Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung
von aus einer Textilienbahn geschnittenen Abschnitten, die von einer Rolle abgewickelt
wurden, durch Vernähen ihrer Vorderkante, insbesondere zum Schließen des Vorderendes
eines schlauchförmigen Abschnitts.
Nachfolgend ist aus Gründen der Zweckmäßigkeit der Darstellung der
Ausdruck „Bahn" so zu verstehen, dass er gewebte oder nicht gewebte Textilartikel
unterschiedlicher Art, gebildet aus einer oder mehreren Schichten, auch rohrförmig
und in Qualität und Konsistenz unterschiedlich voneinander bezeichnet, während der
Ausdruck „Abschnitt" so zu verstehen ist, dass er einen Teil bezeichnet,
der von der Bahn aus Textilmaterial abgeschnitten wurde.
Bei der Herstellung von Abschnitten aus Textilmaterial, besteht insbesondere
bei gepolsterten Abschnitten, wie sie zum Beispiel zum Abdecken von Matratzen oder
zur Herstellung von Steppdecken verwendet werden, eine Notwendigkeit, die Vorderkante
zu verschließen, um die verschiedenen Schichten des Abschnitts richtig übereinander
gelegt zu halten und ein Verwerfen der Kanten zu vermeiden, so dass der Abschnitt
leicht für die anschließenden Prozesse positioniert werden kann.
Diese Notwendigkeit besteht besonders, wenn die Abschnitte aus einer
Bahn von Textilmaterial abgeschnitten sind, das aus mehreren Schichten gebildet
ist und von einer Rolle abgewickelt wird oder wenn die Bahn von Textilmaterial durch
Zusammenfügen mehrerer Schichten hergestellt wird, die von entsprechenden Rollen
abgewickelt werden.
Es sind auch rohrförmige Abschnitte bekannt, die zum Zwecke des Schutzes
zum Abdecken von Blöcken aus Latexgummi verwendet werden, zum Beispiel bei der Herstellung
von Matratzen.
Solche rohrförmigen Abschnitte müssen, sobald sie von der abgewickelten
Textilmaterialbahn abgeschnitten sind, an einem Ende geschlossen werden, um einen
Beutel zu bilden, der den Latexblock aufnimmt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist deshalb, eine Vorrichtung zur
Verfügung zu stellen, die geeignet ist zum Einsetzen in einer Straße zur Herstellung
von Abschnitten aus Textilmaterial, insbesondere schlauchförmigen Abschnitten, und
ermöglicht, diese Anforderung zu erfüllen.
Im Rahmen dieser Aufgabe ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung zur Verfügung zustellen, die relativ einfach zu fertigen und deshalb
wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Diese Aufgabe und dieses und andere Ziele, die nachfolgend besser
ersichtlich werden, werden mit einer Vorrichtung zur Behandlung eines aus einer
Textilbahn geschnittenen Abschnitts, der von einer Rolle abgewickelt ist, durch
Vernähen seiner Vorderkante, insbesondere zum Verschließen der Vorderkante eines
rohrförmigen Abschnitts erreicht, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie umfasst:
Mittel zur Veranlassung des Vorschubs dieser Textilmaterialbahn, geeignet zum Abwickeln
zweier aufeinander folgender Teile dieser Materialbahn, auf eine Gesamtlängsausdehnung
gleich der Längsausdehnung dieses Abschnitts; Schneidmittel, die hinter dem Vorschubmittel
angeordnet und geeignet sind, einen Abschnitt von der Textilmaterialbahn abzuschneiden,
mit einem Schnitt, der senkrecht ist zur Abwickelrichtung und die Hinterkante des
abgeschnittenen Abschnitts bildet und die Vorderkante der abzuwickelnden Textilmaterialbahn;
Positioniermittel, die hinter dem Schneidmittel angeordnet und geeignet sind, die
Vorderkante der abgewickelten Materialbahn in Bezug auf eine Nähmaschine anzuordnen;
wobei die Vorschub-, Schneid- und Positioniermittel koordinativ betätigbar sind,
so dass: in einem ersten Schritt das Vorschubmittel die Materialbahn für einen genannten
ersten Teil abwickelt, dessen Längsabmessung derart ist, dass die Vorderkante im
Positioniermittel ergriffen ist; in einem zweiten Schritt das Positioniermittel
betätigt wird, um die Vorderkante in Ausrichtung mit der Nahtbahn der Nähmaschine
zu positionieren; in einem dritten Schritt die Nähmaschine betätigt wird, um einen
Steppsaum entlang der Vorderkante zu erzeugen; in einem vierten Schritt das Vorschubmittel
einen genannten zweiten Teil von der Materialbahn abwickelt; und in einem fünften
Schritt, das Schneidmittel einen Abschnitt von der Materialbahn abschneidet.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden besser
ersichtlich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform, die
nur als nicht einschränkendes Beispiel in den begleitenden Zeichnungen dargestellt
ist, worin:
1 eine schematische Teilperspektivansicht
der Vorrichtung ist;
2 eine schematische Axialansicht der
Vorrichtung von 1 im Ausgangszustand des Arbeitszyklus
ist;
3 eine vergrößerte Ansicht eines Details
von 2 ist;
4, 5,
6 und 7
schematische Ansichten der Vorrichtung von 1 in vier
aufeinanderfolgenden Arbeitsstufen ist;
8 eine Ansicht einer zweiten Ausführungsform
der Vorrichtung ist;
9, 10,
11, 12
und 13 schematische Ansichten einer dritten
Ausführungsform in fünf Arbeitssituationen ist.
