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Dokumentenidentifikation DE10335891A1 10.03.2005
Titel Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser in einem Kühlwasserkreislauf
Anmelder WSG Elektronik GmbH, 37133 Friedland, DE
Erfinder Bühre, Werner, 37133 Friedland, DE
Vertreter Fiedler, Ostermann & Schneider, 37073 Göttingen
DE-Anmeldedatum 06.08.2003
DE-Aktenzeichen 10335891
Offenlegungstag 10.03.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.03.2005
IPC-Hauptklasse F28C 1/00
Zusammenfassung Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser in einem Kühlwasserkreislauf insbesondere mit einem Kühlwasserkreislauf angeordneten Kühlturm, wobei im Kühlwasserkreislauf ein Durchflusskörper mit einem Zu- und Ablauf angeordnet ist, wobei ein Elektrodensystem vorgesehen ist, das mindestens zwei Elektroden zur Einwirkung auf das Kühlwasser mit Stromimpulsen aufweist, wobei ein Induktionssystem vorgesehen ist, das mindestens zwei Induktionsspulen im Bereich des Durchflusskörpers zur Beaufschlagung des Kühlwassers mit Induktionsimpulsen aufweist, wobei ein Ultraschallsystem vorgesehen ist, das mindestens einen Ultraschallsender im Bereich des Durchflusskörpers zur Einwirkung auf das Kühlwasser mit Ultraschallimpulsen aufweist und wobei eine Steuereinheit zu gesteuerten Einwirkung mit Energie auf das Kühlwasser vorgesehen ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser in einem Kühlwasserkreislauf, insbesondere mit einem im Kühlwasserkreislauf angeordneten Kühlturm.

Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser in einem Kühlwasserkreislauf, insbesondere mit einem im Kühlwasserkreislauf angeordneten Kühlturm.

Bei Kühlanlagen bzw. Großkühlanlagen wird mit Hilfe eines Primär-Wärmetauschers in zu kühlenden Räumen oder Klimaanlagen Raumwärme entzogen. Als Kühlmittel wird in den meisten Fällen Ammoniak verwendet. Die vom Ammoniak aufgenommene Wärme wird in einem Sekundär-Wärmetauscher heruntergekühlt, dann in Kompressoren wieder verdichtet und steht danach erneut zur Kühlung zur Verfügung. Die Kühlung des Ammoniaks erfolgt dabei in den Sekundär-Wärmetauschern, die in Kühltürmen angeordnet sind. In den Kühltürmen wird mit Hilfe von Wasser das Ammoniak in den Sekundärwärmetauschern wieder heruntergekühlt. Unterstützt wird dies durch Ventilatoren, die Luft in die Kühltürme drücken. Durch den Kühlvorgang wird dem Ammoniak aufgenommene Wärme entzogen. Dabei nimmt das Kühlwasser Temperaturen an, die zwischen 20 Grad und 50 Grad Celsius liegen können. Durch das Erhitzen des Kühlwassers wird ein erheblicher Anteil des Wassers verdunstet. Um den Kühlvorgang nicht zu unterbrechen, muss entsprechend wieder Frisch- oder Rohwasser zugeführt werden. Nachteilig dabei ist, dass durch die Verdunstung des Kühlwassers die Verschmutzung und Verkalkung der Sekundärwärmetauscher ansteigt. Gleichzeitig nimmt dabei die Verkeimung des Kühlwassers mit Bakterien, Legionellen und Algen erheblich zu. Dies hat zur Folge, dass ein großes gesundheitliches Risiko entsteht und der Energiebedarf zur Kühlung der Sekundärwärmetauscher ansteigt. Die Ansammlung von Legionellen im Kühlwasser ist insbesondere dann problematisch, wenn die Kühlanlage zur Steuerung einer Klimaanlage Anwendung findet. So wurde versucht, die Verkeimung des Kühlwassers mit chemischen Mitteln zu reduzieren. Gleichzeitig wurden Ionenaustauscher eingesetzt, um das Verkalken der Sekundär-Wärmetauscher zu vermeiden. Diese beiden Maßnahmen haben jedoch zur Folge, dass die Umwelt erheblich belastet wird.

