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Dokumentenidentifikation DE10339406A1 24.03.2005
Titel Bogenöffner
Anmelder GUK-Falzmaschinen Griesser & Kunzmann GmbH & Co. KG, 78669 Wellendingen, DE
Erfinder Kunzmann, Bernd, 78669 Wellendingen, DE
Vertreter Möbus, D., Dr.-Ing. Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 72764 Reutlingen
DE-Anmeldedatum 27.08.2003
DE-Aktenzeichen 10339406
Offenlegungstag 24.03.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.03.2005
IPC-Hauptklasse B43M 5/00
IPC-Nebenklasse B31B 1/62   
Zusammenfassung Eine Öffnungsvorrichtung (20) zum Öffnen von gefalzten Papierbögen (10) mit jeweils einem oberen Bogenteil (14) und einem unteren Bogenteil (16), die über eine Falzlinie (15) zusammenhängen, insbesondere zum Einsatz vor einer Verleimungsvorrichtung (30) für das Auftragen von Leim auf die geöffneten Papierbögen (10), wobei die Öffnungsvorrichtung (20) einen ihr zugeführten Papierbogen (10) mittels in einer Saugeinrichtung erzeugten Unterdruckes aufklappen kann, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung eine Druckluftzuführung (21) sowie eine mechanische Konversionseinrichtung zur Umlenkung der einströmenden Druckluft und Erzeugung von auf mindestens eine Fläche des zu öffnenden Papierbogens (10) wirkendem dynamischen Unterdruck aufweist. Damit können mit einfachsten Mitteln die Nachteile der Verwendung eines Vakuumsystems vermieden werden, wobei aber die Vorteile einer kontinuierlich angetriebenen Öffnungsvorrichtung mit Saugeinrichtung zum Ansaugen des oberen Bogenteils (14) eines gefalzten Papierbogens (10) erhalten bleiben.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Öffnungsvorrichtung zum Öffnen von gefalzten Papierbögen, insbesondere Briefbögen, mit jeweils einem oberen Bogenteil und einem unteren Bogenteil, die über eine Falzlinie zusammen hängen, vorzugsweise zum Einsatz vor einer Verleimungsvorrichtung für das Auftragen von Leim auf die geöffneten Papierbögen, wobei die Öffnungsvorrichtung einen ihr zugeführten Papierbogen mittels in einer Saugeinrichtung erzeugten Unterdruckes aufklappen kann.

Briefbögen werden, gerade wenn es sich um Werbedrucksachen handelt, häufig ohne Umschlag in gefalzter und an den Rändern verleimter Form versandt. Eine ähnliche Verarbeitung erfahren aber auch gefalzte Papierbögen, die beispielsweise für Mailings, als Wollebanderolen, als Geldscheinbanderolen usw. verwendet werden sollen. Dazu sind Vorrichtungen bekannt, die in großem Maße eine automatische Verleimung häufig auch automatisch gefalzter Papierbögen vornehmen.

Um eine Verleimung der gefalzten Papierbögen vorzunehmen, muss der gefalzte Papierbogen zunächst geöffnet werden, dann muss der Leim, beispielsweise in einem Streifen, im Randbereich des geöffneten Papierbogens aufgebracht werden, und anschließend muss der mit Leim versehene Papierbogen wieder geschlossen werden. Wenn die Papierbögen, beispielsweise in Zick-Zack-Weise, mehrmals gefaltet sind, so muss dieser Vorgang gegebenenfalls mehrmals wiederholt werden, um die verschiedenen Bogenteile miteinander zu verleimen.

Ein Schritt, der bei bisherigen Vorrichtungen zum Verleimen von gefalzten Briefbögen immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat, ist das exakte Öffnen des gefalzten Briefbogens. Die bisher bekannten Vorrichtungen zum Verleimen arbeiten taktgesteuert. Der auf einem Transportband beförderte Briefbogen wird für die Erkennung dabei durch einen Reflextaster abgetastet. Wenn der Briefbogen über den Reflextaster erkannt wurde, dann wird eine Saugvorrichtung initialisiert, um den Briefbogen zu öffnen.

