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Dokumentenidentifikation DE202004013170U1 10.03.2005
Titel Schimmelpilzindikator
Anmelder BPC Building Protect Concept Ltd., 30655 Hannover, DE
Vertreter Brümmerstedt Oelfke Seewald & König Anwaltskanzlei, 30159 Hannover
DE-Aktenzeichen 202004013170
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 10.03.2005
Registration date 03.02.2005
Application date from patent application 24.08.2004
IPC-Hauptklasse C12Q 1/02

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Schimmelpilzindikator zum Nachweis von Schimmelpilzen.

Schimmelpilze im Wohnbereich sind optisch nicht immer erkennbar. Im Schwebstaub enthaltene Schimmelpilzsporen dringen hierbei oftmals über das Atmungssystem in den menschlichen Organismus ein. Hierdurch können als Folgekrankheiten Beschwerden der Atemwege, Schleimhautentzündungen, Allergien und ein belastetes Immunsysteme auftreten. Weiterhin lässt sich ein derartiger Parasit auch im Blut eines Betroffenen nachweisen. Die Schimmelpilzsporen gehören – wie auch Hautschuppen – zur Nahrungskette der Hausstaubmilbe, deren Kot toxisch und allergisierend ist. Somit tritt bei einem Schimmelpilzbefall im Schwebstoff ergänzend eine Belastung durch den Kot der Hausstaubmilben auf.

Bei stärkerem Befall kann der Schimmelpilz z.B. an Dichtungen in Feuchträumen erkannt werden. Bei einem derartig starken Befall liegt jedoch gegebenenfalls schon längere Zeit eine Belastung der Bewohner durch Schimmelpilzsporen vor. Ein derartiger Hinweis ist in anderen Wohnräumen nicht möglich.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schimmelpilzindikator zu schaffen, der vom Benutzer einfach handhabbar ist und einen genauen Nachweis ermöglicht.

Diese Aufgabe wird durch einen Schimmelpilzindikator nach Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.

Erfindungsgemäß wird somit ein Schimmelpilzindikator mit einem getrockneten, sterilen Gemisch aus Zellstoff und einem Farbstoff sowie einem Stützmaterial geschaffen. Der getrocknete, sterile Indikator kann vom Benutzer erworben und gegebenenfalls zunächst gelagert werden. Bei Verwendung kann z.B. eine Verpackung geöffnet werden. Erfindungsgemäß kann dem Schimmelpilzindikator vorteilhafterweise auch zusätzlich zu dem Zellstoff ein organisches Nährbodenmaterial als Beschleuniger zur Wachstumsbeschleunigung der Schimmelpilze für einen besseren Nachweis zugesetzt werden.

Eine Sterilisierung des Schimmelpilzindikators kann bereits durch Verkochen des bei der Herstellung verwendeten Wassers erreicht werden, wodurch die Probe auch lagerbar wird und durch einen herkömmlichen Vertrieb versandt werden kann.

Der Farbstoff kann direkt als Farbstoff oder auch über gefärbten Zellstoff, z.B. farbiges Papier oder farbige Pappe, gegebenenfalls auch über farbiges Stützmaterial zugefügt werden. Als Stützmaterial hat sich erfindungsgemäß insbesondere Gips als vorteilhaft erwiesen.

Nachfolgend befeuchtet der Benutzer den Schimmelpilzindikator mit Wasser und kann ihn direkt in dem gelieferten Behälter, in dem er verpackt war, in eine Ecke des Raums stellen, wo er dem Schwebstaub ausgesetzt ist.

Bei der Zwangsbefeuchtung durch den Benutzer wird dem Schimmelpilzindikator hinreichend Feuchtigkeit zugeführt, so dass sich im Schwebstaub enthaltene Schimmelpilzsporen auf ihm ansiedeln und eine erste Kultur bilden können. Hierbei trocknet die Feuchtigkeit innerhalb von 7 bis 14 Tagen aus. Hierdurch wird eine spätere quantitative Auswertung ermöglicht, da die Schimmelpilzsporen sich durch das Austrocknen einkapseln und sich somit quantitativ und qualitativ nicht mehr verändern. Beim derartigen Verkapseln wird der Stoffwechsel und die Fortpflanzung eingestellt, so dass die Schimmelpilzsporen mehrere Jahre ohne Feuchtigkeit überleben können. Der Indikator kann später als unverfälschter Nachweis des Schimmelbefalls dienen.

