TECHNISCHES GEBIET
Bei der Erfindung wird ausgegangen von einem steckbaren elektrischen
Apparat, insbesondere einem Überspannungsableiter, nach dem Oberbegriff von Patentanspruch
1. Dieser Apparat weist ein axialsymmetrisch ausgebildetes Gehäuse mit einer in
Steckrichtung verlaufenden Gehäuseachse auf sowie ein Mittel zum Befestigen des
Apparategehäuses an einem Gehäuse einer Hochspannungsanlage. Ferner weist der elektrische
Apparat ein axialsymmetrisches Aktivteil auf mit einem axial geführten Stromkreis,
enthaltend einen Steckkontakt, einen Erdungsanschluss und ein dazwischen geschaltetes
nichtlineares Widerstandselement. Das Aktivteil enthält zudem einen axialsymmetrischen
Isolierkörper, welcher einen Isolierkonus bildet und das nichtlineare Widerstandselement
und eine elektrische Verbindung zum Steckkontakt umgibt. Unter Hochspannung sind
hierbei Nennspannungen grösser 1 kV und typischerweise bis 72 kV zu verstehen.
Beim Einbau des Apparates in die Hochspannungsanlage wird das Aktivteil
in eine Buchse der Hochspannungsanlage gesteckt und das Apparatgehäuse mit dem Befestigungsmittel
am Anlagengehäuse festgesetzt. Beim Stecken wird der Stromkreis des Apparates mit
einem Stromleiter der Hochspannungsanlage elektrisch leitend verbunden und werden
zugleich der Isolierkonus und ein Isoliergegenkonus der Anlage spaltfrei gegeneinander
gepresst. Es wird so eine hochbelastbare Steckverbindung mit einer dielektrisch
hochwertigen Isolation erzielt. Der elektrische Apparat ist im allgemeinen ein Überspannungsableiter
und weist dann ein nichtlineares, spannungsabhängiges Widerstandselement auf, etwa
auf der Basis eines Varistors und/oder einer Funkenstrecke. Er kann aber auch als
Erdungsschalter ausgeführt sein und weist dann als nichtlineares Widerstandselement
eine Schaltstelle auf.
Die Erfindung betrifft auch eine Hochspannungsanlage mit einem solchen
elektrischen Apparat und ein Verfahren, mit dem eine solche Anlage hergestellt werden
kann.
STAND DER TECHNIK
Mit dem Oberbegriff nimmt die Erfindung auf einen Stand der Technik
von elektrischen Apparaten Bezug, wie er in EP 1 083 579 A2 beschrieben ist. Ein
in dieser Patentveröffentlichung beschriebener, steckbarer Überspannungsableiter
enthält ein flaschenförmig ausgeführtes, längs einer Achse ausgerichtetes Metallgehäuse
mit einem weitgehend axialsymmetrisch ausgebildeten Aktivteil. Das Aktivteil weist
einen axial geführten Stromkreis auf mit einen Varistor und mit zwei Stromanschlüssen.
Der Stromkreis ist durch einen Isolierkörper elektrisch isoliert im Metallgehäuse
festgesetzt. Beide Stromanschlüsse des Stromkreises sind aus dem Gehäuse geführt.
Einer der beiden Stromanschlüsse ist auf Hochspannung, der andere auf Erdpotential
führbar. Dieser Überspannungsableiter kann durch Stecken in eine Hochspannungsanlage
eingebaut werden. Hierbei werden der Steckkontakt und ein Gegensteckkontakt der
Anlage zusammengesteckt und wird so eine elektrisch leitende Verbindung zwischen
dem Stromkreis und einem mit Hochspannung beaufschlagbaren Leiter der Anlage hergestellt.
Ein am Gehäuse über eine Druckfeder abgestütztes und als Flansch ausgeführtes Befestigungsmittel
wird sodann am Anlagengehäuse festgeschraubt. Über die beim Verschrauben vorgespannte
Druckfeder wird der Ableiter mit definierter Kraft und in federnder Weise an der
Anlage gehalten.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung, wie sie in den Patentansprüchen definiert ist, löst
die Aufgabe, einen elektrischen Apparat der eingangs genannten Art anzugeben, welcher
in besonders einfacher Weise in die Hochspannungsanlage einbaubar ist.
