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Dokumentenidentifikation DE19706136B4 03.03.2005
Titel Vorrichtung, die auf die Zündung einer Kernfussion abzielt
Anmelder Gangkofner, Max, 94227 Zwiesel, DE
Erfinder Gangkofner, Max, 94227 Zwiesel, DE
Vertreter Hammonds Rechtsanwälte Patentanwälte, 80539 München
DE-Anmeldedatum 22.01.1997
DE-Aktenzeichen 19706136
Offenlegungstag 23.10.1997
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 03.03.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 03.03.2005
IPC-Hauptklasse G21B 1/00

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die auf die Zündung einer Kernfusion abzielt und die im Falle einer erfolgreichen Zündung eine Reaktionswärmeabfuhr und einen kontinuierlichen Betrieb erlaubt.

Es ist allgemein bekannt, eine Kernfusion durch Laserbeschuss zu erreichen. So wird beispielsweise in der DE 25 44 043 beschrieben, dass ein Brennstoffträgerhohltropfen durch Laserbeschuss zur Zündung gebracht wird, wobei die durch die Kernfusion auftretende überschüssige Wärmeenergie durch das den Brennstoffträgerhohltropfen umgebende Wasserbad aufgenommen und eventuell zur Energiegewinnung bzw. Stromerzeugung umgewandelt wird. Hierzu wird ein Brennstoffträgerhohltropfen in das Zentrum eines kugelförmigen Fusionsgefäßes eingeschossen. Sobald sich der Brennstoffträgerhohltropfen im Zentrum des Fusionsgefäßes befindet, welches mit der Schnittlinie bzw. Schnittpunkt der einzelnen Laserstrahlen übereinstimmt, wird die Fusion gezündet.

Sowohl die Herstellung bzw. Bereitstellung des Brennstoffträgerhohltropfens als auch die Zeitabstimmung, wann die Zündung zu erfolgen hat, erweist sich als äußerst schwierig. Zum einen ist der Zündzeitpunkt abhängig von der Strömungsgeschwindigkeit des Brennstoffträgerhohltropfens im Wasserbad. Zum anderen ist der Zündzeitpunkt abhängig von der Übereinstimmung des Schnittpunktes der Laserstrahlen mit der Position des Brennstoffträgerhohltropfens im Fusionsgefäß. Darüber hinaus wird durch den Umstand, dass sich der Brennstoffträgerhohltropfen unmittelbar im Wasserbad befindet, die von der Fusionsreaktion erzeugte Wärmeenergie ständig – auch während des Fusionsvorgangs als solchem – an das Wasserbad abgegeben, so dass, bis die Zündung erfolgen kann, eine höhere Energie verwendet wird. Ferner sind die Einsatzmöglichkeiten der für die Zündung heranzuziehenden Laser beschränkt, da für die Zündung gewährleistet werden muss, dass die Laserstrahlen nicht von dem Wasserbad absorbiert werden, weil sonst eine Zündung der Kernfusionsreaktion von vornherein unterbunden wäre.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die oben aufgeführten Nachteile zu umgehen, und eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der der Zündvorgang für eine Kernfusion präzise eingestellt werden kann.

Gelöst werden diese Aufgaben mit den Merkmalen des Anspruchs 1.

Erfindungsgemäß wird das das Fusionsmaterial enthaltende Fusionsgehäuse von einem weiteren Fusionsraum umgeben, welcher wiederum ein Arbeitsmittel in Form von Wasser zur Wärmeabfuhr enthält. Ferner werden die Laserstrahlen der Laser über in das Fusionsgefäß hineinragende Laserstäbe geführt und direkt auf das Fusionsmaterial gerichtet. Mit dieser Maßnahme wird der Vorteil erreicht, dass durch das zusätzliche Fusionsgehäuse, an dem die Laserleitstäbe vorgesehen sind, das Fusionsmaterial von den Arbeitsmitteln getrennt wird, und insbesondere außerhalb des für die Zündung vorgesehenen Bereiches im Kernfusionsreaktor vorbereitet bzw. funktionsgerecht ausgerichtet werden kann. Dadurch ist eine exakte Lagepositionierung des Fusionsmaterials im Verhältnis zu den Laser bzw. Laserleitstäben möglich. Durch die räumliche Trennung des Arbeitsmittels von dem Fusionsmaterial aufgrund des Fusionsgehäuses wird erreicht, dass auf das Absorptionsverhalten des Arbeitsmittels keine Rücksicht genommen werden muss, und somit das Einsatzgebiet auf die verschiedenartigen Lasertypen erweitert werden kann.

