| Dokumentenidentifikation |
DE10114104B4 10.03.2005 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Doppeletiketten sowie Doppeletikett |
| Anmelder |
Meto International GmbH, 69434 Hirschhorn, DE |
| Erfinder |
Bannert, Georg, 69434 Hirschhorn, DE |
| Vertreter |
Ackmann, Menges & Demski Patentanwälte, 80469 München |
| DE-Anmeldedatum |
23.03.2001 |
| DE-Aktenzeichen |
10114104 |
| Offenlegungstag |
02.10.2002 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
10.03.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.03.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B31D 1/02
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| IPC-Nebenklasse |
B65C 9/18
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| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Doppeletiketten,
bei dem zwei ungleich große Etiketten, welche mit Klebflächen auf jeweils einem
Träger lösbar aufgebracht sind, zusammengeführt und miteinander verklebt werden,
wobei das eine Etikett eine größere Klebfläche als das andere Etikett aufweist und
mit einem freien Teil seiner Klebfläche über das andere Etikett hinausragt. Die
Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Herstellung von Doppeletiketten,
mit zumindest zwei Zuführeinrichtungen zum Zuführen von jeweils zumindest einem
Etikett auf jeweils einem Träger und wenigstens einer Spendeinrichtung zum Ablösen
der Etiketten von den Trägern und zum Zusammenführen und Miteinanderverkleben der
Etiketten. Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Doppeletikett, bestehend aus zwei
ungleich großen, einzelnen Etiketten, welche ungleich große Klebflächen aufweisen,
wobei das eine Etikett mit einem freien Teil seiner Klebfläche über das andere Etikett
hinausragt.
Verfahren, Vorrichtungen und Doppeletiketten der eingangs genannten
Art sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. In der DE-OS
2 063 483 ist beispielsweise ein Verfahren zum Herstellen von selbstklebenden
Doppeletiketten beschrieben, bei dem ein auf einem Trägerband lösbar befestigtes
Oberetikett auf ein gleich großes oder kleineres Unteretikett aufgebracht wird,
wobei das Unteretikett ebenfalls auf einem Trägerband lösbar befestigt ist. Das
so hergestellte Doppeletikett kann anschließend entweder auf einen Gegenstand aufgeklebt
werden oder aber zunächst auf dem Trägerband des Unteretiketts zur weiteren Verwendung
verbleiben. Bei dem bekannten Verfahren sind Ober- und Unteretiketten jeweils auf
einem Trägerband lösbar aufgebracht, welches mit innenliegenden Etiketten auf einer
Abwickelvorrichtung aufgerollt ist und mittels jeweils einer Aufwickelvorrichtung
von der Abwickelvorrichtung abgezogen wird. Die Oberetiketten werden dabei über
eine Umlenkkante geführt und in Spendstellung gebracht, so daß die Oberetiketten
auf die unmittelbar unterhalb der Umlenkkante entlang geführten Unteretiketten aufgeklebt
werden können, welche zunächst auf dem Trägerband verbleiben.
Die DE-OS 2 063 483 offenbart
ferner eine Vorrichtung zum Herstellen von selbstklebenden Doppeletiketten, mit
einer Abwickel- und einer Aufwickelvorrichtung für das Trägerband der Unteretiketten
sowie einer weiteren Abwickel- und einer weiteren Aufwickelvorrichtung für das Trägerband
der Oberetiketten. Die Vorrichtung weist ferner zwei Umlenkkanten auf, wobei die
erste Umlenkkante zum Ablösen der Oberetiketten vom Trägerband und die zweite Umlenkkante
zum Ablösen der fertigen Doppeletiketten vom Trägerband vorgesehen ist. Die beiden
Umlenkkanten sind dabei in Vorschubrichtung der Trägerbänder hintereinanderliegend
angeordnet.
