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Dokumentenidentifikation DE10339352A1 24.03.2005
Titel SME-Steuerung für die Verarbeitung stärkehaltiger Produkte
Anmelder Bühler AG, Uzwil, CH
Erfinder Rutishauser, Stefan, St. Gallen, CH;
Meyer, Markus, Dr., Egnach, CH
Vertreter Frommhold, J., Dr.-Ing., Pat.-Ass., 38114 Braunschweig
DE-Anmeldedatum 25.08.2003
DE-Aktenzeichen 10339352
Offenlegungstag 24.03.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.03.2005
IPC-Hauptklasse A23P 1/00
IPC-Nebenklasse A23P 1/12   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Anlage und ein Verfahren zur Herstellung stärke-, fett- oder proteinbasierter Nahrungs- oder Futtermittel oder technischer Zwischenprodukte aus einer stärke-, fett- oder proteinbasierten Wasser aufweisenden Masse. Die Anlage weist aufeinander folgende Bereiche auf, entlang derer die Masse förderbar ist, und zwar: einen ersten Bereich (2; 1, 7a) mit einem ersten Prozessraum (7a), in welchem eine Durchmischung der Masse erfolgt und in die Masse mechanische und/oder thermische Energie eingetragen wird; einen zweiten Bereich (4; 7b) mit einem zweiten Prozessraum (7b), in welchem ein Druckaufbau in der Masse erfolgt; und einen dritten Bereich (6) zur Aufnahme der aus dem zweiten Bereich (4; 7b) ausgestoßenen Masse; wobei zwischen dem zweiten Bereich (4; 7b) und dem dritten Bereich (6) eine Umformeinheit (5) angeordnet ist, mit welcher die druckbeaufschlagte Masse vor ihrem Ausstoß in den dritten Bereich (6) zu einer bestimmten Form umformbar ist. Erfindungsgemäß weist die Anlage zwischen dem ersten Bereich (2; 1, 7a) und dem zweiten Bereich (4; 7b) eine die Förderung der Masse hemmende einstellbare Barriere (3) auf. Dadurch lässt sich die in das Produkt eingetragene SME unabhängig von anderen Prozessgrößen beeinflussen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Anlage und ein Verfahren zur Herstellung stärke-, fett- oder proteinbasierter Nahrungs- oder Futtermittel oder technischer Zwischenprodukte aus einer stärke-, fett- oder proteinbasierten Wasser aufweisenden Masse gemäss dem Oberbegriff von Anspruch 1 bzw. Anspruch 18.

Bei der Herstellung stärke-, fett- oder proteinbasierter Nahrungs- oder Futtermittel oder technischer Zwischenprodukte aus einer stärke-, fett- oder proteinbasierten Wasser aufweisenden Masse sind im wesentlichen zwei Parameter für die Produktqualität von grosser Bedeutung. Dabei handelt es sich einerseits um die in das Produkt während des Verfahrens eingetragene spezifische mechanische Energie (SME) und andererseits um das Schüttgewicht bzw. die Pellet-Dichte des hergestellten Produkts.

Bekannte Verfahren zur Herstellung der eingangs genannten Produkte verwenden hierfür z.B. einen oder mehrere Extruder. Dabei wird die SME dem Produkt im Prozessraum des Extruders über sich drehende Schneckenwellen durch Scherkräfte zugeführt. Die hier verwendeten Extruder weisen in der Regel einen Einzugsbereich, einen Prozessbereich und einen Formgebungsbereich auf.

Die SME wird durch die folgenden Prozess- und Systemparameter (Prozessgrössen) beeinflusst:

  • – Rohmaterialeigenschaften (Rezeptur)
  • – Feuchtigkeit (Produktfeuchte)
  • – Konfiguration der Extruderschnecken
  • – Schneckendrehzahl
  • – Füllgrad.

In der Regel sind die Rohmaterialeigenschaften bzw. das Rezept vorgegeben und können daher grundsätzlich nicht beeinflusst werden.

Die Beeinflussung der SME über die Feuchtigkeit (Produktfeuchte) ist teuer, da dem Produkt zusätzlich hinzugegebenes Wasser in einer anschliessenden Trocknung unter zusätzlichem Energieaufwand wieder entfernt werden muss.

Eine Anpassung der Schneckenkonfiguration ist mit Umbauarbeiten zumindest an den Schneckenwellen verbunden und ist sehr aufwändig.

Eine Veränderung der Schneckendrehzahl führt zu einer Veränderung des Durchsatzes. In der Regel wird aber beim Drehzahl-Maximum gearbeitet, um einen maximalen Durchsatz zu erzielen. Eine Verringerung der Drehzahl würde daher zu Durchsatzeinbussen führen.

Somit bleibt lediglich die Beeinflussung des Füllgrades. Bei den bisher bekannten extruder-basierten Verfahren ist jedoch eine Beeinflussung des Füllgrades ohne eine Veränderung der anderen Prozessgrössen nicht möglich.

Eine Anpassung bzw. Einstellung der SME, ohne die genannten anderen Prozessgrössen verändern zu müssen, ist somit praktisch unmöglich.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, bei der eingangs genannten Anlage bzw. dem eingangs genannten Verfahren eine Anpassung bzw. Einstellung der SME ohne Veränderung anderer Prozessgrössen zu ermöglichen.

