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Dokumentenidentifikation DE60102458T2 03.03.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001275304
Titel Gerät, Vorrichtung und Verfahren zum Entfernen von Gewebeteilen von der Oberfläche von Schlachttierkörperteilen
Anmelder Slagteriernes Forskningsinstitut, Roskilde, DK
Erfinder Hansen, Niels Worsoe, 4320 Lejre, DK;
Hassing, Jens, 3520 Farum, DK;
Nielsen, Jeans Ulrich, 2880 Bagsvaerd, DK;
Robaek-Olsson, Lars, 3050 Humlebaek, DK
Vertreter Wenzel & Kalkoff, 22143 Hamburg
DE-Aktenzeichen 60102458
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 13.07.2001
EP-Aktenzeichen 013060538
EP-Offenlegungsdatum 15.01.2003
EP date of grant 24.03.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 03.03.2005
IPC-Hauptklasse A22B 5/00
IPC-Nebenklasse A22B 5/10   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Werkzeug, eine Einrichtung und ein Verfahren zum Entfernen von Gewebeteilen von der Oberfläche von Schlachttierkörperteilen. Gewebeteile bedeuten insbesondere unerwünschte Gewebeteile ("Verunreinigungen") wie z.B. Drüsen, Sehnen, Fettreste und Venen.

Werkzeuge zum Entfernen von Gewebeteilen von Schlachttierkörpern sind aus verschiedenen Patenten bekannt.

US 4,993,112 (Brunet et al.) beschreibt ein manuelles Werkzeug zum Abschneiden von Fettgewebe von einem Schlachttierkörper. Das Werkzeug weist ein zylindrisches Gehäuse auf, das einen rotierenden Zylinder mit helixförmigen Schneidkanten umgibt. Wenn eine Öffnung in der Seite des Gehäuses gegen eine Fettgewebeoberfläche auf einem Schlachttierkörper zur Anlage gebracht wird, schneiden die rotierenden Kanten eine Schicht Fettgewebe ab. Das Fettgewebe wird über eine Öffnung an einem Ende aus dem Gehäuse entfernt.

US 4,184,461 (Geo. A. Hormel) beschreibt ein manuelles Werkzeug zum Abschneiden der Haut von einem Schlachttierkörper. Das Werkzeug weist einen rotierenden Zylinder auf, der mit Zähnen besetzt ist. Auf dem festen Teil des Werkzeugs befindet sich eine Schneidklinge in einem geringen Abstand vom rotierenden Zylinder. Wenn das Werkzeug entlang dem Schlachttierkörper bewegt wird, wobei die Schneidklinge gegen die Oberfläche gedrückt wird, ziehen die Zylinderzähne die Haut gegen die Schneidklinge, die dann einen Streifen Haut abschneidet.

DK 157.775 B (Slagteriernes Forskningsinstitut) beschreibt ein Werkzeug zum Säubern der Oberfläche von Schlachttierkörpern. Das Werkzeug weist ein Rad auf, auf dem peripher und axial Säuberungsfinger passend angeordnet sind. An einem Ende der Finger befindet sich eine Schabeklinge, während das andere Ende auf schwenkbaren Achsen parallel zur Rotationsachse des Rades aufgehängt ist. Wenn sich das Rad dreht, schwenken die Säuberungsfinger nach außen und weg von der Rotationsachse des Rades, und die Schabeklingen kommen mit der Oberfläche des Schlachttierkörpers in Kontakt und schaben an ihr entlang und schaben jegliche Verunreinigung ab. Das Werkzeug ist für die tatsächliche Oberfläche, die die Membranen hält, unschädlich, aber es kann nur Verunreinigungen entfernen, die abgeschabt werden können, und weist daher einen begrenzten Anwendungsbereich auf.

Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Werkzeug zur Verfügung zu stellen, das in der Lage ist, ungewünschte Gewebeteile von der Oberfläche eines Schlachttierkörperteils zu entfernen, indem sie von der Oberfläche geschnitten werden, ohne der Oberfläche selbst Schaden zuzufügen.

