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Dokumentenidentifikation DE10357583B3 17.03.2005
Titel Luftverteilungseinrichtung für eine Baueinheit im Fahrgastraum
Anmelder W.E.T. Automotive Systems AG, 85235 Odelzhausen, DE
Erfinder Stöwe, Stefan, Dr., 86415 Mering, DE
DE-Anmeldedatum 08.12.2003
DE-Aktenzeichen 10357583
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 17.03.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 17.03.2005
IPC-Hauptklasse B60N 2/56
IPC-Nebenklasse B60N 2/58   
Zusammenfassung Die vorliegende Erfindung betrifft eine Luftverteilungseinrichtung (20) zum Verteilen von Luft in einer Baueinheit (30) im Fahrgastraum eines Fahrzeuges, insbesondere eines Fahrzeugsitzes (31) mit einer Luftverteilungsschicht (4) und einer daran angeordneten Begleitschicht (2a).
Es ist vorgesehen, daß die Begleitschicht (15) in einem Überstand (25) über die Grundfläche der Luftverteilungsschicht (4) übersteht und daß am Überstand (25) auf dessen zur Luftverteilungsschicht (4) gewandten Seite mindestens eine Haftfläche (5) angeordnet ist.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Luftverteilungseinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.

Solche Einrichtungen werden beispielsweise in klimatisierten Sitzen benutzt, um Luft in der Sitzfläche unterhalb eines Sitzbezuges zu verteilen und um damit dann einen Passagier anzuströmen.

Aus DE 196 28 698 C1 sind klimatisierte Sitz bekannt, bei denen zwischen ein Sitzpolster und einen Bezug eine Belüftungsschicht aus einem hoch porösen, luftdurchlässigen Material eingenäht ist. Zudem ist in DE 197 26 810 C1 in flächiges Heizelement zwischen einer solchen Belüftungsschicht und dem Bezug vorgesehen. Solche Sitze sind sehr aufwendig zu fertigen, da mehrere Schichten zum Teil nacheinander vernäht werden müssen. Außerdem ist die Positionierung der Belüftungsschicht auf dem Polster sehr ungenau.

Aus EP 1 352 780 A1 ist ein Sitz bekannt, bei dem Teile eines Polsters eines Sitzes durch Einlegeteile aus vernetztem Material ersetzt sind. Diese Teile werden mit Luft gespeist. Solche Teile können verrutschen oder erfordern separate Befestigungselemente.

Aus US 2003/0214160 A1 ist bekannt, eine Klimatisierungsschicht an einen Bezug anzukleben. Dies beeinträchtigt jedoch die Luftdurchlässigkeit des Bezuges.

Aus WO 03/011633 ist bekannt, Ausnehmungen für eine Klimaschicht in einem Sitzpolster vorzusehen, um die Belüftungsschicht gegen seitliches Verrutschen zu schützen. Zumindest an den Übergängen zwischen belüfteter Fläche und Schaumpolster ist jedoch der Übergang als störende Kante wahrnehmbar. Außerdem ist durch die Größe der Fläche eine Abstützung am Rande nicht ausreichend, um die Belüftungsschicht in ihrer Grundfläche vor möglichen Verwerfungen zu schützen.

Gegenstand der Erfindung

Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Luftverteilungseinrichtung bereitzustellen, die einfach montierbar, logistisch einfach verwaltbar und sicher im Betrieb ist.

Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand des Anspruches 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungen sind den Unteransprüchen entnehmbar.

Figuren

Die Erfindung wird beispielhaft nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsformen und deren Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:

1 einen Querschnitt durch einen Sitz mit einer ersten Ausführungsform der Luftverteilungseinrichtung

2 einen Längsschnitt durch den Sitz von 1

3 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform in geöffnetem Zustand

4 eine Draufsicht auf eine Luftverteilungseinrichtung gemäß der ersten Ausführungsform

Beschreibung der Erfindung

In 1 und 2 ist in einer Baueinheit 30 im Fahrgastraum, im Beispiel einem Sitz 31, ein Polster 6 vorgesehen. Dieses Polster weist an seiner zum Passagier gewandten Seite eine Ausnehmung 35 auf. Diese Ausnehmung 35 ist begrenzt durch Polster-Erhebungen 41. Auf den von der Ausnehmung 35 abgewandten Seiten der Polstererhebungen 41 sind Vertiefungen 7 vorgesehen. Die Ausnehmung 35 und die Polstererhebungen 41 sind in einer ersten Polsterzone 6a vorgesehen.

