Die Erfindung betrifft einen hufeisenförmigen Hufbeschlag aus Kunststoff
mit einer mit Profilkörpern versehenen Lauffläche, dessen beide Schenkel zur Anpassung
des Schenkelabstandes an die Größe des Hufs durch wenigstens einen separaten, passstückartigen
Verbindungssteg aus Kunststoff verbindbar sind, der mit den Schenkeln im Bereich
ihrer Enden in die Schenkel auseinanderdrückenden oder zusammenziehenden Eingriff
bringbar ist, wobei der Verbindungssteg, auch Brücke genannt, einlagig (Einfachbrücke)
oder mehrlagig (Doppelbrücke) ausgebildet ist und mit seinen seitlichen Stegenden
in den Schenkeln vorhandene Aussparungen in Form flächiger Auswölbungen hineinpasst,
um die Schenkelenden im wesentlichen formschlüssig und kraftschlüssig miteinander
zu verbinden.
Hufbeschläge dieser Art sind beispielsweise aus dem Gebrauchsmuster
201 09 470 bekannt sowie aus der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung 00109538.9.
Auch hier wird die Verbindung der Schenkelenden des Hufbeschlags mittels eines Verbindungssteges
in Form eines Passstücks erreicht, das in den Schenkelenden befindliche Aussparungen
in Form flächiger seitlicher Auswölbungen einsetzbar ist.
Die Verwendung solcher passstückartiger Verbindungsstege ermöglicht
eine relativ einfache Anpassung einer Hufbeschlaggröße an unterschiedliche Hufgrößen
und insbesondere an unterschiedliche Lagen der sogenannten weißen Linie des Hufs,
die allein zur Aufnahme von Hufnägeln oder Schrauben zur Befestigung des Hufbeschlags
zur Verfügung steht. Die bekannten Verbindungsstege, die die Schenkelenden des Hufs
überbrücken und mit ihnen fest verbindbar sind, können die Sohle des Strahls des
Hufs ausreichend schützen und auch, freilich beschränkt, für eine bessere Durchblutung
des Strahls und somit des ganzen Hufs sorgen und bieten außerdem eine Unterstützungsfläche
für die Hufsohle, was sich vor allem bei Pferden mit Sehnenproblemen und Hufrehe-Erkrankungen
positiv bemerkbar macht.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, den Verbindungssteg bekannter
Art, der entweder als Einfachbrücke oder als Doppelbrücke Verwendung findet, so
weiter zu entwickeln, dass dieser Steg bzw. diese Brücke gewissermaßen in Form eines
Austauschelementes als medizinisches Mittel zu Heilzwecken bei Hufkrankheiten einsetzbar
ist, so dass Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beine bzw. Hufe von Pferden wieder
hergestellt werden und sich unter besonderer Berücksichtigung der natürlichen Huffunktion
und der anatomischen Gestaltung des Pferdefußes sowie der Gewichtsaufnahme und Gewichtsverteilung
relativ schnell überraschende Heilerfolge einstellen. Nach Beendigung des Heilvorgangs
soll dann dieses Austauschelement, das man auch als "Heilbrücke" bezeichnen könnte,
entweder zusammen mit dem ganzen Hufbeschlag oder separat ausgetauscht bzw. durch
einen neuen Hutbeschlag mit "normaler" Brücke ersetzt werden. Das Austauschelement
soll demnach die Funktion eines Zusatzartikels haben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die in Richtung
des geschlossenen Hufbeschlagendes gelegene Randkante des Verbindungssteges eine
mit ihm ein einheitliches Ganzes bildende, keilförmige, den Strahl des Hufs weitflächig
abdeckende, obere Verlängerung des Verbindungssteges bzw. der Brücke bildet, und
dass die entgegengesetzt gelegene, in Richtung der Hufbeschlagsöffnung weisende
Randkante des Verbindungsstegs bzw. der Brücke eine konische untere Verlängerung
des Verbindungssteges bildet, wobei der Verbindungssteg aufgrund der Abdeckung des
Strahls und seines elastischen Verhaltens als medizinisches Mittel zur Heilung von
Hufkrankheiten benutzbar ist.
