Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen wenigstens eines
stromführenden Fahrdrahtes für Stromabnehmer von Oberleitungsbussen oder Straßenbahnen
mit an einem Tragseil od.dgl. Strang festlegbarer Anschlußeinrichtung sowie mit
einem Verbindungselement, an welches ein Greiforgan für den Fahrdraht angeschlossen
ist, wobei, wie aus der Patentanmeldung P 43 35 005.4
bekannt, das Verbindungselement aus einem isolierenden Kunststoff geformt ist, eine
Längsnut für das Tragseil aufweist und mit zumindest einem Teil der Anschlußeinrichtung
für ein ihr gegenüber einstellbares Tragelement des Greiforgans einen einheitlichen
Isolierkörper bildet.
Stand der Technik
Aus der DE 73 33 547 U
ist ein Isolierkörper für Freileitungfen bekannt, der eine metallische Einlage mit
einem Firstteil aufweist.
Ein an zwei in Abstand zueinander den Fahrweg des auch Trolleybus
genannten – Oberleitungsbusses, der Straßenbahn od.dgl. Fahrzeugs querenden
Tragseilen punktartig aufgehängter Fahrdraht bildet i.a. eine Kettenlinie. Sie verläuft
in der Mitte der beiden Stützpunkte horizontal und steigt zu den Aufhängepunkten
hin steiler werdend an. Diese Lage des Fahrdrahtes ist abhängig von seiner spezifischen
Zugspannung und der Entfernung der beiden Aufhängungen.
Wird der Fahrdraht durch einen Trolleybus-Stromabnehmer oder Pantographen
schleifend berührt, so drückt der Anpreßdruck dieses Schleifkontaktes den Fahrdraht
auf der Ruhelage nach oben in die sog. Arbeitslage. Die Höhendifferenz zwischen
Ruhelage und Arbeitslage ist in der Mitte der Spannweite am größten, am Stützpunkt
am kleinsten, und sie ist abhängig von dem Anpreßdruck des Schleifkontaktes, der
Spannweite, der spezifischen Zugspannung des Fahrdrahtes, dessen Querschnitt sowie
von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs bzw. Schleifkontaktes.
Die Kurve der Arbeitslage entspricht im wesentlichen der Ruhelage,
d.h. sie ist in der Mitte der Spannweite horizontal und am Stützpunkt am steilsten.
Gleitet nun der Schleifkontakt entlang der Arbeitslinie, so hat er
anfangs noch einen beinahe horizontalen Verlauf. Entsprechend der steiler werdenden
Fahrdrahtkurve muß dann der Schleifkontakt immer mehr nach oben beschleunigt werden.
Diese Beschleunigungsfähigkeit des Stromabnehmers hat aber auf Grund der Massenträgheit
und des Anpreßdruckes eine Grenze. Der Schleifkontakt kann bei höheren Geschwindigkeiten
der immer steiler werdenden Fahrdrahtkurve nicht mehr folgen, löst sich vor dem
Stützpunkt vom Fahrdraht ab, überspringt den Stützpunkt und prallt hinter ihm auf
den Fahrdraht der nächsten Spannweite. Diese Sprungbrettwirkung bei starr aufgehängten
Fahrdrähten ist an Funken kurz vor und nach dem Aufhängepunkt leicht festzustellen.
Begünstigt wird dieses Abspringen noch durch eine Fahrdrahtwelle,
welche der Stromabnehmer vor sich herschiebt. Diese wird am festen Aufhängepunkt
reflektiert und begünstigt das Abschleudern des Stromabnehmers nach unten. Das Abspringen
erzeugt neben Radiostörungen Schweißperlen vor allem an dar Aufprallstelle und führt
außerdem nach zu einer erhöhten mechanischen Abnützung des Fahrdrahtes. Die Schweißperlen
haben wiederum eine zerstörende Auswirkung auf den Schleifkontakt.
Die vorstehenden Probleme wurden durch eine elastische Aufhängung
weitgehend gemildert. Solche gattungsbildende Vorrichtungen mit keramischem Isolierkörper
zwischen das Tragseil umfangenden Klemmen und einer parallelogrammartigen Hängeeinrichtung
beschreibt die CH-PS 207 177 als
Zusatz zur CH-PS 195 513 der Anmelderin.