Es ist eine zweite Polsterzone 6b vorgesehen, welche bezüglich einer Ausnehmung 35', Polstererhebungen 41 und Vertiefungen 7 ähnlich wie die erste Polsterzone gestaltet ist. Es kann jedoch sinnvoll sein, daß z. B. die Grundfläche der zweiten Ausnehmung 35' von der der ersten Ausnehmung 35 verschieden ist. Auf dieses Polster 6 ist eine Luftverteilungseinrichtung 20 aufgelegt. Die Luftverteilungseinrichtung 20 weist eine Luftverteilungsschicht 4 auf. Diese ist z. B. aus einem Abstandsgewirke (wie hier), Gummihaar, Schaum oder aus einer Vielzahl nebeneinander geordneten Spiralen oder aus einem sonstigen luftdurchströmbaren Material gebildet.

Die Luftverteilungsschicht 4 weist im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei voneinander getrennte und zueinander beabstandete Abschnitte 43, 43' auf. Diese entsprechen in ihrer Grundfläche in etwa der Grundfläche der Ausnehmungen 35, 35'. Die Dicke der Abschnitte 43, 43' entspricht etwa der Tiefe der Ausnehmungen 35, 35'. Die Abschnitte 43, 43' sind so angeordnet, daß sie in den Ausnehmungen 35, 35' aufgenommen sind. Die beiden Abschnitte 43, 43' sind im vorliegenden Beispiel aus gleichem Material und gleichartig ausgebildet. Sie können jedoch z. B. zur Optimierung von Polsterhärte oder Belastbarkeit z. B. eine unterschiedliche Elastizität oder verschiedene Materialien oder Materialdicken aufweisen.

An der Luftverteilungsschicht 4 ist eine Begleitschicht 2a angeordnet. Sie befindet sich auf der vom Polster 6 abgewandten Seite der Luftverteilungsschicht 4. Die Begleitschicht 2a ragt zumindest teilweise über die Grundfläche der Luftverteilungsschicht 4 heraus. An dem so gebildeten Überstand 25 ist eine Haftfläche 5 vorgesehen. Diese verläuft im dargestellten Ausführungsbeispiel rings um die Abschnitte 43, 43' der Luftverteilungsschicht 4. Sie ist zweckmäßigerweise durch ein Band aus Selbstklebefolie gebildet. Die Begleitschicht 2a kann ausschließlich durch die Haftfläche 5 gebildet sein. Im vorliegenden Beispiel weist sie jedoch eine Polsterschicht 3 aus Polstermaterial auf. Zusätzlich ist ein flächiges Heizelement 2b an der Begleitschicht 2a angeordnet. Die Polsterschicht 3 und das Heizelement 2b können miteinander verklebt, vernäht, verstrickt oder verwirkt sein. Die Abschnitte 43, 43' und die Begleitschicht 2a sind so aneinander angeordnet, daß die Abschnitte 43, 43' in den Polsterzonen 6a, 6b vollflächig bedeckt sind, und daß die Begleitschicht 2a bis auf den Grund der Vertiefung 7 zwischen den beiden Polsterzonen 6a, 6b reicht. Bei dieser Vertiefung 7 handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Abspanngraben. Die Haftschicht 5 haftet an den Erhebungen 41. Dadurch ist ein stufenfreier Übergang zwischen den Erhebungen 41 und der Luftverteilungsschicht 4 sichergestellt und die Luftverteilungsschicht 4 fest und unverschieblich fixiert.