Es sind aus dem genannten Stand der Technik ferner selbstklebende
Doppeletiketten bekannt, welche aus einem Ober- und einem Unteretikett bestehen,
wobei das Oberetikett mit seiner Klebschicht auf die Oberseite des Unteretikettes
aufgeklebt ist. Dabei kann das Oberetikett nur im Bereich eines Randstreifens mit
einer Klebschicht versehen sein. Das Oberetikett kann ferner größer als das Unteretikett
ausgebildet sein, so daß es über dieses teilweise hinausragt. Der überragende, freie
Teil des Oberetiketts weist dabei aber keine Klebschicht auf, da bei dieser Ausführungsform
das Oberetikett nur im Bereich eines Randstreifens mit einer Klebeschicht versehen
ist. Das Oberetikett ist hier vielmehr mit einer leicht lösbaren Klebschicht an
dem Grundetikett angeklebt, so daß das Oberetikett gegebenenfalls leicht abgezogen
werden kann, wobei der freie Teil das Abziehen des Oberetiketts erleichtert. Zum
Aufkleben auf die zu etikettierenden Gegenstände dient bei dem bekannten Doppeletikett
ausschließlich die Klebfläche des Unteretiketts. Das aus dem Stand der Technik bekannte
Doppeletikett hat also den Nachteil, daß es zwar stabil auf den zu etikettierenden
Gegenständen befestigt werden kann, daß aber keine stabile und unlösbare Verbindung
zwischen Ober- und Unteretikett besteht. Das Doppeletikett erlaubt ferner zwar unterschiedlichste
optische Effekte, es ist jedoch für hochwertige Waren, wie beispielsweise Schmuck
und Kosmetik weniger geeignet, weil es mit der gesamten Klebfläche des Unteretiketts
auf der Ware klebt, was als unansehnlich und unpraktisch anzusehen ist.
Die DE 297 00 468 U1
offenbart ein Etikett, bei dem zwei Teilbereiche des Etiketts mit ihren Klebflächen
aufeinander geklebt sind. Bei dem Etikett sind Aufkleber rückseitig mit einem Kontaktkleber
beschichtet und in regelmäßiger Anordnung auf einer Schutzfolie angeordnet, welche
die Klebseite der Aufkleber abdeckt, bis diese davon abgezogen und auf die Rückseite
des Trägers geklebt werden. Ein zuvor bedruckter Aufkleber wird auf die Rückseite
eines flächigen Trägers geklebt, wobei zum Bedrucken zwei unterschiedlich große
Felder vorgesehen sind. Das kleinere Feld wird dabei nach dem Druck nach hinten
abgeknickt mit der Klebfläche des größeren Feldes verklebt. Mit der verbleibenden
Klebfläche wird der Aufkleber auf den Träger aufgeklebt, wobei das bedruckte kleiner
Feld durch ein Fenster des Trägers sichtbar bleibt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Doppeletikett zu schaffen, bei dem
eine sehr stabile Verbindung zwischen den beiden Etiketten besteht, welches
kostengünstig herzustellen und ferner für die Auszeichnung hochwertiger Waren geeignet
ist. Es ist darüber hinaus Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Verfügung zu stellen, welche eine einfache und kostengünstige Herstellung vorzugsweise
dieser Doppeletiketten ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren der eingangs
genannten Art gelöst, bei dem beide Etiketten jeweils von ihrem Träger gelöst und
mit einander zugewandten Klebflächen miteinander verklebt werden, wobei die übrige
Klebfläche des einen Etiketts mit der Klebfläche des anderen Etiketts verklebt wird.
Auf diese Weise entsteht eine stabile und praktisch nicht mehr lösbare Verbindung
zwischen den beiden Etiketten. Das erfindungsgemäße Verfahren hat ferner den Vorteil,
daß herkömmliche Etiketten, die jeweils auf einem Träger lösbar aufgebracht sind,
zu einem stabilen Doppeletikett verbunden werden können. Die Bereitstellung spezieller
Etikettenvorstufen oder die Modifizierung vorhandener Etiketten ist hier nicht erforderlich.
Durch das Verkleben zweier ungleich großer Etiketten mittels des erfindungsgemäßen
Verfahrens entsteht ein Doppeletikett, welches einen festen Teil aufweist, der beispielsweise
beschriftet oder bedruckt werden kann, und darüber hinaus mit seinem freien, flexibleren
Abschnitt auf einen zu etikettierenden Gegenstand oder ein Trägerband aufgebracht
bzw. aufgeklebt werden kann. Das Verfahren kann also sowohl beim Etikettiervorgang
als auch bei der Herstellung von Doppeletiketten Anwendung finden.
In vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
vorgesehen, daß die Etiketten von den Trägern mittels zumindest einer Spendeinrichtung
gelöst werden, unmittelbar hinter der Spendeinrichtung miteinander verklebt und
anschließend auf einen zu etikettierenden Gegenstand oder einen weiteren Träger
gespendet werden. Ein solches Verfahren hat den Vorteil, daß die beiden einzelnen,
das Doppeletikett bildenden Etiketten gleichzeitig von dem Träger abgelöst und in
einem Schritt zu dem Doppeletikett verbunden werden können. Das erfindungsgemäße
Verfahren ist also besonders schnell und ökonomisch. Das bereits fertiggestellte
Doppeletikett kann anschließend entweder unmittelbar auf einen zu etikettierenden
Gegenstand oder aber auf einen weiteren Träger gespendet werden. Bei der letztgenannten
Alternative entsteht ein selbständig verkehrsfähiges Produkt, welches beispielsweise
zur Preisauszeichnung mittels Handetikettiergeräten vorgesehen sein kann.
In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen,
daß die Träger Trägerbänder sind, welche jeweils von einer Abwickelrolle abgezogen
werden und zum Ablösen der Etiketten über eine Spendkante geführt werden. Dabei
werden bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zumindest zwei Trägerbänder
und zumindest zwei Abwickelrollen verwendet, wobei von der einen Abwickelrolle das
Trägerband mit innenliegenden Etiketten und von der anderen Abwickelrolle das Trägerband
mit genden Etiketten außenliegenden Etiketten abgezogen wird, so daß die Trägerbänder
an der Spendkante aufeinander zulaufen und die Etiketten mit einander zugewandten
Klebflächen zusammengeführt werden. Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich also
in vorteilhafter Weise durch Modifizierung bereits vorhandener Maschinen oder Etikettiergeräte
durchführen, wobei das gewünschte Resultat durch die Orientierung der Etiketten
und die entsprechende Führung der Trägerbänder erzielt werden kann.
Dadurch, daß die Trägerbänder an der Umlenkkante aufeinander zulaufen,
werden diese parallel und in unmittelbarer Nähe zueinander von der Umlenkkante weggezogen,
so daß es möglich ist, die beiden Trägerbänder auf eine gemeinsame Aufwickelrolle
aufzuwickeln. Hierdurch kann das Verfahren weiter vereinfacht und zudem der apparative
Aufwand verringert werden.
Um ein stabiles und gleichmäßiges Verkleben der Etiketten zu gewährleisten,
ist in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die Etiketten hinter
der Spendeinrichtung zwischen zwei Andrückrollen hindurchgeführt werden.
Die oben genannte Aufgabe wird ferner durch eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art gelöst, bei der die Spendeinrichtung parallel nebeneinander liegende
Spendkanten zum Ablösen der Etiketten aufweist und hinter der Spendeinrichtung zumindest
zwei Andrückrollen zum Miteinanderverkleben der Etiketten angeordnet sind. Diese
besondere Ausgestaltung der Spendeinrichtung ermöglicht das gleichzeitige, parallele
Ablösen der beiden Etiketten, so daß diese unmittelbar hinter den beiden Spendkanten
zusammengeführt sowie stabil und gleichmäßig verklebt werden können. Das Ablösen
der einzelnen Etiketten und das Zusammenfügen zu dem fertigen Doppeletikett kann
durch die Anordnung der Spendkanten praktisch in einem Schritt erfolgen. Hierdurch
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise auch als Handetikettiergerät
eingesetzt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist vorgesehen, daß die Zuführeinrichtungen Abwickelrollen sind und dass die Träger
Trägerbänder sind. Dabei dient eine der Abwickelrollen zur Aufnahme eines der Trägerbänder
mit innenliegenden ersten Etiketten und die andere Abwickelrolle zur Aufnahme des
anderen Trägerbandes mit außenliegenden zweiten Etiketten. Die Abwickelrollen sind
in vorteilhafter Weise derart angeordnet, daß die ersten Etiketten
auf dem einen Trägerband der einen Spendkante und die zweiten Etiketten auf dem
anderen Trägerband der anderen Spendkante auf zueinander entgegengesetzten Seiten
zugeführt werden, so daß die Etiketten an den Spendkanten mit ihren Klebeflächen
einander zugewandt angeordnet sind. Durch das unterschiedliche Aufwickeln der mit
Etiketten versehenen Trägerbänder und die entsprechende Anordnung der Abwickelrollen
kann das gegenseitige Verkleben der Etiketten mit ihren Klebflächen mit geringem
apparativem Aufwand realisiert werden. Daher kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch durch einfache Modifizierung vorhandener Geräte hergestellt oder als Anbau
an solche Geräte ausgebildet werden.
