Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein verbessertes Extrusionskochverfahren,
wobei der Extruder eine minimale Länge aufweist, um Ausrüstungs- und Instandhaltungskosten
zu verringern. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf die Verwendung einer
solchen Vorrichtung, wobei die Innenbohrung des Extruderzylinders eine sich verjüngende,
allgemein kegelstumpfförmige Ausgestaltung aufweist und die Extruderschnecke sich
entsprechend verjüngt. Bei der Produktion von aufquellenden Nahrungsmittelerzeugnissen
weist der Extruder zwischen dem Einlass und der Extrusionsdüse vorzugsweise eine
Einrichtung auf, die eine Materialflussdrosselung darstellt. Wenn kompakte, vollständig
gekochte, sterilisierte Nahrungsmittel mit geringer Feuchtigkeit erwünscht sind,
wird der Extruder ohne eine Durchflussdrosselung in der Mitte des Zylinders betrieben
und er wird betrieben, um einen hohen Druck innerhalb des Zylinders unmittelbar
benachbart zu der Extruderdüse zu erzeugen. Extrusionsvorrichtungen gemäß der Erfindung
werden bei einer hohen Drehzahl betrieben und können im Wesentlichen Durchsätze
und Erzeugnisqualitäten von viel größeren Maschinen erreichen.
Beschreibung des Standes der Technik
Extrusionskochvorrichtungen werden seit langem bei der Herstellung
einer großen Vielzahl von essbaren und anderen Erzeugnissen, wie zum Beispiel von
menschlichen und tierischen Nahrungsmitteln verwendet. Allgemein ausgedrückt weisen
diese Extrudertypen einen länglichen Zylinder, zusammen mit einer oder mehreren
inneren, schraubenförmigen, axial drehbaren Extrusionsschnecken darin auf. Der Auslass
des Extrusionszylinders ist mit einer durchlöcherten Extrusionsdüse versehen. Bei
Verwendung wird ein zu verarbeitendes Material in den Extruderzylinder eingegeben
und durch ihn hindurch geführt und ansteigenden Temperatur-, Druck- und Scherbeanspruchungspegeln
ausgesetzt. Wenn das Material aus der Extruderdüse austritt, ist es vollständig
gekocht und geformt und kann normalerweise unter Verwendung einer Drehmesseranordnung
geteilt werden. Herkömmliche Extruder dieses Typs sind in den US-Patenten Nr. 4,763,569;
4,118,164 und 3,117,006 offenbart.
Die meisten herkömmlichen modernen Extrusionskocher sind aus einer
Reihe von miteinander verbundenen Zylinderköpfen oder Zylinderabschnitten aufgebaut,
wobei die Innenschnecke(n) ebenfalls unterteilt ist (sind) und auf einer angetriebenen,
drehbaren Welle (auf angetriebenen drehbaren Wellen) angebracht ist (sind). Um den
gewünschten Kochpegel zu erreichen, hat es sich als erforderlich erwiesen, relativ
lange Zylinder und dazugehörige Schnecken vorzusehen. Somit weisen viele Hochleistungs-Maschinen
zur Herstellung von pelletierten Nahrungsmitteln fünf bis acht Zylinderabschnitte
auf und haben eine Länge von etwa dem 10- bis 20-fachen des Schneckendurchmessers.
Wie zu erkennen ist, sind solche langen Extruder teuer und rufen darüber hinaus
Probleme hervor, die mit der korrekten Lagerung der Extrusionsschnecke(n) innerhalb
des Zylinders verbunden sind. Frühere Versuche zur Verwendung von relativ kurzen
Extrudern sind jedoch erfolglos gewesen und litten unter Problemen von unzureichendem
Kochen und/oder relativ geringen Erträgen.
In den letzten Jahren sind Versuche unternommen worden, Extrusionsausrüstungen
bei der Herstellung von pelletierten Nahrungsmitteln zu verwenden. Die Extrusion
ist in diesem Zusammenhang vorteilhaft, weil Extrusionszustände die Erzeugnisse
wirksam sterilisieren. Nach herkömmlichen Extrusionsverfahren hergestellte Pellets
sind jedoch oft zu hart und lösen sich nicht leicht in Wasser auf. Solche harten
Pellets können den Magen von Tieren durchwandern, wobei sie größtenteils intakt
und unverdaut bleiben. Ein anderes Problem, das mit durch Extrusion hergestellten
Nahrungsmitteln verbunden ist, besteht darin, dass Nährstoffe wie Aminosäuren und
Vitamine wesentlich abgebaut und während der Verarbeitung durch Wärme denaturiert
(vergällt) werden. Andererseits sind Erzeugnisse, die unter Verwendung herkömmlicher
Pellet-Mahlwerke hergestellt werden, obwohl sie viele erwünschte physikalische und
Ernährungseigenschaften aufweisen, unzureichend wärmeverarbeitet und gekocht, so
dass schädliche Bakterien in den pelletierten Erzeugnissen verbleiben können. In
Reaktion auf diese Probleme ist vorgeschlagen worden, eine aus zwei Komponenten
bestehende Vorrichtung in Form eines Extruders zu verwenden (die manchmal als eine
"Expansionsmaschine" bezeichnet wird), die mit einem Pellet-Mahlwerk gekoppelt ist.
Die Ausgangsmaterialien werden somit in dem Extruderabschnitt gekocht und abschließend
in dem daran angebrachten Pellet-Mahlwerk geformt. Diese aus zwei Komponenten bestehende
Vorrichtung ist jedoch relativ teuer, insbesondere für die Herstellung von Tiernahrungsmitteln.
Es besteht somit im Fachgebiet ein Bedarf für verbesserte, billige,
kurze Extrudervorrichtungen, die im Wesentlichen den herkömmlichen Langzylinder-Extrudern
hinsichtlich Produktdurchsatz und Qualität gleichen. Weiterhin ist ein Bedarf für
eine Extrudervorrichtung vorhanden, die Nahrungsmittel produzieren kann, die im
Wesentlichen nicht-abgebaute Nährstoffe enthalten, die in hohem Grade gekocht sind
und erwünschte Verdauungseigenschaften aufweisen, die denen herkömmlicher
Nahrungsmittel gleichen, die unter Verwendung eines Pellet-Mahlwerks hergestellt
werden.
US-A-5,480,673 offenbart einen Extrusionsprozess für die Herstellung
von Tiernahrungsmitteln. Das Patent legt dar, dass in einigen seiner Beispiele (Lauf
Nr. 5) der Extruder bei einer Drehzahl von 417 U/Min betrieben wird. Diese Darlegung
ist jedoch falsch. Gemäß einer schriftlichen Erklärung des Erfinders von US-A-5,480,673
(das jetzt ebenfalls dem Anmelder der vorliegenden Erfindung gehört) betrug die
tatsächliche Drehzahl der Extruderwelle für diesen Lauf 85–105 U/Min.
Zusammenfassung der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, wie es in Anspruch 1
beansprucht ist.
Die Extruderzylinder, die in der Erfindung verwendet werden, weisen
normalerweise Oberflächen auf, die eine innere Bohrung definieren und ausgestaltet
sind, um beabstandete, schraubenförmige Rippenabschnitte entlang der Länge davon
darzustellen. Diese Rippen unterstützen das Mischen und Kochen des Materials während
der Bewegung entlang einer kurzen Länge der Extruderzylinder. Diese Wirkung wird
durch relativ hohe Drehzahlen der entsprechenden Schneckenanordnungen verstärkt.
In der Praxis werden die Schneckenanordnungen mit einer Drehzahl von mindestens
500 U/Min betrieben, bevorzugter bei mindestens 550 U/Min und noch bevorzugter bei
mindestens 600 U/Min. Der bevorzugteste Drehzahlbereich reicht von etwa 600–1500
U/Min.
Die kurzen Extruder, die in der Erfindung verwendet werden haben ein
Verhältnis der Länge zum maximalen Durchmesser (L/D-Verhältnis) bis zu etwa 6 und
bevorzugter von etwa 3–6. Somit können die Vorrichtungen gemäß der Erfindung
mit bedeutend geringeren Kosten im Vergleich zu den herkömmlichen Kochextrudern
hergestellt werden. Ferner sind die Kosten für Instandhaltung und das Auswechseln
von Bauteilen verringert.
Die Verfahren gemäß der Erfindung sind insbesondere für die Vorbereitung
von Nahrungsmittelprodukten, insbesondere von Tiernahrungsmittelprodukten geeignet.
Solche Produkte können sehr vielfältig sein, wie zum Beispiel normale Pellet-Produkte
oder Pelletprodukte mit größerer Dichte. Die Ausgangsmaterialien für aufquellbare
oder kompakte Nahrungsmittel weisen üblicherweise einen hohen Kornanteil von mindestens
etwa 40 Gewichtsprozenten (z. B. Mais, Weizen, Sojabohnen, Milo (Sorghum), Eicheln)
auf und sie können Fette und andere Nebenbestandteile einschließen. Aufquellbare
Produkte gemäß der Erfindung würden normalerweise eine Enddichte (d. h. nach dem
Trocknen) von etwa 240,3–400,5 kg/m3 (15–25 lb/ft3)
aufweisen, während kompaktere Pellet-Produkte normalerweise eine Enddichte von etwa
480,6–801 kg/m3 (30–50 lb/ft3) aufweisen würden.
Allgemein würden somit Produkte der Erfindung Enddichten in der Größenordnung von
etwa 240,3–801 kg/m3 (15–50 lb/ft3) aufweisen.
