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Dokumentenidentifikation DE60009352T2 24.02.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001257425
Titel WERKZEUG ZUM AUFBRINGEN VON DRUCK UND VERFAHREN ZUR ZUSAMMUNGPRESSUNG EINES FILMS AUF EINEM SUBSTRAT
Anmelder Vinytouch Vinylapplikaties B.V., Apeldoorn, NL
Erfinder BOGMAN, Wirtje, Frans, NL-7543 GG Enschede, NL
Vertreter Uexküll & Stolberg, 22607 Hamburg
DE-Aktenzeichen 60009352
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 02.11.2000
EP-Aktenzeichen 009800954
WO-Anmeldetag 02.11.2000
PCT-Aktenzeichen PCT/NL00/00793
WO-Veröffentlichungsnummer 0001034409
WO-Veröffentlichungsdatum 17.05.2001
EP-Offenlegungsdatum 20.11.2002
EP date of grant 24.03.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.02.2005
IPC-Hauptklasse B44D 3/16
IPC-Nebenklasse B44C 1/16   B44C 1/17   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Aufpresswerkzeug zum Aufbringen von Druck auf eine Folie, um an einem Substrat zu haften, wobei das Werkzeug ein relativ hartes und steifes Trägerteil mit einer Aufpressfläche aufweist, mit dem die Folie bei Gebrauch gegen das Substrat gepresst werden kann, wobei die Aufpressfläche zumindest teilweise mit einer Zwischenschicht niedriger Reibung versehen ist.

Ein solches Aufpresswerkzeug wird von Fachleuten als Rakel ("Squeegee") bezeichnet. Die JP-A-58160112 beschreibt ein solches Aufpresswerkzeug und wird oft zum Anbringen einer selbsthaftenden Kunststofffolie an einem Substrat verwendet, z.B. einer Vinylfolie, die mit einem Werbeaufdruck versehen ist, auf ein Karosserieteil eines Fahrzeugs. Zum Reduzieren von Reibung sind solche Aufpresswerkzeuge manchmal mit einer Zwischenschicht niedriger Reibung versehen. Ein Beispiel für ein solches Aufpresswerkzeug ist der PA-1-"Kunststoffapplikator" des Typs "Gold", der von dem Unternehmen 3M in St. Paul, Vereinigte Staaten, vertrieben wird. Das Trägerteil ist als im Wesentlichen flacher, länglicher Kunststoffspachtel gestaltet, dessen Längsseiten jeweils, auf gegenüberliegenden Seiten, mit Aufpressoberflächen, angrenzend an ihre Ränder, versehen ist. Die Zwischenschicht ist reibungsreduzierend und wird durch eine Hülse gebildet, die locker über das Aufpresswerkzeug gelegt ist, so dass die Reibung zwischen der Aufpressoberfläche und der Folie reduziert ist. Die Hülse wird von dem oben genannten Unternehmen unter dem Namen SA-1 "Niedrigreibungshülse" vertrieben.

Während der Benutzung des Aufpresswerkzeugs wird die Folie, nachdem von deren selbstklebender Seite eine Schutzabdeckung abgezogen ist und diese Seite auf dem Substrat platziert ist, manuell mit der Hilfe der Aufpressfläche angedrückt, um an dem Substrat zu haften. Die Aufpressfläche wird über eine Rückseite der Folie gestrichen, die mit einer Schutzschicht versehen ist, um die Folie anzupressen und um eingeschlossene Luft und Falten zu entfernen. Nachdem die Folie zum Haften angepresst worden ist, wird die Schutzschicht von der Folie abgenommen.

Ein Nachteil des bekannten Aufpresswerkzeugs besteht darin, dass es relativ schnell abnutzt. Insbesondere verursachen Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche, auf die die Folie aufgebracht wird, relativ leicht Schäden an der Zwischenschicht und/oder der Aufpressfläche, was ein gleichmäßiges Anpressen der Folie behindert. Außerdem bewirkt die Hülse eine deutliche Verschlechterung der einfachen Handhabbarkeit des Aufpresswerkzeugs. Insbesondere kann die Hülse während der Benutzung unbeabsichtigt rutschen. Außerdem muss, wenn die Reibung zwischen der Aufpressfläche und der Folie zum Glätten durch intensive Bearbeitung ungenügend ist, für einen Teil der Folie, wie etwa eine Faltlinie, ein Werkzeug genommen werden, das eine Aufpressfläche mit höherem Reibungskoeffizienten hat. Daher wird das Aufpresswerkzeug in der Praxis oft ohne Hülse verwendet, d.h. ohne dass die Aufpressfläche mit einer reibungsreduzierenden Zwischenschicht versehen ist. Dies führt zu einer erheblichen Vergrößerung des Aufwands und der Zeit, die zum Anbringen der Folie auf dem Substrat nötig sind.