Das Werkzeug gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß es umfaßt:

  • – ein Gehäuse mit einem inneren Hohlraum,
  • – eine erste Öffnung durch die Wandung des Gehäuses mit einer stationären Schneidkante an der inneren Seite des Gehäuses,
  • – einen Schneidkopf, der in dem Gehäusehohlraum gegenüber der ersten Öffnung angeordnet ist, wobei der Schneidkopf eine oder mehrere Schneidklingen aufweist, die, wenn der Schneidkopf um eine Rotationsachse rotiert, mit der stationären Schneidkante zusammenwirken und durch Gewebeteile zwischen der stationären Schneidkante und einer Schneidkante an einer Schneidklinge hindurchschneiden,
  • – eine zweite Öffnung durch die Wandung des Gehäuses und
  • – eine Saugeinrichtung, die mit dieser zweiten Öffnung verbunden ist, um einen Luftstrom zu erzeugen, der durch die erste Öffnung im Gehäuse hindurch- und in den inneren Hohlraum des Gehäuses eintritt.

Das Werkzeug gemäß der Erfindung kann zum Säubern der Oberfläche eines Schlachttierkörperteils verwendet werden. Es wird an der Oberfläche plaziert, wobei die erste Öffnung der Oberfläche zugewandt ist, und entlang der Oberfläche bewegt. Der durch die Saugeinrichtung erzeugte Luftstrom saugt die Gewebeteile an der Oberfläche des Schlachttierkörperteils in die Öffnung, und die Schneidkante der oder jeder Schneidklinge, die mit der stationären Schneidkante zusammenwirkt, schneidet die Gewebeteile von der Oberfläche. Dies erfolgt, ohne daß der tatsächlichen Oberfläche des Schlachttierkörperteils Schaden zugefügt wird, weil sich die zusammenwirkenden Schneidkanten an der Innenseite des Gehäuses befinden und nicht die tatsächliche Oberfläche des Schlachttierkörperteils beeinträchtigen können. Das Säubern ist daher effektiv und schonend in Bezug auf die tatsächliche Oberfläche. Der Luftstrom stellt sicher, daß die abgetrennten Gewebeteile von der Betriebszone weg und aus dem Gehäuse gesaugt werden.

Die Schneidkante an der oder jeder Schneidklinge und die stationäre Schneidkante erstrecken sich vorzugsweise in Richtung der Drehachse.

Die stationäre Schneidkante kann sich im wesentlichen parallel zur Drehachse erstrecken.

Die Schneidkante/n des Kopfes kann/können sich in einem Winkel zur Drehachse erstrecken, vorzugsweise solchermaßen, daß das schneidende Zusammenwirken zwischen der stationären Schneidkante und einer rotierenden Schneidkante sukzessiv entlang diesen Schneidkanten stattfindet.

Die Schneidkante/n am Kopf weist/weisen vorzugsweise im wesentlichen einen schraubenwendelförmigen Verlauf in Richtung der Achse auf.

Die Schneidkante/n am Schneidkopf kann/können sich an einer Hälfte des Kopfes, die auf einer Seite einer Ebene rechtwinklig zur Achse liegt, in einem Winkel zu einer Seite und an der anderen Hälfte des Kopfes, die auf der anderen Seite der Ebene liegt, in einem gleichen Winkel in die entgegengesetzte Richtung erstrecken.

Der Winkel zwischen der vorauslaufenden Seite einer Klinge an der Schneidkante der Klinge und der Tangente zur Rotationsoberfläche, die die Schneidkante bei der Rotation beschreibt, kann, in einer Ebene rechtwinklig zur Rotationsachse gesehen, im Bereich von 45–90° und vorzugsweise im Bereich von 55–75° liegen.

Vorzugsweise sind die erste Öffnung im Gehäuse, der Schneidkopf und die zweite Öffnung solchermaßen angeordnet, daß Gewebeteile an der Oberfläche eines Schlachttierkörperteils gegenüber der ersten Öffnung während des Betriebs in die erste Öffnung gesaugt werden, daß die Verbindung zwischen den Gewebeteilen und der Oberfläche durch das Zusammenwirken zwischen der stationären Schneidkante und der/den Schneidkante/n am Kopf durchschnitten wird und daß die abgetrennten Gewebeteile durch den von der Saugeinrichtung erzeugten Luftstrom vom Schneidkopf und dem Gehäuse entfernt werden.

In einer bevorzugten Ausführungsform des Werkzeugs bilden die Außenflächen des Gehäuses an der ersten Öffnung und/oder Gleitflächen, die an der ersten Öffnung am Gehäuse angebracht sind, im Betrieb die Kontaktfläche des Werkzeugs mit dem Schlachttierkörperteil, und die Schneidkante/n des Schneidkopfes befindet befinden sich hinter einer Ebene, die diese Kontaktfläche enthält.

