Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Schlichtmaschine zur Bearbeitung von Textilgarnen
enthaltend
- a) wenigstens ein Zettelbaum als Reservoir für zu bearbeitendes Garn, wobei
mehrere Garnfäden nebeneinander auf dem Zettelbaum aufgewickelt sind,
- b) Garnumlenkrollen bzw. Umlenkwalzen,
- c) eine Schlichtvorrichtung, durch die das zu schlichtende Garn gelenkt wird,
- d) ein Teilfeld mit einer Trennvorrichtung zum Trennen von aneinander haftendem
Garn,
- e) eine Spannvorrichtung zum Spannen des Garns im Teilfeld,
- f) eine Aufwickelvorrichtung zum Aufwickeln des geschlichteten Garns auf Kettbäume.
Stand der Technik
Bei der Textilherstellung werden Garne in Webmaschinen miteinander
verwebt. Um die Garne maschinell miteinander verweben zu können, müssen sie vorbehandelt
werden. Diese Vorbehandlung wird als "Schlichten" bezeichnet. Dabei werden die
zu behandelnden Garne durch eine Lösung von Stärke, Paraffin, Leim oder Talk, die
sogenannte Schlichte, geführt, damit sie eine glatte und geschlossene Oberfläche
erhalten. Dieser Behandlungsvorgang erfolgt in sogenannten Schlichtmaschinen.
In die Schlichtmaschine werden Zettelbäume eingesetzt. Auf einem Zettelbaum
sind in der Regel - je nach Erfordernis - zahlreiche Garne nebeneinander aufgewickelt.
Diese Garne werden über Umlenkrollen bzw. -stangen durch ein Bad mit Schlichte
geführt. Dadurch wird das Garn geschlichtet. Die geschlichteten Garne kommen aus
dem Schlichtbad leicht verklebt heraus und werden in einem Teilfeld mit einer
Teilvorrichtung wieder separiert, um anschließend auf einzelne Kettbäume maschinell
aufgewickelt zu werden. Die entsprechenden Umlenkungen erfolgen über Umlenkwalzen
bzw. - rollen.
Je breiter die Einstellung des Kettbaumes ist, desto größer muß der
Abstand zwischen Schlichtbad und der Aufwickelvorrichtung sein. Dies liegt daran,
daß die geschlichteten Garne keine allzu großen horizontalen Austrittswinkel aus
dem Schlichtbad haben dürfen, weil sie sonst sehr leicht brechen bzw. reißen würden.
Andererseits darf die Kettbaumvorrichtung nicht zu weit entfernt sein, weil die
Garne sonst durchhängen würden, wodurch der vertikale Austrittswinkel zu groß würde.
Damit würden die Garne ebenfalls leicht reißen bzw. brechen. Damit ist die Entfernung
der Kettbaumvorrichtung von dem Schlichtbad eingeschränkt. Es können nur soviel
Garne geschlichtet werden, wie Zettelbaumvorrichtung und Zettelgatter hergeben.
Offenbarung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Schlichtmaschine zu schaffen,
bei der die Begrenzung der Kettbaumbreite gegenüber dem Stand der Technik erhöht
werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß bei einer Schlichtmaschine
zur Bearbeitung von Textilgarnen der eingangs genannten Art
g) eine Verstelleinrichtung, durch die das Teilfeld verstellbar ausgebildet ist,
vorgesehen ist.
Die Erfindung beruht auf dem Prinzip, daß durch eine Spannvorrichtung,
die sich in dem Teilfeld verstellen läßt, das Teilfeld in der Länge wahlweise verlängert
oder verkürzt werden kann. Hierdurch können erheblich breitere Kettbäume als bisher
verwendet werden. Bei der erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung, durch die das
Teilfeld verstellbar ausgebildet ist, können die Garne immer in ausreichender Spannung
gehalten werden. Die Garne hängen auch bei breiteren Kettbäumen nicht durch.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schlichtmaschine
ergibt sich, wenn die Verstelleinrichtung wenigstens drei Umlenkwalzen enthält,
über die die Garne geführt werden.
Vorteilhafterweise kann die Verstelleinrichtung auf einem Schienensystem
vorgesehen sein, so daß sie auf dem Schienensystem verstellbar ist.
In einer Ausgestaltung der Schlichtmaschine ist eine Trockenvorrichtung
zum Trocknen des geschlichteten Garns vorgesehen.
Weitere Vorteile ergeben sich aus dem Gegenstand der Unteransprüche.
Kurze Beschreibung der Zeichnung
- Fig. 1
- zeigt eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Schlichtmaschine mit verstellbarem
Teilfeld in Seitenansicht.
- Fig. 2
- zeigt einen Kettbaum mit Garnen.
- Fig.3a
- zeigt ein verkürztes Teilfeld einer Schlichtmaschine.