Ein weiterer Nachteil des bekannten Aufpresswerkzeugs besteht in der Notwendigkeit, auf der Folie während des Aufpressens eine Schutzschicht vorzusehen, um Beschädigungen der Folie durch die Aufpressfläche oder die Zwischenschicht zu verhindern. Das ist insbesondere der Fall, wenn vorgedruckte Folie oder Folie angedrückt wird, die mit Einschnitten oder Unterbrechungen versehen ist, wie etwa Buchstaben oder Konturen. In der Praxis führt dies zu der Notwendigkeit, eine Folie nach dem Bedrucken oder Schneiden (wieder) mit einer Schutzschicht zu versehen.

Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Aufpresswerkzeug der in dem Oberbegriff genannten Art zu schaffen, mit dem die oben erwähnten Nachteile vermieden werden, während die Vorteile beibehalten werden. Zu diesem Zweck ist das Aufpresswerk der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenschicht eine relativ weiche, elastische Dämpfungsschicht aufweist. Was dadurch erreicht wird, ist, dass der durch die Aufpressfläche ausgeübte Druck auf die Folie besser verteilt wird und dass Unregelmäßigkeiten auf dem Substrat aufgenommen werden können. Auf der einen Seite führt dies zu einem reduzierten Schadensrisiko der Zwischenschicht und/oder der Aufpressfläche, so dass die Lebensdauer des Aufpresswerkzeugs erheblich verlängert werden kann. Auf der anderen Seite führt dies zu einer erheblichen Abnahme des Risikos einer Beschädidung einer Folie. Was auf diese Weise erreicht wird, ist, dass vorgedruckte Folie oder Folien mit Einschnitten oder Unterbrechungen ohne jegliche Schutzabdeckung aufgepresst werden können, was zu erheblichen Einsparungen an Zeit und Material führt.

In einer weiteren Ausführungsform ist die dämpfende Schicht in einer nicht-gleitenden Weise mit der Aufpressfläche und/oder dem Trägerteil verbunden. Die dämpfende Schicht kann direkt mit der Aufpressfläche verbunden sein, aber sie kann auch an der Aufpressfläche durch ein dazwischenliegendes Trägerteil vorgesehen sein, z.B. einer steifen Trägerscheibe. Vorzugsweise ist die dämpfende Schicht mit der Aufpressfläche durch eine Klebstoffschicht verbunden. Mithin ist die einfache Handhabbarkeit des Aufpresswerkzeugs erheblich verbessert.

In einer anderen Ausführungsform weist das Aufpresswerkzeug eine weitere Aufpressfläche auf, auf der keine Dämpfungs- oder Zwischenschicht vorgesehen ist. Dadurch wird erreicht, dass das Aufpresswerkzeug in einfacher Weise mit einer weiteren Aufpressfläche mit einer höheren Reibung zum intensiven Bearbeiten der Folienoberfläche versehen werden kann. Wenn das Trägermaterial einen höheren Reibungskoeffizienten als das Material der Dämpfungs- oder Zwischenschicht hat, kann dies in einfacher Weise realisiert werden, indem die Zwischenschicht solche Abmessungen erhält, dass ein Teil des Trägers frei dazu ist, als weitere Aufpressfläche zu dienen.

In einer weiteren Ausführungsform ist die dämpfende Schicht als ablösbarer Klebstoffstreifen aus weichem, elastischem Material gestaltet. Dadurch wird erreicht, dass die dämpfende Schicht in einfacher Weise ersetzt werden kann.

In einer weiteren Ausführungsform ist die dämpfende Schicht aus Filz hergestellt. Dadurch wird erreicht, dass der durch die Aufpressfläche auf die Folie ausgeübte Druck sehr gut verteilt werden kann.

In einer weiteren Ausführungsform ist die dämpfende Schicht als Gewebe ausgestaltet. Dadurch wird erreicht, dass die dämpfende Schicht einen hohen Widerstand gegen Abnutzung hat.

In einer weiteren Ausführungsform ist die dämpfende Schicht aus Wolle hergestellt. Dadurch wird erreicht, dass die dämpfende Schicht nicht nur sehr weich, sondern auch sehr verschleißfest ist.

