Offenbart ist ein Verfahren zur in vivo-Markierung eines definierten Zelltyps innerhalb eines Gewebeverbands, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren das zelltypspezifische Exprimieren mindestens einer für ein subzellulär lokalisiertes Autofluoreszenzprotein kodierenden Nukleinsäure in einem transgenen, nicht-menschlichen Säugetier umfasst. Die Herstellung eines transgenen, nicht-menschlichen Säugetiers, das ein für ein subzellulär lokalisiertes Autofluoreszenzprotein kodierendes Transgen trägt, sowie die dafür verwendete Nukleinsäure.
Beschreibung[de]
Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbesserung
der Genexpressionsprofilierung in verschiedenen Zelltypen innerhalb eines Gewebeverbands.
Stand der Technik
Unter (Gen-)Expressionsprofilierung versteht man die Erstellung einer
qualitativen und quantitativen Aussage über die Umsetzung genetischer Informationen
in entsprechende Genprodukte. Die erhaltenen Ergebnisse über An- und Abwesenheit
beziehungsweise Menge bestimmter Genprodukte liefern ein so genanntes Expressionsmuster,
anhand dessen beispielsweise ein potentiell pathologischer Zustand eines Zell- oder
Gewebeverbands im Vergleich mit gesundem Gewebe abgelesen werden kann. Bei der Expressionsprofilierung
wird einerseits die in einem Organismus, einer Zelle oder einer Körperflüssigkeit
unter definierten Bedingungen vorhandene Proteinausstattung (Proteom) oder die Gesamtheit
aller aus der Transkription hervor gehenden RNA-Moleküle (Transkriptom) qualitativ
und quantitativ erfasst. Die Auswertung erfolgt meistens mittels Microarrays, wobei
biologische Makromoleküle wie z.B. Nukleinsäuren, Peptide oder Proteine in hoher
Dichte an eine feste Trägersubstanz gebunden wird, die es erlaubt, große Mengen
an Proben in geregelten Abständen aufzubringen, so dass diese für parallele Vergleichsexperimente
genutzt werden können.
Ein Problem für die zweifelsfreie Zuordnung und Analyse der Genprodukte
zu einem bestimmten Zelltyp innerhalb eines gewählten Organs oder Gewebes stellt
allerdings die erfolgreiche Markierung und Vereinzelung definierten Zellmaterials
unter Erhaltung der Integrität der biologischen Makromoleküle dar. Mit den derzeit
verwendeten Methoden zur Transkriptom- und Proteomprofilierung ist die Komplexität
zellulärer Genexpression im Gewebeverband nicht auflösbar. Dieses Problem hat sich
insbesondere bei Expressionsprofilierungsstudien im Gehirn, also im zentralen Nervensystem
(ZNS), als schwierig heraus gestellt. Das ZNS ist zellulär äußerst komplex und heterogen.
Beispielsweise liegt die Zahl glialer Zellen im Gehirn mindestens eine Grössenordnung
über der von neuronalen Zelltypen (Serafini, 1999), wobei die Zahl neuronaler Zelltypen
z.B. im Neokortex etwa auf über 100 geschätzt werden kann (Serafini, 1999; Geschwind
2000). Durch die Heterogenität des Nervengewebes, d.h. hoher Anteil an Gliazellen,
sowie durch die Anwesenheit stark exprimierter Gene ist die Analyse selten vorkommender
Transkripte (mit weniger als 50 Molekülen pro Zelle gegenüber einer Gesamtzahl von
500.000 Molekülen) in neuronalen Zelltypen mit den bisher beschriebenen Ansätzen
nicht möglich.
Aus dem Stand der Technik kennt der Fachmann beispielsweise die Verwendung
von Gewebe anatomisch definierter Gehirnregionen als Ausgangsmaterial für in situ-Hybridisierungen
mit den spezifisch für die Regionen identifizierten Genen. Unter den erfolgreich
anhand in situ-Hybridisierung identifizierten Gene wiesen jedoch selbst die Gene,
welche spezifisch für eine so definierte ZNS-Kernregion wie die Amygdala sind, zusätzlich
eine hohe zelluläre Heterogenität der Expression auf (Zirlinger et al., 2001, Proc.Natl.Acad.Sci.,
Vol. 98, Seiten 5270-5275). Die offensichtlichen Nachteile bei der Charakterisierung
zelltypspezifischer Genexpression mittels in situ-Hybridisierungen liegen im Aufwand
der notwendigen Einzelanalysen und in der unzureichenden Sensitivität.
Eine Erhöhung der Sensitivität wird beispielsweise auch durch die
Selektion einzelner Zellen oder Zellgruppen aus Gewebeschnitten mit Hilfe von Lasern
erzielt. Die Laservermittelte objektorientierte Mikrodissektion ermöglicht die Isolation
von Gewebeanteilen im Bereich weniger &mgr;m. Damit ist die Isolierung von Zellen
und zellulärer Substrukturen möglich. Das Präparat kann Paraffin-fixiert oder schockgefroren
konserviert werden. Als Objekt dienen Mikrotom- oder Kryostat-Dünnschnitte zwischen
5-30 &mgr;m, also im Grössenbereich eukaryontischer Zellen. Histologisch interessante
Strukturen werden im Mikroskop identifiziert und computergesteuert mit einem Mikrolaser
aus dem Gewebeverband herausgeschnitten. Optimale Ergebnisse lassen sich allerdings
nur mit dehydrierten Gewebeschnitten erzielen, da die Energie des Mikrolasers für
nicht völlig wasserfreie Objekte oft nicht ausreicht und unfixiertes Gewebematerial
starken Schädigungen unterworfen ist. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich,
qualitativ hochwertige RNA aus Paraffin- oder Formaldehyd-fixierten Schnitten zu
isolieren. Als Fixations- und Trocknungsmittel eignen sich daher nur alkoholisch
präzipitierende Flüssigkeiten (Ethanol, Aceton, Methanol). Diese beeinträchtigen
jedoch besonders bei Gefrierschnitten des Gehirns die morphologischen Strukturen
und erschweren die Etablierung gängiger immunhistochemischer Markierungsverfahren.
Zusammengefasst müssen die verwendeten Gewebepräparate und Markierungen
für eine schonende Isolation definierter Zelltypen mittels Mikrodissektion
folgenden Ausgangsvoraussetzungen genügen:
1) Die Art des Gewebeschnittes muss den in vivo relevanten Zustand der Zellen
reflektieren.
2) Die Verwendung kreuzvernetzender Fixationsmittel muss vermieden werden.
3) Die Markierung muss mit der vollständigen Trocknung des Gewebeschnittes kompatibel
sein.
4) Die Markierung sollte die Behandlung durch alkoholische Fixationsmittel überstehen.
5) Zur Einbindung automatisierter Erkennungsverfahren muss die morphologische
Markierung charakteristisch und vergleichbar sein.