Obwohl zur Behandlung von Trink- und Abwasser Elektrodensysteme und Induktionssysteme mit Impulstechniken sowie Ultraschallsysteme bekannt sind, hat der Fachmann sie wegen ihrer unzureichenden Wirkung nicht im Kühlwasserkreislauf von Großkühlanlagen in Verbindung mit Kühltürmen eingesetzt.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Behandlung von Kühlwasserkreisläufen in Verbindung mit Kühltürmen zu schaffen, weil dann kostengünstig und umweltfreundlich zum einen eine Verkeimung des Kühlwassers und zum anderen eine Verkalkung der Sekundärwärmetauscher vermieden wird.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruches 1 dadurch gelöst, dass im Kühlwasserkreislauf ein Durchflusskörper mit einem Zu- und einem Ablauf angeordnet ist, dass ein Elektrodensystem vorgesehen ist, das mindestens zwei Elektroden zur Einwirkung auf das Kühlwasser mit Stromimpulsen aufweist, dass ein Induktionssystem vorgesehen ist, das mindestens zwei Induktionsspulen im Bereich des Durchflusskörpers zur Beaufschlagung des Kühlwassers mit Induktionsimpulsen aufweist, dass ein Ultraschallsystem vorgesehen ist, das mindestens einen Ultraschallsender im Bereich des Durchflusskörpers zur Einwirkung auf das Kühlwasser mit Ultraschallimpulsen aufweist und dass eine Steuereinheit zur gesteuerten Einwirkung mit Energie auf das Kühlwasser vorgesehen ist.

Der die Energiesysteme aufweisende Durchflusskörper kann einfach und kostengünstig in einen bestehenden Kühlwasserkreislauf eingefügt werden. Die Stromimpulse des Elektrodensystems wirken direkt auf Bakterien und Keime sowie auf die Härtebildner im Kühlwasserkreislauf ein.

Die Behandlung von Legionellen, Keime und Bakterien wird durch das Ultraschallsystem mit seinem Ultraschallsender unterstützt. Durch die Maßnahme werden Cluster und Amöben, in denen sich die Bacteria legionella befinden aufgerissen und durch die Induktionsimpulse des Induktionssystems werden die Keime und Bakterien abgetötet.

Der Kalkansatz an den Sekundärwärmetauschern, die beispielsweise als Rohrbündelwärmetauscher ausgebildet sind, wird durch die Stromimpulse, unterstützt von den Induktionsimpulsen des Induktionssystems und von den Ultraschallimpulsen des Ultraschallsystems, vermieden. Erst durch die Kombination der drei Impulssysteme wird eine zufriedenstellende Behandlung des Kühlwassers in Kühlwasserkreisläufen von Großkühlanlagen mit Kühltürmen ermöglicht. Dabei kann vollständig auf den Einsatz chemischer Mittel verzichtet werden.

Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Elektroden des Elektrodensystems mit einem von der Steuereinheit gesteuerten Funktionsgenerator verbunden, dessen Frequenz durch Woppeln ständig veränderbar ist. Der Funktionsgenerator kann dabei beispielsweise eine Grundfrequenz von etwa 650 Hz aufweisen. Die Stromimpulse weisen in einer bevorzugten Ausführungsform eine Spannungshöhe von etwa 85 Vss auf. Dabei werden über eine Kondensatorschaltung Rechteckimpulse erzeugt, die zu positiven und negativen Nadelimpulsen differenzierbar sind. Die Breite der Nadelimpulse ist dabei automatisch durch die Änderung der Leitfähigkeit des Kühlwassers anpassbar. Durch die Optimierung dieser Parameter ergibt sich in Verbindung mit den anderen Impulstechniken eine besonders günstige Wirkung.

Nach eine weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Induktionsspulen mit in Fließrichtung des Kühlwassers zeitversetzten Trapezimpulsen beaufschlagbar. Die zweite Induktionsspule ist dabei gegenüber der ersten Induktionsspule um 90 Grad zeitversetzt mit dem Trapezimpulsen beaufschlagbar. Dadurch wird erreicht, dass die Impulse in der Fließrichtung des Kühlwassers mitlaufen, wodurch eine erhöhte Energieabgabe des Induktionssystems erzielt wird. Dabei können die Trapezimpulse beispielsweise eine Spannungshöhe von etwa 15 V und eine Frequenz von 5 KHz aufweisen.

Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Ultraschallsystem zwei im Kühlwasserkreislauf angeordnete Ultraschallsender auf. Die Ultraschallsender arbeiten nach einer bevorzugten Ausführungsform mit einer Frequenz von 29 KHz. Die Ultraschallleistung der Ultraschallköpfe wirkt dabei direkt in das Kühlwasser.

Die bekannten Verfahren zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser in einem Kühlwasserkreislauf weisen die oben aufgeführten Nachteile auf.

Weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die bekannten Verfahren so zu verbessern, dass eine kostengünstige, effiziente und umweltschonende Behandlung des Kühlwassers im Kühlwasserkreislauf von Großkühlanlagen mit Kühltürmen ermöglicht wird.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruches 20 dadurch gelöst, dass dem Kühlwasser durch positive und negative Nadelimpulse eines Elektrodensystems Energie zugeführt wird, dass dem Kühlwasser durch Induktionsimpulse über mindestens zwei Induktionsspulen eines Induktionssystems Energie zugeführt wird, dass dem Kühlwasser durch Ultraschallimpulse mindestens eines Ultraschallsenders eines Ultraschallsystems Energie zugeführt wird, und dass die Energieeinwirkung auf das Kühlwasser von einer durch einen Microcontroller kontrollierten Steuereinheit gesteuert wird.

Durch die kombinierte Energieeinwirkung auf das Kühlwasser mit den unterschiedlichen Impulsformen wird eine kostengünstige effiziente und umweltschonende Behandlung des Kühlwassers erreicht.

Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden zur Erzeugung der Nadelimpulse des Elektrodensystems Rechteckimpulse über Kapazitäten ausgekoppelt und den Elektroden nach Differensation zugeführt, wobei die Breite der Nadelimpulse automatisch durch die Änderung der Leitfähigkeit des Kühlwassers angepasst wird. Die Frequenz der Nadelimpulse wird dabei durch Wobbeln eines Funktionsgenerators ständig geändert. Dadurch lässt sich eine besonders günstige Wirkung des Elektrodensystems erzielen.

Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wirken die Induktionsimpulse der ersten Induktionsspule zeitversetzt zu den Induktionsimpulsen der zweiten Induktionsspule auf das Kühlwasser ein, so dass sie mit dessen Fließrichtung mitlaufen. Dadurch, dass die Impulse in der Fließrichtung des Kühlwassers mitlaufen wird eine erhöhte Energieabgabe durch Induktion erreicht.

Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft veranschaulicht sind.

In den Zeichnungen zeigen:

1: eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser und

2: eine schematische Darstellung einer Großkühlanlage mit Kühlwasserturm und Vorrichtung zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser.

Eine Großkühlanlage besteht im Wesentlichen aus einem Primärwärmetauscher 1, einem Kompressor 2 zur Verdichtung des Kühlmittels, einem Sekundärwärmetauscher 3, einem Kühlwasserkreislauf 4 und einer Vorrichtung 5 zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser 6.

Mit Hilfe des Primärwärmetauschers 1 wird in den zu kühlenden Räumen 7 Raumwärme entzogen. Als Kühlmittel wird beispielsweise Ammoniak verwendet. Die vom Ammoniak aufgenommene Wärme wird im Sekundärwärmespeicher 3 heruntergekühlt, dann im Kompressor 2 wieder verdichtet und steht danach erneut zur Kühlung zur Verfügung. Der Sekundärwärmetauscher 3 ist in einem Kühlturm 8 angeordnet. In dem Kühlturm 8 wird mit Hilfe des Kühlwassers 6 des Kühlwasserkreislaufes 4 das Ammoniak in den Sekundärwärmetauscher 3 wieder heruntergekühlt. Unterstützt wird dies durch Ventilatoren 9, die Luft in den Kühlturm 8 drücken. Der Kühlwasserkreislauf 4 weist einen Kühlwassertank 10 auf. Der Kühlwassertank 10 ist über eine Rohwasserzuleitung 11 mit Rohwasser 12 auffüllbar. Das im Kühlwassertank 10 enthaltene Kühlwasser 6 wird mit Hilfe einer Umwälzpumpe 13 durch einen Durchflusskörper 14 der Vorrichtung 5 in den Kühlturm 8 gepumpt. Das Kühlwasser 6 wird über eine Rücklaufleitung 15 dem Kühlwassertank 10 wieder zugeführt.

