| Dokumentenidentifikation |
DE10339406A1 24.03.2005 |
| Titel |
Bogenöffner |
| Anmelder |
GUK-Falzmaschinen Griesser & Kunzmann GmbH & Co. KG, 78669 Wellendingen, DE |
| Erfinder |
Kunzmann, Bernd, 78669 Wellendingen, DE |
| Vertreter |
Möbus, D., Dr.-Ing. Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 72764 Reutlingen |
| DE-Anmeldedatum |
27.08.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10339406 |
| Offenlegungstag |
24.03.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
24.03.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B43M 5/00
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| IPC-Nebenklasse |
B31B 1/62
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| Zusammenfassung |
Eine Öffnungsvorrichtung (20) zum Öffnen von gefalzten Papierbögen (10) mit jeweils einem oberen Bogenteil (14) und einem unteren Bogenteil (16), die über eine Falzlinie (15) zusammenhängen, insbesondere zum Einsatz vor einer Verleimungsvorrichtung (30) für das Auftragen von Leim auf die geöffneten Papierbögen (10), wobei die Öffnungsvorrichtung (20) einen ihr zugeführten Papierbogen (10) mittels in einer Saugeinrichtung erzeugten Unterdruckes aufklappen kann, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung eine Druckluftzuführung (21) sowie eine mechanische Konversionseinrichtung zur Umlenkung der einströmenden Druckluft und Erzeugung von auf mindestens eine Fläche des zu öffnenden Papierbogens (10) wirkendem dynamischen Unterdruck aufweist. Damit können mit einfachsten Mitteln die Nachteile der Verwendung eines Vakuumsystems vermieden werden, wobei aber die Vorteile einer kontinuierlich angetriebenen Öffnungsvorrichtung mit Saugeinrichtung zum Ansaugen des oberen Bogenteils (14) eines gefalzten Papierbogens (10) erhalten bleiben.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Öffnungsvorrichtung zum Öffnen von gefalzten
Papierbögen, insbesondere Briefbögen, mit jeweils einem oberen Bogenteil und einem
unteren Bogenteil, die über eine Falzlinie zusammen hängen, vorzugsweise zum Einsatz
vor einer Verleimungsvorrichtung für das Auftragen von Leim auf die geöffneten Papierbögen,
wobei die Öffnungsvorrichtung einen ihr zugeführten Papierbogen mittels in einer
Saugeinrichtung erzeugten Unterdruckes aufklappen kann.
Briefbögen werden, gerade wenn es sich um Werbedrucksachen handelt,
häufig ohne Umschlag in gefalzter und an den Rändern verleimter Form versandt. Eine
ähnliche Verarbeitung erfahren aber auch gefalzte Papierbögen, die beispielsweise
für Mailings, als Wollebanderolen, als Geldscheinbanderolen usw. verwendet werden
sollen. Dazu sind Vorrichtungen bekannt, die in großem Maße eine automatische Verleimung
häufig auch automatisch gefalzter Papierbögen vornehmen.
Um eine Verleimung der gefalzten Papierbögen vorzunehmen, muss der
gefalzte Papierbogen zunächst geöffnet werden, dann muss der Leim, beispielsweise
in einem Streifen, im Randbereich des geöffneten Papierbogens aufgebracht werden,
und anschließend muss der mit Leim versehene Papierbogen wieder geschlossen werden.
Wenn die Papierbögen, beispielsweise in Zick-Zack-Weise, mehrmals gefaltet sind,
so muss dieser Vorgang gegebenenfalls mehrmals wiederholt werden, um die verschiedenen
Bogenteile miteinander zu verleimen.
Ein Schritt, der bei bisherigen Vorrichtungen zum Verleimen von gefalzten
Briefbögen immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat, ist das exakte Öffnen des
gefalzten Briefbogens. Die bisher bekannten Vorrichtungen zum Verleimen arbeiten
taktgesteuert. Der auf einem Transportband beförderte Briefbogen wird für die Erkennung
dabei durch einen Reflextaster abgetastet. Wenn der Briefbogen über den Reflextaster
erkannt wurde, dann wird eine Saugvorrichtung initialisiert, um den Briefbogen zu
öffnen.
Problematisch an diesen bisher bekannten Vorrichtungen ist es, den
Bogenanfang exakt zu erwischen. Damit dies überhaupt möglich ist, sind, wenn die
Geschwindigkeit des Transportbandes oder wenn der Abstand der Briefbögen auf dem
Transportband verändert wird, langwierige vom Benutzer vorzunehmende Einstellarbeiten
notwendig.