Der minimale Abstand zwischen der/den Schneidkante/n und der Ebene beträgt vorzugsweise 1–8 mm.

Das Werkzeug kann, wenn gewünscht, mehr als eine erste Öffnung mit einer stationären Schneidkante umfassen, z.B. zwei oder drei Öffnungen, jeweils mit ihrer Schneidkante, oder eine erste Öffnung mit zwei oder drei parallelen Schneidkanten, so daß der Entfernvorgang mehrere Male wiederholt wird, wenn das Werkzeug entlang der Oberfläche eines Schlachttierkörperteils in einer Richtung rechtwinklig zur Drehachse bewegt wird.

Der Schneidkopf kann eine, zwei, drei, vier, fünf oder sechs Klingen umfassen.

Die Saugeinrichtung kann zum Beispiel aus einem Gebläse bestehen, das am Gehäuse angebracht ist und darin einen Unterdruck erzeugt.

Der Hohlraum im Gehäuse kann verschiedene Formen annehmen; zum Beispiel kann er die Form eines Kastens oder eines Rotationszylinders aufweisen. Die Innenseite des Gehäuses kann sich über große Bereiche zur Drehoberfläche erstrecken, die durch die Schneidkanten der Klingen beschrieben wird, wenn der Kopf sich dreht, oder es kann unter der Voraussetzung, daß die stationäre Kante und die Rotationsoberfläche so nahe sind, daß an der stationären Kante ein Schneideffekt erreicht wird, wenn der Kopf sich dreht, ein Spalt zwischen der Innenseite des Gehäuses und der Rotationsoberfläche bestehen.

Das Werkzeug gemäß der Erfindung kann verwendet werden, um das Innere eines Schlachttierkörpers zu säubern, der von einem Fleisch(er)haken (gambrel) oder (sonstigen) Haken herabhängend auf einer Schlachtlinie gefördert wird. Der Schlachttierkörper kann an Bauch, Brust und Hals aufgeschnitten sein, und aus dem Inneren des Schlachttierkörpers können Organe entfernt worden sein. Der Kopf kann abgeschnitten worden sein. Das Werkzeug gemäß der Erfindung ist insbesondere zum Entfernen von Resten oder Verunreinigungen geeignet, z.B. Verunreinigungen im inneren Halsbereich oder Herzfett, das nach dem Entfernen von Organen an der Oberfläche eines Schlachttierkörpers verblieben ist. Das Werkzeug dient vorzugsweise zur Verwendung an einem geteilten Schlachttierkörper, wobei der Schlachttierkörper als zwei einander zugeordnete Hälften gefördert wird, die getrennt oder nur an der Schnauze verbunden sind, wobei die Hinterbeine an einem Fleisch(er)- oder sonstigen Haken befestigt sind. Das Werkzeug kann an einem geteilten Schlachttierkörper ohne Kopf verwendet werden, z.B. bei zwei Hälften, die im Halsfett verbunden sind.

Die Verwendung des Werkzeugs ist nicht auf das Säubern des Halsbereiches und das Entfernen von Herzfett beschränkt. Wenn gewünscht, kann es verwendet werden, um andere äußere oder innere Oberflächenteile eines Schlachttierkörpers oder eines Schlachttierkörperteils zu säubern, z.B. zum Entfernen von Resten von Bauchfett.

Das Werkzeug kann durch einen Bediener bewegt werden oder in einer Einrichtung angebracht sein, die das Werkzeug automatisch entlang der Oberfläche eines gestützten oder befestigten Schlachttierkörperteils leitet, von dem Gewebeteile zu entfernen gewünscht sind.

Die Einrichtung gemäß der Erfindung zum Entfernen von Gewebeteilen von der Oberfläche von Schlachttierkörperteilen ist dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Werkzeug gemäß der Erfindung, eine Halte- oder Befestigungsanordnung für ein Schlachttierkörperteil und einen Mechanismus zum Bewegen des Werkzeugs gegenüber der Anordnung umfaßt, wobei der Mechanismus das Werkzeug elastisch hält, so daß sich das Werkzeug von der Anordnung fortbewegen kann, wenn es von einer davon wegweisenden Kraft beeinflußt wird.

