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Dokumentenidentifikation DE202004016733U1 17.03.2005
Titel Anlage zur Behandlung von organischen Abfällen
Anmelder WESER ENGINEERING GmbH, 32547 Bad Oeynhausen, DE
Vertreter Loesenbeck und Kollegen, 33613 Bielefeld
DE-Aktenzeichen 202004016733
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 17.03.2005
Registration date 10.02.2005
Application date from patent application 29.10.2004
IPC-Hauptklasse C05F 17/02

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage zur Behandlung von organischen Abfällen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Aus der EP 0 679 149 D1 ist eine Kompostieranlage bekannt, bei der der Eintrag des organischen Schüttgutes mittels eines Transportbandsystems erfolgt, das ständig im Bereich der Tunnel angeordnet ist und mit dem diese beschickt werden.

Die Verteilung des Schüttgutes geschieht durch entsprechende Ortslageveränderung von Transportbändern über die Länge des jeweiligen zu befüllenden Tunnels.

Allerdings ist dies nur mit einem erheblichen maschinentechnischen Aufwand zu realisieren, was mit einer Reihe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bedeutsamer Nachteile verbunden ist.

So sind zunächst einmal die hohen Fertigungskosten solcher Transportsysteme zu nennen, die einem optimierten Betrieb der Kompostieranlage entgegenstehen. Aufgrund ihrer konzeptionellen Kompliziertheit ist eine relativ hohe Störanfälligkeit dieser Transportsysteme zu beklagen, was ebenfalls wünschenswert niedrigen Betriebskosten entgegensteht.

In der genannten Literatur ebenso wie in der DE 297 09 975 U1 wird vorgeschlagen, den Austrag der Rotte mittels Schubböden vorzunehmen, die ebenfalls nur mit einem erheblichen konstruktiven und fertigungstechnischen Aufwand zu bewerkstelligen sind.

Weiter wurden Austragsgeräte entwickelt, die in den jeweiligen Tunnel hineinfahren und über ein teleskopierbares Förderbandsystem den Kompost nach außen fördern. Hierzu muss der Tunnel geöffnet werden, was sowohl in verfahrenstechnischer Hinsicht wie auch hinsichtlich der Hygieneanforderungen nachteilig ist. Letzteres insbesondere durch die auftretenden Geruchsemissionen, die bei solchen Kompostieranlagen in erheblichem Umfang auftreten.

Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kompostieranlage der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, dass sie mit konstruktiv einfachsten Mitteln herstell- und kostengünstig betreibbar ist und die dabei den gestellten Hygieneanforderungen voll umfänglich entspricht.

Diese Aufgabe wird durch eine Kompostieranlage gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.

Durch diese konstruktive Ausbildung bekommt die Fördereinrichtung sozusagen multifunktionalen Charakter, da sie sowohl der Verteilung des einzubringenden Schüttgutes im jeweiligen Tunnel wie auch zum Austrag der Rotte dient. Auf separate Einrichtungen, ausschließlich für den jeweiligen Einsatzfall, wie beim Stand der Technik, kann nun verzichtet werden.

Aus naheliegenden Gründen führt dies zu einer signifikanten Kosteneinsparung, zu der auch beiträgt, dass die Fördereinrichtung sehr einfach aufgebaut ist. Dabei ergibt sich eine Kostenreduzierung einerseits aus einer sehr einfachen Herstellung und andererseits aus der sich aus der konstruktiv einfachen Bauweise ergebenden geringen Störanfälligkeit mit der Folge hoher Standzeiten.

Nach einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung erstreckt sich der Kratzerförderer über die gesamte oder nahezu gesamte Länge eines Tunnels, so dass dessen zur Verfügung stehende Grundfläche vollständig genutzt werden kann.

Hierzu trägt bei, dass der Kratzerförderer quer zur Längserstreckung im Tunnel verfahrbar ist, so dass die Breite des Kratzerförderers geringer sein kann als die Gesamtbreite des jeweiligen Tunnels.

Der Eintragsbereich für das organische Schüttgut ist oberhalb des Kratzerförderers angeordnet, während sich der Austragbereich unterhalb des Tunnelbodens befindet. Hier kann zur Abförderung der ausgetragenen Rotte eine quer zur Tunnelachse und unterhalb des Tunnelbodens liegende Fördereinrichtung genutzt werden, beispielsweise in Form eines Trogkettenförderers.