Es ist weiterhin ermittelt worden, dass gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellte Produkte im Wesentlichen keinen Verlust von Aminosäure- und/oder Vitamin-Gehalt
aufweisen, d. h. nicht mehr als etwa 10% Verlust im Vergleich zu dem jeweiligen
Aminosäuren- und/oder Vitamingehalten der Ausgangsrezepturen und am bevorzugtesten
weniger als 5% Verlust. Anders ausgedrückt, die Extrudate der Erfindung sollten
mindestens 90% des Gesamt-Ausgangs-Aminosäuren- und/oder Vitamingehalts darin in
einer im Wesentlichen nährstoffmäßig aktiven und unabgebauten Form enthalten und
bevorzugter mindestens 95% davon. Der Gesamt-Aminosäurengehalt leitet sich aus den
Aminosäuren ab, die in den Ausgangsbestandteilen vorhanden sind und aus der Einbeziehung
von Aminosäurenzusätzen. Solche Zusätze könnten Lysin, Valin, Methionin, Arginin,
Threonin, Trypophan, Histadin, Isoleucin und Phenylalamin entweder als eine freie
Aminosäure oder als Rückstände in komplexeren Additiven, wie zum Beispiel di-, tri-
und anderen Polypeptiden sein. Der Typ der Vitamine würde von den Ernährungsanforderungen
bestimmt sein und es könnte sich normalerweise um Eigenvitamine und/oder Vitamin-Vorgemische,
die eine Vielzahl von Vitaminen, einschließlich Vitamin A, enthalten, handeln. Die
Fähigkeit, Aminosäuren- und/oder Vitamingehalte aufrechtzuerhalten, ist ein deutlicher
Vorteil gegenüber der herkömmlichen Verarbeitung, bei welcher der Aminosäuren- und
Vitaminabbau während des Extrusionskochens beträchtlich sein kann.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
1 ist eine vertikale Schnittansicht,
die einen bevorzugten kurzen Extruder gemäß der Erfindung darstellt;
2 ist eine Schnittansicht, geschnitten
entlang der Linie 2-2 von 1, welche die Düsenanordnung
des Extruders in der Zylindermitte darstellt;
3 ist eine Schnittansicht, ähnlich der
von 2, die jedoch eine alternative Düsenkonstruktion
in der Zylindermitte darstellt;
4 ist eine Schnittansicht, ähnlich der
von 2, die einen kurzen Extruder gemäß der Erfindung
darstellt, der insbesondere für die Herstellung von in hohem Grade gekochten Tiernahrungsmittelprodukten
mit geringer Feuchtigkeit und hoher Volumendichte ausgestaltet ist;
5 ist eine Seitenansicht, welche die
äußere Gestalt des bevorzugten kurzen Extruders gemäß der Erfindung darstellt;
6 ist ein Balkendiagramm mit einer logarithmischen
Kurve in Bestanpassung für die Daten einer Reihe von Wasserabsorptions-/Pelletdispersions-Tests,
in denen herkömmlich extrudiertes Schweinefutter auf den anfänglichen Zerkleinerungswiderstand
und auf den Zerkleinerungswiderstand in Intervallen von einer Minute während des
Eintauchens des Futters in Wasser mit einer Temperatur von 14,4°C (58°F)
getestet wurde;
7 ist ein Balkendiagramm ähnlich dem
von 6, das jedoch den gleichen Typ von Wasserabsorptions-/Pelletdispersions-Zerkleinerungswiderstands-Testdaten
für Schweinefutter zeigt, das gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt wurde;
8 ist ein Balkendiagramm ähnlich dem
von 6–7,
das jedoch den gleichen Typ von Wasserabsorptions-/Pelletdispersions-Zerkleinerungswiderstands-Testdaten
für Schweinefutter zeigt, das unter Verwendung eines Pelletmahlwerks hergestellt
wurde;
9 ist eine Darstellung unter einem Rasterelektronenmikroskop
(SEM), die die Struktur eines herkömmlichen Schweinefutterpellets zeigt, das unter
Verwendung eines Standard-Pelletmahlwerks vorbereitet wurde;
10 ist eine Darstellung unter einem Rasterelektronenmikroskop
ähnlich der von 9, die jedoch die Struktur eines Schweinefutterpellets
gemäß der Erfindung zeigt;
11 ist eine Teilansicht eines kurzen
Doppelschneckenextruders gemäß der Erfindung von oben, und
12 ist eine Teilansicht eines anderen
kurzen Doppelschneckenextruders gemäß der Erfindung von oben.
Ausführliche Beschreibung der bevorzugten AusführungAusführung von 1 bis
3
Nun Bezug auf die Zeichnungen nehmend, ist in 1
eine kurze Extruderanordnung 10 für die Herstellung von aufquellbaren Nahrungsmittelprodukten
dargestellt. Allgemein ausgedrückt, weist die Anordnung 10 eine Vorbehandlungseinrichtung
12 und einen Extruder 14 auf. Der letztere weist einen länglichen,
röhrenförmigen Zylinder 16 mit einem Einlass 18 und an seinem
äußersten Ende eine durchlöcherte Extrusionsdüse 20 auf. Eine längliche,
axial drehbare Schneckenanordnung 22 ist in dem Zylinder 16 entlang
seiner Länge angeordnet.
Ausführlicher beschrieben, ist die Vorbehandlungseinrichtung
12 dazu ausgestaltet, anfangs Trockenbestandteile vor ihrem Einführen als
teigartige Masse in den Einlass 18 des Extruders 14 anzufeuchten
und teilweise vorzukochen. Zu diesem Zweck ist die Vorbehandlungseinrichtung
12 normalerweise in der Form einer länglichen Kammer ausgeführt, die mit
drehbaren inneren Rührarmen sowie mit Einspritzöffnungen für Wasser und/oder Dampf
ausgestattet ist. Im Zusammenhang mit der Erfindung kann eine Vielzahl von Vorbehandlungseinrichtungen
verwendet werden. Es ist jedoch insbesondere bevorzugt, die Wenger-DDC-Vorbehandlungseinrichtungen
des Typs zu verwenden, der in dem US-Patent Nr. 4,752,139 beschrieben ist, das durch
Bezugnahme hierin einbezogen ist.
In der dargestellten Ausführung ist der Zylinder 16 aus drei
axial ausgerichteten und miteinander verbundenen, röhrenförmigen
Kopfabschnitten, nämlich dem Einlasskopf 24 und einem zweiten und dritten
Abschnitt 26, 28 aufgebaut. Der Einlasskopf 24 ist ausgestaltet,
den sich nach oben öffnenden Extrudereinlass 18 zu bilden und er ist unter
dem Auslass der Vorbehandlungseinrichtung 12 positioniert, wie es dargestellt
ist. Weiterhin weist der Einlasskopf 24 eine durchlöcherte Endwand
30 auf, die mit Dichtungen 32 zum Eingreifen mit dem Dichtungsblock
34 versehen ist. Die Schneckenanordnung 22 ist auf einer sechskantigen
Antriebswelle 36 montiert und wird über das schematisch dargestellte herkömmliche
Lagergehäuse 39 und den Elektromotor 39a gedreht.
Der zweite Kopf 26 weist einen äußeren, metallischen Abschnitt
38 auf, der mit einem äußeren Mantel 40 versehen ist. Der letztere
weist einen Einlass 42 und einen Auslass 44 auf, um so das Einleiten
von Heiz- oder Kühlmedien (z. B. Kaltwasser oder Dampf) in den Mantel zu gestatten
und somit eine indirekte Temperatursteuerung für den Kopf 26 zu erlauben.
Weiterhin ist der Abschnitt 38 mit einem Paar von durchgehenden Öffnungen
46, 48 versehen. Wie dargestellt befindet sich ein Einspritznippel
50 innerhalb der Öffnung 46, während die Öffnung 48 einen
entfernbaren Stopfen 52 darin aufweist.
Der Gesamtkopf 26 weist ferner eine entfernbare, stationäre
metallische Buchse 54 auf, die an der inneren Stirnfläche des Abschnitts
38 befestigt ist. Die Buchse 54 weist eine innere Oberfläche
56 auf, die schraubenförmige Rippen 57 hat und die eine sich axial
erstreckende Bohrung 58 bildet. Wie dargestellt wird die Dicke der Buchse
54 entlang ihrer Länge größer, so dass sich der Durchmesser der Bohrung
58 zwischen dem Einlasskopf 24 und dem dritten Kopf
28 verringert. Die Buchse 54 weist weiterhin Queröffnungen
59 und 59a dadurch auf, die mit den vorher beschriebenen Zylinderabschnittöffnungen
46, 48 ausgerichtet sind. Das von dem Einlasskopf 24
entfernte Ende des Kopfes 26 ist mit einem durchlöcherten Stator
60 (siehe 2) versehen. Der Stator
60 weist einen Außenflansch 62, der zwischen den Köpfen
26, 28 angeordnet ist, wie es dargestellt ist, sowie einen sich
nach innen erstreckenden ringförmigen Abschnitt auf. Der Abschnitt 64 hat
einen ganz innen angeordneten Lagerring 66, der daran durch die Schrauben
68 befestigt ist. Weiterhin ist der Abschnitt 64 mit einer Reihe
von sechs über den Umfang beabstandeten kreisförmigen Löchern 70 dadurch
versehen. 3 zeigt eine andere Rotor/Stator-Anordnung,
die mit der in 2 dargestellten Anordnung identisch
ist, außer dass anstelle der Löcher 70 eine Reihe von sechs über den Umfang
beabstandeten Schlitzen 70a vorgesehen ist.
Der dritte Kopf 28 ähnelt in vielen Aspekten dem Kopf
26 und weist einen äußeren röhrenförmigen Abschnitt 72 und einen
äußeren Mantel 74 auf, wobei der letztere mit einem Einlass 76
und einem Auslass 78 für das Einleiten von indirekten Kühl- oder Heizmedien
versehen ist. Ferner weist der Abschnitt 72 Queröffnungen 80,
82 dadurch auf, die den Nippel 84 bzw. den entfernbaren Stopfen
86 aufnehmen.
Eine stationäre, entfernbare metallische Buchse 88 ist innerhalb
des Abschnitts 72 angeordnet und weist Queröffnungen 89,
89a dadurch auf, die mit den Öffnungen 80, 82 ausgerichtet
sind. Die innere Oberfläche 90 der Buchse 88 weist schraubenförmige
Rippen 89 auf und definiert eine sich in axialer Richtung erstreckende
zentrale Bohrung 92. Die Bohrung 92 verringert sich in ihrem effektiven
Durchmesser zwischen dem Ende des Zylinderabschnitts 28, das dem Abschnitt
26 benachbart ist, und dem Ende des Abschnitts 28, das der Düse
20 benachbart ist.
Der Zylinder 16 wird durch das Vorsehen eines kurzen, ringförmigen
Abstandsstücks 94, das benachbart zu dem Ende des dritten Zylinderabschnitts
28 angeordnet ist, das von dem Zylinderabschnitt 26 entfernt ist,
zusammen mit der am äußersten Ende angeordneten Düse 20 abgeschlossen.