Die Halte- oder Befestigungsanordnung in der Einrichtung kann verwendet werden, um ein Schlachttierkörperteil, das auf einer Schlachtlinie gegenüber dem Mechanismus zum Bewegen des Werkzeugs gefördert wird, zu positionieren und/oder zu halten.

Die Einrichtung kann ein Sensormittel zum Bestimmen der Position eines anatomischen festen Punktes an einem Schlachttierkörperteil vor der Verwendung des Werkzeugs an diesem Teil umfassen, um eine Säuberung zu erhalten, die der Anatomie oder Größe des einzelnen Schlachttierkörperteils angepaßt ist. Das Sensormittel kann eine Positionsausgabe an Steuermechanismen aussenden, die dazu dienen kann, je nach der Ausgabe die Höhe des Werkzeugs einzustellen oder das Werkzeug zwischen extremen Position zu bewegen. Die Vorderbeine können den anatomischen festen Punkt darstellen, zum Beispiel, wenn der innere Halsbereich und der innere Brustbereich bearbeitet werden sollen, weil eine Beziehung zwischen der Stelle der Vorderbeine und der des Brustbeins/Halses besteht.

Durch die Einrichtung gemäß der Erfindung kann das Werkzeug in Kontakt mit dem inneren Brustteil im Diaphragmabereich bewegt werden, wobei die erste Öffnung der Oberfläche zugewandt ist, und das Werkzeug kann dann nach unten am Halsbereich vorbei in einer Richtung im wesentlichen rechtwinklig zur Drehachse des Schneidkopfes bewegt werden. Die Einrichtung kann daher im selben Arbeitsgang Herzfett entfernen und die innere Oberfläche des Halses säubern.

Das Verfahren gemäß der Erfindung zum Entfernen von Gewebeteilen von der Oberfläche von Schlachttierkörperteilen ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Werkzeug gemäß der Erfindung entlang und in Kontakt mit der Oberfläche bewegt wird, wobei seine Öffnung der Oberfläche zugewandt ist, während die oder jede Klinge des Schneidkopfes rotierend an der stationären Kante vorbei bewegt wird und die Saugeinrichtung einen Luftstrom erzeugt, der durch die erste Öffnung im Gehäuse hindurch- und in den inneren Hohlraum des Gehäuses eintritt.

Im vorliegenden Fall umfaßt der Ausdruck "Schlachttierkörper" insbesondere die Schlachttierkörper von Schweinen und Rindvieh. Das Werkzeug kann an ganzen Schlachttierkörpern, geteilten Schlachttierkörpern oder Teilen von Schlachttierkörpern verwendet werden, z.B. ganzen Schlachttierkörpern, die von inneren Organen und ggf. auch vom Kopf befreit sind, oder an geteilten Schlachttierkörpern mit oder ohne Kopf (aber einschließlich Kiefermuskeln) oder an Teilen von Schlachttierkörpern zum Säubern der Oberfläche.

Beispielhaft werden spezifische Ausführungsformen gemäß der Erfindung mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:

1 eine Ausführungsform eines Werkzeugs gemäß der Erfindung zum Entfernen von Herzfett und Säubern des Halses in einem geteilten Schlachttierkörper im Schnitt gesehen zeigt,

2 das Werkzeug der 1 vom Ende gesehen zeigt,

3 das Werkzeug der 1 von oben gesehen zeigt,

4 einen Querschnitt durch das Werkzeug der 1 zeigt,

5 eine weitere Ausführungsform eines Werkzeugs gemäß der Erfindung im Querschnitt gesehen zeigt,

6 das Werkzeug der 5 vom Ende gesehen zeigt,

7 das Werkzeug der 5 von oben gesehen zeigt,

8a und 8b eine Klinge im Werkzeug der 5 zeigen,

9 einen Mechanismus zum Bewegen eines Werkzeugs gemäß der Erfindung und eine Halteanordnung zum Positionieren von Schlachttierkörperhälften gegenüber dem Mechanismus zeigt, und

10 den Mechanismus und die positionierten Schlachttierkörperhälften von einer anderen Seite gesehen zeigt.