Hierbei stellt Schwarzschimmel den für die Benutzer gefährlichsten Schimmelbefall dar, so dass sein Nachweis erfindungsgemäß als am relevantesten erkannt wird.

Der Benutzer kann nach dem Austrocknen bereits eine erste visuelle Überprüfung vornehmen, da der Farbstoff einen geeigneten Hintergrund zur Erkennung der Schimmelpilzkolonie bietet. Hierbei ist insbesondere gelber, gegebenenfalls auch grüner Farbstoff vorteilhaft, um Schwarzschimmel ohne Laboruntersuchung abzuheben:

  • – falls sich auf einem gelben Untergrund eine grüne Verfärbung ergibt, können gegebenenfalls Bakterien und bunte Schimmelpilze vorhanden sein.
  • – falls sich schwarze Bereiche bilden, kann bereits auf Schwarzschimmelbefall erkannt werden.

Erfindungsgemäß kann der Benutzer bzw. Verbraucher somit bereits erkennen, ob ein relevanter Schimmelpilzbefall vorliegt und ob bereits auf einen Schimmelpilzbefall mit Schwarzschimmel geschlossen werden kann.

Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Figur an einigen Ausführungsformen erläutert. Die Figur zeigt den groben Aufbau der Herstellung des erfindungsgemäßen Schimmelpilzindikators.

Gemäß einer ersten Ausführungsform werden in einen Behälter 2 mit 800 ml Wasser 1 Agar Agar 3, z.B. 5 bis 15 Gramm entsprechend der gewünschten Wirkungsweise, sowie eine geeigneten Menge gelben handelsüblichen Papiers 4, z.B. einem DIN A4-Stück gelben Papier, und ergänzend zehn Stück Blatt saugfähige Zellstofftücher 5 gemischt, bis sich eine gleichmäßige Konsistenz gebildet hat. Nachfolgend werden 200 ml Wasser und 100 Gramm Gips 6 (CaSO4 × 2H2O) hinzugefügt und wiederum vermischt.

Die Menge an beigefügtem, als Beschleuniger dienenden zusätzlichen Nährbodenmaterials Agar Agar 1 bestimmt die Geschwindigkeit der Anreicherung der Schimmelpilze bei der Anwendung.

Es ergibt sich eine Masse 7 von 1.100 ml. Die Masse 7 wird in sterile Petrischalen 8 gefüllt und getrocknet. Beim Trocknen wird die Substanz in einer Mikrowelle z.B. 20 min bei 465 Watt erhitzt, wodurch das Wasser verkocht und eine Sterilisierung bzw. Keimfreiheit erreicht wird.

Vorteilhafterweise wird zur Herstellung destilliertes Wasser bzw. keimfreies Wasser verwendet; aufgrund des nachfolgenden Kochens kann jedoch auch herkömmliches Wasser verwendet werden.

Nachfolgend wird der Schimmelpilzindikator steril verpackt, z.B. in Kunststofffolie verschweißt, und kann vom Verbraucher ohne Kühlung oder Ähnlichem gelagert und vor Verbrauch durch Entfernen der Folie und Beifügen von 40 ml Wasser aktiviert werden.

Nach 7 bis 14 Tagen haben sich durch den in den entsprechenden Räumen vorhandenen Schwebstaub Schimmelpilzsporen auf dem Schimmelpilzindikator angereichert und vermehrt; durch das Austrocknen sind die Schimmelpilzsporen eingekapselt. Der Verbraucher kann die trockene Probe verpacken und als Nachweis des Schimmelbefalls lagern.

Grundsätzlich ist bei Verwendung von destilliertem Wasser und weiteren sterilen Zutaten ein nachfolgendes Trocknen ohne Kochen des Wassers ausreichend.

