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Dokumentenidentifikation DE202004015018U1 03.03.2005
Titel Behälter mit einem Schließblech
Anmelder JU-Metallwarenfabrik GmbH, 74582 Gerabronn, DE
Vertreter Eckner Roloff Nitschke & Kollegen, 14542 Werder
DE-Aktenzeichen 202004015018
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 03.03.2005
Registration date 27.01.2005
Application date from patent application 24.09.2004
IPC-Hauptklasse E05G 1/08

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufnahme von Postsendungen oder sonstiger zu sichernder Gegenstände mit einem variablen Schließblech.

Bisher besitzen Behälter zur Aufnahme von Postsendungen oder sonstiger zu sichernder Gegenstände Schließbleche, die fest im Innenraum des Behälters montiert sind und die nur dann demontiert werden können, wenn der Innenraum des Behälters zugänglich ist. Es ist auch bekannt, dass die Schließbleche durch eine Behälterwand selbst gebildet werden.

Das Auswechseln der Türelemente der entsprechenden Behälter erfolgt dadurch, dass bei geöffnetem Schloss und geöffnetem Türelement das entsprechende Türelement ausgetauscht wird, da so der Riegel des Schlosses nicht in das Schließblech hineinragt.

Ebenfalls ist bekannt, dass das Auswechseln des Türelements bei Briefkästen mit verriegeltem Schloss möglich ist, wenn der entsprechende Scharnierstift des Türelements von außen entnommen werden kann. In dem Fall können bei verriegeltem Schloss, bei dem der Riegel in das Schließblech eingreift, das Türelement bzw. der gesamte Behälter gewechselt werden.

Gleichenfalls ist es bisher beim Wechsel einzelner Behälter mit werkseitig montiertem Schließblech und Türelement mit nicht von außen entnehmbarem Scharnierstift notwendig, das Schloss, vorrangig ein Zylinderschloss, zu bedienen, um den Behälter nach der Montage im verriegelten Zustand zu belassen. Ein Tausch eines Behälters oder der Behälter einer Kastenanlage bei Beibehaltung der alten Schlösser ist nur dann möglich, wenn die jeweiligen Inhaber der Behälter die entsprechenden Schlüssel an den Monteur aushändigen. Dies findet jedoch in der Regel nicht statt. Der damit verbundene logistische Aufwand ist hoch und eine richtige Zuordnung des neuen Schlüssels zum berechtigten Inhaber des Behälters nicht immer möglich.

Darüber hinaus ist das Auswechseln von entsprechenden Behältern bzw. Türelementen bei verriegeltem Schloss und Wiederverwendung desselben, ohne Schlüssel, – wie bereits dargestellt – in der Vergangenheit davon abhängig gewesen, dass der entsprechende Scharnierstift des Türelements auswechselbar gestaltet ist. Dies ist jedoch nicht bei allen Behältern der Fall. Zudem ist der Montageaufwand beim Wechseln des Scharnierstiftes sehr hoch. Konstruktiv erwiesen sich zudem Scharniere mit von außen wechselbarem Scharnierstift teilweise als nicht stabil, da die Wechselbarkeit des Scharnierstifts ein größeres Lagerspiel voraussetzt.

Die Erfindung dient im Wesentlichen dazu, die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und insbesondere ein Wechseln des Behälters mit nicht von außen entnehmbarem Scharnierstift unter Wiederverwendung des alten Schlosses zu ermöglichen, ohne dass der Monteur im Besitz der entsprechenden Schlüssel des zu wechselnden Behälters sein muss.

Zur Lösung der Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, einen Behälter zur Aufnahme von Postsendungen mit einem variablen Schließblech auszustatten.

Die Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass das Schließblech bei einem geschlossenen Türelement und einem verriegelten Schloss mit einem Riegel von außen durch eine Öffnung in den Behälter oder in das Türelement funktionssicher eingesetzt ist.