Das Werkzeug in 14 umfaßt ein Gehäuse 1 mit einem Hohlraum, der die Form eines Drehzylinders aufweist. In der Wandung des Gehäuses befindet sich ein Spalt 2 mit einer inneren Schneidkante 3. Im Gehäuse befindet sich ein Schneidkopf 4 mit zwei Klingen 5, jeweils mit einer schraubenwendelförmigen Schneidkante 6 benachbart der Innenwand des Gehäuses. Der Schneidkopf ist an der Welle 7 eines Motors angebracht, der als Erstreckung des Gehäuses 1 angeordnet ist. Der Kopf dreht sich um eine Drehachse 9. Die schraubenwendelförmigen Schneidkanten 6 wirken mit der Innenkante 3 des Spaltes zusammen, wenn der Schneidkopf vom Motor in Drehung versetzt wird, wodurch eine Schneidwirkung zwischen den rotierenden Schneidkanten 6 und der stationären Schneidkante 3 des Spaltes erzeugt wird.

Im oberen Teil der Gehäusewandung befindet sich ein Spalt 10 mit einer inneren Kante, die der Kante 3 im unteren Teil des Gehäuses entspricht. Spalte 2 und 10 sind vorzugsweise parallel zur Drehachse 9.

Gegenüber Spalt 10 im oberen Teil des Gehäuses befindet sich eine Düse 11, die mit einer Saugeinchtung verbunden ist. Abhängig davon, wie stark die gewünschte Saugwirkung gewünscht ist, , kann eine Manschette 12 mit einem Loch so gedreht werden, daß sie ein entsprechendes Loch 13 in Düse 11 mehr oder weniger bedeckt.

Am Gehäuse 1 sind zwei Platten 14 mit Gleitflächen angebracht, die während des Säuberns mit der Oberfläche des Schlachttierkörperteils in Kontakt stehen. Die Platten stellen sicher, daß die rotierenden Schneidkanten 6 der tatsächlichen Oberfläche nicht so nahe kommen, daß sie sie beschädigen.

Im Betrieb erzeugt die Saugeinrichtung einen Luftstrom durch Spalt 2, wodurch bewirkt wird, daß Gewebeteile an der Oberfläche des Schlachttierkörperteils in das Gehäuse 1 gesaugt und zwischen den rotierenden Schneidkanten 6 am Kopf und der inneren Kante 3 des Spaltes abgeschnitten werden. Die abgetrennten Gewebeteile werden über den oberen Spalt 10 und die Düse 11 herausgesaugt.

Die Arbeitsunterdruck im Gehäuse beträgt vorzugsweise zwischen 50 und 400 mmWC (hPa).

Das Werkzeug kann zum Beispiel verwendet werden, um in einer aufgehängten Schlachttierkörperhälfte im gleichen Arbeitsschritt Herzfett zu entfernen und den Halsbereich zu säubern, indem es vom Diaphragma nach unten entlang der Innenseite zum Hals und weiter bewegt wird.

Das Werkzeug in 58 umfaßt ein Gehäuse 21 mit einem inneren kastenförmigen Hohlraum. In einer ersten Öffnung 22 in der Gehäusewandung ist eine Schneidklinge mit einer Schneidkante 23 an der Innenseite des Gehäuses angebracht. Die Kante kann gerade sein oder eine Zickzackform aufwiesen, wie in 8a und 8b gezeigt, wobei eine Kante der Klinge gezahnt ist.

Im Gehäuse 21 befindet sich ein Schneidkopf 24 mit drei Klingen oder Vorsprüngen 25. Diese weisen jeweils eine Schneidkante 26 auf, die an beiden Hälften des Kopfes 24 diagonal in entgegengesetzten Richtungen verlaufen, so daß die durchzuschneidenden Verbindungen sich zur Mitte des Schneidkopfes neigen. Der Kopf ist an einer Welle 27 angebracht, die von einem Motor gedreht werden kann.

Wenn der Kopf gedreht wird, wirken die Schneidkanten 26 mit der Schneidkante 23 zusammen, wenn sie sich in die Nähe der Schneidkante bewegen, und sind hier in der Lage, eine Schneidfunktion auszuführen, indem sie sukzessiv von jedem Ende des Kopfes nach innen zur Mitte laufen.

Der Kopf 24 ist so weit im Inneren des Gehäuses angebracht, daß die rotierenden Schneidkanten nicht mit der tatsächlichen Oberfläche des zu säubernden Schlachttierkörperteils in Kontakt kommen, wenn das Werkzeug mit der Kantenoberfläche um die erste Öffnung im Gehäuse angewendet wird, das auf der Oberfläche des Schlachttierkörperteils ruht.