Die nachveröffentlichte DE
103 01 515 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Verleimen solcher gefalzter
Briefbögen, bei der eine zuverlässige Öffnung der Briefbögen auch bei unterschiedlichen
Geschwindigkeiten des Transports der Briefbögen durch die Vorrichtung und bei unterschiedlichen
Abständen der Briefbögen ohne langwierige Einstellarbeiten erreicht werden kann.
Dies wird dadurch erreicht, dass die Öffnungsvorrichtung zum Erzeugen einer Anfangsöffnung
eine kontinuierlich angetriebene Saugwalze mit eingebautem Saugsegment aufweist,
die einen Teil des gefalzten Briefbogens in eine erste Richtung zieht, und eine
Vakuumdüse, die einen gegenüberliegenden Teil des gefalzten Briefbogens in eine
zweite Richtung zieht, die entgegengesetzt zur ersten Richtung verläuft.
Bei dieser nachveröffentlichten Vorrichtung für das Verleimen gefalzter
Briefbögen wird im Gegensatz zum bis dahin bekannten Stand der Technik die Öffnungsvorrichtung
kontinuierlich angetrieben.
Nachteilig bei der Vorrichtung nach der DE
103 01 515 A1 ist jedoch die Verwendung von Vakuum zum Ansaugen des oberen
Teils der zu öffnenden gefalzten Papierbögen. Dazu muss die in der oben beschriebenen
Vorrichtung vorgesehene Saugwalze mit eingebautem Saugsegment über ein Schlauchsystem
an eine Vakuumpumpe angeschlossen werden. Derartige Vakuumpumpen sind einerseits
technisch erheblich anspruchsvoller und störanfälliger als beispielsweise Überdruckpumpen,
andererseits muss auch das Zuleitungssystem zur Saugwalze erheblich höheren Dichtigkeitsanforderungen
genügen als etwa ein Überdrucksystem. Hinzu kommt, dass das Saugsegment der Vorrichtung
nach der DE 103 01 515 A1 im Betrieb
neben der angesaugten Luft auch ständig und unvermeidbar Staub und sonstige Schmutzpartikel
ansaugt und damit sowohl die Öffnungsvorrichtung selbst als auch das Vakuumsystem
einer permanenten Verschmutzung aussetzt, sodass häufige Reinigungs- und Wartungsarbeiten
unvermeidbar sind, die wiederum zu Betriebsausfallzeiten der gesamten Anlage führen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, eine Öffnungsvorrichtung
der eingangs genannten Art vorzustellen, die mit möglichst einfachen Mitteln die
Nachteile der Verwendung eines Vakuumsystems vermeidet, wobei aber die oben beschriebenen
Vorteile der Erfindung nach der DE 103 01
515 A1 erhalten bleiben sollen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf überraschend einfache, kostengünstige
und wirkungsvolle Weise dadurch gelöst, dass die Saugeinrichtung eine Druckluftzuführung
sowie eine mechanische Konversionseinrichtung zur Umlenkung der einströmenden Druckluft
und Erzeugung von auf mindestens eine Fläche des zu öffnenden Papierbogens wirkendem
dynamischem Unterdruck aufweist.
Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung anstelle von Vakuum
mit Druckluft gearbeitet werden kann, ist die Öffnungsvorrichtung sowohl im Aufbau
als auch im Betrieb wesentlich einfacher als alle bisher bekannten Systeme. Da Druckluftzuführungen
erheblich robuster und weniger störungsanfällig sind als Vakuumsysteme, werden Ausfallzeiten
weitestgehend vermieden, und die Wartung und insbesondere Reinigung beschränkt sich
auf ein Minimum. Im Gegensatz zu einem mit Vakuum arbeitenden System wird bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung der in der Umgebung befindliche Schmutz nicht angesaugt,
sondern durch die einströmende Druckluft sogar permanent aus dem Bereich der Öffnungsvorrichtung
entfernt, ohne dass dazu besondere Reinigungsarbeiten erforderlich wären.
Hervorzuheben ist auch, dass zum Betrieb des erfindungsgemäßen Bogenöffners
lediglich ein ganz schwacher Luftstrom erforderlich ist, der kaum spürbar ist. Der
Überdruck der durch die Druckluftzuführung einströmenden Druckluft beträgt lediglich
größenordnungsmäßig 0,1 bar bis 0,5 bar, vorzugsweise zwischen 0,2 bar und 0,3 bar.
