Die Erfindung betrifft einen Formkörper zum Düngen, der neben mineralischen
Düngemitteln organische Stoffe enthält.
Düngemittel sind organische und anorganische Stoffe, die dem Boden
zur Verbesserung des Pflanzenwachstums oder der Ertragssteigerung zugeführt werden.
Rein organische Düngemittel stammen beispielsweise aus Kompostieranlagen,
aus der Gülle von Viehmastbetrieben, gereinigten Klärschlämmen oder auch aus Flüssigphasen
von anaerob betriebenen Biogasanlagen.
Dem gegenüber sind auch im Handel erhältliche Dünger bekannt, die
als rein mineralische Dünger oder auch organische Stoffe wie Guano (getrocknetes
Vogelexkrement) angeboten werden. Typische Mineralien, welche das Pflanzenwachstum
fördern, sind Phosphat oder Kaliumoxide. Ebenso wichtig, aber auch im Übermaß verwendet
schädlich, sind Nitrate, die in der Vergangenheit insbesondere als Bestandteil von
Vieh-Gülle in der Landwirtschaft verwendet worden ist. Nicht nur durch staatliche
Düngeverordnungen, sondern insbesondere aus ökologischen Gründen ist es ratsam,
wenn nicht notwendig, die Düngereinbringung in Felder und Äcker mengenmäßig und
zeitlich zu begrenzen. Insbesondere haben Bodenproben von Grundwasseruntersuchungen
gezeigt, dass überall dort, wo durch moderne Massentierhaltungen große Güllemengen
auf Feldern, Wiesen und Äckern entsorgt worden sind, eine erhebliche Überfrachtung
an Nitraten entstand.
Zur Lösung der Aufgabe, einen verbesserten organo-mineralischen Dünger
und ein Verfahren zu seiner Herstellung anzugeben, wird in der DE
38 29 938 A1 vorgeschlagen, eine aus einem stabilisierten Kompost, bei
dem die biologisch leicht abbaubaren Bestandteile aerob abgebaut sind, und mineralischen
Zuschlagstoffen und biologisch chemisch abbaubare organische Vernetzungsmittel zu
mischen, zu pressen, zu erhitzen und abschließend abzukühlen. Zielsetzung ist ein
lagerfähiger Dünger, der beispielsweise pelletförmig sein soll.
Die DE 39 02 848 A1
schlägt einen Formkörper vor, der alle für eine optimale Ernährung von Pflanzenkulturen
notwendigen Nährstoffe, Wirkstoffe, Pflanzenbehandlungsmittel und Hilfsstoffe, deren
Partikel über Stoffbrücken agglomeriert sind, enthält. Der Formkörper soll Kunstharz-Umhüllungen
oder Bindemittel wie Leim, Epoxide oder Polyurethan enthalten.
Nach der EP 0 597 417 B1
wird die Verwendung eines Düngers auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgeschlagen.
Der Dünger besteht aus einem Gemisch aus einem Kompost und einem mineralischen oder
organischen Dünger. Dieses Gemisch wird zu Pellets oder Granulaten verarbeitet,
die anschließend gekühlt und/oder getrocknet werden sollen, wobei der Kompostanteil
des Düngers zwischen 30% und 70% und der Anteil des mineralischen oder organischen
Düngers um etwa 40% bis 60% geringer als der Düngerbedarf pro Hektar der zu düngenden
Pflanze betragen soll. Der Kompost soll aus tierischen Rohstoffen, insbesondere
Gülle, Jauche oder Mist oder Kompost aus Grünabfällen, wie Grasschnitt, Laub, Kleinholz
und getrennt eingesammelten organischen Anteilen des Hausmülls bestehen, der Anteil
des verwendeten organischen Düngers aus organischen Düngemittel wie Guano, Papiermehl
oder Hornmehl und schließlich der mineralische Dünger aus Kalkamoniumsalpeter, Superphosphat
oder Kornkali. Mit einer solchen Mischung soll eine Reduktion der mineralischen
oder organischen Düngemittel beim Düngevorgang erreicht werden.