Problematisch an diesen bisher bekannten Vorrichtungen ist es, den Bogenanfang exakt zu erwischen. Damit dies überhaupt möglich ist, sind, wenn die Geschwindigkeit des Transportbandes oder wenn der Abstand der Briefbögen auf dem Transportband verändert wird, langwierige vom Benutzer vorzunehmende Einstellarbeiten notwendig.

Die nachveröffentlichte DE 103 01 515 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Verleimen solcher gefalzter Briefbögen, bei der eine zuverlässige Öffnung der Briefbögen auch bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten des Transports der Briefbögen durch die Vorrichtung und bei unterschiedlichen Abständen der Briefbögen ohne langwierige Einstellarbeiten erreicht werden kann. Dies wird dadurch erreicht, dass die Öffnungsvorrichtung zum Erzeugen einer Anfangsöffnung eine kontinuierlich angetriebene Saugwalze mit eingebautem Saugsegment aufweist, die einen Teil des gefalzten Briefbogens in eine erste Richtung zieht, und eine Vakuumdüse, die einen gegenüberliegenden Teil des gefalzten Briefbogens in eine zweite Richtung zieht, die entgegengesetzt zur ersten Richtung verläuft.

Bei dieser nachveröffentlichten Vorrichtung für das Verleimen gefalzter Briefbögen wird im Gegensatz zum bis dahin bekannten Stand der Technik die Öffnungsvorrichtung kontinuierlich angetrieben.

Nachteilig bei der Vorrichtung nach der DE 103 01 515 A1 ist jedoch die Verwendung von Vakuum zum Ansaugen des oberen Teils der zu öffnenden gefalzten Papierbögen. Dazu muss die in der oben beschriebenen Vorrichtung vorgesehene Saugwalze mit eingebautem Saugsegment über ein Schlauchsystem an eine Vakuumpumpe angeschlossen werden. Derartige Vakuumpumpen sind einerseits technisch erheblich anspruchsvoller und störanfälliger als beispielsweise Überdruckpumpen, andererseits muss auch das Zuleitungssystem zur Saugwalze erheblich höheren Dichtigkeitsanforderungen genügen als etwa ein Überdrucksystem. Hinzu kommt, dass das Saugsegment der Vorrichtung nach der DE 103 01 515 A1 im Betrieb neben der angesaugten Luft auch ständig und unvermeidbar Staub und sonstige Schmutzpartikel ansaugt und damit sowohl die Öffnungsvorrichtung selbst als auch das Vakuumsystem einer permanenten Verschmutzung aussetzt, sodass häufige Reinigungs- und Wartungsarbeiten unvermeidbar sind, die wiederum zu Betriebsausfallzeiten der gesamten Anlage führen.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, eine Öffnungsvorrichtung der eingangs genannten Art vorzustellen, die mit möglichst einfachen Mitteln die Nachteile der Verwendung eines Vakuumsystems vermeidet, wobei aber die oben beschriebenen Vorteile der Erfindung nach der DE 103 01 515 A1 erhalten bleiben sollen.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf überraschend einfache, kostengünstige und wirkungsvolle Weise dadurch gelöst, dass die Saugeinrichtung eine Druckluftzuführung sowie eine mechanische Konversionseinrichtung zur Umlenkung der einströmenden Druckluft und Erzeugung von auf mindestens eine Fläche des zu öffnenden Papierbogens wirkendem dynamischem Unterdruck aufweist.

Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung anstelle von Vakuum mit Druckluft gearbeitet werden kann, ist die Öffnungsvorrichtung sowohl im Aufbau als auch im Betrieb wesentlich einfacher als alle bisher bekannten Systeme. Da Druckluftzuführungen erheblich robuster und weniger störungsanfällig sind als Vakuumsysteme, werden Ausfallzeiten weitestgehend vermieden, und die Wartung und insbesondere Reinigung beschränkt sich auf ein Minimum. Im Gegensatz zu einem mit Vakuum arbeitenden System wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung der in der Umgebung befindliche Schmutz nicht angesaugt, sondern durch die einströmende Druckluft sogar permanent aus dem Bereich der Öffnungsvorrichtung entfernt, ohne dass dazu besondere Reinigungsarbeiten erforderlich wären.

