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Dokumentenidentifikation EP1498918 24.02.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001498918
Titel Vorrichtung zum Halten von abgestapelten Blechen, insbesondere Transformatorblechen
Anmelder Heinrich Georg GmbH Maschinenfabrik, 57223 Kreuztal, DE
Erfinder Kruse, Engelbert, 57482 Wenden, DE
Vertragsstaaten AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PL, PT, RO, SE
Sprache des Dokument DE
EP-Anmeldetag 08.07.2004
EP-Aktenzeichen 040160533
EP-Offenlegungsdatum 19.01.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.02.2005
IPC-Hauptklasse H01F 41/02
IPC-Nebenklasse B65G 57/03   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Halten von abgestapelten Blechen, insbesondere Transformatorblechen, die von einer Vorratsrolle kontinuierlich abgerollt werden, nachfolgend auf Länge und Form geschnitten sind und jeweils mindestens ein Fädelloch aufweisen, wobei die Bleche in Förderrichtung nach dem Schneiden auf Paletten abgestapelt werden und oberhalb der Bleche mindestens ein Fädelbolzen vorgesehen ist, der in das Fädelloch in dem jeweiligen Blech und anschließend mit demselben in Richtung der Palette bewegbar ausgebildet ist.

Aus der DE 43 38 981 C2 ist eine Einrichtung zum Schichten von Platten, in denen jeweils wenigstens zwei Führungslöcher definiert sind, bekannt, die Führungseinrichtungen aufweisen, die wenigstens zwei Führungsstifte enthalten, die senkrecht zu einer an die vorgegebene Position beförderten Platte orientiert sind. Um eine Einrichtung zu schaffen, die eine präzise und zuverlässige Positionierung der einzelnen Bleche bzw. Platten zueinander ermöglicht, befinden sich die Führungsstifte oberhalb einer Fördereinrichtung beim Antransport der Platten, und die Führungseinrichtungen bewegen die Führungsstifte zusammen mit einer herabfallenden Platte, um jede der Platten separat durch die Führungsstifte einzeln auszurichten, wenn diese Platten auf der horizontalen Grundfläche geschichtet werden, und um die Führungsstifte zurückzustellen.

Die Einrichtung weist zusätzlich eine Halteeinrichtung auf, die die geschichtete Platte auf der horizontalen Grundfläche hält, wenn der Führungsstift von der aufgeschichteten Platte in seine Anfangsposition zurückgezogen wird. Da die Halteeinrichtung jedoch mit dem Führungsstift über eine Feder verbunden ist, wird die Halteeinrichtung ab einem gewissen Punkt selbstverständlich mit nach oben bewegt, da sich der Führungsstift mit der Halteeinrichtung für die nächste zu schichtende Platte oberhalb derselben befinden muß.

Dies hat jedoch den Nachteil, daß die oberste Platte lose auf einer Palette oder einem bereits aufgeschichteten Plattenstapel liegt. Da zumeist zwischen der obersten Platte und dem Plattenstapel noch ein Luftpolster vorhanden ist, das sich sehr langsam abbaut, kommt es sehr oft vor, daß die oberste Platte aus ihrer Position "wegschwimmt".

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der angegebenen Gattung zu schaffen, mit der die abgestapelten Bleche dauerhaft in ihrer Lage gehalten werden und ein "Wegschwimmen" des obersten abgestapelten Bleches vermieden wird.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Kennzeichnungsmerkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.

Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich vor allem dadurch aus, daß durch die Führungspatrone das oberste Bleche sowie ein Teilbereich von bereits abgestapelten Blechen über einen längeren Zeitraum gemeinsam gehalten sind, so daß genügend Zeit vorhanden ist, damit sich zwischen den Blechen vorhandene Luftpolster abbauen können und somit kein "Wegschwimmen" vor allem des obersten Bleches erfolgen kann.

Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand eines die Erfindung wiedergebenden und in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles. Dabei zeigt

Fig. 1
einen Längsschnitt einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei eine Hälfte mit einer Palette und die andere Hälfte mit bereits gestapelten Blechen dargestellt ist,
Fig. 2
einen vergrößerten Ausschnitt II aus Fig. 1,
Fig. 3
einen vergrößerten Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 1 und die
Fign. 4a-4f
in Längsschnittdarstellung die einzelnen Schritte beim Abstapeln eines Bleches.

Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung 1 zum Halten von abgestapelten Blechen 2, insbesondere Transformatorblechen, die von einer Vorratsrolle (nicht dargestellt) kontinuierlich abgerollt werden, nachfolgend auf Länge und Form geschnitten sind und jeweils mindestens ein Fädelloch 3 aufweisen, wird in Anlagen eingesetzt, bei der die Bleche 2 in Förderrichtung nach dem Schneiden auf Paletten 4 abgestapelt werden. Dabei ist oberhalb der Bleche, d.h. oberhalb einer Zuführeinrichtung (nicht dargestellt), in der die Bleche magnetisch oder mittels eines Vakuums gehalten sind, mindestens ein Fädelbolzen 5 vorgesehen, der in das Fädelloch 3 in dem jeweiligen Blech 2 und anschließend mit demselben in Richtung der Palette 4 bewegbar ausgebildet ist.

Die Vorrichtung 1 besteht aus mindestens einer Führungspatrone 6, die zunächst in eine Bohrung 7 der jeweiligen Palette 4 eingesetzt ist. In die Führungspatrone 6 greift der Fädelbolzen 5 bei seiner Abwärtsbewegung mit seiner am unteren Ende vorgesehenen Fädelspitze 8 ein (siehe Fig. 4a und 4b). Dabei bewegt der Fädelbolzen 5 die Führungspatrone 6 in der Bohrung 7 der Palette 4 bzw. bei bereits abgestapelten Blechen 2 in deren koaxial verlaufenden Fädellöchern 3 nach unten. Nach einem bestimmten Weg des Fädelbolzens 3 setzt ein den Fädelbolzen koaxial umgebender Niederhalter 9, der zugleich Wegbegrenzer für den Fädelbolzen 3 ist, auf dem zu stapelnden Blech 2 auf (siehe Fig. 4c). Bei der Aufwärtsbewegung des Fädelbolzens 5 wird die Führungspatrone 6 automatisch entkoppelt. Dazu ist in dem Niederhalter 9 ein Abstreifer 10 vorgesehen, an dem die Führungspatrone 6 bei der Aufwärtsbewegung des Fädelbolzens 5 anschlägt und den Fädelbolzen 5 und die Führungspatrone 6 entkoppelt (siehe Fig. 4d und 4e). Bis zur entgültigen Entkoppelung verweilt der Niederhalter 9 auf dem zuletzt gestapelten Blech. Erst danach bewegen sich Fädelbolzen 5 und Niederhalter 9 in ihre oberste Position (siehe Fig. 4f).

Die Führungspatrone 6 gleitet nach dem Entkoppeln in der Bohrung 7 bzw. in den Fädellöchern 3 so weit nach unten zurück, daß die Oberkante 11 der Führungspatrone 6 über die Oberseite 12 des zuletzt abgestapelten Bleches 2 übersteht. Dazu weist die Führungspatrone 6 an ihrem oberen Ende drei in radialen Bohrungen 13 bewegbare Arretierkugeln 14 auf (siehe auch Fig. 3), die in Ruhestellung von einem in einer koaxialen Bohrung 15 bewegbaren Stift 16 in ihrer äußeren Lage gehalten werden, wobei die Arretierkugeln 14 über den äußeren Umfang 17 der Führungspatrone 6 überstehen und an Schultern 18 am Ende der Bohrungen 13 gehalten sind (siehe Fign. 1, 2, 4a, 4b, 4e und 4f). Durch das Eindringen der Fädelspitze 8 in die Führungspatrone 6 und das anschließende Herunterdrücken des Stiftes 16 wird der Weg der Arretierkugeln 14 in das Innere der Führungspatrone 6 freigegeben. Dazu ist die Fädelspitze 8 am vorderen Ende kugelförmig ausgebildet, wodurch die Arretierkugeln 14 hinter den kugelförmigen Abschnitt 19 der Fädelspitze 8 eingreifen können.