Die letztere ist in der dargestellten Ausführung eine einfache Metallplatte mit
einer Reihe von Löchern 96 dadurch.
Die Schneckenanordnung 22 weist vier drehbare, auf der Welle
36 angebrachte Elemente auf, die Ende an Ende miteinander verbunden sind.
Insbesondere weist die Anordnung 22 einen Einlassschneckenabschnitt
98, einen ersten Schneckenabschnitt 100, den Lagerrotor
102 und den dritten Schneckenabschnitt 104 auf.
Der zweite Schneckenabschnitt 100 weist eine längliche Zentralwelle
106 auf, die außen eine allgemein kegelstumpfförmige Oberfläche und eine
sich nach außen erstreckende schraubenförmige Schneckenformation 108 hat.
Es ist bemerkenswert, dass die Steigung der Schneckenformation 108 einem
Steigungswinkel entspricht, der kleiner ist, als der Steigungswinkel der schraubenförmigen
Schneckenformation 57, die durch die Oberfläche 56 der Buchse
54 definiert ist. Weiterhin ist ersichtlich, dass die Gesamtgestaltung
des Schneckenabschnitts 100 mit dem abnehmenden Durchmesser der Bohrung
58 übereinstimmt, d. h. der äußere Umfang der Schneckenformation
108 nimmt fortschreitend von dem Einlassende des Schneckenabschnitts
100 zu dem Auslassende davon, das dem Rotor 102 benachbart ist,
ab.
Der Rotor 102 ist auf der Welle 36 angebracht und
weist einen äußersten, im Querschnitt etwa L-förmigen, ringförmigen Lagerring
110 auf, der dicht zu dem Lagerring-Abschnitt 66 des Stators
60 benachbart ist. Der Rotor 102 und der Stator 60 unterstützen
somit die Stabilisierung der Schneckenanordnung während ihrer Drehung mit hoher
Drehzahl.
Der dritte Schneckenabschnitt 104 ist dem Schneckenabschnitt
100 sehr ähnlich. Das bedeutet, der Abschnitt 104 weist eine längliche,
zentrale Welle 112 auf, die eine am äußersten Ende angeordnete, kegelstumpfförmige
Oberfläche und eine schraubenförmige Schneckenformation 114 bildet. Die
letztere ist unter einem Steigungswinkel ausgerichtet, der kleiner ist, als der
Steigungswinkel der Rippen 89.
Erneut auf 1 Bezug nehmend, ist zu bemerken,
dass die durch die Buchsen 54 und 88 definierte Gesamtextruderbohrung
allgemein eine kegelstumpfförmige Ausgestaltung hat, die von dem Einlass
18 bis zu der Düse 20 führt, d. h. die Zylinderbohrung weist über
ihre Länge allgemein eine sich verringernde Querschnittsfläche auf. Ferner ist ersichtlich,
dass die effektive Länge des Extruders von dem entfernten Ende des Einlasses
18 bis zu dem Ende des Zylinders 16 (in 1
als Abmessung „L" dargestellt) gegenüber dem maximalen Durchmesser der Zylinderbohrung
(Abmessung „D" in 1) verhältnismäßig gering
ist und vorzugsweise bis zu etwa 6 beträgt. Das bevorzugtere L/D-Verhältnis beträgt
3–6. Wie hierin verwendet, bezeichnet „L/D-Verhältnis" das Verhältnis,
gemessen gemäß der Länge und der Breite des in 1 dargestellten
Beispiels.
Es ist auch so zu verstehen, dass der Stator 60 und der Rotor
102 zusammen eine den Durchsatz drosselnde Vorrichtung an der Zwischenlänge
des Zylinders im Bereich der Verbindung zwischen den Zylinderabschnitten
26 und 28 bildet. Die gesamte den Durchsatz drosselnde Vorrichtung
besteht somit aus einer stromaufwärts liegenden Stirnfläche 116 und aus
einer gegenüberliegenden, stromabwärts liegenden Stirnfläche 118. Die Schneckenanordnung
22 und die den Durchsatz drosselnde Vorrichtung 60,
102 sind zusammenwirkend so ausgestaltet, dass die Materialfördermenge
pro Umdrehung der Anordnung 22 benachbart der Stirnfläche 116
kleiner ist, als die Materialfördermenge pro Umdrehung der Anordnung 22
benachbart der stromabwärts liegenden Stirnfläche 118. Ferner sind die
Anordnung 22 und die Vorrichtung 60, 102 so ausgestaltet,
dass die Schlitze 70, die einen Teil der den Durchsatz drosselnden Vorrichtung
bilden, während des Betriebs des Extruders im Wesentlichen kontinuierlich voll mit
Material sind. Genauer ausgedrückt, ist die Materialfördermenge pro Umdrehung der
Schneckenanordnung 22 benachbart der stromabwärts liegenden Stirnfläche
118 bis zu 40% größer, als die Materialfördermenge benachbart der stromaufwärts
liegenden Stirnfläche 118. Insbesondere übersteigt die Fördermenge benachbart
der Stirnfläche 118 die Fördermenge benachbart der Stirnfläche
116 um einen Faktor von etwa 15–40%. Weiterhin sind die Vertiefungen
zwischen benachbarten Rippen 89 in der Buchse 88 größer, als die
entsprechenden Vertiefungen in der Buchse 54. Daraus ergibt sich, dass
das freie Volumen innerhalb der Zylinderbohrung stromabwärts von und benachbart
der den Durchsatz drosselnden Vorrichtung 60, 102 größer ist,
als das freie Volumen benachbart und stromaufwärts der den Durchsatz drosselnden
Vorrichtung. Quantitativ ausgedrückt ist das freie Volumen innerhalb des Kopfes
28 im Bereich der Stirnfläche 118 bis etwa 30% größer, als das
freie Volumen innerhalb des Kopfes 26 im Bereich der Stirnfläche
116, bevorzugter von 15–30% größer.
Bei den typischen Arbeitsgängen von Extrudern gemäß der Erfindung
zur Herstellung von aufquellbaren Produkten, wird ein zu verarbeitendes essbares
Material zuerst zusammengestellt und dann vorbehandelt und durchläuft nachfolgend
den kurzen Extruder. Normalerweise sind die Ausgangsbestandteile für das zu verarbeitende
Material jeweilige Mengen von Protein und Stärke zusammen mit Aminosäure und/oder
Vitaminnährstoff(en). Der Gesamt-Aminosäuregehalt würde eigene Aminosäuren sowie
freie Aminosäurezusätze als Aminosäure an sich oder als Polypeptide, die Aminosäurerückstände
enthalten, einschließen und er würde bis zu etwa 5 Gewichtsprozente, und bevorzugter
bis zu etwa 2 Gewichtsprozente betragen. Der Gesamtvitamingehalt würde sich gleichermaßen
aus dem Eigenvitamingehalt in den Ausgangsbestandteilen und aus Vitaminzusätzen
ableiten. Der Gesamtvitamingehalt würde bis zu etwa 2 Gewichtsprozenten betragen.
Der Proteingehalt würde normalerweise etwa 15–20 Gewichtsprozente betragen,
bevorzugter 18–32 Gewichtsprozente. Die Stärkegehalte würden etwa 8–50
Gewichtsprozente betragen und bevorzugter etwa 10–30 Gewichtsprozente. Wie
von Fachleuten leicht zu verstehen ist, werden die Protein- und Stärkegehalte normalerweise
durch Einbeziehen der gewünschten protein- und stärkehaltigen Bestandteile von Tier-
oder Pflanzenderivaten erreicht. Allgemein würden stärkehaltige Materialien Kornarten
wie Mais, Weizen, Milo, Reis, Gerste und Rüben und Mischungen davon sein. Proteinhaltige
Bestandteile könnten Soja, Fleischmehl und Fischmehl sein.
In der bevorzugten Vorbehandlungseinrichtung wird das Material befeuchtet
und mindestens teilweise gekocht. Die Vorbehandlung wird normalerweise so durchgeführt,
dass das Produkt, das die Vorbehandlungseinrichtung verlässt, einen Gesamtfeuchtigkeitsgehalt
von etwa 15–40 Gewichtsprozenten und vorzugsweise von etwa
22–28 Gewichtsprozenten aufweist. Die Verweilzeit in der Vorbehandlungseinrichtung
beträgt üblicherweise 15–150 Sekunden und bevorzugter 90–150 Sekunden
und die maximale Temperatur in der Vorbehandlungseinrichtung beträgt etwa 12,8–100°C
(55–212°F) und bevorzugter 82,2–93,3°C (180–200°F).
Während des Durchlaufs durch den Extruder wird das Material wachsenden
Temperatur- und Scherbeanspruchungspegeln ausgesetzt und es ist normalerweise vollständig
gekocht, wenn es aus der Extrusionsdüse austritt. Die normalen Verweilzeiten des
Materials in dem Extruder betragen etwa 2–15 Sekunden, vorzugsweise etwa 2–9
Sekunden und am bevorzugtesten etwa 2–6 Sekunden. Die maximalen Druckpegel,
die in dem Extruderzylinder erreicht werden sind normalerweise etwa 1,034–6,895
Mpa (150–1000 psi) und bevorzugter 2,068–3,447 Mpa (300–500 psi).
Der maximale Temperaturpegel, der in dem Extruderzylinder erreicht wird, beträgt
etwa 104,4–148,9°C (220–300°F) und bevorzugter 110–121,1°C
(230–250°F).
Während der Extrusionsbearbeitung sind die Öffnungen der den Durchsatz
drosselnden Vorrichtung 60, 102 vollständig gefüllt, so dass in
der Zone der den Durchsatz drosselnden Vorrichtung ein Stau in dem Zylinder und
ein Druckunterschied über die Vorrichtung 60, 102 erzeugt wird
(d. h. der Druck ist an der Stirnfläche 116 im Vergleich zu dem Druck an
der Stirnfläche 118 höher). Ferner ist auf Grund der Tatsache, dass die
Fördermenge der Schneckenanordnung 22 pro Umdrehung benachbart der stromabwärts
liegenden Stirnfläche 118 größer ist, als an der benachbart zu der stromaufwärts
liegenden Stirnfläche 116, das freie Volumen stromabwärts der den Durchsatz
drosselnden Vorrichtung nicht vollkommen mit Material verstopft ist. In einer Zone,
die der Düse 20 unmittelbar benachbart ist, wird ein anderer Materialstau
gebildet, um eine gleichmäßige Extrusion des Produkts durch die Öffnungen zu sichern.
