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Dokumentenidentifikation DE10232197B4 03.03.2005
Titel Kennzeichnungselement und Verwendung desselben
Anmelder Seitz, Peter, 81675 München, DE
Erfinder Seitz, Peter, 81675 München, DE
Vertreter Meissner, Bolte & Partner GbR, 80538 München
DE-Anmeldedatum 16.07.2002
DE-Aktenzeichen 10232197
Offenlegungstag 12.02.2004
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 03.03.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 03.03.2005
IPC-Hauptklasse A41H 1/06
IPC-Nebenklasse D06H 1/02   D06H 1/04   A43D 8/16   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Kennzeichnungselement zum individualisierenden Kennzeichnen von Kleidungsstücken, Schuhen, Schuheinlagen oder dergleichen von einer Person am Körper zu tragenden Gegenständen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Die Erfindung betrifft des Weiteren die Verwendung und ein Verfahren zur Herstellung eines Kennzeichnungselementes gemäß Oberbegriff der Ansprüche 6 bzw. 9.

Durch die industrielle Massenproduktion wird es immer schwieriger, „seine" (Marken-) Turnschuhe von denen des Sportkameraden zu unterscheiden, der die selbe Marke gewählt hat. Mit Trikots, Hosen, Handschuhen oder dergleichen ist das nicht anders.

Eine Möglichkeit zur Kennzeichnung z. B. eines textilen Kleidungsstücks besteht im Einsticken eines Monogramms. Dies ist aber außerordentlich aufwendig und bedarf auch immer eines näheren Hinsehens. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass verschiedene Personen mit an sich verschiedenen Namen das selbe Monogramm haben.

Aus der US 5 479 528 ist eine intelligente Arbeitsoberfläche bekannt, die ein Raster von Druckabtasteinrichtungen aufweist, so dass der Benutzer anhand eines von ihm ausgeübten Druckes der Hand oder des Fußes durch einen Computer identifiziert werden kann. Von einer Person am Körper zu tragende Gegenstände können mit dieser Einrichtung nicht identifizierbar gemacht werden.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kennzeichnungselement der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass in einfacher Weise eine leichte Wiedererkennbarkeit bei gleichzeitig hoher Individualisierungsfunktion gewährleistet ist.

Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 6 bzw. 9 gelöst. Überraschenderweise hat es sich gezeigt, dass ein solches, aus einer begrenztenAnzahl von Punkten- oder Flächenelementen bestehendes „Muster" zum Einen einen sehr hohen Wiedererkennungswert aufweist, zum Anderen fast schon so personentypisch ist wie ein Fingerabdruck. Während ein Fingerabdruck nur durch Spezialisten von dem Fingerabdruck eines anderen zu unterscheiden ist, gelingt die Unterscheidung von Druckverteilungsmustern verschiedener Personen außerordentlich leicht. Vorrichtungen zur Durchführung dieses Messverfahrens sind z. B. in der EP 0264047 B1 oder in der US 3,818,756 und in den dort zitierten weiteren Schriften offenbart.

Besonders einfach wird die Unterscheidung beziehungsweise hoch wird die Individualisierungsfunktion dann, wenn verschieden hohe Drücke durch Flächenelemente verschiedener Farben oder verschiedener Schraffuren wiedergegeben sind. Im Gegensatz zu einem Fingerabdruck steht dann nämlich eine dritte Dimension, eben die Farbe (beziehungsweise das Muster) zur Verfügung, wobei derartige Farb- oder Strukturmusterverteilungen vom Menschen sehr gut memorisierbar und von anderen Mustern unterscheidbar sind.

Die Abtastung der Druckverteilung umfasst vorzugsweise eine Vielzahl von Abtastungen von verschiedenen Druckverteilungen, die während eines Bewegungsablaufes beim Aufbau und Abbau eines Kontaktes zwischen dem Körperteil und dem im wesentlichen festen Körper auftreten. Sehr gut vorstellbar wird dies beispielsweise, wenn man sich den Bewegungsablauf und die sich während der Bewegung ändernden (zweidimensionalen) Druckverteilungen unter dem Fuß beim Gehen vorstellt. Man kann nun beispielsweise die Mittelwerte der Druckverteilungen an jedem Messpunkt über die Gesamtzeit des Bewegungsablaufes oder aber auch die Spitzenwerte erfassen und in Farbwerte (verschiedene Schraffuren) umsetzen, die dann zu einem „statischen" Bild zusammengesetzt werden, welches das Kennzeichnungselement schon darstellen kann.