Speziell mit Bezug zu 1 umfasst die Vorrichtung
Mittel (nicht gezeigt) zum drehbaren Lagern einer Rolle 1, auf der eine
Textilmaterialbahn 2, von der zu behandelnde Abschnitte erhalten werden,
aufgewickelt ist. Die Materialbahn 2 ist zum Beispiel aus einem schlauchförmigen
Artikel zum Umhüllen von Latexmatratzen gebildet, oder aus einer Mehrzahl von übereinandergelegten
Schichten. In diesem letzteren Fall kann die Materialbahn, statt dass sie vorgefertigt
und auf eine einzige Rolle aufgewickelt ist, durch Zuführen und Koppeln einzelner
Schichten, die von einer entsprechenden Anzahl von Rollen abgewickelt werden, am
Einlass der Vorrichtung hergestellt werden.
Die Materialbahn 2 wird von der Rolle 1 in Richtung
A mittels einer Vorschubanordnung abgewickelt, die allgemein mit dem Bezugszeichen
3 bezeichnet ist. Diese Anordnung 3 ist gebildet aus zwei parallelen
Greiferrollen 4 und 5, zwischen den die Materialbahn von oben
geführt ist. Die Rollen 4 und 5 sind senkrecht zur Richtung A
und weisen an einem Ende entsprechende Zahnräder 6 und 7 auf,
die ineinander greifen und betätigt werden, so dass sie sich in entgegengesetzte
Richtung drehen mittels eines Elektromotors 8 und einer Transmission, die
aus einem Riemen 9 gebildet ist, der auf ein Paar Riemenscheiben aufgezogen
ist, die jeweils auf die Abtriebswelle des Elektromotors 8 und auf die
dem Zahnrad 6 benachbarte Rolle 4 angebracht sind.
Unter der Greifer- und Abwickelanordnung 3 und auf der Rückseite
der Textilmaterialbahn 2 ist eine Schiene 10 vorgesehen, die parallel
ist zu den Rollen 4 und 5 und als Gleitführung für einen Schlitten
11 dient, der einen Halter umfasst, auf dem ein Elektromotor
12 gelagert ist, wobei der Motor eine Welle mit einer Vertikalachse aufweist,
die nach oben hervorsteht. Eine scheibenartige Klinge 13 ist auf der Welle
12 angebracht und schneidet die Ebene der Materialbahn 2 unter
den Rollen 4 und 5.
Der Schlitten 11 ist starr mit einem Teil eines Transmissionsriemens
14 gekoppelt, der zur Schiene 10 parallel ist. Der Riemen
14 ist in einer geschlossenen Schlaufe um eine angetriebene Riemenscheibe
14a und um eine Antriebsriemenscheibe 15 gelegt, die von einem
Elektromotor 16 betätigt wird.
Auf der Rückseite der Materialbahn 2, d. h. auf der von der
Rolle 4 ergriffenen Seite, und unter der Greif- und Abwickeleinheit
3, ist eine Anschlagstange, die parallel zur Rolle 4 ist und die
aus zwei L-förmigen Profilelementen 17a und 17b gebildet ist,
zwischen denen ein Spalt 17c verbleibt, in dem sich die klinge
13 verschieben kann. Gegenüber der Anschlagstange 17a und
17b, aber auf der gegenüberliegenden Seite zur Materialbahn 2
befindet sich eine Arretierstange 18, die durch ein Profilelement gebildet
ist, das einen C-förmigen Querschnitt mit zwei übereinander liegenden Längsflügeln
18a und 18b aufweist, die einen Längsspalt 18c begrenzen,
der zur Materialbahn 2 gerichtet und dem Spalt 17c zugewandt ist.
