| Dokumentenidentifikation |
DE19706136B4 03.03.2005 |
| Titel |
Vorrichtung, die auf die Zündung einer Kernfussion abzielt |
| Anmelder |
Gangkofner, Max, 94227 Zwiesel, DE |
| Erfinder |
Gangkofner, Max, 94227 Zwiesel, DE |
| Vertreter |
Hammonds Rechtsanwälte Patentanwälte, 80539 München |
| DE-Anmeldedatum |
22.01.1997 |
| DE-Aktenzeichen |
19706136 |
| Offenlegungstag |
23.10.1997 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
03.03.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.03.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
G21B 1/00
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die auf die Zündung
einer Kernfusion abzielt und die im Falle einer erfolgreichen Zündung eine Reaktionswärmeabfuhr
und einen kontinuierlichen Betrieb erlaubt.
Es ist allgemein bekannt, eine Kernfusion durch Laserbeschuss zu erreichen.
So wird beispielsweise in der DE 25 44 043
beschrieben, dass ein Brennstoffträgerhohltropfen durch Laserbeschuss zur Zündung
gebracht wird, wobei die durch die Kernfusion auftretende überschüssige Wärmeenergie
durch das den Brennstoffträgerhohltropfen umgebende Wasserbad aufgenommen und eventuell
zur Energiegewinnung bzw. Stromerzeugung umgewandelt wird. Hierzu wird ein Brennstoffträgerhohltropfen
in das Zentrum eines kugelförmigen Fusionsgefäßes eingeschossen. Sobald sich der
Brennstoffträgerhohltropfen im Zentrum des Fusionsgefäßes befindet, welches mit
der Schnittlinie bzw. Schnittpunkt der einzelnen Laserstrahlen übereinstimmt, wird
die Fusion gezündet.
Sowohl die Herstellung bzw. Bereitstellung des Brennstoffträgerhohltropfens
als auch die Zeitabstimmung, wann die Zündung zu erfolgen hat, erweist sich als
äußerst schwierig. Zum einen ist der Zündzeitpunkt abhängig von der Strömungsgeschwindigkeit
des Brennstoffträgerhohltropfens im Wasserbad. Zum anderen ist der Zündzeitpunkt
abhängig von der Übereinstimmung des Schnittpunktes der Laserstrahlen mit der Position
des Brennstoffträgerhohltropfens im Fusionsgefäß. Darüber hinaus wird durch den
Umstand, dass sich der Brennstoffträgerhohltropfen unmittelbar im Wasserbad befindet,
die von der Fusionsreaktion erzeugte Wärmeenergie ständig – auch während des
Fusionsvorgangs als solchem – an das Wasserbad abgegeben, so dass, bis die
Zündung erfolgen kann, eine höhere Energie verwendet wird. Ferner sind die Einsatzmöglichkeiten
der für die Zündung heranzuziehenden Laser beschränkt, da für die Zündung gewährleistet
werden muss, dass die Laserstrahlen nicht von dem Wasserbad absorbiert werden, weil
sonst eine Zündung der Kernfusionsreaktion von vornherein unterbunden wäre.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die oben aufgeführten Nachteile
zu umgehen, und eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der der Zündvorgang für eine
Kernfusion präzise eingestellt werden kann.
Gelöst werden diese Aufgaben mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Erfindungsgemäß wird das das Fusionsmaterial enthaltende Fusionsgehäuse
von einem weiteren Fusionsraum umgeben, welcher wiederum ein Arbeitsmittel in Form
von Wasser zur Wärmeabfuhr enthält. Ferner werden die Laserstrahlen der Laser über
in das Fusionsgefäß hineinragende Laserstäbe geführt und direkt auf das Fusionsmaterial
gerichtet. Mit dieser Maßnahme wird der Vorteil erreicht, dass durch das zusätzliche
Fusionsgehäuse, an dem die Laserleitstäbe vorgesehen sind, das Fusionsmaterial von
den Arbeitsmitteln getrennt wird, und insbesondere außerhalb des für die Zündung
vorgesehenen Bereiches im Kernfusionsreaktor vorbereitet bzw. funktionsgerecht ausgerichtet
werden kann. Dadurch ist eine exakte Lagepositionierung des Fusionsmaterials im
Verhältnis zu den Laser bzw. Laserleitstäben möglich. Durch die räumliche Trennung
des Arbeitsmittels von dem Fusionsmaterial aufgrund des Fusionsgehäuses wird erreicht,
dass auf das Absorptionsverhalten des Arbeitsmittels keine Rücksicht genommen werden
muss, und somit das Einsatzgebiet auf die verschiedenartigen Lasertypen erweitert
werden kann.