Die DE 198 25 165 A1
beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Düngers durch Pressagglomeration.
Zur Herstellung eines pelletförmigen Düngers soll einem feinteiligen Mineraldünger
ein feuchtes, natürliches, organisches Material mit düngenden und/oder bodenverbessernden
Eigenschaften in eine Menge von 20 bis 70 Gewichts% zugesetzt und mit dem Mineraldünger
vermischt werden, wonach das Gemisch durch Extrusion zu Pellets agglomeriert wird.
Als organisches Material wird Güllefeststoff, Stallmist, Torf und/oder Kompost und
reifer Kompost mit einem üblichen, zwischen 30 und 40 Gewichts% liegenden Wassergehalt
vorgeschlagen.
Schließlich ist es aus dem Stand der Technik bekannt, Nutz- und/oder
Zierpflanzen mit Depotdüngern zu versorgen. Hierunter versteht man solche Düngemittel,
welche in einer Langzeitwirkung nach und nach die Wirkstoffe abgeben. Hierzu wird
in der DE 198 44 352 A1 ein mit
einer Umhüllung versehendes Düngemittel vorgesehen, bei dem das übliche Mineral-Düngemittel
mit natürlichen oder künstlichen organischen Polymeren oder mit Schwefel ummantelt
wird. Zur Verbesserung der biologischen Abbaubarkeit wird Chitin vorgeschlagen.
Ausgehend von dem vorstehend behandelten Stand der Technik ist es
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Formkörper anzugeben, mit dem kostengünstig,
umweltschonend sowie in optimaler Dosierung die Düngemittel abgebbar sind.
Diese Aufgabe wird durch einen Formkörper zum Düngen nach Anspruch
1 gelöst, der durch eine Kern-Hülle-Struktur gekennzeichnet ist, bei der die Hülle
des Formkörpers maximal 1 mm dick ist und eine Restfeuchte < 17 Gewichts%, vorzugsweise
10 bis 17 Gewichts%, aufweist, wohingegen die Restfeuchte im Kern
20 bis 25 Gewichts% beträgt. Anders als bei den nach dem Stand der Technik bekannten
Pellets oder Granulaten mit einem homogenen Restfeuchtegehalt, besitzen die erfindungsgemäßen
Formkörper im Kern eine höhere Restfeuchte als in der Hülle.
Nach dem Stand der Technik ist bekannt, dass organische Stoffe in
Anwesenheit von Sauerstoff und einer ausreichenden Feuchtigkeit aerob verrotten.
Diese biologische Eigenschaft machen sich die sogenannten aeroben Kompostierverfahren
zu nutze, in dem durch gesteuerte Luftzufuhr und geregelte Feuchtigkeit im Kompost
optimale, die Zersetzung begünstigende Voraussetzungen geschaffen werden. Eine optimale
Feuchtigkeit liegt bei etwa 40 bis 45 Gewichts%. Senkt man die Feuchtigkeit in einer
Rotte ab, verlangsamt sich der Verrottungsprozess, der bei Restfeuchten unterhalb
von 15 Gewichts%, mit Sicherheit jedoch bei 12 Gewichts% oder weniger, zum Erliegen
kommt. Derartiges Material mit einem entsprechend niedrigen Restfeuchtegehalt bezeichnet
man als biologisch starr. Aus diesem Grund ist auch in älteren Dokumenten zum Stand
der Technik vorgeschlagen worden, das organische Material nach anfänglicher Verrottung
zu trocknen, um es gegebenenfalls nach Zwischenlagerung entweder unter Ausnutzung
des noch vorhandenen Brennwertes zu verbrennen oder zu einem späteren Zeitpunkt
in der Natur als Frischkompost auszubringen. Wird in einer organischen noch nicht
vollständig verrotteten Substanz, die eine Restfeuchte von 12 bis 13 Gewichts% oder
weniger besitzt, durch ausreichende Wasserzugabe der Feuchtigkeitsgehalt erhöht,
setzt in Anwesenheit von Sauerstoff und Mikroorganismen die Verrottung wieder ein.