Auch ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, eine Abhängigkeit von der Strömungsgeschwindigkeit bzw. Verwirbelung des Arbeitsmittels – wie es im bekannten Fall vorliegt – nicht mehr gegeben. Durch das Vorhandensein eines Fusionsgefäßes wird erfindungsgemäß eine Trennung zwischen dem die Wärme aufnehmenden Arbeitsmittel und dem Fusionsmaterial herbeigeführt, so dass die von den Lasern zur Verfügung gestellte Zündenergie effektiv zur Zündung herangezogen werden kann, ohne dass vorher – wie im bekannten Fall – das Fusionsmaterial durch das Arbeitsmittel abgekühlt wird, wodurch somit effektiv eine höhere Zündenergie benötigt werden würde.

Erfindungsgemäß wird aufgrund der zeitlichen Abfolge eine Zeitverzögerung zwischen dem Zündzeitpunkt und der Wärmeabfuhr aufgrund des Arbeitsmittels dadurch erreicht, dass das Fusionsgefäß vernichtet wird. Aufgrund dieser Zeitverzögerung wird erreicht, dass der Fusionsvorgang vollständig abgeschlossen wird, bevor die Wärmeaufnahme durch das Arbeitsmittel erfolgt.

Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.

Wird vorzugsweise der Kernfusionsreaktor mit einer Transporteinheit vorgesehen, die das Fusionsgehäuse in den Fusionsraum einbringt, so kann gewährleistet werden, dass der Kernfusionsreaktor kontinuierlich arbeitet und eine kontinuierliche Wärme zur Energieerzeugung zur Verfügung stellt.

In vorteilhafter Weise wird die Transporteinheit so ausgestaltet, dass neben einer Aufzugsanlage auch ein Förderband vorgesehen ist. Das Förderband dient dazu, das Fusionsgehäuse samt beweglichem Teil der Aufzugsanlage aus einer Wärmekammer herauszuführen und in der Aufzugsanlage zu positionieren, in der dann das bewegliche Teil samt Fusionsgehäuse in den Fusionsraum eingeführt wird. Sobald die Fusion erfolgt ist, wird das bewegliche Teil der Aufzugsanlage aus dem Fusionsraum geführt und über ein eventuell weiteres Förderband erneut in die Wärmekammer befördert, in der dann ein weiteres Fusionsgehäuse samt Fusionsmaterial präpariert werden kann. Dadurch wird gewährleistet, dass ein kontinuierliches Arbeiten des Kernfusionsreaktors gegeben ist.

Damit der Energieverlust des erwärmten Arbeitsmittels nicht allzu groß wird, ist es von Vorteil, dass Mittel zur Stromerzeugung im Kernfusionsreaktor vorgesehen sind.

Wird das Fusionsgehäuse gemäss Anspruch 4 kegelförmig mit einer kreisförmigen Grundfläche ausgebildet, so ist gewährleistet, dass in Überkopflage das Fusionsmaterial sicher in der Kegelspitze gehalten wird. Ferner sind in der Grundfläche Durchlässe für die Laserstäbe vorgesehen, welche kreisförmig angeordnet sein können.

Wird gemäss Anspruch 5 das Fusionsgehäuse kugelförmig ausgebildet, wobei im Zentrum der Kugel das Fusionsmaterial vorgesehen ist, wird erreicht, dass eine Rundumbestrahlung mit Laserstrahlen möglich ist.

