Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von sphärischen
Partikeln aus Ammoniumnitrat (AN), indem das AN geschmolzen, die Schmelze unter
Bildung einer Dispersion zerstäubt und die Dispersion unter Erhalt der Partikel
abgekühlt wird. Sie ist ferner auf sphärische Partikel aus Ammoniumnitrat (AN) gerichtet,
welche insbesondere nach einem solchen Verfahren hergestellt sind.
Ammoniumnitrat (AN) ist als Oxidator für Treib- und Explosivstoffe
bzw. seinerseits als Treib- und Explosivstoff von großer Bedeutung. Es wird
insbesondere in Raketentreibstoffen oder in Gasgeneratoren für Airbags eingesetzt.
In der Anwendung sind sowohl anläßlich der Herstellung als auch für die Verarbeitung
sphärische Partikel mit regelmäßiger Kornform erwünscht.
In vielen Fällen besteht der Bedarf eines Zusatzes von Additiven,
um insbesondere die Lagerfähigkeit zu verbessern und ein Zusammenbacken der durch
Sprühzerstäubung der Schmelze erhaltenen Partikel zu verhindern. Aufgrund der Hygroskopizität
von AN und der ausgeprägten Neigung zur Bildung von Agglomeraten läßt sich
AN in reiner Form praktisch nicht als sphärische Feinpartikel herstellen, wobei
die Agglomerationsneigung mit abnehmender Partikelgröße stark zunimmt.
Die Agglomeration der erzeugten Partikel führt einerseits zu einer
erheblichen Beeinträchtigung der Sprühzerstäubung, da die mit der Schmelze in Kontakt
tretenden Anlagenteile innerhalb kurzer Betriebszeit verstopfen und eine aufwendige
Reinigung erfordern, was einen Produktionsausfall nach sich zieht. Andererseits
weisen die erzeugten Partikel eine schlechte Lagerfähigkeit auf, da sie bereits
nach kurzen Standzeiten agglomerieren, so daß grobe und unregelmäßige
Agglomerate mit schlechter Rieselfähigkeit entstehen.
Demgegenüber ist jedoch häufig eine möglichst hohe Reinheit von AN
erforderlich, um beispielsweise - im Falle des Einsatzes als Oxidator für Raketentreibstoffe
- eine Beeinträchtigung der Abbrandeigenschaften durch Fremdkontaminationen oder
z.B. - im Falle des Einsatzes in Gasgeneratoren für Airbags, insbesondere von Kraftfahrzeugen
- den Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen zu genügen.
Um eine Agglomeration von AN-Partikeln bzw. ein Zusammenbacken derselben
zu verhindern, werden diese häufig oberflächig mit einem Antibackmittel beschichtet.
Die EP 0 648 190 B1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von fließfähigen
Partikeln aus AN, indem die fertigen AN-Partikel mit einer wäßrigen Lösung
aus einem anorganischen Salz, insbesondere Magnesium- oder Calciumnitrat, besprüht
und auf diese Weise mit dem Hydrat des eingesetzten Salzes beschichtet werden. Indes
nimmt das hydroskopische AN auf diese Weise sehr viel Wasser aus der Sprühlösung
auf, was es insbesondere aus Gründen einer hohen Reinheit zu vermeiden gilt. Ferner
lassen sich, sofern die AN-Partikel durch Sprühzerstäubung hergestellt werden sollen,
Beeinträchtigungen der Anlagenteile durch Agglomerationen der erzeugten AN-Partikel
oder auch der Schmelze nicht verhindern.
Ferner werden als Antibackmittel für AN feinpartikuläre Substanzen
eingesetzt, welche oberflächig auf die AN-Partikel aufgebracht werden. Der US 2
901 317 A sind AN-Partikel entnehmbar, welche mit 0,2 bis 5 Mass.-% feinpartikulären
Kupferoxides beschichtet sind. Die Beschichtung der AN-Partikel geschieht durch
Mahlen der AN-Partikel mit dem feinpartikulären Antibackmittel in Gegenwart von
Feuchtigkeit. Hinsichtlich der Nachteile gilt das oben zur EP 0 648 190 B1 gesagte.