Diese bekannte Hängeeinrichtung besteht aus einem Paar von Hängesträngen sowie zwei
durch diese verbundenen jochartigen Querelementen, deren eines Klemmen für den Fahrdraht
anbietet. Das seilnahe Joch ist an den Isolierkörper starr angeschlossen. Der in
einer glockenähnlichen Metallhaube mit seitlichen Laschen lagernde Isolierkörper,
von dem nach unten hin ein Schraubbolzen abregt, ist auch der CH-PS
186 137 zu entnehmen. Außerdem offenbart die CH-PS 229 346 einen mit jenem
Isolierkörper ausgestatteten Pendelkurvenhalter, bei dem an die Metallhaube des
Isolierkörpers ein endwärts auf das Tragseil drückender Auslegerarm anschließt.
Wird die Fahrleitung entsprechend der erwähnten CH-PS
195 513 entlang einer geraden Achse im Zickzack "verlegt (max. Fahrdrahtwinkel
in der Geraden 2 1l2°), so erhält man im Aufhängepunkt zwei Kraftkomponenten.
Die eine ist das – von der Spannweite abhängige – Gewicht des Fahrdrahtes,
die andere der Kurvenzug, abhängig vorn Fahrdrahtwinkel und Zugspannung im Fahrdraht.
Hängt man nun am Stützpunkt den Fahrdraht bzw. die Fahrleitung mittels eines Pendels
auf, so wird es entsprechend diesen beiden Komponenten eine gewisse Schieflage einnehmen.
Ändert der Anpreßdruck des Schleifkontaktes die senkrechte Komponente
auch nur um einen geringen Betrag, wird auch sofort die Pendelneigung – und
damit auch die Höhe des Fahrdrahtes im Aufhängepunkt – geändert.
Bewegt sich der Schleifkontakt auf den Stützpunkt zu, so übernimmt
der Anpreßdruck des Stromabnehmers bei Annäherung an den Stützpunkt
zunehmend einen Teil des Fahrdrahtgewichtes, d.h. die senkrechte Gewichtskomponente
am Pendel verkleinert sich, das Pendel stellt sich flacher ein und der Fahrdraht
wird am Stützpunkt von der unteren Ruhelage in die obere Arbeitslage gehoben. Der
Schleifkontakt kommt nun ganz in die Nähe des Stützpunktes, wo der Fahrdraht am
steilsten ansteigt. Um am Fahrdraht zu bleiben, müßte der Stromabnehmer sehr stark
nach oben beschleunigen, was bei größeren Geschwindigkeiten auf Grund seiner Massenträgheit
nicht möglich ist. Bei einer starren Fahrleitung würde nun die schon beschriebene
Sprungbrettwirkung eintreten.
Würde nun aber hier der Schleifkontakt vom Fahrdraht abspringen, so
müßte natürlich der Anpreßdruck vorher bis auf Null sinken. In einem solchen Fall
würde am Pendel sofort die senkrechte Komponente wieder größer, d.h. das Pendel
wird steiler und der Aufhängepunkt sinkt. Kann also der Schleifkontakt die Fahrdrahtsteigerung
vor dem Stützpunkt nicht mehr bewältigen, kommt der Aufhängepunkt mit dem Fahrdraht,
der zuerst nach oben gedrückt wurde, dem Schleifkontakt nach unten entgegen und
die Kontaktnahme ist gewährleistet.
Hat der Schleifkontakt den Stützpunkt passiert, so prallt er entsprechend
seiner Masse und Geschwindigkeit mit einer gewissen Wucht auf den Fahrdraht der
nächsten Spannweite. Diese horizontale Kraft teilt sich in zwei Komponenten. Die
eine ist tangential zum Fahrdraht gerichtet und daher unschädlich; die andere zeigt
nach oben senkrecht zum Fahrdraht und bewirkt bei starr aufgehängtem Fahrdraht hinter
dem Aufhängepunkt einen starken Verschleiß desselben.
Bei der elastisch aufgehängten Fahrleitung führt jedoch diese nach
oben gerichtete Kraftkomponente zu einer Verminderung der senkrechten Komponente
des Pendels, infolgedessen stellt sich das Pendel flacher, der Aufhängepunkt hebt
sich und der Fahrdraht fängt somit den Aufprall des Schleifkontaktes elastisch ab.