Wird hingegen das Fusionsgefäß gemäss Anspruch 6 als ein Doppelkegelstumpf mit kreisförmiger Grundfläche ausgebildet, so können einerseits die Vorteile einer Zentrierung des Fusionsmaterials in der Ebene der abgeflachten Kegelspitzen erfolgen. Andererseits kann dennoch eine beidseitige Bestrahlung durch die Laserstrahlen erfolgen.

Wird das Kernfusionsgehäuse gemäss Anspruch 7 mindestens doppelwandig ausgebildet, so kann mit dieser Maßnahme die Zeitverzögerung, bis das Arbeitsmittel in das Fusionsgehäuse eindringt, gesteuert bzw. eingestellt werden.

Werden die Laser in das bewegliche Teil der Aufzugsanlage integriert, so ist die Möglichkeit gegeben, dass lediglich das Fusionsgehäuse mit den Laserleitstäben sowie lediglich die Energieversorgung zu den einzelnen Lasern erneuert werden muss.

Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass das Fusionsgehäuse aus Quarzglas, Normalglas, Porzellan, Keramik, Schamotte, Silikamaterial, Holz oder Metall gebildet wurde. Auch kann ein anderes geeignetes Material verwendet werden.

Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Fusionsgehäuse und die Laserleitstäbe aus gleichem Material gebildet sind, da insbesondere beim Verschmelzen des Fusionsgehäuses und der Laserleitstäbe keine Verunreinigung durch das andere Material erfolgt.

Wird zur Stromerzeugung eine Dampfturbine herangezogen, so kann der Wärmetransport aufgrund der Verdampfung des Arbeitsmittels auf einfache Weise zur Turbine ermöglicht werden.

Unter Bezugnahme auf die einzelnen Figuren soll im folgenden die Wirkungsweise der Erfindung näher erläutert werden:

1 zeigt eine Gesamtübersicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung;

2 zeigt eine vergrößerte Darstellung des Fusionsgehäuses samt Laserleitstäben sowie dem unteren Teil der Aufzugsanlage; im oberen Teil ist eine Draufsicht von oben entlang der Schnittlinie II gezeigt;

3 entspricht einer weiteren Ausführungsform des Fusionsgehäuses;

4 entspricht einer weiteren Ausführungsform des Fusionsgehäuses;

5 entspricht einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung.

In 1 wird mit der Bezeichnung 1 ein Fusionsmaterial gekennzeichnet, das in einem Fusionsgehäuse 2 eingebracht ist. Gemäss dieser Ausführungsform ist das Fusionsgehäuse kegelförmig mit kreisförmiger Grundfläche dargestellt, welche in Überkopflage das Fusionsmaterial in der Spitze aufgenommen hat. In 1 ist ferner eine Aufzugsanlage 11 gezeigt, in der ein bewegliches Teil 18 vorgesehen ist, an dem das Fusionsgehäuse 2 befestigt ist, wobei Laserleitstäbe 3A in das Fusionsgehäuse hineinragen.

Ferner ist erkennbar, dass in der untersten Stellung der Aufzugsanlage 11 das Fusionsgehäuse samt Fusionsmaterial in das Arbeitsmittel eingeführt ist, welches in dem Fusionsraum 5 gelagert ist. Darüber hinaus ist in 1 zu erkennen, dass der Fusionsraum 5 trichterförmig ausgebildet ist, wobei bodenseitig ein Auslaß vorgesehen ist, der zu einer Entsorgungsanlage 9 führt. Um das Arbeitsmittel zu erneuern, ist am oberen Rand des Fusionsraums 5 ein Ventil 10 vorgesehen, welches mit einem Absetzbecken 7 verbunden ist. Das Absetzbecken 7 enthält eine Dusche 19, welche verbrauchtes Arbeitsmittel abkühlt und zur Wiederverwendung in dem Absetzbecken 7 lagert. Ferner enthält das Absetzbecken ein Ventil 10, welches zum Nachfüllen des Arbeitsmittels geöffnet werden kann.

