Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage zur Behandlung von
organischen Abfällen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der EP 0 679 149 D1
ist eine Kompostieranlage bekannt, bei der der Eintrag des organischen Schüttgutes
mittels eines Transportbandsystems erfolgt, das ständig im Bereich der Tunnel angeordnet
ist und mit dem diese beschickt werden.
Die Verteilung des Schüttgutes geschieht durch entsprechende Ortslageveränderung
von Transportbändern über die Länge des jeweiligen zu befüllenden Tunnels.
Allerdings ist dies nur mit einem erheblichen maschinentechnischen
Aufwand zu realisieren, was mit einer Reihe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht
bedeutsamer Nachteile verbunden ist.
So sind zunächst einmal die hohen Fertigungskosten solcher Transportsysteme
zu nennen, die einem optimierten Betrieb der Kompostieranlage entgegenstehen. Aufgrund
ihrer konzeptionellen Kompliziertheit ist eine relativ hohe Störanfälligkeit dieser
Transportsysteme zu beklagen, was ebenfalls wünschenswert niedrigen Betriebskosten
entgegensteht.
In der genannten Literatur ebenso wie in der DE
297 09 975 U1 wird vorgeschlagen, den Austrag der Rotte mittels Schubböden
vorzunehmen, die ebenfalls nur mit einem erheblichen konstruktiven und fertigungstechnischen
Aufwand zu bewerkstelligen sind.
Weiter wurden Austragsgeräte entwickelt, die in den jeweiligen Tunnel
hineinfahren und über ein teleskopierbares Förderbandsystem den Kompost nach außen
fördern. Hierzu muss der Tunnel geöffnet werden, was sowohl in verfahrenstechnischer
Hinsicht wie auch hinsichtlich der Hygieneanforderungen nachteilig ist. Letzteres
insbesondere durch die auftretenden Geruchsemissionen, die bei solchen Kompostieranlagen
in erheblichem Umfang auftreten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Kompostieranlage der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, dass sie mit konstruktiv
einfachsten Mitteln herstell- und kostengünstig betreibbar ist und die dabei den
gestellten Hygieneanforderungen voll umfänglich entspricht.
Diese Aufgabe wird durch eine Kompostieranlage gelöst, die die Merkmale
des Anspruchs 1 aufweist.
Durch diese konstruktive Ausbildung bekommt die Fördereinrichtung
sozusagen multifunktionalen Charakter, da sie sowohl der Verteilung des einzubringenden
Schüttgutes im jeweiligen Tunnel wie auch zum Austrag der Rotte dient. Auf separate
Einrichtungen, ausschließlich für den jeweiligen Einsatzfall, wie beim Stand der
Technik, kann nun verzichtet werden.
Aus naheliegenden Gründen führt dies zu einer signifikanten Kosteneinsparung,
zu der auch beiträgt, dass die Fördereinrichtung sehr einfach aufgebaut ist. Dabei
ergibt sich eine Kostenreduzierung einerseits aus einer sehr einfachen Herstellung
und andererseits aus der sich aus der konstruktiv einfachen Bauweise ergebenden
geringen Störanfälligkeit mit der Folge hoher Standzeiten.
Nach einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung erstreckt sich der
Kratzerförderer über die gesamte oder nahezu gesamte Länge eines Tunnels, so dass
dessen zur Verfügung stehende Grundfläche vollständig genutzt werden kann.
Hierzu trägt bei, dass der Kratzerförderer quer zur Längserstreckung
im Tunnel verfahrbar ist, so dass die Breite des Kratzerförderers geringer sein
kann als die Gesamtbreite des jeweiligen Tunnels.
Der Eintragsbereich für das organische Schüttgut ist oberhalb des
Kratzerförderers angeordnet, während sich der Austragbereich unterhalb des Tunnelbodens
befindet. Hier kann zur Abförderung der ausgetragenen Rotte eine quer zur Tunnelachse
und unterhalb des Tunnelbodens liegende Fördereinrichtung genutzt werden, beispielsweise
in Form eines Trogkettenförderers.
Ein Öffnen des Tunnels zum Zwecke des Austrags ist somit nicht mehr
erforderlich, so dass auch den Hygieneanforderungen, insbesondere den Anforderungen
hinsichtlich einer Minimierung der Geruchsemissionen, Genüge getan wird.
Der Kratzerförderer ist im Sinne eines Kettenförderers konzipiert,
das heißt, er ist für das organische Schüttgut durchlässig, so dass das von oben
eingetragene Schüttgut durch den Kratzerförder hindurch fallen kann, um über die
Gesamtfläche verteilt zu werden.