Entsprechendes gilt für die US 3 368 929 A. Diese beschreibt AN-Partikel, welche
nachträglich mit 0,1 bis 10 Mass.-% eines Antibackmittels, wie Calciumchlorid, Kieselerde,
Baryt, Wachs, Kreide oder dergleichen, beschichtet bzw. gecoatet worden sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sprühzerstäubungsverfahren
zur Herstellung von sphärischen Partikeln aus AN der eingangs genannten Art dahingehend
weiterzubilden, daß eine Agglomeration des AN sowohl während der Herstellung
als auch als fertiges Produkt bei einer möglichst hohen Produktreinheit wirksam
vermindert wird. Sie ist ferner auf sphärische Partikel aus AN mit äußerst
geringer Agglomerationsneigung gerichtet.
Der verfahrenstechnische Teil dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß
bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß dem AN
vor dem Schmelzen oder dem bereits geschmolzenen AN vor der Zerstäubung wenigstens
ein Antiagglomerationsmittel aus der Gruppe Metalloxide, Metallnitrate, Metallhydroxide,
Metallcarbonate, Metallhydroxidnitrate und Metallhydroxidcarbonate mit einem Metall
aus der vierten Periode der Übergangsmetalle mit einer Wertigkeit von 2 in einer
Menge von höchstens 0,5 Mass.-% bezogen auf die Masse von AN zugesetzt wird, wobei
das Antiagglomerationsmittel im wesentlichen homogen in der AN-Schmelze verteilt
und die Mischung anschließend zerstäubt wird.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß bereits äußerst
geringe Mengen der homogen in die AN-Schmelze eingemischten Antiagglomerationsmittel
der genannten Art mit einem Anteil von höchstens 0,5 Mass.-% sowohl eine Agglomeration
des erhaltenen Produkts während der Lagerung als auch insbesondere schon bei der
Herstellung weitestgehend verhindern, so daß ein feinpartikuläres Produkt
mit einer hohen Reinheit von mindestens 99,5% erhältlich ist. Dies überrascht insoweit,
als die erfindungsgemäßen Antiagglomerationsmittel im Innern der AN-Partikel
verteilt sind, während herkömmliche Antibackmittel an deren Oberfläche wirken. Dabei
lassen sich rieselfähige, regelmäßige, sphärische Partikel mit sehr kleiner
Partikelgröße bis zu etwa 1 µm herstellen, welche sich z.B. sowohl für den
Einsatz in Raketentreibstoffen als auch in Gasgeneratoren für Airbags anbieten.
Zugleich werden Störungen der für die Herstellung der Partikel eingesetzten
Produktionsanlagen, wie ein Verstopfen der zur Sprühzerstäubung eingesetzten Düsen,
zuverlässig vermieden. Die Sprühzerstäubung als solche kann in bekannter Weise geschehen,
indem das AN aufgeschmolzen und das Antiagglomerationsmittel zugesetzt wird. Anschließend
wird die schmelzflüssige Mischung unter Bildung einer Dispersion mittels Düsen zerstäubt
und die Dispersion abgekühlt, wobei die Feinpartikel mit einer homogenen Verteilung
des Antiagglomerationsmittels erhalten werden.
Der Einsatz einiger der erfindungsgemäß vorgesehenen Antiagglomerationsmittel
ist in höheren Konzentrationen bereits zur Phasenstabilisierung von AN bekannt,
wobei das in Abhängigkeit von der Temperatur in fünf verschiedenen Kristallmodifikationen
vorliegende AN in einer jeweils gewünschten Modifikation stabilisiert werden soll,
um temperaturbedingte Änderungen im Kristallgefüge zu verhindern, die aufgrund der
unterschiedlichen Dichte der verschiedenen Kristallmodifikationen zu Spannungen
und Rißbildungen im Gefüge führen können.