Hervorzuheben ist auch, dass zum Betrieb des erfindungsgemäßen Bogenöffners lediglich ein ganz schwacher Luftstrom erforderlich ist, der kaum spürbar ist. Der Überdruck der durch die Druckluftzuführung einströmenden Druckluft beträgt lediglich größenordnungsmäßig 0,1 bar bis 0,5 bar, vorzugsweise zwischen 0,2 bar und 0,3 bar. Der Druckluftverbrauch im Betrieb ist daher minimal.

Ganz besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der die Konversionseinrichtung in Strömungsrichtung der einströmenden Druckluft gesehen im Anschluss an die Druckluftzuführung angeordnet ist und zwei einander gegenüberliegende, über eine Strecke im Wesentlichen parallel oder unter einem relativen Anstellwinkel w verlaufende Flächen umfasst, zwischen denen der zu öffnende, gefalzte Papierbogen im Betrieb transportiert wird, wobei die obere Fläche an ihrem der Druckluftzuführung abgewandten Ende einen schräg nach oben hin schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt aufweist, durch den ein Teil der zwischen den beiden Flächen einströmenden Druckluft nach oben hin entweichen kann.

Diese mechanisch äußerst einfach aufgebaute und geometrisch kompakte Ausführungsform ermöglicht ein Ansaugen des oberen Bogenteils der zu öffnenden gefalzten Papierbögen aufgrund eines dynamischen Unterdrucks, der dadurch erzeugt wird, dass die zwischen den beiden gegenüberliegenden Flächen einströmende Druckluft durch den schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt teilweise nach oben hin entweichen kann.

Eine besonders bevorzugte Weiterbildung dieser Ausführungsform sieht vor, dass die beiden Flächen unter einem Anstellwinkel w beginnend bei dem der Druckluftzuführung abgewandten Ende in Transportrichtung der zu öffnenden gefalzten Papierbögen auseinander laufen. Durch Variation des Anstellwinkels w kann die je nach Papierart erforderliche Ansaugkraft variiert werden.

In der Regel wird der Anstellwinkel w nicht mehr als 15°, vorzugsweise weniger als 5°, betragen.

Bei einer besonders einfachen Weiterbildung der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Ausführungsform wird die obere Fläche von einem oder mehreren Blechen der mechanischen Konversionseinrichtung und die untere Fläche durch ein Transportband zur Beförderung des zu öffnenden gefalzten Papierbögen gebildet.

Des Weiteren kann es vorteilhaft sein, wenn die obere Fläche an ihrem der Druckluftzuführung abgewandten Ende im Anschluss an den schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt nach oben hin von der unteren Fläche weg gebogen ist, vorzugsweise unter einem Winkel von mindestens 45°. Dadurch werden die auf der Transportvorrichtung herangeführten gefalzten Papierbögen problemlos und ohne anzustoßen in den Bereich zwischen den beiden gegenüberliegenden Flächen eingeführt.

Bei einer anderen vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, dass die obere Fläche an ihrem druckluftseitigen Ende nach oben hin von der unteren Fläche weg gebogen ist, vorzugsweise unter einem Winkel von bis zu 45°. In den Öffnungsbereich des nach oben abgebogenen Endes kann sich eine Weicheneinrichtung erstrecken, wie sie weiter unten näher erläutert wird.

Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine verstellbare Halteeinrichtung zur Halterung der Öffnungsvorrichtung vorgesehen, mit welcher die Öffnungsvorrichtung höhenverstellbar und/oder horizontal verschiebbar und/oder mit einem variablen Anstellwinkel w bezüglich der ihr zugeführten Papierbögen montiert werden kann. Diese Halteeinrichtung kann beispielsweise aus verschiebbaren und fixierbaren Stangen aufgebaut sein.

Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann eine Anfangsöffnung, d. h. ein gewisser Spalt zwischen den Teilen des Briefbogens, erreicht werden. An die Öffnungsvorrichtung schließt sich bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in Transportrichtung der geöffneten gefalzten Papierbögen eine so genannte Bogenweiche an, die eine weitere Öffnung der beiden gegenüberliegenden Teile des gefalzten Papierbogens ermöglicht.

