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Dokumentenidentifikation DE10335692A1 10.03.2005
Titel Träger zur Aufnahme von Lasten und deren Übertragung auf Aufleger
Anmelder Voigtländer, Lutz, 26384 Wilhelmshaven, DE
Erfinder Voigtländer, Lutz, 26384 Wilhelmshaven, DE
DE-Anmeldedatum 05.08.2003
DE-Aktenzeichen 10335692
Offenlegungstag 10.03.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.03.2005
IPC-Hauptklasse B04C 3/02
Zusammenfassung Ein ein geringes Gewicht aufweisender Träger zur Aufnahme von Lasten und deren Übertragung auf Aufleger, insbesondere zur Aufnahme von Stützkräften in Längsrichtung und/oder zum Stützen von Wänden, Fußböden oder Dächern von Fenster-, Tür- oder anderen Öffnungen in Wänden von Gebäuden, Häusern oder sonstigen Bauwerken, wird erfindungsgemäß geschaffen durch ein Hohlkammerprofilteil (17), in dessen von einer Umwandung (19) gebildeten Innenraum (21) ein Innenprofilteil (23) anordenbar ist, welches mit der Innenwandung (31) des Innenraumes (21) in feste Verbindung bringbar ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Träger zur Aufnahme von Lasten und deren Übertragung auf Aufleger der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.

Im Bauwesen sind Träger unterschiedlicher Art bekannt. Einerseits sind als Träger ausgebildete Fertigstürze zum Überbrücken von Maueröffnungen wie Fenster, Türen oder dgl. bekannt, die gemäß DE 84 36 336.8 U1 durch eine von Leichtbauplatten gebildete Umwandung, ferner durch eine Bewehrung aus Baustahl in dem von der Umwandung gebildeten Innenraum, und durch einen den Innenraum ausfüllenden, mit den Leichtbauplatten und der Bewehrung in fest haftender Verbindung stehenden Kunststoff-Hartschaum. Derartige Fertigstürze sollen eine hohe Wärmeisolation, geringes Gewicht und eine hohe statische Festigkeit aufweisen, aber die Abmessungen sind zum Überbrücken von größeren Öffnungen noch sehr erheblich. Diese bekannte Verbundkonstruktion ist außerdem für jeden Einsatz gesondert herzustellen und daher noch recht teuer in der Herstellung. Weiterhin ist diese Verbundkonstruktion nicht zum Abstützen von Decken, Dächern oder sonstigen Bauelementen bekannt, wobei die Träger durch Stützkräfte in Längsrichtung beaufschlagt werden.

Weiterhin sind durch die DE 17 59 283 A1 Fenster- und Türstürze mit je einem Körper aus Stahl- oder Spannbeton und einem Flansch aus beispielsweise Metall oder Kunststoff bekannt, wobei der Körper und der Flansch so kombiniert sind, dass sie eine einzige Einheit bilden. Derartige Stürze sind noch recht aufwendig in der Herstellung und nicht universell einsetzbar.

Schließlich wird durch die DE 298 17 519 U1 ein Bewehrungselement für gemauerte Stürze offenbart, wobei das Bewehrungselement T- oder L-förmig ausgebildet ist und aus verzinktem Stahl gefertigt ist. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein Fertigbauelement, das universell einsetzbar ist. Zumindest müssen hierbei außerdem besondere Maßnahmen an den Maueröffnungen vorgenommen werden, um die Bewehrungselemente einsetzen zu können.

Auch sind als Träger ausgebildete Pfeiler, Säulen oder sonstige durch Lasten in Längsrichtung belastete Bauelemente bekannt, die je nach der zulässigen Belastung noch erhebliche Abmessungen im Querschnitt aufweisen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Träger zur Aufnahme von Lasten und deren Übertragung auf Aufleger zu schaffen, der bei geringem Gewicht eine hohe statische Festigkeit und eine große Stabilität sowie eine einfache Herstellbarkeit und eine große Korrosionsbeständigkeit aufweist. Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 gekennzeichneten Merkmale gelöst.