Dies aber ist nur bei einer Fahrdrahtaufhängung mittels Schrägpendels möglich; würden
die Pendel senkrecht stehen, müßte der Anpreßdruck des Stromabnehmers erst das gesamte
Fahrdrahtgewicht einer Spannweite überwinden, bevor sich der Aufhängepunkt hebt
bzw. elastisch wird. Durch den Anpreßdruck des Schleifkontaktes und durch das seitliche
Abschwenken des Trolleybusses wird die Fahrleitung in Schwingungen versetzt.
Die Überlegenheit der elastischen Fahrdrahtaufhängung gegenüber der
starren besteht im Auf- und Abschwingen der pendelnden Stützpunkte in Abhängigkeit
vom Anpreßdruck. Es muß deshalb. mittels eines Drahtparallelogramms dafür gesorgt
werden, daß der Fahrdraht in jeder Pendellage senkrecht Steht.
Die genannte Zickzackführung des Fahrdrahtes hat auf die Stromabnahme
keinen nachteiligen Einfluß, da die auftretenden geringen Kräfte durch die Seitenbeschleunigung
des Stromabnehmers am Stützpunkt ahne weiteres vom Pendel ausgeglichen werden. Zudem
wirr! durch diese Zickzackführung in Verbindung mit den Schrägpendeln eine teilweise
Kompensation der thermisch bedingten Zugspannungsänderung des Fahrdrahtes erreicht
Dieser Effekt stellt sich dadurch ein, daß bei verschiedenen Temperaturen sich sowohl
die Schieflage der Pendel als auch der Fahrdrahtwinkel am Stützpunkt ändert - und
damit die Entfernung von Aufhängepunkt zu Aufhängepunkt.
Die erörterten sog. Schrägpendel bieten die folgenden Vorteile an:
– gleichmäßiger Anpreßdrudc des Stromabnehmers infolge Nachgiebigkeit
des Fahrdrahtes in den Aufhängepunkten;
– hohe Betriebssicherheit, geringe Entgleisungsgefahr;
– Radiostörfreiheit;
– hohe Lebensdauer der Kohleschleifstücke des Stromabnehmers, ohne daß
die Fahrdrähte geschmiert werden müssen;
– nahezu keine Abnützung des Fahrdrahtes; lange Lebensdauer, Einsparung
von Kupfer;
– teilweise Kompensation der thermischen Dehnung des Fahrdrahtes; d.h.
der Zugspannungsdifferenz;
– Nutzbarkeit maximaler Spannweiten bis zu 35 m in den Geraden und damit
geringer Bedarf an Leitungsmasten;
– Ermöglichung höchster Fahrgeschwindigkeiten, besonders auch in Kurven,
und Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes durch höhere Reisegeschwindigkeit.
Den Vorzügen der pendelnden Aufhängung steht als Nachteil gegenüber,
daß die bekannten Pendelaufhängungen im Bereich ihrer keramischen Isolierkörper
verschleißanfällig sind; letztere sind gegen von außen einwirkende Kräfte sehr empfindlich.
Der als gattungsbeildend herangezogenen DE
43 35 005 lag die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufhängen insbesondere
für Fahrleitungen von Oberleitungsbussen oder Straßenbahnen unter Meldung der oben
beschriebenen Mängel zu verbessern und vor allem die Standdauer der Pendelaufhängung
zu erhöhen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wurde vorgeschlagen, das Verbindungselement
aus einem isolierenden Kunststoff zu formen, es bildet mit zumindest einem Teil
der Anschlußeinrichtung einen einheitlichen Formkörper, der eine
Aufnahme für ein ihm gegenüber einstellbares Tragelement des Greiforgans aufweist.
Es wird also statt des anfälligen Keramikisolators im Metallgehäuse nunmehr ein
Farmkörper – bevorzugt aus einem Polyamid mit Glasfaserverstärkung –
eingesetzt, der drei Funktionen übernimmt, nämlich zum einen die Aufgabe der Isolierung
sowie zum anderen gleichzeitig die rutschfeste Festlegung einerseits und die gelenkartige
Verbindung mit den eigentlichen Aufhängteilen anderseits.
Ein solches Verbindungselement umfaßt einen Tragschuh mit quer zum
Tragseil verlaufendem Anschlußauge für einen -bevorzugt metallischen – Einsatz
des Tragelements als Gelenkstelle und einen mit dem Tragschuh verschraubbaren Klemmdeckel;
Tragschuh und/oder Klemmdeckel sind/ist mit einer Längsnut für das einlegbare Tragseil
versehen.