In einer sehr vorteilhaften Ausführungsform ist die dämpfende Schicht als ein Streifen aus einem wollenen, filzigen Gewebe mit einer Klebstoffschicht gestaltet, mit der der Streifen ablösbar auf der Aufpressfläche aufgebracht werden kann.

Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Aufbringen von Folie auf ein Substrat, wobei mit Hilfe einer Aufpressfläche eines Aufpresswerkzeuges Folie angepresst wird, um an einem Substrat zu haften, und wobei zwischen der Aufpressfläche des Aufpresswerkzeuges und der Folie eine dämpfende Schicht vorgesehen ist. Wenn die Folie aufgebracht wird, kann durch eine dämpfende Schicht mit niedriger Reibung, die zwischen der Aufpressfläche des Aufpresswerkzeugs und der Folie vorgesehen ist, Kontaktdruck aufgebracht werden. Vorzugsweise wird während des Aufpressens die dämpfende Schicht direkt und ohne weitere Schutzschicht mit einer Seite der Folie in Kontakt gebracht, die bedruckt ist oder mit Einschnitten oder Unterbrechungen versehen ist.

Die Erfindung betrifft weiter eine dämpfende Schicht niedriger Reibung für ein Aufpresswerkzeug, die als Klebestreifen ausgebildet ist.

Weitere, vorteilhafte Ausführungsformen des Aufpresswerkzeugs und des Verfahrens sind in den Unteransprüchen wiedergegeben. Die Erfindung wird weiter anhand einer beispielhaften Ausführungsform erläutert, die in den Zeichnungen wiedergegeben ist. In den Zeichnungen zeigen:

1 eine schematische, perspektivische Ansicht des Aufpresswerkzeugs,

2 eine schematische, perspektivische Ansicht des Aufpresswerkzeuges, während die Folie auf ein Substrat gepresst wird, und

3 eine schematische, perspektivische Ansicht einer dämpfenden Schicht, die als Klebstoffstreifen gestaltet ist.

Es ist zu bemerken, dass die Zeichnungen nur schematische Darstellungen einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung sind. In den Figuren sind identische oder entsprechende Teile durch dieselben Bezugszeichen bezeichnet.

Die 1 und 2 zeigen ein Aufpresswerkzeug 1 zum Anpressen einer Folie 10, um an einem Substrat 12 anzuhaften. Das Substrat 12 ist im Wesentlichen glatt, wie etwa ein lackiertes Stahlblech- oder ein Kunststoff-Karosserieteil eines Fahrzeugs. Das Aufpresswerkzeug 1 umfasst einen im Wesentlichen flachen, länglichen Kunststoffspachtel 2. Die Längsseiten des Spachtels laufen aufeinander zu und sind, angrenzend an den Rand 3A, 3B auf beiden Seiten mit Aufpressflächen 4A, 4B und 4D versehen. Die Aufpressflächen haben eine Länge von beispielsweise 80 bis 120 mm und eine Breite von beispielsweise 0,5 mm, abhängig vom Einstellwinkel zwischen dem Spachtel 2 und dem Substrat 12 und dem Grad an der Durchbiegung des Spachtels 2.

Das Aufpresswerkzeug 1 ist angrenzend an die Mitte mit Rippen 5 versehen, um den Fingern eines Benutzers Unterstützung zu bieten, wenn während der Benutzung das Aufpresswerkzeug manuell auf die Folie 10 gedrückt wird.

Die Aufpressflächen 4A und 4B des Aufpresswerkzeugs 1 sind mit einer Zwischenschicht mit niedriger Reibung versehen, die, in Bezug auf das harte, steife Trägermaterial, als relativ weiche, elastische, dämpfende Schicht ausgestaltet ist. Die dämpfende Schicht ist zusammendrückbar und ist als Klebestreifen 6 gestaltet, der über die Aufpressflächen 4A und 4B angebracht ist. Der Klebestreifen 6 ist aus filzigem, wolligem Gewebe 6A hergestellt, das auf seiner Unterseite mit einer Klebstoffschicht (3) versehen ist. Die Klebstoffschicht kann als ein Streifen eines beidseitig klebenden Bandes 7 gestaltet sein, so dass die dämpfende Schicht nicht an dem Spachtel 2 verrutschen kann, aber davon ablösbar ist. Die Dicke der dämpfenden Schicht ist vorzugsweise größer oder gleich etwa 0,5 mm, insbesondere größer oder gleich etwa 1,0 mm. Ferner ist die Dicke der dämpfenden Schicht vorzugsweise kleiner oder gleich etwa 5 mm, insbesondere kleiner oder gleich 2 mm. Ein sehr gutes Ergebnis wird mit einer dämpfenden Schicht mit einer Dicke von etwa 1 mm erzielt. Der Klebestreifen 6 kann in einer Form mit bereits richtigen Abmessungen zur Verfügung gestellt werden, aber kann auch von einem größeren Streifen abgetrennt werden, der z.B. in eine Rolle mit vordefinierten Perforationen aufgerollt ist.