Zur besonders vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann eine gemeinsame Aufwickelrolle zum Aufwickeln von beiden Trägerbändern von
den Abwickelrollen vorgesehen sein. Dabei ist es besonders vorteilhaft und bei einer
bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, daß die Aufwickelrolle zwischen den beiden
Abwickelrollen angeordnet ist. Durch diese Anordnung ist eine sehr kompakte Bauweise
und somit eine Reduzierung des Platzbedarfes möglich. Dies ist besonders dann von
Vorteil, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung als Handetikettiergerät ausgestaltet
ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann nämlich sowohl als Etikettiergerät zum
unmittelbaren Auszeichnen von zu etikettierenden Gegenständen, als auch als Maschine
zur Herstellung von Doppeletiketten, die auf einem Trägerband aufgebracht zur späteren
Verwendung vorgesehen sind, eingesetzt werden. Bei der zweiten Ausführungsform ist
in vorteilhafter Weise vorgesehen, daß eine dritte Abwickelrolle zur Aufnahme eines
leeren Trägerbandes vorgesehen ist. Auf dieses leere Trägerband können dann die
fertigen Doppeletiketten gespendet werden, so daß ein selbständig verkehrsfähiges
Produkt entsteht.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird schließlich durch ein Doppeletikett
der eingangs genannten Art gelöst, bei dem die beiden Etiketten mit einander zugewandten
Klebflächen miteinander verklebt sind, wobei die übrige Klebfläche des einen Etiketts
mit der Klebfläche des anderen Etiketts verklebt ist. Das erfindungsgemäße Doppeletikett
ist also praktisch in zwei Bereiche gegliedert, wobei der eine Bereich aus zwei
miteinander verklebten Etiketten besteht, während der andere Bereich ein freier,
nicht verklebter Teil eines Etiketts ist, dessen Klebfläche zur weiteren Verwendung
zur Verfügung steht. Der Bereich, der aus zwei verklebten Etiketten besteht, ist
sehr stabil und weist an seiner Oberseite keine Klebfläche auf, so daß dieser Bereich
an der Oberseite beschriftet oder bedruckt werden kann. Der nicht verklebte Teil
ist flexibler und dient der Befestigung auf zu etikettierenden Gegenständen oder
einem sonstigen Träger. Das erfindungsgemäße Doppeletikett eignet sich insbesondere
zur Auszeichnung hochwertiger Artikel wie beispielsweise Schmuck oder Kosmetik,
an denen ein mit seiner gesamten Fläche aufgeklebtes Etikett störend und wenig attraktiv
wirken würde. Die Form des Etiketts kann dabei so gewählt werden, daß nur ein geringer
Teil des gesamten Doppeletiketts auf dem auszuzeichnenden Gegenstand aufgeklebt
ist, während der doppelt ausgebildete Teil der Beschriftung dient. Auf diese Weise
können hochwertige Waren sehr ansehnlich und schonend etikettiert werden.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß das eine Etikett an einem Abschnitt seines Randbereiches mit seinem freien Teil
über das andere Etikett hinausragt. Dabei weist der freie Teil des einen Etiketts
vorzugsweise eine geringere Breite als der verklebte Bereich des Doppeletiketts
auf, so daß der verklebte Bereich des Doppeletiketts praktisch fahnenartig gegenüber
dem freien und auf dem zu etikettierenden Gegenstand aufgebrachten Teil des Etiketts
hervortritt. Auf diese Weise entsteht eine besonders attraktive Form des Doppeletiketts,
so daß hochwertige Waren auch mit einem entsprechend hochwertigen Etikett ausgezeichnet
werden können. Der freie Teil des einen Etiketts dient zwar letztendlich zur Befestigung
an zu etikettierenden Gegenständen, er kann aber zunächst auch auf einem Träger
lösbar aufgeklebt sein, so daß die Etiketten in dieser Form der weiteren Verwendung,
beispielsweise in einer Etikettiermaschine, zugeführt werden können.
Die Erfindung wird im weiteren anhand der Figuren näher erläutert
Es zeigt
1 eine perspektivische Ansicht einzelner
Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
2 eine perspektivische Ansicht einer
weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
3 eine Draufsicht auf die Oberseite eines
erfindungsgemäßen Etiketts und
4 eine Draufsicht auf die Unterseite
eines anderen erfindungsgemäßen Etiketts.