Am anderen Ende von der ersten Öffnung 22 weist das Gehäuse eine weitere Öffnung 29 auf, an der eine mit einer Saugeinrichtung verbundene Düse angebracht ist.

Im Betrieb wird der Schneidkopf 24 durch den Motor in Drehung versetzt, und durch die erste Öffnung 22 wird Luft in den inneren Hohlraum des Gehäuses und durch die zweite Öffnung 29 aus dem Gehäuse zur Saugeinrichtung gesaugt. Das Werkzeug wird an der zu säubernden Oberfläche angeordnet und entlang der Oberfläche oder an ihr abwärts bewegt. Die Gewebeteile an der Oberfläche werden in die erste Öffnung 22 gesaugt, und die Verbindungen der Gewebeteile mit der Oberfläche werden durch das Zusammenwirken zwischen der stationären Schneidkante 23 und den Schneidkanten 26 an dem rotierenden Kopf durchgeschnitten. Die abgetrennten Gewebeteile werden durch Öffnung 29 zu einem Sammelbehälter an der Saugeinrichtung herausgesaugt. Im Betrieb wird das Werkzeug zum Beispiel am Diaphragma auf das Innere einer aufgehängten Schlachttierkörperhälfte angewendet und mit der Welle 27 quer zur Bewegungsrichtung nach unten zum Hals und von dort weiter bewegt. Dadurch wird die Schlachttierkörperhälfte in einem einzigen Arbeitsschritt vom Herzfett im Brustbereich und von Gewebeteilen etc. im Halsbereich gesäubert. Die Bewegung kann durch einen Bediener oder einen Roboter ausgeführt werden.

910 zeigen eine Einrichtung zum automatischen Säubern der Oberfläche von Schlachttierkörperhälften durch Werkzeuge gemäß der Erfindung. Um eine ausreichend gute Säuberung zu erzielen, ist es wichtig, daß der Schlachttierkörper im Verhältnis zum Werkzeug in einer wohldefinierten Position angeordnet wird. 9 zeigt eine doppelte Halteeinrichtung 41, die sich nach außen bewegt, um zusammenhängende Schlachttierkörperhälften, die auf einer Schlachtlinie gefördert werden, zu positionieren, wenn sich die Schlachttierkörper gegenüber der Einrichtung befinden. Die Halteeinrichtung wird durch einen Mechanismus von Schwenkarmen 42 auf den Schlachttierkörper zu bewegt, die durch einen Schlitten 43 angetrieben werden, der entlang einer Führung 44 verschoben werden kann.

Zwei Werkzeuge, zum Beispiel von der in 14 oder 58 gezeigten Bauart, können durch eine Klammer 45, die auf einer Säulenführung 46 läuft, gegen Schlachttierkörperhälften nach oben und unten bewegt werden. Die Werkzeuge sind an Armen 47 angebracht, die in Richtung der Klammer elastisch sind, wodurch sichergestellt wird, daß die Werkzeuge mit einem gewissen Arbeitsdruck an der Schlachttierkörperoberfläche anliegen und daher den Oberflächenkonturen folgen.

Die Einrichtung ordnet die Werkzeuge an der Innenseite der Schlachttierkörperhälften am Diaphragma in der Bauchseite an und bewegt sie über den Halsbereich entlang dem Schlachttierkörper nach unten und am Kiefer oder Kiefermuskel vorbei nach draußen. Falls nötig, kann der Vorgang wiederholt werden, um verbleibende Verunreinigungen zu entfernen.


Anspruch[de]
  1. Werkzeug zum Entfernen von Gewebeteilen von der Oberfläche von Schlachttierkörperteilen, dadurch gekennzeichnet, daß es umfaßt:

    – ein Gehäuse (1) mit einem inneren Hohlraum,

    – eine erste Öffnung (2) durch die Wandung des Gehäuses mit einer stationären Schneidkante (3) an der inneren Seite des Gehäuses,

    – einen Schneidkopf (4), der in dem Gehäusehohlraum gegenüber der ersten Öffnung (2) angeordnet ist, wobei der Schneidkopf eine oder mehrere Schneidklingen (5) aufweist, die, wenn sich der Schneidkopf um eine Drehachse (9) dreht, mit der stationären Schneidkante (3) zusammenwirken und durch Gewebeteile zwischen der stationären Schneidkante (3) und einer Schneidkante (6) an einer Schneidklinge (5) hindurchschneiden,