Die Behandlung des Kühlwassers 6 erfolgt in dem Durchflusskörper 14 der Vorrichtung 5. Der Durchflusskörper 14 weist einen Zulauf 16 und einen Ablauf 17 auf. An einem zulaufseitigen Ende 18 weist der Durchflusskörper 14 zwei in einem Abstand zu einander angeordnete Elektroden 19 eines Elektrodensystems 20 auf. Das Elektrodensystem 20 wird von einer Steuereinheit 21, die von einem Microcontroller 22 kontrolliert wird, gesteuert. In der Steuereinheit 21 werden Stromimpulse erzeugt, die eine Spannungshöhe von ca. 85 Vss haben. Durch Wobbeln eines nicht weiter dargestellten Funktionsgenerators wird die Frequenz ständig geändert. Die Grundfrequenz des Funktionsgenerators beträgt ca. 650 Hz. Dabei werden Rechteckimpulse über Kapazitäten ausgekoppelt und den Elektroden 19 zugeführt. Durch die sich ändernde Leitfähigkeit des Kühlwassers 6 werden diese Rechteckimpulse differenziert, so dass positive und negative Nadelimpulse im Wechsel entstehen. Die Breite der Nadelimpulse wird automatisch durch die Änderung der Leitfähigkeit des Kühlwassers angepasst. Durch eine galvanische Trennung wird die Ungefährlichkeit der Impulse für den Anwender sichergestellt.

Dem Zulauf 16 benachbart weist der Durchflusskörper 14 eine erste Induktionsspule 23 eines Induktionssystems 24 auf. Eine zweite Induktionsspule 25 ist dem Ablauf 17 des Durchflusskörpers 14 benachbart angeordnet. Die Induktionsspulen 23, 25 werden mit in der Steuereinheit 21 erzeugten Trapezimpulsen beaufschlagt. Die Trapezimpulse weisen dabei eine Spannungshöhe von 15 V bei einer Frequenz von 5 KHz auf. Die zweite Induktionsspule 25 wird dabei mit Trapezimpulsen beaufschlagt, die gegenüber den Trapezimpulsen der ersten Induktionsspule 23 um 90 Grad zeitversetzt sind. Dadurch laufen die Impulse der Fliessrichtung 26 des Kühlwassers 6 mit.

Weiterhin weist der Durchflusskörper 14 zwei Ultraschallwandler bzw. Ultraschallsender 27, 28 eines Ultraschallsystems 29 auf. Von der Steuereinheit 21 gesteuert senden die Ultraschallsender 27, 28 Ultraschallimpulse mit einer Frequenz von 29 KHz direkt in das Kühlwasser 6. Damit steuert die Steuereinheit 21 das Elektrodensystem 20, das Induktionssystem 24 und das Ultraschallsystem 29.

Der Kühlwassertank 10 weist einen Min-Max-Sensor 30 auf, über den sowohl ein einstellbarer minimaler als auch ein maximaler Kühlwasserstand im Kühlwassertank 10 erkennbar ist. Der Min-Max-Sensor ist der Steuereinheit 21 zugeordnet, die die erkannten Signale an den Microcontroller 22 weitergeben kann. Es ist aber auch möglich den Min-Max-Sensor 30 direkt dem Microcontroller zuzuordnen. Weiterhin weist der Kühlwassertank 10 einen Leitwertsensor 31 auf. Die Signale des Leitwertsensors 31 werden an den Microcontroller 22 weitergeleitet. Ein an der Rohwasserzuleitung 11 angeordnetes Rohwasserstellventil 32 für Rohwasser 12 wird von dem Microcontroller 22 direkt gesteuert. Es ist aber auch eine Steuerung über die Steuereinheit 21 möglich. Durch Zuführung von Rohwasser 12 kann zum einen der Leitwert verändert werden und zum anderen der Kühlwasserstand im Kühlwassertank 10. Ein Drainagestellventil 33 für Drainagewasser 38 ist einer mit dem Kühlwassertank 10 verbundenen Drainagewasserableitung 34 angeordnet. Das Drainagestellventil 33 ist ebenfalls von dem Microcontroller 22 steuerbar. Im Kühlwasserkreislauf bzw. in der Rohwasserzuleitung 11 ist ein Rohwasserzähler 35 angeordnet. Weiterhin ist im Kühlwasserkreislauf bzw. in der Drainagewasserableitung 34 ein Drainagewasserzähler 39 angeordnet. Die Signale der Wasserzähler können vom Microcontroller 22 verwendet werden.