Ausführung der 4 und
5
4 ist eine Querschnittsansicht eines
kurzen Extruders 120, der in vieler Hinsicht dem Extruder 14 von
1 gleicht, der jedoch insbesondere dazu ausgestaltetet
ist, kompakte und in hohem Maße gekochte Nahrungsmittelprodukte herzustellen. Der
Extruder 120 ist für die Verwendung mit dem gleichen Typ der Vorbehandlungseinrichtung
12, der vorher beschrieben wurde, ausgelegt.
Der Extruder 120 weist einen länglichen, röhrenförmigen Zylinder
122 mit einem Einlass 124 und einem Auslass 126 auf,
wobei der letztere ausgestaltet ist, um eine durchlöcherte Düse von herkömmlicher
Ausgestaltung (nicht dargestellt) aufzunehmen.
Eine längliche, axial drehbare Schneckenanordnung 128 ist
in dem Zylinder 122 entlang seiner Länge angeordnet.
Der Zylinder 122 besteht aus drei in axialer Richtung ausgerichteten
und miteinander verbundenen röhrenförmigen Kopfabschnitten, nämlich dem Einlasskopf
130 und dem zweiten und dritten Abschnitt 132, 134. Der
Einlasskopf 130 ist ausgestaltet, um den sich nach oben öffnenden Extrudereinlass
124 darzustellen und ist unter dem Auslass einer Vorbehandlungseinrichtung,
beispielsweise der Vorbehandlungseinrichtung 12 (siehe 1),
positioniert. Weiterhin weist der Einlasskopf 130 eine durchlöcherte Endwand
136 auf, die mit Dichtungen zum Eingreifen mit dem Dichtungsblock
140 versehen ist. Die Schneckenanordnung 128 ist auf einer sechskantigen
Antriebswelle montiert und wird über ein herkömmliches Lagergehäuse und einen Elektromotor
in der Art und Weise des Extruders 14 gedreht.
Der zweite Kopf 132 weist einen äußeren metallischen Abschnitt
142 auf, der mit einem äußeren Mantel 144 versehen ist. Der letztere
weist einen Einlass 146 und einen Auslass 148 auf, um so das Einleiten
von Heiz- oder Kühlmedien (z. B. Kaltwasser oder Dampf) in den Mantel zu gestatten
und somit eine indirekte Temperatursteuerung für den Kopf 132 zu erlauben.
Weiterhin ist der Abschnitt 142 mit einem Paar durchgehender Öffnungen
150, 152 versehen. Wie dargestellt ist ein Einspritznippel
154 innerhalb der Öffnung 150 angeordnet, während ein zweiter
Nippel 156 in der Öffnung 152 positioniert ist.
Der Gesamtkopf 132 weist ferner eine entfernbare, stationäre
metallische Buchse 158 auf, die an der inneren Stirnseite des Abschnitts
142 befestigt ist. Die Buchse 158 weist eine innere Oberfläche
160 mit schraubenförmigen Rippenprofilen 162 auf, die eine sich
in axialer Richtung erstreckende Bohrung 164 bildet. Wie dargestellt steigt
die Dicke der Buchse 158 entlang ihrer Länge derart an, dass der Durchmesser
der Bohrung 164 zwischen dem Einlasskopf 130 und dem dritten Kopf
134 abnimmt. Die Buchse 158 weist ebenfalls durchgehende Queröffnungen
166 und 168 auf, die sich mit den vorher beschriebenen Zylinderabschnittsöffnungen
150, 152 in Ausrichtung befinden.
Der dritte Kopf 134 ähnelt in vielen Aspekten dem Kopf
132 und weist einen äußeren röhrenförmigen Abschnitt 170 und einen
äußeren Mantel 172 auf, wobei der letztere mit einem Einlass
174 und einem Auslass 176 für das Einleiten von indirekten Kühl-
oder Heizmedien versehen ist. Ferner weist der Abschnitt 170 Queröffnungen
178, 180, 182 dadurch auf, die den Nippel 184
bzw. die Druckmesseinrichtungen 186, 188 aufnehmen.
Eine stationäre, entfernbare metallische Buchse 190 ist innerhalb
des Abschnitts 170 angeordnet und weist Queröffnungen 192,
194, 196 dadurch auf, die mit den Öffnungen 178 bis
182 ausgerichtet sind. Die innere Oberfläche 198 der Buchse
190 weist schraubenförmige Rippen 200 auf und definiert eine sich
in axialer Richtung erstreckende zentrale Bohrung 202. Die Bohrung
202 verringert sich in ihrem effektiven Durchmesser zwischen dem Ende des
Zylinderabschnitts 134, das dem Abschnitt 132 benachbart ist,
und dem Ende des Abschnitts 134, das der Extrusionsdüse am äußersten Ende
(nicht dargestellt) benachbart ist.
Der Zylinder 122 wird durch das Vorsehen einer Düse über
seine offene Stirnfläche abgeschlossen. In vielen Fällen kann ein kurzes, ringförmiges
Abstandsstück (nicht dargestellt) benachbart zu dem Ende des dritten Zylinderabschnitts
134 angeordnet sein, das von dem zweiten Zylinderabschnitt 132
entfernt ist, zusammen mit der am äußersten Ende angeordneten Düse 20.
Die Schneckenanordnung 128 weist vier drehbare, auf der sechskantigen
Antriebswelle angebrachte Elemente auf, die Ende an Ende miteinander verbunden sind.
Insbesondere weist die Anordnung 128 einen ersten Einlassschneckenabschnitt
204, einen zweiten Schneckenabschnitt 206, den Schneckenübergangsabschnitt
208 und den dritten Schneckenabschnitt 210 auf.
Der zweite Schneckenabschnitt 206 weist eine längliche Zentralwelle
212 auf, die außen eine allgemein kegelstumpfförmige Oberfläche und eine
sich nach außen erstreckende schraubenförmige Schneckenformation 214 hat.
Es ist bemerkenswert dass die Steigung der Schneckenformation 214 einem
Steigungswinkel entspricht, der kleiner ist, als der Steigungswinkel der schraubenförmigen
Schneckenformation 162, die durch die Oberfläche 160 der Buchse
158 definiert ist. Weiterhin ist ersichtlich, dass die Gesamtgestaltung
des Schneckenabschnitts 212 mit dem abnehmenden Durchmesser der Bohrung
164 übereinstimmt, d. h. der äußere Umfang der Schneckenformation
214 nimmt fortschreitend von dem Einlassende des Schneckenabschnitts
206 zu dem Auslassende davon, das dem Übergangsabschnitt 208 benachbart
ist, ab.
Der Übergangsabschnitt 208 weist die Form eines kurzen zylindrischen
Körpers mit einer schraubenförmigen Schneckenformation 216 auf, die sich
mit der schraubenförmigen Schneckenformation 214 in Ausrichtung befindet,
wie es dargestellt ist.
Der dritte Schneckenabschnitt 210 ist dem Schneckenabschnitt
206 sehr ähnlich. Das bedeutet, der Abschnitt 210 weist eine längliche,
zentrale Welle 218 auf, die eine am äußersten Ende angeordnete, kegelstumpfförmige
Oberfläche und eine schraubenförmige Schneckenformation 220 bildet. Die
letztere ist unter einem Steigungswinkel ausgerichtet, der kleiner ist, als der
Steigungswinkel der Rippen 200. Ferner ist die Schneckenformation
220 mit der Schneckenformation des Übergangsabschnitts 208 ausgerichtet.
Es ist zu beobachten, dass die durch die Buchsen 158 und
190 definierte Gesamtextruderbohrung allgemein eine kegelstumpfförmige
Ausgestaltung hat, die von dem Einlass 124 bis zu der Düse am äußersten
Ende führt, d. h. die Zylinderbohrung weist über ihre Länge allgemein eine sich
verringernde Querschnittsfläche auf. Der Extruder 120 weist ebenfalls im
Wesentlichen das gleiche L/D-Verhältnis wie der vorher beschriebene Extruder
14 auf. 5 zeigt eine andere äußere Ausgestaltung
des Extruders 120. Das heißt, der Extruder 120a von
5 weist die gleiche innere Ausgestaltung wie der Extruder
120 auf. Der zweite und der dritte Kopf 132a und 134a
des Extruderzylinders 122a sind jedoch mit äußeren Mänteln versehen. Statt
dessen wird die Kopfkühlung durch eine Reihe sich radial nach außen erstreckender,
beabstandeter Kühlrippen 222 und 224 erzielt, die auf den Köpfen
132a bzw. 134a vorgesehen sind. Die Ausführung von 5
zeigt weiterhin ein kreisförmiges Dampfsammelrohr 226, das um das äußere
Ende des Kopfes 134a herum angeordnet ist und das insgesamt vier beabstandete,
mit getrennten Ventilen versehene, Dampfeinspritzrohranordnungen 228 aufweist,
die mit dem Sammelrohr 226 verbunden sind. Jede der Anordnungen
228 erstreckt sich durch die Wand des Zylinderabschnitts 134a,
um so das direkte Einspritzen von Dampf in die Hüllen des Extruders 120a
zu gestatten. Das Sammelrohr 226 ist mit einem perforierten Schutz 230
abgedeckt, wie es dargestellt ist.
Die Produktion von in hohem Maße gekochten, kompakten Nahrungsmittelprodukten
unter Verwendung der Vorrichtung der 4 bis
5 erfolgt allgemein so, wie es unter Bezugnahme
auf die Produktion von aufquellbaren Nahrungsmittelprodukten beschrieben ist, d.
h. die Ausgangszusammensetzung wird vorbehandelt und darauf in
den Extruder 120 oder 120a ein- und durch ihn hindurch geführt.
Um die gewünschten Nahrungsmittel herzustellen, sind jedoch einige Veränderungen
des Prozesses erforderlich, von denen die bemerkenswerteste der Feuchtigkeitsgehalt
des Ausgangsmaterials und des Endprodukts ist.
