| Dokumentenidentifikation |
DE10232197B4 03.03.2005 |
| Titel |
Kennzeichnungselement und Verwendung desselben |
| Anmelder |
Seitz, Peter, 81675 München, DE |
| Erfinder |
Seitz, Peter, 81675 München, DE |
| Vertreter |
Meissner, Bolte & Partner GbR, 80538 München |
| DE-Anmeldedatum |
16.07.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10232197 |
| Offenlegungstag |
12.02.2004 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
03.03.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.03.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
A41H 1/06
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| IPC-Nebenklasse |
D06H 1/02
D06H 1/04
A43D 8/16
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Kennzeichnungselement zum individualisierenden
Kennzeichnen von Kleidungsstücken, Schuhen, Schuheinlagen oder dergleichen von einer
Person am Körper zu tragenden Gegenständen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Die Erfindung betrifft des Weiteren die Verwendung und ein Verfahren
zur Herstellung eines Kennzeichnungselementes gemäß Oberbegriff der Ansprüche 6
bzw. 9.
Durch die industrielle Massenproduktion wird es immer schwieriger,
„seine" (Marken-) Turnschuhe von denen des Sportkameraden zu unterscheiden,
der die selbe Marke gewählt hat. Mit Trikots, Hosen, Handschuhen oder dergleichen
ist das nicht anders.
Eine Möglichkeit zur Kennzeichnung z. B. eines textilen Kleidungsstücks
besteht im Einsticken eines Monogramms. Dies ist aber außerordentlich aufwendig
und bedarf auch immer eines näheren Hinsehens. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit
sehr groß, dass verschiedene Personen mit an sich verschiedenen Namen das selbe
Monogramm haben.
Aus der US 5 479 528 ist eine
intelligente Arbeitsoberfläche bekannt, die ein Raster von Druckabtasteinrichtungen
aufweist, so dass der Benutzer anhand eines von ihm ausgeübten Druckes der Hand
oder des Fußes durch einen Computer identifiziert werden kann. Von einer Person
am Körper zu tragende Gegenstände können mit dieser Einrichtung nicht identifizierbar
gemacht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kennzeichnungselement
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass in einfacher Weise eine
leichte Wiedererkennbarkeit bei gleichzeitig hoher Individualisierungsfunktion gewährleistet
ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 6 bzw. 9 gelöst.
Überraschenderweise hat es sich gezeigt, dass ein solches, aus einer begrenztenAnzahl
von Punkten- oder Flächenelementen bestehendes „Muster" zum Einen einen sehr
hohen Wiedererkennungswert aufweist, zum Anderen fast schon so personentypisch ist
wie ein Fingerabdruck. Während ein Fingerabdruck nur durch Spezialisten von dem
Fingerabdruck eines anderen zu unterscheiden ist, gelingt die Unterscheidung von
Druckverteilungsmustern verschiedener Personen außerordentlich leicht. Vorrichtungen
zur Durchführung dieses Messverfahrens sind z. B. in der EP
0264047 B1 oder in der US 3,818,756
und in den dort zitierten weiteren Schriften offenbart.
Besonders einfach wird die Unterscheidung beziehungsweise hoch wird
die Individualisierungsfunktion dann, wenn verschieden hohe Drücke durch Flächenelemente
verschiedener Farben oder verschiedener Schraffuren wiedergegeben sind. Im Gegensatz
zu einem Fingerabdruck steht dann nämlich eine dritte Dimension, eben die Farbe
(beziehungsweise das Muster) zur Verfügung, wobei derartige Farb- oder Strukturmusterverteilungen
vom Menschen sehr gut memorisierbar und von anderen Mustern unterscheidbar sind.
Die Abtastung der Druckverteilung umfasst vorzugsweise eine Vielzahl
von Abtastungen von verschiedenen Druckverteilungen, die während eines Bewegungsablaufes
beim Aufbau und Abbau eines Kontaktes zwischen dem Körperteil und dem im wesentlichen
festen Körper auftreten. Sehr gut vorstellbar wird dies beispielsweise, wenn man
sich den Bewegungsablauf und die sich während der Bewegung ändernden (zweidimensionalen)
Druckverteilungen unter dem Fuß beim Gehen vorstellt. Man kann nun beispielsweise
die Mittelwerte der Druckverteilungen an jedem Messpunkt über die Gesamtzeit des
Bewegungsablaufes oder aber auch die Spitzenwerte erfassen und in Farbwerte (verschiedene
Schraffuren) umsetzen, die dann zu einem „statischen" Bild zusammengesetzt
werden, welches das Kennzeichnungselement schon darstellen kann.
