Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufnahme von Postsendungen
oder sonstiger zu sichernder Gegenstände mit einem variablen Schließblech.
Bisher besitzen Behälter zur Aufnahme von Postsendungen oder sonstiger
zu sichernder Gegenstände Schließbleche, die fest im Innenraum des Behälters montiert
sind und die nur dann demontiert werden können, wenn der Innenraum des Behälters
zugänglich ist. Es ist auch bekannt, dass die Schließbleche durch eine Behälterwand
selbst gebildet werden.
Das Auswechseln der Türelemente der entsprechenden Behälter erfolgt
dadurch, dass bei geöffnetem Schloss und geöffnetem Türelement das entsprechende
Türelement ausgetauscht wird, da so der Riegel des Schlosses nicht in das Schließblech
hineinragt.
Ebenfalls ist bekannt, dass das Auswechseln des Türelements bei Briefkästen
mit verriegeltem Schloss möglich ist, wenn der entsprechende Scharnierstift des
Türelements von außen entnommen werden kann. In dem Fall können bei verriegeltem
Schloss, bei dem der Riegel in das Schließblech eingreift, das Türelement bzw. der
gesamte Behälter gewechselt werden.
Gleichenfalls ist es bisher beim Wechsel einzelner Behälter mit werkseitig
montiertem Schließblech und Türelement mit nicht von außen entnehmbarem Scharnierstift
notwendig, das Schloss, vorrangig ein Zylinderschloss, zu bedienen, um den Behälter
nach der Montage im verriegelten Zustand zu belassen. Ein Tausch eines Behälters
oder der Behälter einer Kastenanlage bei Beibehaltung der alten Schlösser ist nur
dann möglich, wenn die jeweiligen Inhaber der Behälter die entsprechenden Schlüssel
an den Monteur aushändigen. Dies findet jedoch in der Regel nicht statt. Der damit
verbundene logistische Aufwand ist hoch und eine richtige Zuordnung des neuen Schlüssels
zum berechtigten Inhaber des Behälters nicht immer möglich.
Darüber hinaus ist das Auswechseln von entsprechenden Behältern bzw.
Türelementen bei verriegeltem Schloss und Wiederverwendung desselben, ohne Schlüssel,
– wie bereits dargestellt – in der Vergangenheit davon abhängig gewesen,
dass der entsprechende Scharnierstift des Türelements auswechselbar gestaltet ist.
Dies ist jedoch nicht bei allen Behältern der Fall. Zudem ist der Montageaufwand
beim Wechseln des Scharnierstiftes sehr hoch. Konstruktiv erwiesen sich zudem Scharniere
mit von außen wechselbarem Scharnierstift teilweise als nicht stabil, da die Wechselbarkeit
des Scharnierstifts ein größeres Lagerspiel voraussetzt.
Die Erfindung dient im Wesentlichen dazu, die Nachteile des Standes
der Technik zu beseitigen und insbesondere ein Wechseln des Behälters mit nicht
von außen entnehmbarem Scharnierstift unter Wiederverwendung des alten Schlosses
zu ermöglichen, ohne dass der Monteur im Besitz der entsprechenden Schlüssel des
zu wechselnden Behälters sein muss.
Zur Lösung der Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, einen Behälter
zur Aufnahme von Postsendungen mit einem variablen Schließblech auszustatten.
Die Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass das Schließblech
bei einem geschlossenen Türelement und einem verriegelten Schloss mit einem Riegel
von außen durch eine Öffnung in den Behälter oder in das Türelement funktionssicher
eingesetzt ist.