So würde zum Beispiel eine Ausgangszusammensetzung normalerweise einen
relativ hohen Korngehalt von mindestens 60 Gewichtsprozenten und bevorzugter von
mindestens 80 Gewichtsprozenten aufweisen. Der Kornanteil könnte aus jeder der vorher
erwähnten Kornsorten bestehen. Der Gesamtproteingehalt für die Ausgangszusammensetzungen
würde normalerweise 12–50 Gewichtsprozente betragen, bevorzugter von 18–32
Gewichtsprozenten, wogegen die Stärkegehalte von 8–50% Gewichtsprozenten und
bevorzugter von 10–30 Gewichtsprozenten betragen würden. Protein und/oder
Stärke könnten durch geeignete protein- und stärkehaltige Materialien oder durch
direktes Hinzufügen der gewünschten Proteine und Stärken bereitgestellt werden.
Während der Vorbehandlung wird das Material bis zu einem Maximum von
etwa 30 Gewichtsprozenten, gebräuchlicher bis zu etwa 22 Gewichtsprozenten, befeuchtet.
Die Temperaturen in der Vorbehandlungseinrichtung würden etwa 57,2–93,3°C
(135–200°F) und bevorzugter etwa 65,6–87,8°C (150–190°F)
betragen. Die Verweilzeit in der Vorbehandlungseinrichtung würde allgemein die gleiche
sein, wie die vorher für die Verarbeitung von aufquellbaren Nahrungsmittelprodukten
angeführte.
Während des Durchführens durch den Extruder wird das vorbehandelte
Material mindestens teilweise unter Einwirkung von Wärme und Scherbeanspruchung
gekocht. Die Verweilzeiten des vorbehandelten Materials in dem Extruderzylinder
sind die gleiche, wie vorher beschrieben, d. h. 2–15 Sekunden und vorzugsweise
2–9 Sekunden und am bevorzugtesten 2–6 Sekunden. Der maximale Druck
in dem Extruderzylinder ist gleich stromaufwärts der abschließenden Extrusionsdüse
anzutreffen und reicht von etwa 0,172–2,458 Mpa (25–400 psi), vorzugsweise
von etwa 0,517– 1,724 Mpa (75–250 psi).
Das kompakte Produkt, das aus der Extrusionsdüse austritt, weist eine
relativ geringe Feuchtigkeit bis zu etwa 20 Gewichtsprozenten auf, vorzugsweise
bis zu etwa 18 Gewichtsprozenten und am bevorzugtesten bis zu etwa 14–18 Gewichtsprozenten.
Das heiße Extruderprodukt kann dann an der Außenluft abkühlen/trocknen, um die endgültigen,
im Gleichgewicht gehaltenen Feuchtigkeitspegel von etwa 10–15 Gewichtsprozenten,
bevorzugter von rund 12% Gewichtsprozenten zu erreichen.
Ausführungen von 11 bis
12
Ein kurzer Doppelschneckenextruder 232 ist in 11
dargestellt und weist ein Paar von miteinander verbundenen, rohrförmigen Kopfabschnitten
234, 236 auf, die zusammen einen länglichen Zylinder
237 bilden, der eine sich verjüngende, innere, der „Zahl 8" in der
Form entsprechende Öffnung, ein Paar innerer, sich verjüngender, länglicher, axial
drehbarer (entweder in gleicher Richtung oder gegenläufig) Schneckenanordnungen
238, 240 und eine vordere, durchlöcherte Düsenplatte
242 aufweist.
Der Kopf 234 ist eine einstückige Gusskonstruktion oder er
kann geteilt sein, wobei der obere Teil davon ausgestaltet ist, eine Einlassöffnung
244 darzustellen, die in das Innere des Zylinders führt. Der Auslasskopf
236 weist einen inneren Durchgangskanal 246 für das Einleiten
von Heiz- oder Kühlmedien auf. Wie dargestellt, ist ein Stator 248 zwischen
den Kopfabschnitten 234, 236 angeordnet und stellt eine sich nach
innen erstreckende, kreisumschreibende Rippe 250 dar.
Jede der Schnecken 238, 240 stellt eine geteilte
Konstruktion dar und ist zwischen der vorletzten und abschließenden Schneckenanordnung
mit drei, mit Öffnungen versehenen, Drosselelementen 252, 254,
256 ausgestattet. Das Zwischenelement 254 weist einen verringerten
Durchmesser auf, um einen Freiraum für die Rippe 250 bereitzustellen, während
die äußeren Elemente 252, 256 die Rippe 259 rittlings
überdecken.
Der Extruder 232a von 12 ist
in jeder Hinsicht mit dem Extruder 232 identisch, mit Ausnahme der Tatsache,
dass die Drosselelemente 252 bis 256 und der Stator
248 fehlen. Daher werden gleiche Bezugszahlen für die Komponenten des Extruders
232a verwendet, wobei ein „a" als Suffix hinzugesetzt wird.
Die L/D-Verhältnisse der Extruder 232, 232a sind
die gleichen wie die des vorher beschriebenen kurzen Extruders mit einer Schnecke,
genau wie auch die allgemeinen und bevorzugten Größenordnungen der Betriebsparameter
wie Schneckendrehzahl, Schneckenspitzengeschwindigkeit, Drücke, Temperaturen, Verweilzeit,
Volumendichte des Produktes, Gelatinisierung, Feuchtigkeitspegel und PDI-Werte (Pellet-Haltbarkeitskennwerte).
Die Doppelschneckenextruder der Erfindung arbeiten im Wesentlichen in der gleichen
Art und Weise wie ihre Gegenstücke mit einer Schneckenanordnung.
Die folgenden Beispiele betreffen die bevorzugte Vorrichtung und die
bevorzugten Verfahren gemäß der Erfindung. Es ist so zu verstehen, dass die Erfindung
nicht darauf beschränkt ist und dass nichts in den Beispielen als eine Einschränkung
des gesamten Schutzumfangs der Erfindung herangezogen werden sollte.
Wie hierin verwendet beziehen sich „pellet durability index"
(Pellet-Haltbarkeitsindex) und „PDI" auf einen im Fachgebiet bekannten Haltbarkeitstest,
der in „Feed Manufacturing Technology IV, American Feed Association, Inc.,
1994, S. 121–122 (und darin enthaltene Quellenhinweise) beschrieben und durch
Bezugnahme hierin einbezogen ist. Bei einem solchen Haltbarkeitstest, wird die Haltbarkeit
der Pellets unmittelbar nach dem Abkühlen ermittelt, wenn die Pellets eine Temperatur
bei ±5–6°C (10°F) Außentemperatur aufweisen. Die Haltbarkeit
wird durch Trommeln einer Probe von 500 g vorgesiebten Pellets (um kleine Teile
zu entfernen) 5 Minuten lang bei einer Drehzahl von 50 U/Min in einem staubdichten
Gehäuse mit den Abmessungen 30,5 cm × 30,5 cm × 12,7 cm (12'' ×
12'' × 5''), das mit einer inneren Platte mit den Abmessungen 5,1 cm ×
23,0 cm (2'' × 9'') ausgestattet ist, welche symmetrisch zu einer Diagonalen
einer Abmessung des Gehäuses von 30,5 cm × 30,5 cm (12'' × 12'') entlang
einer 23,0 cm (9'') langen Seite befestigt ist, bestimmt. Das Gehäuse wird um eine
Achse senkrecht zu und zentriert an den 30,5 cm (12'')-Seiten davon gedreht. Nach
dem Trommeln werden die kleinen Teilchen durch Sieben entfernt und die Pelletprobe
wird erneut gewogen. Die Pellet-Haltbarkeit wird bestimmt als:
Beispiel 1
Im vorliegenden Beispiel wurde ein kurzer Extruder in Kombination
mit einer Vorbehandlungseinrichtung bei der Herstellung eines aufquellbaren Tiernahrungsmittels
hoher Qualität in kommerziellen Produktionsmengen verwendet.
Der Extruder war der in 1 dargestellte
Typ, bestehend aus drei Köpfen. Insbesondere war die in den Läufen #1, #2 und #4
verwendete Extruderkonfiguration aus den folgenden Komponenten zusammengestellt
(wobei alle Teile mit den Bauteilnummern von Wenger Mfg. Co gekennzeichnet sind):
Extruderzylinder – 65695-001 (Einlasskopf), 65676-001 (Kopf Nr. 2) und 65689-001
(Kopf Nr. 3). Der Kopf Nr. 2 war mit der Innenauskleidung 65691-001 und einem Stator
76598-001 zwischen dem zweiten und dritten Kopf versehen. Schneckenanordnung –
76597-001 (Welle), 65670-001 (Einlassschnecke), 65671-001 (zweiter Schneckenabschnitt),
65906-003 (stationäre Scherverriegelung zwischen dem zweiten und dem dritten Schneckenabschnitt,
bestehend aus 65907-001 (Rotor) und 65909-001 (Stator), und 65675-001 (dritter Schneckenabschnitt).
Abschlussdüse – 65534-009 (1''-Abstandsstück), 65421-001 (Düsenplatte), und
31350-779 (Düseneinsatz, der 3/8'' Düsenöffnungen ergibt). Eine Drehmesseranordnung
war benachbart zu dem Auslass der Düse positioniert, um das Extrudat auf eine geeignete
Größe zu schneiden. Die Messeranordnung bestand aus: 19462-023 (Messerhalterung)
und zehn Messerblättern (19512-003). Der bei den Läufen #3 und #5 verwendete Extruder
war mit dem vorher beschriebenen Extruder identisch, mit der Ausnahme, dass die
verwendete Welle die Wenger-Bauteil-Nr. 76597-001 und der abschließende Schneckenabschnitt
(Wenger-Bauteil-Nr. 65675-005) eine Schneidgang-Ausführung aufwies.
Die in beiden Anordnungen verwendete Vorbehandlungseinrichtung war
eine Wenger DDC-Vorbehandlungseinrichtung in der Standardausführung 60-60.
Bei allen fünf Testläufen war die Ausgangs-Tiernahrungsmittel-Rezeptur
aus 24 Gewichtsprozenten Geflügelmehl, 54 Gewichtsprozenten Kornmehl, 8 Gewichtsprozenten
Weizen, 8 Gewichtsprozenten Kornglutenmehl und 6 Gewichtsprozenten Sojabohnenmehl
zusammengesetzt. In jedem Fall wurde das Ausgangsmaterial der Vorbehandlungseinrichtung
zugeführt und durch sie hindurchgeführt, um es zu befeuchten und teilweise zu kochen.