Das Schließblech ist bei geschlossenem Türelement und verriegeltem Schloss von außen durch eine Öffnung derart eingesetzt, dass das Schließblech den Riegel des Schlosses versperrt. Das Schloss ist derart in das Türelement oder den Behälter funktionssicher eingesetzt, dass das Türelement vor Einsetzen des Schließblechs vollständig geschlossen werden kann, ohne dass der Riegel des Schlosses an eine Innenkante des Behälters oder an das Türelement anstößt.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Schließblech durch eine Öffnung einer in der Nähe des Schlosses befindlichen ersten Seitenwand des Behälters in diesen von außen eingesetzt. Unter der in Nähe des Schlosses befindlichen ersten Seitenwand ist diejenige gemeint, mit der das Türelement mit dem Behälter durch ein Scharnier nicht verbunden ist. Die Öffnung ist dabei in Höhe des Riegels des Schlosses des Türelements bei Schließstellung angebracht. Ist das Schließblech durch die Öffnung in den Behälter funktionssicher eingesetzt, so liegt es derart eng an dem Riegel des Schlosses an oder greift in ihm ein, dass ein Öffnen des Türelements nicht mehr möglich ist.

Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass das Schließblech durch eine im Türelement befindliche Öffnung eingesetzt ist. Die Öffnung ist in Höhe des Riegels des Schlosses bei Schließstellung angebracht, wobei das Schloss am Behälter angeordnet ist. Ist das Schließblech durch die Öffnung in das geschlossene Türelement eingesetzt, so liegt es derart eng an dem Riegel des Schlosses an oder greift in den Riegel ein, dass ein Öffnen des Türelements nicht mehr möglich ist.

Die Öffnung ist entweder als Durchbruch in der ersten Seitenwand oder dem Türelement oder als Ausnehmung an der Seitenwand oder am Türelement ausgestaltet.

Erfindungsgemäß ist ebenfalls vorgesehen, dass der Behälter in einer Kastenanlage integriert ist. In diesem Fall besitzt der Behälter eine zweite Öffnung in einer, der ersten Seitenwand gegenüberliegenden, zweiten Seitenwand in gleicher Anordnung. Ein zweiter Behälter ist neben der ersten Seitenwand angeordnet. Bei der Anordnung des Behälters in einer Kastenanlage ist das Schließblech durch die zweite Öffnung der zweiten Seitenwand des zweiten Behälters und durch die erste Öffnung der ersten Seitenwand des ersten Behälters eingesetzt und befestigt, sodass das Schließblech durch je eine Seitenwand der beiden Behälter in den Innenraum des ersten Behälters hineinragt. So werden beide Behälter gleichsam miteinander verbunden.

Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Öffnungen einen rechteckigen Querschnitt besitzen, die der Form des Querschnitts des Schließblechs entsprechen. Das Schließblech wird so durch die Form der Öffnungen beider Seitenwände abgestützt.

Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass neben den Öffnungen der Seitenwände oder der Öffnung des Türelements ein oder mehrere Durchbrüche angeordnet sind. Daneben ist vorgesehen, dass das Schließblech ebenfalls ein oder mehrere Durchbrüche aufweist, sodass das Schließblech mit dem Behälter oder dem Türelement, oder bei Montage in einer Kastenanlage mit den Behältern durch mindestens ein Halteelement, vorzugsweise durch Nieten oder Verschraubungen, verbunden ist. Somit ist das Schließblech funktionssicher eingesetzt.

Ebenfalls kann das Schließblech funktionssicher durch eine Klebe-, Schweißverbindung oder durch eine Klemmverbindung eingesetzt sein.

