Die Neuerung betrifft eine Schaumlanze mit den Merkmalen nach dem
Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Der Abtransport von Erde oder Schüttgütern mittels Förderband oder
Pumpe wird bekanntlich durch die Beimengung von Schaum erheblich erleichtert. Feste
Erde wird durch die Beimengung von Schaum elastischer und dadurch besser abräumbar
bzw. transportfähiger. Sandige Erde wird durch den Zusatz von Schaum gebunden und
verliert dadurch seine Fließfähgigkeit. Spezifische Einsatzbereiche für eine derartige
Schaumlanze sind beispielsweise der Bergbau und der Tunnelbau.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schaumlanze zu schaffen,
mit der ein zweckmäßig einsetzbarer Schaum erzeugt werden kann und die einfach handhabbar
und vielseitig einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs
1 gelöst und in den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Einzelheiten beansprucht.
Vorteilhaft bei der neuen Schaumlanze ist nicht nur der einfache und
zweckmäßige Aufbau des Ganzen, sondern auch die zweckmäßige Handhabung, Wartung
und Reinigung des Gerätes.
Ein Ausführungsbeispiel der neuen Schaumlanze ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird, zusammen mit dessen Funktion und Handhabung im folgenden näher
erläutert. Es zeigen
1 eine Längsschnittansicht durch die neue
Schaumlanze und
2 eine schaubildliche Ansicht der Schaumlanze
nach 1.
Die, in den 1 und 2
dargestellte Schaumlanze besteht im einzelnen aus einem, insbesondere doppel konisch
gestalteten, Gehäuse 1, das über eine sogenannte, manuell bedienbare, Bügelkupplung
2 lösbar mit einem Zerstäuberkopf 3 verbunden ist und beispielsweise
zu Reinigungszwecken einfach abgenommen werden kann. Am Zerstäuberkopf
3 sind rückseitig jeweils ein Anschluß 4 für die erforderliche
Pressluftzufuhr und ein Anschluß 5 für das erforderliche Schaummittel vorgesehen.
6 bezeichnet dort den Zerstäuber. Das erforderliche Schaummittel wird dem
Zerstäuber 6 in flüssiger Form zugeführt. Im Zerstäuber 6 wird
das flüssige Schaummittel auf einen Prallteller 11 geleitet, der vom Druckluftstrom
umspült wird. An der Tellerkante 12 werden die flüssigen Schaumtröpfchen
vom Luftstrom aus der Pressluftzufuhr mitgerissen. In der anschließenden turbulenten
Strömung wird der Luftförderstrom gleichmäßig durchgemischt, so, daß den Poren des
am vorderseitigen Ausgang des Zerstäubers 6 vorgesehenen Schaumerzeugers
7 ein gleichmäßiges Gemisch aus Schaummittel und Druckluft zugeführt wird.
Beim Austritt aus dem Schaumerzeuger 7 entstehen dann Schaumblasen. Um
die Austrittsfläche am Schaumerzeuger 7 zu vergrößern, ist der Schaumerzeuger
7 topfförmig ausgebildet.
Wie die 1 zeigt, ist der Schaumerzeuger
7 insbesondere koaxial, d.h. mittig, im Gehäuse 1 auswechselbar
angeordnet. Der Schaumerzeuger 7 ist durch Öffnen der Bügelkupplung
2 im Gehäuse 1 zugänglich. Der Schaumerzeuger 7 ist insbesondere
aus einem Sintermetall oder einer Sinterkeramik hergestellt.
Die Form des Gehäuses 1 ist so gewählt, daß der aus dem Schaumerzeuger
7 kommende Schaum direkt der Gehäuseaustrittsöffnung 8 zugeführt
wird. Diese neue Schaumlanze kann mittels eines Austrittsflansches 9 an
der Austrittsöffnung 8 erforderlichenfalls direkt an eine feste Rohrleitung
angeschlossen werden. Es ist jedoch auch vorgesehen, daß diese Schaumlanze manuell
gehalten wird, wobei der Schaum über ein am Austrittsflansch 9 anschließbares,
nicht näher dargestelltes, Rohrstück oder einen Schlauch an die jeweilige Schaumbedarfstelle
eingebracht werde kann. Der vorderseitigen Gehäuseaustrittsöffnung 8 für
den Schaum ist eine weitere, manuell bedienbare, Bügelkupplung 2 vorgesehen.
In die 2 bezeichnet 1 das Gehäuse.
2 kennzeichnet die beiden vorgesehenen, manuell bedienbaren, sogenannten
Bügelkupplungen. 6 bezeichnet den Zerstäuber. 4 markiert den Anschluß
für die erforderliche Pressluftzufuhr und 5 zeigt den Anschluß für das
flüssige Schaummittel am Zerstäuber 6.