Das Schließblech ist bei geschlossenem Türelement und verriegeltem
Schloss von außen durch eine Öffnung derart eingesetzt, dass das Schließblech den
Riegel des Schlosses versperrt. Das Schloss ist derart in das Türelement oder den
Behälter funktionssicher eingesetzt, dass das Türelement vor Einsetzen des Schließblechs
vollständig geschlossen werden kann, ohne dass der Riegel des Schlosses an eine
Innenkante des Behälters oder an das Türelement anstößt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Schließblech durch
eine Öffnung einer in der Nähe des Schlosses befindlichen ersten Seitenwand des
Behälters in diesen von außen eingesetzt. Unter der in Nähe des Schlosses befindlichen
ersten Seitenwand ist diejenige gemeint, mit der das Türelement mit dem Behälter
durch ein Scharnier nicht verbunden ist. Die Öffnung ist dabei in Höhe des Riegels
des Schlosses des Türelements bei Schließstellung angebracht. Ist das Schließblech
durch die Öffnung in den Behälter funktionssicher eingesetzt, so liegt es derart
eng an dem Riegel des Schlosses an oder greift in ihm ein, dass ein Öffnen des Türelements
nicht mehr möglich ist.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass das Schließblech
durch eine im Türelement befindliche Öffnung eingesetzt ist. Die Öffnung ist in
Höhe des Riegels des Schlosses bei Schließstellung angebracht, wobei das Schloss
am Behälter angeordnet ist. Ist das Schließblech durch die Öffnung in das geschlossene
Türelement eingesetzt, so liegt es derart eng an dem Riegel des Schlosses an oder
greift in den Riegel ein, dass ein Öffnen des Türelements nicht mehr möglich ist.
Die Öffnung ist entweder als Durchbruch in der ersten Seitenwand oder
dem Türelement oder als Ausnehmung an der Seitenwand oder am Türelement ausgestaltet.
Erfindungsgemäß ist ebenfalls vorgesehen, dass der Behälter in einer
Kastenanlage integriert ist. In diesem Fall besitzt der Behälter eine zweite Öffnung
in einer, der ersten Seitenwand gegenüberliegenden, zweiten Seitenwand in gleicher
Anordnung. Ein zweiter Behälter ist neben der ersten Seitenwand angeordnet. Bei
der Anordnung des Behälters in einer Kastenanlage ist das Schließblech durch die
zweite Öffnung der zweiten Seitenwand des zweiten Behälters und durch die erste
Öffnung der ersten Seitenwand des ersten Behälters eingesetzt und befestigt, sodass
das Schließblech durch je eine Seitenwand der beiden Behälter in den Innenraum des
ersten Behälters hineinragt. So werden beide Behälter gleichsam miteinander verbunden.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Öffnungen
einen rechteckigen Querschnitt besitzen, die der Form des Querschnitts des Schließblechs
entsprechen. Das Schließblech wird so durch die Form der Öffnungen beider Seitenwände
abgestützt.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass neben den Öffnungen
der Seitenwände oder der Öffnung des Türelements ein oder mehrere Durchbrüche angeordnet
sind. Daneben ist vorgesehen, dass das Schließblech ebenfalls ein oder mehrere Durchbrüche
aufweist, sodass das Schließblech mit dem Behälter oder dem Türelement, oder bei
Montage in einer Kastenanlage mit den Behältern durch mindestens ein Halteelement,
vorzugsweise durch Nieten oder Verschraubungen, verbunden ist. Somit ist das Schließblech
funktionssicher eingesetzt.
Ebenfalls kann das Schließblech funktionssicher durch eine Klebe-,
Schweißverbindung oder durch eine Klemmverbindung eingesetzt sein.
Bei einem Wechsel des Behälters mit werksseitig montiertem Türelement
oder beim alleinigen Wechsel des Türelements ist es nunmehr möglich, das Schloss,
welches bereits in einem vorherigen Behälter oder Türelement Verwendung fand, im
verriegelten Zustand in das neue Türelement einzusetzen, ohne im Besitz der entsprechenden
Schlüssel zu sein. Die Entnahme des alten verriegelten Schlosses wird dadurch sichergestellt,
dass die Scharniere des alten Behälters bzw. Türelements durch Aufbohren oder Aufbiegen
am alten Türelement gelöst werden, sodass das alte Türelement entfernt werden kann.
Sodann wird das Schloss im verriegelten Zustand dem alten Türelement oder Behälter
entnommen und in das neue Türelement oder Behälter in die vorgesehene Öffnung eingesetzt,
sodass das neue Türelement vollständig geschlossen werden kann, wenn es am neuen
oder wiederum am alten Behälter montiert ist. Danach wird, vorzugsweise durch die
vorher angebrachte Öffnung der ersten Seitenwand des Behälters oder des Türelements,
das Schließblech von außen eingesetzt und befestigt, sodass dieses in den Behälterinnenraum
hineinragt und ein Öffnen des Türelements verhindert.