So ist es beispielsweise bekannt, die tetragonale (Modifikation II)
und die orthorhombisch pseudotetragonale Kristallmodifikation (Modifikation V) von
AN, welche eine ähnliche Dichte aufweisen, sowie die orthorhombische Kristallmodifikation
(Modifikation IV) von AN in einem Temperaturintervall von etwa -100°C bis 100°C
durch den Zusatz von Metallammonikaten (Metall-Amminkomplexen) zu stabilisieren,
wobei vornehmlich Amminkomplexe der Metalle Kupfer, Nickel und Zink eingesetzt werden
(DE 17 67 757 A1, DE 21 25 755 C3, EP 0 405 272 B1).
Die Herstellung der Metall-Amminkomplexe bzw. der Einbau in das Kristallgitter
des AN gelingt beispielsweise durch Aufschmelzen einer Mischung von AN und einem
Metalloxid (DE 21 25 755 C3). Hierbei wird das AN mit bis zu 10% des Metalloxids
gemischt, aufgeschmolzen und sodann die Schmelze in den festen Zustand überführt.
Demgegenüber geschieht die Bildung des Metall-Amminkomplexes gemäß der EP
0 405 272 B1 durch Umsetzung des Metalloxids mit AN in einer Festkörperreaktion
bei 110°C bis 170°C. Bei dem in der DE 36 42 850 C1 beschriebenen Verfahren wird
das AN im geschmolzenen Zustand mit Kupfer- und/oder Nickeloxid unter Bildung der
jeweiligen Diamminkomplexe versetzt.
Gemäß der US 5 071 630 A1 wird anstelle von Kupfer- und/oder
Nickeloxid Zinkoxid zur Bildung des Diamminkomplexes verwendet. Dem AN wird in der
schmelzflüssigen Phase Zinkoxid zugesetzt, die Schmelze mit Inertgas getrocknet
und mit Ammoniak (NH3) beaufschlagt, um das bei der Trocknung ausgetragene
NH3 zu ersetzen. Anschließend wird die Schmelze gegebenenfalls
in reinem Ammoniumnitrat gelöst und das erhaltene Produkt abgekühlt und granuliert.
Die DE 198 44 350 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von
phasenstabilisiertem, partikelförmigem AN, bei welchem der Einbau eines Diamminkomplexes
der Metalle Kupfer, Nickel oder Zink in das Kristallgitter des AN durch Zusatz von
Carbonaten, Hydroxidcarbonaten oder Hydroxiden der genannten Metalle geschieht.
In der DE 44 35 524 A1 geht es schließlich um einen AN-Partikel
enthaltenden Festtreibstoff, wobei für die Herstellung des AN als solchem ein Sprühzerstäubungsverfahren
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgesehen sein kann. Zur Phasenstabilisierung
des AN kann dieses mit 1 bis 7 Mass.-% Nickeloxid oder 3 bis 15 Mass.-% Kaliumoder
Cäsiumnitrat umgesetzt sein. Zusätzlich ist ein nachträglicher Zusatz von Antibackmitteln
in Form von feinpartikulärem Siliciumdioxid, Natriumlaurylsulfat, Tricalciumphosphat
oder andern oberflächenaktiven Tensiden zu den fertigen AN-Partikeln vorgesehen.
Im übrigen enthält der beschriebene Festtreibstoff neben den gegebenenfalls phasenstabilisierten
und mit einem Antibackmittel beschichteten AN-Partikeln ein Bindesystem und einen
energiereichen Weichmacher sowie einen Abbrandmodifikator aus Vanadium/Molybdänoxid
mit einer Wertigkeit von 6 bzw. 4 und 6.
Von sämtlichen, zur Phasenstabilisierung von AN bekannten Verfahren
unterscheidet sich das erfindungsgemäße Verfahren dadurch, daß die erfindungsgemäßen
Antiagglomerationsmittel in einer Menge von höchstens 0,5 Mass.-% bezogen auf die
Masse an AN eingesetzt werden, d.h. mit einem Anteil, bei welchem noch
keine Phasenstabilisierung von AN, aber überraschenderweise eine erheblich
verminderte Agglomerationsneigung von AN auftritt, während bei einem Zusatz zumindest
einiger der gemäß dem Stand der Technik verwendeten Stoffe in einer zur Phasenstabilisierung
von AN hinreichenden Menge, d.h. jedenfalls mehr als 0,5 Mass.-%, die entgegengesetzte
Wirkung beobachtet wird, d.h. die Agglomerationsneigung des AN bleibt zumindest
unverändert, was erforderlichenfalls den zusätzlichen Einsatz von herkömmlichen
Antibackmitteln nötig macht (DE 44 35 534 A1), welche an der Oberfläche der AN-Partikel
wirken, so daß sich eine noch geringere Reinheit des Produktes ergibt.