Ein Öffnen des Tunnels zum Zwecke des Austrags ist somit nicht mehr erforderlich, so dass auch den Hygieneanforderungen, insbesondere den Anforderungen hinsichtlich einer Minimierung der Geruchsemissionen, Genüge getan wird.

Der Kratzerförderer ist im Sinne eines Kettenförderers konzipiert, das heißt, er ist für das organische Schüttgut durchlässig, so dass das von oben eingetragene Schüttgut durch den Kratzerförder hindurch fallen kann, um über die Gesamtfläche verteilt zu werden.

Für den Fall, dass der Materialeintrag nicht am Tunnelende auf der der Austragseinrichtung gegenüberliegenden Seite, sondern an anderer Stelle durch die Tunneldecke erfolgt, kann der Kratzerförderer mit einem Zwischenboden ausgeführt werden, wobei zunächst das eingetragene Material auf diesen Zwischenboden fällt und von den Mitnehmern des Kratzerförderers nach hinten transportiert wird, wo es auf den Tunnelboden fällt. Die Tunnelfüllung erfolgt dann durch den Untertrum des Kratzerförderers.

Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist für alle nebeneinander liegenden Tunnel ein Kratzerförderer vorgesehen, der an einer deckenseitigen Brücke aufgehängt ist, die sich über alle nebeneinander liegenden Tunnel erstreckt.

Die Trennwände der Tunnel sind in ihren der Decke zugewandten Endbereichen mit Durchlässen versehen, durch die der hochgezogene Kratzerförderer von einem Tunnel zum anderen verfahrbar ist.

Zweckmäßiger Weise ist jeder Durchbruch durch eine Klappe verschlossen, die beim Verfahren des Kratzerförderers von einem Tunnel zum andern geöffnet wird, ansonsten einen weitgehenden Verschluss zwischen den beiden benachbarten Tunneln bildet.

Die Austragseinrichtung in Form eines Austragkanals mit integrierter Fördereinrichtung kann so ausgebildet sein, dass der Materialeinlass immer nur für den Tunnel geöffnet wird, dessen Rotte ausgetragen werden soll. Zum Öffnen und Verschließen im Bereich des jeweiligen Tunnels können Schieber oder dergleichen vorgesehen sein, die den Austragskanal bei Nichtgebrauch verschließen.

Zur Wartung und Instandsetzung ist zumindest ein Tunnel so ausgebildet, dass der Kratzerförderer herausfahrbar ist. Dazu kann eine Öffnung in einem der äußeren Tunnel vorgesehen sein, die bei Nichtgebrauch durch eine Klappe verschlossen ist.

Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.

Es zeigen:

1 bis 3 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kompostieranlage in unterschiedlichen Funktionsstellungen, jeweils in einer schematischen Seitenansicht

4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Kompostieranlage in einer schematischen Seitenansicht

5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Kompostieranlage ebenfalls in einer schematischen Seitenansicht

6 die Kompostieranlage in einer schematischen Vorderansicht In den Figuren ist eine Kompostieranlage dargestellt, mit einer Mehrzahl seitlich nebeneinander angeordneter Tunnel 1 (6) zur Aufnahme organischer Schüttgüter, aus denen sich eine Rotte 5 entwickelt.

Weiter weist die Kompostieranlage eine Eintrags- sowie eine Austragseinrichtung 2, 3 und eine Fördereinrichtung in Form eines Kratzerförderers 4 auf.

Die Eintragseinrichtung 2 ist im Deckenbereich der Tunnel 1 vorgesehen, und zwar für alle, im Beispiel entsprechend der 6 drei Tunnel 1 eine, die sich quer zur Länge der Tunnel 1 erstreckt und zum Eintragen in den jeweiligen Tunnel in dessen Bereich geöffnet werden kann.

Bei dem in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Eintragseinrichtung 2 auf der der Austragseinrichtung 3 gegenüberliegenden Seite angeordnet.

Beim Eintrag des Schüttgutes, durch den Pfeil bei der Eintragseinrichtung 2 gekennzeichnet, fällt das Schüttgut von oben her durch den als Kettenband ausgebildeten,umlaufenden Kratzerförderer 4 zunächst auf den Boden des entsprechenden Tunnels 1, bis das Schüttgut in den Wirkbereich der Mitnehmer des Kratzerförderers 4 gelangt. Das nachfallende Schüttgut wird durch die Mitnehmer des Kratzerförderers 4 über die Länge des Tunnels 1 gleichmäßig verteilt.