Danach folgte ein Durchlauf durch die drei Kopfextruder. Wasser und manchmal Dampf
wurde an den Einspritzöffnungen des zweiten und des dritten Kopfes in den Extruderzylinder
eingespritzt. Nach der Extrusion wurde das Produkt in herkömmlicher Weise auf einen
Feuchtigkeitsgehalt von etwa 9–11 Gewichtsprozenten getrocknet.
Die folgende Tabelle enthält die Betriebsbedingungen für die Vorbehandlungseinrichtung
und die Extrudervorrichtungen bei den fünf Läufen.
Tabelle 1
Alle Läufe ergaben kommerziell akzeptable, vollständig gekochte und
geformte Produkte. Die Volumendichte des Produktes aus dem Lauf #1 wurde mit etwa
304,4 kg/m3 ermittelt.
Beispiel 2
Bei diesem Beispiel wurde eine kurze Vorbehandlungseinrichtung/Extruder
des in 4 dargestellten Typs verwendet, um ein kompaktes,
hartes Fertig-Schweinefutter in hoher Qualität herzustellen. Das sich ergebende
Produkt war den in herkömmlicher Weise unter Verwendung eines Expanders und eines
Pelletmahlwerks hergestellten Produkten äquivalent, wenn nicht sogar überlegen.
Im Einzelnen setzte sich die bei den Läufen 6 und 7 verwendete Drei-Kopf-Extruderausführung
aus den folgenden Komponenten zusammen (wobei alle Teile mit den Bauteilnummern
von Wenger Mfg. Co gekennzeichnet sind): Extruderzylinder – 65695-001 (Einlasskopf),
65676-001 (Kopf Nr. 2) und 65689-001 (Kopf Nr. 3). Kopf Nr. 2 war mit einer Innenbuchse
65691-001 versehen, während Kopf Nr. 3 ebenfalls eine Innenbuchse 76598-001 aufwies.
Schneckenanordnung – 76597-002 (Welle), 65670-001 (Einlassschnecke), 65671-001
(erster Schneckenabschnitt), 65906-001 (zweiter Schneckenabschnitt) und 65676-001
(dritter Schneckenabschnitt). Abschlussdüse – 66532-103 BH, 65534-009 AD,
74010-953 NA, 74010-954 NA mit 13 Einsätzen. Eine Drehmesseranordnung war benachbart
zu dem Auslass der Düse angeordnet, um das Extrudat auf eine geeignete Größe zu
schneiden. Die Messeranordnung setzte sich folgendermaßen zusammen: 19462-001 (Messerblatthalterung)
und sechs Messerblätter (19430-007).
Bei den Läufen 8 und 9 war die Extruderausführung aus den folgenden
Komponenten zusammengesetzt: Extruderzylinder – 65695-001 (Einlasskopf), 65676-001
(Kopf Nr. 2) und 65689-001 (Kopf Nr. 3). Kopf Nr. 2 war mit einer Innenbuchse 65691-001
versehen, während Kopf Nr. 3 ebenfalls eine Innenbuchse 76598-001 aufwies. Schneckenanordnung
– 76597-001 (Welle), 65670-001 (Einlassschnecke), 65671-001 (erster Schneckenabschnitt),
65658-015 (zweiter Schneckenabschnitt) und 65675-001 (dritter Schneckenabschnitt).
Abschlussdüse – 65534-009 AD und 65421-001 BH. Eine Drehmesseranordnung war
benachbart zu dem Auslass der Düse angeordnet, um das Extrudat auf eine geeignete
Größe zu schneiden. Die Messeranordnung setzte sich folgendermaßen zusammen: 19607-017
Messerblatthalterung) und fünf Messerblätter.
Die in beiden Anordnungen verwendete Vorbehandlungseinrichtung war
eine Wenger-Vorbehandlungseinrichtung Modell 16 DDC in der Ausführung 377. Die linke
und rechte Welle war jeweils mit sechzig Schlagelementen versehen.
Bei den Läufen 6 bis 9 war die Ausgangs-Tiernahrungsmittel-Rezeptur
aus 76,96 Gewichtsprozenten Milo, 15,95 Gewichtsprozenten Sojabohnenmehl, 4,69 Gewichtsprozenten
Talg, 0,94 Gewichtsprozenten Salz, 0,94 Gewichtsprozenten Kalziumkarbonat, 0,41
Gewichtsprozenten Vitamin-Vorgemisch und 0,11 Gewichtsprozenten Lysin zusammengesetzt.
In jedem Fall wurde das Ausgangsmaterial der Vorbehandlungseinrichtung zugeführt
und durch sie hindurchgeführt, um es zu befeuchten und teilweise zu kochen. Danach
folgte ein Durchlauf durch die drei Kopfextruder. Bei den Läufen 7 bis 9 wurde Wasser
in den Extruderzylinder eingespritzt. Die Läufe 6 und 7 waren etwas instabil. Die
Läufe 8 und 9 waren jedoch stabil und ergaben ein Schweinefutter mit hoher Dichte.
Nach der Extrusion wurde das Produkt unter Verwendung eines Mehrfach-Durchlaufkühlers
abgekühlt, um Enddichten von 560,7 kg/m3 (35 lb/ft3) (Lauf
6), 574,7 kg/m3 (36 lb/ft3) (Lauf 7), 727,3 kg/m3
(45,4 lb/f t3) (Lauf 8) und 720,0 kg/m3 (45 lb/ft3)
(Lauf 9) zu erreichen.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Betriebsbedingungen für die Vorbehandlungs-
und Extrudervorrichtungen in den vier Läufen.
Tabelle 2
Die in den Läufen 8 und 9 erzielten höheren Dichten sind hauptsächlich
der in den Läufen 6 und 7 verwendeten unterschiedlichen Düsenanordnung zuzuschreiben.
Obwohl die spezifisch hierin beschriebene Extrudervorrichtung ein
Typ mit einer Schnecke ist, ist es so zu verstehen, dass kurze Doppelschnecken-Extruder,
wie die in den 11 und 12
dargestellten, ebenfalls gemäß der Erfindung hergestellt werden können.
Beispiel 3
In diesem Beispiel wird Schweinefutter gemäß der Erfindung hergestellt,
das Lysin und ein Vitamin A enthaltendes Vitaminvorgemisch enthält, um den Grad
des Abbaus von Lysin und Vitamin A während der Verarbeitung zu bestimmen.
Der in diesen Läufen verwendete Extruder mit drei Köpfen war von dem
Typ, der in 4 dargestellt ist und setzte sich aus den
folgenden Komponenten zusammen (wobei alle Teile mit den Bauteilnummern von Wenger
Mfg. Co gekennzeichnet sind): Extruderzylinder – 65695-001 (Einlasskopf),
65676-001 (Kopf Nr. 2) und 65689-001 (Kopf Nr. 3). Kopf Nr. 2 war mit einer Innenbuchse
65691-001 versehen, während Kopf Nr. 3 ebenfalls eine Innenbuchse 76598-001 aufwies.
Schneckenanordnung – 76597-001 (Welle), 65670-001 (Einlassschnecke), 65671-001
(erster Schneckenabschnitt), 65658-015 (zweiter Schneckenabschnitt) und 65675-001
(dritter Schneckenabschnitt). Abschlussdüse – 65534-009 AD und 65421-001 BH,
74010-955 NA mit zehn Einsätzen. Eine Drehmesseranordnung war benachbart zu dem
Auslass der Düse angeordnet: 19607-017 (Messerblatthalterung) und fünf Messerblätter.
Die bei diesen Läufen verwendete Vorbehandlungseinrichtung war eine Wenger-Vorbehandlungseinrichtung
Modell 16 DDC in der Ausführung 377. Die linke und rechte Welle war jeweils mit
60 Schlagelementen versehen.
Bei den Läufen 10 bis 11 war die Ausgangs-Tiernahrungsmittel-Rezeptur
aus 76,96 Gewichtsprozenten Milo, 15,95 Gewichtsprozenten Sojabohnenmehl, 4,69 Gewichtsprozenten
Talg, 0,94 Gewichtsprozenten Salz, 0,94 Gewichtsprozenten Kalziumkarbonat, 0,41
Gewichtsprozenten Vitamin-Vorgemisch und 0,11 Gewichtsprozenten Lysin zusammengesetzt.
Die folgende Tabelle enthält die Betriebsbedingungen für die Vorbehandlungseinrichtung
und die Extrudervorrichtungen bei den zwei Läufen.
Tabelle 3
Das Kühlen der jeweiligen Extrudate erfolgte in einem Trockner/Kühler
mit zwei Durchläufen. Für den Lauf 10 betrug die Temperatur in der Zone 1 42°C
und in der Zone 2 39°C. Die Rückhaltezeit betrug 2,7 Minuten für den Durchlauf
1 und 5 Minuten für den Durchlauf 2. Die Gebläsedrehzahlen 1–4 waren 1597,
1638, 1078 bzw. 1038 U/min. Im Lauf 11 betrugen die Temperaturen in der Zone 1 und
in der Zone 2 41°C bzw. 39°C, während die Rückhaltezeiten 2,7 Minuten und
5 Minuten betrugen. Die Gebläsedrehzahlen 1–4 waren 1579, 1635, 1078 bzw.
1038 U/Min.
Die Schweinefutterextrudate wurden analysiert und für den Lauf 10
ergab sich: Stückdichte 1,2245 g/ml, PDI (Pellet-Beständigkeitsindex) 99,4, Fettaufnahme
8 Gewichtsprozente und Stückdichte nach dem Abkühlen 1,2482 g/ml. Für den Lauf 11
ergab sich: Stückdichte 1,203 g/ml, PDI 99,0, Fettaufnahme 11 Gewichtsprozente.
Weiterhin wurden die Schweinefutterextrudate aus den Läufen 10 und
11 auf enthaltenes Lysin, Vitamin A und Schimmelpilze. Diese Ergebnisse
sind nachfolgend angeführt.
Tabelle 4
Die Daten zeigen, dass die Produkte aus den Läufen 10 und 11 keinen
Verlust von Lysin- oder Vitamin A erfuhren und dass die Schimmelpilze vollständig
vernichtet wurden. Das weist darauf hin, dass nach der Extrusion keine weiteren
Aflotoxine oder andere Toxine gebildet werden. Salmonellentests für das Futter erbrachten
ebenfalls ein negatives Ergebnis. Diese Ergebnisse stehen im Gegensatz zu den normalerweise
vorhandenen Verlusten von Lysin und Vitamin A in den herkömmlichen Extrusionsprozessen.