Diese Aufgabe wird durch die Anlage und das Verfahren gemäss Anspruch 1 bzw. Anspruch 18 erfindungsgemäss gelöst.

Die erfindungsgemässe Anlage weist folgende aufeinanderfolgenden Bereiche auf, entlang derer die Masse förderbar ist:

  • – einen ersten Bereich mit einem ersten Prozessraum, in welchem eine Durchmischung der Masse erfolgt und in die Masse mechanische und/oder thermische Energie eingetragen wird;
  • – einen zweiten Bereich mit einem zweiten Prozessraum, in welchem ein Druckaufbau in der Masse erfolgt; und
  • – einen dritten Bereich zur Aufnahme der aus dem zweiten Bereich ausgestossenen Masse;

wobei zwischen dem zweiten Bereich und dem dritten Bereich eine Umformeinheit angeordnet ist, mit welcher die druckbeaufschlagte Masse vor ihrem Ausstoss in den dritten Bereich zu einer bestimmten Form umformbar ist; dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich eine die Förderung der Masse hemmende einstellbare Barriere aufweist.

Diese einstellbare Barriere zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich ermöglicht es, den Füllgrad und somit die SME im ersten Bereich unabhängig von allen übrigen Prozessgrössen zu beeinflussen. Es ist sogar eine Online-Beeinflussung des Füllgrads und der SMW während des Verfahrens möglich.

Man gewinnt somit gegenüber den bekannten herkömmlichen Verfahren und Anlagen zusätzliche Freiheit bei der Einstellung oder Steuerung des Verfahrens, um eine gleichbleibend hohe Produktqualität zu sichern.

Bei der einstellbaren Barriere handelt es sich vorzugsweise um eine einstellbare Querschnittsverengung.

In dem dritten Bereich kann ein Druck herrschen, der kleiner oder grösser als der Sättigungsdampfdruck des in der Masse enthaltenen Wassers ist. Dadurch lassen sich die eingangs beschriebenen Produkte in expandierter bzw. nicht-expandierter Form herstellen.

Gemäss einer bevorzugten Ausführung sind der erste Bereich und der zweite Bereich durch den Prozessraum eines Mehrwellen-Extruders, insbesondere eines gleichläufigen Zweiwellen-Extruders gebildet. Diese Ausführung zeichnet sich durch die Kompaktheit der Anlage aus.

Gemäss einer weiteren bevorzugten Ausführung sind der erste Bereich durch den Prozessraum eines Mehrwellen-Extruders, insbesondere eines gegenläufigen Zweiwellenextruders, gebildet und der zweite Bereich durch den Prozessraum eines Einwellen-Extruders, eines gegenläufigen Zweiwellen-Extruders oder einer Zahnradpumpe gebildet. Diese Ausführung ermöglicht einerseits eine starke Schereinwirkung und somit einen hohen SME-Eintrag in das Produkt im ersten Bereich und andererseits eine starke Pumpwirkung und somit einen starken Druckaufbau im Produkt im zweiten Bereich.

Zweckmässigerweise ist dem Mehrwellen-Extruder ein Vorkonditionierer vorgeschaltet. Der Vorkonditionierer und der Mehrwellen-Extruder bilden dann zusammen den ersten Bereich der erfindungsgemässen Anlage. Der Vorkonditionierer besitzt vorzugsweise zwei in Serie geschaltete Kammern. In der ersten Kammer findet dabei während einer relativ kurzen Verweilzeit des Produktes eine Benetzung der Ausgangsmaterialien statt, während in der zweiten Kammer das Wasser während einer relativ langen Verweilzeit auf die Ausgangsmaterialien einwirken kann.

Vorzugsweise ist die einstellbare Barriere innerhalb eines Längenabschnitts des Mehr wellen-Extruders bzw. des Zweiwellen-Extruders an einem Ort angeordnet, der sich zwischen 1/5 und 4/5, insbesondere zwischen 2/5 und 3/5, der Gesamtlänge des Mehrwellen-Extruders bzw. des Zweiwellen-Extruders befindet. Dadurch wird gewährleistet, dass förderaufseitig von der einstellbaren Barriere ausreichend viel Prozessraum für den durch die Barriere einstellbaren SME-Eintrag in das Produkt vorhanden ist und förderabseitig von der einstellbaren Barriere ausreichend viel Prozessraum für den Druckaufbau in dem Produkt vorhanden ist.

Die einstellbare Barriere kann auch am förderabseitigen Ende des durch den Mehrwellen-Extruder bzw. den Zweiwellen-Extruder gebildeten ersten Bereichs angeordnet sein, oder sie kann am förderaufseitigen Ende des durch den Einwellen-Extruder, den gegenläufigen Zweiwellen-Extruder oder die Zahnradpumpe gebildeten zweiten Bereichs angeordnet sein. Somit besitzt man förderaufseitig von der Barriere die Möglichkeit, die SME auf einem relativ hohen Niveau einzustellen und ggf. zu steuern, während man förderabseitig von der Barriere eine starke Pumpwirkung hat, die einen Druckaufbau über einen grossen Druckbereich ermöglicht.

Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung ist die einstellbare Barriere durch einen jeweiligen schneckenfreien, rotationssymmetrischen Abschnitt der Schneckenwelle bzw. Schneckenwellen des Extruders und durch mindestens ein relativ zu dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt bewegbares Sperrglied mit einer zu dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt komplementären Aussparung gebildet ist, so dass ein Spalt mit einstellbarer Spaltbreite zwischen dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt und der komplementären Aussparung des Sperrglieds vorliegt. Durch die Bewegung des Sperrglieds relativ zu dem ihm zugeordneten rotationssymmetrischen Abschnitt lässt sich die Sperrwirkung der Barriere im Extruder von ausserhalb des Extruders leicht einstellen.

Zweckmässigerweise weist die Anlage in dem zweiten Bereich ein Druckeinstellungsmittel zur Einstellung des in der Masse herrschenden Druckes auf. Das Druckeinstellungsmittel kann eine Einrichtung zum Verändern der Menge des in der Masse vorliegenden Wassers, insbesondere eine Einrichtung zum wahlweisen Zuführen oder Abführen von Wasserdampf in bzw. aus dem zweiten Bereich aufweisen. Dadurch lässt sich der Druck im Produkt einstellen. Dies ist besonders wichtig, wenn man expandierte Extrudate herstellen möchte, deren Schüttgewicht durch den Gehalt an Wasserdampf und den Druck im Produkt bestimmt wird.

Durch diese Hintereinanderschaltung der einstellbaren Barriere (SME-Steuerungsmodul) und des Druckeinstellungsmittels (Dichte-Steuerungsmodul) wird eine unabhängige Beeinflussung des Kochgrades aufgrund der Produktbearbeitung (SME) einerseits und der Dichte bzw. des Schüttgewichts der Produkte andererseits ermöglicht. Beide Module können z.B. innerhalb eines einzigen Extruders (gleichläufiger Zweiwellen-Extruder) oder auf zwei verschiedene Extruder verteilt (SME-Steuerungsmodul am Ende eines gleichläufigen Zweiwellen-Extruders und Dichte-Steuerungsmodul am Anfang eines gegenläufigen Zweiwellen-Extruders, eines Einwellen-Extruders oder einer Zahnradpumpe) angeordnet sein.

Vorzugsweise weist das Druckeinstellungsmittel eine Zufuhrleitung und eine Abfuhrleitung zum Zuführen oder Abführen von Wasserdampf in bzw. aus dem. zweiten Bereich auf, wobei die Zufuhrleitung und die Abfuhrleitung wahlweise freigegeben oder gesperrt werden können. Durch gezieltes Sperren oder Freigeben der jeweiligen Leitungen kann somit das Schüttgewicht expandierter Extrudate eingestellt werden oder verhindert werden, dass eine Expansion der Extrudate stattfindet.

Bei einer besonders bevorzugten Ausführung umfasst das Druckeinstellungsmittel eine Zufuhrleitung, die den zweiten Bereich mit einem Wasserdampf-Erzeugungssystem verbindet, eine erste Abfuhrleitung, die den zweiten Bereich mit einem Vakuumsystem verbindet, und eine zweite Abfuhrleitung, die den zweiten Bereich mit dem ersten Bereich verbindet, wobei die Zufuhrleitung sowie die erste und die zweite Abfuhrleitung wahlweise freigegeben oder gesperrt werden können. Die Verbindung des zweiten Bereichs mit dem ersten Bereichs ermöglicht z.B. eine Rückführung des aus dem zweiten Bereich zur Druckeinstellung abgezogenen Wasserdampfs in den ersten Bereich, insbesondere in den Vorkonditionierer. Dadurch wird einerseits Energie eingespart und andererseits der Ausstoss geruchsintensiven Dampfes in die Umgebungsluft weitgehend vermieden.

Die Umformeinheit ist zweckmässigerweise eine Düsenplatte mit einem rotierbaren Schneidmesser. Dadurch lassen sich die eingangs beschriebenen Produkte in Form von Pellets herstellen, deren Schüttgewicht einstellbar ist, indem beim Austritt des Produktes aus der Düsenplatte entweder gar nicht oder mehr oder weniger stark expandiert wird.

Das erfindungsgemässe Verfahren weist die folgenden aufeinanderfolgenden Schritte in aufeinanderfolgenden Bereichen auf:

  • a) Fördern der Masse durch einen ersten Bereich hindurch, welcher einen ersten Prozessraum aufweist, wobei die Masse unter Eintragung mechanischer und/oder thermischer Energie durchmischt und geknetet wird und das Wasser auf die Masse einwirkt;
  • b) Fördern der Masse durch einen zweiten Bereich hindurch, welcher einen zweiten Prozessraum aufweist, wobei in der Masse Druck aufgebaut wird;
  • c) Umformen der druckbeaufschlagten Masse mittels einer zwischen dem zweiten Bereich und einem dritten Bereich angeordneten Umformeinheit;
  • d) Ausstossen der druckbeaufschlagten und geformten Masse in den dritten Bereich;
dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung des in dem ersten Bereich stattfindenden spezifischen mechanischen Energieeintrags in die Masse durch Einstellen einer die Förderung der Masse zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich hemmenden Barriere erfolgt.