Bei einem Wechsel des Behälters mit werksseitig montiertem Türelement oder beim alleinigen Wechsel des Türelements ist es nunmehr möglich, das Schloss, welches bereits in einem vorherigen Behälter oder Türelement Verwendung fand, im verriegelten Zustand in das neue Türelement einzusetzen, ohne im Besitz der entsprechenden Schlüssel zu sein. Die Entnahme des alten verriegelten Schlosses wird dadurch sichergestellt, dass die Scharniere des alten Behälters bzw. Türelements durch Aufbohren oder Aufbiegen am alten Türelement gelöst werden, sodass das alte Türelement entfernt werden kann. Sodann wird das Schloss im verriegelten Zustand dem alten Türelement oder Behälter entnommen und in das neue Türelement oder Behälter in die vorgesehene Öffnung eingesetzt, sodass das neue Türelement vollständig geschlossen werden kann, wenn es am neuen oder wiederum am alten Behälter montiert ist. Danach wird, vorzugsweise durch die vorher angebrachte Öffnung der ersten Seitenwand des Behälters oder des Türelements, das Schließblech von außen eingesetzt und befestigt, sodass dieses in den Behälterinnenraum hineinragt und ein Öffnen des Türelements verhindert.

Ein Wechseln des Türelements bei verriegeltem Schloss ist sodann dadurch möglich, dass das Schließblech wiederum gelöst und entnommen wird.

Das erfindungsgemäße Schließblech besitzt mehrere Vorteile. Es erlaubt nunmehr ein Wechseln des Türelements im verriegelten Zustand, ohne dass es der Entnahme eines Scharnierstiftes bedarf. Somit können auch Türelemente im verschlossenen Zustand getauscht werden, die nicht über einen von außen entnehmbaren Scharnierstift verfügen. Gleichsam ist es möglich, ein bereits benutztes Schloss eines alten Behälters, das sich in Schließstellung befindet, wieder zu verwenden, ohne im Besitz der entsprechenden Schlüssel zu sein. Da neue Schlüssel nicht verwendet werden, müssen ebenfalls keine weiteren Schlüssel an den Berechtigten des Behälters übergeben werden.

Die Erfindung wird anhand des in der Zeichnung dargestellten schematischen Ausführungsbeispiels näher beschrieben.

Die 1 zeigt eine schematische dreidimensionale Ansicht eines Behälters.

In der dreidimensionalen Ansicht ist ein Behälter (1) zur Aufnahme von Postsendungen mit einem drehbar gelagerten Türelement (2) abgebildet. Der Behälter (1) besitzt ein Schloss (4) mit einem Riegel (5) und einem Schließblech (6) in Form eines Winkels mit rechteckigem Querschnitt und an einer in Nähe des Schlosses befindlichen ersten Seitenwand (9) eine erste Öffnung (7), die ebenfalls einen rechteckigen Querschnitt besitzt. Die erste Öffnung (7) ist so angeordnet, dass das durch die erste Öffnung (7) eingesetzte Schließblech (6) an den Riegel (5) des Schlosses (4) des Türelements (2) im verriegelten Zustand derart anliegt, dass ein Öffnen des Türelements (2) nicht möglich ist.

Am Türelement (2) ist das Schloss (4) in der Weise angeordnet, dass das Schloss (4) mit Riegel (5) bei Schließstellung und verschlossenem Türelement eine Innenfläche (3) des Behälters (1) nicht berührt, aber in den Behälter (1) hineinragt.

Durch die erste Öffnung (7) der ersten Seitenwand (9) ist das Schließblech (6) von außen in den Innenraum des Behälters (1) eingesetzt und befestigt, sodass das Schließblech (6) an dem Riegel (5) derart funktionssicher anliegt, dass ein Öffnen des Türelements (2) im verriegelten Zustand nicht möglich ist.

Die 2 zeigt einen Teilschnitt der 1 zur besseren Darstellung des Schließblechs (6).