Aus dem Stand der Technik sind keine richtungsweisenden Studien über
die Isolierung verschiedener Zelltypen des peripheren und zentralen Nervensystems
durch Mikrodissektion bekannt, die den genannten Kriterien entsprechen. In der ersten
Studie über Zelltypen des peripheren Nervensystems wurden die Zelltypen durch eine
klassische histologische Färbetechnik (Nissl Färbung) charakterisiert (Luo et al,
1999), wenngleich eine genetische Heterogenität nicht ausgeschlossen werden konnte.
Demnach reicht eine Zahl von etwa 1000 isolierten Zellen aus, um eine reproduzierbare,
kompetitive Arrayhybridisierung durchführen zu können. In einer weiteren Studie
wurden einzelnen Neurone aus dem Hippokampus von Ratten isoliert und aufgrund der
Arrayergebnisse gruppiert. Eine vorherige Charakterisierung der Zelltypen durch
entsprechende Markierungsverfahren konnte nicht durchgeführt werden (Kamme et al,
2003). In einer unabhängigen Studie wurden Neurone aus den Riechkolben von Mäusen
und deren Vorläuferzellen zunächst in Kultur genommen, einzeln isoliert und deren
Transkriptionsprofile nachfolgend mit Microarrays bestimmt (Tietjen et al, 2003).
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Studie bekannt, bei der Zellpopulationen gezielt
genetisch markiert wurden, somit definiert isoliert werden konnten und deren Transkriptom
mit Microarrays zu einem definierten Zeitpunkt charakterisiert werden konnte.
Bisher verwendete Reportergene oder zelluläre Markierungsverfahren
sind in Bezug auf ihre Verwendbarkeit im Hinblick auf eine anschliessende schonende
Mikrodissektion definierter Zelltypen in den meisten Fällen ungeeignet. Gängige
histologische Färbungen (wie z.B. Hematoxilin/Eosin, Thionin) lassen nur die Identifizierung
bestimmter Zellpopulationen in anatomisch klar abgegrenzten Regionen zu. Eine zelltypspezifische
Isolation frei von Kontaminationen ist damit aber nicht möglich, zumal morpholgisch
nicht unterscheidbare Zellen auf molekularer Ebene verschiedene Zelltypen einschließen
können. Diese Markierungsverfahren erfordern darüber hinaus eine Inkubation der
Gewebeschnitte in wässrigem Milieu. Dies kann zur Degradation z.B. zellulärer RNAs
führen. Die Markierung von verschiedenen Zelltypen mit immunhistochemischen Methoden
erfordert ebenfalls eine Inkubation der Gewebeschnitte in wässrigem Milieu, wodurch
zelluläre RNAs degradiert werden. Eine anschließende Isolierung definierten und
intakten Zellmaterials ist somit nur bedingt möglich. Einschränkend wirken sich
auch kreuzvernetzende Gewebefixierungsmittel (z.B. Formaldehyd-basierte Substanzen)
aus, die zwar die Detektion vereinfachen, aber die Isolation intakter Proteine oder
RNAs erschweren. Weiterhin ist für eine eindeutige Markierung der Einsatz zelltypspezifischer
Antikörper notwendig. Die Expression enzymatischer Reporterproteine erlaubt grundsätzlich
die genetische Markierung definierter Zelltypen in vivo durch transgene Expression
von entsprechenden Reporterproteinen, wie z.B. der beta-Galaktosidase von E.coli
oder der humanen alkalischen Phosphatase. Für den Nachweis sind jedoch Inkubationen
mit fluoreszenten oder präzipitierenden Substraten notwendig. Der Erhalt der vollständigen
Integrität des biologischen Materials ist nicht gegeben. Schonende Fixierungsverfahren
sind mit den notwendigen Nachweisverfahren nur eingeschränkt kompatibel.
Transgene Mäuse, die fluoreszente Reporterproteine unter der Kontrolle
zelltypspezifischer Promotoren in Geweben exprimieren, ermöglichen die Markierung
definierter Zelltypen in vivo ohne jegliche zusätzlich notwendige Manipulation.
Durch entsprechende mikroskopische Verfahren ist die Visualisierung auch in Gewebekulturen
oder sogar im lebenden Tier möglich. Die bisher zur Zellmarkierung verwendeten zytoplasmastisch
lokalisierten löslichen fluoreszenten Proteine, wie u.a. das Green Fluorescent Protein
(GFP), sind aber für die Isolation durch Mikrodissektion bei Beibehaltung der Integrität
der Makromoleküle nicht geeignet. Eine Isolation durch mechanische Vereinzelung
und nachfolgender FACS-Analyse (Fluorescent Activated Cell Sorting) ist zwar möglich,
erfordert jedoch eine Inkubation in wässrigem Milieu unter Zusatz von proteolytischen
Enzymen. Dies kann einen Einfluß auf die Zusammensetzung des Transkriptoms und Proteoms
nehmen. Eine vollständig kontaminationsfreie Isolation ist kaum möglich. Zudem ist
die mechanische Vereinzelung z.B. älteren Gehirngewebes wegen der sehr starken Verästelung
der Zellen nur sehr eingeschränkt möglich. Einzelne, definierte Zellen lassen sich
mit diesem Vorgehen prinzipiell nicht isolieren.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, ein Verfahren zu
finden, das es ermöglicht, Zellen im komplexen Gewebeverband, insbesondere im Nervengewebe,
zu markieren. Die Markierung soll unter Bedingungen erfolgen, die es erlauben, nach
Isolation die Integrität des isolierten Materials zu erhalten. Die bisher verwendeten
zellulären Markerproteine sind nicht mit einer schonenden Isolierung vereinbar,
da eine Gewebefixierung mit vernetzenden Substanzen notwendig ist
um eine lokalisierte Fluoreszenz zu erhalten.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine genetische Zellmarkierung in
vivo mittels zellulär fixierter fluoreszenter Proteinderivate, welche vollständig
mit der Isolierung des Zellmaterials durch Laser-vermittelte Mikrodissektion kompatibel
ist. Die Markierung ist morphologisch eindeutig zu identifizieren und ermöglicht
die Einbindung morphometrischer Software und damit eine weitgehende Automatisierung.
Beschreibung der Erfindung
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur
in vivo-Markierung eines definierten Zelltyps innerhalb eines Gewebeverbands, dadurch
gekennzeichnet, dass das Verfahren das zelltypspezifische Exprimieren einer für
ein subzellulär lokalisiertes Autofluoreszenzprotein kodierenden Nukleinsäure in
einem transgenen, nicht-menschlichen Säugetier umfasst, die Nukleinsäure enthaltend
die folgenden Nukleinsäuresequenzen:
(a) einen zelltypspezifischen Promotor,
(b) eine Nukleinsäuresequenz, die für ein Autofluoreszenzprotein kodiert und
mit dem Promotor funktional verbunden ist, und
(c) eine Nukleinsäuresequenz, die für eine Aminosäuresequenz kodiert, welche
eine subzelluläre Lokalisation des Autofluoreszenzproteins bewirkt,
wobei die Nukleinsäuresequenz aus (c) sich am 3'-Ende, am 5'-Ende oder innerhalb
der Nukleinsäuresequenz aus (b) befinden kann.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei
dem „subzellulär lokalisierten" Autofluoreszenzprotein um ein autofluoreszierendes
Protein, das mittels dem Fachmann bekannter gentechnologischer und biochemischer
Verfahren modifiziert ist, so dass es im Gegensatz zum unmodifizierten Wildtypprotein
nicht löslich im Zytosol vorliegt. Mit dem Begriff „subzellulär" sind daher
für das erfindungsgemäße Verfahren Strukturen wie zelluläre Membranen, Organellen
oder intrazelluläre Filamente, wie zum Beispiel Zytoskelettfilamente (Aktin, Tubulin)
umfasst.