In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, daß das Antiagglomerationsmittel
in einer Menge zwischen 0,01 Mass.-% und 0,2 Mass.-%, insbesondere in einer Menge
zwischen 0,02 Mass.-% und 0,1 Mass.-%, zugesetzt wird. Die genannten Mengenbereiche
des Antiagglomerationsmittels führen in den meisten Fällen bereits zu einer weitestgehenden
Verhinderung einer Bildung von Verklumpungen des AN sowohl bei der Herstellung mittels
Sprühzerstäubung als auch bei der Lagerung der erzeugten Partikel.
Während zur Erzielung der erfindungsgemäßen Antiagglomerationswirkung
grundsätzlich ein Antiagglomerationsmittel mit einem Metall aus der vierten Periode
der Übergangsmetalle, d.h. ein Metall mit der Ordnungszahl 21 bis 30, also Scandium
(Sc), Titan (Ti), Vanadium (V), Chrom (Cr), Mangan (Mn), Eisen (Fe), Kobalt (Co),
Nickel (Ni), Kupfer (Cu) oder Zink (Zn), eingesetzt werden kann, wird vorzugsweise
ein Antiagglomerationsmittel mit einem Metall aus der Gruppe Nickel, Kupfer und
Zink eingesetzt. Dabei wird das Metall bzw. werden die Metalle aus der vierten Periode
der Übergangsmetalle mit einer Wertigkeit von 2 eingesetzt, so daß bei der
Herstellung von sphärischen Partikeln aus AN zwar geringe Mengen eines Diamminkomplexes
([Me2+(NH3)2]) gebildet werden können, welche -
wie bereits erwähnt - jedoch zur Phasenstabilisierung des AN nicht ausreichen, aber
zu einer zufriedenstellenden Verminderung deren Agglomerationsneigung führen. Als
besonders vorteilhaft hat sich beispielsweise der Einsatz von Antiagglomerationsmitteln
in Form von Nickel-, Kupfer- und/oder Zinkoxid bzw. -hydroxid, wie NiO, CuO, ZnO,
Ni(OH)2, Cu(OH)2 und/ oder Zn(OH)2 erwiesen.
Da die erfindungsgemäßen Antiagglomerationsmittel nicht nach
Art herkömmlicher Antibackmittel, also an der Oberfläche der AN-Partikel wirken,
sondern homogen in der AN-Matrix verteilt sein müssen, wird vermutet, daß
die Wirksamkeit der Antiagglomerationsmittel auf der Bildung eines Diamminkomplexes
[Me2+(NH3)2] beruht, wie er als solcher zur Phasenstabilisierung
bekannt ist. Indes führt die äußerst geringe Menge and Additiv gerade (noch)
nicht zur Phasenstabilisierung, aber eben überraschenderweise zu einer verminderten
Agglomeration des AN.
Selbstverständlich können auch Mischungen von Antiagglomerationsmitteln
mit unterschiedlichen Metallen und/oder mit unterschiedlichen Anionen aus der Gruppe
Oxide (z.B. MeO), Nitrate (z.B. Me(NO3)2), Hydroxide (z.B.
Me(OH)2), Carbonate (z.B. Me(CO3)2), Hydroxidnitrate
(Mem(OH)n · Mex(OH)y) und
Hydroxidcarbonate (Mem(OH)n · Mex (CO3)y)
mit m; n; x; y = 1; 2; 3; ... eingesetzt werden.
Wie bereits angedeutet, wird das Antiagglomerationsmittel zweckmäßig
der Schmelze von AN zugesetzt, wobei es selbstverständlich auch dem AN in fester
Form zugesetzt und zumindest das AN anschließend geschmolzen und die Mischung
der Sprühzerstäubung zugeführt werden kann.