So weisen z. B. Schweinefutter, die unter Verwendung herkömmlicher Ausrüstung hergestellt
werden, üblicherweise Lysinverluste von 14–15 Gewichtsprozenten und Verluste
von Vitamin A in der Größenordnung von 40 Gewichtsprozenten auf.
Es wird angenommen, dass die extrem kurzen Verweilzeiten in dem Extruder,
die mit der vorliegenden Erfindung erreicht werden, den im Wesentlichen vollständigen
Erhalt des Lysin- und Vitamingehalts in den fertiggestellten Extrudaten ergeben;
die annähernde Verweilzeit im Extruderzylinder für die Läufe 10 und 11 wurde durch
Farbspureneinspritzung gemessen und mit etwa 3–4 Sekunden ermittelt. In der
gleichen Zeit waren solche Extrudate ausreichend gekocht und auch sehr schmackhafte
Produkte.
Beispiel 4
In dieser Testserie wurden kompakte, relativ harte Schweinefutterprodukte
unter Verwendung eines Extruders, wie er in 5 dargestellt
ist, hergestellt. Es wurden zwei getrennte Rezepturen verwendet: In den Läufen #12
bis 13, 80 Gewichtsprozente Milo, 18 Gewichtsprozente Sojabohnenmehl, 1 Gewichtsprozent
Kalziumkarbonat und 1 Gewichtsprozent Salz, wobei die Trockenbestandteile einen
Feuchtigkeitsgehalt von 10,9 Gewichtsprozenten auf Basis des feuchten Zustands hatten.
In den Läufen #14 bis 24 80 Gewichtsprozente Korn, 18% Sojabohnenmehl, 1 Gewichtsprozent
Kalziumkarbonat und 1 Gewichtsprozent Salz, wobei die Trockenbestandteile einen
Feuchtigkeitsgehalt hatten, der von 9,39 (Lauf #22) bis zu 11,63 Gewichtsprozenten
auf Basis Nasszustand (Lauf #20) hatten. In allen Läufen wurden die Trockenbestandteile
durch ein 1/16-Zoll-Sieb gemahlen und während der Vorbehandlung wurden 2 Gewichtsprozente
Talg hinzugefügt.
Die bei allen Läufen verwendete Vorbehandlungseinrichtung war ein
Wenger Model 16 DDC, Ausführung Nr. 377, bei dem die linke Welle mit 60 Schlagelementen
(12 bei 75° vorwärts, 24 bei 90° neutral und 24 bei 75° rückwärts) und
die rechte Welle mit 60 Schlagelementen (12 bei 75° vorwärts und 48 bei 75°
rückwärts) versehen war.
Bei den Läufen #12 bis 17 und 20 bis 23 wies die Extruderausführung
auf: Extruderzylinder 65695-001 (Einlasskopf 1), 65676-001 (Kopf 2) und 65689-001
(Kopf 3); Extruderbuchsen – 65691-001 (in Kopf 2) und 76598-001 (in Kopf 3);
Extruderwelle – 76597-001; an der Welle angebrachte Drehelemente – 65670-001,
65671-001, 65658-013 und 65675-001. Für die Läufe #18 bis 19 wies die Extruderausführung
auf: Extruderzylinder 65695-001 (Einlasskopf 1), 65676-001 (Kopf 2) und 65689-001
(Kopf 3); Extruderbuchsen – 65691-001 (in Kopf 2) und 65693-001 (in Kopf 3);
Extruderwelle – 76597-001; an der Welle angebrachte Drehelemente – 65670-001,
65671-001, 65658-013 und 65675-001. Die bevorzugteste Extruderausführung wurde im
Lauf #24 verwendet und war die gleiche, wie für die Läufe #12 bis 17 und 20 bis
23, mit der Ausnahme, dass der Kegel der Ausgangsschnecke einen Kegelwinkel von
15° mit einem zusätzlichen 1/4''-Abstandsstück vor dem Kegel der Ausgangsschnecke
aufwies, um sie dichter an das Abgabeende des Extruders zu bewegen. Diese Konfiguration
ist spezifisch in 4 dargestellt.
Die bei den Läufen #12 bis 21 verwendete Düsen- und Messeranordnung
wies auf: Düsen und Anpassstücke – 53661-005 NA, 64421-001 BH und 74010-955
NA, mit 10 Einsätzen, sechs 6 mm-Löchern für jeden Einsatz, 15 mm Steglänge; Messerhalterung
– 19462-023, fünf Messerblätter 19430-003 tragend. Die bei den Läufen #22
bis 24 verwendete Anordnung wies auf: Düsen und Anpassstücke – 53661-005 NA,
65421-001 BH und 74010-752 NA, drei 1/4''-Löcher für jeden Einsatz, 1/2'' Steglänge;
Messerhalterung – 19462-023, zehn Messerblätter 19430-003
tragend.
Die folgende Tabelle enthält die Laufbedingungen für diese Serie von
Experimenten.
Tabelle 5
Die Läufe #12 bis 17 wurden alle mit einer Extruderwellendrehzahl
von weniger als 600 U/Min durchgeführt. Bei den Läufen #18 bis
20 war die Extruderwellendrehzahl wesentlich größer. Das bewirkte einen sehr großen
Zuwachs des Drucks gleich stromaufwärts von der Düse und einen entsprechend großen
Zuwachs in der Motorbelastung des Extruders. Bei dem Lauf #23 wurde eine Schneckenübergangs-Scherverriegelung
zwischen den Köpfen 2 und 3 verwendet, die dazu diente, das Produkt davor zu bewahren,
dass es sich in der Mitte des Kopfes 3 aufstaut und zu einer leichteren Betriebssteuerung
führte. Der abschließende Lauf #24 verwendete eine Kegelschnecke mit einem Kegelwinkel
von 15°, die Schneckenübergangs-Scherverriegelung von Lauf #23 und ein zusätzliches
1/4''-Abstandsstück, um das Ende der Schnecke dichter an die Abgabedüse heran zu
bewegen.
Alle Produkte waren kompakte, relativ harte Schweinefutterprodukte
mit einem hohen Kochgrad, die aber noch in der Lage waren, Wasser zu absorbieren,
was sie als Schweinefutterprodukte ideal machte.
Die bevorzugten kompakten Tierfuttermittel, die gemäß der vorliegenden
Erfindung produziert werden, weisen die Form von Extrusionskörpern mit geringer
Feuchtigkeit auf (vorzugsweise bis zu etwa 20 Gewichtsprozenten Feuchtigkeit auf
Basis Nasszustand direkt aus dem Extruder, bevorzugter bis zu etwa 18 Gewichtsprozenten
und am bevorzugtesten von 14–18 Gewichtsprozenten), zeigen mindestens etwa
60% Gelatinisierung (bevorzugter etwa 65–85% Gelatinisierung) ihrer stärkehaltigen
Komponenten, mit einem PDI von mindestens 90 und bevorzugter von mindestens 95.
Die Produkte sind in hohem Grade gekocht und weisen im Wesentlichen keine Restbakterien
auf. Die extrudierten Körper sind ebenfalls relativ hart und haben Volumendichten
von mindestens 448,6 kg/m3 (28 Pfund pro Kubikfuß) und bevorzugter von
mindestens 480, 6 kg/m3 (30 Pfund pro Kubikfuß). Trotz der Härte der
extrudierten Körper, sind sie auch in der Lage, leicht Feuchtigkeit zu absorbieren.
Genauer ausgedrückt sollten die Produkte nach Eintauchen in Wasser von 14,4°C
(58°F) über einen Zeitraum von 4 Minuten einen maximalen Zerkleinerungswiderstand
von weniger als 70% (und bevorzugter von weniger als 60%) des maximalen Zerkleinerungswiderstands
des Produkts vor dem Eintauchen in Wasser aufweisen. Ferner sollten die Produkte
der Erfindung nach Eintauchen in Wasser von 14,4°C (58°F) über einen Zeitraum
von 8 Minuten einen maximalen Zerkleinerungswiderstand von weniger als 40% (und
bevorzugter von weniger als 30%) des maximalen Zerkleinerungswiderstands des Produkts
vor dem Eintauchen in Wasser aufweisen. Solche Zerkleinerungswiderstandstests werden
vorzugsweise unter Verwendung eines Strukturanalysegeräts Modell TA.XT2, verkauft
von der Texture Technologies Corp. of Scarsdale, NY durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wird die Aufmerksamkeit auf die 6
bis 8 gerichtet. 6
ist ein Balkendiagramm mit einer logarithmischen Kurve in Bestanpassung, das die
Zerkleinerungswiderstandstests unter Verwendung herkömmlich extrudierter Schweinefuttermittel
darstellt. Es ist zu bemerken, dass vier Minuten nach dem Eintauchen in Wasser von
14,4°C (58°F) der Zerkleinerungswiderstand des herkömmlich extrudierten
Produkts im Vergleich mit dem nicht eingetauchten Ausgangsprodukt etwa 83,5 betrug
und acht Minuten nach dem Eintauchen betrug der Zerkleinerungswiderstand etwa 78,6%
auf der gleichen Basis. 7 ist ein ähnliches Diagramm
und eine logarithmische Kurve zeigt den Zerkleinerungswiderstand von Schweinefuttermitteln,
die gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt wurden. Das in der vorliegenden
Figur getestete Produkt stammt aus dem Lauf #13 des Beispiels 4. Wie dargestellt
zeigten vier Minuten nach dem Eintauchen die Produkte der Erfindung einen Zerkleinerungswiderstand
von etwa 52% im Vergleich zu dem des nicht eingetauchten Ausgangsprodukts, wogegen
acht Minuten nach dem Eintauchen der Zerkleinerungswiderstand nur etwa 24,7% betrug.
