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Dokumentenidentifikation DE60106550T2 24.02.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001213386
Titel Vorrichtung zur Behandlung von aus einer Textilienbahn geschnittenen Textilienabschnitten, insbesondere zum Schliessen des Vorderendes eines schlauchförmigen Abschnittes
Anmelder Resta S.r.l., Faenza, Ravenna, IT
Erfinder Resta, Roberto, 48018 Faenza (Ravenna), IT
Vertreter Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner, 70174 Stuttgart
DE-Aktenzeichen 60106550
Vertragsstaaten DE, ES, FR, GB, IT
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 29.11.2001
EP-Aktenzeichen 011283165
EP-Offenlegungsdatum 12.06.2002
EP date of grant 20.10.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.02.2005
IPC-Hauptklasse D06H 5/00
IPC-Nebenklasse D06H 7/02   D05B 33/00   D05B 11/00   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von aus einer Textilienbahn geschnittenen Abschnitten, die von einer Rolle abgewickelt wurden, durch Vernähen ihrer Vorderkante, insbesondere zum Schließen des Vorderendes eines schlauchförmigen Abschnitts.

Nachfolgend ist aus Gründen der Zweckmäßigkeit der Darstellung der Ausdruck „Bahn" so zu verstehen, dass er gewebte oder nicht gewebte Textilartikel unterschiedlicher Art, gebildet aus einer oder mehreren Schichten, auch rohrförmig und in Qualität und Konsistenz unterschiedlich voneinander bezeichnet, während der Ausdruck „Abschnitt" so zu verstehen ist, dass er einen Teil bezeichnet, der von der Bahn aus Textilmaterial abgeschnitten wurde.

Bei der Herstellung von Abschnitten aus Textilmaterial, besteht insbesondere bei gepolsterten Abschnitten, wie sie zum Beispiel zum Abdecken von Matratzen oder zur Herstellung von Steppdecken verwendet werden, eine Notwendigkeit, die Vorderkante zu verschließen, um die verschiedenen Schichten des Abschnitts richtig übereinander gelegt zu halten und ein Verwerfen der Kanten zu vermeiden, so dass der Abschnitt leicht für die anschließenden Prozesse positioniert werden kann.

Diese Notwendigkeit besteht besonders, wenn die Abschnitte aus einer Bahn von Textilmaterial abgeschnitten sind, das aus mehreren Schichten gebildet ist und von einer Rolle abgewickelt wird oder wenn die Bahn von Textilmaterial durch Zusammenfügen mehrerer Schichten hergestellt wird, die von entsprechenden Rollen abgewickelt werden.

Es sind auch rohrförmige Abschnitte bekannt, die zum Zwecke des Schutzes zum Abdecken von Blöcken aus Latexgummi verwendet werden, zum Beispiel bei der Herstellung von Matratzen.

Solche rohrförmigen Abschnitte müssen, sobald sie von der abgewickelten Textilmaterialbahn abgeschnitten sind, an einem Ende geschlossen werden, um einen Beutel zu bilden, der den Latexblock aufnimmt.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist deshalb, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die geeignet ist zum Einsetzen in einer Straße zur Herstellung von Abschnitten aus Textilmaterial, insbesondere schlauchförmigen Abschnitten, und ermöglicht, diese Anforderung zu erfüllen.