Gemäß einer weiteren Ausführungsform werden 800 ml Wasser, 5 Gramm Gelantine, ein Stück DIN A4 buntes Papier und 5 Stück Blatt saugfähiges Zellstofftuch gemischt, nachfolgend 200 ml Wasser und 100 ml Gips zugefügt, zerkleinert und vermischt, bis die einzelnen Fasern erkennbar sind. Danach kann die Masse wiederum in eine geeignete Form, z.B. auf eine Petrischale gebracht und nach ca. 20 min. aus der Form entnommen werden, danach wird der Indikator getrocknet.

Alternativ zu der Verwendung von gefärbtem Papier oder gefärbter Pappe kann auch direkt lediglich das organische Nährbodenmaterial, d.h. Agar Agar, Gelantine oder anderes geeignetes Nährstoffmaterial, zusammen mit Zellstoff und dem Farbstoff und Wasser gemischt werden, woraufhin wiederum Wasser und Gips eingemischt wird.

Vorteilhaft ist die Verwendung einer gelben Farbe, d.h. von gelbem Farbstoff oder gelbem Papier. Erfindungsgemäß konnte hierbei erkannt werden, dass auf einem derartigen gelben Untergrund die Ansiedlung von Schwarzschimmel sehr gut erkannt werden kann.

Alternativ hierzu kann auch ein anderer Farbstoff z.B. Schwarz verwendet werden, um bunte Schimmelpilze nachzuweisen.

Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann weiterhin eine Ampel aus mehreren getrennten Messbereichen vorgesehen sein, z.B. mit grün eingefärbtem Schimmelpilzindikator und schwarz eingefärbtem Schimmelpilzindikator. Hierbei kann Schwarzschimmel nicht auf dem schwarzen Indikator, jedoch auf dem grünen Indikator erkannt werden. Bunte Bakterien und andere Schimmelpilzarten wie Grün- oder Blauschimmel werden auf dem grünen Indikator schlecht, jedoch auf dem schwarzen Indikator gut erkannt.

Falls der Indikator sich lediglich etwas grün einfärbt, kann zum einen eine größere Menge an Bakterien oder bunten Schimmelpilzsporen im Schwebstoff enthalten sein.

Falls sich direkt schwarze Bereiche auf dem Schimmelpilzindikator ausbilden, liegt eine erhöhte Anreichung von Schimmelpilzen in der Raumluft vor.


Anspruch[de]
  1. Schimmelpilzindikator, der aufweist:

    einen verschlossenen, öffenbaren Behälter (8) und in dem Behälter (8)

    ein Gemisch aus

    Zellstoff (4, 5),

    Farbstoff (5), und

    Stützmaterial (6) zur Aufnahme von Wasser zur Befeuchtung des Schimmelpilzindikators,

    wobei der Schimmelpilzindikator getrocknet und sterilisiert ist.
  2. Schimmelpilzindikator nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gemisch als Zellstoff und Farbstoff beigemischtes farbiges Papier (4) oder farbige Pappe enthält.
  3. Schimmelpilzindikator nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gemisch zusätzlich zu dem Zellstoff ein organisches Nährbodenmaterial (3) als Beschleuniger zur Ansiedlung von Schimmelpilzen aufweist
  4. Schimmelpilzindikator nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das organische Nährbodenmaterial (1) Agar Agar oder Gelatine ist.
  5. Schimmelpilzindikator nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützmaterial Gips (6) ist.
  6. Schimmelpilzindikator nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er hergestellt ist durch folgende Schritte:

    Mischen des Zellstoffs (4, 5), des Farbstoffs (5), des Wassers (1) und gegebenenfalls des zusätzlichen organischen Nährbodenmaterials (3),

    Beimischen des Stützmaterials (6), gegebenenfalls mit Farbstoff,

    Erhitzen unter Verkochen des Wassers,

    Steriles Verpacken der gekochten und getrockneten Substanz
  7. Schimmelpilzindikator nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gemisch einen hellen Farbstoff zum Nachweis von Schwarzschimmel aufweist.
  8. Schimmelpilzindikator nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gemisch mehrere getrennte Messbereiche mit Gemischen mit unterschiedlichen Farbstoffen aufweist.
  9. Schimmelpilzindikator nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Messbereich mit einem Gemisch mit gelbem oder grünem Farbstoff zum Nachweis von Schwarzschimmel und einen weiteren Messbereich mit einem Gemisch mit schwarzem Farbstoff zum Nachweis von buntem Schimmel aufweist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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