Beim Apparat nach der Erfindung ist das Befestigungsmittel in das
Apparategehäuse eingeformt und ist das Aktivteil im Apparategehäuse in Achsrichtung
verschiebbar gelagert und vor Bildung einer Steckverbindung gegenüber dem Apparategehäuse
mit Vorspannkraft gehalten. Das Apparategehäuse kann so praktisch ohne Kraftaufwand
an der Hochspannungsanlage befestigt werden. Eine elektrisch leitende Verbindung
zwischen dem Stromkreis des erfindungsgemässen Apparates und einem mit Hochspannung
beaufschlagbaren Leiter der Anlage kann mit einfachen Mitteln durch Reduktion der
Vorspannung erreicht werden. Hierbei wird das Aktivteil des Apparates in Achsrichtung
verschoben bis der Steckkontakt mit einem Gegensteckkontakt der Anlage eine Steckverbindung
bildet und der Isolierkonus des Aktivteils mit einer vorbestimmten Kraft spaltfrei
an einem Isoliergegenkonus der Anlage anliegt. Die Abstützkraft kann so sehr genau
dimensioniert und dementsprechend so bemessen werden, dass zu Teilentladungen führende
Spalte an der Grenzfläche der Isolierkonusse vermieden werden. Da die Abstützkraft
leicht konstant gehalten werden kann und zudem im Inneren des Apparategehäuse wirkt,
ist ein konstanter Anpressdruck gewährleistet und wird zudem mit Sicherheit verhindert,
dass der Anpressdruck von aussen, etwa durch Belasten des Apparategehäuse mit mechanischer
Kraft, verändert wird.
Um Teilentladungen zwischen der Oberfläche des Isolierkörpers und
dem Apparategehäuse wirksam zu reduzieren, ist es zweckmässig, den Isolierkörper
mit einer elektrisch leitfähigen Schicht zu versehen. Frei gehalten von dieser Schicht
ist der im Betrieb der Anlage hohen elektrischen Feldstärken ausgesetzte Isolierkonus.
Das vom Steckkontakt abgewandte Ende des Isolierkonus ist mit Vorteil hinterschnitten
ausgebildet und trägt einen nach innen geführten, gerundeten Abschnitt der elektrisch
leitfähigen Schicht. Durch diese Massnahmen wird eine starke Entlastung des bei
Betrieb der Anlage dielektrisch hoch belasteten Endes des Isolierkonus erreicht.
Auf das dielektrische Verhalten des Apparates bzw. der Anlage wirkt
es sich günstig aus, wenn das im Apparatestromkreis vorgesehene nichtlineare Widerstandselement
steckkontaktseitig und die ebenso im Apparatestromkreis vorgesehene elektrisch leitende
Verbindung von diesem Widerstandselement zum Steckkontakt gerundet ausgebildet sind.
Eine weitere Verbesserung der dielektrischen Festigkeit wird erreicht, wenn der
Isolierkörper zumindest im hohen elektrischen Feldstärken ausgesetzten steckkontaktseitigen
Bereich gerundet ausgeführt ist.
Um die Montage des elektrischen Apparates in der Anlage zu erleichtern,
empfiehlt es sich, in eine Mantelfläche des Apparategehäuses eine Öffnung einzuformen.
Durch diese Öffnung kann die Position einer Markierung des Isolierkörpers während
der Montage beobachtet werden. Anhand dieser Information kann der Monteur leicht
nachprüfen, ob das Aktivteil des Apparates schon ausreichend weit verschoben wurde.
Zugleich dient diese Öffnung der Druckentlastung des Apparates beim Auftreten von
Störlichtbögen und Teilentladungen am Aktivteil. Da solche unerwünschten Entladungsvorgänge
besonders wirksam im Bereich hoher elektrischer Feldstärken sind, empfiehlt es sich,
die Öffnung gegenüber einem Bereich des Isolierkörpers zu positionieren, der das
steckkontaktseitige Ende des nichtlinearen Widerstandselements umfasst. Zweckmässigerweise
sind bei Ausbildung des Apparategehäuses als Zylinder mindestens zwei gegeneinander
in Umfangsrichtung des Zylinders versetzt angeordnete Öffnungen vorgesehen, da so
die Markierung nicht nur aus einer Richtung, sondern über einen durch den Versetzungswinkel
vorgegebenen Winkelbereich beobachtet werden kann.