Die 3 zeigt die Einbindung des Behälters (1) in eine Kastenanlage. Dabei besitzt der Behälter (1) eine zweite Öffnung (8), die in gleicher Weise an einer, der ersten Seitenwand (9) gegenüberliegenden, zweiten Seitenwand (10) angebracht ist. Ein zum Behälter (1) identischer weiterer Behälter (1') ist neben der ersten Seitenwand (9) des Behälters (1) angeordnet. Das Schließblech (6) ist durch eine zweite Öffnung (8') des weiteren Behälters (1') und durch die erste Öffnung (7) des Behälters (1) in den Behälter (1) eingesetzt.

Der Behälter (1) und der weitere Behälter (1') sind miteinander verbunden, wenn das Schließblech funktionssicher an den Behältern (1) und (1') befestigt ist.

Im Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung des Schließblechs (6) durch ein Halteelement (11), wobei das Halteelement (11) als Nietverbindung ausgestattet ist.

Zur Aufnahme des Halteelements (11) sind neben den Öffnungen (7,8) des Behälters (1) und weiteren Öffnungen (7', 8') des weiteren Behälters (1') jeweils Durchbrüche (12, 13, 12', 13') angeordnet. Ebenfalls weist das Schließblech (6) einen weiteren Durchbruch (14) zur Aufnahme des Haltelements (11) auf.


Anspruch[de]
  1. Behälter (1) zur Aufnahme von Postsendungen oder sonstiger zu sichernder Gegenstände mit einem Schließblech (6), einem Türelement (2) und einem Schloss (4), bei dem das Schließblech (6) von außen durch eine erste Öffnung (7) in den Behälter (1) oder das Türelement (2) funktionssicher eingesetzt ist.
  2. Behälter nach Anspruch 1, bei dem das Schloss (4) am Türelement (2) angeordnet ist und einen Riegel (5) enthält.
  3. Behälter nach Anspruch 1, bei dem das Schloss (4) mit dem Riegel (5) am Behälter (1) angeordnet ist.
  4. Behälter nach Anspruch 2 oder 3, bei dem das Schloss (4) mit Riegel (5) bei Schließstellung und verschlossenem Türelement eine Innenfläche (3) des Behälters (1) oder das Türelement (2) nicht berührt.
  5. Behälter nach Anspruch 4, bei dem die erste Öffnung (7) in einer in Nähe des Schlosses (6) befindlichen ersten Seitenwand (9) gelegen und in Höhe des Riegels (5) bei Schließstellung des Schlosses (4) angeordnet ist.
  6. Behälter nach Anspruch 4, bei dem die erste Öffnung (7) im Türelement (2) in Höhe des Riegels (5) bei Schließstellung des Schlosses (4) angeordnet ist.
  7. Behälter nach einem der vorgenannten Ansprüche, bei dem die erste Öffnung (7) als rechteckiger Durchbruch ausgestaltet ist.
  8. Behälter nach Anspruch 5, bei dem eine zweite Öffnung (8) in einer, der ersten Seitenwand (9) gegenüberliegenden, zweiten Seitenwand (10) in gleicher Weise ausgestaltet und angeordnet ist.
  9. Behälter nach Anspruch 8, bei dem neben der ersten Seitenwand (9) ein zweiter Behälter (1') angeordnet ist, der mit dem Behälter (1) identisch ist.
  10. Behälter, nach Anspruch 9, bei dem das Schließblech (6) durch die zweite Öffnung (8') der zweiten Seitenwand (10') des zweiten Behälters (1') und durch die erste Öffnung (7) der ersten Seitenwand (9) des Behälters (1) funktionssicher eingesetzt ist.
  11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem das Schließblech (6) durch ein Halteelement (11) mit der ersten Seitenwand (9) oder dem Türelement (2) des Behälters (1) verbunden ist.
  12. Behälter nach Anspruch 10, bei dem das Schließblech (6) durch das Halteelement (11) mit der zweiten Seitenwand (10') des zweiten Behälters (1') und der ersten Seitenwand (9) des Behälters (1) verbunden ist.
  13. Behälter nach Anspruch 11 oder 12, bei dem das Halteelement (11) eine Nietverbindung ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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