Nachdem der gefalzte Papierbogen auf diese Weise geöffnet wurde, kann an vorbestimmten Stellen mit einer Verleimungsvorrichtung Leim aufgebracht werden. Dazu kann beispielsweise ein Leimauftragskopf, mit dem eine Leimlinie aufgebracht wird, verwendet werden. Anschließend wird der geleimte Papierbogen wieder geschlossen und ist somit verleimt.

Die Papierbögen sollten vorzugsweise in ausgerichteter Weise mittels einer Transportvorrichtung durch die gesamte Vorrichtung, also die Öffnungsvorrichtung, die Verleimungsvorrichtung und die Schließvorrichtung, befördert werden, damit das Öffnen und Verleimen in definierter Weise erfolgen kann. Als Transportvorrichtung kommt vorteilhafterweise ein Transportband, vorzugsweise ein Vakuumband, also ein Band, das Öffnungen, durch die der darauf gelegte Papierbogen angesaugt und stabil gehalten werden kann, enthält, in Frage. Das Transportband kann auch aus mehreren Vakuumriemen bestehen, sodass der Papierbogen nicht mit seiner gesamten Fläche auf dem Transportband aufliegt.

Um die Papierbögen sicher zu führen, können weitere Transportrollen, die gegenüber dem Transportband angebracht sind, verwendet werden, sodass die Papierbögen in gewissen Abständen durch die Transportrollen zusätzlich auf das Transportband gedrückt werden.

Die Schließvorrichtung für das Schließen der geöffneten und mit Leim versehenen Briefbögen kann als getrennte Vorrichtung hinter der Verleimungsvorrichtung, beispielsweise in Form einer Druckwalze, vorgesehen sein. In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Schließvorrichtung in die Bogenweiche integriert.

Der Einsatz des erfindungsgemäßen Bogenöffners kann nicht nur auf Saugbändern, sondern beispielsweise auch auf Schrägrollentischen von herkömmlichen Falzmaschinen erfolgen. Allgemein lassen sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ohne großen technischen Aufwand gefalzte Papierbögen auf einfache Weise öffnen und danach weiterverarbeiten, beispielsweise leimen und in der Folge wieder verschließen.

Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung für das Verleimen gefalzter Briefbögen wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnung erläutert. In der Zeichnung sind gleiche Elemente in allen Zeichnungsfiguren mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung und der dazugehörigen Beschreibung. Die detailliert ausgeführten Merkmale können jeweils einzeln für sich oder in beliebigen Kombinationen Realisierungen der vorliegenden Erfindung beschreiben.

Es zeigen:

1 einen gefalzten Papierbogen, bei dem vorgesehene Leimlinien schematisch angedeutet sind;

2 eine schematische Seitenansicht des Papierbogens der 1 im geöffneten Zustand;

3 eine schematische Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung für das Öffnen und Verleimen gefalzter Papierbögen;

4 eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Öffnungsvorrichtung mit Halteeinrichtung;

5a die Öffnungsvorrichtung der 4 in einer Frontalansicht in Richtung auf die Druckluftzuführung und

5b die Öffnungsvorrichtung der 5a in einer Ansicht von oben.

1 zeigt einen gefalzten Papierbogen 10 von oben. Es sind dabei in gestrichelter Weise Leimlinien 12, eine Leimlinie an der Vorderkante und zwei Leimlinien an den Seitenkanten, angedeutet. An diesen Leimlinien 12 werden die Teile des gefalzten Papierbogens 10 miteinander verleimt.

2 zeigt den gefalzten Papierbogen 10 in einer geöffneten Form, bei der zwischen dem oberen Bogenteil 14 und dem unteren Bogenteil 16, die über eine Falzlinie 15 zusammenhängen, durch das Aufklappen ein gewisser Abstand hergestellt wird. Durch diesen Abstand können dann mittels eines hier schematisch dargestellten Leimaufbringungskopfs 32 die Leimlinien 12 aufgebracht werden.

3 zeigt eine schematische Draufsicht von oben auf eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verleimen gefalzter Papierbögen 10. Sie umfasst die Öffnungsvorrichtung 20 für das Öffnen der gefalzten Papierbögen 10, eine Verleimungsvorrichtung 30 für das Auftragen von Leim auf die geöffneten Papierbögen 10, und eine Schließvorrichtung 40 für das abschließende Schließen der geöffneten und geleimten Papierbögen 10.

