Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Hufbehandlung
von Zuchttieren und vor allem von Rindern, insbesondere von Zuchttieren, welche
im Stall gehalten werden. Rinder, aber auch Schafe, Ziegen und Zuchtpferde leiden
häufig an Huferkrankungen insbesondere infolge von Entzündungen viralen oder baktieriellen
Ursprungs zwischen den Huf- bzw. Zehenden; diese Entzündungen, die äußerst
schmerzhaft sind, verursachen Lahmheiten oder Bewegungsschwierigkeiten, die dazu
führen, dass das Tier sich nicht mehr normal ernährt, was eine Verringerung seiner
Milchproduktion mit sich bringt.
Folglich machen diese durch krankheitsübertragende Mikroorganismen
hervorgerufenen Krankheiten den Züchtern ernste Probleme, dies umso mehr, als sie
von einem Tier auf das andere übertragbar sind.
Es ist festzustellen, dass diese Probleme bei Tieren, die auf der
Weide leben, die sich also auf weichen und ausgedehnten Flächen bewegen, relativ
selten auftreten; sie treten in stärkerem Maße auf, wenn sich die Tiere ständig
im Stall aufhalten, insbesondere im Fall der sog. "freien" Stallhaltung. In solchen
Ställen bewegen sich die Tiere frei in einem begrenzten Raum, der mit Beton und
femer mit Gittern abgegrenzt ist, das heißt mit einem unnatürlichen Boden
aus durch Schlitze voneinander getrennt über einer Grube verlegten Betonlatten,
welche der Entsorgung des Mistes dient.
Verständlicherweise können derartige Oberflächen, die besonders hart
sind, nicht in einwandfreiem hygienischen Zustand gehalten werden, so dass es unvermeidbar
ist, dass die Tiere im Schmutz und insbesondere in ihren eigenen Exkrementen stehen
und waten.
Diese Lebensbedingungen mit den physischen und mechanischen Folgen
wegen der ständigen Bewegung der Tiere auf einem Boden von großer Härte verursachen
eine ständige Reizung im Hufbereich; diese äußert sich durch Erweichen der
Hornschicht im Bereich der Hufenden, also durch ein Brüchigwerden, was ein Tor für
Entzündungskrankheiten öffnet, weiche auf die sehr große Zahl an Krankheitserregern
auf dem Boden zurückzuführen sind, auf dem sich die Tiere bewegen.
Wie bereits erwähnt, sind diese Entzündungen, die sich insbesondere
durch Abszesse zwischen den Hufenden äußern, sehr schmerzhaft und verursachen
eine außerordentliche Berührungsempfindlichkeit, welche die lokale Behandlung
der entzündeten Bereiche, insbesondere bei Anwendung von Antibiotika auf der Haut,
sehr erschwert.
Folglich besteht die einzig mögliche Behandlungsmethode darin, Antibiotika
auf oralem Wege zu verabreichen; man stellt jedoch fest, dass ein derartige Behandlung
immer weniger wirksam wird, was auf eine zunehmende Resistenz der im Schmutz befindlichen
Krankheitserreger gegen die unterschiedlichen Antibiotika zurückzuführen ist.
Um diesen Nachteilen zu begegnen, hat man bereits Verfahren zur Hufbehandlung
von Zuchttieren, inbesondere von Rindern, vorgeschlagen, die nicht die Heilung sondern
die Vorbeugung zum Ziel haben.
Diese Verfahren bestehen darin, die zu behandelnden Tiere durch Fußbecken
laufen zu lassen, d. h., durch große und flache Becken, weiche mit Desinfektionsmittelbädern
gefüllt sind. Diese Bäder bestehen in der Regel aus hochkonzentrierten Lösungen
aus Formaldehyden in Verbindung mit Kupfersulfat. Sie beinhalten allgemein etwa
10% Formaldehyd und 2% Kupfersulfat. In solchen Lösungen agiert das Formaldehyd
als Desinfektionsmittel, wohingegen das Kupfersulfat die Aufgabe hat, das Horn der
Hufe der Tiere zu stärken, um sie weniger empfindlich gegenüber physischen und mechanischen
Reizen zu machen, die eine Folge der Härte der Fläche sind, auf der sie sich bewegen.
Solche Bäder haben sich jedoch als nicht zufriedenstellend erwiesen:
Tatsächlich sind sie übelriechend und zugleich wegen ihrer hohen Konzentration an
Formaldehyd sehr hautreizend und wegen der erheblichen Mengen an Kupfersulfat umweitschädlich.