Der Vorteil des erfindungsgemäßen Trägers besteht darin, dass er sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen von Altbauten ohne besondere Baumaßnahmen einsetzbar ist. Selbst zum Überbrücken von größeren Öffnungen in den Wänden können die Querschnitte der Träger so gering gehalten werden, dass diese gegenüber den vorhanden Wänden nicht vorstehen.

Vorteilhaft weisen die Umwandungen der Hohlkammerprofile eine Rechteck- oder eine Quadratform aufweist, wobei in den Innenraum ein Innenprofilteil, das von jeder beliebigen Querschnittsform sein kann, fest anbringabar ist. Hierdurch wird ein einfach herzustellender Träger geschaffen, dessen äußere Abmessungen auch zum Abstützen hoher Lasten sehr gering gehalten werden können.

Das Hohlkammerprofilteil und das Innenprofilteil können aus den unterschiedlichen Werkstoffen wie Stahl, Kunststoff oder aus Glas gestehen. Es sind alle Werkstoffe einsetzbar. Wesentlich ist nur, dass die Träger die gewünschten Grenzwerte für die Knickspannung oder für die Biegespannung nicht überschreiten.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen. Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen im folgenden näher erläutert.

Es zeigen:

1 eine Seitenansicht auf ein Mauerwerk mit eingesetztem Träger,

2 eine erste Ausführungsform in schematischer Darstellung,

3 eine zweite Ausführungsform in schaubildlicher Darstellung,

4 Träger als Stützpferd und

5 ein Hohlkammerprofilteil und ein Innenprofilteil in Draufsicht.

Die 1 zeigt ein aus Mauersteinen 1 hergestelltes Mauerwerk, wobei ein als Fertigsturz dienender Träger 5 eine Maueröffnung 7 überbrückt. Hierbei liegen die Enden 9, 11 des Trägers 5 auf Aufleger 13, 15 in bekannter Weise auf.

Der Träger 5 dient zur Aufnahme von Lasten und deren Übertragung auf die Aufleger 13, 15, insbesondere zur Aufnahme von Stützkräften von Wänden, Fußböden oder Dächern über Fenster-, Tür- oder sonstigen Öffnungen in den Wänden von Gebäuden, Häusern oder sonstigen Bauwerken. Dieser Träger 5 besteht gemäß 2 aus einem Hohlkammerprofilteil 17, in dessen von einer Umwandung 19 gebildeten Innenraum 21 ein Innenprofilteil 23 anordbar ist. Dieses Innenprofilteil 23 kann eine beliebige Querschnittsform aufweisen., wobei eine feste Verbindung zwischen dem Hohlkammerprofilteil 17 und dem Innenprofilteil 23 bestehen muss, um die Lasten sicher abzustützen.

So weisen gemäß 2 die Umwandung 19 des Hohlkamm erprofilteiles 17 eine Rechteckform und das Innenprofilteil 23 beispielsweise eine V-förmige Querschnittsform auf, wobei die beiden freien Längskanten 25, 27 des V-förmigen Innenprofilteile 23 auf der Bodenfläche 29 der Innenwandung 31 und die den Längskanten 25, 27 gegenüberliegende Längskante 33 auf der oberen Innenfläche 35 der Innenwandung 31 haftschlüssig aufliegen. Die feste Verbindung zwischen dem Hohlkammerprofilteil 17 und dem Innenprofilteil 23 ist zur Abstützung der Lasten erforderlich.

Das Hohlkammerprofilteil 17 und das Innenprofilteil 23 können aus den Werkstoffen Stahl, Aluminium, Kunststoff, Glas oder sonstigen Werkstoffen bestehen, welche zum Abstützen von Lasten geeignet sind und welche ein Überschreiten der gewünschten bzw. errechneten Grenzwerte für Knick- oder Biegespannung sicher verhindern.