Auch ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, eine Abhängigkeit
von der Strömungsgeschwindigkeit bzw. Verwirbelung des Arbeitsmittels – wie
es im bekannten Fall vorliegt – nicht mehr gegeben. Durch das Vorhandensein
eines Fusionsgefäßes wird erfindungsgemäß eine Trennung zwischen dem die Wärme aufnehmenden
Arbeitsmittel und dem Fusionsmaterial herbeigeführt, so dass die von den Lasern
zur Verfügung gestellte Zündenergie effektiv zur Zündung herangezogen werden kann,
ohne dass vorher – wie im bekannten Fall – das Fusionsmaterial durch
das Arbeitsmittel abgekühlt wird, wodurch somit effektiv eine höhere Zündenergie
benötigt werden würde.
Erfindungsgemäß wird aufgrund der zeitlichen Abfolge eine Zeitverzögerung
zwischen dem Zündzeitpunkt und der Wärmeabfuhr aufgrund des Arbeitsmittels dadurch
erreicht, dass das Fusionsgefäß vernichtet wird. Aufgrund dieser Zeitverzögerung
wird erreicht, dass der Fusionsvorgang vollständig abgeschlossen wird, bevor die
Wärmeaufnahme durch das Arbeitsmittel erfolgt.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
aufgeführt.
Wird vorzugsweise der Kernfusionsreaktor mit einer Transporteinheit
vorgesehen, die das Fusionsgehäuse in den Fusionsraum einbringt, so kann gewährleistet
werden, dass der Kernfusionsreaktor kontinuierlich arbeitet und eine kontinuierliche
Wärme zur Energieerzeugung zur Verfügung stellt.
In vorteilhafter Weise wird die Transporteinheit so ausgestaltet,
dass neben einer Aufzugsanlage auch ein Förderband vorgesehen ist.
Das Förderband dient dazu, das Fusionsgehäuse samt beweglichem Teil der Aufzugsanlage
aus einer Wärmekammer herauszuführen und in der Aufzugsanlage zu positionieren,
in der dann das bewegliche Teil samt Fusionsgehäuse in den Fusionsraum eingeführt
wird. Sobald die Fusion erfolgt ist, wird das bewegliche Teil der Aufzugsanlage
aus dem Fusionsraum geführt und über ein eventuell weiteres Förderband erneut in
die Wärmekammer befördert, in der dann ein weiteres Fusionsgehäuse samt Fusionsmaterial
präpariert werden kann. Dadurch wird gewährleistet, dass ein kontinuierliches Arbeiten
des Kernfusionsreaktors gegeben ist.
Damit der Energieverlust des erwärmten Arbeitsmittels nicht allzu
groß wird, ist es von Vorteil, dass Mittel zur Stromerzeugung im Kernfusionsreaktor
vorgesehen sind.
Wird das Fusionsgehäuse gemäss Anspruch 4 kegelförmig mit einer kreisförmigen
Grundfläche ausgebildet, so ist gewährleistet, dass in Überkopflage das Fusionsmaterial
sicher in der Kegelspitze gehalten wird. Ferner sind in der Grundfläche Durchlässe
für die Laserstäbe vorgesehen, welche kreisförmig angeordnet sein können.
Wird gemäss Anspruch 5 das Fusionsgehäuse kugelförmig ausgebildet,
wobei im Zentrum der Kugel das Fusionsmaterial vorgesehen ist, wird erreicht, dass
eine Rundumbestrahlung mit Laserstrahlen möglich ist.