Zweckmässigerweise erfolgt in dem zweiten Bereich eine Einstellung des in der Masse herrschenden Druckes, wobei die Einstellung des Druckes vorzugsweise durch Zuführen oder Abführen von Wasserdampf in dem zweiten Bereich erfolgt, um den Wassergehalt bzw. die Produktfeuchte der Masse zu verändern.

Besonders vorteilhaft ist es, wenn man wahlweise dem zweiten Bereich Wasserdampf von einem Wasserdampf-Erzeugungssystem zuführt oder dem zweiten Bereich Wasserdampf zu einem Vakuumsystem entzieht oder aus dem zweiten Bereich Wasserdampf in den ersten Bereich zurückführt.

Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nun folgenden Beschreibung eines nicht einschränkend aufzufassenden Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung, wobei

1 eine rein schematische Darstellung der erfindungsgemässen Anlage und des erfindungsgemässen Verfahrens zeigt;

2 eine schematische, teilweise aufgeschnittene Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemässen Anlage zeigt;

3 eine schematische, teilweise aufgeschnittene Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemässen Anlage zeigt;

4 eine schematische, teilweise aufgeschnittene Seitenansicht einer ersten Ausführung der erfindungsgemässen einstellbaren Barriere zeigt; und

5A, 5B, 5C und 5D schematische Perspektivansichten einer zweiten Ausführung der erfindungsgemässen einstellbaren Barriere in verschiedenen Betriebsstellungen sind.

1 zeigt eine rein schematische Darstellung der erfindungsgemässen Anlage sowie des erfindungsgemässen Verfahrens. Die Pfeile stellen den Produktfluss der Masse durch die Anlage dar.

Die Anlage weist entlang des Produktflusses folgende Bereiche auf:

  • – einen ersten Bereich 2, in welchem eine Durchmischung der Masse erfolgt und in die Masse mechanische und/oder thermische Energie eingetragen wird (Schritt a);
  • – einen zweiten Bereich 4, in welchem ein Druckaufbau in der Masse erfolgt (Schritt b);
  • – einen dritten Bereich 6 zur Aufnahme der aus dem zweiten Bereich 4 ausgestossenen Masse (Schritt d).

Zwischen dem zweiten Bereich 4 und dem dritten Bereich 6 befindet sich eine Umformeinheit 5, mit welcher die druckbeaufschlagte Masse vor ihrem Ausstoss in den dritten Bereich 6 zu einer bestimmten Form umgeformt wird (Schritt c).

Erfindungsgemäss weist die Anlage zwischen dem ersten Bereich 2 und dem zweiten Bereich 4 eine die Förderung der Masse hemmende einstellbare Barriere 3 auf.

Die eingeklammerten Bezugsziffern der 1 weisen auf die entsprechenden Bezugsziffern in 2 und 3 hin.

2 zeigt eine schematische, teilweise aufgeschnittene Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemässen Anlage.

Die Anlage weist entlang des Produktflusses die folgenden Abschnitte auf:

  • – einen Vorkonditionierer 1 mit einer ersten Kammer 1a und einer zweiten Kammer 1b, in denen (nicht gezeigte) Werkzeuge von den Motoren M1 bzw. M2 angetrieben werden, wobei die erste und die zweite Kammer in Serie zueinander geschaltet sind;
  • – einen gleichläufigen Zweiwellen-Extruder 7 mit einem ersten Teil-Prozessraum 7a und einem zweiten Teil-Prozessraum 7b, zwischen denen eine einstellbare Barriere 3 angeordnet ist;
  • – am förderabseitigen Ende des Extruders 7 eine Umformeinheit 5 z.B. in Form einer Düsenplatte und einem rotierenden Schneidmesser; und
  • – schliesslich einen dritter Bereich 6, in dem das fertig geformte Produkt aufgenommen wird.

Der durch einen Motor M3 über ein Getriebe G angetriebene Zweiwellen-Extruder 7 weist entlang der Produktförderrichtung einen Einzugsbereich E, einen Kochbereich SME (SME-Eintragungsbereich), die einstellbare Barriere 3, einen Dichte-Einstellbereich D sowie einen Druck-Aufbaubereich D auf. Innerhalb des Dichte-Einstellbereichs befindet sich ein Druckeinstellungsmittel 11.

Das Druckeinstellungsmittel 11 ist einerseits mit dem Dichte-Einstellbereich D des Extruders 7 und andererseits mit einer Zufuhrleitung 12, einer ersten Abfuhrleitung 13 und einer zweiten Abfuhrleitung 14 verbunden. Das Druckeinstellungsmittel kann ein Rückhaltewerk (in den Extruder zurückfördernde Schnecken) aufweisen, um zu verhindern, dass zusammen mit abgezogenem Dampf auch Produkt aus dem Extruder 7 austritt. Durch ein Ventil 12a in der Zufuhrleitung 12, ein Ventil 13a in der ersten Abfuhrleitung 13 und ein Ventil 14a in der zweiten Abfuhrleitung 14 kann dem zweiten Teil-Prozessraum 7b des Extruders wahlweise Wasserdampf zugeführt oder entzogen werden, wobei vorzugsweise der entzogene Wasserdampf über die Abfuhrleitung 14 in den Vorkonditionierer 1 rückgeführt wird.