Eine für Pendelkurvenhalter gedachte andere Ausgestaltung des Verbindungselements
weist ein Klemmhaupt mit Längsrille/n und Klemmschallen für das Tragseil auf sowie
einen an das Klemmhaupt in Längsrichtung außermittig angeformten freien Arm mit
wenigstens einem Anschlußauge für eine Ausformung des Tragelements, welches um einen
den Arm und die Ausformung durchsetzenden Querbolzen parallel zum Arm drehbar und
durch Anziehen des Querbalzens feststellbar ist.
Aufgabenstellung
Die aus der DE 43 35 005 bekannte
Vorrichtung weitergehend zu verbessern und vor allem ihre Festigkeit zu verbessern,
ist nun Ziel der vorliegenden Erfindung.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre nach dem unabhängigen Patentanspruch,
die Unteransprüche geben besonders günstige Fortentwicklungen an.
Erfindungsgemäß ist in Abstand zu der in den Isolierkörper eingeformten
Längsnut in den Isolierkörper eine metallische Einlage mit einem zur Längsnut etwa
parallelen Firstteil und einem davon abnagenden Anschlußteil eingegossen, das an
der jener Längsnut abgekehrten Fläche des Isolierkörpers als Anschlußbolzen aus
einen büchsenartigen Mantelteil abnagt und außerhalb dessen mit einer Halteeinrichtung
für das Tragelement versehen ist.
Nach einem weiteren weiterbildenden Merkmal der Erfindung ist das
büchsenartige Mantelteil aus ist lierendem Werkstoff durch stabilisierende kielflossenartige
Anformungen mit der Unterfläche des Isolierkörpers einstöckig verbunden.
Als günstig hat es sich erwiesen, daß die Kielflossen einen Kielsteg
der Einlage ummanteln und an diesem Kielsteg der Anschlußbolzen festgelegt ist,
der Kielsteg kann mit einem Rundkopf des Anschlußbolzens thermisch verbunden, z.
B. mit einem Flacheisen als Firstteil verschweißt sein.
Der Anschlußbolzen soll als Halteeinrichtung wenigstens eine Querbohrung
für einen Stift des Tragelements aufweisen, wobei die Querbohrung das Tragseil in
Abstand zu ihm kreuzt.
Vorteilhafterweise können die Länge des Flacheisens und die Höhe des
Kielsteges der metallischen Einlage den entsprechenden Dimensionen des Isolierkörpers
angepaßt sein.
Als besonders günstig hat es sich erwiesen, das Hängegeschirr am Tragschuh
zumindest um eine Achse drehbar auszuführen. Dieses Hängegeschirr vermag nach einem
weiteren Merkmal der Erfindung eine quer zum Tragseil verlaufende Stallschiene für
Klemmeinrichtungen zu tragen, in denen jeweils eine Fahrleitung verklammert zu werden
vermag. In ähnlicher Art können etwa bei einer Federausführung zwei Fahrleitungen
- Drahtseile od.dgl. Stränge - an einem Querhaupt des Hängegeschirrs angebracht
werden und zwar an zwei Klemmstellen.
Nach der Erfindung ist ein Tragschuh mit Klemmdeckel für übliche Pendelaufhängungen
vorgesehen sowie ein Klemmhalter mit Ausleger und außermittigen Arm vor allem für
Pendelkurvenhalter. Beide Ausgestaltungen sind aus dem beschriebenen isolierenden
und belastbaren Kunststoff geformt- beide als sehr flache Körper, deren Breite bevorzugt
unter 50 mm liegt.
Zum Tragschuh sei noch hervorgehoben, daß er beidseits einer –
die Achse der konischen Ausnehmung querenden Symmetriegeraden jeweils einen flügelähnlichen
Abschnitt besitzt und beide die Oberseite zur Anlage an ein Tragseil anbieten; auf
diese Oberseite wird ein Klemmdeckel aufgeschraubt und so das Tragseil rutschfestgehalten.
Der besseren Anpassung wegen ist die Oberseite zu ihren Endkanten hin abwärts gekrümmt.