Die erforderliche Vorspannkraft wird bei einem Apparat mit einem an
einem erdbaren Ende des Aktivteils befestigten und durch einen Boden des Apparategehäuses
nach aussen geführten Erdungsanschluss bevorzugt durch eine vorgespannte Druckfeder
erreicht, welche zwischen dem erdbaren Ende des Aktivteils und dem Boden des Apparategehäuses
angeordnet ist. Um die Vorspannung einfach und präzise verändem zu können, ist in
das aus dem Apparategehäuse geführte Ende des Erdungsanschlusses ein Gewinde eingeformt
zur Aufnahme einer Spannmutter. An dieses Gewinde schliesst mit Vorteil ein aus
dem Apparategehäuse geführter, gewindefreier Abschnitt an, welcher der Lagerung
einer zwischen der Spannmutter und dem Boden des Apparategehäuses vorsehbaren Sicherungshülse
dient. Wird diese Hülse nach der Montage des Apparates entfernt, so kann bei einer
Betätigung der Spannmutter keine Kraft mehr auf das Aktivteil des Apparates übertragen
werden, so dass eine unsachgemässe Demontage oder Wartung des Apparates durch Unbefugte
ausgeschlossen ist. Die Spannmutter kann bei Ausbildung als Kontermutter dazu verwendet
werden, den Erdungsanschluss mit einem Erdungsleiter zu verbinden.
In einer leicht zu realisierenden, robusten Ausführungsform des erfindungsgemässen
Apparates ist in den Boden des Apparategehäuses eine axial ausgerichtete und den
Erdungsanschluss umfassende Hülse eingeformt mit einer der Führung der Druckfeder
dienenden Mantelfläche.
Um unterschiedliche Abmessungen der Befestigungsmittel von Apparategehäuse
und Anlagengehäuses zu kompensieren, empfiehlt es sich, bei der Montage des Apparates
einen Adapterflansch zu verwenden, welcher zwischen einem Flansch des Befestigungsmittels
des elektrischen Apparates und einem Gegenflansch des Anlagengehäuses vorgesehen
ist und die Abmessung des einen Flansches auf die Abmessungen des anderen Flansches
reduziert.
Mit Vorteil sind das Apparategehäuse und das Anlagengehäuse elektrisch
leitfähig ausgebildet. Nach der Montage des Apparates ist dann das Apparategehäuse
ohne eine zusätzliche Verbindung über die Flansche und das Anlagengehäuse geerdet
und ist Berührungsschutz gewährleistet.
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung und die damit erzielbaren
weiteren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Hierbei
zeigt:
- Fig.1
- eine Aufsicht auf einen längs einer Achse geführten Schnitt durch eine als Überspannungsableiter
ausgebildete Ausführungsform des steckbaren elektrischen Apparats nach der Erfindung,
- Fig.2
- den geschnitten dargestellten Überspannungsableiter gemäss Fig.1 beim Einbau
in eine Hochspannungsanlage während dreier zeitlich aufeinanderfolgender Phasen
a), b) und c), und
- Fig.3
- eine Seitenansicht des (nicht geschnitten dargestellten) Überspannungsableiters
gemäss Fig.1 während der zeitlich aufeinanderfolgenden Phasen a), b) und c) beim
Einbau gemäss Fig.2.
WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
In allen Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen auch gleichwirkende
Teile. Der in Fig. 1 dargestellte Überspannungsableiter A weist als Berührungsschutz
und als Schutz gegen äussere Einflüsse ein vorwiegend zylinderförmiges, elektrisch
leitfähiges Apparategehäuse 1 auf, welches insbesondere aus Metall, wie etwa Aluminium,
einem elektrisch leitfähigen polymeren Material, beispielsweise einem mit Leitfähigkeitsruss
gefüllten Polyäthylen, oder einem mit einem elektrisch leitfähigen Mantel versehenen
polymeren Material, wie etwa Polyäthylen, besteht. Das Gehäuse 1 enthält ein Mantelrohr
2. An das untere Ende des Rohrs ist ein Boden 3 angesetzt, während am obere Ende
ein Befestigungsmittel eingeformt ist, welches als radial nach aussen erstreckter
Flansch 5 ausgebildet ist. Im Apparategehäuse 1 ist ein Aktivteil 6 angeordnet.