Demzufolge enthält die für das subzellulär lokalisierte Autofluoreszenzprotein
kodierende Nukleinsäure Nukleinsäuresequenzen, die für Aminosäuresequenzen kodieren,
welche die Lokalisation des Autofluoreszenzproteins in oder an zelluläre Membranen,
Organellen oder intrazelluläre Filamente bewirken.
Zur Lokalisation an oder in eine einer Zellmembran kann die für das
subzellulär lokalisierte Autofluoreszenzprotein kodierende Nukleinsäure eine Nukleinsäuresequenz
enthalten, so dass in dem davon kodierten Autofluoreszenzprotein eine Konsensussequenz
zur Myristoylierung, Palmytoylierung, Geranylgeranylisierung oder Farnesylierung
bereit gestellt wird, infolgedessen das Autofluoreszenzprotein membran-assoziiert
vorliegt. Bekannte Konsensussequenzen sind z.B. „CAAX" (Farnesylierung),
Met-Gly-X-X-X-Ser/Thr (Myristoylierung). Membranständige Autofluoreszenzproteine
können außerdem durch das Einbringen einer für eine Transmembranregion kodierende
Nukleinsäuresequenz erzeugt werden.
In einer weiteren Ausführungsform kann die für das subzellulär lokalisierte
Autofluoreszenzprotein kodierende Nukleinsäure eine Nukleinsäuresequenz enthalten,
die für Lokalisierungssignale für Organellen kodieren. Derartige Lokalisierungssignale
sind dem Fachmann bekannt für Organellen wie z.B. Golgi-Apparat, endoplasmatisches
Retikulum, Mitochondrien, Peroxisomen, Endosomen oder Zellkern. In einer bevorzugten
Ausführungsform liegt das subzellulär lokalisierte Autofluoreszenzprotein im Zellkern
vor. Eine Reihe der dieser Erfindung zugrunde liegenden Autofluoreszenzproteine
beruhen auf Konstrukten der Firma BD Biosciences (siehe Beispiel 2). Zur Lokalisation
des subzellulär lokalisierten Autofluorezenzproteins an intrazellulären Filamenten,
wie z.B. Zytoskelettstrukturen, kann die die für das subzellulär lokalisierte Autofluoreszenzprotein
kodierende Nukleinsäure eine Nukleinsäuresequenz enthalten, die beispielsweise für
Aktiv oder Tubulin oder Teile davon kodiert.
Der Begriff „Autofluoreszenzprotein" umfasst unter anderem
fluoreszierende Proteine der Gattung Aequora wie das Green Fluorescent Protein (GFP),
und Varianten davon, die in einem anderen Wellenlängenbreich fluoreszieren (z.B.
Yellow Fluorescent Protein, YFP; Blue Fluorescent Protein, BFP; Cyan Fluorescent
Protein, CFP) oder deren Fluoreszenz verstärkt ist (enhanced GFP oder EGFP, beziehungsweise
EYFP, EBFP oder ECFP). Ferner umfasst die vorliegende Erfindung andere autofluoreszierende
Proteine, z.B. DsRed, HcRed, AsRed, AmCyan, ZsGreen, AcGFP, ZsYellow, wie sie von
BD Biosciences bekannt sind.
Bei dem transgenen, nicht-menschlichen Säugetier handelt es sich bevorzugt
um ein Nagetier, besonders bevorzugt um eine Maus.
Als Zelltyp kommen für das erfindungsgemäße Verfahren im Grunde alle
innerhalb eines Gewebeverbands wie z.B. Gehirn, Leber, Lunge, Nieren, Haut, Darm,
Muskel, Herz, Gonaden, Drüsen, Sinnesorgane, vorhandenen Zelltypen wie beispielsweise
Epithelzellen, Nervenzellen (neuronale Zellen), Gliazellen, Fibroblasten, Endothelzellen,
Mastzellen, Perizyten, Chondrozyten, Osteozyten, Hyalozyten, Keratinozyten, Muskelzellen,
Macrophagen, B- und T-Lymphozyten, Erythrozyten in Betracht. In einer bevorzugten
Ausführungsform handelt es sich bei dem Gewebeverband um das Gehirn und bei dem
Zelltyp um neuronale Zellen.
Der Nachweis des mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens markierten
Zelltyps erfolgt nach Entnahme des entsprechenden Gewebes aus dem getöteten transgenen,
nichtmenschlichen Säugetiers.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine zur Herstellung
eines transgenen, nicht-menschlichen Säugetiers geeignete, für ein subzellulär lokalisiertes
Autofluoreszenzprotein kodierende Nukleinsäure. Die erfindungsgemäße Nukleinsäure
enthält die folgenden Nukleinsäuresequenzen:
(a) einen zelltypspezifischen Promotor,
(b) eine Nukleinsäuresequenz, die für ein Autofluoreszenzprotein kodiert und
mit dem Promotor funktional verbunden ist, und
(c) eine Nukleinsäuresequenz, die für eine Aminosäuresequenz kodiert, welche
eine subzelluläre Lokalisation des Autofluoreszenzproteins bewirkt,
wobei die Nukleinsäuresequenz aus (c) sich am 3'-Ende, am 5'-Ende oder innerhalb
der Nukleinsäuresequenz aus (b) befinden kann.