Die Papierbögen 10 treten in ihrem gefalzten und zunächst geschlossenen Zustand am linken Ende in die Vorrichtung ein. Sie werden auf einem Transportband 50 unterstützt von Transportrollen 60 durch die Vorrichtung befördert. Das Transportband 50 weist mehrere mit Löchern versehene Vakuumriemen 52 auf und wird von einem in der Zeichnung nicht dargestellten Antriebsmotor angetrieben.

Der gefalzte geschlossene Papierbogen 10 läuft zuerst in die Öffnungsvorrichtung 20 ein. Hier wird der obere Teil des Papierbogens 10 durch eine Saugeinrichtung, deren Einzelheiten in 4 erkennbar sind, nach oben gezogen. Durch diese Ansaugung wird eine Anfangsöffnung zwischen dem oberen Teil 14 und dem unteren Teil 16 des Papierbogens 10 erreicht. Diese Anfangsöffnung wird durch eine nachfolgende Bogenweiche 28 weiter vergrößert.

Der geöffnete Papierbogen 10 läuft als nächstes in die Verleimungsvorrichtung 30, die im hier dargestellten Beispiel einen Leimauftragungskopf 32 aufweist, mit welchem Leimlinien 12 im geöffneten Papierbogen 10 aufgebracht werden können (siehe auch 2).

Anschließend läuft der geöffnete, mit Leim versehene Papierbogen 10 in die Schließvorrichtung 40, wo er wieder geschlossen wird. Die Schließvorrichtung 40 kann integral mit der Bogenweiche 28 ausgebildet sein.

In 4 ist die erfindungsgemäße Öffnungsvorrichtung 20 schematisch von der Seite im größeren Detail gezeigt. Sie umfasst eine Saugeinrichtung mit einer Druckluftzuführung 21, welche bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel in einen innen hohlen Aluminiumquader mündet, der an einer Unterseite von einem Blech mit einem druckluftseitigen Ende 27 abgedeckt ist. An diesen Quader schließt sich an der Unterseite ein weiteres Blech mit einem der Druckluftzuführung 21 abgewandten Ende 26 an, welches einen nach oben hin schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt 24 enthält.

Die durch die erste Druckluftzuführung 21 einströmende Druckluft strömt aus dem quaderförmigen Hohlkörper durch einen Schlitz zwischen den beiden Blechen hindurch in Richtung auf das Transportband 50. Zwischen der oberen Fläche 22 des Bleches mit dem der Druckluftzuführung 21 abgewandten Ende 26 und der oberen Fläche 23 des Transportbandes 50 strömt die Luft teilweise durch den Schlitz des aufklappbaren Abschnittes 24 und erzeugt dadurch einen dynamischen Unterdruck, welcher ansaugend auf den oberen Bogenteil 14 eines auf dem Transportband 50 zur Öffnungsvorrichtung 20 beförderten gefalzten Papierbogens 10 wirkt.

Mit Hilfe der Halteeinrichtung 25, welche mehrere verschiebbare und fixierbare Stangen umfasst, kann die relative Lage der Öffnungsvorrichtung 20 zum Transportband 50 eingestellt werden, insbesondere auch der vertikale Abstand sowie ein Anstellwinkel w zwischen der oberen Fläche 22 und der unteren Fläche 23.

Die 5a und 5b schließlich zeigen diverse Möglichkeiten der Höhen-, Seiten- und Winkelverstellung der Öffnungsvorrichtung 20 aus 4 mittels der Halteeinrichtung 25.

10Papierbogen 12Leimlinie 14oberer Bogenteil 15Falzlinie 16unterer Bogenteil 20Öffnungsvorrichtung 21Druckluftzuführung 22obere Fläche 23untere Fläche 24schlitzförmig aufgeklappter Abschnitt 25Halteeinrichtung 26der Druckluftzuführung 21 abgewandtes Ende 27Druckluftseitiges Ende 28Bogenweiche 30Verleimungsvorrichtung 32Leimauftragungskopf 40Schließvorrichtung 50Transportband 52Vakuumriemen 60Transportrollen

