Die Erfindung bezieht sich auf einen Gurt zum Tragen eines Musikinstrumenten-Behältnisses,
insbesondere auf einen Schulter- oder Garniturgurt für einen Musikistrumenten-Rucksack.
Das hier betrachtete Behältnis für das Musikinstrument kann insbesondere
ein Rucksack, aber auch eine an das Instrument angepaßte Tasche oder ein angepaßtes
stabiles Gehäuse sein, die das Instrument vor schädigenden Einwirkungen schützen.
Der Gurt für ein solches Behältnis besteht in der Regel aus einem
leicht-elastischen Werkstoff (Kunststoff, wie insbesondere Propylen) oder aus einem
anderen Gewebe. Zur Verhinderung von Druckstellen an Schulter oder Rücken des Trägers
kann der eigentliche Gurt mit einem Polstermaterial, insbesondere mit einem Kunststoff,
wie Schaumstoff, versehen sein.
Es gibt relativ schwere Musikinstrumente, wie beispielsweise Akkordeons,
die mit oder ohne Behältnis ein Gewicht von 18 bis 20 kg besitzen können. Für den
Spieler oder Träger des Instruments ist es häufig unbequem, ein solch schweres Instrument
zu tragen. Insbesondere bei längeren Wegen wird er sich bewusst, dass das Tragen
doch recht mühsam ist, was durchaus auf seine gute Stimmung durchschlagen kann.
Tragegurte für einen Kontrabaß sind beispielsweise in dem deutschen
Gebrauchsmuster DE-U 297 03 381 dargestellt.
Es wurde daher nach einem Weg gesucht, wie das Tragegefühl verbessert
werden kann.
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, einen Gurt der eingangs
genannten Art anzugeben, der gegenüber den gebräuchlichen Gurten, insbesondere denen
aus leichtelastischem Material, ein besseres Tragegefühl vermittelt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, a) dass er
in seiner Gesamtheit oder b) dass zumindest ein erstes Teilstück oder aber dass
seine Aufhängung aus einem hochelastischen Material besteht.
Als hochelastisches Material kann insbesondere Chloropren-Kautschuk
eingesetzt werden. Dieses ist unter dem Namen „Neopren" bekannt und wird
beispielsweise bevorzugt bei Taucheranzügen verwendet.
Durch das hochelastische Material ist gewährleistet, dass das Behältnis
beim Tragen abgefedert wird. Dem Träger des Musikinstruments wird dadurch ein leichteres
Tragegefühl vermittelt.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung besteht demnach der
Gurt in seiner Gesamtheit aus dem hochelastischen Material, wobei eins oder beide
seiner Enden mit Mitteln zum unlösbaren oder lösbaren Befestigen ausgestattet sind.
Gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass
mindestens ein erstes Teilstück und mindestens ein zweites Teilstück vorgesehen
sind, von denen das erste Teilstück aus dem hochelastischen Material und das zweite
Teilstück aus üblichem Gurtmaterial, insbesondere aus Propylen, besteht.
Dabei sollte zumindest eins seiner Enden zum Anbringen einer Naht
geeignet oder ausgestattet sein. Über diese Naht kann der Gurt am Musikinstrumenten-Behältnis
oder an der Aufhängung befestigt sein. Die Aufhängung kann hierbei aus handelsüblichem
Gurtmaterial bestehen.
Gemäß einer dritten vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass
er an einem Ende an einer hochelastischen oder weniger elastischen Aufhängung befestigbar
ist. Hierbei können zur Befestigung an der Aufhängung und zur Befestigung der Aufhängung
am Behältnis die an sich bekannten Mittel, wie Nähte, Nieten, Ösen o. dgl., eingesetzt
werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Alle Ausgestaltungen können als Einzelgurt oder als Gurt in einer Garnitur Verwendung
finden.