Im Rahmen dieser Aufgabe ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Verfügung zustellen, die relativ einfach zu fertigen und deshalb wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Diese Aufgabe und dieses und andere Ziele, die nachfolgend besser ersichtlich werden, werden mit einer Vorrichtung zur Behandlung eines aus einer Textilbahn geschnittenen Abschnitts, der von einer Rolle abgewickelt ist, durch Vernähen seiner Vorderkante, insbesondere zum Verschließen der Vorderkante eines rohrförmigen Abschnitts erreicht, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie umfasst: Mittel zur Veranlassung des Vorschubs dieser Textilmaterialbahn, geeignet zum Abwickeln zweier aufeinander folgender Teile dieser Materialbahn, auf eine Gesamtlängsausdehnung gleich der Längsausdehnung dieses Abschnitts; Schneidmittel, die hinter dem Vorschubmittel angeordnet und geeignet sind, einen Abschnitt von der Textilmaterialbahn abzuschneiden, mit einem Schnitt, der senkrecht ist zur Abwickelrichtung und die Hinterkante des abgeschnittenen Abschnitts bildet und die Vorderkante der abzuwickelnden Textilmaterialbahn; Positioniermittel, die hinter dem Schneidmittel angeordnet und geeignet sind, die Vorderkante der abgewickelten Materialbahn in Bezug auf eine Nähmaschine anzuordnen; wobei die Vorschub-, Schneid- und Positioniermittel koordinativ betätigbar sind, so dass: in einem ersten Schritt das Vorschubmittel die Materialbahn für einen genannten ersten Teil abwickelt, dessen Längsabmessung derart ist, dass die Vorderkante im Positioniermittel ergriffen ist; in einem zweiten Schritt das Positioniermittel betätigt wird, um die Vorderkante in Ausrichtung mit der Nahtbahn der Nähmaschine zu positionieren; in einem dritten Schritt die Nähmaschine betätigt wird, um einen Steppsaum entlang der Vorderkante zu erzeugen; in einem vierten Schritt das Vorschubmittel einen genannten zweiten Teil von der Materialbahn abwickelt; und in einem fünften Schritt, das Schneidmittel einen Abschnitt von der Materialbahn abschneidet.

Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden besser ersichtlich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform, die nur als nicht einschränkendes Beispiel in den begleitenden Zeichnungen dargestellt ist, worin:

1 eine schematische Teilperspektivansicht der Vorrichtung ist;

2 eine schematische Axialansicht der Vorrichtung von 1 im Ausgangszustand des Arbeitszyklus ist;

3 eine vergrößerte Ansicht eines Details von 2 ist;

4, 5, 6 und 7 schematische Ansichten der Vorrichtung von 1 in vier aufeinanderfolgenden Arbeitsstufen ist;

8 eine Ansicht einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung ist;

9, 10, 11, 12 und 13 schematische Ansichten einer dritten Ausführungsform in fünf Arbeitssituationen ist.

Speziell mit Bezug zu 1 umfasst die Vorrichtung Mittel (nicht gezeigt) zum drehbaren Lagern einer Rolle 1, auf der eine Textilmaterialbahn 2, von der zu behandelnde Abschnitte erhalten werden, aufgewickelt ist. Die Materialbahn 2 ist zum Beispiel aus einem schlauchförmigen Artikel zum Umhüllen von Latexmatratzen gebildet, oder aus einer Mehrzahl von übereinandergelegten Schichten. In diesem letzteren Fall kann die Materialbahn, statt dass sie vorgefertigt und auf eine einzige Rolle aufgewickelt ist, durch Zuführen und Koppeln einzelner Schichten, die von einer entsprechenden Anzahl von Rollen abgewickelt werden, am Einlass der Vorrichtung hergestellt werden.

Die Materialbahn 2 wird von der Rolle 1 in Richtung A mittels einer Vorschubanordnung abgewickelt, die allgemein mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet ist. Diese Anordnung 3 ist gebildet aus zwei parallelen Greiferrollen 4 und 5, zwischen den die Materialbahn von oben geführt ist. Die Rollen 4 und 5 sind senkrecht zur Richtung A und weisen an einem Ende entsprechende Zahnräder 6 und 7 auf, die ineinander greifen und betätigt werden, so dass sie sich in entgegengesetzte Richtung drehen mittels eines Elektromotors 8 und einer Transmission, die aus einem Riemen 9 gebildet ist, der auf ein Paar Riemenscheiben aufgezogen ist, die jeweils auf die Abtriebswelle des Elektromotors 8 und auf die dem Zahnrad 6 benachbarte Rolle 4 angebracht sind.

Unter der Greifer- und Abwickelanordnung 3 und auf der Rückseite der Textilmaterialbahn 2 ist eine Schiene 10 vorgesehen, die parallel ist zu den Rollen 4 und 5 und als Gleitführung für einen Schlitten 11 dient, der einen Halter umfasst, auf dem ein Elektromotor 12 gelagert ist, wobei der Motor eine Welle mit einer Vertikalachse aufweist, die nach oben hervorsteht. Eine scheibenartige Klinge 13 ist auf der Welle 12 angebracht und schneidet die Ebene der Materialbahn 2 unter den Rollen 4 und 5.