Das Profilelement ist auf Höhe der kreisförmigen Klinge 13 durch zwei pneumatische
Betätigungen 19 und 20 gelagert, die geeignet sind, es zwischen
einer Position, die in einem Abstand von der Materialbahn 2 ist, und einer
Position zum Arretieren der Materialbahn 2 zwischen Profilelementen
17a und 17b und den Flügeln 18a und 18b zu bewegen,
um der Klinge 13 beim Abschneiden des Endteils des Stücks 2, das
das zu bearbeitende Teil bildet, ein Verschieben in den Spalten 17c und
18c zu ermöglichen.
Unter der Stange 10 und parallel dazu ist eine Anschlagstange
21, an der eine Mehrzahl von in gleichem Abstand angeordneten elastischen
Ansätzen 22 befestigt sind. Die Ansätze 22 sind im Wesentlichen
senkrecht zur Ebene der Materialbahn 2 und stehen hervor, so dass sie eine
Art Kamm ausbilden.
Nahe der Stange 21, aber auf der Rückseite der Textilmaterialbahn
2 ist eine Leiste 23 gelenkig angeordnet, die durch pneumatische
Betätigungen 24 betätigt wird, die in der Lage sind, die Leiste in Oszillation
von 90° zwischen einer vertikalen Position und einer horizontalen Position zu
versetzen. In der vertikalen Position ist die Leiste 23 mit der Materialbahn
2 bündig, während in der horizontalen Position die Leiste 23 sich
unter den Ansätzen 22 anordnet und so dass ihr freies Ende mit den Enden
der Ansätze zusammenfällt.
Vor der Anschlagstange 21 und parallel dazu ist eine Schiene
24a, die als Führung für einen Gleiter 25 dient. Der Gleiter
25 trägt eine Nähmaschine 26, deren Arbeitsebene zur durch die
Ansätze 22 gebildeten Ebene koplanar ist.
Der Gleiter 25 wird in einer hin und her gehenden Bewegung
entlang der Schiene 24a betätigt, so dass die Nähmaschine 26 von
einem Ende der Anschlagstange 21 zum anderen bewegt werden kann. Für die
Betätigung des Gleiters 25 entlang der Schiene ist ein Elektromotor
27 mit einer vertikalen Abtriebswelle vorgesehen, auf der eine Antriebsriemenscheibe
28 angebracht ist. Ein Riemen 29 ist um die Antriebsriemenscheibe
28 gezogen und ist in einer Schlaufe um eine Riemenscheibe 30
geschlossen. Der Teil des Riemens 29 ist parallel zur Schiene
24a und dem Gleiter 25 und daran auf ähnliche Weise befestigt
wie der Schlitten 11 am Riemen 14 befestigt ist.
Der Betrieb des Geräts wird nachfolgend beschrieben unter der Annahme,
dass das Gerät in der Position ist, die am Ende eines Betriebszyklus eingenommen
ist, wie es in 2 gezeigt ist. In dieser Position ist
die Arretierstange 18 in einem Abstand zur Textilmaterialbahn
2 gehalten, die sich, wenn sie von der durch die Rollen 4 und
5 gebildeten Greifeinheit zugeführt wird, zwischen den Profilelementen
17a und 17b und der Stange 18 verschieben kann. Die Leiste
23 wird vertikal nach unten gedreht und die Nähmaschine 26 ist
an einem Ende der Schiene 24 in Wartestellung.
Während das Anfangsende der Textilmaterialbahn 2 zwischen
den Rollen 4 und 5 ergriffen ist, wird der Motor 8 aktiviert
(siehe 4) und Betätigen der Rollen 4 und
5, so dass sie sich in entgegengesetzte Richtungen drehen, bewirkt ein
Abwickeln der Materialbahn 2 in einem voreingestellten Maß. Der Teil der
Materialbahn 2, der bedingt durch die von den Rollen 4 und
5 erzeugte Traktion von der Rolle 1 abgewickelt wird, nachdem
sie zwischen den Profilelementen 17a und 17b und der Anschlagstange
18 hindurchgelaufen ist, ordnet sich selbst zwischen der Leiste
23 und der Stange 21 an. Der Teil der Materialbahn 2,
der jedes Mal von der Rolle 1 abgewickelt wird, weist eine solche Längenabmessung
auf, dass ihre Vorderkante 31 etwas unter die Kante der Leiste
23 hervorsteht.
An diesem Punkt werden die Zylinder 24 aktiviert, was die
Leiste 23 horizontal unter die Ansätze 22 dreht (siehe
5), so dass der vordere Querrand 32 der Materialbahn
2 blockiert wird, so dass ihre Vorderkante 31 nun auf der Vorschublinie
der Nadel der Nähmaschine 26 positioniert ist, indem sie von den Ansätzen
22 und von der Leiste 23 nach vorn hervorsteht.