Für den Fall, dass der Materialeintrag nicht am Tunnelende auf der
der Austragseinrichtung gegenüberliegenden Seite, sondern an anderer Stelle durch
die Tunneldecke erfolgt, kann der Kratzerförderer mit einem Zwischenboden ausgeführt
werden, wobei zunächst das eingetragene Material auf diesen Zwischenboden fällt
und von den Mitnehmern des Kratzerförderers nach hinten transportiert wird, wo es
auf den Tunnelboden fällt. Die Tunnelfüllung erfolgt dann durch
den Untertrum des Kratzerförderers.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist für alle
nebeneinander liegenden Tunnel ein Kratzerförderer vorgesehen, der an einer deckenseitigen
Brücke aufgehängt ist, die sich über alle nebeneinander liegenden Tunnel erstreckt.
Die Trennwände der Tunnel sind in ihren der Decke zugewandten Endbereichen
mit Durchlässen versehen, durch die der hochgezogene Kratzerförderer von einem Tunnel
zum anderen verfahrbar ist.
Zweckmäßiger Weise ist jeder Durchbruch durch eine Klappe verschlossen,
die beim Verfahren des Kratzerförderers von einem Tunnel zum andern geöffnet wird,
ansonsten einen weitgehenden Verschluss zwischen den beiden benachbarten Tunneln
bildet.
Die Austragseinrichtung in Form eines Austragkanals mit integrierter
Fördereinrichtung kann so ausgebildet sein, dass der Materialeinlass immer nur für
den Tunnel geöffnet wird, dessen Rotte ausgetragen werden soll. Zum Öffnen und Verschließen
im Bereich des jeweiligen Tunnels können Schieber oder dergleichen vorgesehen sein,
die den Austragskanal bei Nichtgebrauch verschließen.
Zur Wartung und Instandsetzung ist zumindest ein Tunnel so ausgebildet,
dass der Kratzerförderer herausfahrbar ist. Dazu kann eine Öffnung in einem der
äußeren Tunnel vorgesehen sein, die bei Nichtgebrauch durch eine Klappe verschlossen
ist.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
1 bis 3
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kompostieranlage in unterschiedlichen
Funktionsstellungen, jeweils in einer schematischen Seitenansicht
4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Kompostieranlage in einer schematischen Seitenansicht
5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Kompostieranlage ebenfalls in einer schematischen Seitenansicht
6 die Kompostieranlage in einer schematischen
Vorderansicht In den Figuren ist eine Kompostieranlage dargestellt, mit einer Mehrzahl
seitlich nebeneinander angeordneter Tunnel 1 (6)
zur Aufnahme organischer Schüttgüter, aus denen sich eine Rotte 5 entwickelt.
Weiter weist die Kompostieranlage eine Eintrags- sowie eine Austragseinrichtung
2, 3 und eine Fördereinrichtung in Form eines Kratzerförderers
4 auf.
Die Eintragseinrichtung 2 ist im Deckenbereich der Tunnel
1 vorgesehen, und zwar für alle, im Beispiel entsprechend der
6 drei Tunnel 1 eine, die sich quer zur Länge
der Tunnel 1 erstreckt und zum Eintragen in den jeweiligen Tunnel in dessen
Bereich geöffnet werden kann.
Bei dem in den 1 bis 3
gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Eintragseinrichtung 2 auf der der
Austragseinrichtung 3 gegenüberliegenden Seite angeordnet.
Beim Eintrag des Schüttgutes, durch den Pfeil bei der Eintragseinrichtung
2 gekennzeichnet, fällt das Schüttgut von oben her durch den als Kettenband
ausgebildeten,umlaufenden Kratzerförderer 4 zunächst auf den Boden des
entsprechenden Tunnels 1, bis das Schüttgut in den Wirkbereich der Mitnehmer
des Kratzerförderers 4 gelangt. Das nachfallende Schüttgut wird durch die
Mitnehmer des Kratzerförderers 4 über die Länge des Tunnels 1
gleichmäßig verteilt.
In der 1 ist der Beginn eines Schüttgut-Eintrages
und dessen Verteilung im Tunnel 1 dargestellt, während die 2
die Rotte 5 in einer maximalen Schichthöhe zeigt. Dabei ist zu erkennen,
dass der Kratzerförderer 4 höhenverstellbar ist, wozu zwei Hubeinrichtungen
6 vorgesehen sind, an denen der Kratzerförderer 4 befestigt ist.
Diese Hubeinrichtungen 6, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel
scherenartig ausgebildet sind, jedoch auch in anderer Konfiguration gestaltet sein
können, beispielsweise teleskopierbar, sind in ihrer Hubbewegung synchron gesteuert,
so dass eine gleichmäßige Auf- und Abbewegung des Kratzerförderers 4 gewährleistet
ist.