Der Druckluftverbrauch im Betrieb ist daher minimal.
Ganz besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, bei der die Konversionseinrichtung in Strömungsrichtung der einströmenden
Druckluft gesehen im Anschluss an die Druckluftzuführung angeordnet ist und zwei
einander gegenüberliegende, über eine Strecke im Wesentlichen parallel oder unter
einem relativen Anstellwinkel w verlaufende Flächen umfasst, zwischen denen der
zu öffnende, gefalzte Papierbogen im Betrieb transportiert wird, wobei die obere
Fläche an ihrem der Druckluftzuführung abgewandten Ende einen schräg nach oben hin
schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt aufweist, durch den ein Teil der zwischen
den beiden Flächen einströmenden Druckluft nach oben hin entweichen kann.
Diese mechanisch äußerst einfach aufgebaute und geometrisch kompakte
Ausführungsform ermöglicht ein Ansaugen des oberen Bogenteils der zu öffnenden gefalzten
Papierbögen aufgrund eines dynamischen Unterdrucks, der dadurch erzeugt wird, dass
die zwischen den beiden gegenüberliegenden Flächen einströmende Druckluft durch
den schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt teilweise nach oben hin entweichen kann.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung dieser Ausführungsform sieht
vor, dass die beiden Flächen unter einem Anstellwinkel w beginnend bei dem der Druckluftzuführung
abgewandten Ende in Transportrichtung der zu öffnenden gefalzten Papierbögen auseinander
laufen. Durch Variation des Anstellwinkels w kann die je nach Papierart erforderliche
Ansaugkraft variiert werden.
In der Regel wird der Anstellwinkel w nicht mehr als 15°, vorzugsweise
weniger als 5°, betragen.
Bei einer besonders einfachen Weiterbildung der oben beschriebenen
erfindungsgemäßen Ausführungsform wird die obere Fläche von einem oder mehreren
Blechen der mechanischen Konversionseinrichtung und die untere Fläche durch ein
Transportband zur Beförderung des zu öffnenden gefalzten Papierbögen gebildet.
Des Weiteren kann es vorteilhaft sein, wenn die obere Fläche an ihrem
der Druckluftzuführung abgewandten Ende im Anschluss an den schlitzförmig aufgeklappten
Abschnitt nach oben hin von der unteren Fläche weg gebogen ist, vorzugsweise unter
einem Winkel von mindestens 45°. Dadurch werden die auf der Transportvorrichtung
herangeführten gefalzten Papierbögen problemlos und ohne anzustoßen in den Bereich
zwischen den beiden gegenüberliegenden Flächen eingeführt.
Bei einer anderen vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, dass
die obere Fläche an ihrem druckluftseitigen Ende nach oben hin von der unteren Fläche
weg gebogen ist, vorzugsweise unter einem Winkel von bis zu 45°. In den Öffnungsbereich
des nach oben abgebogenen Endes kann sich eine Weicheneinrichtung erstrecken, wie
sie weiter unten näher erläutert wird.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
eine verstellbare Halteeinrichtung zur Halterung der Öffnungsvorrichtung vorgesehen,
mit welcher die Öffnungsvorrichtung höhenverstellbar und/oder horizontal verschiebbar
und/oder mit einem variablen Anstellwinkel w bezüglich der ihr zugeführten Papierbögen
montiert werden kann. Diese Halteeinrichtung kann beispielsweise aus verschiebbaren
und fixierbaren Stangen aufgebaut sein.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann eine Anfangsöffnung, d.
h. ein gewisser Spalt zwischen den Teilen des Briefbogens, erreicht werden. An die
Öffnungsvorrichtung schließt sich bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung in Transportrichtung der geöffneten gefalzten Papierbögen eine so
genannte Bogenweiche an, die eine weitere Öffnung der beiden gegenüberliegenden
Teile des gefalzten Papierbogens ermöglicht.
Nachdem der gefalzte Papierbogen auf diese Weise geöffnet wurde, kann
an vorbestimmten Stellen mit einer Verleimungsvorrichtung Leim aufgebracht werden.
Dazu kann beispielsweise ein Leimauftragskopf, mit dem eine Leimlinie aufgebracht
wird, verwendet werden. Anschließend wird der geleimte Papierbogen wieder geschlossen
und ist somit verleimt.
