauptkörpers
3 gemäß 1, zeigt Verdickungen an einem Berührpunkt
zweier sich kreuzender Fasern 4, aus welchen das Filz- oder Vliesmaterial
zusammengesetzt ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Verdickung in Form von
ringartigen Manschetten 5a, 5b, 5c, 5d um den
Kreuzungspunkt ausgebildet. Diese, hier ringartig ausgebildeten, Manschetten
5a, 5b, 5c, 5d bestehen aus niedrigschmelzendem
Fasermaterial, welches im Fasermaterial des Hauptkörpers anteilig enthalten ist.
Das durch Erhitzen verflüssigte, niedrigschmelzende Fasermaterial schmiegt sich
um die Berührpunkte der sich kreuzenden Fasern 4 und verklebt diese unter
Ausbildung der Verdickung 5a, 5b, 5c, 5d am
Berührpunkt, nachdem das Material abgekühlt und der niedrigschmelzende Faseranteil
wieder verfestigt ist.
3 ist eine Schnittdarstellung von einem
Stempelkissen 1, 2, 3 in einer Haltevorrichtung
6a, 6b, d.h. von einem gebrauchsfertigen Stempelkissen. Die Haltevorrichtung
ist quaderförmig ausgebildet, mit einer ebenfalls quaderförmigen Vertiefung, welche
das Stempelkissen 1, 2, 3 gemäß 1
aufnehmen kann. Die seitlichen Ränder des oberen Teils 6a der Haltevorrichtung,
welche, zusammen mit dem unteren Teil 6b der Haltevorrichtung, das Stempelkissen
horizontal fixieren, sind in solcher Weise nach innen gebogen, dass sie sich an
den Rand der oberen Deckfläche 1 des Stempelkissens anschmiegen und dieses
dadurch auch in vertikaler Richtung fixieren. Die Haltevorrichtung 6a,
6b ist zweiteilig ausgebildet, um so ein einfaches Einbringen des Stempelkissens
in die Haltevorrichtung zu ermöglichen und darauf folgend eine feste Verbindung
beider Teile, z.B. durch Kleben, herzustellen.
In 4 ist das Stempelkissen mit Haltevorrichtung
gemäß 3 in einer Draufsicht dargestellt.
1- den Hauptkörper abdeckende Schicht
2- Kleberschicht
3- Hauptkörper
4- Zwei sich kreuzende Fasern
5a–d- Verdickung, als ringartige Manschetten ausgebildet
6a- oberer Teil der Haltevorrichtung
6b- unterer Teil der Haltevorrichtung