Die Steuereinheit 21 wird mit Hilfe des Microcontrollers 22 überwacht und geregelt. Einzelne Steuerparameter können dabei über eine Tastatur 36 für den jeweiligen Anwendungsfall frei programmiert werden. Die Steuereinheit 21 übernimmt die Befehle vom Microcontroller 22 und setzt diese in die benötigten Steuersignale für die Stellventile 32, 33, etc. um. Weiterhin übernimmt der Microcontroller 22 die Überwachung des Min-Max-Sensors 30 und des Leitwertsensors 31. Die einzelnen Komponenten wie Microcontroller 22, ein Display (nicht dargestellt), Tastatur 36 und Steuereinheit 21 für die Impulsaufbereitung werden in einem nicht dargestellten Schaltschrank der Schutzart IP 64 untergebracht.

Der Durchflusskörper 14 wird in den Kühlwasserkreislauf 4 bzw. in die Kühlwasserzufuhrleitung 37 zum Kühlturm 8 eingebaut. Mit Hilfe der Umwälzpumpe 13 wird das Kühlwasser 6 ständig durch den Durchflusskörper 14 gepumpt. Der eingebaute Leitwertsensor 31 ermittelt den Leitwert des Kühlwassers 6. Durch Programmierung des Microcontrollers 22 wird ein maximaler und ein minimaler Leitwert eingestellt. Wird der maximale Leitwert überschritten, öffnet das Rohwasserstellventil 32 für Rohwasser. Die Rohwassermenge wird mit Hilfe des Microcontrollers 22 gezählt. Der Rohwasserzähler 35, der vorprogrammiert ist auf eine bestimmte Rohwassermenge, schließt bei Erreichung der vorgesehenen Rohwassermenge das Rohwasserstellventil 32.