- Fig.3b
- zeigt ein verlängertes Teilfeld einer Schlichtmaschine.
- Fig. 4
- zeigt in einer Seitenansicht die Prinzipskizze eines Teilfeldes einer Schlichtmaschine,
bei dem das Garn durchhängt.
- Fig. 5
- zeigt in einer Seitenansicht die Prinzipskizze eines Teilfeldes mit einer erfindungsgemäßen
Verstellvorrichtung.
Bevorzugtes Ausführungsbeispiel
In Fig. 1 ist eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Schlichtmaschine
10 mit verstellbarem Teilfeld 12 in Seitenansicht dargestellt. In Halterungen 14
sind jeweils Zettelbäume 16 drehbar mit einer Narbe 17 gelagert. Auf dem Zettelbaum
16 sind viele Garne 18 nebeneinander aufgewickelt (vgl. hierzu auch Fig. 2), so
das sie eine Fadenschar 19 bilden. Die Garne 18 werden in einer Schlichtvorrichtung
20 durch ein sogenanntes Schlichtbad 21 geführt. Über Umlenkwalzen 22, 24, 26 und
28 werden die Garne 18 durch die Schlichte 30 und anschließend aus der Schlichtvorrichtung
20 wieder heraus in eine Trockenvorrichtung 23 mit entsprechenden Umlenkwalzen
25a, 25b, 25c, 25d 25e, 25f gelenkt. Nach dem Schlichten und Trocknen sind die
Garne 18 stark miteinander verklebt. Sie werden daher in dem sogenannten Teilfeld
12 wieder voneinander getrennt. Das Teilfeld 12 besteht zunächst aus einer Umlenkwalze
32, über die die Garne 18 transportiert werden. Die Garne 18 werden dann durch
Teilstangen 34, 36, 38 und 40 voneinander getrennt. Das Teilfeld 12 wird als der
Bereich definiert, der von der Umlenkwalze 32 an beginnt und sich bis zur Umlenkwalze
49 erstreckt.
Damit die Garne 18 immer über eine gewisse Spannung verfügen, ist
das Teilfeld 12 durch eine Spannvorrichtung 42 in zwei Teilfeldbereiche 13, 15
geteilt. Diese Spannvorrichtung 42 besteht aus drei Umlenkwalzen 44, 46, 48. Die
drei Umlenkwalzen 44, 46, 48 sind so angeordnet, daß ihre Achsen quasi ein Dreieck
bilden, dessen eine Spitze nach unten zeigt. Ein entsprechendes Gestell 39 positioniert
die drei Umlenkwalzen 44, 46, 48. An dem Gestell 39 sind Rollen 33, 35 vorgesehen,
die in einem Schienensystem 43, welches in etwa parallel zu dem Garnverlauf angeordnet
ist, laufen.
Die Garne 18 werden durch die Spannvorrichtung 42 auf eine entsprechende
Bahn gezwungen. Die Spannvorrichtung 42 ist derart verschiebbar vorgesehen, daß
sie je nach Erfordernis den Teilfeldbereich 13 entweder verkürzt oder verlängert.
Die Verstellbarkeit des Teilfeldes 12 durch die Spannvorrichtung 42 wird mit Pfeilen
58 und 60 in dieser Abbildung angedeutet und erfolgt über das Schienensystem 43.
Zusammen bilden die verschiebbare Spannvorrichtung 42 sowie das Gestell 39 mit
dem Schienensystem 43 eine Verstelleinrichtung 45, durch die der Teilfeldbereich
13 in der Länge variabel gestaltet werden kann.
Nachdem die Garne 18 voneinander separiert sind, werden die Garne
18 durch einen Expansionskamm 51 über Umlenkwalze 49 geleitet, um anschließend
auf Kettbaum 50 mittels Aufwickelvorrichtung 57 aufgewickelt zu werden. Andere
Führungs- und Transportelemente sind für die Erfindung unwesentlich und daher in
dieser Prinzipskizze nicht dargestellt.
In Fig. 2 wird der Zettelbaum 16 dargestellt. Auf dem Zettelbaum 16
sind nebeneinander zahlreiche Garne 18 aufgerollt. Die Narbe 17 bildet die Achse
des Zettelbaums 16, um die sie sich dreht. Der Zettelbaum 16 wird dazu in der Halterung
14 drehbar gelagert. Der Zettelbaum 16 kann entweder maschinell direkt angetrieben
werden, beispielsweise über einen Elektromotor, oder leichtgängig frei drehbar
gelagert sein.
