Die Erfindung bezieht sich auf eine Schleif- und/oder Poliermaschine
für Körnerfrüchte, wie Reis, Weizen oder andere Getreidesorten, mit einem von einem
Sieb umgebenen Schleif- und/oder Polierrotor bzw. Schälrotor.
Herkömmliche Schleif- bzw. Poliermaschinen, insbesondere Schleifmaschinen,
besitzen eine Anordnung von Siebsegmenten, die an einem Umfangsende an einer Gelenkachse
montiert sind, wogegen das zweite Umfangsende derart um diese Achse schwenkbar ist,
dass es mehr oder minder in den von den zu behandelnden Körnerfrüchten erfüllten
Raum hineinragt. Dies hat den Zweck, gegen das freie Ende des Siebsegmentes durch
Verstellung radial nach innen einen erhöhten Widerstand für die vom Rotor mitgenommenen
Körnerfrüchte zu bieten, so dass sich eine Reibung zwischen dem Rotor und den Körnerfrüchten
bzw. zwischen den Körnerfrüchten untereinander ergibt.
Wenn in der vorliegenden Patentanmeldung von "Körnerfrüchten" die
Rede ist, so kann es sich um die verschiedensten Körnerfrüchte handeln. Es wird
eine solche Behandlung bei Reis oder auch Weizen angewandt, zuweilen aber auch bei
anderen Getreidesorten. Überdies ist die Anwendung solcher Maschinen auch schon
für Kaffeebohnen vorgeschlagen worden.
Zur Unterstützung der Siebwirkung und Trennung von Kleieteilchen vom
geschliffenen, polierten oder auch vom geschälten Korngut weisen die Rotoren eine
Hohlwelle auf, durch deren Öffnungen Druckluft in den Arbeitsraum eingeblasen wird.
Hierzu ist die Hohlwelle mit einem Ventilator/Drucklufterzeuger verbunden.
Um im Arbeitsraum einen konstanten Produktdruck und damit einen konstanten
Schäl- oder Poliergrad zu erreichen, ist vor dem Ausgang des Arbeitsraumes eine
Stauscheibe angeordnet, die so einstellbar ist, dass dem Produktdruck eine Gegenkraft
entgegen gerichtet wird. Die Gegenkraft wird zumeist über ein Hebelwerk/Gestänge
manuell nach Erfahrungswerten eingestellt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die bekannte Konstruktion
unter Vermeidung der geschilderten Nachteile so zu verbessern, dass ein gleichbleibendes
Polieren oder Schälen des Korngutes erreicht wird. Die Lösung der Aufgabe erfolgt
mit den Merkmalen der Patentansprüche.
Die Rotorwelle der Schäl-, Schleif- oder Poliermaschine ist in bekannter
Weise als Hohlwelle mit Luftdurchtrittsöffnungen auf der Mantelfläche ausgebildet,
doch erfolgt der Lufteintritt in die Hohlwelle von beiden Stirnseiten her. Dies
ermöglicht eine gleichmässige Belüftung des Arbeitsraumes. Vorteilhaft ist in weiterer
Ausbildung die Rotorwelle keilförmig ausgebildet und die Luftdurchtrittsschlitze
sind vertikal angeordnet.
Zur Vergleichmässigung der Arbeitsleistung der Maschine trägt auch
die Verwendung von Zahnriemen zum Antrieb der Rotorwelle bei. Bei geringerem Energiebedarf
und nahezu ohne Schlupf steigt die Arbeitsleistung.
Die Grösse der Anpresskraft hat eine direkte Auswirkung auf den Schäl-
oder Poliergrad. Ausserhalb des Arbeitsraumes, vor dem Produktaustrag, befindet
sich ein pneumatischer Membranantrieb mit axial angebrachtem Kraftaufnehmer. Mit
dieser Anordnung kann eine konstante Anpresskraft am Stauteller erzeugt werden.
Bisherige manuelle Einstellungen der Anpresskraft mit Gewichten werden dadurch elektro-pneumatisch
nachgebildet.
Es ist somit wesentlich einfacher möglich, Schwankungen des Produktdruckes
infolge unterschiedlicher Dichte des Produktes auszugleichen (der Stauteller "wandert"
entsprechend der Produktdichte).
Es muss damit nur noch der Anpressdruck gemessen werden, dass ständige
Verstellen von Einstellgewichten entfällt. Mittels einer kompakteren, dynamischen
Regeleinheit ist es möglich, nicht nur im Betriebszustand den Staudruck (Anpresskraft)
feiner zu regeln, sondern das Anfahren der Maschine wesentlich dynamischer zu gestalten.
Über Toleranzbänder werden Anpresskraft, Motorenstrom sowie ein geregelter Druck
in der Membran überwacht.