Die Luftverteilungseinrichtung 20 weist insbesondere in der Luftverteilungsschicht 4 einen niedrigen Strömungswiderstand, Luftströme entlang der Luftverteilungsschicht auf, als quer zur Luftverteilungsschicht. Außerdem hat sie eine hohe Dampfdurchlässigkeit und/oder Luftdurchlässigkeit senkrecht zur Luftverteilungsschicht 4. Die Luftverteilungseinrichtung 20 ist von einem Bezug 1 bedeckt. Der Bezug 1 kann auf das Polster 6 und die Luftverteilungseinrichtung 20 aufgeklebt sein. Im vorliegenden Beispiel ist er entlang der Vertiefungen 7 festgenäht.

3 zeigt in einem weiteren Ausführungsbeispiel einen Sitz 31, ein Polster 6 mit einer Ausnehmung 35 und eine Luftverteilungseinrichtung 20. Sie entsprechen im wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel. Hier weist die verwendete Luftführungsschicht 4 jedoch nur einen Abschnitt 43 auf.

In der Ausnehmung 35 ist ein Kanal 47 vorgesehen, welcher ein elektrisches Anschlußkabel 9 der Luftverteilungseinrichtung 20 aufnimmt. Der Kanal 47 erstreckt sich vom Grund der Ausnehmung 35 durch das Polster 6 und tritt an geeigneter Stelle, z. B. an der Rückseite oder Stirnseite aus dem Polster 6 wieder aus.

In der Ausnehmung 35 ist außerdem eine Öffnung 49 vorgesehen. Diese dient dem Durchtritt von Luft und verbindet die Luftverteilungsschicht 4 mit der Umgebung des Sitzes 31. Sie verläuft deshalb zweckmäßigerweise möglichst direkt und geradlinig zur von der Luftverteilungseinrichtung 20 abgewandten Seite des Polsters 6.

In der Öffnung 49 ist ein Ventilator 8 vorgesehen. Der Ventilator 8 dient dazu, Luft zur Luftverteilungseinrichtung 20 zu führen oder von dieser abzusaugen.

Es ist gut erkennbar, daß die Luftverteilungsschicht 4, die Haftfläche 5 und die weiteren Funktionselemente wie das elektrische Heizelement 2b eine zusammenhängende, einfach handhabbare Baugruppe bilden. Diese Baugruppe kann einfach formschlüssig in die Ausnehmung 35 eingesetzt und dauerhaft dort befestigt werden.

4 zeigt eine Ausführungsform einer Luftverteilungseinrichtung 20, die der ersten Ausführungsform entspricht. In der Draufsicht sind elektrische Leiter 11 erkennbar, welche vom ersten Abschnitt 43 der Luftverteilungsschicht 4 zum zweiten Abschnitt 43' verlaufen. Diese elektrischen Leiter 11 sind an der Begleitschicht fixiert. Sie verlaufen nicht geradlinig und auf kürzestem Wege von einem Abschnitt zum anderen. Vielmehr ist ihre Hauptverlaufsrichtung winklig zur kürzesten Verbindungsmöglichkeit und sie mäandern um diese Hauptverlaufsrichtung. Auf diese Weise erhalten die Leiter 11 ausreichend Bewegungsfreiraum, um Abspanngräben oder sonstige Vertiefungen 7 und Nähte zu überbrücken, ohne durch Überdehnung oder Bruch bei Belastung beschädigt zu werden. Die Erfindung ist nicht auf Sitze beschränkt. Sie kann in angepaßter Form beispielsweise auch für Armstützen, Türverkleidungen und Armaturenbretter vorgesehen sein.

Die Luftverteilungseinrichtung 20 kann auch eine feuchte, zwischenspeichernde Schicht aufweisen, z. B. ein Vlies mit Aktiv-Kohle-Partikeln. Außerdem kann die Luftverteilungseinrichtung mit Sensoren, Ventilatoren oder weiteren Funktionselementen bestückt sein. Auch können Polsterversteifungselemente oder Mehrzonenschäume daran angeordnet sein. Gummihaar-Formteile eignen sich besonders für den Sitzspiegelbereich.

Eine weitere Befestigungsmöglichkeit besteht darin, in das Polster Teile eines Klettverschlusses einzuschäumen und die korrespondierenden Teile an der Haftfläche der Luftverteilungseinrichtung vorzusehen oder die Luftverteilungsschicht und/oder die Begleitschicht aus einem textilen, verklettbaren Material zu fertigen. Statt einer Verklebung erfolgt dann ein Verkletten.