Die Antiagglomerationsmittel können dem AN in geschmolzenem und insbesondere
auch in feinpartikulärem Zustand zugesetzt werden, wobei in letztgenanntem Fall
vorzugsweise vorgesehen ist, daß das Antiagglomerationsmittel mit einer Partikelgröße
zwischen 1 nm und 500 nm, insbesondere zwischen 10 nm und 50 nm, zugesetzt wird.
Hierdurch wird eine besonders homogene Verteilung der Antiagglomerationsmittel in
der Schmelze und folglich - nach Zerstäubung derselben - in den Partikeln erreicht,
was zu einer wirksamen Verhinderung deren Agglomerationsneigung führt.
Die Erfindung betrifft auch sphärische Partikel aus Ammoniumnitrat
(AN), welche dadurch gekennzeichnet sind, daß sie wenigstens ein Antiagglomerationsmittel
aus der Gruppe Metalloxide, Metallnitrate, Metallhydroxide, Metallcarbonate, Metallhydroxidnitrate
und Metallhydroxidcarbonate mit einem Metall aus der vierten Periode der Übergangsmetalle
mit einer Wertigkeit von 2 in einer Menge von höchstens 0,5 Mass.-% bezogen auf
die Masse von AN enthalten, wobei das Antiagglomerationsmittel im wesentlichen homogen
in den AN-Partikeln verteilt ist. Dabei enthalten die beispielsweise mittels eines
Verfahrens der vorgenannten Art hergestellten Partikel das Antiagglomerationsmittel
vorzugsweise in einer Menge zwischen 0,01 Mass.-% und 0,2 Mass.-%, insbesondere
zwischen 0,02 Mass.-% und 0,1 Mass.-%. Als Antiagglomerationsmittel kommen insbesondere
die oben genannten Stoffe zum Einsatz.
In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, daß die Partikel das
Antiagglomerationsmittel in Form von in der Matrix aus AN im wesentlichen homogen
verteilten Feinpartikeln mit einer Partikelgröße zwischen 1 nm und 500 nm,
insbesondere zwischen 10 nm und 50 nm, enthalten.
In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung weisen die Partikel aus AN
eine Partikelgröße zwischen 1 µm und 500 µm, vorzugsweise zwischen 2 µm und
200 µm, insbesondere zwischen 5 µm und 100 µm, auf, wobei die erfindungsgemäß
in einer Menge von bis zu 0,5 Mass.-% enthaltenen Antiagglomerationsmittel auch
im Falle solcher, sehr kleiner Partikel eine Agglomeration der Partikel - sei es
bei der Herstellung oder bei der Lagerung - zuverlässig verhindern.
Nachstehend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1
- ein Differenzscanning-Kalorimetrie-Diagramm von reinem Ammoniumnitrat (AN);
- Fig. 2
- ein Differenzscanning-Kalorimetrie-Diagramm einer Mischung aus 99,9 Mass.-%
Ammoniumnitrat (AN) und 0,1 Mass.-% Zink(II)oxid (ZnO); und
- Fig. 3
- ein Differenzscanning-Kalorimetrie-Diagramm einer Mischung aus 97 Mass.-% Ammoniumnitrat
(AN) und 3 Mass.-% Zink(II)oxid (ZnO).
Ausführungsbeispiel
50 kg Ammoniumnitrat (AN) in grobpartikulärem, rohem Zustand werden
in einen Schmelzkessel überführt und auf einen Bereich oberhalb seiner Schmelztemperatur,
beispielsweise auf etwa 180°C, erhitzt. Der Schmelze wird ein Antiagglomerationsmittel
in Form von Zink(II)oxid (ZnO) mit einem Anteil von 0,08 Mass.-% bezogen auf die
Masse von AN in feinpartikulärer Form zugesetzt und die Mischung mittels eines Propellerrührers
ca. eine Stunde homogenisiert. Die Drehzahl des Rührwerks wird auf 300 U/min eingestellt.