Anspruch[de]
  1. Öffnungsvorrichtung (20) zum Öffnen von gefalzten Papierbögen (10) mit jeweils einem oberen Bogenteil (14) und einem unteren Bogenteil (16), die über eine Falzlinie (15) zusammen hängen, insbesondere zum Einsatz vor einer Verleimungsvorrichtung (30) für das Auftragen von Leim auf die geöffneten Papierbögen (10), wobei die Öffnungsvorrichtung (20) einen ihr zugeführten Papierbogen (10) mittels in einer Saugeinrichtung erzeugten Unterdruckes aufklappen kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung eine Druckluftzuführung (21) sowie eine mechanische Konversionseinrichtung zur Umlenkung der einströmenden Druckluft und Erzeugung von auf mindestens eine Fläche des zu öffnenden Papierbogens (10) wirkendem dynamischem Unterdruck aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Konversionseinrichtung in Strömungsrichtung der einströmenden Druckluft gesehen im Anschluss an die Druckluftzuführung (21) angeordnet ist und zwei einander gegenüberliegende, über eine Strecke im Wesentlichen parallel oder unter einem relativen Anstellwinkel w verlaufende Flächen (22, 23) umfasst, zwischen denen der zu öffnende, gefalzte Papierbogen (10) im Betrieb transportiert wird, wobei die obere Fläche (22) an ihrem der Druckluftzuführung (21) abgewandten Ende (26) einen schräg nach oben hin schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt (24) aufweist, durch den ein Teil der zwischen den beiden Flächen (22, 23) einströmenden Druckluft nach oben hin entweichen kann.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Flächen (22. 23) unter einem Anstellwinkel w beginnend bei dem der Druckluftzuführung (21) abgewandten Ende (26) in Transportrichtung der zu öffnenden gefalzten Papierbögen (10) auseinander laufen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anstellwinkel w ≤ 15°, vorzugsweise w < 5°.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Fläche (22) von einem oder mehreren Blechen der mechanischen Konversionseinrichtung und die untere Fläche (23) durch ein Transportband (50) zur Beförderung der zu öffnenden gefalzten Papierbögen (10) gebildet wird.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Fläche (22) an ihrem der Druckluftzuführung (21) abgewandten Ende (26) im Anschluss an den schlitzförmig aufgeklappten Abschnitt (24) nach oben hin von der unteren Fläche (23) weg gebogen ist, vorzugsweise unter einem Winkel von mindestens 45°.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Fläche (22) an ihrem druckluftseitigen Ende (27) nach oben hin von der unteren Fläche (23) weg gebogen ist, vorzugsweise unter einem Winkel von bis zu 45°.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsvorrichtung (20) eine sich in Transportrichtung der geöffneten gefalzten Papierbögen (10) an die Saugeinrichtung anschließende Bogenweiche (28) zum weiteren Öffnen der Bogenteile (14, 16) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine verstellbare Halteeinrichtung (25) zur Halterung der Öffnungsvorrichtung (20) vorgesehen ist, mit welcher die Öffnungsvorrichtung (20) höhenverstellbar und/oder horizontal verschiebbar und/oder mit einem variablen Anstellwinkel w bezüglich der ihr zugeführten Papierbögen (10) montiert werden kann.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierbögen (10) in ausgerichteter Weise mittels einer Transportvorrichtung (50) durch die Öffnungsvorrichtung (20), eine Verleimungsvorrichtung (30) und eine Schließvorrichtung (40) befördert werden.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (50) ein Vakuumband umfasst, auf dem die gefalzten Papierbögen (10) zu liegen kommen.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumband mehrere Vakuumriemen (52) aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (50) Transportrollen (60), die drehbar gegenüber dem Vakuumband angeordnet sind, aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Transportrichtung der geöffneten gefalzten Papierbögen (10) im Anschluss an die Öffnungsvorrichtung (20) eine Verleimungsvorrichtung (30) vorgesehen ist, die einen Leimauftragskopf (32) umfasst, mit dem Leimlinien (12) auf die Papierbögen (10) aufgebracht werden können.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Transportrichtung der geöffneten gefalzten Papierbögen (10) im Anschluss an die Verleimungsvorrichtung (30) eine Schließvorrichtung (40) für das abschließende Schließen der geöffneten und geleimten Papierbögen (10) vorgesehen ist.
  16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließvorrichtung (40) in die Bogenweiche (28) integriert ist.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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