Der Hauptnachteil dieser bekannten Behandlungsbäder hängt jedoch mit
der ungenügenden mikrobentötenden Wirksamkeit zusammen: Tatsächlich bringen die
Tieren beim Durchlaufen des Fußbades eine große Menge an proteinhaltigem
Schmutz in das Bad ein; das Formaldehyd reagiert nun bevorzugt mit diesen organischen
Rückständen, und zwar zu Lasten der konkurrierenden Reaktion zur Vernichtung der
Krankheitserreger und ist somit sehr schnell wirkungslos.
Aus der US-A-5 630 379 ist ein Verfahren bekannt, bei dem in einem
ersten Schritt die Hufe mit Hilfe eines automatischen Sprühsystems gereinigt werden,
und in einem zweiten Schritt die Hufe durch Eintauchen oder Besprühen mit einer
Vorbengungslösung behandelt werden.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass man auch schon Fußbäder
mit Antibiotika vorgeschlagen hat. Die Anwendung derartiger Bäder im großen
Umfang kann jedoch nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden, da die Becken periodisch
geleert werden müssen, um die Behandlungsbäder zu erneuern, so dass erhebliche Mengen
an Antibiotika, deren Umweltschädlichkeit erwiesen ist, in die freie Natur gebracht
werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile
zu beseitigen mit einem Verfahren zur Hufbehandlung von Zuchttieren, vor allem von
Rindern, insbesondere von Milchkühen, die im Stall gehalten werden, wobei das Verfahren
ausreichend wirksam ist, um die oben erwähnte Problematik der Entzündungen im Bereich
der Hufenden zu lösen, ohne Hautreizungen zu verursachen und zugleich ohne die Umwelt
zu schädigen.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst.
Die Grundidee der Erfindung besteht also darin, das schnelle Unwirksamwerden
des Desinfektionsmittels im Behandlungsbad durch organischen Schmutz, der an ..den
Hufen der Tiere haften bleibt, zu vermeiden, indem dieser Schmutz vor der Anwendung
des Desinfektionsmittels in einer vorausgehenden Reinigungsphase entfernt wird.
Eine derartige Reinigung muss unbedingt automatisch erfolgen: Eine
Reinigung von Hand ist sowohl wegen der Zeit, die das Personal benötigt, als auch
wegen der Berührungsempfindlichkeit der Tierhufe nicht anzustreben.
Zu diesem Zweck führt man nach einem bevorzugten Merkmal der Erfindung
die zu behandelnden Tiere während der Reinigungsphase durch einen Reinigungsgang,
der zumindest auf einer Seite, bevorzugt auf beiden Seiten, Sprührampen besitzt,
die mit einer Reihe von Sprühdüsen ausgestattet sind, mit welchen jeweils Wasseroder
Reinigungsmittelstrahlen unter bestimmten Druck direkt auf die Hufe der zu behandelnden
Tiere gerichtet werden können.
Folglich wird gemäß der Erfindung die Reinigungsphase in einem
Reinigungsgang durchgeführt, der so angeordnet ist, dass die zu behandeinden Tiere
diesen durchlaufen müssen.
Dieser Gang, der eine Länge in der Größenordnung von 1 bis 10
m hat, ist vorzugsweise seitlich durch zwei vertikale Wände begrenzt und beidseitig
durch zwei Rahmen eingefasst, an welchen zwei parallel verlaufende Rampen mit Sprühdüsen
angebracht sind, die an eine Hochdruckpumpe angeschlossen sind, durch welche Wasser
oder ein Reinigungsmittel zugeführt wird. Die Rampen sind mit Schutzblechen verkleidet,
um nicht von den Tieren während des Durchganges beschädigt zu werden.
Man konnte feststellen, dass bei einer derartigen Reinigung der Schmutz,
der an den Tierhufen haftet, vollautomatisch und ohne manuellen Kontakt schnell
und sicher entfernt wird.
Es kann auf diese Weise vermieden werden, dass das Desinfektionsmittel,
das anschließend verwendet wird, unwirksam wird.
Entsprechend der Erfindung kann die Anwendung dieses Desinfektionsmittels
entweder in einem Fußbad, das sich ganz am Ende des Reinigungsganges befindet.
oder mit Hilfe eines sich ebenfalls am Ende des Reinigungsganges befindlichen zweiten
automatischen Sprühsystems ähnlich dem automatischen Sprühsystem für das Reinigungsmittel
durchgeführt werden.
Das Desinfektionsmittel kann im Übrigen entweder in flüssiger Form
oder vorzugsweise in Form eines Schaums angewendet werden, der den Vorteil hat,
sich länger auf der Haut des Tieres zu halten als ein flüssiges Mittel, was die
Kontaktzeit mit den Desinfektionsmitteln verlängert und folglich die Vernichtung
der Krankheitserreger auf der Haut des Tieres, insbesondere in seinen Hautfalten,
begünstigt.