Es entsteht dank der Erfindung eine strapazierfähige und dennoch einfach
montierbare Verbindung zwischen dem Tragseil und der Fahrleitung mit dem besonderen
Vorzug, daß durch i.w zwei Ausführungen des Klemmhalters die gesamte Einsatzbreite
der Befestigungsmöglichkeiten für oberhalb öffentlicher Verkehrswege verlaufender
stromführender Oberleitungen abgedeckt werden kann.
Ausführungsbeispiel
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung;
diese zeigt in:
1: die Seitenansicht einer - einen Klemmhalter
mit Tragschuh und Klemmdeckel sowie mit einem Jochstab aufweisenden – Pendelaufhängung
für einen Fahrdraht von Oberleitungsbussen od.dgl. Fahrzeugen
2: einen Ausschnitt aus einer Fahrdrahtstrecke
mit zwei gegenläufig geneigten Pendelaufhängungen;
3: eine Seitenansicht eines teil weise
geschnittenen Isolierkörpers;
4: einen Einsatz als Teil des Isolierkörpers
in gegenüber 3 vergrößerter, teilweise geschnittener
Seitenansicht;
5: eine teilweise geschnittene Seitenansicht
eines anderen Isolierkörpers zur Pendelaufhängung;
6: die Draufsicht auf die Unterseite
des Isolierkörpers der 5;
7: die Draufsicht auf die Oberseite des
Isolierkörpers der 5, 6;
8: die Seitenansicht des an ein Tragseil
angeschlossenen Isolierkörpers;
9: den Querschnitt durch 8
nach deren Linie IX-IX;
10: den Querschnitt durch 5
nach deren Linie X-X;
11: den Isolierkörper der 5
an einem Auslegerrohr,
12: den Schnitt durch 11
nach deren Linie XII-XII;
13: die teilweise Seitenansicht eines
Pendelkurvenhalters für Trolleybusse;
14: den Querschnitt durch 13
nach deren Linie XIV XIV;
15: die teilweise Seitenansicht eines
Isolierkörpers für Straßenbahn-Pendelaufhängung;
16: einen Isolierkörper mit starrer Aufhängung
für Kurven in teilweiser Seitenansicht;
17: den Schnitt durch 16
nach deren Linie XII-XII.
Zwischen zwei in der Zeichnung vernachlässigten Festpunkten –
beispielsweise an Hauswänden oder Masten – ist ein Tragseil 10 gespannt,
welches den Fahrweg eines Oberleitungs oder Trolleybusses bzw. die Schienen einer
Straßenbahn quert.
An dem Tragseil 10 ist in 1 eine
Pendelaufhängung 12 für einen Fahrdraht 14 festgelegt, an welchem
ein – nicht wiedergegebener- Stromabnehmer des Trolleybusses od.dgl. Fahrzeugs
gleitet. Diese Pendelaufhängung 12 weist einen am Tragseil 10
rutschfest festgelegten Klemmhalter 16 aus einem Tragschuh 17
und einem diesen von oben her zugeordneten Klemmdeckel 18 – beide
aus zähem isolierendem Werkstoff geformt –, einen am Klemmhalter
16 einstellbar angebrachten –mit zwei endwärtigen Halteaugen
19 hantelähnlich aus Metall ausgebildeten – Jochstab 20
und in Abstand zu diesem einen zu ihm im wesentlichen parallelen Tragbügel
22 auf. Dieser bietet seinerseits zwei endwärtige Halteaugen
23 an, die mit den Halteaugen 1$ des dem Tragseil 10 nahen Jochstabes
20 durch Hängestränge 26 verbunden sind. Diese sind mittels Endverbindern
28, von denen jeweils zwei zusammen mit einem Strang 27 aus isolierendem
Werkstoff oder aus Metalldraht den Hängestrang 26 bilden, in den Halteaugen
18, 23 justierbar angebracht, bevorzugt in einem Winkel w von
etwa 30° zu einer Vertikalen.
Der Endverbinder 28 kann als Leichtmetallhülse mit strangwärts
konischem Abschnitt ausgebildet sein und einen von Gelenkösen gehaltenen Gelenkbalzen
29 aufweisen, der lösbar ein Halteauge 18, 23 durchsetzt.
Der Jochstab 20, der Tragbügel 22 und die beiden Hängestränge
2ß bilden so ein Parallelogramm - für den zwischen mittigen Klemmbacken
24 des Tragbügels 22 gehaltenen Fahrdraht 14 - mit einem
Auslenkmaß a zwischen einer durch eine mittig den Tragschuh 17 durchsetzende
Stellschraube 30 gelegten Vertikalen A und dem Fahrdraht 14.