Die Papierbögen sollten vorzugsweise in ausgerichteter Weise mittels
einer Transportvorrichtung durch die gesamte Vorrichtung, also die Öffnungsvorrichtung,
die Verleimungsvorrichtung und die Schließvorrichtung, befördert werden, damit das
Öffnen und Verleimen in definierter Weise erfolgen kann. Als Transportvorrichtung
kommt vorteilhafterweise ein Transportband, vorzugsweise ein Vakuumband, also ein
Band, das Öffnungen, durch die der darauf gelegte Papierbogen angesaugt und stabil
gehalten werden kann, enthält, in Frage. Das Transportband kann auch aus mehreren
Vakuumriemen bestehen, sodass der Papierbogen nicht mit seiner gesamten Fläche auf
dem Transportband aufliegt.
Um die Papierbögen sicher zu führen, können weitere Transportrollen,
die gegenüber dem Transportband angebracht sind, verwendet werden, sodass die Papierbögen
in gewissen Abständen durch die Transportrollen zusätzlich auf das Transportband
gedrückt werden.
Die Schließvorrichtung für das Schließen der geöffneten und mit Leim
versehenen Briefbögen kann als getrennte Vorrichtung hinter der Verleimungsvorrichtung,
beispielsweise in Form einer Druckwalze, vorgesehen sein. In einer vorteilhaften
Ausführungsform ist die Schließvorrichtung in die Bogenweiche integriert.
Der Einsatz des erfindungsgemäßen Bogenöffners kann nicht nur auf
Saugbändern, sondern beispielsweise auch auf Schrägrollentischen von herkömmlichen
Falzmaschinen erfolgen. Allgemein lassen sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ohne großen technischen Aufwand gefalzte Papierbögen auf einfache Weise öffnen und
danach weiterverarbeiten, beispielsweise leimen und in der Folge wieder verschließen.
Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung
für das Verleimen gefalzter Briefbögen wird nachfolgend anhand der beiliegenden
Zeichnung erläutert. In der Zeichnung sind gleiche Elemente in allen Zeichnungsfiguren
mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Weitere Einzelheiten und Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung und der dazugehörigen Beschreibung.
Die detailliert ausgeführten Merkmale können jeweils einzeln für sich oder in beliebigen
Kombinationen Realisierungen der vorliegenden Erfindung beschreiben.
Es zeigen:
1 einen gefalzten Papierbogen, bei dem
vorgesehene Leimlinien schematisch angedeutet sind;
2 eine schematische Seitenansicht des
Papierbogens der 1 im geöffneten Zustand;
3 eine schematische Draufsicht auf eine
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung für das Öffnen und Verleimen gefalzter
Papierbögen;
4 eine schematische Seitenansicht einer
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Öffnungsvorrichtung mit Halteeinrichtung;
5a die Öffnungsvorrichtung der
4 in einer Frontalansicht in Richtung auf die Druckluftzuführung
und
5b die Öffnungsvorrichtung der
5a in einer Ansicht von oben.
1 zeigt einen gefalzten Papierbogen
10 von oben. Es sind dabei in gestrichelter Weise Leimlinien
12, eine Leimlinie an der Vorderkante und zwei Leimlinien an den Seitenkanten,
angedeutet. An diesen Leimlinien 12 werden die Teile des gefalzten Papierbogens
10 miteinander verleimt.
2 zeigt den gefalzten Papierbogen
10 in einer geöffneten Form, bei der zwischen dem oberen Bogenteil
14 und dem unteren Bogenteil 16, die über eine Falzlinie
15 zusammenhängen, durch das Aufklappen ein gewisser Abstand hergestellt
wird. Durch diesen Abstand können dann mittels eines hier schematisch dargestellten
Leimaufbringungskopfs 32 die Leimlinien 12 aufgebracht werden.
3 zeigt eine schematische Draufsicht
von oben auf eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verleimen
gefalzter Papierbögen 10. Sie umfasst die Öffnungsvorrichtung
20 für das Öffnen der gefalzten Papierbögen 10, eine Verleimungsvorrichtung
30 für das Auftragen von Leim auf die geöffneten Papierbögen
10, und eine Schließvorrichtung 40 für das abschließende Schließen
der geöffneten und geleimten Papierbögen 10.