1Bezug 2aBegleitschicht 2bHeizelement 3Polsterschicht 4Luftverteilungsschicht 5Haftfläche 6Polster 6a,bPolsterzonen 7Vertiefung 8Lüfter 9Anschlußkabel 11Elektrischer Leiter 15Begleitschicht 20Luftverteilungseinrichtung 25Überstand 30Baueinheit 31Sitz 35, 35'Ausnehmung 37Rand der Polsterzone 39Grenzbereich 41Polstererhebung 43, 43'Abschnitte 45Verbindungsweg 47Kanal für Stromversorgung 49Öffnung für Luftteilung

Anspruch[de]
  1. Luftverteilungseinrichtung (20) zum Verteilen von Luft in einer Baueinheit (30) im Fahrgastraum eines Fahrzeuges, insbesondere eines Fahrzeugsitzes (31), mit einer Luftverteilungsschicht (4) und einer daran angeordneten Begleitschicht (2a), dadurch gekennzeichnet, daß die Begleitschicht (2a) in einem Überstand (25) über die Grundfläche der Luftverteilungsschicht (4) übersteht, und daß am Überstand (25) auf dessen zur Luftverteilungsschicht (4) gewandten Seite mindestens eine Haftfläche (5) angeordnet ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftverteilungsschicht (4) zwischen einem Bezug (1) und einem Polster (6) angeordnet ist, und daß in dem Polster (6) mindestens eine Ausnehmung (35, 35') zur Aufnahme der Luftverteilungsschicht (4) vorgesehen ist, wobei die Tiefe der Ausnehmung (35, 35') zumindest an ihren Rändern vorzugsweise der Dicke der Luftverteilungsschicht (4) entspricht.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Polster (6) verschiedene Polsterzonen (6a, 6b) vorgesehen sind, welche durch Vertiefungen (7), Erhebungen und/oder verschiedene Höhenniveaus voneinander abgegrenzt sind, daß in mindestens einer Polsterzone (6a, 6b) eine Ausnehmung (35, 35') vorgesehen ist, welche in etwa die gleiche Größe wie die Luftverteilungsschicht (4) aufweist, welche sich vorzugsweise zumindest teilweise bis zu an den Rand (37) der Polsterzone (6a, 6b) erstreckt und dort zumindest in einem der Haftfläche (5) zugeordneten Grenzbereich (39) durch eine Polstererhebung (41) begrenzt ist.
  4. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Begleitschicht (2a) mindestens zwei zumindest teilweise voneinander getrennte und zueinander beabstandete Abschnitte (43,43') der Luftverteilungsschicht (4) angeordnet sind, insbesondere in gleicher Ebene zueinander und längs der Begleitschicht (2a).
  5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein elektrischer Leiter (11), vorzugsweise ein linearer Leiter, vorzugsweise ein Kabel und/oder Heizleiter, von einem ersten Abschnitt (43) zu einem zweiten Abschnitt (43') der Luftverteilungsschicht (4) verläuft, und daß der Verbindungsweg (45) verschieden ist von der kürzest möglichen Verbindung zwischen den beiden Abschnitten (43, 43'), insbesondere winklig dazu angeordnet ist und um seine Hauptverlaufsrichtung mäandernd.
  6. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftfläche (5) an mindestens der halben – vorzugsweise der ganzen – Randlänge der Grundfläche der Luftverteilungsschicht (4) vorgesehen ist und/oder die Haftfläche (5) eine Selbstklebefläche oder Klettfläche aufweist.
  7. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Begleitschicht (2a) im wesentlichen durch die Haftfläche (5) gebildet ist und/oder weitere Bestandteile aufweist, welche die Luftverteilungsschicht (4) im wesentlichen vollflächig überdecken, insbesondere Schichten aus Polsterstoff.
  8. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein flächiges Heizelement (2b) an der Luftverteilungsschicht (4) angeordnet ist, vorzugsweise in der Begleitschicht (15).
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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