Der Innendurchmesser des Apparategehäuses weist gegenüber dem Aktivteil Übermass
auf. Das Aktivteil kann daher längs der Zylinderachse 7 des Gehäuses 1 verschoben
werden. Das Aktivteil enthält einen axial geführten Stromkreis mit einem Steckkontakt
8, einem Erdungsanschluss 9 und einem nichtlinearen Widerstandselement 10. Ein auf
Hochspannungspotential führbares Ende des Widerstandselements 10 ist über einen
Leiterbolzen 11 mit dem Steckkontakt 8 verbunden. Das andere Ende des Elements 10
ist mit dem bolzenförmig ausgeführten Erdanschluss 9 verbunden. Das nichtlineare
Widerstandselement 10 kann so wie dies im Stand der Technik nach EP 1 083 579 A2
beschrieben ist ausgebildet sein und weist dann eines oder mehrere zylinderförmige
Varistorelemente auf aus nichtlinearem Widerstandsmaterial, etwa auf der Basis von
Metalloxid, wie insbesondere von ZnO. Der Steckkontakt 8 ist auf einer feldsteuemden
Scheibe 12 befestigt, welche beim Anstecken des Überspannungsableiters A an eine
in den Figuren 2 und 3 dargestellte Hochspannungsanlage H, beispielsweise eine metallgekapselte,
gasisolierte Schaltanlage für eine Nennspannung von beispielsweise 42 kV , als Anschlag
zu einem Gegenanschlag der Anlage H dient.
Das nichtlineare Widerstandselement 10 und der Leiterbolzen 11 sind
von einem axialsymmetrischen Isolierkörper 13 aus einem elastischen Isolierstoff,
wie vorzugsweise Silikon, umgeben. Der Isolierkörper 13 läuft an seinem oberen Ende
in einen den oberen Abschnitt des Leiterbolzens 11 des Stromkreises koaxial umgebenden
Isolierkonus 14 aus. Ein vom Steckkontakt 8 abgewandtes Ende des Isolierkonus 14
läuft in einer nach innen geführten, gerundeten Hinterschneidung 15 aus. Die Oberfläche
des Isolierkörpers 13 ist bis auf die Konusfläche des Isolierkonus 14 mit einer
potentialsteuernden, elektrisch leitfähigen Schicht 16, etwa aus einem leitfähigen
Polymer oder einem Metall, beschichtet. Über eine das Aktivteil 6 am Erdungsanschluss
9 nach unten abschliessende Kontaktscheibe 17 ist die elektrisch leitfähige Schicht
16 mit Erdpotential verbunden.
Zwischen der Kontaktscheibe 17 und dem Boden 3 des Apparategehäuses
1 ist eine vorgespannte Druckfeder 18 angeordnet. Diese Feder ist auf einer Mantelfläche
einer in den Boden 3 des Apparategehäuses 1 eingeformten, axial ausgerichteten Lagerhülse
19 geführt. In der Hülse 19 ist der Erdungsanschluss 9 in axialer Richtung verschiebbar
gelagert. In ein aus dem Apparategehäuse 1 geführtes Ende des Erdungsanschlusses
9 ist ein Gewinde 20 eingeformt, auf welches eine als Kontermutter ausgebildete
Spannmutter 21 aufgeschraubt ist. An das Gewinde 20 schliesst ein ebenfalls aus
dem Apparategehäuse 1 geführter, gewindefreier Abschnitt 22 an zur Lagerung einer
zwischen der Spannmutter 21 und dem Boden 3 des Apparategehäuses 3 vorgesehenen
Sicherungshülse 23.