Fig.3a zeigt ein verkürztes Teilfeld 12 in einer Draufsicht einer
Schlichtmaschine 10. Die Garnfäden 18 kommen als Fadenschar 19 aus der Schlichtvorrichtung
20, in der die Schlichte auf das Garn 18 aufgebracht wird. Die Schlichtvorrichtung
20 ist als Schlichtbad 21 ausgebildet. Der Ausgang der Schlichtvorrichtung 20 wird
in dieser Prinzipskizze als Linie 61 zur Vereinfachung dargestellt. Horizontaler
Austrittswinkel 62, mit dem die Garne 18 aus der Schlichtvorrichtung bezüglich
einer Senkrechten 63 zu der Schlichtvorrichtung austreten, wird in dieser Darstellung
mit "α" bezeichnet. Je schmaler der Kettbaum 16 eingestellt ist, desto größer
wird der Winkel α, und desto kleiner der Mindestabstand Δ zwischen
den Garnen 18. Die Breite des einsetzbaren Kettbaums 16 ist somit bei einem starren
Teilfeld 12 begrenzt.
Fig.3b zeigt ein verlängertes Teilfeld 12 einer Schlichtmaschine 10.
Grundsätzlich wird in Fig. 3b gleiches dargestellt, wie in Fig. 3a. Gleiche Elemente
haben daher entsprechende Bezugszeichen. Wie im Vergleich zwischen Fig. 3a und
3b veranschaulicht werden soll, können bei einem längeren Teilfeld 12 (Fig. 3b)
breitere Kettbäume produziert werden als in einem kürzeren Teilfeld 12 (Fig.3a).
Je breiter der Kettbaum eingestellt ist, desto kleiner wird der Winkel α
und desto größer wird der Mindestabstand Δ zwischen den Garnen.
Bei zu langem Teilfeld 12 entstehen Probleme, wie sie mit Fig. 4 veranschaulicht
werden sollen. Linie 64 symbolisiert den Austritt aus der Schlichtvorrichtung.
Linie 66 stellt den Ort der Teilstangen 34, 36, 38, 40 dar. Gestrichelte Linie
68 zwischen Linien 64 und 66 wäre der optimale Verlauf für die Fadenschar 19. Winkel
β, der durch eine erste Tangente 70 und der gestrichelten Linie 68 liegt,
bildet somit den vertikalen Austrittswinkel aus der Schlichtvorrichtung 20. Winkel
β', der zwischen einer zweiten Tangente 72 und der gestrichelten Linie 68
liegt, bildet den Winkel, mit dem die Fadenschar 19 auf die Teilstangen 34, 36,
38, 40 treffen. Die Garne 18 hängen wegen ihres Eigengewichtes durch, wodurch sie
sich leicht vor dem Expansionskamm 51 verheddern und schließlich reißen können.
Durch stärkeres Spannen, um möglichst an die waagerechte Ideallinie 68 zu kommen,
würden die feinen Garne 18 schnell reißen. Bei vorliegender Erfindung läßt sich
der Abstand des eigentlichen Teilfeldbereichs 13 jedoch variieren.
Dies soll nochmals anhand von Fig. 5 erläutert werden. In Fig. 5 wird
im wesentlichen ein Ausschnitt, nämlich das Teilfeld 12 von Fig. 1, gezeigt. Gleiche
Elemente haben dementsprechend gleiche Bezugszeichen.
Die Breite des Zettelbaumes 16 ist durch die Breite der Schlichtmaschine
begrenzt. Die aus der Schlichtvorrichtung 20 austretende Fadenschar 19 wird nach
dem Trocknungsvorgang über die Umlenkwalze 32 vorgespannt. Anschließend läuft die
Fadenschar 19 über die Spannvorrichtung 42. Die Spannvorrichtung 42 teilt insbesondere
spannungsmäßig das Teilfeld 12. Diese Spannungsvorrichtung 42 ist verstellbar
vorgesehen, um den Teilfeldbereich 13, in dem die Garne 18 wieder getrennt werden,
entweder zu verkürzen oder zu verlängern. Hierdurch wird ein Durchhängen der Garne
18 möglichst spannungsfrei verhindert.
In dem Bereich 13 werden die Garne 18 durch das Teilen mit den Teilstangen
34, 36, 38 und 40 besonders stark belastet. Bei einem zu langen Teilfeld 12 kommen
die Eigengewichtsbelastungen der Garne 18 hinzu, wodurch es leicht zu Garnbrüchen
kommt. Mit vorliegender Erfindung kann auch bei einem langen Teilfeld 12, was
besonders bei breiten Kettbäumen 50 erforderlich ist, dieser Effekt kompensiert
werden.
Durch Verschieben der Spannvorrichtung 42 kann der Teilfeldbereich
13 kürzer oder länger gestaltet werden. Der Teilfeldbereich 15 ist bezüglich der
Spannung relativ unkritisch. Die Möglichkeit, daß die Spannvorrichtung 42 verschoben
werden kann, wird mit den Pfeilen 58 und 60 angedeutet.