Der Jochstab 20 greift in 1 mit
einem zentrisch angeformten Konuszapfen 32 in eine sich nach innen entsprechend
verjüngende, in der Zeichnung nicht erkennbare Ausnehmung als Anschlußauge jenes
Tragschuhs 17 ein und wird von der Stellschraube 30 durchsetzt,
dank deren er am Klemmhalter 16 in Jeder gewünschten Lage justiert festgelegt
werden kann, beispielsweise etwa parallel zum Tragseil 10. Die sich verjüngende
Ausnehmung ist in einem – quer zum Tragseil 10 verlaufenden –
metallischen Einsatz angeordnet, der undrehbar in den Werkstoff des Tragschuhs
17 eingegossen und von dem in 1 an der Außenfläche
des Tragschuhs 17 ein polygoner Rand 34 zu erkennen ist.
Der Fahrdraht 14 ist zwischen den beiden Klemmbacken
24 des Tragbügels 22 so festgelegt, daß der größere Teil seines
Umfanges zur Anlage an den erwähnten Stromabnehmer freiliegt. Die Klemmbacken
24 sind ihrerseits gegenüber dem Bügel 22 schwenkbar und justierbar.
In 2 ist ein Fahrdrahtabschnitt
14 zwischen zwei gegenläufig geneigten Pendelaufhängungen 12 skizziert
und zwar bei Betrachtung des Fahrdrahtes 14 in Richtung der Fahrdrahtachse.
Bei M ist die Fahrleitungsmitte angedeutet, mit 26' die Auslenkung der
Hängestränge 26 nach rechts bei angenommener Windrichtung z, wobei der
linke Tragbügel 22 angehoben und der rechte Tragbügel 22 abgesenkt
wird.
Die Pfeile b zeigen die Bewegungs- bzw. Schwingungsrichtung der beiden
in Fahrleitungsrichtung aufeinanderfolgenden Pendelaufhängungen 12 an.
Wird der Fahrdraht 14 in Schwingungen versetzt, so werden leitere innerhalb
kurzer Zeit bis zum Stillstand gedämpft, da die Bewegungsrichtungen der Pendelaufhängungen
12 um etwa 90° gegeneinander gerichtet sind.
Durch den Tragschuh 17 einer beispielsweisen Höhe h von 75
mm ist nach 3 eine Symmetriegerade B gelegt, beidseits
deren jeweils ein flügelartiger Abschnitt 36 abregt. In die Firstfläche
37 des Tragschuhs 17 ist eine zu dessen Endkanten
abfallende Längsnut 38 mit gestuftem Querschnitt für das Tragseil
10 eingeformt, deren Nuten tiefstes mit 39 bezeichnet ist.
in den Kunststoff des Tragschuhs 17 ist - in einem Abstand
x zum Nuten tiefsten 39 - eine von diesem wie von einem Mantel umgebene
metallische Einlage 40 aus einer in 4 horizantalen
Firstplatte 41 der Länge i mit angeschweißtem Kielsteg 42 eingebettet.
Mit letzterem ist ein Rundkopf 44a eines in der Symmetriegeraden
B aus dem Tragschuh 17 ragenden Anschlußbolzens 44 verschweißt.
In 3 ist das freie Ende des Anschlußbolzens
44 von einer Büchse 48 einer Tragöse 49 für einen Endverbinder
28 umgeben, die mittels eines eine Querbohrung 45 durchgreifenden
Stiftes 45a festliegt. Der ebenfalls aus dem zähen isolierenden
Werkstoff geformte Isolierkörper 50 für Kurven einer Gesamthöhe h von 66
mm (5 bis 7}
weist einen strangartigen Formkörper 51 der beispielsweisen Länge n von
335 mm und dem Breite k von 40 mm auf, von dem seitlich jeweils drei – in
mittleren Abständen q bzw. q1 von 105 mm bzw. 130 mm verteilte – Anformungen
52 für Gewindebüchsen 53 abregen; diese nehmen Schraubbolzen
54 zur Befestigung mehrerer Klemmdeckel 18a auf. Letztere
pressen das Tragseil 10 gegen das Nuttiefste 39 der auch hier
durchlaufenden Längsnut 40 der Breite e in der Firstfläche 37
des Formkörpers 51. Vom Formkörper 51 ragt – in Längsrichtung
außermittig -- in mittlerem Abstand f von dessen einer Stirnkante 55 eine
Haltebüchse 56 (Mittelachse E) ab, die aus der Unterfläche 57
des Formkörpers 51 ebenso herausgeformt ist wie flossenartige Formrippen
58, 58h mit geneigter Unterkante 60; diese Formrippen
58, 58h stabilisieren jene Haltebüchse 56 und ummanteln
den Anschlußbolzen 44 der metallischen Einlage 40, die –
wie beschrieben – aus einem Flacheisen 41 und dem an dieses angeschweißten
Kielsteg 42 besteht; dessen Farm entspricht jener der Formrippen
58, 58h.