Der Schlitten 11 ist starr mit einem Teil eines Transmissionsriemens 14 gekoppelt, der zur Schiene 10 parallel ist. Der Riemen 14 ist in einer geschlossenen Schlaufe um eine angetriebene Riemenscheibe 14a und um eine Antriebsriemenscheibe 15 gelegt, die von einem Elektromotor 16 betätigt wird.

Auf der Rückseite der Materialbahn 2, d. h. auf der von der Rolle 4 ergriffenen Seite, und unter der Greif- und Abwickeleinheit 3, ist eine Anschlagstange, die parallel zur Rolle 4 ist und die aus zwei L-förmigen Profilelementen 17a und 17b gebildet ist, zwischen denen ein Spalt 17c verbleibt, in dem sich die klinge 13 verschieben kann. Gegenüber der Anschlagstange 17a und 17b, aber auf der gegenüberliegenden Seite zur Materialbahn 2 befindet sich eine Arretierstange 18, die durch ein Profilelement gebildet ist, das einen C-förmigen Querschnitt mit zwei übereinander liegenden Längsflügeln 18a und 18b aufweist, die einen Längsspalt 18c begrenzen, der zur Materialbahn 2 gerichtet und dem Spalt 17c zugewandt ist. Das Profilelement ist auf Höhe der kreisförmigen Klinge 13 durch zwei pneumatische Betätigungen 19 und 20 gelagert, die geeignet sind, es zwischen einer Position, die in einem Abstand von der Materialbahn 2 ist, und einer Position zum Arretieren der Materialbahn 2 zwischen Profilelementen 17a und 17b und den Flügeln 18a und 18b zu bewegen, um der Klinge 13 beim Abschneiden des Endteils des Stücks 2, das das zu bearbeitende Teil bildet, ein Verschieben in den Spalten 17c und 18c zu ermöglichen.

Unter der Stange 10 und parallel dazu ist eine Anschlagstange 21, an der eine Mehrzahl von in gleichem Abstand angeordneten elastischen Ansätzen 22 befestigt sind. Die Ansätze 22 sind im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Materialbahn 2 und stehen hervor, so dass sie eine Art Kamm ausbilden.

Nahe der Stange 21, aber auf der Rückseite der Textilmaterialbahn 2 ist eine Leiste 23 gelenkig angeordnet, die durch pneumatische Betätigungen 24 betätigt wird, die in der Lage sind, die Leiste in Oszillation von 90° zwischen einer vertikalen Position und einer horizontalen Position zu versetzen. In der vertikalen Position ist die Leiste 23 mit der Materialbahn 2 bündig, während in der horizontalen Position die Leiste 23 sich unter den Ansätzen 22 anordnet und so dass ihr freies Ende mit den Enden der Ansätze zusammenfällt.

Vor der Anschlagstange 21 und parallel dazu ist eine Schiene 24a, die als Führung für einen Gleiter 25 dient. Der Gleiter 25 trägt eine Nähmaschine 26, deren Arbeitsebene zur durch die Ansätze 22 gebildeten Ebene koplanar ist.

Der Gleiter 25 wird in einer hin und her gehenden Bewegung entlang der Schiene 24a betätigt, so dass die Nähmaschine 26 von einem Ende der Anschlagstange 21 zum anderen bewegt werden kann. Für die Betätigung des Gleiters 25 entlang der Schiene ist ein Elektromotor 27 mit einer vertikalen Abtriebswelle vorgesehen, auf der eine Antriebsriemenscheibe 28 angebracht ist. Ein Riemen 29 ist um die Antriebsriemenscheibe 28 gezogen und ist in einer Schlaufe um eine Riemenscheibe 30 geschlossen. Der Teil des Riemens 29 ist parallel zur Schiene 24a und dem Gleiter 25 und daran auf ähnliche Weise befestigt wie der Schlitten 11 am Riemen 14 befestigt ist.

Der Betrieb des Geräts wird nachfolgend beschrieben unter der Annahme, dass das Gerät in der Position ist, die am Ende eines Betriebszyklus eingenommen ist, wie es in 2 gezeigt ist. In dieser Position ist die Arretierstange 18 in einem Abstand zur Textilmaterialbahn 2 gehalten, die sich, wenn sie von der durch die Rollen 4 und 5 gebildeten Greifeinheit zugeführt wird, zwischen den Profilelementen 17a und 17b und der Stange 18 verschieben kann. Die Leiste 23 wird vertikal nach unten gedreht und die Nähmaschine 26 ist an einem Ende der Schiene 24 in Wartestellung.