Wird hingegen das Fusionsgefäß gemäss Anspruch 6 als ein Doppelkegelstumpf
mit kreisförmiger Grundfläche ausgebildet, so können einerseits die Vorteile einer
Zentrierung des Fusionsmaterials in der Ebene der abgeflachten Kegelspitzen erfolgen.
Andererseits kann dennoch eine beidseitige Bestrahlung durch die Laserstrahlen erfolgen.
Wird das Kernfusionsgehäuse gemäss Anspruch 7 mindestens doppelwandig
ausgebildet, so kann mit dieser Maßnahme die Zeitverzögerung, bis das Arbeitsmittel
in das Fusionsgehäuse eindringt, gesteuert bzw. eingestellt werden.
Werden die Laser in das bewegliche Teil der Aufzugsanlage integriert,
so ist die Möglichkeit gegeben, dass lediglich das Fusionsgehäuse mit den Laserleitstäben
sowie lediglich die Energieversorgung zu den einzelnen Lasern erneuert werden muss.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass das Fusionsgehäuse aus
Quarzglas, Normalglas, Porzellan, Keramik, Schamotte, Silikamaterial, Holz oder
Metall gebildet wurde. Auch kann ein anderes geeignetes Material verwendet werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Fusionsgehäuse und die Laserleitstäbe
aus gleichem Material gebildet sind, da insbesondere beim Verschmelzen des Fusionsgehäuses
und der Laserleitstäbe keine Verunreinigung durch das andere Material erfolgt.
Wird zur Stromerzeugung eine Dampfturbine herangezogen, so kann der
Wärmetransport aufgrund der Verdampfung des Arbeitsmittels auf einfache Weise zur
Turbine ermöglicht werden.
Unter Bezugnahme auf die einzelnen Figuren soll im folgenden die Wirkungsweise
der Erfindung näher erläutert werden:
1 zeigt eine Gesamtübersicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
2 zeigt eine vergrößerte Darstellung
des Fusionsgehäuses samt Laserleitstäben sowie dem unteren Teil der Aufzugsanlage;
im oberen Teil ist eine Draufsicht von oben entlang der Schnittlinie II gezeigt;
3 entspricht einer weiteren Ausführungsform
des Fusionsgehäuses;
4 entspricht einer weiteren Ausführungsform
des Fusionsgehäuses;
5 entspricht einer weiteren Ausführungsform
der Vorrichtung.
In 1 wird mit der Bezeichnung
1 ein Fusionsmaterial gekennzeichnet, das in einem Fusionsgehäuse
2 eingebracht ist. Gemäss dieser Ausführungsform ist das Fusionsgehäuse
kegelförmig mit kreisförmiger Grundfläche dargestellt, welche in Überkopflage das
Fusionsmaterial in der Spitze aufgenommen hat. In 1
ist ferner eine Aufzugsanlage 11 gezeigt, in der ein bewegliches Teil
18 vorgesehen ist, an dem das Fusionsgehäuse 2 befestigt ist,
wobei Laserleitstäbe 3A in das Fusionsgehäuse hineinragen.
Ferner ist erkennbar, dass in der untersten Stellung der Aufzugsanlage
11 das Fusionsgehäuse samt Fusionsmaterial in das Arbeitsmittel eingeführt
ist, welches in dem Fusionsraum 5 gelagert ist. Darüber hinaus ist in
1 zu erkennen, dass der Fusionsraum 5 trichterförmig
ausgebildet ist, wobei bodenseitig ein Auslaß vorgesehen ist, der zu einer Entsorgungsanlage
9 führt. Um das Arbeitsmittel zu erneuern, ist am oberen Rand des Fusionsraums
5 ein Ventil 10 vorgesehen, welches mit einem Absetzbecken
7 verbunden ist. Das Absetzbecken 7 enthält eine Dusche
19, welche verbrauchtes Arbeitsmittel abkühlt und zur
Wiederverwendung in dem Absetzbecken 7 lagert. Ferner enthält das Absetzbecken
ein Ventil 10, welches zum Nachfüllen des Arbeitsmittels geöffnet werden
kann.