Die Papierbögen 10 treten in ihrem gefalzten und zunächst
geschlossenen Zustand am linken Ende in die Vorrichtung ein. Sie werden auf einem
Transportband 50 unterstützt von Transportrollen 60 durch die
Vorrichtung befördert. Das Transportband 50 weist mehrere mit Löchern versehene
Vakuumriemen 52 auf und wird von einem in der Zeichnung nicht dargestellten
Antriebsmotor angetrieben.
Der gefalzte geschlossene Papierbogen 10 läuft zuerst in
die Öffnungsvorrichtung 20 ein. Hier wird der obere Teil des Papierbogens
10 durch eine Saugeinrichtung, deren Einzelheiten in 4
erkennbar sind, nach oben gezogen. Durch diese Ansaugung wird eine Anfangsöffnung
zwischen dem oberen Teil 14 und dem unteren Teil
16 des Papierbogens 10 erreicht. Diese Anfangsöffnung wird durch
eine nachfolgende Bogenweiche 28 weiter vergrößert.
Der geöffnete Papierbogen 10 läuft als nächstes in die Verleimungsvorrichtung
30, die im hier dargestellten Beispiel einen Leimauftragungskopf
32 aufweist, mit welchem Leimlinien 12 im geöffneten Papierbogen
10 aufgebracht werden können (siehe auch 2).
Anschließend läuft der geöffnete, mit Leim versehene Papierbogen
10 in die Schließvorrichtung 40, wo er wieder geschlossen wird.
Die Schließvorrichtung 40 kann integral mit der Bogenweiche 28
ausgebildet sein.
In 4 ist die erfindungsgemäße Öffnungsvorrichtung
20 schematisch von der Seite im größeren Detail gezeigt. Sie umfasst eine
Saugeinrichtung mit einer Druckluftzuführung 21, welche bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel in einen innen hohlen Aluminiumquader mündet, der an einer Unterseite
von einem Blech mit einem druckluftseitigen Ende 27 abgedeckt ist. An diesen
Quader schließt sich an der Unterseite ein weiteres Blech mit einem der Druckluftzuführung
21 abgewandten Ende 26 an, welches einen nach oben hin schlitzförmig
aufgeklappten Abschnitt 24 enthält.
Die durch die erste Druckluftzuführung 21 einströmende Druckluft
strömt aus dem quaderförmigen Hohlkörper durch einen Schlitz zwischen den beiden
Blechen hindurch in Richtung auf das Transportband 50. Zwischen der oberen
Fläche 22 des Bleches mit dem der Druckluftzuführung 21 abgewandten
Ende 26 und der oberen Fläche 23 des Transportbandes
50 strömt die Luft teilweise durch den Schlitz des aufklappbaren Abschnittes
24 und erzeugt dadurch einen dynamischen Unterdruck, welcher ansaugend
auf den oberen Bogenteil 14 eines auf dem Transportband 50 zur
Öffnungsvorrichtung 20 beförderten gefalzten Papierbogens 10 wirkt.
Mit Hilfe der Halteeinrichtung 25, welche mehrere verschiebbare
und fixierbare Stangen umfasst, kann die relative Lage der Öffnungsvorrichtung
20 zum Transportband 50 eingestellt werden, insbesondere auch
der vertikale Abstand sowie ein Anstellwinkel w zwischen der oberen Fläche
22 und der unteren Fläche 23.
Die 5a und 5b
schließlich zeigen diverse Möglichkeiten der Höhen-, Seiten- und Winkelverstellung
der Öffnungsvorrichtung 20 aus 4 mittels der
Halteeinrichtung 25.