Während das Anfangsende der Textilmaterialbahn 2 zwischen den Rollen 4 und 5 ergriffen ist, wird der Motor 8 aktiviert (siehe 4) und Betätigen der Rollen 4 und 5, so dass sie sich in entgegengesetzte Richtungen drehen, bewirkt ein Abwickeln der Materialbahn 2 in einem voreingestellten Maß. Der Teil der Materialbahn 2, der bedingt durch die von den Rollen 4 und 5 erzeugte Traktion von der Rolle 1 abgewickelt wird, nachdem sie zwischen den Profilelementen 17a und 17b und der Anschlagstange 18 hindurchgelaufen ist, ordnet sich selbst zwischen der Leiste 23 und der Stange 21 an. Der Teil der Materialbahn 2, der jedes Mal von der Rolle 1 abgewickelt wird, weist eine solche Längenabmessung auf, dass ihre Vorderkante 31 etwas unter die Kante der Leiste 23 hervorsteht.

An diesem Punkt werden die Zylinder 24 aktiviert, was die Leiste 23 horizontal unter die Ansätze 22 dreht (siehe 5), so dass der vordere Querrand 32 der Materialbahn 2 blockiert wird, so dass ihre Vorderkante 31 nun auf der Vorschublinie der Nadel der Nähmaschine 26 positioniert ist, indem sie von den Ansätzen 22 und von der Leiste 23 nach vorn hervorsteht.

Durch Betätigen des Motors 27 wird die Nähmaschine 26 zum Vorschub entlang der Schiene 24a veranlasst, so dass sie die Vorderkante 31 vernäht. Sobald das Vernähen beendet ist, werden die Zylinder 24 betätigt, was die Leiste 23 in ihre vertikale Position zurückführt (siehe 6).

In einem anschließenden Schritte (siehe 7) werden die Rollen 4 und 5 der Anordnung 3 erneut aktiviert, wobei von der Rolle 1 ein Abschnitt der Materialbahn abgewickelt wird, dessen Längenabmessung der Längenabmessung des zu erhaltenen Teils 33 entspricht.

Dann werden die pneumatischen Zylinder 19 und 20 aktiviert, was den Vorschub der Stange 18 bewirkt, bis die Kanten der Flügel 18a und 18b, die den Spalt 18c begrenzen, gegen die Profilelemente 17a und 17b anschlagen, was auf diese Weise die Textilmaterialbahn 2 arretiert. Sobald die Materialbahn 2 eingeklemmt ist, wird der Elektromotor 16 aktiviert und bewirkt den Vorschub des Schlittens 11 und damit der darauf angebrachten Schneidanordnung. Auf diese Weise schneidet die rotierende Schneide 13, durch Vorschub entlang der Spalte 17c und 18c quer zur Abwickelrichtung A von der Textilmaterialbahn 2 einen Abschnitt 33 ab, dessen Längenabmessung gleich der Längenabmessung zwischen der Kante 31 und dem Spalt 18 ist.

Der Arbeitszyklus wird dann auf die oben beschriebene Weise wiederholt.

Es ist ersichtlich, dass das beschriebene Gerät ermöglicht, an einzelnen Teilen zu arbeiten, die von einer kontinuierlichen auf einer Rolle aufgewickelten Textilmaterialbahn erhalten sind. Dies gewährleistet, dass die verschiedenen Schichten, die das Teil aufbauen, sobald das Abschneiden der Materialbahn beendet ist, sich bei der Handhabung nicht selbst aus ihrer Anordnung lösen, wenn sie zur Vorbereitung auf nachfolgende Behandlungen wie Randeinfassung, Steppen und so weiter bearbeitet werden. Wenn der rohrförmige Teil durch einen schlauchförmigen Artikel gebildet ist, verschließt der geheftete Saum die Vorderkante und bildet einen Beutel, der zum Umhüllen von Matratzen oder dergleichen verwendet werden kann.

In der praktischen Ausführungsform der Erfindung sind zahlreiche Modifikationen und Variationen im Rahmen des selben erfinderischen Konzepts möglich.