Ein Wechseln des Türelements bei verriegeltem Schloss ist sodann dadurch
möglich, dass das Schließblech wiederum gelöst und entnommen wird.
Das erfindungsgemäße Schließblech besitzt mehrere Vorteile. Es erlaubt
nunmehr ein Wechseln des Türelements im verriegelten Zustand, ohne dass es der Entnahme
eines Scharnierstiftes bedarf. Somit können auch Türelemente im verschlossenen Zustand
getauscht werden, die nicht über einen von außen entnehmbaren Scharnierstift verfügen.
Gleichsam ist es möglich, ein bereits benutztes Schloss eines alten Behälters, das
sich in Schließstellung befindet, wieder zu verwenden, ohne im Besitz der entsprechenden
Schlüssel zu sein. Da neue Schlüssel nicht verwendet werden, müssen ebenfalls keine
weiteren Schlüssel an den Berechtigten des Behälters übergeben werden.
Die Erfindung wird anhand des in der Zeichnung dargestellten schematischen
Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
Die 1 zeigt eine schematische dreidimensionale
Ansicht eines Behälters.
In der dreidimensionalen Ansicht ist ein Behälter (1) zur
Aufnahme von Postsendungen mit einem drehbar gelagerten Türelement (2)
abgebildet. Der Behälter (1) besitzt ein Schloss (4) mit einem
Riegel (5) und einem Schließblech (6) in Form eines Winkels mit
rechteckigem Querschnitt und an einer in Nähe des Schlosses befindlichen ersten
Seitenwand (9) eine erste Öffnung (7), die ebenfalls einen rechteckigen
Querschnitt besitzt. Die erste Öffnung (7) ist so angeordnet, dass das
durch die erste Öffnung (7) eingesetzte Schließblech (6) an den
Riegel (5) des Schlosses (4) des Türelements (2) im verriegelten
Zustand derart anliegt, dass ein Öffnen des Türelements (2) nicht möglich
ist.
Am Türelement (2) ist das Schloss (4) in der Weise
angeordnet, dass das Schloss (4) mit Riegel (5) bei Schließstellung
und verschlossenem Türelement eine Innenfläche (3) des Behälters (1)
nicht berührt, aber in den Behälter (1) hineinragt.
Durch die erste Öffnung (7) der ersten Seitenwand (9)
ist das Schließblech (6) von außen in den Innenraum des Behälters (1)
eingesetzt und befestigt, sodass das Schließblech (6)
an dem Riegel (5) derart funktionssicher anliegt, dass ein Öffnen des Türelements
(2) im verriegelten Zustand nicht möglich ist.
Die 2 zeigt einen Teilschnitt der
1 zur besseren Darstellung des Schließblechs (6).
Die 3 zeigt die Einbindung des Behälters
(1) in eine Kastenanlage. Dabei besitzt der Behälter (1) eine
zweite Öffnung (8), die in gleicher Weise an einer, der ersten Seitenwand
(9) gegenüberliegenden, zweiten Seitenwand (10) angebracht ist.
Ein zum Behälter (1) identischer weiterer Behälter (1') ist neben
der ersten Seitenwand (9) des Behälters (1) angeordnet. Das Schließblech
(6) ist durch eine zweite Öffnung (8') des weiteren Behälters
(1') und durch die erste Öffnung (7) des Behälters (1)
in den Behälter (1) eingesetzt.
Der Behälter (1) und der weitere Behälter (1') sind
miteinander verbunden, wenn das Schließblech funktionssicher an den Behältern (1)
und (1') befestigt ist.
Im Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung des Schließblechs (6)
durch ein Halteelement (11), wobei das Halteelement (11) als Nietverbindung
ausgestattet ist.
Zur Aufnahme des Halteelements (11) sind neben den Öffnungen
(7,8) des Behälters (1) und weiteren Öffnungen (7',
8') des weiteren Behälters (1') jeweils Durchbrüche (12,
13, 12', 13') angeordnet. Ebenfalls weist das Schließblech
(6) einen weiteren Durchbruch (14) zur Aufnahme des Haltelements
(11) auf.