Die mit vollständig „durchgetrockneten" Pellets erzielten Düngeresultate
konnten schon deshalb nicht zufrieden stellend sein, da der Feuchtigkeitsgehalt,
der zum Aufschließen der trockenen Pellets erforderlich war, entsprechend groß gewesen
ist, so dass die in den Dünge-Pellets enthaltenen Nährstoffe erst spät in den Boden
gelangt sind. Dies machte sich insbesondere bei solchen Düngemitteln nachteilig
bemerkbar, die im Herbst in den Boden eingebracht bzw. aufgestreut werden und nach
und nach bis in das Frühjahr hinein dosiert die Düngewirkung entfalten sollen. Bei
Formkörpern der erfindungsgemäßen Art ist dem gegenüber die zur Wiederaktivierung
der Verrottung durchzufeuchtende Masse in Folge der dünn gewählten Hülle klein.
Andererseits schützt diese trockene Hülle den Formkörper vor einer unerwünschten
Zersetzung bei normalen Feuchtigkeitsgraden in der Luft. Mit anderen Worten, die
Dünge-Formkörper sind auf der einen Seite gut lager- und streufähig und andererseits
aufgrund ihrer Kern-Hülle-Struktur geeignet, über längere Zeit dosiert die im Kerninneren
enthaltenen Wirkstoffe abzugeben. Durch diesen Aufbau ist es auch mit den nach dem
Stand der Technik bekannten Verfahren möglich, pulverförmige mineralische Düngemittel
mit beliebigen, aus Rotteanlagen stammenden Komposten oder aus unterschiedlichen
Prozessen stammende Misch-Komposte zu vermengen, zu pelletieren und in der oberflächennahen
Schicht bis zu einer Eindringtiefe von maximal 1 mm zu trocknen.
Vorzugsweise liegt die Restfeuchte in der Hülle zwischen 12 und 14
Gewichts%, deren Dicke zwischen 0,1 mm und 0,7 mm liegt, insbesondere bei etwa 0,5
mm. Die vorliegende Erfindung schließt auch solche Formkörper mit ein, deren Hülle
noch zusätzliche die Materialadhäsion verbessernde Stoffe enthält, die vorzugsweise
während der Verarbeitung durch Aufsprühen zugegeben worden sind. Hierbei kann es
sich insbesondere um organische Vernetzungsmittel handeln, die biologisch gut abbaubar
sind.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besitzt
der Formkörper eine Zusammensetzung, bei der maximal 50 Gewichts% mineralischer
oder organischer Stickstoff, Phosphate und Kaliumoxid enthaltende Düngemittel mit
einem Kompost-Rest zu einem in der chemischen Zusammensetzung homogenen Körper geformt
sind. Die Kompost-Restzusammensetzung besteht im Vorprodukt vor der Rotte vorzugsweise
aus 10 bis 20 Gewichts% Cellulose, Holz, Grünschnitt wie Gras und/oder Laub und/oder
Stroh sowie 80 bis 90 Gewichts% Rinder-, Schweine- oder Geflügelgülle und/oder einer
aus einer anaeroben Fermentation stammenden Flüssigphase.
Vorzugsweise wird als stickstoffhaltiges Substrat zumindest teilweise,
gegebenenfalls auch ausschließlich, Federmehl und/oder Hornspäne verwendet.