Das hier betrachtete Musikinstrumenten-Behältnis zeichnet sich demnach
dadurch aus, dass es mit einem Gurt der hier beschriebenen Art ausgestattet ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand von
8 Figuren näher erläutert. Die 1 bis 8
repräsentieren dabei schematisch dargestellte Gurte in Aufsicht. Es zeigen:
1 einen Gurt, der in seiner Gesamtheit
aus einem hochelastischen Material besteht,
2 ebenfalls einen solchen Gurt, allerdings
mit einer anderen Befestigung,
3 einen Gurt, bei dem ein erstes Teilstück
aus hochelastischem Material an einem zweiten Teilstück aus üblichem Gurtmaterial
festgenäht ist,
4 einen Gurt, bei dem ein erstes Teilstück
aus hochelastischem Material an einem zweiten Teilstück aus üblichem Gurtmaterial
durch ein Verbindungsstück festgemacht ist,
5 einen Gurt mit zwei äußeren Teilstücken
aus hochelastischem Material und einem dazwischen angeordneten Mittelstück aus üblichem
Gurtmaterial,
6 einen Gurt, bei dem die Materialien
gemäß 5 vertauscht sind,
7 einen Gurt, der in seiner Gesamtheit
aus hochelastischem Material besteht und der an beiden Enden zwecks lösbarer Befestigung
mit Karabinerhaken versehen ist, und
8 eine Gurtgarnitur mit zwei Gurten,
die an einem Aufhänger befestigt sind.
Gemäß 1 besteht der dargestellte Gurt
in seiner Gesamtheit G aus einem hochelastischen, federnden Werkstoff (der durch
Strichelung angedeutet ist), wie insbesondere Chloroprenkautschuk, das üblicherweise
unter dem Namen Neopren bei Taucheranzügen verwendet wird. Dieses Kautschuk-Material
kann zur Erhöhung der Reißfestigkeit mit Nylonjersey beschichtet oder kaschiert
sein. Der Gurt ist zum Anschluß an einem Behälter zur Aufnahme eines relativ schweren
Musikinstruments, wie insbesondere eines Akkordeons, vorgesehen. An den Enden besitzt
der Gurt Verbindungs-Endstücke S1, S2 zum lösbaren oder unlösbaren Befestigen oder
Festlegen an dem (nicht gezeigten) Behälter, wie insbesondere an einem Rucksack
oder einem der äußeren Form des Musikinstruments angepassten Tragekoffer, der zusätzlich
auch noch mit einem Handgriff ausgerüstet sein kann. Die feste Montage kann durch
Nähen, Nieten, Kleben, etc erfolgen, und die lösbare Montage durch Karabinerhaken,
Ösen, Schnellverschlüsse, Klettverschlüsse, Druckknöpfe, etc.
Die Gesamtheit G braucht nicht eben zu sein und in der Papierebene
oder parallel dazu angeordnet zu sein. Um sich an den Körper des Trägers besser
anzupassen, kann der Gurt stattdessen aus der Papiereben heraus gekrümmt gestaltet
sein.
Nach 2 ist die Gesamtheit G des Gurts
wiederum aus hochelastischem Material, wie Chloropren-Kautschuk (Neopren), gefertigt.
Der Gurt ist hier an beiden Enden über Nähte N1 bzw. N2 am Behältnis dauerhaft festgemacht.
In 3 besteht der Gurt aus einem ersten
Teilstück T1 aus hochelastischem Material und einem zweiten Teilstück T2 aus üblichem
Gurtmaterial, z. B. aus Propylen-Gewebe. Die an einander gesetzten Teilstücke T1
und T2 sind durch Nähte N11 und N21 mit einander verbunden. Das Zusammensetzen der
beiden Teilstücke T1, T2 könnte stattdessen auch durch Nieten oder Kleben erfolgt
sein. Die einander zugewandten Enden E1, E2 sind überlappend angeordnet. Das eine
und/oder andere Teilstück T1, T2 kann innen – dem Träger zugewandt –
mit einem Polstermaterial belegt sein, um den Träger zu schonen. Die Polsterung
kann wie bei einem klassischen gepolsterten Rucksackgurt durchgeführt sein.
Der Gurt von 4 entspricht weitgehend
dem Gurt von 3. Nur ist die Verbindung hier durch ein
besonderes Verbindungsstück V getroffen. Dieses Verbindungsstück V kann mit den
beiden einander zugewandten Endteilen durch Kleben verbunden sein. Es kann aus Kunststoff
oder Leder bestehen. Vorliegend ist es weitgehend rechteckförmig gestaltet.
Gemäß 5 sind für den Gurt zwei erste
Teilstücke T11 und T12 aus hochelastischem Werkstoff, wie Neopren, vorgesehen, zwischen
denen das zweite Teilstück T21 aus dem üblichen Gurtmaterial, insbesondere aus Propylen,
angeordnet ist. Die beiden ersten Teilstücke T11 und T12 sind durch Nähte N1 bzw.