    – eine zweite Öffnung (10) durch die Wandung des Gehäuses und

    – eine Saugeinrichtung (11), die mit der zweiten Öffnung verbunden ist, um einen Luftstrom zu erzeugen, der durch die erste Öffnung (2) in dem Gehäuse in den inneren Hohlraum des Gehäuses hindurchtritt.
  2. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schneidkante (6) an der oder jeder Schneidklinge und die stationäre Schneidkante (3) in Richtung der Drehachse (9) erstrecken.
  3. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die stationäre Schneidkante (3) hauptsächlich parallel zur Drehachse (9) erstreckt.
  4. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schneidkante/n (6) des Kopfes (4) in einem Winkel zur Drehachse (9) erstreckt/erstrecken, und zwar vorzugsweise derart, daß das schneidende Zusammenwirken zwischen der stationären Schneidkante und einer rotierenden Schneidkante sukzessiv entlang dieser Schneidkanten stattfindet.
  5. Werkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante/n (6) an dem Kopf (5) im wesentlichen einen schraubenwendelförmigen Verlauf in Richtung der Achse (9) aufweist/aufweisen.
  6. Werkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante/n an dem Schneidkopf auf einer Hälfte des Kopfes, die sich auf einer Seite einer Ebene im rechten Winkel zur Achse befindet, sich im Winkel nach einer Seite und auf der anderen Hälfte des Kopfes, die auf der anderen Seite der Ebene liegt, sich in einem gleichen Winkel in entgegengesetzter Richtung erstreckt/erstrecken.
  7. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen der vorauslaufenden Seite einer Klinge (5) an der Schneidkante (6) der Klinge und der Tangente der Rotationskörperoberfläche, die die Schneidkante bei Drehung beschreibt, gesehen in einer Ebene im rechten Winkel zur Drehachse (9), im Bereich von 45 – 90°, und vorzugsweise im Bereich von 55 – 75°, liegt.
  8. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Öffnung (2) in dem Gehäuse, der Schneidkopf (4) und die zweite Öffnung (10) so angeordnet sind, daß Gewebeteile an der Oberfläche eines Schlachttierkörperteils gegenüber der ersten Öffnung (2) während des Betriebs in die erste Öffnung hineingesaugt werden, daß die Verbindungen zwischen den Gewebeteilen und der Oberfläche durch das Zusammenwirken zwischen der stationären Schneidkante (3) und der/den Schneidkante/n (6) an dem Kopf (4) durchgeschnitten werden und daß die gelösten Gewebeteile von dem Schneidkopf (5) und dem Gehäuse (1) durch den mittels der Saugeinrichtung erzeugten Luftstrom entfernt werden.
  9. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Oberflächen des Gehäuses an der ersten Öffnung (2) und/oder Gleitflächen (14), die an dem Gehäuse an der ersten Öffnung angebracht sind, im Betrieb die Kontaktfläche des Werkzeugs mit dem Schlachttierkörperteil bilden und daß die Schneidkante/n (6) an dem Schneidkopf (4) sich hinter einer Ebene befindet/n, in der diese Kontaktfläche liegt.
  10. Werkzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der minimale Abstand der Schneidkante/n (6) von dieser Ebene 1–8 mm beträgt.
  11. Einrichtung zum Entfernen von Gewebeteilen von der Oberfläche von Schlachttierkörperteilen, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Werkzeug gemäß Anspruch 1, eine Halte- oder Befestigungsanordnung für ein Schlachttierkörperteil und einen Mechanismus zum Bewegen des Werkzeuges gegenüber der Anordnung umfaßt, wobei der Mechanismus das Werkzeug elastisch hält, so daß sich das Werkzeug von der Anordnung fort bewegen kann, wenn es von einer davon wegweisenden Kraft beeinflußt wird.
  12. Verfahren zum Entfernen von Gewebeteilen von der Oberfläche von Schlachttierkörperteilen, dadurch gekennzeichnet, daß ein Werkzeug gemäß Anspruch 1 entlang und in Kontakt mit der Oberfläche bewegt wird, wobei seine Öffnung der Oberfläche zugewandt liegt, während die oder jede Klinge des Schneidkopfes rotierend an der stationären Kante vorbei bewegt wird und die Saugeinrichtung einen Luftstrom erzeugt, der durch die erste Öffnung (2) in dem Gehäuse hindurch- und in den inneren Hohlraum des Gehäuses eintritt.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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