Der vorbeschriebene Formkörper wird bevorzugt nach einem Verfahren
hergestellt, bei dem ein durch aerobe Verrottung gewonnener einheitlicher Kompost
oder ein aus unterschiedlichen Prozessen stammender Misch-Kompost mit pflanzlichen
Nährstoffen vermischt, anschließend pelletiert und einer abschließenden Trockenbehandlung
unterzogen wird, bis sich in einer Eindringtiefe von maximal 1 mm eine Restfeuchte
≤17 Gewichts%, vorzugsweise ≤14 Gewichts%, einstellt. Hierbei können insbesondere
80 Gewichts% bis 90 Gewichts% Gülle, bestehend aus Rinder-, Schweine- oder Geflügelgülle
und/oder aus einer aus der anaeroben Fermentation stammenden Flüssigphase, mit 10
Gewichts% bis 20 Gewichts% Cellulose, Holz, Gras, Laub und/oder Stroh vermischt,
zerkleinert, granuliert und einer aeroben Verrottung zugeführt werden. Anschließend
werden die hieraus gewonnenen Kompostprodukte mit Pflanzennährstoffen vermischt,
pelletiert und einer Trocknungsbehandlung unterzogen, bis mit einer Eindringtiefe
von maximal 1 mm eine Restfeuchte ≤17 Gewichts% eingestellt worden ist. Die Pflanzennährstoffe
bestehen im Wesentlichen aus gebundenem Stickstoff, Phosphaten und Kaliumoxiden,
insbesondere kann Federmehl als Stickstofflieferant in den benötigten Mengen beigemengt
werden. Wird in einem Vorprozess von einer Mischung aus (flüssiger) Gülle und den
genannten Feststoffen ausgegangen, so werden diese vermischt, zerkleinert und vor
der anaeroben Verrottung zu Rollgranulaten mit einem Durchmesser von maximal 80
mm, vorzugsweise im Schnitt von 40 mm geformt.
Vorzugsweise wird die Verrottung so lange aufrechterhalten bis aus
einem anfänglichen C/N-Verhältnis von (40 bis 60):1 eine Minimierung auf (10 bis
15):1 dieses Verhältnisses eingestellt ist.
Gegebenenfalls kann vor der abschließenden Trocknungsbehandlung auf
die bereits geformten Pellets ein organisches Vernetzungsmittel aufgesprüht werden.
Die Pellets als Formkörper werden durch direkte Erwärmung der Pelletiermatrizen
beim Extrudieren und/oder durch nachgeschaltete Trocknung, vorzugsweise Wirbelschichttrocknung,
in den oberflächennahen Schichten getrocknet. Eine Wirbelschichttrocknung ist auch
bei granulatartigen Formkörpern mit im Wesentlichen kugeligem Querschnitt anwendbar.
Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Formkörper besteht darin,
dass die Düngewirkstoffe dosiert über einen längeren Zeitraum abgegeben werden können,
so dass ein Eintritt insbesondere des Stickstoffes und der Phosphate in das Grundwasser
mit den bekannten schädlichen Nebenwirkungen vermieden wird. Durch die Depotwirkung
kann die Anzahl der Düngevorgänge bis hin zu „Einmaldüngung" minimiert werden.
Dennoch können bei Verwendung des erfindungsgemäßen Formkörpers Düngemittel bei
gleichen Ernteerträgen wie bei herkömmlichen Düngungen, jedoch mit verringerter
Umweltbelastung eingespart werden. Der Formkörper selbst kann sowohl nach den zur
Verfügung stehenden Ausgangsmaterialien oder auch im Hinblick auf die gewünschte
Zusammensetzung für die Nutzanwendung optimiert werden. Insbesondere die Stickstoff-Phosphor-Kali-Komponenten
können zielgerichtet auf die erforderlichen Düngegehalte und Wirkungen beigegeben
werden. Insbesondere lässt sich die aus den Viehmastbetrieben anfallende Gülle im
Rahmen einer anaeroben Behandlung zur Biogasgewinnung ausnutzen, wonach das flüssige
Verarbeitungsprodukt zusammen mit einem 10 bis 20%-igen Gewichtsanteil von Stroh,
Cellulose, Grünschnitt etc. mischen und zu Rollgranulaten von durchschnittlich 40
mm Durchmesser verformen. Schichtet man diese Rollgranulate zu einer Miete auf,
so ist bei einer Rottezeit von 2 bis 3 Wochen ein hochwertiger Biokompost entstanden,
der dann zusammen mit den Mineralstoffen oder anderen organischen Düngestoffen vermischt,
vermengt und zu Pellets mit einem Durchmesser von 3 bis 12 mm und Längen von 3 bis
30 mm verarbeitet werden kann. Dies kann mittels einer Siebschneckenpresse geschehen,
deren Pelletiermatrizen (bzw. Extrusionskanäle) beheizt sind, so dass sie beim Extrudieren
Wärme an die oberflächennahen Schichten des Extrusionsmaterials abgeben. Bereits
hierdurch entsteht an der Oberfläche eine relativ stabile Haut oder Netzstruktur.