Aus der 1 ist ebenfalls zu erkennen, dass das Absetzbecken 7 sowohl die Aufzugsanlage 11 als auch die Wärmekammer 8 umschließt. Die Wärmekammer 8 ist über ein Förderband 12 mit der Aufzugsanlage 11 verbunden. Die Wärmekammer 8 dient dazu, das bewegliche Teil 18 der Aufzugsanlage 11 samt Laseranlage 13 und das Fusionsgehäuse 2 samt Fusionsmaterial 1 auf die Temperatur des Arbeitsmittels vorzuwärmen.

Wird vorzugsweise Deuterium bzw. Tritium als Fusionsmaterial verwendet, so ist zusätzlich ein Heliumaustritt 17 für die Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Helium im oberen Bereich des Fusionsraums vorgesehen. Ebenso ist am oberen Ende des Fusionsraums ein Austritt 15 vorgesehen, der über ein Dosiergerät 16 verdampftes Arbeitsmittel, vorzugsweise Wasserdampf, in eine Turbine 6 eintreten lässt.

Die Funktionsweise der gemäß 1 dargestellten Vorrichtung erfolgt folgendermaßen.

In der Wärmekammer wird das bewegliche Teil 18 der Aufzugsanlage 11 samt Laseranlage 13 auf die Arbeitstemperatur des Arbeitsmittels vorgewärmt. Bei Erreichen der erforderlichen Temperatur wird das bewegliche Teil 18 der Aufzugsanlage 11 über das Förderband 12 in die Aufzugsanlage 11 geführt. Dann wird das bewegliche Teil 18 der Aufzugsanlage soweit nach unten gelassen, bis das Fusionsgehäuse 2 samt Fusionsmaterial 1 von dem Arbeitsmittel umgeben wird. In dieser Stellung ist es möglich, die Laseranlage samt dem einzelnen Laser über einen Elektroanschluss 4 mit einer Stromversorgung zu verbinden, wobei dann das Fusionsmaterial durch Laserbeschuss zum Zünden gebracht wird. Bei erfolgter Zündung wird aufgrund der Wärmeentwicklung das Fusionsgehäuse samt den Laserleitstäben 3A vernichtet bzw. es verschmilzt. Die Wärme wird dann von dem Arbeitsmittel, vorzugsweise Wasser, aufgenommen, wobei sich aufgrund der Erwärmung ein Dampf bildet, der über den Austritt 15 einer Turbine 6 zugeführt wird. Nach erfolgter Zündung wird dann das bewegliche Teil 18 samt Laseranlage durch die Aufzugsanlage 11 nach oben befördert und das Förderband 12 in die Wärmekammer 8 eingebracht, in der dann ein bereits bereitstehendes Fusionsgehäuse mit weiterem Fusionsmaterial erneut angehängt wird. Von diesem Zeitpunkt ab wird der Vorgang von neuem wiederholt.

Es ist auch ebenso denkbar, dass das Bereitstellen eines weiteren Fusionsgehäuses und der Zündvorgang parallel verlaufen.

2 zeigt in einem vergrößerten Maßstab die Situation, in der das Fusionsgehäuse 2 samt Fusionsmaterial 1 von dem Arbeitsmittel umgeben ist. Deutlich ist in dieser Darstellung zu erkennen, dass die Laseranlage 13 in dem beweglichen Teil 18 der Aufzugsanlage 11 vollständig integriert ist. Vorzugsweise ist das bewegliche Teil 18 ein feuerfestes Material bzw. Feuerfestmaterial. Im oberen Teil der 2 ist die Draufansicht der Laseranordnung in dem beweglichen Teil 18 skizziert, wobei deutlich zu erkennen ist, dass die einzelnen Laser sternförmig angeordnet sind.

In 3 ist eine weitere Ausführungsform für den Kernfusionsreaktor dargestellt, der eine weitere Ausgestaltung eines Fusionsgehäuses zeigt. Deutlich ist zu erkennen, dass das Fusionsgehäuse im Querschnitt rund ist bzw. vorzugsweise kugelförmig ausgerichtet ist, so dass die Laser samt Laserleitstäbe zentralsymmetrisch um das Fusionsmaterial 1 angeordnet sind.

