Die Erfindung bezieht sich auf einen Hexogen-Sprengstoff nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiger Sprengstoff geht aus der DE
37 39 191 A1 hervor. Dort ist ein gießbarer Sprengstoff mit einem Kunststoffbinder
beschrieben.
Entsprechend der technischen Lieferbedingung des Bundesamtes für Wehrtechnik
und Beschaffung in Deutschland, TL 1376-0800, sind die Bedingungen für die geforderte
Unempfindlichkeit beschrieben. Demzufolge darf ein, in einem Behältnis, wie Geschoßkörper,
eingeschlossener Sprengstoff bei Beschuss oder thermischer Einwirkung das Behältnis
nicht aufreißen. Zugelassen ist als maximale Reaktion nur das Abbrennen, wobei ein
zylindrischer Behälter ganz bleiben muss, jedoch darf der Boden aufreißen.
Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Hexogen-Sprengstoff
vorzuschlagen, der die o. g. Bedingung erfüllt.
Die Erfindung löst diese Aufgabe entsprechend den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den
Unteransprüchen zu entnehmen.
Erfindungsgemäß wird der Sprengstoff in überraschenderweise unempfindlicher,
jedoch leistungsstärker.
Gemäß der Erfindung ist als Sprengstoff der Hexogentyp B einsetzbar.
Dieser ist kostengünstig und umweltfreundlich.
Durch den Anteil von Oktogen beim Hexogentyp B von wenigstens 5 zum
Sprengstoff wird erreicht, dass die in einem Behältnis angeordnete Sprengladung
nach seiner Entzündung nicht progressiv abbrennt. Der Zylinder bleibt im wesentlichen
erhalten. Lediglich Schwachstellen, wie Verschlusskappen, werden abgelöst. Es bildet
sich keine Luftstoßwelle aus.
Der Wirkmechanismus der Erfindung beruht auf einer Phasenänderung
des Oktogens, ab einer Temperatur von 167°C. Dadurch erfolgt eine schlagartige
Volumenvergrößerung, die an vorgesehenen Sollbruchstellen oder Trennstellen zur
Wirkung kommt.
Die Erfindung ist für Sprengstoffe mit reinem Hexogentyp A einsetzbar.
Ebenso für die verschiedenen Herstellungsverfahren für Sprengstoffe, nämlich die
im Slurry- oder im Lösungsmittel-Verfahren hergestellten Sprengstoffe. Das Anwendungsgebiet
umfasst sowohl gegossene Sprengstoffladungen als auch gepresste Sprengstoffladungen.
Insbesondere eignet sich die Erfindung für gepresste unempfindliche
Sprengstoffmischungen, bei denen grob- und feinkörnige Sprengstoffkristalle durch
ein Bindersystem, bestehend aus einem Weichmacher wie DOA und HYTEMP®
gebunden ist, siehe hierzu die am selben Tag eingereichte Patentanmeldung mit dem
Aktenzeichen .....
Die erfindungsgemäße Wirkung setzt bereits bei einem Oktogen-Anteil
von 5 % ein, wobei der Anteil sich bis 100 % erstrecken kann.
DOA Acycl. Dicarbonsäureester
HYTEMP® eingetragene Marke der ZEON Chemicals L.P.,
4100 Bells Lane, Louisville, Kenntucky 40211