Als „zelltypspezifischer Promotor" sind alle Promotoren denkbar,
die eine gewebe- bzw. zelltypspezifische oder gegebenenfalls auch eine ubiquitäre
(als Kontrolle) Expression des subzellulär lokalisierten Autofluoreszenzproteins
in einem transgenen, nicht-menschlichen Säugetier erlauben. Durch die Wahl des Promotors
werden Ort und Menge des Transgens bestimmt. Durch das zusätzliche Anbringen von
Kontrollelementen kann die für das Autofluoreszenzprotein kodierende Nukleinsäure
gezielt in bestimmten Geweben beziehungsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt exprimiert
werden. Geeignete Promotoren sind dem Durchschnittsfachmann bekannt. Als nicht abschließende
Liste von Beispielen von Promotoren seien genannt beta-Aktin, GFAP (glial fibrillary
acidic protein), ROSA26, Gad1 (glutamic acid decarboxylase I), Prnp (Prionprotein),
CaMKII (calcium-calmodulin-dependent protein kinase type II), Thy-1, Thy-2 (Gehirn-Thymocyten-spezifische
Alloantigene 1 und 2), PLP (Myelin-Proteolipidprotein), Tek (endothelial-spezifischer
Rezeptor TK), UBC (Ubiquitin C), endogene IL-4-regulatorische Elemente, Cnp1, DBH
(dopamine beta-hydroxylase), Epas-1 (endothelial PAS domain protein 1), Mt-1 (metallothionenin
1), Nes (nestin), PAI-1 (plasminogen activator inhibitor I), rtTA/tTA-responsives
Element (responsive to tet transactivator, auch tetO bzw, tetop genannt), Zfy-1
und -2 (zinc finger protein 1, Y linked), TIMP3 (tissue inhibitor of metalloproteinase
3), UAS (upstream activating sequence), Wnt1 (wingless-related MMTV integration
site 1), Maf (musculoaponeurotic fibrosarcoma) und Foxd1.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Promotor ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Thy-1, beta-Aktin, GFAP, Cnp1, PLP und ROSA26.
Der Promotor, z.B. ROSA26 oder beta-Aktin, kann zusätzlich eine von
so genannten loxP-Stellen flankierte STOP-Cassette umfassen, welche durch Kreuzung
des die erfindungsgemäße Nukleinsäure enthaltende transgene Säugetier mit einem
weiteren Säugetier, welches eine cre-Rekombinase exprimiert, herausgeschnitten wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Nukleinsäure die
in 7 dargestellte Struktur auf.
Zum Einbringen der erfindungsgemäßen Nukleinsäure in eine Wirts- bzw.
Zielzelle (Transformation oder Transfektion) stehen dem Fachmann zahlreiche Verfahren
– abhängig von der gewählten Wirtszelle – zur Verfügung. Die einfachste
Methode für den Gentransfer ist die Injektion „nackter" Nukleinsäuren in
ein Zielgewebe/Zielzellen. Eine effizientere Methode besteht in der Manipulation
einer einzelnen Zelle durch so genannte Mikroinjektion der Nukleinsäure in den Zellkern.
Besonders günstig ist der Einsatz von Reagenzien und Methoden, sowie beliebige Kombinationen
davon, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Kalziumchlorid, Rubidiumchlorid,
Lithiumchlorid, Kalziumphosphat, DEAE-Dextran, kationische Lipide, biolistische
Partikelbombardierung („gene gun"-Methode), Hitzeschocktransformation und
Elektroporation.
Für die Expression und das Einbringen der Nukleinsäure in eine Zielzelle
ist es von Vorteil, wenn die erfindungsgemäße Nukleinsäure bzw.
nukleinsäurehaltige Zusammensetzung in einem so genannten Expressionsvektor inseriert
ist. Die vorliegende Erfindung betrifft daher auch eine rekombinante DNA und einen
Expressionsvektor, welcher die erfindungsgemäße Nukleinsäure enthält.
In einer Ausführungsform handelt es sich bei dem Expressionsvektor
um einen eukaryontischen, bakteriellen oder einen retroviralen Vektor, Plasmid,
Bacteriophagen oder um andere in der Gentechnik übliche Vektoren, z.B. Liposomen,
die zur Expression von Proteinen bzw. Peptiden geeignet sind. Falls gewünscht oder
erforderlich, kann die Nukleinsäuresequenz im erfindungsgemäßen Vektor mit regulatorischen
Elementen, die Transkription und Synthese einer translatierbaren mRNA in pro- und/oder
eukaryontischen Zellen gewährleisten, operativ verbunden sein. Derartige regulatorische
Elemente sind Promotoren, Enhancer oder Transkriptionsterminationssignale, können
aber auch Introns oder ähnliche Elemente sein, wie Elemente, welche die Stabilität
und Vermehrung des Vektors, die Selektion und/oder die Integration in das Wirtsgenom
ermöglichen oder dazu beitragen.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist außerdem ein Verfahren zur
Herstellung eines transgenen, nicht-menschlichen Säugetiers, welches ein für ein
Autofluoreszenzprotein kodierendes Transgen trägt, wobei das Verfahren die chromosomale
Inkorporierung einer für ein subzellulär fixiertes Autofluoreszenzprotein kodierenden
Nukleinsäure in das Genom des nicht-menschlichen Säugetiers umfasst. Die zu inkorporierdende
Nukleinsäure enthält folgende Nukleinsäuresequenzen:
(a) einen zelltypspezifischen Promotor,
(b) eine Nukleinsäuresequenz, die für ein Autofluoreszenzprotein kodiert und
mit dem Promotor funktional verbunden ist, und
(c) eine Nukleinsäuresequenz, die für eine Aminosäuresequenz kodiert, welche
eine subzelluläre Lokalisation des Autofluoreszenzproteins bewirkt,
wobei die Nukleinsäuresequenz aus (c) sich am 3'-Ende, am 5'-Ende oder innerhalb
der Nukleinsäuresequenz aus (b) befinden kann.
Dem Fachmann ist bekannt, auf welche Weise transgene, menschliche
Säugetiere hergestellt werden können. Ein allgemein gebräuchliches Verfahren ist
beispielsweise die Erzeugung transgener Tiere durch Mikroinjektion von Fremd-DNA.
Ein das Transgen, z.B. die für das subzellulär lokalisierte Autofluoreszenzprotein
kodierende Nukleinsäure, tragender rekombinationsfähiger Vektor wird in einen der
beiden Vorkerne befruchteter Eizellen injiziert. Die so behandelten Eizellen werden
in „Leihmütter" überführt, weibliche Mäuse, die man durch Paarung mit Männchen
mit durchtrenntem Samenleiter pseudoschwanger gemacht hat. Nach einem anderen Verfahren
isoliert man embryonale Stammzellen (ES) aus einer Blastozyste, bringt den Vektor,
der die für das subzellulär lokalisierte Autofluoreszenzprotein kodierende Nukleinsäure
enthält, in die ES ein, führt diese genetisch modifizierten ES in eine weitere Blastozyste
ein, welche in eine pseudoschwangere Maus eingepflanzt wird, wodurch ein chimäres
Tier ensteht. Dieses wird gegebenenfalls mit einem Wildtyp-Tier gekreuzt, wodurch
bis zu 25% Nachkommen entstehen, die das Transgen tragen. Drei Wochen nach der Geburt
prüft man die Nachkommen auf Anwesenheit des Transgens, indem man die DNA, die man
aus einem kleinen Stück des Mäuseschwanzes isoliert, einer Southern-Blot-Analyse
unterwirft. Das Screening lässt sich mittels Polymerasekettenreaktion unter Einsatz
geeigneter Primer durchführen. Für das erfindungsgemäße Verfahren geeignete Nukleinsäuren,
die sich zum Einbau in einen Rekombinationsvektor und zur Herstellung eines transgenen,
nichtmenschlichen Säugetiers, welches ein für subzellulär lokalisiertes Autofluoreszenzprotein
kodierendes Transgen trägt, sind in 7a–7c
dargestellt.