1 zeigt einzelne Bestandteile der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie ein fertig gestelltes
Doppeletikett 1. Das Doppeletikett 1 besteht aus zwei ungleich
großen Etiketten 2, 3, wobei das eine Etikett 2 mit einem
freien Teil 5 seiner Klebfläche über das andere Etikett
3 hinausragt. Die beiden Etiketten 2, 3 sind mit einander
zugewandten Klebflächen miteinander verklebt. Innerhalb der Vorrichtung zur Herstellung
der Doppeletiketten, also im Ausgangszustand sind die mit 7,
9 bezeichneten Etiketten jeweils auf einem Träger 11,
13 aufgebracht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ferner zwei Zuführeinrichtungen
auf, welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei Abwickelrollen 17,
19 sind. Die Träger 11, 13 der Etiketten 7,
9 sind hier jeweils Trägerbänder 21, 23, welche auf die
Abwickelrollen 17, 19 aufgerollt sind. Dabei ist das eine Trägerband
21 mit innenliegenden Etiketten 7 und das andere Trägerband
23 mit außenliegenden Etiketten 9 auf die jeweilige Abwickelrolle
17, 19 aufgerollt. Während der Herstellung der Doppeletiketten
werden die Trägerbänder 21, 23 im vorliegenden Ausführungsbeispiel
jeweils im Uhrzeigersinn von den Abwickelrollen 17, 19 abgezogen.
Die Abwickelrollen 17, 19 können dabei entweder in bezug auf die
Abzugsrichtung nebeneinander- oder hintereinander liegend angeordnet sein. Die Etiketten
7, 9 werden von den Zuführeinrichtungen einer Spendeinrichtung
25 zugeführt, wobei die Trägerbänder 21, 23 an der Spendeinrichtung
25 aufeinander zulaufen. Die Trägerbänder 21, 23 werden
anschließend jeweils entgegen der Zuführrichtung von der Spendeinrichtung
25 weggeführt, wobei sie entweder auf getrennte Aufwickelrollen oder eine
gemeinsame Aufwickelrolle aufgerollt werden können, was hier nicht dargestellt ist.
Die Spendeinrichtung 25 besteht aus zwei parallel nebeneinander liegend
angeordneten Spendkanten 27, 29, an denen die Etiketten
7, 9 von den Trägerbändern 21, 23 abgelöst werden.
In dieser Darstellung werden die ersten Etiketten 7 auf dem Trägerband
21 der Spendkante 27 von oben und die zweiten Etiketten
9 auf dem Trägerband 23 der Spendkante 27 von unten zugeführt.
Durch diese Zuführung der Etiketten 7, 9 von entgegengesetzten
Seiten sind die Etiketten 7, 9 an den Spendkanten 27,
29 mit ihren Klebflächen einander zugewandt angeordnet. Dies wird nochmals
deutlich bei den in dem Zwischenstadium, also im abgelösten Zustand mit
31, 33 bezeichneten Etiketten, welche mit ihren Klebflächen
35, 37 einander zugewandt sind und unmittelbar nach dem Ablösen
von den Trägerbändern 21, 23 miteinander verklebt werden. Das
Verkleben oder die Vervollständigung des Klebvorganges kann beispielsweise auch
dadurch erfolgen, daß die Etiketten 31, 33 zwischen zwei Andrückrollen
39, 41 hindurchgeführt werden. Durch die besondere Anordnung der
hier dargestellten Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung können die erfindungsgemäßen
Doppeletiketten 1 auf besonders vorteilhafte Weise durch das erfindungsgemäße
Verfahren hergestellt werden. Die hier dargestellte Vorrichtung kann beispielsweise
in Form eines Handetikettiergeräts ausgebildet sein, mit dem die Doppeletiketten
1 unmittelbar auf den zu etikettierenden Gegenstand aufgebracht werden
können. Es ist aber auch möglich, die fertiggestellten Doppeletiketten
1 auf ein zusätzliches Trägerband aufzubringen, um so ein selbständig verkehrsfähiges
Produkt zu erhalten. Diese alternative Ausführungsform ist im weiteren in
2 dargestellt.
2 zeigt einen Ausschnitt aus einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit auf zwei Trägerbändern 43, 45 aufgebrachten Etiketten
47, 49. Die Etiketten 47, 49 werden wie in
1 bereits dargestellt und erläutert auf den Trägerbändern
43, 45 jeweils der Spendeinrichtung 51 von entgegengesetzten
Seiten zugeführt. Die Spendeinrichtung 51 besteht auch hier aus zwei parallel
nebeneinanderliegend angeordneten Spendkanten 53, 55. In Ergänzung
zu 1 werden hier die fertiggestellten Doppeletiketten
57 einem zusätzlichen Träger 58 in Form eines Trägerbands 59 zugeführt
und auf dieses mit der zur Verfügung stehenden freien Klebfläche 61 aufgeklebt.