Durch die Ausbildung des Verbindungsstegs mit oberen und unteren Verlängerungen
wird der Steg einerseits stabilisiert, weil seine Masse zunimmt, andererseits massiert
er durch sein elastisches Verhalten den Strahlbereich des Hufs, so dass die Durchblutung
gefördert und damit der Heilungsprozess beschleunigt werden. Auch wird erreicht,
dass die freie unbedeckte Huffläche sich erheblich verkleinert, so dass die Hufsohle
und der Strahl besser gegen Einwirkungen vom Untergrund her geschützt sind, beispielsweise
Einwirkungen durch Steine und felsigen Boden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nun anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1 Eine Unteransicht des Hufbeschlags mit
einer Ausführung des austauschbaren Verbindungsstegs bzw. der Brücke, auch Heilbrücke
genannt,
2 eine längs der Mittellinie A–A
geschnittene Seitenansicht des Hufbeschlags von 1,
3 eine Unteransicht gemäß 1
einer anderen Ausführungsform des Hufbeschlags mit einer anderen Ausführung des
Verbindungsstegs bzw. der Heilbrücke und
4 eine Draufsicht des Hufbeschlags von
3.
Der in den 1 und 2
dargestellte hufeisenförmige Hufbeschlag 1a besteht aus Kunststoff und
ist mit einer mit Profilkörpern 14 versehenen Lauffläche ausgestattet.
Die beiden Schenkel 2,3 des Hufbeschlags sind zur Anpassung des
Schenkelabstandes an die Größe des Hufs durch einen separaten, passstückartigen
Verbindungssteg 4 verbunden, auch Brücke genannt, der ebenfalls aus Kunststoff
besteht und mit den Schenkeln 2, 3 im Bereich ihrer Enden so in
Eingriff steht, dass er die Schenkel auseinander drückt oder zusammenzieht, um den
Hufbeschlag in gewissem Umfang an die Größe des Hufs anzupassen. Der Verbindungssteg
4 ist entweder einlagig oder mehrlagig ausgebildet, so dass eine Einfachbrücke
oder Doppelbrücke entsteht, und ist mit seinen seitlichen Stegenden 5,
6 in den Schenkeln vorhandene Aussparungen 7, 8 in Form
flächiger Auswölbungen eingepasst und mit ihnen verschraubt, um die Schenkelenden
im wesentlichen formschlüssig und kraftschlüssig miteinander zu verbinden.
Die in den 1 und 3
dargestellten Hufbeschläge 1a und 1b stimmen in ihren wesentlichen
Gestaltungsmerkmalen überein. Beide besitzen einen auswechselbaren Verbindungssteg
4 mit einer in Richtung des geschlossenen Hufbeschlagendes gelegenen Randkante
9, die eine mit ihm ein einheitliches Ganzes bildende, keil- oder pyramidenförmige,
den Strahl des Hufs weitflächig abdeckende, obere Verlängerung 10 aufweist
und eine entgegengesetzt zu dieser gelegene konische untere Verlängerung
12, die mit einer in Richtung der Hufbeschlagsöffnung weisenden Randkante
11 versehen ist. Sowohl die obere Verlängerung 10 als auch die
untere Verlängerung 12 des als Einfach- oder Doppelbrücke ausgebildeten
Verbindungsstegs sind symmetrisch zur Mittelachse A–A des Hufbeschlags ausgebildet.
Die den Strahl des Hufs zumindest teilweise abdeckende obere Verlängerung
10 zeigt bei Druckausübung auf die Strahloberfläche ein relativ elastisches
Verhalten derart, dass sie unter der Trittbelastung beim Laufen eines solchermaßen
beschlagenen Pferdes die Strahloberfläche abwechselnd belastet und entlastet und
dadurch die Strahlfläche gewissermaßen massiert und ihre Durchblutung fördert. Dadurch
übt diese Form des Verbindungssteges bzw. der Brücke auf den Huf eine therapeutische
Wirkung aus mit dem Ergebnis, dass Hufkrankheiten bei Verwendung derartig gestalteter
Brücken sehr viel schneller geheilt werden als bei Verwendung üblicher Brücken,
also solche ohne obere und/oder untere Verlängerungen 10, 12.