In der 1 ist der Beginn eines Schüttgut-Eintrages und dessen Verteilung im Tunnel 1 dargestellt, während die 2 die Rotte 5 in einer maximalen Schichthöhe zeigt. Dabei ist zu erkennen, dass der Kratzerförderer 4 höhenverstellbar ist, wozu zwei Hubeinrichtungen 6 vorgesehen sind, an denen der Kratzerförderer 4 befestigt ist.

Diese Hubeinrichtungen 6, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel scherenartig ausgebildet sind, jedoch auch in anderer Konfiguration gestaltet sein können, beispielsweise teleskopierbar, sind in ihrer Hubbewegung synchron gesteuert, so dass eine gleichmäßige Auf- und Abbewegung des Kratzerförderers 4 gewährleistet ist.

In den 1 und 2, die den Eintrag des organischen Schüttgutes wiedergeben, ist die Austrageinrichtung 3 durch einen Schieber 10 verschlossen, so dass sich ein insgesamt geschlossener Boden des Tunnels 1 ergibt.

Zum Austrag der Rotte 5 wird der Schieber 10 aus seiner Schließstellung heraus bewegt und die Austrageinrichtung 3 geöffnet, was in der 3 deutlich zu erkennen ist.

Ausgehend von der maximalen Füllstellung in der 2, in der der Kratzerförderer 4 eine obere Endstellung einnimmt, wird dieser nach Öffnen des Schiebers 10 und Freilegen der Austrageinrichtung 3 kontinuierlich nach unten bewegt, wobei die Rotte 5 in die Austrageinrichtung 3 gefördert wird, von der aus sie aus der Kompostieranlage herausgetragen wird. Hierzu kann in der Austrageinrichtung 3 eine nicht dargestellte Förderschnecke vorgesehen sein.

Um die gesamte Fläche des jeweiligen Tunnels 1 mit dem Kratzerförderer 4 bestreichen zu können, der in seiner Länge zwar etwa der Länge des Tunnels 1 entspricht, jedoch in seiner Breite kleiner ist, ist der Kratzerförderer 4 quer zur Längserstreckung des Tunnels 1 verfahrbar. Hierzu sind die Hubeinrichtungen 6 bei dem in den 1 bis 4 gezeigten Beispiel auf sich quer erstreckenden Laufschienen 7 mittels Laufrollen 8 gelagert. Der Eintrag des Schüttgutes kann gleichmäßig über die gesamte Breite des jeweiligen Tunnels 1 erfolgen oder partiell, ebenfalls durch Öffnen von Schiebern oder dergleichen, wobei dann der Eintrag unmittelbar im Bereich des Kratzerförderers 4 erfolgt. In jedem Fall wird durch die Verfahrbarkeit des Kratzerförderers 4 erreicht, dass die Rotte 5 gleichmäßig in der Höhe und Breite geschichtet ist.

In der 4 ist die Eintragseinrichtung 2 in dem der Austragseinrichtung 3 zugewandten oberseitigen Endbereich des Tunnels 1 angeordnet. Um auch hier eine gleichmäßige Verteilung des Schüttgutes zu erreichen, weist der Kratzerförderer 4 einen Zwischenboden 9 auf, auf den das einfallende Schüttgut gelangt, das dann durch den Zwischenboden 9 bestreichende Mitnehmer des Kratzerförderers 4 bis in den hinteren, der Austrageinrichtung 3 abgewandten Bereich abfällt und dort durch den Untertrum des Kratzerförderers 4 entsprechend verteilt wird.

Eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung ist in der 5 dargestellt. Hierbei sind die Hubeinrichtungen 6 an einer Brücke 12 befestigt, die mittels Rollen 14 auf stirnseitig an den Tunnelwänden angeordneten Schienen 13 quer verschiebbar gelagert ist.

Beispielsweise für Wartungszwecke sind die Tunnel 1 stirnseitig jeweils mit einer Verschlussklappe 11 versehen, durch die ein freier Zugang auf den Tunnel möglich ist. Für Wartungszwecke ist der Kratzerförderer 4 seitlich aus seinem äußeren Tunnel 1 herausfahrbar, wozu eine Klappe 17 vorgesehen ist, mit der dieser Tunnel 1 zu öffnen und zu schließen ist.