Ein weiterer Vorteil des Schaumes besteht darin, dass er sichtbar
ist, wodurch man sich versichern kann, ob alle Füße oder Hufe der Tiere sorgfältig
behandelt sind.
Wenn, wie es häufig der Fall ist, die Behandlung für Milchkühe bestimmt
ist, können sowohl der Reinigungsgang als auch die Vorrichtung zur Anwendung des
Desinfektionsmittels vorzugsweise direkt vor dem Melkbereich angeordnet sein. Auf
diese Weise wird die Behandlung obligatorisch zweimal am Tag durchgeführt, nämlich
vor dem Melken am Morgen und vor dem Melken am Abend, und das Desinfektionsmittel
kann während der gesamten Melkdauer einwirken, um so die Vernichtung aller Krankheitserreger
zu gewährleisten.
Entsprechend einem weiteren Merkmal der Erfindung geht der Reinigungsphase
eine Behandlungsphase voraus, in der man eine Vorerweichung des an den Hufen der
Tiere haftenden Schmutzes durch Befeuchten oder Besprühen mit Wasser oder einem
Reinigungsmittel durchführt. Die vorausgehende Phase erleichtert die Entfernung
dieses Schmutzes während der Reinigungsphase; auch sie kann in einem Fußbad
durchgeführt werden, das sich direkt vor dem Reinigungsgang befindet, oder mit Hilfe
eines Sprühsystems.
Es ist im Übrigen zu bemerken, dass das Reinigungsmittel Wasser sein
kann aber vorzugsweise besteht es aus einer verdünnten Lösung aus Seifen der gebräuchlichen,
oberflächenaktiven Mittel, vor allem nichtionischen, kationischen oder anionischen
Tensiden und eventuell gemischt mit anderen Reinigungsmitteln, wie Phosphaten oder
Glykonaten. Diese Lösung muss selbstverständlich so gewählt werden, dass sie keine
Hautreizungen hervorruft.
Es konnte überraschenderweise festgestellt werden, dass entsprechend
der Erfindung bestimmte desinfizierende Zusammensetzungen mit schwacher Konzentration
eine deutlich höhere Wirksamkei haben, als die Zusammensetzungen auf Basis von Formaldehyden
und Kupfersulfat, und zwar unter der Bedingung, dass die Haut des Tieres vorher
entsprechend gereinigt wurde, um jegliche Spuren organischer Verschmutzung zu beseitigen.
Diese desinfizierenden Zusammensetzungen sind vorteilhafterweise nicht umweltschädlich
und ausreichend löslich, so dass sie kein Hautreizungen hervorrufen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann das Aldehyd vorteilhafterweise
zwischen 100 und 1.000 mg/l betragen, das hauptsächlich der Gruppe des Formaldehyds,
des Glutaraldehyds, des Glyoxals und ihrer Mischungen entstammt.
Solche Aldehyde können vorteilhaft zu 10 bis 10.000 mg/l, bevorzugt
zu 100 bis 1.000 mg/l, mit einem oder einer Mischung kationischer Tenside kombiniert
werden, die hauptsächlich aus der Gruppe der quaternären, aliphatischen oder heterozyklischen
Ammonium- oder Phosphoniumderivaten entstammen, die zumindest eine langkettige Alkylgruppe
ausweisen, vorzugsweise aus C8 bis C18 auf ihrem quaternären
Rumpf. Beispiele solcher Zusammensetzungen sind Cocosalkylbenzyldimethylamoniumchlorid,
das Dioctyldimethylamoniumchlorid oder auch das Tributyltetradecylphosphoniumchlorid.
Eine andere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, daß die
Percarboxyl-Säure zwischen 500 und 1.000 mg/l, beträgt, welche hauptsächlich der
Gruppe der Peressigsäure, der Persuccinsäure, der Permilchsäure, der Perglutarsäure,
der Peradipinsäure, der Perpropionsäure, der Perameisensäure oder ihren Mischungen
entstammt.
Berücksichtigt man die inhärente Instabilität an den Persäuren, so
enthält ein derartiges Desinfektionsmittel in der Regel zwischen 100 und 100.000
mg/l Wasserstoffperoxyd. Außerdem ist festzustellen, dass man entsprechend
der Erfindung den Peraciden vorzugsweise 10 bis 10.000 mg/l anionischer Tenside
beifügen kann, die hauptsächlich der Gruppe der Alkylbenzensulfonsäuren, der Alkylsulfonaten
oder der Carboxylsäureether entstammen.