Dem Druckeinstellungsmittel 11 sind zugeordnet:

  • – eine Zufuhrleitung 12, die den zweiten Teil-Prozessraum 7b mit einem (nicht-gezeigten) Wasserdampf-Erzeugungssystem verbindet;
  • – eine erste Abfuhrleitung 13, die den zweiten Teil-Prozessraum 7b mit einem (nicht-gezeigten) Vakuumsystem verbindet; und
  • – eine zweite Abfuhrleitung 14, die den zweiten Teil-Prozessraum 7b mit dem Vorkonditionierer 1 verbindet,
wobei die Zufuhrleitung 12 sowie die erste und die zweite Abfuhrleitung 13, 14 über die jeweiligen Ventile 12a, 13a und 14a wahlweise freigegeben oder gesperrt werden können.

Das Ausgangsmaterial (Rohmaterialien) zur Herstellung des stärke-, fett- oder proteinbasierten Nahrungs- oder Futtermittels weist stärke-, fett- oder proteinhaltige Rohmaterialien sowie Wasser auf. Diese werden dem ersten Bereich 2 (siehe 1) entweder allesamt schon im Vorkonditionierer 1 zugeführt oder nach und nach im Vorkonditionierer und im ersten Teil-Prozessraum 7a des Extruders 7 zugeführt.

Im Vorkonditionierer 1 wird nur relativ wenig SME eingetragen, und das Produkt wird in ihm noch nicht gekocht. Erst im ersten Teil-Prozessraum 7a des Extruders 7 findet der wesentliche SME-Eintrag und der eigentliche Kochvorgang statt.

Die in 2 gezeigte Anlage ermöglicht einerseits eine Einstellung des SME-Eintrags im Extruder 7 durch Einstellen des Füllgrads im ersten Teil-Prozessraum 7a des Extruders 7 mittels der einstellbaren Barriere 3 und andererseits eine Einstellung der Dichte bzw. des Schüttgewichts des Produktes durch Einstellen des Wassergehalts im Produkt im zweiten Teil-Prozessraum 7b des Extruders 7 mittels des Druckeinstellungsmittels 11.

Die erfindungsgemässe Anordnung der einstellbaren Barriere 3 zwischen dem ersten Teil-Prozessraum 7a und dem zweiten Teil-Prozessraum 7b des Extruders 7 ermöglicht gegenüber herkömmlichen Anlagen eine Entkoppelung der Einstellung des SME-Eintrags und der Einstellung des Schüttgewichts, d.h. SME-Eintrag und Schüttgewicht (Produktdichte) lassen sich unabhängig voneinander einstellen.

3 zeigt eine schematische, teilweise aufgeschnittene Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemässen Anlage. Sämtliche Elemente, die mit den entsprechenden Elementen der 2 identisch sind, tragen in 3 dieselben Bezugszeichen wie in 2.

Die Anlage der 3 unterscheidet sich von der Anlage der 2 dadurch, dass das Druckeinstellungsmittel 11 einer Dampfstrahlpumpe 20 zugeordnet ist, die einen Dampfstrahl-Einlass 20a, einen Dampfstrahl-Auslass 20b und einen Saug-Einlass 20c aufweist. Die Dampfstrahl-Pumpe 20 ermöglicht die Erzeugung eines Unterdrucks an ihrem Saug-Einlass 20a, wenn sie von einem Dampfstrahl von ihrem Einlass 20a zu ihrem Auslass 20b durchströmt wird.

Bei der Dampfstrahlpumpe 20 ist der Dampfstrahl-Einlass 20a mit einem (nicht-gezeigten) Wasserdampf-Erzeugungssystem über eine erste Dampfleitung 21 verbunden, der Dampfstrahl-Auslass 20b mit dem Vorkonditionierer 1 über eine zweite Dampfleitung 22 verbunden und der Saug-Einlass 20c mit dem zweiten Teil-Prozessraum 7b über eine dritte Dampfleitung 23 verbunden, wobei die erste, die zweite und die dritte Dampfleitung 21, 22, 23 jeweils ein (nicht-gezeigtes) erstes, zweites und drittes Ventil aufweisen, mit dem jede von ihnen wahlweise freigegeben oder blockiert werden kann.

Ausserdem ist eine die erste Dampfleitung 21 und die dritte Dampfleitung 23 verbindende vierte Dampfleitung (nicht-gezeigt) vorgesehen, die eine Überbrückungsleitung (Umgehungsleitung) um die Dampfstrahlpumpe 20 bildet, wobei die vierte Dampfleitung ein viertes Ventil (nicht-gezeigt) aufweist, mit dem sie wahlweise blockiert oder freigegeben werden kann.

Wenn die Überbrückungsleitung blockiert und die Dampfleitungen 21, 22 und 23 freigegeben sind, befindet sich die Dampfstrahlpumpe im Saugmodus und saugt aus dem Teil-Prozessraum 7b Wasserdampf ab. Dies führt bei der später stattfindenden Expansion in der Umformeinheit 5 zu einer Erhöhung der Produktdichte bzw. des Schüttgewichts.