Im Kielsteg 42 sitzt der – in seiner Lage von einer
nicht dargestellten Stellschraube beeinflußte – Rundkopf 44a des
Anschlußbolzens 44. Dessen Querbohrung 45 nimmt einen Gelenkstift
45a auf.
Gemäß 11, 12
kann der Klemmdeckel 18b eine Einlegerrinne 64 für ein Auslegerrohr
66 anbieten, das durch Stahljoche 68 festgeschraubt ist.
Um einen Trolleybus-Fahrdraht 14 wirtschaftlich aufzuhängen,
sollen in Kurven nur wenige Stützpunkte verwendet werden, d.h. der Fahrdrahtwinkel
muß an den Stützpunkten möglichst groß sein. Dieser Winkel wird zur Verhinderung
schädlicher Seitenschläge des Stromabnehmers auf den Fahrdraht 14 ausgerundet;
der Kopf des Fahrdrahtes 14 wird in zwei – hier nicht dargestellte
– elastische Kurvenschienen geklemmt deren Länge sich nach dem Fahrdrahtwinkel
richtet. Diese Kurvenschienen werden über ein Parallelogrammpendel gemäß
1, 2 durch einen
Pendelkurvenhalter 70 nach 13, 14
am Querspanndraht oder Tragseil 10 festgelegt.
Der Pendelkurvenhalter 70 selbst ist mittels des Isolierkörpers
50 am Tragseil 10 angebracht. Am Anschlußbolzen 44 ist durch den
Gelenkstift 45a ein würfelartiger Mittelkörper 72 eines Jochstabes
20a angelenkt. Vom Mittelkörper 72 ragen ein abwärts abgewinkelt
angeformter freier Kragarm 74 mit einer mutigen Ausnehmung 76
sowie ein aufwärts gerichteter zweiter Kragarm 78 ab mit einer gewinkelt
angeformten Zugöse 79. Beide Kragarme 74, 78 bilden in
Seitenansicht der 13 etwa ein liegendes S. Die Zugöse
79 des zweiten Kragarmes 78 bietet sich ebenso als Seillager an
wie ein zu ihr paralleler Ösenstab 80, der jene mutige Ausnehmung
76 durchgreift. Zugöse 79 und Ösenstab 80 halten die
parallel verlaufenden Hängestränge 26. 15
verdeutlicht einen Isolierkörper 50 mit einer Straßenbahn-Pendelaufhängung
in Kurven; an der am Anschlußbolzen 45a angelenkten Halteöse
49 lagert ein Hängedraht 82 mit Spurhalter. Schließlich ist in
der Ausführung der 16,17
an den Anschlußbolzen 45a ein Klemmprofil 84 mit zwei
Klemmbacken 24 angelenkt.