Dem Fachmann ist weiterhin bekannt, dass man zur Herstellung eines
transgenen, nichtmenschlichen Säugetiers, welches das Autofluoreszenzprotein gewebespezifisch
exprimieren soll, zunächst ein transgenes, nicht-menschliches Säugetier erzeugt,
bei dem die für das Autofluoreszenzprotein kodierende Nukleinsäure unter der Kontrolle
eines ubiquitär funktionellen, allgemeinen Promotors (z.B. ROSA26 oder beta-Aktin)
steht, die konstitutive Expression des Transgens aber durch eine so genannte „floxed"
STOP-Cassette (transkriptionelle/translationelle STOP-Cassette mit flankierenden
loxP-Stellen, welche als Erkennungssignal für die cre-Rekombinase dienen) zwischen
Promotor und Transgen verhindert wird. Durch Kreuzung mit einem weiteren transgenen,
nichtmenschlichen Säugetier, welches die so genannte cre-Rekombinase unter Kontrolle
eines zelltypspezifischen Promotors exprimiert, wird die STOP-Cassette aufgrund
der cre-Rekombinase-Aktivität herausgeschnitten und das subzellulär lokalisierte
Autofluoreszenzprotein zelltypspezifisch (siehe 7).
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein transgenes,
nichtmenschlichen Säugetiers, welches ein für ein Autofluoreszenzprotein kodierendes
Transgen trägt, hergestellt durch die chromosomale Inkorporierung einer Nukleinsäure,
die die vorstehend genannten Merkmale aufweist, in das Genom des
nicht-menschlichen Säugetiers.
Bevorzugt umfasst der in der Nukleinsäure enthaltene Promotor die
Promotoren beta-Aktin, GFAP, ROSA26, Gad1, Prnp, CaMKII, Thy-1, Thy-2, UBC, endogene
IL-4-regulatorische Elemente, Cnp1, PLP, DBH, Epas-1, Mt-1, Nes, PAI-1, rtTA/tTA-responsives
Element, Zfy-1 und -2, TIMP3, Wnt1, Maf und Foxd1.
Besonders bevorzugt ist der Promotor ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus beta-Aktin, CaMKII, GFAP, ROSA26, Thy-1, PLP und Cnp1.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist außerdem ein Verfahren zur
Erstellung eines Expressionsprofils eines definierten Zelltyps innerhalb eines Gewebeverbands,
wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
(a) Bereitstellung eines transgenen, nicht-menschlichen Säugetiers, welches
ein für ein subzellulär lokalisiertes Autofluoreszenzprotein kodierendes, unter
der Kontrolle eines zelltypspezifischen Promotors stehendes Transgen trägt,
(b) Isolierung des Gewebeverbands, das den gewünschten Zelltyp enthält, aus
dem transgenen Säugetier aus a)
(c) Herstellung von Schnitten aus dem Gewebeverband aus (b),
(d) Verifizierung des gesuchten Zelltyps anhand Analyse der Schnitte aus c),
(e) Vereinzelung des verifizierten Zelltyps,
(f) Isolierung nachzuweisender, biologischer Moleküle aus verifiziertem und
vereinzelten Zelltyp und gegebenenfalls Anreicherung besagter biologischer Moleküle,
und
(g) qualitative und/oder quantitative Bestimmung besagter biologischer Moleküle
im Vergleich mit geeigneten Referenzproben.
Für das erfindungsgemäße Verfahren ist es besonders günstig, wenn
es sich bei den Schnitten um Gefrierdünnschnitte, da Gefrierdünnschnitte sich für
Mikrodissektion besonders gut eignen. In einer bevorzugten Ausführungsform werden
die Gefrierdünnschnitte alkoholisch fixiert und getrocknet.
Mit „biologischen Molekülen" sind im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung Nukleinsäuren, Proteine und Peptide gemeint. Die für das erfindungsgemäße
Verfahren geeigneten Nukleinsäuren umfassen DNA- und RNA-Moleküle. Besonders bevorzugt
handelt es sich bei den biologischen Molekülen um mRNA.
Mit „Referenzproben" sind Gewebe, Zellen/Zelltypen bzw. die
daraus gewonnenen biologischen Moleküle gemeint, die in der beschriebenen Weise
aus einem transgenen, nicht-menschlichen Säugetier isoliert wurden, welches im Gegensatz
zur untersuchten Probe nicht, länger oder kürzer der Inkubation mit einer bestimmten
Testsubstanz oder einem Verfahren ausgesetzt war. Darüber hinaus kann die Referenzprobe
aus einem transgenen, nicht-menschlichen Säugetier stammen, bei dem im Gegensatz
zur eigentlichen Probe ein oder mehrere Gene fehlen. Außerdem kann die Referenzprobe
aus einem transgenen, nicht-menschlichen Säugetier stammen, das eine bestimmte Krankheit
aufweist. Darüber hinaus kann es sich bei der Referenzprobe um ein anderes Gewebe
als die eigentliche Probe, aber aus dem selben transgenen Säugetier stammend, handeln.
In den genannten Beispielen werden eigentliche und Referenzprobe auf die potentiell
unterschiedliche Expression von Genen analysiert.
Die den einzelnen Verfahrensschritten zugrunde liegenden Methoden
sind dem Durchschnittsfachmann geläufig. Die Anreicherung der biologisch relevanten
Moleküle, insbesondere mRNA-Moleküle, erfolgt üblicherweise durch reverse Transkription
mit anschließender Polymerasekettenreaktion. Die so angereicherten Moleküle werden
üblicherweise mittels bekannter Hybridisierungsverfahren (Southern Blot, Northern
Blot) unter Einsatz geeigneter Hybridisierungssonden, am zweckmäßigsten im Microarray-Format,
quantitativ und qualitativ analysiert.
Beschreibung der Zeichnung
1: Die Markierung definierter Zellen
durch Expression zytoplasmatischen EGFP geht nach der Herstellung von Gefrierschnitten
verloren
Dargestellt sind fluoreszenz-mikroskopische Abbildungen von Gefrierdünnschnitten
von verschiedenen GFAP-GFP transgenen Mäusen. Die Schnitte zeigen alle einen vergleichbaren
Ausschnitt des Kleinhirns. Die Mäuse wurden unter Betäubung mit den folgenden Substanzen
perfundiert: PFA (4%ige gepufferte Paraformaldehyd Lösung), PBS (Phosphate buffered
saline), RNA later ('RNAlater' (Ambion) kommerzielle RNA stabilisierende Lösung),
10% sucrose (eine 10%ige Sucrose Lösung in PBS), 10% Glycerol/1% DMSO (eine 10%ige
Glyzerin und 1%ige DMSO Lösung in PBS). Anschliessend wurden die Gehirne entnommen
und Gefrierdünnschnitte (10 &mgr;m) hergestellt. Lediglich die Perfusion mit PFA
führte zu einer zellulären Fixierung des Fluoreszenzsignals, nach Perfsusion mit
den anderen Substanzen konnte keine klare zelluläre Struktur detektiert werden.