Wenn hingegen die Überbrückungsleitung sowie die Dampfleitungen 21 und 23 freigegeben sind und die Dampfleitung 22 blockiert ist, befindet sich die Dampfstrahlpumpe im Druckmodus und drückt aus dem Wasserdampf-Erzeugungssystem über die Dampfleitung 21 herangeführten Wasserdampf in den Teil-Prozessraum 7b. Dies führt bei der später stattfindenden Expansion in der Umformeinheit 5 zu einer Verringerung der Produktdichte bzw. des Schüttgewichts.

Je nach gewünschtem Schüttgewicht kann die Dichte der expandierten Extrudate (Pellets) bzw. der Expansionsgrad an der Umformeinheit 5 (z.B. Düsenplatte) stufenlos und in einem grossen Bereich eingestellt werden.

4 zeigt eine schematische, teilweise aufgeschnittene Seitenansicht einer ersten Ausführung der erfindungsgemässen einstellbaren Barriere.

Die einstellbare Barriere 3 wird gebildet durch:

  • – einen jeweiligen schneckenfreien, rotationssymmetrischen Abschnitt 8a der Schneckenwelle bzw. Schneckenwellen 8 des Extruders 7; und
  • – mindestens ein relativ zu dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt 8a bewegbares Sperrglied 9 mit einer zu dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt 8a komplementären Aussparung 9a.

Somit liegt ein Spalt 10 mit einstellbarer Spaltbreite zwischen dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt 8a und der komplementären Aussparung 9a des Sperrglieds 9 vor.

In dem in 4 gezeigten Beispiel sind der rotationssymmetrische Abschnitt 8a und die komplementäre Aussparung 9a kegelförmig ausgebildet.

Eine axiale Verschiebung des Sperrglieds 9 nach links bewirkt eine Verkleinerung des Spalts 10 und damit eine Erhöhung des Füllgrades im Teil-Prozessraum 7a, wodurch eine Erhöhung der eingetragenen SME erzielt wird.

Eine axiale Verschiebung des Sperrglieds 9 nach rechts bewirkt eine Vergrösserung des Spalts 10 und damit eine Absenkung des Füllgrades im Teil-Prozessraum 7a, wodurch eine Verringerung der eingetragenen SME erzielt wird.

Die durch die Veränderung des Spaltes 10 einstellbare Barriere 3 ermöglicht auf diese Weise eine Einstellung der in den ersten Teil-Prozessraum 7a eingetragenen SME unabhängig von allen übrigen Prozessgrössen und insbesondere unabhängig von der Einstellung der Produktdichte bzw. des Produkt-Schüttgewichts in dem zweiten Teil-Prozessraum 7b.

5A, 5B, 5C und 5D zeigen schematische Perspektivansichten einer zweiten Ausführung der erfindungsgemässen einstellbaren Barriere in verschiedenen Betriebsstellungen.

Das hier abgebildete SME-Steuerungsmodul 3 besteht im wesentlichen aus zwei zylinderförmigen Sperrgliedern 9, die nebeneinanderliegend und mit parallel verlaufenden Zylinderachsen angeordnet sind. Jedes der beiden Sperrglieder 9 besitzt zwei Aussparungen 9a, die komplementär zu einem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt 8a zweier parallel angeordneter, miteinander kämmender Schneckenwellen 8 sind. Das untere der beiden zylinderförmigen Sperrglieder 9 wird über einen Sperrgliedmotor M4 angetrieben. An den motorabgewandten Enden besitzt jedes der beiden Sperrglieder 9 ein Zahnrad 9b. Der Radius der beiden Zahnräder (Stirnräder) und ihre Zähne sind so ausgebildet, dass sie miteinander kämmen. Dadurch wird das obere Sperrglied 9 über das untere durch den Motor M4 angetriebene Sperrglied 9 angetrieben. Dadurch bewegen sich die betätigten Sperrglieder 9, 9 gegenläufig, wodurch der Spalt 10 zwischen den rotationssymmetrischen Abschnitten 8a und den komplementären Aussparungen 9a je nach der Drehrichtung des Motors M4 verkleinert oder vergrössert werden kann.

In dem hier gezeigten Beispiel sind die rotationssymmetrischen Abschnitte 8a und die komplementären Aussparungen 9a zylinderförmig ausgebildet.

5A zeigt das SME-Steuerungsmodul 3 in einer vollständig geöffneten Stellung. Die beiden Sperrglieder 9, 9 sind hier weitestmöglich voneinander weg gedreht. Diese Stellung ermöglicht es, die Schnecken 8 auszubauen.

5B zeigt das SME-Steuerungsmodul 3 in einer um ca. 60° geschwenkten Stellung. Die beiden Sperrglieder 9, 9 sind hier teilweise voneinander weg gedreht. Diese und andere Winkelstellungen der Sperrglieder 9, 9 ermöglichen die Einstellung eines gewünschten Strömungswiderstands in dem Modul 3 und somit des Füllgrads in dem ersten Teil-Prozessraum 7a (siehe 2).

