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Dokumentenidentifikation DE202004014516U1 24.03.2005
Titel Unterteilte Malgründe (Leinwände, Keilrahmen, etc.)
Anmelder Maier, Markus, 48231 Warendorf, DE
DE-Aktenzeichen 202004014516
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 24.03.2005
Registration date 17.02.2005
Application date from patent application 17.09.2004
IPC-Hauptklasse B44D 3/18

Beschreibung[de]

Malgründe (Kartons, Platten aus Holzwerkstoffen, mit Gewebe bespannte und grundierte Holzrahmen, fertig bespannte Leinwände (Keilrahmen), etc.) üblicher Bauart besitzen eine homogene weiße Fläche. Dies Weiß der Fläche hemmt oft Anfänger mit dem Farbauftrag zu beginnen.

Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde einen Malgrund zu schaffen, der in mehrere kleine Flächen unterteilt wird.

Dies wird mit den in den Schutzansprüchen aufgeführten Merkmalen gelöst.

Das Unterteilen des Malgrundes in mehrere kleine Flächen erleichtert dem Malenden mit seinem Werk zu beginnen. Mit der Erfindung wird erreicht, dass der Malgrund variabel aufgeteilt werden kann. (Schutzanspruch 2)


Anspruch[de]
  1. Unterteilter Malgrund, dadurch gekennzeichnet, dass der homogene Malgrund in verschiedene regelmäßige und unregelmäßige Flächen zerteilt wird.
  2. Unterteilter Malgrund nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Malgrund, vorzugsweise einen mit grundiertem Gewebe (2) bespannten Holzrahmen (1); auch fertig bespannter Keilrahmen, dessen „Gesicht", also die Gewebeseite, die bemalt wird, mittels Schnüren und Bändern aller Art, etc (3) welche mit Hilfe von Befestigungsmaterial (Schrauben, Nägel, Ösen, Bolzen, Schienen mit kleinen Haken etc. (4) auf der inneren Stirnseite des Malgrundes; (2), befestigt werden, über die Leinwand gespannt werden, so dass regelmäßige und unregelmäßige Flächen entstehen. (1 – Vorderseite, 2 – Rückseite) Hierbei ist besonders die Individualität zu schützen, da sich durch unterschiedliche Justierung der Schnüre, Bänder, etc. unzählige Unterteilungsmöglichkeiten und zahllose Erscheinungsformen ergeben.
  3. Unterteilter Malgrund nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnüre und Bänder auf der äußeren Stirnseite des Rahmens befestigt werden.
  4. Unterteilter Malgrund nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnüre und Bänder auf der Rückseite des Rahmens befestigt werden. (3)
  5. Unterteilter Malgrund nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Malgrund, vorzugsweise eine Holzwerkstoffplatte (z.B. Hartfaserplatte) oder Malkarton mit einem Muster beschichtet wird, welches aus regelmäßigen und unregelmäßigen Teilflächen besteht.
  6. Unterteilter Malgrund nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung mittels Farbe und/oder Struktur (Strukturpaste, Spachtelmasse, Bindemittel mit feinkörnigem Gestein, organische oder anorganische Faserzusätze, etc.) sich von der angrenzenden Teilfläche abhebt. (4)
  7. Unterteilter Malgrund nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterteilung des Malgrundes mit aufgedruckten Linien erfolgt. (5)
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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