Unter Bezugnahme auf 2 wird bei der Benutzung des Aufpresswerkzeugs 1 die Folie 10, nachdem deren selbsthaftende Seite 11 von einer Schutzabdeckung (nicht gezeigt; befreit ist, auf dem Substrat 12 platziert und mit Hilfe der Aufpressfläche 4B manuell angepresst, um an dem Substrat 12 zu haften. Die Aufpressfläche 4b wird dann in direkten Kontakt mit der Darstellungsseite 13 der Folie gebracht, die mit Buchstabeneinschnitten 14, Aufdrucken 15 und/oder Unterbrechungen 16 versehen ist.

In einem solchen Fall kann eine Schutzabdeckung ausgelassen werden. Die dämpfende Schicht stellt sicher, dass eingefangene Luftblasen 17 und Falten 18 in der Folie dann ohne Beschädiung der Darstellungsseite 13 geglättet werden können, so dass eine gute Haftung zwischen der Folie 10 und dem Substrat 12 bewirkt wird.

Wenn nötig, kann ein Teil der Folie 10, die intensiver bearbeitet werden muss, z.B. ein Teil, wo eine hartnäckige Falte 18 in der Oberfläche 18 vorhanden ist, in Kontakt mit einer der Aufpressflächen 4C oder 4D gebracht werden. Diese Aufpressflächen sind nicht mit einer Zwischen- oder Dämpfungsschicht versehen und haben einen höheren Reibungskoeffizienten. Dann muss nur die Stellung des Aufpresswerkzeugs 1 verändert werden, und es muss kein weiteres Aufpresswerkzeug zur Hand genommen werden.

Es wird in diesem Zusammenhang bemerkt, dass eine Zwischenschicht mit niedriger Reibung so zu verstehen ist, dass dieses wenigstens eine Schicht mit einem Reibungskoeffizienten bedeutet, der kleiner als der Reibungskoeffizient des Spachtelmaterials eines üblichen Kunststoffspachtels ist, wie etwa beispielsweise der erwähnte PA-1-Kunststoffapplikator, wobei die dämpfende Schicht während der Benutzung zwischen der Aufpressfläche und der Folienoberfläche, die angepresst werden soll, positioniert wird. Insbesondere muss eine Zwischenschicht mit niedriger Reibung so verstanden werden, dass dies eine reibungsreduzierende Schicht mit einem Reibungskoeffizienten bedeutet, der von der Größenordnung, wie der Reibungskoeffizient des Materials der erwähnten SA-1-Hülse ist oder niedriger ist.

Es ist auch zu bemerken, dass die Zwischenschicht niedriger Reibung in das Trägerteil integriert werden kann, z.B. indem die relativ weiche, elastische Zwischenschicht auf der Aufpressfläche des relativ harten, steifen Trägerteils mittels eines Zweikomponenten-Spritzgussverfahrens bereitgestellt wird. Ferner kann die dämpfende Schicht auf einer Trägerscheibe vorgesehen sein, die in Eingriff mit dem Träger gebracht werden kann, z.B. durch eine Schnapp- oder Klemmverbindung. Außerdem kann die Zwischenschicht direkt auf dem Träger angeklemmt oder darauf aufgespannt sein. Um die Klemmwirkung zu unterstützen, kann die dämpfende Schicht mit Versteifungsmitteln versehen sein, die in die dämpfende Schicht integriert sind, wie etwa beschichtete, elastische Kunststoff- oder Versteifungsdrähte.

Es wird auch bemerkt, dass in den 2 und 3 die Dicke der Folie 10 und des Klebestreifens 6 in einer vergrößerten Weise dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für die Dicke der Klebstoffschicht auf der selbstklebenden Seite 11 der Folie und den Streifen eines doppelseitig klebenden Bandes 7.

Es wird weiter bemerkt, dass die Erfindung nicht auf die hier diskutierte, beispielhafte Ausführungsform beschränkt ist und dass viele Ausführungsformvarianten möglich sind.