Aus Fig.2 ist ersichtlich, dass beim Einbau in eine Hochspannungsanlage
H der Überspannungsableiter A (Verfahrensphase a)) zunächst in Richtung eines nicht
bezeichneten Pfeils vertikal nach oben geführt wird. Das obere Ende des Aktivteils
6 wird hierbei durch eine nicht bezeichnete Öffnung eines elektrisch leitenden,
geerdeten Gehäuse 30 der Hochspannungsanlage H in eine Anschlussbuchse 31 mit einem
abgeschirmten, tulpenförmigen Gegensteckkontakt 32 und mit einem Isoliergegenkonus
33 geschoben.
Sobald der Flansch 5 an einem geeigneten Gegenflansch des Anlagengehäuses
30 anliegt (Verfahrensphase b)), werden beide Flansche mit Hilfe von nicht bezeichneten
Schrauben miteinander verbunden und wird so das Apparategehäuse 1 starr am Anlagengehäuse
30 befestigt. Falls der Flansch 5 und der Gegenflansch der Anlage H unterschiedliche
Abmessungen aufweisen, ist - wie in Fig.2 dargestellt - zwischen beiden Flanschen
ein Adapterflansch 34 vorzusehen.
Anschliessend wird die vorgespannte Druckfeder 18 mit Hilfe der Spannmutter
21 entspannt. Die Spannmutter stützt sich hierbei mit ihrer oberen Seite über Unterlegescheiben
auf dem nach unten weisenden Ende der Sicherungshülse 23 ab. Das Aktivteil wird
beim Drehen der Spannmutter unter der Wirkung der sich entspannenden Feder 18 in
die Anschlussbuchse 31 eingesteckt bis die Scheibe 12 am Gegensteckkontakt 32 anschlägt
(Verfahrensphase c)). Steckkontakt 8 und Gegensteckkontakt 32 bilden nun eine Steckverbindung
und verbinden den Stromkreis des Überspannungsableiters mit einem mit Hochspannung
beaufschlagbaren Stromleiter 35 der Anlage H. Die Druckfeder 18 wird nur so weit
entspannt, dass die verbleibende Federkraft noch ausreicht, um die Konusse 14, 33
so stark aufeinanderzupressen, dass kein Luftspalt dazwischen verbleibt. Es ist
dann eine ausreichend hohe dielektrische Festigkeit des in die Hochspannungsanlage
H eingebauten Überspannungsableiters A sichergestellt. Da die Feder 18 ständig mit
gleicher Kraft wirkt und zudem im Inneren des Apparategehäuse 1 angeordnet ist,
ist eine konstante Anpresskraft gewährleistet und wird zudem mit Sicherheit verhindert,
dass die Anpresskraft von aussen, etwa durch Belasten des Apparategehäuse 1 mit
mechanischer Kraft, verändert wird.
Zur Verbesserung der dielektrischen Festigkeit trägt auch die elektrisch
leitfähige Schicht 16 bei, durch welche Teilentladungen zwischen der Oberfläche
des Isolierkörpers 13 und dem Apparategehäuse 1 sowie in Inhomogenitäten des Isolierkörpers
13 vermieden werden. Durch Ausbildung des vom Steckkontakt 8 abgewandten Endes des
Isolierkonus 14 als nach innen geführte und gerundete Hinterschneidung 15 und Vorsehen
eines Abschnitts der elektrisch leitfähigen Schicht 16 auf der Oberfläche dieser
Hinterschneidung 15 wird das elektrische Feld im dielektrisch kritischen Tripelbereich
von Apparate- bzw. Anlagengehäuse, Isolierkonus 14 bzw. Isoliergegenkonus 33 und
Luft homogenisiert. Weitere Massnahmen zur Verbesserung der dielektrischen Eigenschaften
des Überspannungsableiters A bzw. der Hochspannungsanlage H bestehen auch darin,
dass das nichtlineare Widerstandselement 10 und/oder der Isolierkörper 13 zumindest
steckkontaktseitig gerundet ausgebildet sind.