Vorteilhaft besteht das Hohlkammerprofilteil 17 aus Stahlplatten 37, 39, 41, 43, welche mit ihren Längskanten 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59 zur Bildung der Umwandung 19 z. B. zusammengeschweißt werden. Dieses aus den Stahlplatten 37, 39, 41, 43 bestehende Hohlkammerprofilteil 17 wird beispielsweise erwärmt und durch eine Schrumpfspannung mit dem V-förmigen Innenprofilteil 23 fest verbunden. Im Rahmen der Erfindung können das Hohlkammerprofilteil 17 und das Innenprofilteil 23 auch aus Strangguss- oder Strangpressteilen z. B. aus Aluminium, Kunststoff oder einem sonstigen guss- oder pressbaren Körper bestehen.

Ebenso kann das Innenprofilteil 61 gemäß 3 aus einem Rohr 63 bestehen, wobei das Hohlkammerprofilteil 65 dann eine Quadratform aufweist.

Weiterhin kann der Träger 67, 69 auch zum Abstützen von Lasten eingesetzt werden, welche in Längsrichtung der Träger 67, 69 einwirken und diese z. B. auf Knickspannung beanspruchen. Auch bei diesem Einsatz der erfindungsgemäßen Träger 67, 69 ist eine hohe statische Festigkeit und eine große Stabilität bei geringem Gewicht und geringen Querschnitten der Träger 67, 69 gegeben.


Anspruch[de]
  1. Träger zur Aufnahme von Lasten und deren Übertragung auf Aufleger, insbesondere zur Aufnahme von Stützkräften in Längsrichtung und/oder zum Stützen von Wänden, Fußböden oder Dächern über Fenster-, Tür- oder anderen Öffnungen in Wänden von Gebäuden, Häusern oder sonstigen Bauwerken, gekennzeichnet durch ein Hohlkammerprofilteil (17), in dessen von einer Umwandung (19) gebildeten Innenraum (21) ein Innenprofilteil (23) anordbar ist, welches mit der Innenwandung (31) des Innenraumes (21) in fester Verbindung bringbar ist.
  2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Umwandung (19) des Hohlkammerprofiteiles (17) eine Rechteckform aufweist.
  3. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Umwandung (19) des Hohlkammerprofilteiles (17) eine Quadtratform aufweist.
  4. Träger nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlkammerprofilteil (17) aus Platten besteht, die an Längsseiten fest miteinander verbindbar sind.
  5. Träger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlkammerprofil (17) aus Stahlplatten (37, 39, 41, 43) besteht, welche an ihren Längskanten (45, 47; 49, 51; 53, 55; 57, 59) z. B. zusammenschweißbar sind.
  6. Träger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlkammerprofilteil (17) auf das Innenprofilteil (23) aufschrumpfbar ist.
  7. Träger nach Anspruch 2, 3, 4, 5 oder 6 dadurch gekennzeichnet, dass das Innenprofilteil (23) eine beliebige Querschnittsform aufweist.
  8. Träger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenprofilteil (23) eine V-förmige Querschnittsform aufweist, bei der die beiden freien Längskanten (25, 27) des V-förmigen Innenprofilteiles (23) auf der Bodenfläche (29) der Innenwandung (31) und die den Längskanten (25, 27) gegenüberliegende Längskante (33) auf der oberen Innenfläche (35) der Innenwandung (31) haftschlüssig aufliegen.
  9. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlkammerprofilteil (17) und das Innenprofilteil (23) aus Werkstoffen wie Stahl, Aluminium, Kunststoffe, Glas oder sonstige Werkstoffe bestehen, welche zum Abstützen von Lasten besteht.
  10. Träger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenprofilteil (23) aus einem verzinkten Stahlteil besteht.
  11. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlkammerprofilteil (17) und/oder das Innenprofilteil (23) aus einem Strandguss- oder Strangpressteil z. B. aus Aluminium, Stahl, Kunststoff oder einem sonstigen gieß- oder pressbaren Körper bestehen.
  12. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenprofilteil (61) aus einem Rohr (63) besteht, wobei das Hohlkammerprofilteil (65) eine Quadratform besitzt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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