10- Papierbogen
12- Leimlinie
14- oberer Bogenteil
15- Falzlinie
16- unterer Bogenteil
20- Öffnungsvorrichtung
21- Druckluftzuführung
22- obere Fläche
23- untere Fläche
24- schlitzförmig aufgeklappter Abschnitt
25- Halteeinrichtung
26- der Druckluftzuführung 21 abgewandtes Ende
27- Druckluftseitiges Ende
28- Bogenweiche
30- Verleimungsvorrichtung
32- Leimauftragungskopf
40- Schließvorrichtung
50- Transportband
52- Vakuumriemen
60- Transportrollen
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| Anspruch[de] |
- Öffnungsvorrichtung (20) zum Öffnen von gefalzten Papierbögen
(10) mit jeweils einem oberen Bogenteil (14) und einem unteren
Bogenteil (16), die über eine Falzlinie (15) zusammen hängen,
insbesondere zum Einsatz vor einer Verleimungsvorrichtung (30) für das
Auftragen von Leim auf die geöffneten Papierbögen (10), wobei die Öffnungsvorrichtung
(20) einen ihr zugeführten Papierbogen (10) mittels in einer Saugeinrichtung
erzeugten Unterdruckes aufklappen kann, dadurch gekennzeichnet, dass die
Saugeinrichtung eine Druckluftzuführung (21) sowie eine mechanische Konversionseinrichtung
zur Umlenkung der einströmenden Druckluft und Erzeugung von auf mindestens eine
Fläche des zu öffnenden Papierbogens (10) wirkendem dynamischem Unterdruck
aufweist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Konversionseinrichtung
in Strömungsrichtung der einströmenden Druckluft gesehen im Anschluss an die Druckluftzuführung
(21) angeordnet ist und zwei einander gegenüberliegende, über eine Strecke
im Wesentlichen parallel oder unter einem relativen Anstellwinkel w verlaufende
Flächen (22, 23) umfasst, zwischen denen der zu öffnende, gefalzte
Papierbogen (10) im Betrieb transportiert wird, wobei die obere Fläche
(22) an ihrem der Druckluftzuführung (21) abgewandten Ende (26)
einen schräg nach oben hin schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt (24) aufweist,
durch den ein Teil der zwischen den beiden Flächen (22, 23) einströmenden
Druckluft nach oben hin entweichen kann.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden
Flächen (22. 23) unter einem Anstellwinkel w
beginnend bei dem der Druckluftzuführung (21) abgewandten Ende (26)
in Transportrichtung der zu öffnenden gefalzten Papierbögen (10) auseinander
laufen.
- Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anstellwinkel
w ≤ 15°, vorzugsweise w < 5°.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die obere Fläche (22) von einem oder mehreren Blechen der mechanischen
Konversionseinrichtung und die untere Fläche (23) durch ein Transportband
(50) zur Beförderung der zu öffnenden gefalzten Papierbögen (10)
gebildet wird.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die obere Fläche (22) an ihrem der Druckluftzuführung (21)
abgewandten Ende (26) im Anschluss an den schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt
(24) nach oben hin von der unteren Fläche (23) weg gebogen ist,
vorzugsweise unter einem Winkel von mindestens 45°.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die obere Fläche (22) an ihrem druckluftseitigen Ende (27)
nach oben hin von der unteren Fläche (23) weg gebogen ist, vorzugsweise
unter einem Winkel von bis zu 45°.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Öffnungsvorrichtung (20) eine sich in Transportrichtung der geöffneten
gefalzten Papierbögen (10) an die Saugeinrichtung anschließende Bogenweiche
(28) zum weiteren Öffnen der Bogenteile (14, 16) aufweist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass eine verstellbare Halteeinrichtung (25) zur Halterung der Öffnungsvorrichtung
(20) vorgesehen ist, mit welcher die Öffnungsvorrichtung (20)
höhenverstellbar und/oder horizontal verschiebbar und/oder mit einem variablen Anstellwinkel
w bezüglich der ihr zugeführten Papierbögen (10) montiert werden kann.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Papierbögen (10) in ausgerichteter Weise mittels einer Transportvorrichtung
(50) durch die Öffnungsvorrichtung (20), eine Verleimungsvorrichtung
(30) und eine Schließvorrichtung (40) befördert werden.
- Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung
(50) ein Vakuumband umfasst, auf dem die gefalzten Papierbögen (10)
zu liegen kommen.
- Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumband
mehrere Vakuumriemen (52) aufweist.
- Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass
die Transportvorrichtung (50) Transportrollen (60), die drehbar
gegenüber dem Vakuumband angeordnet sind, aufweist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass in Transportrichtung der geöffneten gefalzten Papierbögen (10) im
Anschluss an die Öffnungsvorrichtung (20) eine Verleimungsvorrichtung (30)
vorgesehen ist, die einen Leimauftragskopf (32) umfasst, mit dem Leimlinien
(12) auf die Papierbögen (10) aufgebracht werden können.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass in Transportrichtung der geöffneten gefalzten Papierbögen (10) im
Anschluss an die Verleimungsvorrichtung (30) eine Schließvorrichtung (40)
für das abschließende Schließen der geöffneten und geleimten Papierbögen (10)
vorgesehen ist.
- Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 und 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schließvorrichtung (40) in die Bogenweiche (28) integriert
ist.
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