Auf diese Weise kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein selbständig verkehrsfähiger
Endlosstreifen 63 mit Doppeletiketten 57 hergestellt werden.
3 zeigt eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes
Doppeletikett 65, welches aus dem hier sichtbaren größeren ersten Etikett
67 und einem hier nicht sichtbaren zweiten Etikett besteht. Beide Etiketten
sind mit ihren Klebflächen einander zugewandt und miteinander verklebt. Das erste
Etikett 67 ist dabei größer als das zweite Etikett und weist insbesondere
eine größere Klebfläche auf. Mit dem freien Teil 69 seiner Klebfläche
71 ragt das erste Etikett 67 an einem Abschnitt 70 des
Randbereiches 72 über das andere Etikett hinaus. Der freie Teil
69 des ersten Etiketts 67, welcher über das andere Etikett hinausragt,
weist eine geringere Breite als der verklebte Bereich 73 des Doppeletiketts
65 auf, so daß eine fahnenartige Form entsteht. Während bei dem Doppeletikett
65 der freie Teil 69 mit seiner Klebfläche 71 zum Aufkleben
des Doppeletiketts 65 auf die Ware dient, ist der verklebte Bereich
73 des Doppeletiketts 65 ausschließlich zur Beschriftung vorgesehen.
Durch diese spezielle Form des Doppeletiketts 65 entsteht ein sehr attraktives
Etikett, mit dem auch hochwertige Waren dezent und zugleich schonend ausgezeichnet
werden können, weil nicht das gesamte Etikett auf der kostbaren Ware aufgeklebt
sein muß.
4 zeigt eine Draufsicht auf die Unterseite
eines anderen erfindungsgemäßen Doppeletiketts 75. Wie das in
3 dargestellte Etikett weist auch das Doppeletikett
75 einen verklebten Bereich 77 auf, welcher ausschließlich der
Beschriftung dient. Das erste Etikett 79 ragt mit dem freien Teil
81 seiner Klebfläche 83 über das zweite Etikett 85 hinaus,
wobei auch hier der freie Teil 81 eine geringere Breite als der verklebte
Bereich 77 des Doppeletiketts 75 aufweist. Auch hier ist ein mehr
oder weniger fahnenförmiges Doppeletikett 75 dargestellt, bei dem der freie
Teil 81 der Klebfläche 83 ausschließlich dem Aufbringen auf der
Ware dient, während der verklebte Bereich 77 des Doppeletiketts zur Beschriftung
bzw. zum Bedrucken zur Verfügung steht. Selbstverständlich ist das erfindungsgemäße
Etikett nicht auf die hier dargestellten Formen beschränkt, sondern es können im
Rahmen der Erfindung beliebige Formen in Anpassung an die Bedürfnisse des Benutzers
oder die Erfordernisse des Produktes gewählt werden.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung von Doppeletiketten, bei dem zwei ungleich
große Etiketten, welche mit Klebflächen auf jeweils einem Träger lösbar aufgebracht
sind, zusammengeführt und miteinander verklebt werden, wobei das eine Etikett eine
größere Klebfläche als das andere Etikett aufweist und mit einem freien Teil seiner
Klebfläche über das andere Etikett hinausragt, dadurch gekennzeichnet, daß
beide Etiketten (2, 3, 7, 9, 31,
33, 47, 49, 67, 79, 85) jeweils
von ihrem Träger (11, 13) gelöst und mit einander zugewandten
Klebflächen (35, 37) miteinander verklebt werden, wobei die übrige
Klebfläche des einen Etiketts (2, 67, 79) mit der Klebfläche
des anderen Etiketts (3, 85) verklebt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Etiketten
(2, 3, 7, 9, 31, 33,
47, 49, 67, 79, 85) von den Trägern
(11, 13) mittels zumindest einer Spendeinrichtung (25,
51) gelöst werden, unmittelbar hinter der Spendeinrichtung (25,
51) miteinander verklebt und anschließend auf einen zu etikettierenden
Gegenstand oder einen weiteren Träger (58) gespendet werden.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (11,
13, 58) Trägerbänder (21, 23, 43,
45, 59) sind, welche jeweils von einer Abwickelrolle (17,
19) abgezogen werden, und zum Ablösen der Etiketten (2,
3, 7, 9, 31, 33, 47,
49, 67, 79, 85) über eine Spendkante (27,
9, 53, 55) geführt werden.
- Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei
Trägerbänder (21, 23) und zumindest zwei Abwickelrollen (17,
19) verwendet werden und daß von der einen Abwickelrolle (17)
das Trägerband (21) mit innenliegenden Etiketten (7) und von der
anderen Abwickelrolle (19) das Trägerband (25) mit außenliegenden
Etiketten (9) abgezogen wird, wobei die Trägerbänder (21,
23) an der Spendkante (25) aufeinander zulaufen.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Trägerbänder
(21, 23, 43, 45) auf eine gemeinsame Aufwickelrolle
gewickelt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Etiketten (2, 3, 7, 9, 31,
33, 47, 49, 67, 79, 85) hinter
der Spendeinrichtung (25, 51) zwischen zwei Andrückrollen (39,
41) hindurchgeführt werden.
- Vorrichtung zur Herstellung von Doppeletiketten, mit zumindest zwei
Zuführeinrichtungen zum Zuführen von jeweils zumindest einem Etikett auf jeweils
einem Träger und wenigstens einer Spendeinrichtung zum Ablösen der Etiketten von
den Trägern und zum Zusammenführen und Miteinanderverkleben der Etiketten, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spendeinrichtung (25, 51) parallel nebeneinander
liegende Spendkanten (27, 29, 53, 55) zum Ablösen
der Etiketten (7, 9) aufweist und hinter der Spendeinrichtung
(25, 51) zumindest zwei Andrückrollen (39,
41) zum Miteinanderverkleben der Etiketten (7, 9) angeordnet
sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführeinrichtungen
Abwickelrollen (17, 19) und die Träger (11,
13) Trägerbänder (21, 23) sind, wobei eine der Abwickelrollen
(17) zur Aufnahme eines der Trägerbänder (21) mit innenliegenden
ersten Etiketten (7) und die andere Abwickelrolle (19) zur Aufnahme
des anderen Trägerbandes (23) mit außenliegenden zweiten Etiketten (9)
dient.
- Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwickelrollen
(17, 19) derart angeordnet sind, daß die ersten Etiketten (7)
auf dem einen Trägerband (21) der einen Spendkante (27) und die
zweiten Etiketten (9) auf dem anderen Trägerband (23) der anderen
Spendkante (29) auf zueinander entgegengesetzten Seiten zugeführt werden,
so daß die Etiketten (7, 9) an den Spendkanten (27,
29) mit ihren Klebflächen einander zugewandt angeordnet sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Aufwickelrolle zum Aufwickeln von beiden Trägerbändern (21, 23,
43, 45) von den Abwickelrollen (17, 19) vorgesehen
ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufwickelrolle
zwischen den beiden Abwickelrollen (17, 19) angeordnet ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß eine dritte Abwickelrolle zur Aufnahme eines leeren Trägerbandes (59)
vorgesehen ist.
- Doppeletikett (1, 57, 65, 75),
bestehend aus zwei ungleich großen, einzelnen Etiketten, welche ungleich große Klebflächen
aufweisen, wobei das eine Etikett mit einem freien Teil seiner Klebfläche über das
andere Etikett hinausragt, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Etiketten (2,
3, 7, 9, 31, 33, 47,
49, 67, 79, 85) mit einander zugewandten Klebflächen
(35, 37) miteinander verklebt sind, wobei die übrige Klebfläche
des einen Etiketts (2, 67, 79) mit der Klebfläche des
anderen Etiketts (3, 85) verklebt ist.
- Doppeletikett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das eine
Etikett (2, 67, 79) an einem Abschnitt (70)
eines Randbereiches (72) mit seinem freien Teil (69,
81) über das andere Etikett (3, 85) hinausragt.
- Doppeletikett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der freie
Teil (5, 69, 81) des einen Etiketts (2,
67, 79) eine geringere Breite als der verklebte Bereich (73,
77) des Doppeletiketts (1, 65, 75) aufweist.
- Doppeletikett nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der freie Teil (5, 69, 81) des einen Etiketts (2,
67, 79) auf einem Träger (58) lösbar aufgeklebt und/oder
zur Befestigung an Gegenständen vorgesehen ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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