5C zeigt das SME-Steuerungsmodul 3 in einer um 90° geschwenkten Stellung. Die beiden Sperrglieder 9, 9 sind hier weitestmöglich aufeinander zu gedreht. Diese Winkelstellung der Sperrglieder 9, 9 ermöglicht eine fast vollständige Sperrung und somit eine Maximierung des Strömungswiderstands in dem Modul 3 und somit des Füllgrads in dem ersten Teil-Prozessraum 7a (siehe 2). In dieser Stellung beträgt der Spalt 10 zwischen den zylinderförmigen Abschnitten 8a der Schneckenwellen 8 und den komplementären Aussparungen 9a der Sperrglieder 9, 9 etwa 0,5mm.

5D zeigt die komplette Einheit des SME-Steuerungsmoduls einschliesslich des in den 5A, 5B und 5C nicht gezeigten Sperrgliedgehäuses H.

1Vorkonditionierer 1aerste Kammer 1bzweite Kammer 2erster Bereich 3einstellbare Barriere 4zweiter Bereich 5Umformeinheit, Düsenplatte 6dritter Bereich 7gleichläufiger Mehrwellen-Extruder oder Zweiwellen-Extruder 7aerster Teil-Prozessraum des MWE oder ZWE 7bzweiter Teil-Prozessraum des MWE oder ZWE M1erster Motor des Vorkonditionierers M2zweiter Motor des Vorkonditionierers M3Extrudermotor FProdukt-Förderrichtung GExtrudergetriebe EEinzugsbereich SMESME-Eintragungsbereich (Kochbereich) DDichte-Einstellbereich PDruck-Aufbaubereich 8Schneckenwelle 8arotationssymmetrischer Abschnitt 9Sperrglied 9akomplementäre Aussparung 9bZahnrad M4Sperrgliedmotor HSperrgliedgehäuse 10Spalt 11Druckeinstellungsmittel 12Zufuhrleitung 12aVentil 13erste Abfuhrleitung 13aVentil 14zweite Abfuhrleitung 14aVentil 20Dampfstrahlpumpe 20aDampfstrahl-Einlass 20bDampfstrahl-Auslass 20cSaug-Einlass 21erste Dampfleitung 22zweite Dampfleitung 23dritte Dampfleitung

Anspruch[de]
  1. Anlage zur Herstellung stärke-, fett- oder proteinbasierter Nahrungs- oder Futtermittel oder technischer Zwischenprodukte aus einer stärke-, fett- oder proteinbasierten Wasser aufweisenden Masse, wobei die Anlage die folgenden aufeinanderfolgenden Bereiche aufweist, entlang derer die Masse förderbar ist:

    – einen ersten Bereich (2; 1, 7a) mit einem ersten Prozessraum (7a), in welchem eine Durchmischung der Masse erfolgt und in die Masse mechanische und/oder thermische Energie eingetragen wird;

    – einen zweiten Bereich (4; 7b) mit einem zweiten Prozessraum (7b), in welchem ein Druckaufbau in der Masse erfolgt; und

    – einen dritten Bereich (6) zur Aufnahme der aus dem zweiten Bereich (4; 7b) ausgestossenen Masse;

    wobei zwischen dem zweiten Bereich (4; 7b) und dem dritten Bereich (6) eine Umformeinheit (5) angeordnet ist, mit welcher die druckbeaufschlagte Masse vor ihrem Ausstoss in den dritten Bereich (6) zu einer bestimmten Form umformbar ist;

    dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage zwischen dem ersten Bereich (2; 1, 7a) und dem zweiten Bereich (4; 7b) eine die Förderung der Masse hemmende einstellbare Barriere (3) aufweist.
  2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einstellbare Barriere (3) eine einstellbare Querschnittsverengung ist.
  3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem dritten Bereich ein Druck herrscht, der kleiner als der Sättigungsdampfdruck des in der Masse enthaltenen Wassers ist.
  4. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem dritten Bereich ein Druck herrscht, der grösser als der Sättigungsdampfdruck des in der Masse enthaltenen Wassers ist.
  5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (2; 1, 7a) und der zweite Bereich (4; 7b) durch den Prozessraum eines Mehrwellen-Extruders, insbesondere eines gleichläufigen Zweiwellen-Extruders (7) gebildet sind.
  6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich durch den Prozessraum eines Mehrwellen-Extruders, insbesondere eines gegenläufigen Zweiwellenextruders, gebildet ist und der zweite Bereich durch den Prozessraum eines Einwellen-Extruders, eines gegenläufigen Zweiwellen-Extruders oder einer Zahnradpumpe gebildet ist.
  7. Anlage nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem Mehrwellen-Extruder (7) ein Vorkonditionierer (1) vorgeschaltet ist.
  8. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die einstellbare Barriere (3) innerhalb eines Längenabschnitts des Mehrwellen-Extruders bzw. des Zweiwellen-Extruders (7) an einem Ort angeordnet ist, der sich zwischen 1/5 und 4/5, insbesondere zwischen 2/5 und 3/5, der Gesamtlänge des Mehrwellen-Extruders bzw. des Zweiwellen-Extruders (7) befindet.
  9. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die einstellbare Barriere am förderabseitigen Ende des durch den Mehrwellen-Extruder bzw. den Zweiwellen-Extruder gebildeten ersten Bereichs angeordnet ist.
  10. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die einstellbare Barriere am förderaufseitigen Ende des durch den Einwellen-Extruder, den gegenläufigen Zweiwellen-Extruder oder die Zahnradpumpe gebildeten zweiten Bereichs angeordnet ist.
  11. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die einstellbare Barriere (3) durch einen jeweiligen schneckenfreien, rotationssymmetrischen Abschnitt (8a) der Schneckenwelle bzw. Schneckenwellen (8) des Extruders (7) und mindestens ein relativ zu dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt (8a) bewegbares Sperrglied (9) mit einer zu dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt (8a) komplementären Aussparung (9a) gebildet ist, so dass ein Spalt (10) mit einstellbarer Spaltbreite zwischen dem jeweiligen rotationssymmetrischen Abschnitt (8a) und der komplementären Aussparung (9a) des Sperrglieds (9) vorliegt.
  12. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage in dem zweiten Bereich (4) ein Druckeinstellungsmittel (11) zur Einstellung des in der Masse herrschenden Druckes aufweist.
  13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckeinstellungsmittel (11) eine Einrichtung zum Verändern der Menge des in der Masse vorliegenden Wassers aufweist.
  14. Anlage nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckeinstellungsmittel (11) eine Einrichtung (12, 13, 14) zum wahlweisen Zuführen oder Abführen von Wasserdampf in bzw. aus dem zweiten Bereich (7b) aufweist.
  15. Anlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckeinstellungsmittel (11) eine Zufuhrleitung (12) und eine Abfuhrleitung (13, 14) zum Zuführen oder Abführen von Wasserdampf in bzw. aus dem zweiten Bereich (7b) aufweist, wobei die Zufuhrleitung (12) und die Abfuhrleitung (13, 14) wahlweise freigegeben oder gesperrt werden können.
  16. Anlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckeinstellungsmittel (11) eine Zufuhrleitung (12), die den zweiten Bereich (7b) mit einem Wasserdampf-Erzeugungssystem verbindet, eine erste Abfuhrleitung (13), die den zweiten Bereich (7b) mit einem Vakuumsystem verbindet, und eine zweite Abfuhrleitung (14), die den zweiten Bereich mit dem ersten Bereich verbindet, aufweist, wobei die Zufuhrleitung (12) sowie die erste und die zweite Abfuhrleitung (13, 14) wahlweise freigegeben oder gesperrt werden können.
  17. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umformeinheit eine Düsenplatte mit einem rotierbaren Schneidmesser ist.
  18. Verfahren zur Herstellung stärke-, fett- oder proteinbasierter Nahrungs- oder Futtermittel oder technischer Zwischenprodukte aus einer stärke-, fett- oder proteinbasierten Wasser aufweisenden Masse unter Verwendung einer Anlage gemäss einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei das Verfahren die folgenden aufeinanderfolgenden Schritte in aufeinanderfolgenden Bereichen aufweist:

    a) Fördern der Masse durch einen ersten Bereich hindurch, welcher einen ersten Prozessraum aufweist, wobei die Masse unter Eintragung mechanischer und/oder thermischer Energie durchmischt und geknetet wird und das Wasser auf die Masse einwirkt;

    b) Fördern der Masse durch einen zweiten Bereich hindurch, welcher einen zweiten Prozessraum aufweist, wobei in der Masse Druck aufgebaut wird;

    c) Umformen der druckbeaufschlagten Masse mittels einer zwischen dem zweiten Bereich und einem dritten Bereich angeordneten Umformeinheit;

    d) Ausstossen der druckbeaufschlagten und geformten Masse in den dritten Bereich;

    dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung des in dem ersten Bereich stattfindenden spezifischen mechanischen Energieeintrags in die Masse durch Einstellen einer die Förderung der Masse zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich hemmenden Barriere erfolgt.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass in dem dritten Bereich ein Druck herrscht, der kleiner als der Sättigungsdampfdruck des in der Masse enthaltenen Wassers ist, so dass die unter Druck stehende geformte Masse bei ihrem Eintritt in den dritten Bereich expandiert.
  20. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass in dem dritten Bereich ein Druck herrscht, der grösser als der Sättigungsdampfdruck des in der Masse enthaltenen Wassers ist, so dass die unter Druck stehende geformte Masse bei ihrem Eintritt in den dritten Bereich nicht expandiert.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass in dem zweiten Bereich eine Einstellung des in der Masse herrschenden Druckes erfolgt.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung des Druckes durch Zuführen oder Abführen von Wasserdampf in dem zweiten Bereich erfolgt, um den Wassergehalt bzw. die Produktfeuchte der Masse zu verändern.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass wahlweise dem zweiten Bereich Wasserdampf von einem Wasserdampf-Erzeugungssystem zugeführt wird oder dem zweiten Bereich Wasserdampf zu einem Vakuumsystem entzogen wird oder aus dem zweiten Bereich Wasserdampf in den ersten Bereich zurückgeführt wird.
Es folgen 6 Blatt Zeichnungen






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