8 ist den 6 und
7 ähnlich, zeigt jedoch die Zerkleinerungswiderstandseigenschaften
eines herkömmlichen Schweinefutters, das durch typische Pelletierungsprozesse hergestellt
ist. Die Zerkleinerungswiderstandsdaten sind denen der vorliegenden Erfindung sehr
ähnlich (52,7% Zerkleinerungswiderstand vier Minuten nach dem Eintauchen im Vergleich
zu dem des Ausgangsprodukts und 16,6% Zerkleinerungswiderstand acht Minuten nach
dem Eintauchen) und zeigt somit, dass die extrudierten Produkte der vorliegenden
Erfindung den herkömmlich pelletierten Produkten hinsichtlich der Wasserabsorption
und der Pelletdispersion gleichwertig sind.
Diese Reihe von Läufen hat auch gezeigt, dass das der Extrusion unterzogene
Material einem sehr schnellen Druckanstieg unmittelbar stromaufwärts der abschließenden
Extrusionsdüse ausgesetzt ist. Tatsächlich zeigt die Verwendung der Doppel-Druckmesseinrichtungen
186 und 188 (siehe 4), dass der Druck
an dem entfernten Manometer 186 im Wesentlichen dem atmosphärischen Druck entspricht,
während der Druck an dem benachbarten Manometer 188 von 780–1100
kPa (111–157 psi) reicht. Allgemein ausgedrückt sollte der Druck in dem Extruderzylinder
an einem Punkt, der von der inneren Stirnfläche der Extrusionsdüse nach hinten in
axialer Richtung entlang der Länge der Schneckenanordnung um einen Abstand vom 1,5fachen
des größten Durchmessers D des Extruderzylinders beabstandet ist, im Wesentlichen
dem atmosphärischen Druck entsprechen. Der Druck in dem Extruderzylinder unmittelbar
benachbart zu der inneren Stirnfläche der Extrusionsdüse sollte mindestens 689 kPa
(100 psi) und bevorzugter mindestens 2068 kPa (300 psi) betragen.
Es ist auch ermittelt worden, dass die „Spitzengeschwindigkeit"
der Extruder-Schneckenanordnung ein wichtiger Parameter sein kann. Die Spitzengeschwindigkeit
ist die Geschwindigkeit des äußersten Endes der Extrusionsschnecke, das der Extrusionsdüse
am nächsten liegt. Die Spitzengeschwindigkeit sollte etwa 122– 490 m/min (400–1600
ft/min), vorzugsweise 183–366 m/min (600– 1200 ft/min) und am bevorzugtesten
etwa 213–274 m/min (700–900 ft/min) betragen.
Um die deutlichen Unterschiede zwischen den Pellets gemäß der Erfindung
und herkömmlichen Produkten noch weitgehender darzustellen, wurden zum Vergleich
Schweinefutterpellets, die in einem Pelletmahlwerk und gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellt wurden, durch Aufnahmen der Produkte unter einem Rasterelektronenmikroskop
überprüft. In jedem Fall wurde das repräsentative Pellet in Längsrichtung mit einer
Rasierklinge in Scheiben geschnitten und danach Standard-Rasterelektronenmikroskop-Prozeduren
durchgeführt, um die Mikroskopaufnahmen zu erhalten. Die Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme
des herkömmlichen Pellet-Mahlwerk-Produktes ist in 9
dargestellt, während die Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme des verbesserten Produkts
der Erfindung in 10 dargestellt ist.
Zuerst auf 9 Bezug nehmend sind die dargestellten
runden Partikel im Wesentliche intakte (d. h. nicht wesentlich gelatinisierte) Stärkepartikel
mit einem nur allgemeinen Flussbild, das mit dem Durchsatz des Pellets durch die
Pelletmahlwerkdüse ausgerichtet ist. Im Gegegensatz dazu zeigt die Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme
von 10, dass Produkte gemäß der Erfindung nur einige
wenige intakte Stärkepartikel, wenn überhaupt welche, mit stark ausgeprägter Flussbildausrichtung
aufweisen. Die Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme zeigt ferner eine markante laminare
Struktur, von der angenommen wird, dass sie den Pellets eine bedeutende Festigkeit
verleiht.
In der bevorzugten Praxis der vorliegenden Erfindung durchlaufen die
Bestandteile die Vorbehandlungseinrichtung und die Protein- und Stärkeanteile werden
von einem hochgradig viskosen, glasigen Zustand in oder annähernd in eine gummiartige,
teigartige Masse überführt. Wenn jedoch das Ausgangsbestandteil in diesem Zustand
in den kurzen Kochextruder der Erfindung eintritt, steigt seine Temperatur auf einen
Punkt nahe oder sogar geringfügig über die Schmelztemperatur und die Viskosität
der Protein- und Stärkebestandteile wird verringert. Wenn das Material aus der abschließenden
Düse austritt, wird jedoch die gewünschte laminare Struktur erhalten und wenn die
Temperatur schnell abnimmt, kehren die Protein- und Stärkebestandteile in einen
glasigen Zustand zurück. An dieser Stelle bleibt die laminare Struktur in den Finalprodukten
dauerhaft erhalten. Gleichzeitig werden jedoch, wenn kompakte Produkte erwünscht
sind, die Zustände gesteuert, um jede Expansion des Produktes nach dem Austreten
aus der Düse zu begrenzen. Allgemein ist ein bestimmter Grad von „Düsenaufquellung"
zu beobachten. Die Gesamtexpansion des Produktes nach der Extrusion ist jedoch gering.
Der Prozentsatz einer solchen Expansion wird als der Durchmesser (oder die größte
Querschnittabmessung) des Produktes, dividiert durch den Durchmesser (oder die größte
Querschnittabmessung) der Düsenöffnung, multipliziert mit 100 berechnet. Die Produkte
der Erfindung weisen normalerweise nicht mehr als etwa 30% Expansion auf und bevorzugter
bis zu etwa 20% Expansion auf.
Beispiel 5
Bei diesen Tests wurde Lachsfutter unter Verwendung von trockenen
Bestandteilen, bestehend aus 82,0 Gewichtsprozenten Fischmehl und 18,0 Gewichtsprozenten
Weizenmehl hergestellt. Bei allen Läufen wurde die gleiche Vorbehandlungseinrichtungs-
und Extruderanordnung verwendet, jedoch unterschiedliche Düsen- und Messeranordnungen.
Die Vorbehandlungseinrichtung war eine Wenger-Einheit Modell 7 DDC, wobei die linke
Welle mit 60 Schlagelementen (18 bei 75° vorwärts, 24 bei 90° neutral und
18 bei 75° rückwärts) und die rechte Welle mit 60 Schlagelementen (5 bei 75°
vorwärts, 55 bei 75° rückwärts) versehen war. Der Extruder hatte drei Köpfe
(68781-001, 68782-001 und 68784-001), wobei die Schnecke aus einer Hauptwelle (68722-001),
die vier Drehelemente trägt (68792-001, 68793-001, 68805-019 und 68796-001) bestand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bedingungen für die Läufe.
Tabelle 6
In Lauf #25 wurde den Bestandteilen in der Vorbehandlungseinrichtung
Öl in einer Menge von 48 kg/Stunde zugeführt, was etwa 4 Gewichtsprozenten entspricht.
Die Lachfutterprodukte waren in hohem Maße vorteilhaft, weil sie eine
sehr feine Zellenstruktur zeigten, die es ermöglichte, dass sie mehr Fett festhalten
konnten, als herkömmlich vorbereitete Pellets. Die aquatischen Pellets der Erfindung
sind somit in der Lage, mindestens etwa 28 Gewichtsprozente Öl und bevorzugter 32–40
Gewichtsprozente Öl zu absorbieren, was wünschenswert ist, weil der Fettgehalt in
direkter Abhängigkeit zur Zunahme des Fischgewichts steht. Ein anderer wichtiger
Vorteil der feinen Zellenstruktur ist der, dass die Pellets dazu neigen, Fett festzuhalten
und das Durchsickern von Fett zu verhindern. Die Pellets waren weiterhin äußerst
dauerhaft mit einem PDI von über 90. Das ist insofern ebenfalls sehr wichtig, als
pelletierte Wassertiernahrungsmittel pneumatisch gefördert werden, um Fisch über
große Bereiche zu füttern. Diese Handhabung tendiert dazu, herkömmliche Pellets
aufzubrechen und die Feinbestandteile gehen verloren. Schließlich versinken die
Produkte in Wasser, weil sie eine relative Dichte größer 1 haben und sie weisen
nach der Extrusion sehr geringe Feuchtigkeitspegel auf, die von 10–18 Gewichtsprozenten,
bezogen auf den Nasszustand und bevorzugter 11–16 Gewichtsprozenten, bezogen
auf den Nasszustand betragen. Die herkömmlichen Feuchtigkeitspegel in Produkten
dieses Typs betragen 18–24 Gewichtsprozente. Der geringe Feuchtigkeitspegel
der vorliegenden Produkte verringert die Notwendigkeit für eine Trocknungsausrüstung
nach der Extrusion und kann sie in einigen Fällen sogar eliminieren, wodurch die
Verarbeitungs- und Kapitalkosten verringert werden.
Die folgende Tabelle fasst bestimmte wichtige Ausrüstungen sowie Prozess-
und Produktparameter gemäß der vorliegenden Erfindung zusammen, wobei ungefähre
allgemeine und bevorzugten Größenordnungen angeführt sind.
Tabelle 7
Anspruch[de]
Verfahren zum Extrusionskochen eines essbaren Materials mit den Schritten:
Eingeben des essbaren Materials in den Einlaß (18) eines länglichen Extruders
mit einem länglichen Extruder, der einen Zylinder (16) aufweist, welcher
mit einer Extrusionsdüse (20) an seinem äußersten Ende und mit einer inneren,
axial drehbaren Schneckenanordnung (22) in dem Zylinder (16) versehen
ist, wobei die Verweilzeit des Materials in dem Extruderzylinder (16) von
2 bis 15 Sekunden reicht;
gekennzeichnet durch: Drehen der Schneckenanordnung (22) bei einer Drehgezahl
von mindestens 500 U/Min zum Fördern des Materials von dem Einlaß (18)
entlang der Länge des Zylinders (16) und aus der Extrusionsdüse (20)
heraus um das essbare Material zumindest teilweise zu kochen.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Verweilzeit des Materials in dem
Extruderzylinder von 2–9 Sekunden reicht.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Verweilzeit des Materials in dem
Extruderzylinder von 2–6 Sekunden reicht.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Drehzahl von 600–1500 U/Min
reicht.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Extruder ein L/D-Verhältnis von
bis zu 6 hat.