Ein solches Kennzeichnungselement beziehungsweise ein solches Bild kann dann zum Beispiel direkt auf ein Kleidungsstück aufgedruckt oder aber durch einen handelsüblichen Drucker auf Folie gedruckt und auch das Kleidungsstück „aufgebügelt" werden.

Besonders sinnvoll und vorteilhaft ist die Verwendung des Kennzeichnungselements zur Kennzeichnung eines Schuhs oder einer Einlegesohle, wobei das Druckverteilungsmuster unter dem Fuß beim Gehen gewonnen wird. Nachdem das Druckverteilungsmuster insbesondere bei dynamischen Prozessen (wie zum Beispiel beim Gehen) sehr personentypisch ist, muss man das Muster nicht speichern, um es beim Neukauf von Schuhen wieder verwenden zu können, man kann vielmehr das Muster jedes Mal zum Beispiel im Schuhgeschäft neu herstellen lassen, was besonders einfach ist. Das sich ergebende Muster wird dem früher gewonnenen Muster wieder erkennbar gleichen. Es kann hierbei das Muster sowohl in verkleinerter Form oder aber die gesamte Einlegesohle maßstabsgerecht überdeckend aufgebracht sein.

Beider Verwendung des Kennzeichnungselements zum Kennzeichnen einer Hose wird zum Beispiel die Druckverteilung beim Hinsetzen und wieder Aufstehen (oder während Teilabschnitten des Bewegungsablaufes) oder aber ein statisches Muster der Druckverteilung bestimmt. Dieses Druckverteilungsmuster kann als Kennzeichnungselement wieder auf das Kleidungsstück maßstabsgerecht oder in jeder beliebigen Verkleinerung/Vergrößerung aufgedruckt werden. Gleiches gilt für Handschuhe, die dann auf den Handflächen (oder auch auf dem Handrücken) die Druckverteilung beim Ergreifen eines Gegenstandes oder festen Aufdrücken der Handflächen auf einen Gegenstand aufgedruckt tragen können.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Abbildungen näher erläutert. Hierbei zeigen

1 ein Kennzeichnungselement mit einem ersten „Fußabdruck";

2 ein Kennzeichnungselement mit einem Fußabdruck einer anderen Person,

3 den Fußabdruck gemäß 1 in einer anderen Darstellungsweise,

4 ein Kennzeichnungselement mit einem Sitz-Verteilungsmuster und

5 ein Kennzeichnungselement mit einer Hand-Druckverteilung.

Die in 1 und in 2 gezeigten Druckverteilungsmuster stellen Spitzenwerte dar, die beim Abrollen des Fußes auf einer Unterlage während eines Schreitvorganges auftreten. Wie aus den Abbildungen ersichtlich, sind die Druckverteilungsmuster sehr unterschiedlich. Dies liegt nun nicht etwa an den verschiedenen Fußformen. Deren Unterschiede wären sehr viel geringer und wären auch nur schwer erkennbar. Durch das hier verwendete besondere Verfahren zur Herstellung der Abbildung beziehungsweise des Kennzeichnungselements wird vielmehr der individuelle Bewegungsablauf, also das „Muskelaktivierungsmuster" mit erfasst, so dass nicht nur die Form (wie beim Fingerabdruck), sondern auch die Art der „Benutzung" des Körpers durch die Person wiedergegeben wird.

Die in 3 gezeigte Darstellung unterscheidet sich von der nach 1 dadurch, dass anstelle von Farbwerten oder – wie in den beiliegenden Abbildungen aus technischen Gründen nicht anders möglich – von Grauwerten verschiedene Schraffuren den gemessenen Druckwerten entsprechen. Der Wiedererkennungswert ist auch hier sehr groß.