Aus der 1 ist ebenfalls zu erkennen,
dass das Absetzbecken 7 sowohl die Aufzugsanlage 11 als auch die
Wärmekammer 8 umschließt. Die Wärmekammer 8 ist über ein Förderband
12 mit der Aufzugsanlage 11 verbunden. Die Wärmekammer
8 dient dazu, das bewegliche Teil 18 der Aufzugsanlage
11 samt Laseranlage 13 und das Fusionsgehäuse 2 samt
Fusionsmaterial 1 auf die Temperatur des Arbeitsmittels vorzuwärmen.
Wird vorzugsweise Deuterium bzw. Tritium als Fusionsmaterial verwendet,
so ist zusätzlich ein Heliumaustritt 17 für die Entsorgung bzw. Wiederverwertung
von Helium im oberen Bereich des Fusionsraums vorgesehen. Ebenso ist am oberen Ende
des Fusionsraums ein Austritt 15 vorgesehen, der über ein Dosiergerät
16 verdampftes Arbeitsmittel, vorzugsweise Wasserdampf, in eine Turbine
6 eintreten lässt.
Die Funktionsweise der gemäß 1 dargestellten
Vorrichtung erfolgt folgendermaßen.
In der Wärmekammer wird das bewegliche Teil 18 der Aufzugsanlage
11 samt Laseranlage 13 auf die Arbeitstemperatur des Arbeitsmittels
vorgewärmt. Bei Erreichen der erforderlichen Temperatur wird das bewegliche Teil
18 der Aufzugsanlage 11 über das Förderband 12 in die
Aufzugsanlage 11 geführt. Dann wird das bewegliche Teil 18 der
Aufzugsanlage soweit nach unten gelassen, bis das Fusionsgehäuse 2 samt
Fusionsmaterial 1 von dem Arbeitsmittel umgeben wird. In dieser Stellung
ist es möglich, die Laseranlage samt dem einzelnen Laser über einen Elektroanschluss
4 mit einer Stromversorgung zu verbinden, wobei dann das Fusionsmaterial
durch Laserbeschuss zum Zünden gebracht wird. Bei erfolgter Zündung wird aufgrund
der Wärmeentwicklung das Fusionsgehäuse samt den Laserleitstäben 3A vernichtet
bzw. es verschmilzt. Die Wärme wird dann von dem Arbeitsmittel, vorzugsweise Wasser,
aufgenommen, wobei sich aufgrund der Erwärmung ein Dampf bildet, der über den Austritt
15 einer Turbine 6 zugeführt wird. Nach erfolgter Zündung wird
dann das bewegliche Teil 18 samt Laseranlage durch die Aufzugsanlage
11 nach oben befördert und das Förderband 12 in die Wärmekammer
8 eingebracht, in der dann ein bereits bereitstehendes Fusionsgehäuse mit
weiterem Fusionsmaterial erneut angehängt wird. Von diesem Zeitpunkt ab wird der
Vorgang von neuem wiederholt.
Es ist auch ebenso denkbar, dass das Bereitstellen eines weiteren
Fusionsgehäuses und der Zündvorgang parallel verlaufen.
2 zeigt in einem vergrößerten Maßstab
die Situation, in der das Fusionsgehäuse 2 samt Fusionsmaterial
1 von dem Arbeitsmittel umgeben ist. Deutlich ist in dieser Darstellung
zu erkennen, dass die Laseranlage 13 in dem beweglichen Teil
18 der Aufzugsanlage 11 vollständig integriert ist. Vorzugsweise
ist das bewegliche Teil 18 ein feuerfestes Material bzw. Feuerfestmaterial.
Im oberen Teil der 2 ist die Draufansicht der Laseranordnung
in dem beweglichen Teil 18 skizziert, wobei deutlich zu erkennen ist, dass
die einzelnen Laser sternförmig angeordnet sind.
In 3 ist eine weitere Ausführungsform
für den Kernfusionsreaktor dargestellt, der eine weitere Ausgestaltung eines Fusionsgehäuses
zeigt. Deutlich ist zu erkennen, dass das Fusionsgehäuse im Querschnitt rund ist
bzw. vorzugsweise kugelförmig ausgerichtet ist, so dass die Laser samt Laserleitstäbe
zentralsymmetrisch um das Fusionsmaterial 1 angeordnet sind.