Zum Beispiel kann das Trägerteil des Aufpresswerkzeugs aus einem Material als Kunststoff hergestellt sein, z.B. aus Holz, Metall oder Kombinationen der Materialien, und es kann das Aufpresswerkzeug dazu verwendet werden, um Folien an Fenstern, Wänden und Brettern aufzubringen. Ferner können die Abmessungen des Aufpresswerkzeuges anders gewählt werden, und das Aufpresswerkzeug kann Teil einer Maschine sein, mit der Folie mechanisch auf ein Substrat aufgedrückt wird. Das kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn Folie auf einen Türrahmen oder einen Fensterrahmen anstelle einer Lackierung oder Farbschicht aufgebracht wird. Die dämpfende Schicht kann auch aus einem nicht-gewebten Material hergestellt werden, und die Zwischenschicht kann auf dem Träger angeklemmt werden. Der Träger kann auch vollständig mit einer dämpfenden Schicht eingehüllt sein. Es ist ferner möglich, dass die Folie nicht selbstklebend ist, z.B. wenn das Substrat mit einer Klebstoffschicht versehen ist oder wenn die Folie durch statische Elektrizität zum Haften an dem Substrat gebracht werden kann.

Solche Varianten werden Fachleuten klar sein, und es ist so zu verstehen, dass sie in den Umfang der Erfindung in den folgenden Ansprüchen definiert fallen.


Anspruch[de]
  1. Aufpresswerkzeug (1) zum Aufbringen von Druck auf eine Folie (10) zum Haften an einem Substrat (12), das ein relativ hartes und steifes Trägerteil (2) mit einer Aufpressfläche (4) aufweist, mit dem die Folie (10) bei Gebrauch gegen das Substrat (12) gepresst werden kann, wobei die Aufpressfläche (4) zumindest teilweise mit einer Zwischenschicht niedriger Reibung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenschicht eine relativ weiche, elastische, dämpfende Schicht (6) aufweist.
  2. Aufpresswerkzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dämpfende Schicht (6) nicht gleitfähig mit der Aufpressfläche (4) und/oder dem Trägerteil (2) verbunden ist.
  3. Aufpresswerkzeug (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die dämpfende Schicht (6) mittels einer Klebstoffschicht aufgebracht ist.
  4. Aufpresswerkzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufpresswerkzeug (1) eine weitere Aufpressfläche (4) aufweist, auf der keine dämpfende oder Zwischenschicht vorgesehen ist.
  5. Aufpresswerkzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dämpfende Schicht (6) als ablösbarer Klebstoffstreifen aus weichem, elastischem Material gestaltet ist.
  6. Aufpresswerkzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dämpfende Schicht (6) eine Filzschicht aufweist.
  7. Aufpresswerkzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dämpfende Schicht (6) ein Gewebe aufweist.
  8. Aufpresswerkzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dämpfende Schicht (6) Wolle aufweist.
  9. Verfahren zum Aufbringen von Folie (10) auf ein Substrat (12), dadurch gekennzeichnet, dass auf die Folie (10) Druck aufgebracht wird, damit sie mit Hilfe einer Aufpressfläche (4) eines Aufpresswerkzeugs (1) an dem Substrat (12) haftet, und dass über eine dämpfende Schicht (6) niedriger Reibung, zwischen der Aufpressfläche (4) des Aufpresswerkzeugs (1) und der Folie (10) vorgesehen ist, Kontaktdruck aufgebracht wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass während des Aufbringens von Druck die dämpfende Schicht (6) direkt und ohne weitere Schutzschicht mit der Folie (10) in Kontakt gebracht wird.
  11. Klebestreifen mit einem Streifen aus einem weichen, elastischen Material, das auf einer Seite mit Klebstoff versehen ist, mit einer Länge von 80 bis 120 mm und einer Breite von 1 bis 10 mm, wobei das elastische Material ein Gewebe mit ein- oder beidseitiger Filzdecke mit einer Dicke von ca. 1 mm aufweist, das eindeutig zur Verwendung als dämpfende Schicht (6) niedriger Reibung in einem Aufpresswerkzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 bestimmt ist.
  12. Verwendung eines Aufpresswerkeugs (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 für ein Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10.
  13. Verwendung eines Klebestreifens nach Anspruch 11 als dämpfende Schicht (6) niedriger Reibung in einem Aufpresswerkzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder nach einem Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 10.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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