2: Die Funktionalität des GFP Proteins
ist nach einem Einfrier-Auftau Zyklus nicht dramatisch reduziert
Gleiche Mengen eines Extraktes von pEGFP/C1-Plasmid (BD Biosciences) transfizierten
HeLa Zellen wurden in Anwesenheit verschiedener Konzentrationen von Sucrose (0%ige,
10%ige bzw. 30%ige Lösung in PBS) ein- oder zweimalig eingefroren und wieder aufgetaut.
Anschließend wurde die relative GFP-Fluoreszenz spektrometrisch bestimmt (Anregung
bei 488 nm, Emission bei 515 nm). Durch einen Einfrier-Auftauzyklus wird die GFP-Fluoreszenz
nicht vermindert, nach einem zweiten Einfrier-Auftauzyklus ist die GFP-Fluoreszenz
um etwa 20% vermindert, der Verlust an Fluoreszenz kann durch eine kryoprotektive
10%ige Sucrose-Lösung aufgehoben werden. Diese Ergebnisse zeigen, dass die Funktionalität
des GFP-Proteins durch einen Gefriervorgang nicht beeinträchtigt ist.
3: Das Fluoreszenzsignal membran-assozierter
EGFP Varianten nach ethanolischer Fixierung und Trocknung
Die Expressionsplasmide pEGFP-C1, pEGFP-F und pTM-EGFP wurden durch Elektroporation
in COS1 Zellen transfiziert, 36 h nach Transfektion wurden die Zellen sowohl mit
einer 4%igen PBS-gepufferten Paraformaldehyd-Lösung (PFA) und einer 70%igen Ethanol
(70% EtOH) fixiert. Die Zellen wurden luftgetrocknet und fluoreszenzmikroskopisch
analysiert. Nach PFA Fixierung konnte für jede GFP-Variante eine starke zytoplasmatische
bzw. membrangebundene Fluoreszenz beobachtet werden. Nach Fixierung mit 70% EtOH
konnte mit der zytosolischen GFP-Variante (EGFP) kein Signal detektiert werden,
die Signale der membran-assoziierten GFP-Varianten (EGFP-F und TM-EGFP) waren deutlich
reduziert und die Morphologie des Signals stark verändert.
4: Das Fluoreszenzsignal nukleär lokalisierten
EYFP nach ethanolischer Fixierung und Trocknung bzw. Rehydrierung
HeLa-Zellen wurden mit Lipofektamin 2000 (Invitrogen) nach den Angaben des Herstellers
und dem für ein Zellkern lokalisiertes Enhanced Yellow Fluorescent Protein (EYFPnuc)
kodierendes Expressionsplasmid pEYFP-nuc transfiziert. 36 h nach Transfektion wurden
die Zellen entweder mit PBS gewaschen oder mit Azetone (Acetone), einer 70%igen
Ethanol Lösung (70% EtOH) oder einer 4%igen PBS-gepufferten Paraformaldehyd-Lösung
(PFA) fixiert, getrocknet (dry) und ein Teil des Ansatatzes wieder rehydriert (wet).
Anschließend wurden die Präparate fluoreszenzmikroskopisch analysiert. Das nukleär
lokalisierte EYFP ist sowohl nach einer Fixierung mit Aceton als auch mit Ethanol
deutlich im Kern lokalisierbar. Nach Rehydrierung kommt es zu einem Verlust des
Signals nach alkoholischer Fixierung.
5: Erhalt der Morphologie des Fluoreszenzsignals
nukleär lokalisierten EYFP nach ethanolischer Fixierung und einem Einfrier- bzw.
Auftauzyklus.
HeLa-Zellen wurden mit Lipofektamin 2000 (Invitrogen) nach den Angaben des Herstellers
und dem für ein Zellkern lokalisiertes Enhanced Yellow Fluorescent Protein (EYFPnuc)
kodierendes Expressionsplasmid pEYFP-nuc transfiziert. 36 h nach Transfektion wurden
die Zellen mit PBS gewaschen, getrocknet und für 12 h bei –80°C gelagert.
Ein Teil der so behandelten Zellen wurde anschließend mit einer 70%igen Ethanol
Lösung (70% EtOH) fixiert. Das nukleär lokalisierte EYFP Fluoreszenzsignal ist sowohl
nach einem Einfrier- Auftauzyklus erhalten als auch nach einer nachfolgenden ethanolischen
Fixierung.
6: RNA Isolation aus Gewebeschnitten
nach Trocknung ohne Fixation Gezeigt ist die mit einem Bioanalyzer (Agilent) nach
Angaben des Herstellers
durchgeführte Analyse der Qualität der Gesamt RNA, die aus jeweils einem Gefrierdünnschnitt
(10 &mgr;m) des Gehirns einer adulten Maus isoliert wurde. Dazu wurde die Maus betäubt,
das Gehirn wurde entnommen und auf Trockeneis eingefroren. Anschließend wurden Gefrierdünnschnittte
von 10 &mgr;m Dicke hergestellt und unter Vakuum getrocknet. Die RNA Isolation mit
Trizol (Sigma) erfolgte nach Angaben des Herstellers und wurde sofort nach Trocknung
(0h) bzw. 1h, 2h, 3h und 4h nach Trocknung durchgeführt. Der RNA wurde durch Präzipitation
aufkonzentriert und die Hälfte mit dem Bioanalyzer (Agilent) analysiert. Jede Präparation
wurde doppelt durchgeführt. Die Integrität der 28S rRNA (28S) und der 18S rRNA (18S)
Banden zeigt die Qualität der isolierten Gesamt RNA an.
7: Vorgeschlagene Nukleinsäurekonstrukte
zum Einbau in einen rekombinativen Vektor, der zur Herstellung eines transgenen,
nicht-menschlichen Säugetiers verwendet werden kann.
(a) Thy-1 Minigen pTSC 2.1-EYFPnuc: „Prom" steht für Promotor, „ORF"
steht für open reading frame (offenes Leseraster), „tg" steht für Transgen
(b) ROSA26 oder beta-Aktin KI allele ROSA26 (oder beta-Aktin-)-STOP-EYFPnuc:
„Prom" steht für Promotor, „KI" steht für „knock-in" „PGKneo"
bezeichnet das Neomycin-Phosphotransferasegen (verleiht Resistenz gegen Neomycin)
unter Kontrolle des Phosphoglyceratkinase-1-Promotors, EYFPnuc bezeichnet das Gen
für nukleär lokalisiertes „enhanced yellow fluorescent protein", pA steht
für Polyadenylierungssignal.