Die Pellets sind durch irreversible Eigenverklebung der organischen Polymer-Verbindungen
an der Oberfläche formstabilisiert worden. Um die Bildung von unerwünscht langen
Pelletsträngen zu verhindern, ist die Siebschneckenpresse, die vorzugsweise horizontal
angeordnet ist, in einer gewissen Fallhöhe oberhalb eines Auffangbehälters angeordnet,
so dass die Pelletstränge aufprallbedingt zu kürzeren Längen von 10 bis 20 mm maximal
abbrechen.
Abschließend kann durch Wirbelschichttrocknung die gewünschte Hüllstruktur
eingestellt werden. Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Formkörper ergeben sich
aus den folgenden Ausführungsbeispielen sowie den Zeichnungen. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines
pelletförmigen Formkörpers,
2 eine Querschnittsansicht eines „unrunden"
Formkörpers und
3 das Fließdiagramm eines Herstellverfahrens.
Der in 1 dargestellte Pelletkörper
10 besitzt eine im Wesentlichen zylinderförmige Gestalt mit einem Durchmesser
von 2 bis 5 mm sowie einer Länge von 15 mm. Die erfindungsgemäßen Formkörper müssen
jedoch nicht rund sein, je nach der Ausbildung der Extrusionsmatrix lassen sich
beliebige unrunde Querschnitte, von denen ein Querschnitt 11 exemplarisch
in 2 dargestellt ist, herstellen.
Prinzipiell können die erfindungsgemäßen Formkörper auch kugelige
oder rotationsellipsoide oder sonstige Formen besitzen, die dann durch Granulierverfahren
mit anschießender Trocknung der Oberflächenhaut herstellbar sind. Wesentlich bei
allen Granulaten ist die Kern-Hülle-Struktur, bei der eine äußere Hülle mit einer
Dicke von maximal 1 mm einen Restfeuchtegehalt ≤12 Gewichts% und die Kernmasse
eine deutlich größere Restfeuchte von 20 bis 25 Gewichts% aufweist.
In einem ersten Ausführungsbeispiel, dessen Flussdiagramm in
3 dargestellt ist, werden Rinder-, Schweine- oder Geflügelgülle
12 und/oder das Flüssiggärprodukt aus einer Biogasanlage in einem Anteil
von 70 bis 90 Gewichts%, vorzugsweise 85 Gewichts% mit einem organischen
Trockenstoff 13, der z. B aus Cellulose, Holz, Gras, Laub sowie vorzugsweise
allen Stroharten zu 10 bis 20 Gewichts%, vorzugsweise 15 Gewichts% vermengt. Das
aufgemahlene Trockengut 13 sollte ein ausreichend großes Kornspektrum besitzen,
bestehend aus Nadeln und/oder Staub, um die Flüssigkeit und den Feststoff in einer
Granuliertrommel zu Rollgranulaten von 10 bis 80 mm Durchmesser, in der Hauptklasse
im Durchmesser 40 mm, formen zu können. Diese Rollgranulate 14 haben trotz
der hohen Flüssigkeitsbeladung eine ausreichende Stabilität, d. h. Grünfestigkeit,
um sie in einem Haufwerk 15 in einer Höhe von 2 bis 4 m stapeln zu können,
ohne dass deren Form verloren geht. Durch die im wesentlichen kugelige Form der
Agglomerate kann in ausreichendem Maß Luft durch das Haufwerk 15 strömen,
so dass eine aerobe Rotte entsteht, dessen Endprodukt ein Kompost von hoher Güte
ist, dessen C/N-Verhältnis sich von Anfangswerten, die zwischen 40 bis 60:1 auf
15 bis 10:1 verändert hat.