Wie aus Fig.3 ersichtlich ist, kann während der Montage des Überspannungsableiters
die Position des Aktivteils 6 in der Anschlussbuchse mit Hilfe einer auf dem Aktivteil
bzw. der Schicht 16 angebrachten Markierung 36 überprüft werden. Zu diesem Zweck
ist in die Mantelfläche des Apparategehäuses 1 eine schmale, vorwiegend in Achsrichtung
geführt Öffnung 37 eingeformt. Während der Phasen a) und b) ändert sich die Lage
der Markierung 36 in der Öffnung 37 nicht, da das Aktivteil gegenüber dem Apparategehäuse
1 bei vorgespannter Druckfeder nicht verschoben wird. Erst in der Phase c) verschiebt
sich beim Entspannen der Feder die Marke 36 gegenüber dem Apparategehäuse 1 nach
oben und nimmt nach vollständigem Einstecken des Aktivteils in die Anschlussbuchse
die aus der Phase c) ersichtliche Position ein.
Die Öffnung 37 ist gegenüber einem Bereich des Isolierkörpers 13 positioniert,
der das steckkontaktseitige Ende des nichtlinearen Widerstandselements 10 umfasst.
Dies ist insoweit von Vorteil, als die Öffnung 37 zugleich der Druckentlastung des
Überspannungsableiters A beim Auftreten von Störlichtbögen und Teilentladungen am
Aktivteil 6 dienen kann. Da solche unerwünschten Entladungsvorgänge besonders wirksam
im Bereich hoher elektrischer Feldstärken sind, ist die Öffnung am des steckkontaktseitige
Endes des nichtlinearen Widerstandselements 10 positioniert.
Zweckmässigerweise sind zwei gegeneinander in Umfangsrichtung versetzt
angeordnete Öffnungen vorgesehen. Es wird so sichergestellt, dass die Lage der Markierung
36 nicht nur aus einer Richtung, sondern über einen durch den Versetzungswinkel
vorgegebenen Winkelbereich beobachtet werden kann. Durch Vorsehen von mehr als zwei
geeignet über den gesamten Umfang verteilte Öffnungen kann praktisch aus jeder beliebigen
Richtung beobachtet werden.
Nach dem Einbau des Überspannungsableiters A wird die Spannmutter
21 vom Gewinde 20 abgezogen und die Sicherungshülse 23 entfernt und vor unbefugtem
Zugriff gesichert verwahrt. Die Spannmutter 21 wird wieder auf das Gewinde 20 aufgeschraubt.
Da sie als Kontermutter ausgeführt ist, dient sie zugleich der Fixierung eines Erdungsleiters
38 (Fig.2). Der Stromkreis des Überspannungsableiters ist nun einerseits an die
in der Hochspannungsanlage H geführte Hochspannung und andererseits an Erde angeschlossen.
Das Apparategehäuse 1 ist über den Adapterflansch 34 und das Anlagengehäuse 30 geerdet.
Ein unbefugtes Verschieben des Aktivteils 6 nach dem Einbau des Überspannungsableiters
A in die Hochspannungsanlage H ist dadurch vermieden, dass bei abgezogener Sicherungshülse
die Spannmutter 21 lediglich bis zum gewindefreien Abschnitt 22 gedreht werden kann,
und somit ohne Sicherungshülse 23 kein Verschieben des Aktivteil bewirken kann.
BEZUGSZEICHENLISTE
- 1
- Apparategehäuse
- 2
- Mantelrohr
- 3
- Boden
- 5
- Flansch
- 6
- Aktivteil
- 7
- Zylinderachse
- 8
- Steckkontakt
- 9
- Varistorelemente
- 10
- nichtlineares Widerstandselement
- 11
- Leiterbolzen
- 12
- Scheibe
- 13
- Isolierkörper
- 14
- Isolierkonus
- 15
- Hinterschneidung
- 16
- elektrisch leitfähige Schicht
- 17
- Kontaktscheibe
- 18
- Druckfeder
- 19
- Lagerhülse
- 20
- Gewinde
- 21
- Spannmutter
- 22
- gewindefreier Abschnitt
- 23
- Sicherungshülse
- 30
- Anlagengehäuse
- 31
- Anschlussbuchse
- 32
- Gegensteckkontakt
- 33
- Isoliergegenkonus
- 34
- Adapterflansch
- 35
- Stromleiter
- 36
- Markierung
- 37
- Öffnung
- 38
- Erdungsleiter
- A
- Überspannungsableiter
- H
- Hochspannungsanlage