In 4 ist eine weitere Ausgestaltung der
vorliegenden Erfindung präsentiert, wobei das Fusionsgehäuse 2 als Doppelkegelstumpf
dargestellt ist, in dessen Ebene der abgeflachten Spitze des Kegels das Fusionsmaterial
1 angeordnet ist. Wie aus 4 zu entnehmen ist,
bedarf es für diese Ausgestaltung einer Abänderung des beweglichen Teils
18. Wie in der Seitendarstellung im rechten Teil der 4
dargestellt wird, ist eindeutig zu erkennen, dass erneut die Laserleitstäbe zentralsymmetrisch
angeordnet sind.
Gemäß 5 wird eine weitere Ausgestaltung
der vorliegenden Erfindung präsentiert, wobei zur Erhöhung der Effektivität eine
Art Doppelkernfusionsreaktor dargestellt ist, der mit höherer Effizienz arbeitet.
Es ist aber ebenso denkbar, mehr als zwei Aufzuganlagen in einem Kernfusionsreaktor
zu integrieren, um die Effizienz noch höher zu steigern.
Als besonderer Vorteil ist zu erwähnen, dass das Fusionsgehäuse ein
Vakuumgefäß ist. Vorzugsweise wird der Fusionsraum als Wasserbecken ausgebildet,
in dem das Vakuumgefäß versenkt wird, wobei das Fusionsmaterial z.B. Deuterium oder
Tritium eingeschlossen ist. An diesem Gefäß sind eine genügende Anzahl von Lasern
(mindestens 192 Stück) und Laserleitstäbe angebracht. Diese sind notwendig, damit
der Laserstrahl durch das Wasser an das Fusionsgefäß geführt werden kann. Die Fusion
an sich wird durch einen Stromstoß erzeugt, der die Laser initiiert. Durch die sich
ergebende Fusionshitze zerspringt, schmilzt oder verbrennt das Fusionsgefäß, so
dass die Energie vom Wasser aufgenommen – gleichmäßig verteilt – und
sofort an die Turbine und den Generator zur Stromerzeugung abgegeben wird.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird erreicht, dass alle technischen
Vorgänge einer Kernfusion zum Zwecke der Stromerzeugung in einem Wasserbad stattfinden
können. Ferner wird erreicht, dass die Kernfusion in einem Vakuumgefäß im Wasserbad
stattfindet, dass im Vakuumgefäß im Wasserbad Fusionsmaterial z.B. Tritium bzw.
Deuterium eingelagert ist, dass das Vakuumgefäß 2 im Wasserbad
5 mit genügend Laser und Laserleitstäben ausgestattet ist, sowie mit einer
genügend hohen Stromleistung versorgt ist, dass das Material des Gefäßes so ausgesucht
ist, dass es nach der Fusion sofort im Wasserbad schmilzt, zerspringt oder verbrennt,
wobei das Fusionsgefäß bzw. Fusionsgehäuse aus Glas, Quarzglas, Schamotte, Metall,
Keramik, Porzellan, feuerfestem Material, Holz oder ein anderes geeignetes Material
sein kann, dass das Zerspringen des Gefäßes und dadurch das Eindringen des Wassers
vor Abschluss des Fusionsvorgangs verhindert wird, wobei es mit mehreren Wandungen
ausgestattet werden kann, die mit minimalen Verzögerungen zerspringen, schmelzen
oder verbrennen, dass die Kernfusion im Wasserbad durch den Stromstoß initiiert
wird, dass die Menge Wasser und die Menge Fusionsmaterials so berechnet ist, dass
die sich ergebende Fusionshitze – die vom Wasser sofort aufgenommen und gleichmäßig
verteilt wird – auf die Temperatur eines bekannten Siedewasserreaktors gesenkt
wird, dass die Menge des Fusionsmaterials so berechnet ist, dass durch eine Zündung
soviel Energie frei wird, so dass die gewünschte Menge Energie zum freien Verbrauch
und zu einer neuen Zündung zur Verfügung steht, dass, um eine Kontinuität zu erreichen,
der Fusionsvorgang in Zeitabständen durch Nachschieben von Vakuumgefäßen mit Hilfe
eines Förderbandes und einem Aufzug beliebig oft wiederholt werden kann, dass die
Kontinuität auch dadurch erreichbar ist, wenn zwei oder mehrere Fusionsräume erstellt