Wie in der 6 sehr deutlich erkennbar ist, sind in den oberen, der Decke der Tunnel 1 zugewandten Endbereichen der die Tunnel 1 voneinander trennenden Zwischenwänden Durchbrüche 16 vorgesehen, durch die der Kratzerförderer 4 von einem Tunnel 1 in den benachbarten verfahrbar ist. Dabei ist jede Durchbrechung 16 so bemessen, dass sie der Kratzerförderer 4 in einer oberen Endstellung problemlos passieren kann.

Zur Abschottung der Tunnel 1 gegeneinander sind die Durchbrüche 16 über schwengbare Klappen 15 verschließbar.

Die Laufschienen 7 bzw. die Schienen 13 (5) erstrecken sich über die Gesamtbreite aller Tunnel 1, so dass die dadurch bestimmte Grundfläche vollständig von dem Kratzerförderer 4 bearbeitet werden kann.

1Tunnel 2Eintragseinrichtung 3Austragseinrichtung 4Kratzerförderer 5Rotte 6Hubeinrichtung 7Laufschiene 8Laufrolle 9Zwischenboden 10Schieber 11Verschlussklappe 12Brücke 13Schiene 14Rolle 15Klappe 16Durchbruch 17Klappe

Anspruch[de]
  1. Anlage zur Behandlung von organischen Abfällen, insbesondere Kompostieranlage, mit einer Mehrzahl seitlich nebeneinander angeordneter Rottetunnel (1) zur Aufnahme organischer Schüttgüter, einer Eintrag- sowie einer Austrageinrichtung (2, 3) und einer Fördervorrichtung, mit der eine gebildete Rotte (5) zur Austrageinrichtung (3) förderbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördervorrichtung als oberhalb der Rotte (5) angeordneter, bandartig umlaufender, höhenverstellbarer Kratzerförderer (4) ausgebildet ist.
  2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Kratzerförderer (4) über die gesamte Länge oder nahezu die gesamte Länge eines Tunnels (1) erstreckt.
  3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrageinrichtung (2) im Deckenbereich jedes Tunnels (1) und die Austragseinrichtung (3) im Bodenbereich angeordnet sind.
  4. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintragseinrichtung (2) auf der der Austragseinrichtung (3) gegenüberliegenden Seite angeordnet ist.
  5. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintragseinrichtung (2) in dem der Austragseinrichtung (3) zugeordneten Stirnseitenbereich des Tunnels (1) angeordnet ist.
  6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kratzerförderer (4) innerhalb des Tunnels (1) quer zu dessen Längserstreckung verfahrbar ist.
  7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlaufbewegung des Untertrums des Kratzerförderers (4) in Richtung der Austragseinrichtung (3) erfolgt.
  8. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Höhenverstellung des Kratzerförderers (4) Hubeinrichtungen (6) vorgesehen sind, an denen der Kratzerförderer (4) festgelegt ist.
  9. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubeinrichtungen (6) auf Laufschienen (7) hin und her verfahrbar gelagert sind, vorzugsweise mittels Laufrollen (8).
  10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubeinrichtungen (6) an einer Brücke (12) befestigt sind, die quer zur Längserstreckung der Tunnel (1) verfahrbar ist.
  11. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der maximalen Schütthöhe der Rotte (5) in den die Tunnel (1) trennenden Zwischenwänden Durchbrüche (16) vorgesehen sind, durch die der Kratzerförderer (4) von einem Tunnel (1) zum anderen verfahrbar ist.
  12. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Laufschienen (10) bzw. Schienen (13), auf denen die Brücke (12) gelagert ist, über die Gesamtbreite der Tunnel (1) erstrecken.
  13. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (16) mittels verschwenkbarer Klappen (15) verschliessbar sind.
  14. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Tunnel (1) mit einer Verschlussklappe (11) versehen ist.
  15. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Anordnung der Eintragseinrichtung (2) im Bereich oberhalb der Austragseinrichtung (3) der Kratzerförderer (4) mit einem Zwischenboden (9) versehen ist.
  16. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintragseinrichtung (2) und/oder Austragseinrichtung (3) partiell verschließbar sind.
  17. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verschließen der Eintragseinrichtung (2) bzw. der Austragseinrichtung (3) Schieber (10) vorgesehen sind.
Es folgen 6 Blatt Zeichnungen






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