N2 am Behältnis befestigt. Zur Verbindung der beiden ersten Teilstücke T11, T12
am zweiten Teilstück T21 dienen hier Verbindungsstücke V 11, V 12, die wieder aus
einem stabilen Material, wie aus Leder, Plastik oder einem anderen Kunststoff, bestehen.
Auch dieses Zwischenstück T21 kann aus der Papierebene heraus gebogen sein.
In 6 sind die Materialien gegenüber
5 vertauscht. Hier befindet sich ein erstes Teilstück
T13 aus z. B. Neopren zwischen zwei durch Nähte N1, N2 am Behälter befestigten zweiten
Teilstücken T 22, T23. Verbindungsstücke V21, V22 der geschilderten An sind auch
hier wieder vorgesehen. Zumindest eins der Teilstücke T13, T22, T23 kann auch hier
wieder mit einem Polstermaterial belegt sein.
Analog zu 1 und 2
besteht in 7 der Gurt in seiner Gesamtheit G aus Neopren
oder aus einem anderen hochelastischen Material. Hier sind die Verbindungs-Endstücke
S1, 52 mit Karabinerhaken K1 bzw. K2 zum abnehmbaren Befestigen an einem Musikinstrumenten-Rucksack
versehen. Stattdessen können auch hier wieder die in 1
bis 7 gezeigten Nähte N1, N2 vorgesehen sein
8 zeigt eine weitere Möglichkeit. Danach
ist vorgesehen, dass bei einer Rucksackgarnitur für ein Musikinstrument zwei Gurte
G1, G2 verwendet werden. Diese Gurte G1, G2 sind über Nähte N1 an einer etwa trapezförmigen
Aufhängung A fest montiert. Die Aufhängung A besteht hier aus dem genannten hochelastischen
Material, also bevorzugt Neopren, während die Gurte G1, G2 aus einem traditionellen
Werkstoff, wie einer Textilie, Nylon, Polyester, Propylen, etc., bestehen. Die Gurte
G1, G2 können innen wiederum gepolstert sein. Die elastische Aufhängung
A ist über eine Naht N an dem Musikinstrumenten-Behältnis befestigt. Statt der Nähte
N, N1 können auch andere Mittel zur ständigen Befestigung, aber auch Mittel zur
lösbaren Befestigung gewählt werden.
Es soll noch hervorgehoben werden, dass abweichend und gegensätzlich
zu 8 die Aufhängung A aus einem traditionellen Material
bestehen und die Gurte G1, G2 entsprechend einer der 1
bis 7 konstruiert sein können.
Eine gemeinsame Betrachtung der 1 bis
8 ergibt, dass in den 2
bis 6 endseitige Nähte N1, N2 zur Befestigung
am Behältnis dienen. In 1 und 7
sind andere Befestigungsmittel S1, S2 gewählt, wobei diese nach 1
einen Schnellverschluß und nach 7 Karabinerhaken K1,
K2 aufweisen können. Außerdem ist hervorzuheben, dass das Zwischenstück T13 in
6 gebogen sein kann. Jeder der Gurte in 1
bis 7 kann also entweder fest am Musikinstrumenten-Behältnis
montiert sein, z. B. durch Nähen, Nieten, Kleben, etc., oder aber dort abnehmbar
ausgestattet sein, z. B. durch Karabinerhaken, Fastex-Schnellverschlüsse, Klettverschlüsse,
Druckknöpfe, etc.
Bei den 1 bis 7
gezeigten Gurten, die also auch zweifach an demselben Rucksack eingesetzt werden
können, und bei der in 8 gezeigten Gurtgarnitur ergibt
sich bei jedem Schritt des Trägers ein leichtes Nachfedern des Behältnisses. Dem
Träger wird dadurch der Eindruck vermittelt, dass sich Behältnis und darin verstautes
Musikinstrument relativ leicht tragen lassen, so dass sein Frohsinn nicht leidet,
wenngleich natürlich das Gewicht des Behälters nicht verringert wurde.
G- Gesamtheit des Gurts
G 1, G2- Gurte
T 1, T 11, T 12, T 13- erste Teilstücke
T2, T21, T22, T23- zweite Teilstücke
V1, V11, V12, V21, V22- Verbindungsstücke
S1, S2- Verbindungs-Endstücke
E 1, E2- Enden
N, N1, N2, N11, N12- Nähte
A- Aufhängung