werden, dass das Wasser ohne Verlust sofort an Turbine und Generator z.B. zur Stromerzeugung
gegeben werden kann, dass die gleichbleibende Leistung dadurch erreicht wird, dass
die Abgabemenge des Wasserdampfes an die Turbine über ein Dosierventil erfolgt,
dass über den Generator gesteuert wird, dass der verbrauchte Wasserdampf über eine
Wasserdusche abgekühlt und zur Wiederverwertung gelagert wird, dass der verbrauchte
Wasserdampf anderer Verwendung zugeführt wird, dass durch die Kernfusion bei der
Verwendung von Deuterium keine Radioaktivität anfällt, dass sich der ergebende Abfall
problemlos über die Entsorgungsanlage entfernen lässt, dass sich das ergebende Heliumgas
nach oben abgelassen und eventuell in Behältern zu einer Verwendung gespeichert
wird, dass das Wasserbecken aus Beton an den Innenwänden mit feuerfestem Material,
Holzbohlen oder mit einem anderen geeigneten Material ausgelegt ist, dass ein Temperraum
durch ein Förderband neu hergerichtetes Fusionsmaterial zur neuen Zündung bereitgestellt
und auch die Wassertemperatur erwärmt wird, dass nach dem Zerspringen des Gefäßes
die Laseranlage durch eine Aufzugsanlage hochgezogen und zur Wiederverwertung abtransportiert
wird, dass der verbrauchte Dampf über eine Wasserdusche in Wasser umgewandelt und
in Behälter zur Wiederverwertung gespeichert wird, und dass das Vakuumgefäß direkt
an die Laseranlage angebracht ist und dadurch die Laserleitstäbe wegfallen.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung, die auf die Zündung einer Kernfusion abzielt und die im
Falle einer erfolgreichen Zündung eine Reaktionswärmeabfuhr und einen kontinuierlichen
Betrieb erlaubt, mit:
• einem Förderband 12,
• einem Aufzug 11,
• einem Gehäuse 2, in das Fusionsmaterial 1 eingelagert ist,
• einer Vielzahl von Laserleitstäben 3a, die in das Gehäuse
2 hineinragen und an dem Aufzug 11 trennbar befestigt sind,
• einer Vielzahl von Lasern, wobei die Laserstrahlen der Laser 3b
über die in das Gehäuse 2 hineinragenden Laserleitstäbe 3a auf
das Fusionsmaterial 1 gerichtet sind und
• einem weiteren Raum 5, der das Gehäuse 2 umgibt, und welcher
Wasser zur Wärmeabfuhr enthält,
wobei das Gehäuse 2 von dem Förderband 12 und dem Aufzug
11 in den Raum 5 gebracht wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Temperraum
vorgesehen ist, in dem das Fusionsmaterial erwärmt wird.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Turbine und ein Generator zur Stromerzeugung vorgesehen sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (2) kegelförmig mit kreisförmiger Grundfläche ausgebildet
ist, wobei in der Grundfläche Durchlässe für die Laserleitstäbe (3A) vorgesehen
sind, welche kreisförmig angeordnet sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (2) kugelförmig ausgebildet ist, in dessen Zentrum das
Fusionsmaterial (1) vorgesehen ist, und die Laserleitstäbe (3B)
zentralsymmentrisch um das Fusionsmaterial (1) angeordnet sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (2) als Doppelkegelstumpf mit kreisförmigen Grundflächen
ausgebildet ist und die Laserleitstäbe (3B) kreissymmetrisch angeordnet
sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) mindestens doppelwandig ausgebildet
ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Laser in das bewegliche Teil (18) der Aufzuganlage (11)
integriert sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (2) aus Quarzglas, Normalglas, Porzellan, Keramik, Schamotte,
Holz oder Metall gebildet ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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