(c) ROSA26 oder beta-Aktin KI allele ROSA26 (oder beta-Aktin-)-STOP-EYFPnuc:
„Prom" steht für Promotor, „PGKneo" bezeichnet das Neomycin-Phosphotransferasegen
unter Kontrolle des Phosphoglyceratkinase-1-Promotors, EYFPnuc bezeichnet das Gen
für nukleär lokalisiertes „enhanced yellow fluorescent protein", CRE bezeichnet
die für die cre-Rekombinase kodierende Nukleinsäure, pA steht für Polyadenylierungssignal.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Beispiele näher erläutert:
Beispiel 1: Die Herstellung von Gefrierdünnschnitten führt
zum Verlust der Markierung definierter Zelltypen nach transgener Expression zytoplasmatischen
EGFP
Es wurden Gefrierdünnschnitte und Vibratomschnitte von Gehirnen transgener
Mäuse hergestellt, die das Enhanced Green Fluorescent Protein (EGFP) sowohl unter
der Kontrolle des GFAP-Promoters in Astrozyten und unter der Kontrolle des CamKII-Promoters
in Neuronen des Gehirns exprimieren. Dazu wurden die Gehirne adulter Tiere entnommen
und sagittal in zwei vergleichbare Hälften geteilt. Eine Gehirnhälfte wurde auf
Trockeneis eingefroren, die andere wurde für 3 h in einer 4%igen neutral gepufferten
Paraformaldehyd (PFA)-Lösung inkubiert. Nachfolgend wurden von den tiefgefrorenen
Gehirnen mit einem Cryostat der Firma Leica Gefrierdünnschnitte hergestellt (10
&mgr;M). Von dem mit PFA fixierten Gehirnen wurden mit einem Vibratom der Firma
Leica ebenfalls Dünnschnitte hergestellt (30 &mgr;M). Zur Analyse wurden die Schnitte
mit einem Fluoreszenzmikroskop (Firma Leica) und EGFP kompatiblen Fluoreszenzfiltern
analysiert. Es zeigte sich, dass ein klar zellulär fixiertes Fluoreszenzsignal nur
in den PFAbehandelten Schnitten sichtbar war. Die Fluoreszenz in den gefriergeschnittenen
Präparaten war lediglich als diffuses Signal im Schnitt detektierbar (siehe
1). Nach verlängerter Lagerung der Gefrierschnitte
bei –70°C war kein Fluoreszensignal mehr zu detektieren. Diese Beobachtungen
lassen sich vermutlich durch das Diffundieren der löslichen EGFP Proteine nach Membranschädigungen
durch das Einfrieren und nachfolgende Schneiden erklären. Um die Gewebeschädigungen
durch Einfrieren zu verhindern, wurden nachfolgend transgene Mäuse mit kryoprotektiven
Substanzen (gepufferte Sucrose, Glyzerin/DMSO Lösungen in verschiedenen Konzentrationen
und Zusammensetzungen) perfundiert. In keinem Fall konnte der gefrierverursachte
Verlust der zellspezifischen Markierung aufgehoben werden (s. 1).
Beispiel 2: Charaktersisierung von GFP-Varianten, die mit
den Bedingungen zur Mikrodissektion kompatibel sind
Folgende Varianten- des Green Fluorescent Protein oder spektral verwandter
Derivate wurden zur Analyse der Kryostabilität und Signalresistenz gegenüber alkoholischen
Fixationsmitteln nach transienter Expression in COS1 und HeLa-Zellen getestet (3,
4, 5):
Die Expressionsplasmide pEGFP/C1, pEGFP/N1, pEGFP-F, pEYFPmem, pEYFP-Golgi,
pEYFP-ER, pEYFPnuc sind bei der Firma Clontech kommerziell erhältlich. Die Plasmide
pTM-EGFP und pEYFP-lamB1 wurden wie folgt als Fusionskonstrukte des offenen Leserasters
von EGFP bzw. EYFP hergestellt:
pTM-EGFP: EGFP wurde an den C-terminus eines synthetischen Membranproteins (Signalsequenz
und Transmembrandomäne des PDGF-R alpha) kloniert.
pEYFP-lamB1: EYFP wurde an den C-terminus des Kernporteins lamin B1 der Maus kloniert.
Die Expression in eukaryontischen Zellen wurde bei allen Konstrukten
durch den humanen CMV-Promoter vermittelt.
Die Fluoreszenssignale aller subzellulär lokalisierten oder membran
gebundenen Varianten blieb nach Trocknung bzw. alkoholischer Fixierung (70% Ethanol)
ohne Einbettung erhalten (4 und 5).
Das kernlokalisierte EYFP zeigte den besten Erhalt der Gesamtfluoreszenz und Vergleichbarkeit
mit der ursprünglichen Verteilung in der Zelle, selbst nach einem zusätzliche Einfriervorgang
(5).
Beispiel 3: RNA Isolation aus Gewebeschnitten nach Trocknung
ohne Fixation
Gängige Verfahren zur Isolierung von Zellmaterial aus Gewebeschnitten
beruhen entweder auf PFA- oder alkoholisch-fixierten Präparate. PFA-fixiertes Material
ist für die Isolation von z.B. intakter RNA höchster Qualität vollkommen ungeeignet.
Alkoholische Fixierung erlaubt zwar die Isolation intakter RNA, bei der Analyse
der relativen Stärken der Fluoreszenzsignale zellulär fixierter ergab sich jedoch
ein deutlicher Verlust an Signalstärke. In den nachfolgend beschriebenen Experimenten
wurde analysiert ob aus getrockneten, unfixierten Gefrierdünnschnitte von Gehirngewebe
vollständig intakte RNA isoliert werden kann. Dazu wurden Gehirngewebe-Gefrierdünnschnitte
von 10 &mgr;m an einem Kryostaten hergestellt und auf Glasobjektträger aufgezogen
und unmittelbar im Vakuum getrocknet. Die Schnitte wurden zu verschiedenen Zeiten
nach Trocknung (bis zu 4 Stunden) mit 200 &mgr;l Trizol-Lösung (Sigma) überlegt.
Die Trizol Lösung führte zu einer sofortigen Solubilisierung des Gewebes. Das Lösungsgemisch
wurde in ein Reaktionsgefäß überführt und die RNA wurde entsprechend der Herstellerangaben
isoliert. Ein Aliquot der gewonnen Gesamt-RNA wurde auf einem Bioanalyzer (Agilent)
analysiert (6). Die vollständige Integrität der RNA
lässt sich an der Schärfe der 18S-rRNA und 28S-rRNA Banden erkennen und ist nicht
von verlängerten Lagerungszeiten bis zu vier Stunden beeinflußt (6).
Beispiel 4: Experimentelles Vorgehen zur Markierung und
Isolation definierter Zelltypen in vivo
Aus den Analysen der Kompatibilität der Markierung durch zellulär
fixierte Derivate des Green Fluorescent Proteins (GFP) und der Isolation intakter
RNA aus unfixierten Schnitten ergibt sich folgende Strategie zur komplexen Analyse
zelltypspezifischer Genexpression mit z.B. Transkriptomics- oder Proteomics Methoden:
– Die Markierung definierter Zelltypen durch transgene Expression subzellulär
fixierter GFP-Varianten in Tieren. Kernlokalisierte GFP-Varianten werden hier bevorzugt,
wegen des besten Erhaltes der Fluoreszenz nach Trocknung und der klar definierten
Morphologie der Struktur. Die Zelltypspezifität lässt sich durch die Verwendung
zelltypspezifischer Kontrollelemente steuern.