In den 1 und 2,
die den Eintrag des organischen Schüttgutes wiedergeben, ist die Austrageinrichtung
3 durch einen Schieber 10 verschlossen, so dass sich ein insgesamt
geschlossener Boden des Tunnels 1 ergibt.
Zum Austrag der Rotte 5 wird der Schieber 10 aus
seiner Schließstellung heraus bewegt und die Austrageinrichtung 3 geöffnet,
was in der 3 deutlich zu erkennen ist.
Ausgehend von der maximalen Füllstellung in der
2, in der der Kratzerförderer 4 eine obere
Endstellung einnimmt, wird dieser nach Öffnen des Schiebers 10 und Freilegen
der Austrageinrichtung 3 kontinuierlich nach unten bewegt, wobei die Rotte
5 in die Austrageinrichtung 3 gefördert wird, von der aus sie
aus der Kompostieranlage herausgetragen wird. Hierzu kann in der Austrageinrichtung
3 eine nicht dargestellte Förderschnecke vorgesehen sein.
Um die gesamte Fläche des jeweiligen Tunnels 1 mit dem Kratzerförderer
4 bestreichen zu können, der in seiner Länge zwar etwa der Länge des Tunnels
1 entspricht, jedoch in seiner Breite kleiner ist, ist der Kratzerförderer
4 quer zur Längserstreckung des Tunnels 1 verfahrbar. Hierzu sind
die Hubeinrichtungen 6 bei dem in den 1 bis
4 gezeigten Beispiel auf sich quer erstreckenden
Laufschienen 7 mittels Laufrollen 8 gelagert. Der Eintrag des
Schüttgutes kann gleichmäßig über die gesamte Breite des jeweiligen Tunnels
1 erfolgen oder partiell, ebenfalls durch Öffnen von Schiebern oder dergleichen,
wobei dann der Eintrag unmittelbar im Bereich des Kratzerförderers 4 erfolgt.
In jedem Fall wird durch die Verfahrbarkeit des Kratzerförderers 4 erreicht,
dass die Rotte 5 gleichmäßig in der Höhe und Breite geschichtet ist.
In der 4 ist die Eintragseinrichtung
2 in dem der Austragseinrichtung 3 zugewandten oberseitigen Endbereich
des Tunnels 1 angeordnet. Um auch hier eine gleichmäßige Verteilung des
Schüttgutes zu erreichen, weist der Kratzerförderer 4 einen Zwischenboden
9 auf, auf den das einfallende Schüttgut gelangt, das dann durch den Zwischenboden
9 bestreichende Mitnehmer des Kratzerförderers 4 bis in den hinteren,
der Austrageinrichtung 3 abgewandten Bereich abfällt und dort durch den
Untertrum des Kratzerförderers 4 entsprechend verteilt wird.
Eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung ist in der
5 dargestellt. Hierbei sind die Hubeinrichtungen
6 an einer Brücke 12 befestigt, die mittels Rollen 14
auf stirnseitig an den Tunnelwänden angeordneten Schienen 13 quer verschiebbar
gelagert ist.
Beispielsweise für Wartungszwecke sind die Tunnel 1 stirnseitig
jeweils mit einer Verschlussklappe 11 versehen, durch die ein freier Zugang
auf den Tunnel möglich ist. Für Wartungszwecke ist der Kratzerförderer
4 seitlich aus seinem äußeren Tunnel 1 herausfahrbar, wozu eine
Klappe 17 vorgesehen ist, mit der dieser Tunnel 1 zu öffnen und
zu schließen ist.
Wie in der 6 sehr deutlich erkennbar
ist, sind in den oberen, der Decke der Tunnel 1 zugewandten Endbereichen
der die Tunnel 1 voneinander trennenden Zwischenwänden Durchbrüche
16 vorgesehen, durch die der Kratzerförderer 4 von einem Tunnel
1 in den benachbarten verfahrbar ist. Dabei ist jede Durchbrechung
16 so bemessen, dass sie der Kratzerförderer 4 in einer oberen
Endstellung problemlos passieren kann.
Zur Abschottung der Tunnel 1 gegeneinander sind die Durchbrüche
16 über schwengbare Klappen 15 verschließbar.
Die Laufschienen 7 bzw. die Schienen 13 (5)
erstrecken sich über die Gesamtbreite aller Tunnel 1, so dass die dadurch
bestimmte Grundfläche vollständig von dem Kratzerförderer 4 bearbeitet
werden kann.
1- Tunnel
2- Eintragseinrichtung
3- Austragseinrichtung
4- Kratzerförderer
5- Rotte
6- Hubeinrichtung
7- Laufschiene
8- Laufrolle
9- Zwischenboden
10- Schieber
11- Verschlussklappe
12- Brücke
13- Schiene
14- Rolle
15- Klappe
16- Durchbruch
17- Klappe