In 4 ist eine weitere Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung präsentiert, wobei das Fusionsgehäuse 2 als Doppelkegelstumpf dargestellt ist, in dessen Ebene der abgeflachten Spitze des Kegels das Fusionsmaterial 1 angeordnet ist. Wie aus 4 zu entnehmen ist, bedarf es für diese Ausgestaltung einer Abänderung des beweglichen Teils 18. Wie in der Seitendarstellung im rechten Teil der 4 dargestellt wird, ist eindeutig zu erkennen, dass erneut die Laserleitstäbe zentralsymmetrisch angeordnet sind.

Gemäß 5 wird eine weitere Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung präsentiert, wobei zur Erhöhung der Effektivität eine Art Doppelkernfusionsreaktor dargestellt ist, der mit höherer Effizienz arbeitet.

Es ist aber ebenso denkbar, mehr als zwei Aufzuganlagen in einem Kernfusionsreaktor zu integrieren, um die Effizienz noch höher zu steigern.

Als besonderer Vorteil ist zu erwähnen, dass das Fusionsgehäuse ein Vakuumgefäß ist. Vorzugsweise wird der Fusionsraum als Wasserbecken ausgebildet, in dem das Vakuumgefäß versenkt wird, wobei das Fusionsmaterial z.B. Deuterium oder Tritium eingeschlossen ist. An diesem Gefäß sind eine genügende Anzahl von Lasern (mindestens 192 Stück) und Laserleitstäbe angebracht. Diese sind notwendig, damit der Laserstrahl durch das Wasser an das Fusionsgefäß geführt werden kann. Die Fusion an sich wird durch einen Stromstoß erzeugt, der die Laser initiiert. Durch die sich ergebende Fusionshitze zerspringt, schmilzt oder verbrennt das Fusionsgefäß, so dass die Energie vom Wasser aufgenommen – gleichmäßig verteilt – und sofort an die Turbine und den Generator zur Stromerzeugung abgegeben wird.

Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird erreicht, dass alle technischen Vorgänge einer Kernfusion zum Zwecke der Stromerzeugung in einem Wasserbad stattfinden können. Ferner wird erreicht, dass die Kernfusion in einem Vakuumgefäß im Wasserbad stattfindet, dass im Vakuumgefäß im Wasserbad Fusionsmaterial z.B. Tritium bzw. Deuterium eingelagert ist, dass das Vakuumgefäß 2 im Wasserbad 5 mit genügend Laser und Laserleitstäben ausgestattet ist, sowie mit einer genügend hohen Stromleistung versorgt ist, dass das Material des Gefäßes so ausgesucht ist, dass es nach der Fusion sofort im Wasserbad schmilzt, zerspringt oder verbrennt, wobei das Fusionsgefäß bzw. Fusionsgehäuse aus Glas, Quarzglas, Schamotte, Metall, Keramik, Porzellan, feuerfestem Material, Holz oder ein anderes geeignetes Material sein kann, dass das Zerspringen des Gefäßes und dadurch das Eindringen des Wassers vor Abschluss des Fusionsvorgangs verhindert wird, wobei es mit mehreren Wandungen ausgestattet werden kann, die mit minimalen Verzögerungen zerspringen, schmelzen oder verbrennen, dass die Kernfusion im Wasserbad durch den Stromstoß initiiert wird, dass die Menge Wasser und die Menge Fusionsmaterials so berechnet ist, dass die sich ergebende Fusionshitze – die vom Wasser sofort aufgenommen und gleichmäßig verteilt wird – auf die Temperatur eines bekannten Siedewasserreaktors gesenkt wird, dass die Menge des Fusionsmaterials so berechnet ist, dass durch eine Zündung soviel Energie frei wird, so dass die gewünschte Menge Energie zum freien Verbrauch und zu einer neuen Zündung zur Verfügung steht, dass, um eine Kontinuität zu erreichen, der Fusionsvorgang in Zeitabständen durch Nachschieben von Vakuumgefäßen mit Hilfe eines Förderbandes und einem Aufzug beliebig oft wiederholt werden kann, dass die Kontinuität auch dadurch erreichbar ist, wenn zwei oder mehrere Fusionsräume erstellt werden, dass das Wasser ohne Verlust sofort an Turbine und Generator z.B. zur Stromerzeugung gegeben werden kann, dass die gleichbleibende Leistung dadurch erreicht wird, dass die Abgabemenge des Wasserdampfes an die Turbine über ein Dosierventil erfolgt, dass über den Generator gesteuert wird, dass der verbrauchte Wasserdampf über eine Wasserdusche abgekühlt und zur Wiederverwertung gelagert wird, dass der verbrauchte Wasserdampf anderer Verwendung zugeführt wird, dass durch die Kernfusion bei der Verwendung von Deuterium keine Radioaktivität anfällt, dass sich der ergebende Abfall problemlos über die Entsorgungsanlage entfernen lässt, dass sich das ergebende Heliumgas nach oben abgelassen und eventuell in Behältern zu einer Verwendung gespeichert wird, dass das Wasserbecken aus Beton an den Innenwänden mit feuerfestem Material, Holzbohlen oder mit einem anderen geeigneten Material ausgelegt ist, dass ein Temperraum durch ein Förderband neu hergerichtetes Fusionsmaterial zur neuen Zündung bereitgestellt und auch die Wassertemperatur erwärmt wird, dass nach dem Zerspringen des Gefäßes die Laseranlage durch eine Aufzugsanlage hochgezogen und zur Wiederverwertung abtransportiert wird, dass der verbrauchte Dampf über eine Wasserdusche in Wasser umgewandelt und in Behälter zur Wiederverwertung gespeichert wird, und dass das Vakuumgefäß direkt an die Laseranlage angebracht ist und dadurch die Laserleitstäbe wegfallen.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung, die auf die Zündung einer Kernfusion abzielt und die im Falle einer erfolgreichen Zündung eine Reaktionswärmeabfuhr und einen kontinuierlichen Betrieb erlaubt, mit:

    • einem Förderband 12,

    • einem Aufzug 11,

    • einem Gehäuse 2, in das Fusionsmaterial 1 eingelagert ist,

    • einer Vielzahl von Laserleitstäben 3a, die in das Gehäuse 2 hineinragen und an dem Aufzug 11 trennbar befestigt sind,

    • einer Vielzahl von Lasern, wobei die Laserstrahlen der Laser 3b über die in das Gehäuse 2 hineinragenden Laserleitstäbe 3a auf das Fusionsmaterial 1 gerichtet sind und

    • einem weiteren Raum 5, der das Gehäuse 2 umgibt, und welcher Wasser zur Wärmeabfuhr enthält,

    wobei das Gehäuse 2 von dem Förderband 12 und dem Aufzug 11 in den Raum 5 gebracht wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Temperraum vorgesehen ist, in dem das Fusionsmaterial erwärmt wird.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Turbine und ein Generator zur Stromerzeugung vorgesehen sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) kegelförmig mit kreisförmiger Grundfläche ausgebildet ist, wobei in der Grundfläche Durchlässe für die Laserleitstäbe (3A) vorgesehen sind, welche kreisförmig angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) kugelförmig ausgebildet ist, in dessen Zentrum das Fusionsmaterial (1) vorgesehen ist, und die Laserleitstäbe (3B) zentralsymmentrisch um das Fusionsmaterial (1) angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) als Doppelkegelstumpf mit kreisförmigen Grundflächen ausgebildet ist und die Laserleitstäbe (3B) kreissymmetrisch angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) mindestens doppelwandig ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Laser in das bewegliche Teil (18) der Aufzuganlage (11) integriert sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) aus Quarzglas, Normalglas, Porzellan, Keramik, Schamotte, Holz oder Metall gebildet ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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