Insbesondere durch den Ersatz herkömmlicher elektrischer oder pneumatischer
Antriebe durch einen membranbetätigten „Antrieb" des Verschlussorgans Stauteller
konnte eine stufenlose Betätigung des Stautellers mit geringen Toleranzen (enges
Band) erreicht werden. Besonders vorteilhaft ist, dass die Verschlussstellung auch
bei Energieausfall offen gehalten werden kann.
Der Druck des Produktstroms auf den Stauteller erzeugt eine Kraft,
die mit einer Gegenkraft verglichen wird. Diese vom Produkt erzeugte Kraft wird
unmittelbar, d. h. direkt von einer kleinen Feder zwischen Hebelmechanik und Kraftaufnehmer
aufgenommen und während der Messzeit der Regelung physikalisch gespeichert. Die
neu errechnete Kraftanpassung aufgrund dieser Systemänderung bzw. Ungleichheit der
Kräfteverhältnisse wird über elektrische Steuerventile ausgeglichen.
Die Druckluft im Membranantrieb und somit die Anpresskraft am Stauteller
wird dadurch soweit verstellt, bis das Gleichgewicht wieder hergestellt
ist. Es wird ausschliesslich auf eine konstante Anpresskraft geregelt, welche unabhängig
vom Schüttgewicht ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgenden
Beschreibung vom in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel.
Es zeigen:
1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemässen
Vertikalschleifer
2 einen schematischen Querschnitt einer
Anordnung zur Regelung des Staudruckes
Ein Vertikalschleifer 1 weist einen Antriebsmotor
2 für einen Schleifrotor 4 auf. Der Übertrieb ist mittels mehrerer
Zahnriemen 3 realisiert. Um den Schleifrotor 4 herum ist ein Siebkorb
5 angeordnet, der mit einer Absaugung 6 der abgeschliffenen Kleieteilchen
verbunden ist. Der Schleifrotor 4 weist übliche Schleifwerkzeuge und längliche
Luftdurchtrittsöffnungen in Achsrichtung auf. Der Schleifrotor 4 ist in
einem Hauptlager 7 gelagert.
Der Schleifrotor 4 ist als Hohlwelle 8 ausgebildet
und weist eine obere Luftzufuhr 9 und eine untere Luftzuführung
10 auf. Die Luftzufuhr erfolgt über einen bzw. zwei, nicht dargestellte
Ventilatoren. Infolge der gleichmässigen Zufuhr der Luft über die gesamte Länge
des Arbeitsraumes 14 wird das bearbeitete Korngut weniger erwärmt, die
Bearbeitung und Entfernung der Kleie erfolgt gleichmässiger.
Der Schleifrotor 4 ist leicht keilförmig ausgebildet, wobei
der Durchmesser oben kleiner als unten ist. Der Verschleiss ist gleichmässiger.
Zusätzlich kann noch ein Flügelrotor mit Lüfterwirkung vorgesehen
sein, der die Luftströmung im Arbeitsraum 14 unterstützt.
Der Produktauslass 11 erfolgt von oben. Der Produktauslass
ist durch einen Stauteller 12 verschlossen. Der Stauteller 12
ist vertikal beweglich angeordnet und dessen Bewegung wird über einen Membranantrieb
13 geregelt.
Der Membranantrieb 13 kann wie dargestellt aber auch innen
im Gehäuse des Vertikalschleifers 1 angeordnet sein.
Eine Elektronik 20 überwacht und reguliert mit Hilfe von
Steuerventilen 21 den Membranantrieb 13. Die aktuelle Anpresskraft
wird von einem Kraftaufnehmer 22 aufgenommen und in die Elektronik
20 eingelesen. Eine bestimmte Anpresskraft kann direkt am Gerät (lokal)
oder über ein Prozessleitsystem (ferngesteuert) vorgegeben werden.
Eine pneumatisch gesteuerte Hebelmechanik 23 regelt die an
der Elektronik 20 vorgewählte produktabhängige Anpresskraft. Eine kleine
Feder 24 nimmt die durch das Produkt hervorgerufene Hebelkraftveränderung
auf. Gleichzeitig bewirkt die leicht gebogene Feder 24 eine Kompensation
der Querkräfte am Kraftaufnehmer 22.
Übersteigt der Motorenstrom eine in der Elektronik 20 festgelegte
Stromgrenze, so wird die Hebelmechanik 23 automatisch entlastet.
1- Vertikalschleifer
2- Antriebsmotor
3- Zahnriemen
4- Schleifrotor
5- Siebkorb
6- Absaugung
7- Hauptlager
8- Hohlwelle
9- Luftzufuhr
10- Luftzufuhr
11- Produktauslass
12- Stauteller
13- Membranantrieb
14- Arbeitsraum
20- Elektronik
21- Steuerventil
22- Kraftaufnehmer
23- Hebelmechanik
24- Feder