Nach hinreichender Homogenisierung wird die mit dem ZnO beladene Schmelze mittels
einer Zweistoffdüse zerstäubt, wobei die hierbei erhaltene Dispersion in einen von
trockener Umgebungsluft durchströmten Gasraum eingeleitet wird. Die nach Erstarren
der AN-Tröpfchen erhaltenen Partikel weisen einen durchschnittlichen Partikeldurchmesser
von etwa 50 µm auf. Die Partikelform ist sphärisch und regelmäßig; das erzeugte
Produkt ist rieselfähig und agglomeriert weder in der Zweistoffdüse noch nach längerer
Standzeit.
In den Fig. 1 bis 3 sind die mittels Differenzscanning-Kalorimetrie
(DSC) erhaltenen Diagramme von reinem AN (Fig. 1), einer Mischung aus 99,9 Mass.-%
AN und 0,1 Mass.-% ZnO sowie einer Mischung aus 97 Mass.-% AN und 3 Mass.-% ZnO
dargestellt. Die Diagramme dienen - exemplarisch für den Fall des erfindungsgemäßen
Einsatzes von Zink(II)oxid als Antiagglomerationsmittel zur Herstellung von sphärischen
Partikeln von AN - zur Veranschaulichung, daß bei dem erfindungsgemäßen
Einsatz des Antiagglomerationsmittels in einer Menge von höchstens 0,5 Mass.-% (Fig.
2) eine Phasenstabilisierung des AN, wie sie bei einem typischerweise zur Phasenstabilisierung
verwendeten Anteil von etwa 3 Mass.-% ZnO (Fig. 3) beobachtet wird, noch
nicht eintritt. In den Diagrammen ist jeweils die Temperatur T in [°C] (Abszisse)
über den Wärmefluß ΔW in [W/g] (Fig. 1 und 2) bzw. in [mJ/sec] = [mW]
(Fig. 3) (Ordinate) aufgetragen. Die durchgeführten Messungen erfolgten jeweils
bei einer linearen Heizrate von 17°C/min.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, zeigt das reine AN bei den eingestellten
Bedingungen drei Umwandlungen der Kristallmodifikation, welche jeweils in Form eines
Peaks erkennbar sind. Dabei betragen die mittleren Phasenumwandlungstemperaturen
jeweils 54,25°C, 129,23°C bzw. 171,43°C. Der zugehörige Wärmefluß beträgt
jeweils 25,87 J/g, 61,22 J/g und 83,13 J/g
Wie der Fig. 2 zu entnehmen ist, weist die erfindungsgemäße
Mischung aus 99,9 Mass.-% AN und 0,1 Mass.-% ZnO die identischen Umwandlungen des
Kristallgefüges bei entsprechenden mittleren Phasenumwandlungstemperaturen von 54,96°C,
130,11°C bzw. 171,59°C. Ferner zeigt sich im Bereich der die Umwandlungen im Kristallgefüge
anzeigenden Peaks ein praktisch identischer Wärmefluß von 25,73 J/g, 61,03
J/g bzw. 82,06 J/g. Folglich tritt bei einer Zugabe von ZnO in einem erfindungsgemäß
vorgesehenen Anteil von höchstens 0,5 Mass.-% - vorliegend 0,1 Mass.-% - bezogen
auf die Masse von AN eine Phasenstabilisierung noch nicht ein, während eine deutlich
verminderte Agglomerationsneigung beobachtet wird.
Demgegenüber weist die auf herkömmliche Weise phasenstabilisierte
Mischung gemäß Fig. 3 aus 97 Mass.-% AN und 3 Mass.-% ZnO ein verändertes
Umwandlungsverhalten des Kristallgefüges von AN auf, wobei zwischen 20°C und etwa
123°C keine Umwandlung der Kristallmodifikation auftritt und das AN folglich in
diesem Temperaturbereich phasenstabilisiert vorliegt. Bei einer mittleren Temperatur
von jeweils 127,54°C sowie 167,62°C ist jeweils eine Phasenumwandlung erkennbar,
welche mit einem Wärmefluß von 103,69 J/g bzw. 115,89 J/g korrespondiert.
Indes neigen die Partikel nach kurzer Standzeit zur Verklumpung und bleiben AN-Agglomerate
in Anlagenteilen, insbesondere in dem Schmelzbehälter und in den Düsen, zurück.