Am unteren Ende der Führungspatrone 6 ist ein Einschraubstück 20 eingeschraubt, an dem sich eine Druckfeder 21 abstützt, die den Stift 16 beim Herausfahren des Fädelbolzens 5 wieder in seine obere Ruhestellung drückt und dort hält. Der Stift 16 ist mit einem abgesetzten Teilstück 22 in einer koaxialen Bohrung 23 des Einschraubstückes 20, mit dem die Vorspannkraft eingestellt werden kann, geführt.

Um eine ordnungsgemäße Entkoppelung von Fädelbolzen 5 und Führungspatrone 6 zu gewährleisten, besteht der Abstreifer 10 aus mehreren Teilstücken, die jeweils radial bewegbar sind, wobei sich die Teilstücke innen gegeneinander abstützen und nach außen durch Druckfeder 24 vorgespannt sind. Die Mittelbohrung 25 des Abstreifers 10 ist vorzugsweise konisch ausgebildet, so daß der Fädelbolzen 5 leichter in die Mittelbohrung 25 eindringen kann und die Teilstücke auseinandergedrückt werden.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Halten von abgestapelten Blechen, insbesondere Transformatorblechen, die von einer Vorratsrolle kontinuierlich abgerollt werden, nachfolgend auf Länge und Form geschnitten sind und jeweils mindestens ein Fädelloch aufweisen, wobei die Bleche in Förderrichtung nach dem Schneiden auf Paletten abgestapelt werden und oberhalb der Bleche mindestens ein Fädelbolzen vorgesehen ist, der in das Fädelloch in dem jeweiligen Blech und anschließend mit demselben in Richtung der Palette bewegbar ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Führungspatrone (6) vor Beginn des Abstapelns in eine Bohrung (7) der jeweiligen Palette (4) eingesetzt ist, in die der Fädelbolzen (5) bei der Abwärtsbewegung desselben mit seiner am unteren Ende vorgesehenen Fädelspitze (8) eingreift, wobei der Fädelbolzen (5) die Führungspatrone (6) in der Bohrung (7) der Palette (4) bzw. in den Fädellöchern (3) bereits abgestapelter Bleche (2) nach unten bewegt und der Fädelbolzen (5) bei der Aufwärtsbewegung die Führungspatrone (6) automatisch entkoppelt wird, wenn die Oberkante (11) der Führungspatrone (6) über die Oberseite (12) des zuletzt abgestapelten Bleches (2) übersteht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungspatrone (6) an ihrem oberen Ende drei in radialen Bohrungen (13) bewegbare Arretierkugeln (14) aufweist, die in Ruhestellung von einem in einer koaxialen Bohrung (15) bewegbaren Stift (16) in ihrer äußeren Lage gehalten werden, wobei die Arretierkugeln (14) über den äußeren Umfang (17) der Führungspatrone (6) überstehen und an Schultern (18) am Ende der Bohrungen (13) gehalten sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende der Führungspatrone (6) ein Einschraubstück (20) eingeschraubt ist, an dem sich eine Druckfeder (21) abstützt, die den Stift (16) in Ruhestellung in seiner oberen Lage hält, wobei der Stift (16) mit einem abgesetzten Teilstück (22) in einer Bohrung (23) des Einschraubstückes (20) geführt ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fädelspitze (8) am vorderen Ende kugelförmig ausgebildet ist und die Arretierkugeln (14) hinter den kugelförmigen Abschnitt (19) der Fädelspitze (8) beim Eintauchen derselben in die Bohrung (15) des Stiftes (16) eingreifen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fädelbolzen (5) koaxial in einem aufund abwärts bewegbaren Niederhalter (9) gelagert ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Niederhalter (9) ein Abstreifer (10) vorgesehen ist, an dem die Führungspatrone (6) bei der Aufwärtsbewegung des Fädelbolzens (5) anschlägt und den Fädelbolzen (5) und die Führungspatrone (6) entkoppelt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstreifer (10) aus mehreren Teilstücken besteht, die jeweils radial unter Federkraft bewegbar sind.






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