Durch Betätigen des Motors 27 wird die Nähmaschine
26 zum Vorschub entlang der Schiene 24a veranlasst, so dass sie
die Vorderkante 31 vernäht. Sobald das Vernähen beendet ist, werden die
Zylinder 24 betätigt, was die Leiste 23 in ihre vertikale Position
zurückführt (siehe 6).
In einem anschließenden Schritte (siehe 7)
werden die Rollen 4 und 5 der Anordnung 3 erneut aktiviert,
wobei von der Rolle 1 ein Abschnitt der Materialbahn abgewickelt wird,
dessen Längenabmessung der Längenabmessung des zu erhaltenen Teils 33 entspricht.
Dann werden die pneumatischen Zylinder 19 und 20
aktiviert, was den Vorschub der Stange 18 bewirkt, bis die Kanten der Flügel
18a und 18b, die den Spalt 18c begrenzen, gegen die Profilelemente
17a und 17b anschlagen, was auf diese Weise die Textilmaterialbahn
2 arretiert. Sobald die Materialbahn 2 eingeklemmt ist, wird der
Elektromotor 16 aktiviert und bewirkt den Vorschub des Schlittens
11 und damit der darauf angebrachten Schneidanordnung. Auf diese Weise
schneidet die rotierende Schneide 13, durch Vorschub entlang der Spalte
17c und 18c quer zur Abwickelrichtung A von der Textilmaterialbahn
2 einen Abschnitt 33 ab, dessen Längenabmessung gleich der Längenabmessung
zwischen der Kante 31 und dem Spalt 18 ist.
Der Arbeitszyklus wird dann auf die oben beschriebene Weise wiederholt.
Es ist ersichtlich, dass das beschriebene Gerät ermöglicht, an einzelnen
Teilen zu arbeiten, die von einer kontinuierlichen auf einer Rolle aufgewickelten
Textilmaterialbahn erhalten sind. Dies gewährleistet, dass die verschiedenen Schichten,
die das Teil aufbauen, sobald das Abschneiden der Materialbahn beendet ist, sich
bei der Handhabung nicht selbst aus ihrer Anordnung lösen, wenn sie zur Vorbereitung
auf nachfolgende Behandlungen wie Randeinfassung, Steppen und so weiter bearbeitet
werden. Wenn der rohrförmige Teil durch einen schlauchförmigen Artikel gebildet
ist, verschließt der geheftete Saum die Vorderkante und bildet einen Beutel, der
zum Umhüllen von Matratzen oder dergleichen verwendet werden kann.
In der praktischen Ausführungsform der Erfindung sind zahlreiche Modifikationen
und Variationen im Rahmen des selben erfinderischen Konzepts möglich.
In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung werden die Ansätze
22 zum elastischen Zurückhalten des Randes 23 der Textilmaterialbahn,
durch Einschneiden von Kerben 34 in eine Metallplatte erhalten wie es in
8 gezeigt ist.
In einer dritten Ausführungsform der Erfindung (siehe 9–13)
ist die Stange 21 um eine Achse 35, die auf einem höheren Niveau
als die Achse 36 der Leiste 23 gelegen ist, gelenkig angebracht.
Anstelle der Ansätze 22 ist eine Metallplatte 37 mit der Stange
21 starr gekoppelt, und in ihrer inaktiven Position ordnet sie sich durch
die Schwerkraft parallel zur Leiste 23 in einem Abstand an, der größer
ist als die Dicke der Textilmaterialbahn 2. Die Höhe der Metallplatte
37 ist derart, dass ihre freie Kante 38 auf einer Zwischenhöhe
der Leiste 23 angeordnet ist.
Durch den Abstand zwischen den Wänden der Metallplatte 37
und der Leiste 23 wird, wenn die Leiste gedreht wird, so dass sie den Rand
32 horizontal kippt, der Rand durch die Kante 38 gegen die Leiste
23 arretiert. Wenn die Rotation der Leiste 23 fortgesetzt wird,
bewirkt die axiale Versetzung der Achsen 35 und 36 ein Verschieben
der Kante 38 auf der Leiste 23 und die graduelle
Entfernung der Ränder 32 über die Kante der Leiste 23.
Sobald die Leiste 23 die horizontale Position erreicht hat,
wird die Kante 31 des Randes 32 mit dem Nahtweg der Nähmaschine
26 ausgerichtet.
Wo in irgendeinem Anspruch genannte technische Merkmale von Bezugszeichen
gefolgt sind, wurden diese Bezugszeichen nur zum Zwecke der verbesserten Verständlichkeit
der Ansprüche eingefügt und dementsprechend besitzen solche Bezugszeichen keinerlei
einschränkende Wirkung auf den Rahmen jedes Elements, das als Beispiel durch solche
Bezugszeichen identifiziert ist.