Zusätzlich können oberflächenaktive, nichtionische Tenside, vorzugsweise
fetthaltige Ethoxyl- oder Propoxylalkohole als auch Oxoalkohole, kondensiert mit
Ethylenoxyd und Propylenoxyd eingesetzt werden.
Die besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind mit Hilfe der nachfolgenden Beispiele erläutert.
Einleitend sei bemerkt, dass entsprechend der Erfindung eine Desinfektionslösung
als ausreichend wirksam gilt, wenn deren Gehalt an Krankheitserregern nach dem Durchgang
von 40 Tieren durch ein Fußbad mit einer solchen Lösung unter 10.000/ml liegt
oder wenn die Reduzierung der Anzahl der an den Füßen oder Hufen der Tiere
vorhandenen Erreger nach dem Gang durch diese Lösung bei etwa 3 log. oder darüber
liegt.
Beispiel 1
Man ließ 40 Milchkühe 40 Fussbäder passieren, die unterschiedliche
Desinfektionsmittel enthielten, nämlich einerseits ein Desinfektionsmittel nach
dem Stand der Technik und andererseites vier Desinfektionsmittel A, B, C und D,
gemäß der Erfindung, und dies unter unterschiedlichen Bedingungen, und man
hat die Reduktion der Anzahl der Staphylococcus Aureus auf der Haut der Kühe nach
einer Kontaktzeit von zehn Minuten bei 25 C gemessen.
Die erzielten Ergebnisse sind in der untenstehenden Tabelle 1 aufgeführt:
Testbedingungen
Desinfektionsmittel
Reduktion in log.
herkömmliches Verfahren
Formaldehyd 10%
Kupersulfat 2%
0,32 bis 0,78
Verfahren gemäß der Erfindung mit vorheriger Reinigung
und mit einem Desinfektionmittel, das in flüssiger Form in einem Fussbad vorgesehen
ist
A) 0,6% Formaldehyd
+0,4% Glutaraldehyd
+0,4% Benzalkon turchlorid
2.54 bis 2,76
B) 0,1 % Peressigsäure
+0,1% Alkylben zensulfonsäure
2,98 bis 3,48
C) 0, 1 % Perlmilchsäure
+0,1% Alkylben zensulfonsäure
+0,05% Persuccinsäure
+0,05% Peradipinsäure
+0,05% Perglutarsäure
3,26 bis 4.02
Verfahren gemäß der Erfindung mit vorheriger Reinigung
und einem Desinfektionsmittel, das in Form von Schaum aufgebracht wird
D) 0,1% Peressigsäure
+0,1% Alkylben zensulfonsäure
4,24 bis 4,78
Dieses Beispiel bestätigt klar die Vorteile des erfindungsgemäßen
Verfahrens im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren ohne vorherige Reinigung, insbesondere
wenn das Desinfektionsmittel in Form von Schaum aufgebraucht wird.
Beispiel 2
Man ließ 40 Kühe ein Fussbad passieren, das drei Infektionsmittel
nach dem Stand der Technik enthielt ohne eine vorherige Reinigung und man hat die
Anzahl der überlebenden Keime in 1 ml des Bades nach diesem Durchgang gemessen.
Die erzielten Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 2 aufgeführt:
Desinfektionsmittel
Keime, die in der Desinfektionslösung nach dem Durchgang von 40 Kühen durch das
Fußbad überleben
aerobe Bakterien
Bazillen
Formaldehyd 5% +
105 - 106
105 - 106
Kupfersulfat 2%
Formaldehyd 10% +
105 - 106
105 - 106
Kupfersulfat 2%
Kupfersulfat 2%
105 - 106
105 - 106
Man hat anschließend dasselbe Experiment wiederholt, aber zuvor
eine Reinigung der Hufe der Kühe durch automatisches Besprühen mit einem Reinigungsmittel
durchgeführt, und Fußbäder mit unterschiedlichen Reinigungsmitteln gemäß
der Erfindung verwendet.
Die erzielten Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 3 aufgeführt:
Desinfektionsmittel
Keime, die in der Desinfektionslösung nach dem Durchgang von 40 Kühen durch das
Fußbad überleben
aerobische Bakterien
Bazillen
Formaldehyd 0,6%
Glutaraldehyd 0,4%
9000
6500
Benzalkoniumchlorid 0,4%
Peressigsäure 0,1%
320
230
Alkylbenzensulfonsäure 0,1%
Permilchsäure 0, 1 %
Perglutarsäure 0,05%
Peradipinsäure 0,05%
1800
450
Persuccinsäure 0,05%
Alkylbenzensulfonsäure 0,10%
Ein Vergleich der Tabellen 2 und 3 zeigt deutlich die Überlegenheit
des erfindungsgemäßen Verfahrens gegenüber dem Verfahren nach dem Stand der
Technik.