Ein solches Kennzeichnungselement beziehungsweise ein solches Bild
kann dann zum Beispiel direkt auf ein Kleidungsstück aufgedruckt oder aber durch
einen handelsüblichen Drucker auf Folie gedruckt und auch das Kleidungsstück „aufgebügelt"
werden.
Besonders sinnvoll und vorteilhaft ist die Verwendung des Kennzeichnungselements
zur Kennzeichnung eines Schuhs oder einer Einlegesohle, wobei das Druckverteilungsmuster
unter dem Fuß beim Gehen gewonnen wird. Nachdem das Druckverteilungsmuster insbesondere
bei dynamischen Prozessen (wie zum Beispiel beim Gehen) sehr personentypisch ist,
muss man das Muster nicht speichern, um es beim Neukauf von Schuhen wieder verwenden
zu können, man kann vielmehr das Muster jedes Mal zum Beispiel im Schuhgeschäft
neu herstellen lassen, was besonders einfach ist. Das sich ergebende Muster wird
dem früher gewonnenen Muster wieder erkennbar gleichen. Es kann hierbei das Muster
sowohl in verkleinerter Form oder aber die gesamte Einlegesohle maßstabsgerecht
überdeckend aufgebracht sein.
Beider Verwendung des Kennzeichnungselements zum Kennzeichnen einer
Hose wird zum Beispiel die Druckverteilung beim Hinsetzen und wieder Aufstehen (oder
während Teilabschnitten des Bewegungsablaufes) oder aber ein statisches Muster der
Druckverteilung bestimmt. Dieses Druckverteilungsmuster kann als Kennzeichnungselement
wieder auf das Kleidungsstück maßstabsgerecht oder in jeder beliebigen Verkleinerung/Vergrößerung
aufgedruckt werden. Gleiches gilt für Handschuhe, die dann auf den Handflächen (oder
auch auf dem Handrücken) die Druckverteilung beim Ergreifen eines Gegenstandes oder
festen Aufdrücken der Handflächen auf einen Gegenstand aufgedruckt tragen können.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Abbildungen näher erläutert.
Hierbei zeigen
1 ein Kennzeichnungselement mit einem
ersten „Fußabdruck";
2 ein Kennzeichnungselement mit einem
Fußabdruck einer anderen Person,
3 den Fußabdruck gemäß 1
in einer anderen Darstellungsweise,
4 ein Kennzeichnungselement mit einem
Sitz-Verteilungsmuster und
5 ein Kennzeichnungselement mit einer
Hand-Druckverteilung.
Die in 1 und in 2
gezeigten Druckverteilungsmuster stellen Spitzenwerte dar, die beim Abrollen des
Fußes auf einer Unterlage während eines Schreitvorganges auftreten. Wie aus den
Abbildungen ersichtlich, sind die Druckverteilungsmuster sehr unterschiedlich. Dies
liegt nun nicht etwa an den verschiedenen Fußformen. Deren Unterschiede wären sehr
viel geringer und wären auch nur schwer erkennbar. Durch das hier verwendete besondere
Verfahren zur Herstellung der Abbildung beziehungsweise des Kennzeichnungselements
wird vielmehr der individuelle Bewegungsablauf, also das „Muskelaktivierungsmuster"
mit erfasst, so dass nicht nur die Form (wie beim Fingerabdruck), sondern auch die
Art der „Benutzung" des Körpers durch die Person wiedergegeben wird.
Die in 3 gezeigte Darstellung unterscheidet
sich von der nach 1 dadurch, dass anstelle von Farbwerten
oder – wie in den beiliegenden Abbildungen aus technischen Gründen nicht anders
möglich – von Grauwerten verschiedene Schraffuren den gemessenen Druckwerten
entsprechen. Der Wiedererkennungswert ist auch hier sehr groß.