In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung werden die Ansätze 22 zum elastischen Zurückhalten des Randes 23 der Textilmaterialbahn, durch Einschneiden von Kerben 34 in eine Metallplatte erhalten wie es in 8 gezeigt ist.

In einer dritten Ausführungsform der Erfindung (siehe 913) ist die Stange 21 um eine Achse 35, die auf einem höheren Niveau als die Achse 36 der Leiste 23 gelegen ist, gelenkig angebracht. Anstelle der Ansätze 22 ist eine Metallplatte 37 mit der Stange 21 starr gekoppelt, und in ihrer inaktiven Position ordnet sie sich durch die Schwerkraft parallel zur Leiste 23 in einem Abstand an, der größer ist als die Dicke der Textilmaterialbahn 2. Die Höhe der Metallplatte 37 ist derart, dass ihre freie Kante 38 auf einer Zwischenhöhe der Leiste 23 angeordnet ist.

Durch den Abstand zwischen den Wänden der Metallplatte 37 und der Leiste 23 wird, wenn die Leiste gedreht wird, so dass sie den Rand 32 horizontal kippt, der Rand durch die Kante 38 gegen die Leiste 23 arretiert. Wenn die Rotation der Leiste 23 fortgesetzt wird, bewirkt die axiale Versetzung der Achsen 35 und 36 ein Verschieben der Kante 38 auf der Leiste 23 und die graduelle Entfernung der Ränder 32 über die Kante der Leiste 23.

Sobald die Leiste 23 die horizontale Position erreicht hat, wird die Kante 31 des Randes 32 mit dem Nahtweg der Nähmaschine 26 ausgerichtet.