Der für die Isolierkörper 50 eingesetzte Werkstoff ist bevorzugt
ein Polyamid 6,6 mit einer etwa 50°k-igen Verstärkung in Form
langer Glasfasern. Dieser Werkstoff hat – trocken konditioniert mechanische
Werte bei 23° -beispielsweise die folgenden Eigenschaften:
Anspruch[de]
Vorrichtung zum Aufhängen wenigstens eines stromführenden Fahrdrahtes
(14) für Stromabnehmer von Oberleitungsbussen oder Straßenbahnen mit an
einem Tragseil festlegbarer Anschlusseinrichtung (17,18) sowie
mit einem Verbindungselement (16), an welches ein Greiforgan (25)
für den Fahrdraht angeschlossen ist, wobei das Verbindungselement aus einem isolierenden
Kunststoff geformt ist, eine Längsnut (38) für das Tragseil aufweist und
mit der Anschlusseinrichtung einen einheitlichen Isolierkörper bildet, der zum Zusammenwirken
mit einem gegenüber derAnschlusseinrichtung einstellbaren Tragelement des Greiforgans
ausgebildet ist, gekennzeichnet dass, das in einem Abstand (x) w der in den Isolierkörper
(17, 50) eingeformten Längsnut (38) in den Isolierkörper
eine metallische Einlage (40) mit einem zur Längsnut parallelen Firstteil
(41) und einem davon abregenden Anschlussteil (44) eingegossen
isf das an eine der Längsnut abgekehrten Fläche (57) des Isolierkörpers
als Anschlussbolzen aus einem büchsenartigen Mantelteil (56) des Isolierkörpers
abnagt, wobei das Anschlussteil außerhalb des Mantelteils mit einer Halteeinrichtung
(45) für das Tragelement (20a, 49,
84) versehen ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das büchsenartige
Mantelteil (56) aus isolierendem Werkstoff durch kielflossenartige Anformungen
(58, 58h) mit der Unterfläche (57) des Isolierkörpers
(17, 50) einstöckig verbunden ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kielflossen (58, 58h) einen Kielsteg (42) der Einlage
(40) ummanteln und an diesem Kielsteg der Anschlußbolzen (44)
festgelegt ist.
Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kielsteg (42) mit einem Rundkopf (44,} des Anschlußbolzens (44)
thermisch verbunden ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kielsteg (42) mit einem Flacheisen (41) als Firstteil
der Einlage (40) rechtwinkelig verschweißt ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet
daß der Anschlußbolzen (44) als Halteeinrichtung wenigstens eine Querbohrung
(45) für einen Stift (45a) des Tragelements (20,20a,49,84)
aufweist, wobei die Querbohrung in einer zur Horizontalebene der Längsnut (38)
parallelen Ebene verläuft.
Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet
dass die Länge (i) des Flacheisens (41) und die Höhe des Kielsteges (42)
der metallischen Einlage (40) der entsprechenden Dimensionen des Isolierkörpers
(17, 50) angepasst sind.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet,
daß der Isolierkörper (40) ein Klemmhaupt mit Klemmschellen (18b)
für das Tragseil (10) aufweist, an das in Längsrichtung außermittig ein
freier Arm (56) angeformt sowie das Klemmhaupt durch einen Auslegerabschnitt
seitlich verlängert ist und dieser als Klemmteil für das Tragseil ausgebildet ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch
eine parallelogrammartige Hängeeinrichtung (12) aus einem Paar von Hängesträngen
(26) und zwei durch diese verbundene jochartigen Querelementen (20,
22), deren eines den Greiforganen (24) für den Fahrdraht (14)
zugeordnet ist, wobei das dem Tragseil (10) nahe Querelement als Jochstab
(20a) mit einer mutigen Büchse (72) für den Anschlussbolzen
(44) der Einlage (40) versehen ist, von der beidseits jeweils
ein Tragarm (74, 78) für einen der Hängestränge (26)
abregt.
Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme
(74,78) mit der mutigen Büchse (72) einen S-artigen Formkörper
(208) bilden.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Hängestrang (26) einen Strang (27) aus Metalldraht oder
aus Isolierwerkstoff aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Strang (27) aus Isolierwerkstoff beidends in rohrförmigen Endverbindern
(28) aus Metall mit konischem Abschnitt sitzt, wobei der Endverbinder einen
Gelenkbolzen (28a) als Anschlußorgan aufweist.
Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Isolierkörper ein Tragschuh (17) mit beidseits
einer Symmetriegeraden (B) flügelartigen Abschnitten ist, die eine Firstfläche (37)
zur Anlage an das Tragseil (10) anbieten, wobei auf die Firstfläche ein
Klemmdeckel (18) aufschraubbar ist.
Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Firstfläche
(37) mit der eingeformten Längsnut (38) zu ihren Endkanten hin
abwärts gekrümmt ist.
Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (17,50) seitliche Erweiterungen
(52) aufweist mit eingeformten Schraubhülsen (53) für Spannschrauben
des Klemmdeckels.
Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest der Isolierkörper (17,50) aus einem
glasfaserverstärktem Polyamid geformt ist.