Die so gestalteten Verbindungsstege bzw. Brücken 4 haben
also nicht bzw. nicht nur den eigentlichen Zweck der Anpassung des Hufbeschlags
an unterschiedliche Hufgrößen, sondern wenigstens auch noch eine Zusatzwirkung der
Oberflächenbehandlung des Hufs, insbesondere des Hufstrahls, weshalb derartig ausgestaltete
Beschläge bei Hufkrankheiten entweder insgesamt gegen am Huf verwendete übliche
Beschläge ausgetauscht werden, oder ein Austausch zumindest des Verbindungsstegs
bzw. der Brücke erfolgt gegen eine solche mit oberen und unteren Brückenverlängerungen
der in den 1 und 3
gezeigten Art.
Die beiden Stegenden 5, 6 des Verbindungsstegs
4 bzw. der Brücke sind mit den beiden Schenkeln 2, 3,
wie aus den 1 und 2
ersichtlich, durch Schrauben 19 fest, jedoch lösbar verbunden. Die Form
der Außenränder der Verlängerungen 10, 12 kann an die Form der
Innenränder der Schenkel 2, 3 des Hufbeschlags angepasst sein,
jedoch auch, wie aus der Zeichnung ersichtlich, herzförmig ausgebildet sein, wobei
die oberen und unteren Verlängerungen 10, 12 sowie die Spitze
13 der oberen Verlängerung abmessungsmäßig und figürlich insofern beschränkt
sind, als sie in den vom Hufbeschlag umgrenzten Raum des Hufs hineinpassen müssen
und einer gewünschten maximalen Auflage des Beschlags auf dem Huf und damit optimalen
Ausnutzung der tragenden Teile, nämlich Strahl, Sohle und Tragrand, entsprechen
müssen. Auf diese Weise wird das angestrebte Ziel erreicht, nämlich, wie oben bereits
erwähnt, den Verbindungssteg bzw. die Brücke 4, auch als im wesentlichen
therapeutischen Zwecken dienendes Mittel einzusetzen, so dass man in diesem Zusammenhang
von einer Art "Heilbrücke" sprechen könnte, wobei durch die Flexibilität des Kunststoffmaterials,
aus dem der Verbindungssteg bzw. die Brücke und die Verlängerungen 10 und
12 bestehen, der Beschlag sich unter dem Gewicht des Pferdes elastisch
verformt und dadurch den Strahl des Hufs massiert, so dass kein Dauerdruck und damit
auch keine Durchblutungsstörungen des Strahls entstehen, vielmehr dessen Durchblutung
zur Förderung von Heilungsprozessen unterstützt wird.
Der Hufbeschlag 1a von 1 ist
in an sich bekannter Weise mit zwei Aufzügen 15, 16 versehen und
besitzt an seinem Kopfteil eine abgeflachte bzw. abgeschrägte Lauffläche
17, die frei von Profilkörpern jeglicher Art ist, insbesondere von noppenförmigen
Profilkörpern 14, und die einen in Richtung auf die Schenkelenden
2, 3 zunehmenden, keilförmigen Querschnitt aufweist, wie aus
2 ersichtlich ist. Die der Unterseite und damit der
mit den Noppen 14 besetzten Seite des Hufbeschlags 1a entsprechende
Oberseite des Verbindungsstegs kann, wie aus 1 ersichtlich,
mit sich in etwa senkrecht zur Mittellinie A–A des Hufbeschlags erstreckenden
Rillen und/oder Nuten 20 versehen sein, die die Laufeigenschaften des Beschlags
entsprechend den Einsatzbedingungen verbessern können.