Wo in irgendeinem Anspruch genannte technische Merkmale von Bezugszeichen gefolgt sind, wurden diese Bezugszeichen nur zum Zwecke der verbesserten Verständlichkeit der Ansprüche eingefügt und dementsprechend besitzen solche Bezugszeichen keinerlei einschränkende Wirkung auf den Rahmen jedes Elements, das als Beispiel durch solche Bezugszeichen identifiziert ist.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Behandlung eines Abschnitts (33), der aus einer von einer Rolle (1) abgewickelten Textilmaterialbahn (2) geschnitten ist, durch Vernähen seiner Vorderkante (31), insbesondere zum Verschließen seiner Vorderkante, dadurch gekennzeichnet, dass sie umfasst: Mittel (4, 5) zur Veranlassung des Vorschubs der Textilmaterialbahn (2), geeignet zum Abwickeln zweier aufeinander folgender Teile dieser Materialbahn entlang einer Abwickelrichtung (A) auf eine Gesamtlängsausdehnung gleich der Längsausdehnung des Abschnitts (33); Schneidmittel (13), die hinter den Vorschubmitteln (4, 5) angeordnet und geeignet sind, einen Abschnitt (33) von der Textilmaterialbahn (2) abzuschneiden, mit einem Schnitt, der senkrecht ist zur Abwickelrichtung (A) und die Hinterkante des abgeschnittenen Abschnitts bildet und die Vorderkante (31) der abzuwickelnden Textilmaterialbahn; Positioniermittel (22, 23), die hinter dem Schneidmittel (12, 13) angeordnet und geeignet sind, die Vorderkante (31) der abgewickelten Materialbahn in Bezug auf eine Nähmaschine (26) anzuordnen; wobei die Vorschubmittel (4, 5), die Schneidmittel (12, 13) und die Positioniermittel (22, 23) koordinativ betätigbar sind, so dass das Vorschubmittel (4, 5) die Materialbahn (2) für einen genannten ersten Teil abwickelt, dessen Längsabmessung derart ist, dass die Vorderkante (31) im Positioniermittel (22, 23) ergriffen ist; die Positioniermittel die Vorderkante (31) in Ausrichtung mit der Nahtbahn der Nähmaschine (26) positionieren; die Nähmaschine (26) einen Steppsaum entlang der Vorderkante erzeugt; die Vorschubmittel (4, 5) einen genannten zweiten Teil von der Materialbahn abwickeln; und die Schneidmittel (12, 13) einen Abschnitt von der Materialbahn abschneiden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidmittel durch eine Anordnung gebildet ist, die aus einer von einem Motor (12) betätigten Schneidklinge (13) zusammengesetzt und auf einem Schlitten (11) angebracht ist, der sich in hin und her gehender Bewegung auf einer Führung (10) bewegen kann, die quer zur Abwickelrichtung (A) der Textilmaterialbahn liegt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie umfasst: eine Anschlagstange (17a, 17b) und eine Arretierungsstange (18), die der Anschlagstange (17a, 17b) gegenüber liegt und von Betätigungsmitteln (19, 20) betätigt wird zwischen einer Position, die von der Anschlagstange (17a, 17b) beabstandet ist, um den Durchtritt der Textilmaterialbahn (2) zu ermöglichen, und einer Position des Anliegens gegen die Anschlagstange (17a, 17b), um ein Arretieren der Textilmaterialbahn zu ermöglichen, wobei die Stangen (17a, 17b, 18) mit einander gegenüber liegenden Spalten (17c; 18c) versehen sind, die den Durchtritt der Klinge (13) ermöglichen und das Abschneiden des Abschnitts (33) von der Textilmaterialbahn (2).
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Positioniermittel durch eine Stange (21) gebildet ist, die eine Mehrzahl von elastischen Ansätzen (22) aufweist, die kammartig auf der Stange befestigt sind, und durch eine Leiste (23), die um eine Achse gelenkig angebunden ist, die quer zur Abwickelrichtung der Textilmaterialbahn liegt und durch Betätigungsmittel (24) zwischen einer vertikalen Position, die den Durchtritt der Textilmaterialbahn zwischen der Leiste (23) und der Stange (21) ermöglicht, und einer horizontalen Position, in der die Leiste (23) den vorderen Rand (32) der Textilmaterialbahn (2) unter den elastischen Ansätzen (22) arretiert, betätigt wird, so dass die Vorderkante (31) des Abschnitts unter den Ansätzen (22) und der Leiste (23) hervorsteht.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Positioniermittel durch eine Leiste (23) und durch eine Metallplatte (37) gebildet ist, die um Achsen gelenkig angebunden sind, die quer zur Richtung (A) liegen, in der sich die Textilmaterialbahn abwickelt, wobei die Leiste (23) zwischen einer Position betätigt wird, in der sie zusammen mit der Metallplatte (37) einen Durchtrittskanal für die Materialbahn (2) bildet, und einer Position, in der sie die Materialbahn (2) gegen die Kante (38) der Metallplatte (37) klemmt, wobei die Leiste (23) und die Metallplatte (37) so angeordnet sind, dass sie eine Relativbewegung ausführen, die geeignet ist, den Rand (32) der Textilmaterialbahn auf die Nahtbahn der Nähmaschine (26) zu schieben.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungsstange (18) durch ein Profilelement gebildet ist, das einen C-förmigen Querschnitt aufweist, der zur Textilmaterialbahn (2) offen ist, und dadurch, dass die Anschlagstange aus zwei parallelen und beabstandeten Profilelementen (17a, 17c) gebildet ist, wobei der C-förmige Querschnitt und die Profilelemente entsprechende einander gegenüberstehende Spalte (17c, 18c) bilden, die geeignet sind, in einer Anlageposition zueinander den Durchtritt der Klinge (13) zu ermöglichen.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorschubmittel eine Greifanordnung (3) umfasst, die durch ein Paar paralleler und gegenläufiger Rollen (4, 5) gebildet ist, zwischen denen die Textilmaterialbahn (2) geführt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (4, 5) mit entsprechenden Zahnrädern (6, 7) versehen sind, die in einander greifen, wobei eine der Rollen durch ein Motorelement (8) betätigt ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidanordnung (12, 13) und die Nähmaschine (26) verschiebbar auf entsprechenden Führungen (10; 24a) angebracht sind und in einer hin und her gehenden Bewegung durch entsprechende Motorisierungsanordnungen betätigt werden, deren jede einen Riemen (14; 29) aufweist, der um eine Antriebsriemenscheibe (15; 28) gespannt ist und eine Riemenscheibe, die so geführt ist, dass ein Teil parallel zu den Führungen (18; 24a) ist, mit denen die Schneidanordnung (12) und die Nähmaschine (26) verbunden sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Ansätze (22) durch Ausschneiden einer Metallplatte ausgebildet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (23) und die Arretierungsstange (18) durch pneumatische Betätigungen (24, 19, 20) betätigt sind.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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