Bei der in 4 gezeigten Abbildung handelt
es sich um ein Abbild der Druckverteilung auf einem (Rollstuhl-)Sitz. Auch hier
unterscheiden sich verschiedene Personen erstaunlich stark voneinander, da auch
hier das Muskelspiel, die Elastizität/Steifheit der verschiedenen Körperzonen usw.
mit in die Abbildung einfließen.
Bei der in 5 gezeigten Darstellung handelt
es sich um die Druckverteilung zwischen einer Handfläche und einer (steifen) Unterlage,
die beispielsweise als Kennzeichnungselement zur Kennzeichnung von Handschuhen Verwendung
finden kann. Insbesondere ist die Kennzeichnung eines Handschuhs auf der Handinnenfläche
oder aber auch auf der Handaußenfläche in einer im wesentlichen 1:1-Widergabe bevorzugt,
da so die Wiedererkennung auch unter einer Vielzahl von gleichartig bedruckten Handschuhen
sehr gut möglich ist.
Es sei aber an dieser Stelle noch betont, dass ein „Fußabdruck"
gemäß einer der 1 bis 3
nicht nur zur Kennzeichnung von Schuhen oder Einlegesohlen sondern auch zur Kennzeichnung
anderer Bekleidungsstücke sehr gut verwendbar ist, da der Wiedererkennungswert derartiger
Fußabbildungen sehr hoch und die Unterschiede zwischen den in der genannten Art
und Weise gewonnenen Abbildungen von verschiedenen Personen sehr groß sind.
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| Anspruch[de] |
- Kennzeichnungselement zum individualisierenden Kennzeichnen von Bekleidungsstücken,
Schuhen, Schuheinlagen oder dergleichen von einer Person am Körper zu tragender
Gegenständen, gekennzeichnet durch eine Abbildung eines Druckverteilungsmusters,
das durch mindestens eine mindestens zweidimensionale Abtastung einer Druckverteilung
zwischen einem Körperteil der Person und einem im wesentlichen festen Körper gewonnen
ist.
- Kennzeichnungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
verschieden hohe Drücke durch Flächenelemente verschiedener Farben und/oder verschiedener
Schraffuren wiedergegeben sind.
- Kennzeichnungselement nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abtastung der Druckverteilung eine Vielzahl von Abtastungen
von verschiedenen Druckverteilungen umfasst, die während eines Bewegungsablaufes
beim Aufbau und Abbau eines Kontaktes zwischen dem Körperteil und dem im wesentlichen
festen Körper auftreten.
- Kennzeichnungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Druckverteilungen Mittel- oder Spitzenwerte während des Bewegungsablaufes
umfassen.
- Kennzeichnungselement nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abbildung auf das Kleidungsstück aufgedruckt oder durch
Thermotransfer oder dergleichen Musteraufbringungsvorgänge aufgedruckt ist.
- Verwendung eines Kennzeichnungselements nach einem der Ansprüche 1
bis 4 zur Kennzeichnung eines Bekleidungsstücks, insbesondere eines Schuhs oder
einer Einlegesohle, wobei das Druckverteilungsmuster unter einem Fuß beim Gehen
gewonnen ist.
- Verwendung eines Kennzeichnungselements nach einem der Ansprüche 1
bis 5, zur Kennzeichnung eines Kleidungsstücks, insbesondere einer Hose oder eines
Handschuhs, wobei das Druckverteilungsmuster unter der Gesäßfläche beim Hinsetzen
beziehungsweise an einer Handfläche beim Greifen gewonnen ist.
- Verwendung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, wobei das Druckverteilungsmuster
an der Person gewonnen ist, welche die Kennzeichnung verwendet.
- Verfahren zur Herstellung eines Kennzeichnungselements zum individualisierenden
Kennzeichnen von Bekleidungsstücken, Schuhen, Schuheinlagen oder dergleichen von
einer Person am Körper zu tragender Gegenständen, umfassend die Schritte
– Messen und Speichern eines Druckverteilungsmusters durch eine mindestens
zweidimensionale Abtastung einer Druckverteilung zwischen einem Körperteil der Person
und einem im wesentlichen festen Körper
– Erstellen eines Druckes oder Abbildes der Druckverteilung, in welchem verschieden
hohe Drücke graphisch wiedergegeben sind.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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