– Herstellung von Gefrierdünnschnitten, Trocknung
– Visualisierung und Charakterisierung des gewünschten Zelltyps durch
Fluoreszenzmikroskopie und eventuell durch Gegenfärbungen in benachbarten Schnittpräparaten.
– Isolation der definierten Zelltypen durch Mikrodissektion
– Gewebeaufschluss und z.B. RNA- bzw. Proteinisolation
– Falls notwendig und möglich, Amplifikation des biologischen Materials
(z.B. RNA)
– Analyse der Zusammenstzung biologisch relevanter Moleküle in den definierten
Zelltypen durch z.B. Microarrays oder andere Technologien.
Anspruch[de]
Verfahren zur in vivo-Markierung eines definierten Zelltyps innerhalb
eines Gewebeverbands, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren das zelltypspezifische
Exprimieren mindestens einer für ein subzellulär lokalisiertes Autofluoreszenzprotein
kodierenden Nukleinsäure in einem transgenen, nichtmenschlichen Säugetier umfasst,
wobei die Nukleinsäure die folgenden Nukleinsäuresequenzen enthält:
(a) einen zelltypspezifischen Promotor,
(b) eine Nukleinsäuresequenz, die für ein Autofluoreszenzprotein kodiert und mit
dem Promotor funktional verbunden ist, und
(c) eine Nukleinsäuresequenz, die für eine Aminosäuresequenz kodiert, welche eine
subzelluläre Lokalisation des Autofluoreszenzproteins bewirkt, wobei die Nukleinsäuresequenz
aus (c) sich am 3'-Ende, am 5'-Ende oder innerhalb der Nukleinsäuresequenz aus (b)
befinden kann.
Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nukleinsäuresequenz
aus (c) für eine Aminosäuresequenz kodiert, welche die Lokalisation des Autofluoreszenzproteins
in/an einer zellulären Membran, in/an einer Organelle, und/oder an Zellfilamenten
bewirkt.
Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Aminosäuresequenz eine Transmembranregion, ein Lokalisierungssignal für eine Organelle,
und/oder die Konsensussequenz für Farnesylierung, Myristoylierung, Geranylgeranylisierung
oder Palmitoylierung darstellt.
Verfahren gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Organelle das Endoplasmatische Retikulum, Mitochondrien, Golgi-Apparat, Endosomen,
Peroxisomen und den Kern umfasst.
Verfahren gemäß einer der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der zelltypspezifische Promotor die Promotoren beta-Aktin, GFAP, ROSA26, Gad1,
Prnp, CaMKII, Thy-1, Thy-2, UBC, endogene IL-4-regulatorische Elemente, Cnp1, PLP,
DBH, Epas-1, Mt-1, Nes, PAI-1, rtTA/tTA-responsives Element, Zfy-1 und -2, TIMP3,
Wnt1, Maf und Foxd1 umfasst.
Verfahren gemäß einer der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass der Gewebeverband Gehirngewebe ist.
Nukleinsäure, kodierend für ein subzellulär lokalisiertes Autofluoreszenzprotein,
welche die Nukleinsäuresequenzen (b) und (c) gemäß Anspruch 1, wie sie in den Ansprüchen
2 bis 5, definiert sind und einen Promotor enthält.
Nukleinsäure gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet dass der Promotor
zelltypspezifisch ist.
Expressionsvektor, der die Nukleinsäure aus Anspruch 7 oder 8 enthält.
Verfahren zur Herstellung eines transgenen, nicht-menschlichen Säugetiers,
welches ein für ein Autofluoreszenzprotein kodierendes Transgen trägt, wobei das
Verfahren die chromosomale Inkorporierung einer wie in Anspruch 7 definierten Nukleinsäure
in das Genom des Säugetiers umfasst.
Transgenes, nicht-menschliches Säugetiers, welches ein für ein subzellulär
lokalisiertes Autofluoreszenzprotein kodierendes Transgen trägt, hergestellt durch
ein wie in Anspruch 9 definiertes Verfahren.
Transgenes, nicht-menschliches Säugetiers, welches ein für ein Autofluoreszenzprotein,
das in/an einer zellulären Membran, in/an einer Organelle, und/oder an Zellfilamenten
lokalisiert ist, kodierendes Transgen trägt.
Transgenes, nicht-menschliches Säugetiers gemäß Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass das Säugetier ein in/an einer Organelle lokalisiertes Autofluoreszenzprotein
kodierendes Transgen trägt.
Transgenes, nicht-menschliches Säugetiers gemäß Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Organelle der Zellkern ist.
Transgenes, nicht-menschliches Säugetiers nach einem der Ansprüche
11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um ein Nagetier, insbesondere eine
Maus handelt.
Verfahren zur Erstellung eines Expressionsprofils eines definierten
Zelltyps innerhalb eines Gewebeverbands, wobei das Verfahren die folgenden Schritte
umfasst:
(a) Bereitstellen eines, wie in einer der Ansprüche 11 bis 15 definierten, transgenen,
nicht-menschlichen Säugetiers,
(b) Isolieren des Gewebeverbands, das den gewünschten, markierten Zelltyp enthält,
aus dem transgenen Säugetier aus a) und
(c) qualitatives und/oder quantitatives Messen der nachzuweisenden, biologischen
Moleküle des markierten Zelltyps im Vergleich mit geeigneten Referenzproben.
Verwendung einer wie in Anspruch 7 oder 8 definierten Nukleinsäure
zum Nachweis eines definierten Zelltyps innerhalb eines Gewebeverbands, wobei der
Gewebeverband aus einer transgenen Maus stammt.
Verwendung gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Nachweis
die Präparation von Gefrierdünnschnitten und Vereinzelung des Zelltyps durch Mikrodissektion
umfasst.
Verwendung einer wie in Anspruch 7 oder 8 definierten Nukleinsäure
zur Erstellung eines Expressionsprofils eines definierten Zelltyps innerhalb eines
Gewebeverbands, wobei der Gewebeverband aus einem transgenen, nichtmenschlichen
Säugetier stammt.
Verwendung eines transgenen Säugetiers, das ein für ein subzellulär
lokalisiertes Autofluoreszenzprotein kodierendes Transgen trägt, zum Nachweis eines
definierten Zelltyps innerhalb eines Gewebeverbands, wobei der Gewebeverband aus
besagtem transgenen, nicht-menschlichen Säugetier stammt.
Verwendung gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Nachweis
die Präparation von Gefrierdünnschnitten und Vereinzelung des Zelltyps durch Mikrodissektion
umfasst.