Zum Ablassen von Drainagewasser 38 wird über den Microcontroller 22 das Drainagestellventil 33 geöffnet. Durch entsprechende Programmierung des Microcontrollers 22 wird prozentual bestimmt, wie viel Drainagewasser 38 abgelassen werden soll. Ist die vorgesehene Menge Drainagewasser erreicht, schließt das Drainagestellventil 33 und der Vorgang Rohwasserstellventil 32 öffnen kann erneut beginnen. Dieser Vorgang erfolgt so oft bis der minimale Leitwert erreicht ist. Das Drainagewasser 38 wird von einem Drainagewasserzähler 39 fortlaufend gezählt bzw. gemessen. Durch Differenzbildung von Rohwasser 12 mit Drainagewasser 38 kann die Verdunstung des Kühlwassers 6 im Kühlwasserturm 8 ermittelt werden.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser in einem Kühlwasserkreislauf, insbesondere mit einem im Kühlwasserkreislauf angeordneten Kühlturm, dadurch gekennzeichnet, dass im Kühlwasserkreislauf (4) ein Durchflusskörper (14) mit einem Zu- (16) und einem Ablauf (17) angeordnet ist, dass ein Elektrodensystem (20) vorgesehen ist, das mindestens zwei Elektroden (19) zur Einwirkung auf das Kühlwasser (6) mit Stromimpulsen aufweist, dass ein Induktionssystem (24) vorgesehen ist, das mindestens zwei Induktionsspulen (23, 25) im Bereich des Durchflusskörpers (14) zur Beaufschlagung des Kühlwassers (6) mit Induktionsimpulsen aufweist, dass ein Ultraschallsystem (29) vorgesehen ist, das mindestens einen Ultraschallsender (27, 28) im Bereich des Durchflusskörpers (14) zur Einwirkung auf das Kühlwasser (6) mit Ultraschallimpulsen aufweist, und dass eine Steuereinheit (21) zur gesteuerten Einwirkung mit Energie auf das Kühlwasser (6) vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden (19), mit einem von der Steuereinheit (21) gesteuerten Funktionsgenerator, dessen Frequenz durch Wobbeln ständig veränderbar ist, verbunden sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsgenerator eine Grundfrequenz von etwa 650 Hz aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromimpulse eine Spannungshöhe von etwa 85 Vss aufweisen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass über eine Kondensatorschaltung Rechteckimpulse erzeugbar und zu Nadelimpulsen differenzierbar sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Nadelimpulse automatisch durch die Änderung der Leitfähigkeit des Kühlwassers (6) anpassbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Induktionsspulen (23, 25) mit Trapezimpulsen in Fließrichtung des Kühlwassers (6) zeitversetzt beaufschlagbar sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Induktionsspule (25) gegenüber der ersten Induktionsspule (23) um 90 Grad zeitversetzt mit den Trapezimpulsen beaufschlagbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trapezimpulse eine Spannungshöhe von etwa 15 V und eine Frequenz von etwa 5 KHz aufweisen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Ultraschallsystem (29) zwei im Kühlwasserkreislauf (4) angeordnete Ultraschallsender (27, 28) aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ultraschallsender (27, 28) mit einer Frequenz zwischen 20 KHz und 100 KHz in das Kühlwasser (6) wirken.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ultraschallsender (27, 28) mit einer Frequenz von 29 KHz in das Kühlwasser (6) wirken.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass im Kühlwasserkreislauf (4) ein Leitwertsensor (31) vorgesehen ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Rohwasserzuleitung (11) ein Rohwasserzähler (35) angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Drainagewasserableitung (34) ein Drainagewasserzähler (39) angeordnet ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in der Rohwasserzuleitung 11 ein Rohwasserstellventil (32) angeordnet ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass in der Drainagewasserableitung (34) ein Drainagestellventil (33) angeordnet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Mikrocontroller (22), der mit der Steuereinheit (21) in Verbindung steht, vorgesehen ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass im Kühlwasserkreislauf (4) eine Umwälzpumpe (13) vorgesehen ist.
  20. Verfahren zur Steuerung und Behandlung von Kühlwasser in einem Kühlwasserkreislauf, insbesondere mit einem im Kühlwasserkreislauf angeordneten Kühlturm, dadurch gekennzeichnet, dass dem Kühlwasser (6) durch positive und negative Nadelimpulse eines Elektrodensystems (20) Energie zugeführt wird, dass dem Kühlwasser (6) durch Induktionsimpulse über mindestens zwei Induktionsspulen (23, 25) eines Induktionssystems (24) Energie zugeführt wird, dass dem Kühlwasser (6) durch Ultraschallimpulse mindestens eines Ultraschallsenders (27, 28) eines Ultraschallsystems (29) Energie zugeführt wird, und dass die Energieeinwirkung auf das Kühlwasser (6) von einer durch einen Microcontroller (22) kontrollierten Steuereinheit (21) gesteuert wird.
  21. Verfahren nach dem Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung der Nadelimpulse Rechteckimpulse über Kapazitäten ausgekoppelt und Elektroden (19) des Elektrodensystems (20) nach Differensation zugeführt werden, wobei die Breite der Nadelimpulse automatisch durch die Änderung der Leitfähigkeit des Kühlwassers (6) angepasst wird.
  22. Verfahren nach dem Anspruch 20 oder Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Frequenz der Nadelimpulse durch Wobbeln eines Funktionsgenerators ständig geändert wird.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Induktionsimpulse der zweiten Induktionsspule (25) zeitversetzt zu den Induktionsimpulsen der ersten Induktionsspule (23) auf das Kühlwasser (6) einwirken und mit dessen Fließrichtung mitlaufen.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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