Bei der in 4 gezeigten Abbildung handelt es sich um ein Abbild der Druckverteilung auf einem (Rollstuhl-)Sitz. Auch hier unterscheiden sich verschiedene Personen erstaunlich stark voneinander, da auch hier das Muskelspiel, die Elastizität/Steifheit der verschiedenen Körperzonen usw. mit in die Abbildung einfließen.

Bei der in 5 gezeigten Darstellung handelt es sich um die Druckverteilung zwischen einer Handfläche und einer (steifen) Unterlage, die beispielsweise als Kennzeichnungselement zur Kennzeichnung von Handschuhen Verwendung finden kann. Insbesondere ist die Kennzeichnung eines Handschuhs auf der Handinnenfläche oder aber auch auf der Handaußenfläche in einer im wesentlichen 1:1-Widergabe bevorzugt, da so die Wiedererkennung auch unter einer Vielzahl von gleichartig bedruckten Handschuhen sehr gut möglich ist.

Es sei aber an dieser Stelle noch betont, dass ein „Fußabdruck" gemäß einer der 1 bis 3 nicht nur zur Kennzeichnung von Schuhen oder Einlegesohlen sondern auch zur Kennzeichnung anderer Bekleidungsstücke sehr gut verwendbar ist, da der Wiedererkennungswert derartiger Fußabbildungen sehr hoch und die Unterschiede zwischen den in der genannten Art und Weise gewonnenen Abbildungen von verschiedenen Personen sehr groß sind.


Anspruch[de]
  1. Kennzeichnungselement zum individualisierenden Kennzeichnen von Bekleidungsstücken, Schuhen, Schuheinlagen oder dergleichen von einer Person am Körper zu tragender Gegenständen, gekennzeichnet durch eine Abbildung eines Druckverteilungsmusters, das durch mindestens eine mindestens zweidimensionale Abtastung einer Druckverteilung zwischen einem Körperteil der Person und einem im wesentlichen festen Körper gewonnen ist.
  2. Kennzeichnungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass verschieden hohe Drücke durch Flächenelemente verschiedener Farben und/oder verschiedener Schraffuren wiedergegeben sind.
  3. Kennzeichnungselement nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtastung der Druckverteilung eine Vielzahl von Abtastungen von verschiedenen Druckverteilungen umfasst, die während eines Bewegungsablaufes beim Aufbau und Abbau eines Kontaktes zwischen dem Körperteil und dem im wesentlichen festen Körper auftreten.
  4. Kennzeichnungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckverteilungen Mittel- oder Spitzenwerte während des Bewegungsablaufes umfassen.
  5. Kennzeichnungselement nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abbildung auf das Kleidungsstück aufgedruckt oder durch Thermotransfer oder dergleichen Musteraufbringungsvorgänge aufgedruckt ist.
  6. Verwendung eines Kennzeichnungselements nach einem der Ansprüche 1 bis 4 zur Kennzeichnung eines Bekleidungsstücks, insbesondere eines Schuhs oder einer Einlegesohle, wobei das Druckverteilungsmuster unter einem Fuß beim Gehen gewonnen ist.
  7. Verwendung eines Kennzeichnungselements nach einem der Ansprüche 1 bis 5, zur Kennzeichnung eines Kleidungsstücks, insbesondere einer Hose oder eines Handschuhs, wobei das Druckverteilungsmuster unter der Gesäßfläche beim Hinsetzen beziehungsweise an einer Handfläche beim Greifen gewonnen ist.
  8. Verwendung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, wobei das Druckverteilungsmuster an der Person gewonnen ist, welche die Kennzeichnung verwendet.
  9. Verfahren zur Herstellung eines Kennzeichnungselements zum individualisierenden Kennzeichnen von Bekleidungsstücken, Schuhen, Schuheinlagen oder dergleichen von einer Person am Körper zu tragender Gegenständen, umfassend die Schritte

    – Messen und Speichern eines Druckverteilungsmusters durch eine mindestens zweidimensionale Abtastung einer Druckverteilung zwischen einem Körperteil der Person und einem im wesentlichen festen Körper

    – Erstellen eines Druckes oder Abbildes der Druckverteilung, in welchem verschieden hohe Drücke graphisch wiedergegeben sind.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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