Der so gewonnene Kompost oder ein Kompost aus herkömmlichen Kompostieranlagen
wird mit Pflanzennährstoffen, die im folgenden als NPK-Dünger 16 bezeichnet
werden, so vermischt, dass anwendungsbezogen ein Produkt mit den gewünschten Wirkungen
(nach der Pelletierung) entstehen kann. Die Stickstoff, Phosphate und Kali enthaltenden
Dünger können reine Mineralstoffe sein oder auch organische Stoffe bzw. mit organischen
Stoffen angereicherte Mineralien. Durch Vermengung der NPK-Dünger 16 mit
dem Kompost 15 wird ein Gemisch 17 hergestellt, das bis zu 50
Gewichts% NPK-Dünger, Rest Kompost 15 besitzt. Um die „Hautbildung
um das Pellet" und damit eine spätere zeitliche Steuerung des Auflösungsverhaltens
der Pellets zu erreichen, kann der Mischung zusätzlich ein Hautbildner in einer
Menge von 1 bis 3 Gewichts% zugegeben werden, der für die thermische Hautbildung
erwünschte „Klebeeffekte" erzeugt.
Die Mischung 17 wird anschließend pelletiert, indem sie durch
eine horizontale Siebschneckenpresse mit Extrudierkanälen geführt wird. Diese Presse
18 besitzt beheizte Pelletmatrizen, so dass die oberflächennahen Schichten
der erzeugten Pellets erwärmt werden, womit gleichzeitig deren Feuchtigkeit auf
Werte unter 14 Gewichts% reduziert wird. Anschließend werden die Pellets einer Wirbelschichttrocknung
19 unterzogen, in deren Verlauf die Hülle mit einer Dicke von 0,5 mm eine
Restfeuchte zwischen 12 bis 14 Gewichts% erhält, wohingegen der Kern inmitten dieser
Hülle eine Restfeuchte von 20 bis 25 Gewichts% aufweist.
Um einen Maisdünger für die konventionelle Landwirtschaft zu erhalten,
der bezogen auf 1.000 kg 100 kg Stickstoff, 20 kg P2O5 und
30 kg K2O enthalten soll, müssen 535 kg Kompost 15 und 465 kg
NPK-Dünger 16 miteinander vermengt werden, wobei handelsübliche Stickstoff-,
Phosphat- und Kalidünger jeweils verwendet werden.
Gleiche Bedingungen können für die Biolandwirtschaft im ökologischen
Landbau eingestellt werden, wenn die hierfür zugelassenen Stickstofflieferanten
wie Federmehl und Hornspäne verwendet werden, wobei jedoch die Federmehlmenge aufgrund
der geringeren Stickstoffkonzentration größer gewählt werden muss. In diesem Fall
müssen für 1.000 kg Dünger ca. 550 kg Kompost 15 mit ca. 900 kg NPD-Zusätzen
16 vermengt werden.
Zu den Stoffen, die in dem Formkörper zum Düngen verwendet werden
können, gehören auch organisch-mineralische Roh- und Reststoffe tierischer oder
pflanzlicher Herkunft sowie deren Komponenten wie Proteine, Peptide, Saccharide,
Stärke, Cellulose und Hemicellulose sowie Fette. Es ist selbstverständlich ebenso
möglich andere mineralische Spurenelemente, welche das Pflanzenwachstum fördern,
einzubringen. Auch Düngezusätze, die den Fäulnis- oder Schädlingsbefall minimieren
gehören zu den Zusatzstoffen. Durch individuelle Zusammenstellung der Düngemittelzusätze
lässt sich eine nachhaltige Verbesserung der Humusversorgung und damit der physikalischen
Eigenschaften des Bodens wie auch der Wasseraufnahmefähigkeit und der Durchlüftung
schaffen. Ebenso lassen sich Pflanzenschäden durch Trockenheit und Staunässe vermindern.